Oberhessisches 5 Intelligenz und Kreis ⸗Hlatt M22. Samstag, den 24. Juni 1837. —— 2 P ͤâ2 ͤ——— Rreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 4420. f N Grün berg am 20. Juni 1837. Betreffend: Die Inspicirung der Kriegsreservisten. Der Großherzoglich Hessische i Kreisrath des Kreises Grünberg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Jeder von Ihnen hat unter besonderer Couvert ein Verzeichniß der, in Ihren Gemeinden woh⸗ nenden Kriegsreservisten zugesandt erhalten. Sie werden beauftragt, diese Kriegsreservisten zu bedeuten, daß sie sich den 12., 13., 14. und 15. Juli d. J., Morgens präcis 6 4 uhr, in dem strengsten Ordo— nanzanzuge bei dem Recrutirungs⸗ Capitaine dahier zur Inspicirung anzumelden hätten, und zwar so, daß auf jeden Tag nur diejenigen aus den Orten, wo gerade die Militairpflichtigen gemustert werden, zu erscheinen haben; sofort die geschehene Bekanntmachung unter die, Ihnen mitgetheilten Verzeichnisse zu bescheinigen und diese baldigst wieder anher einzusenden.— Sollten Kriegsreservisten mit Erlaubniß abwe⸗ send oder krank sein, oder sich in gefänglicher Haft befinden, so sind deren Montirungsstücke nebst Putz⸗ zeug und Montirungsbüchelchen durch deren Eltern oder sonstige Angehörigen, oder in deren Ermangelung, durch andere Kriegsreservisten aus demselben Orte, welche gleichfalls zu dieser Revision beordert sind, dem Recrutirungs⸗Capitain vorzuzeigen. Es haben hierbei jedoch die, die Montirnngsstücke vorzeigenden Per⸗ sonen dem Recrutirungs⸗Capitain Bescheinigungen von Ihnen, den Großh. Buͤrgermeistern, darüber zu übergeben, daß und aus welchem Grunde die Besitzer derselben persönlich zu erscheinen verhindert sind.— Diejenigen Kriegsreservisten, welche zwar abwesend, jedoch nicht über 6 Stunden von ihrem Wohnorte entfernt sind, sind von dem Tage der Revision zeitig genug in Keuntniß zu setzen. Da übrigens nach ergangener höchster Verfügung nicht allein die Montirungsstuͤcke ꝛc., sondern auch das vorschriftsmäßige militairische Aeussere der Kriegsreservisten inspicirt und namentlich dabei Ueber⸗ zeugung genommen werden soll: ob die Leute die gehörige Haltung beobachten, ihr Anzug ordnungs⸗ mäßig und an ihrer Propretät nichts auszusetzen ist und ob ferner Haar und Bartwuchs wie im Dienst erhalten sind; so haben Sie, die Gr. Bürgermeister, die Kriegsreservisten hiernach auf das angemessenste anzuweisen und zu bedeuten, daß jeder, nicht in der gefoderten Verfassung Erscheinende, unnachsichtlich zur Strafe werde gezogen werden. Die Kriegsreservisten haben bei der Inspicirung in ihren Montirungsstücken gekleidet zu erscheinen und haben sie hierbei den Nock, die wollene Pantalons und Gamaschen(oder das Collet nebst Reithosen) anzuziehen, den Spenzer, das Putzzeug, das Montirungsbüchelchen ꝛc., dagegen in den etwa bereits erhaltenen Tornistern oder Mantelsäcken, oder wenn sie nicht in deren Besitz sind, in irgend etwas anders eingepackt mitzubringen. „„Schließlich verweise ich Sie, die Gr. Bürgermeister, auf die, Ihnen unterm 30. December v. J. mitgetheilte Verfügung Höchstpreißlichen Kriegs- Ministeriums vom 16. December Nr. K. M. 4770., wornach Sie diese Bekanntmachung an die Kriegsreservisten, nicht dem Ortsdiener überlassen dürfen, sondern solche persönlich der Art zu bewirken haben, daß Sie die in der Gemeinde anwesenden Kriegs—⸗ reservisten gleichzeitig vor sich kommen zu lassen, ihnen sodann gemeinschaftlich den ganzen Inhalt gegen— wärtigen Ausschreibens bekannt zu machen, wegen der von Hause abwesenden aber, nach den darin er⸗ thellten Bestimmungen zu verfahren haben. In Abwesenheit des Gr. Kreisraths. C. Fuhr, Kͤreissecretär. * Zu Nr. K. G. 4263. Grünberg am 30. Mai 1837. rsuchungssachen gegen Gottfried Jacobi aus Hanau, wegen Entwendung und Betrug. Betreffend: Unte l Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Gr. Bür germeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung des Gr. Provinzial-Commissärs der Provinz Oberhessen, ist der unten näher beschriebene Rubricat, nach einer Mittheilung Großhzl. Stadtgerichts zu Darmstadt, in der Nacht vom 24. auf den 25. d. M., aus dem Hospital zu Darmstadt entsprungen. Ich gebe Ihnen daher hierdurch auf, auf diesen Menschen zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und wohlverwahrt anher einliefern zu lassen. Ouvrier. Signalement des Goldarbeiters Gottfried Jacobi aus Hanan. Alter: 24 Jahre, Stirn: niedrig, Bart: blond, sehr schwach, Größe: 578“ Frankfurter Ms., Augen: hellgrau, Kinn: rund, Haare: hellblond, Nase: lang, etwas spitzig, Gesicht: länglich, Augenbraunen: ebenso, Mund: sehr klein, Gesichtsfarbe: gelblich. Besondere Kennzeichen: Das Gesicht ist mit Pocken und Finnen bedeckt. Sodann leidet Jacobi stark an der Lustseuche. Kleidung: Dunkelgrüner Oberrock mit überzogenen kleinen Knöpfen, weiß und schwarz carirte Weste zum Uebereinanderknöpfen, grau tuchene lange Hosen, Stiefeln, schwarz sammtne Kappe mit Schild, gestreiftes blaues Halstuch. Grünberg am 17. Juni 1837. Zu Nr. K. G. 4680. Betreffend: Die Untersuchungssache gegen Elisabethe Bauer von Wahlen, Kreises Heppenheim, wegen Vagabundirens. 8 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großh. Buürgermeister dieses Kreises. 5 Die unten signalisirte Nubricatin i imonatliche Corrections⸗ st wegen Vagabundirens in eine drei hausstrafe verurtheilt worden, hat sich aber von Hause entfernt, und weise ich Sie deßhalb an, auf dieselbe in Ihren resp. Bürgermeistereien invigiliren, sie im Betretungsfalle arretiren und anher abliefern zu lassen. In Abwesenheit des Gr. Kreisrathes. Der Großh. Kreissecretair, C. Fu her⸗ Signalement der Elisabetha Bauer. Augenbraunen: schwarz, Augen: blau, Nase: spitz, Mund: klein, Stand: ledig, Kinn: klein, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Besondere Kennzeichen O. Das vorstehende Ausschreiben ist auch für die Gr. Burgermeister des Kreises Gießen gültig. Gießen den 20. Juni 1837. Der Großh. Hess. Kreisrath daselbst. K. C h. K no d Alter: 23 Jahre, Größe: 6 Schuh, 5 Zoll, 3 Strich, aare: braun, tirne: nieder, Giessen am 20. Juni 1837. Zu Nr. K. G. 2097. Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge für 1838. Der Großherzoglich Hessische 4 Kreisrath des Kreises Giessen an die Großh. Buürgermeister des Kreises Gießen. Nach einer, mir von dem Gr. Forstinspector des Forst's Gießen geschehenen Mittheilung, nunmehr die Auszüge aus den 1838 Communalwirthschaftsplanen an Sie gelangt, d so gewiß binnen 14 Tagen an Sie daher die Voranschläge für 4838 un o er züglich zu vollenden und oss mich einzusenden, als ich mich sonst genöthigt sehe Wartboten auf Ihe 9 abgehen zu lassen. K.. e sind 7 . — Na und ich beauftrage