06 Oberhessisches iereckige Einen 8* 0* 0 Intelligenz- und Kreis-Blatt „. N., 15 M34. Donnerstag, den 21. Septbr. 1837. senblech S w.. YT.———. ds 3) f brit; Kreisräthliche Bekanntmachungen. öältnise. Zu Nr. K. G. 4822. Giessen am 21. Septbr. 1837. re, da⸗ Betreffend: Die Aachener und Münchener Feuer versicherungs⸗Gesellschaft, 8 Der Großherzoglich Hessische * Kreisrath des Kreises Gießen fens et⸗ an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. 5 Ich glaube die Wahrnehmung gemacht zu haben, daß immer noch einzelne Angehoͤrige 1 meines Kreises ihre Mobilien bei franzoͤsischen Feuerversicherungs⸗ Gesellschaften assecuriren, l 110 weshalb ich mich veranlaßt finde, Sie auf die Aachener und Muͤnchener Feuerversicherung-Ge— über 2 sellschaft um so mehr aufmerksam zu machen, als diese nicht nur in unsern Landen besonders be— Beide staͤtigt ist und hinlaͤngliche Sicherheit gestellt hat, sondern auch ihre Agenten noͤthigenfalls bei den ten des diesseitigen Gerichten belangt werden koͤnnen, und endlich weil besagte Gesellschaft bekanntlich nur 6 Asad mit rechtlichen und wohlhabenden Leuten contrahirt, daher eine Gefahr des Mißbrauchs nicht zu 1 8 befürchten steht. 1 Zugleich beauftrage ich Sie, falls Leute in Ihren Gemeinden ihre Mobilien zu versichern 5 bei beabsichtigen, diesen die obbenannte Feuerversicherungs⸗Gesellschaft, deren Hauptagent Herr Hof⸗ h sind gerichts-Advocat Heyer ist, besonders anzuempfehlen. , theils 7 h Ken oer. geeigne⸗ . Zu Nr. K. G. 4778. Gießen am 20. Septbr. 1837. b Myehen⸗ Betreffend: Die Einsendung aller öffentlichen Bekanntma⸗ 5 nende chunzen in die Großh. Hessische Zeitung. 1 f end⸗ Der Großherzoglich Hessische 0 5 Kreisrath des Kreises Gießen 1 1 i an ö 1 1 saͤmmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen. 1 aun fe Durch hoͤchste Verfugung vom 2. April 1825 ist verordnet worden, daß alle zur Ein⸗ 9 ruͤckung in oͤffentliche Blaͤtter geeignete Bekanntmachungen jedenfalls auch in die Großherzogliche 9 —— Zeitung eingeruͤckt werden sollen. Diese Vorschrift ist jedoch nicht uberall befolgt worden, daher ich Sie auf dieselbe aufmerksam mache, und erwarte, daß Sie solcher vorkommenden Falls gehoͤrig nachkommen. K. Ch. R s ie Zu Nr. K. G. 4714. Giessen am 18. Septbr. 1837. Betreffend: Die Uebersendung der Großh. Zeitung an die betreffenden Kirchenfonds. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Kirchenvorstaͤnde des Kreises Gießen. Nach einer Benachrichtigung Gr. Ober- Consistoriums besteht keine Verfuͤgung, wor— nach die Versendung der Gr. Zeitung fuͤr die Kirchen mit Couvert stattfinden muß. Damit nun kuͤnftighin die hierdurch für die Kirchenfonds entstehenden Kosten erspart werden, beauftrage ich Sie, die Zeitungen bei der Expedition ohne Couvert zu bestellen. K. Ch. Zu Nr. K. G. 4734. Gießen am 18. Septbr. 1837. Betreffend: Die Bestimmung der Inserenden und Einzugs⸗ Gelder der Neueinziehenden. Der Großherzoglich Hessische Kreisrat h des Kreises Gie ß a n die Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Von der wegen des in der Rubrik bezeichneten Gegenstandes erfolgten hoͤchsten Anordnung erhaͤlt hierdurch jeder Buͤrgermeister, und in den Nebengemeinden auch der dort fungirende Beige— ordnete ein Exemplar zur Nachachtung und Bekanntmachung in der Gemeinde. In Beziehung auf dasjenige, was wegen des besonderen Einzugsgeldes unter III. ver— ordnet worden ist, erwarte ich binnen 4 Wochen eine Berechnung des Ertrags der, jenes besondere Einzugsgeld bedingenden Nutzungen, nach Abzug der darauf besonders radicirten Lasten, oder die Erklarung, daß dergleichen in der betreffenden Gemeinde nicht bestehen. K. Ep.) Ken 8 t Einige pa do Oel Eir heiten Eisenbl ann, z. lauter w weitern die an sen„ Aufsatz aus w. wird, 1 nennt.— mäßig zussise 1 di. Baut eingese in me wird. aher alls 7 * or, nun ich ng ige, ver ere die —— Bekanntmachung. 1043) Proela ma. In den Hypothekenbüchern dahiesigen Land— gerichts finden sich folgende Einträge: 1. über 1500 fl. zu 5 T pCt., aufgenommen am 17. Septbr. 1803 von dem Pasxierfabri⸗ kanten Ernst Heinrich August Katz zu Nie⸗ derohmen, bei Hru. Hofrath Dr. Hesse in Darmstadt. Zur Sicherheit sind außer der Papierfabrik noch 10 Grundstücke verpfändet; 2. über 70 fl., aufgenommen am 29. März 1800, von Joh. Georg Höhnig in Niederoh— men bei Kaufmann Hast(wahrscheinlich in Gießen) und sind zur Sicherheit fünf Grundstücke verpfändet; 3. über 100 fl., aufgenommen den 4. Februar 1779, bei der Röderischen Vormundschaft (wahrscheinlich in Niederohmen) von Papierfa— Mligcellen. Einiges uͤber zweckmaͤßige und Holz er— sparende Oefen-Anlegung, nebst einer naͤchstfolgenden lