hiedene l Oberhessisches el und 8 0* 4 chsen 4 0 e* 1 „ Intelligenz und Kreis-Blat we auf i 95 nher bre an 43. Donnerstag, den 23. November. 1837. fraithe, ockwer⸗———————— 5——————————ß——— ä Küche, 7 8* 0 4* 2 aher, WRreigsräthliche Bekanntmachungen. Pferde„— 5 227 55 Zu Nr. K. G. 6456. Gießen am 22. November 1837. en be⸗ Belreffend: Die Kalkmaaße im Kreise Gießen. 1 Der Großherzoglich Hessische g * 5 2 7 N 7 2 92 7 1 r Kreisrath des Kreises Gießen ich 1 5 8 1 an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. d Nach den Bestimmungen, welche über die Einfuͤhrung der neuen Maaße und Ge⸗ Nonats wichte unterm 10. Dezember 1817 gegeben worden sind, sollen die Kalkmaaße aus Buͤtten aus; bestehen, die 10 neue Cubikfuß Inhalt haben, naͤmlich aus einem Hohlmaaß, das 2 Fuß lang n unter und breit, und 2½ Fuß hoch ist. % Juß 0 5 Diese Buͤtten fehlen, geschehener Anzeige nach, noch auf fast allen Kalkhuͤtten des erheich⸗ 1* hiesigen Kreises, daher ich Sie beauftrage, alsbald fur deren Anschaffung besorgt zu sein und N die Kalkbrenner zu bedeuten, daß sie sich bei Meidung der gesetzlichen Strafe von 10 fl. nur bel. dieser Maaße zu bedienen haͤtten. Sie haben strenge darauf zu achten und resp. achten zu lassen, daß dieser gesetzlichen 12 Vorschrift gemaͤß verfahren und jede Contravention zur Anzeige gebracht wird. 15 1 K. Ch. Knorr. in Em⸗ 5 3 105 5— N Zu Nr. K. G. 8021. n Grünberg am 20. November 1837. 7. Betreffend: In Untersuchungssachen, die in Villingen erfolgte und. Mißhandlung des Konrad Marx und Konrad Schaft V. von Ruppertsburg, insbesondere die Untersuchung gegen Johannes Diehl von Rup⸗ — 100 pertsburg. , spin⸗ Der Großherzoglich Hessische 1 hrch„ 5 8 e 5 Kreisrath des Kreises Grünberg ö 2 e„ 5—* iherste⸗ f 8 an die Großh. Bur germeister dieses Kreises.* diesen N Nach Benachrichtigung des Gr. Landgerichts zu Hungen, ist Johannes Diehl, Johannes die n, von Ruppertsburg, waͤhrend er in das Gefaͤngniß zu Hungen gebracht werden sollte, bal Gerichtsdiener entsprungen. Ich beauftrage Sie daher, auf denselben zu invigiliren, ihn 15 2 n Betretungsfalle zu arretiren und wohlverwahrt anher einzuliefern. 1 4 Ou ed r ie e. Bekanntmachungen. 1240) Guts ver pachtung. Das vormals Freiherrlich von Haxthausensche, jetzt Gräflich Görtzische Hofgut zu Georgenhausen, im Großh. Hess. Kreise Dieburg, soll Montags den 4. December d. J., Vormittags 9 uhr, auf dem Gute selbst meistbietend öffentlich verpachtet werden. Das genannte Gut liegt 2 Stunden von Darmstadt an der nach Erbach führenden Chaussee, in einer sehr anmuthigen und fruchtbaren Gegend; es enthält beiläufig 433 Hess. Morgen des besten Wiesen und Ackerlandes, besteht gröoßtentheils aus ganz großen, der Hofraithe nahe gelegenen Parcellen, ist in dem besten Culturzustande und mit sehr vielen Obstbäumen bepflanzt. Es ist mit den nöthigen Wohn- und Oeconomie-Gebäuden (zum Theil ganz neuen) versehen, besitzt einen neuen, sehr gut rentirenden Schwarzischen Dampf⸗ brennapparat, und gewährt, wegen der Nähe von Darmstadt und der vorhandenen Straßenverbin⸗ dungen, für den Absatz aller Erzeugnisse die vor⸗ theilhafteste Gelegenheit, insbesondere betreibt es eine sehr einträgliche, dermal mit einer ansehnlichen Kundschaft in Darmstadt versehene Melkerei.— Die Verpachtung wird einmal im Ganzen, einmal stückweise, nach Umständen auch unter Absonde⸗ rung einzelner Stücke und Reduction guf ein klei⸗ neres geschlossenes Gut, erfolgen, die näheren Bedingungen aber werden in dem Termine bekannt gemacht werden; die Dauer der Pachtzeit wird auf 12 Jahre, von Petritag oder vom 1. Ja⸗ nuar 1838 an laufend, bestimmt werden. „ Pachtliebhaber, welche sich, erforderlichen Falls, hinsichtlich ihrer Zahlungsfaͤhigkeit zu legi⸗ g timiren haben, belieben sich in dem genannten 4 Termine einzufinden, wegen etwaiger früherer Besichtigung des Guts aber sich bei der unterzeich⸗ neten Verwaltung anzumelden, bei welcher auch 14 Tage vor dem Termine die Bedingungen schon eingesehen werden können. Diejenigen, welche eine Verpachtung im Ganzen beabsichtigen, erhalten zu⸗ gleich Gelegenheit, ein bedeutendes Inventar an Vieh, Schiff und Geschirr, Haus- und Oeconomie⸗ Geräthschaften, Futter⸗„, Stroh⸗ und Düngervor⸗ räthen unter billigen Bedingungen mitzuerwerben. Georgenhausen, bei Darmstadt, den 24. October 4837. Graͤflich Goͤrtzische Gutsadministration das. 1358) Aus der Casse der Ludewigs- und Lnisen⸗ Stiftung können im Laufe des Monats Januar 1838 gegen 7000 fl. zu 4%% aus⸗ geliehen werden, wovon jedoch Capitalien unter 500 fl. nicht abgegeben werden. Man beliebe sich deshalb an den unterzeich⸗ neten Rechner dieser Casse zu wenden. Darmstadt am 10. November 1837. Balzer, Buchhalter. Miscellen. Gebrauch des Schwefels zur Vertilgung der Insekten auf den Pflanzungen, und seine nuͤtzliche Wirkung fuͤr das Wachsthum derselben. Man bindet Schwefelblüte oder sehr fein ge⸗— stossenen Schwefel in Mousselin oder feine Lein— wand ein, und bestäubt damit die Blätter der jungen Sprößlinge. Man kann sich hierzu einer gewöhnlichen Quaste bedienen.— Wiederholte Versuche haben die vortreffliche Wirkung des Schwefels in Vertilgung der Insekten und Wür⸗ mer, die die Pflanzen verheeren, erprobt. Man hat nebstbei die Erfahrung gemacht, daß der Schwefel die Pflanzen stärke, worauf er gestreut worden; die Pfirsichenbäume erhalten dadurch eine dem Walde, mit den Ameisen auf den Acker od 5 r auffallende Besserung und Kraft, und scheinen den Schwefel einzusaugen. Sie treiben nach dieser Behandlung dunkelgrünes Laub, und man bemerkt alle uͤbrigen Kennzeichen eines stärkern Wachsthums. Die Menge der neuen Schößlinge und neuen Blätter, die sich nach dieser Operation bilden, und worauf man keinen Schwefel bemerkt, zeigen sehr deutlich den Unterschied zwischen diesen und jenen, die diese Behandlung nicht erhalten haben. Das sicherste Mittel gegen Erdfloͤhe. Wenn sich dieses Ungeziffer sehr bermehrt, wie es vor einigen Jahren der Fall war, so hil 44 dagegen ganz zuverlässig ein Ameisenhaufen au 2 15 * in den Garten versetzt. e 225 — l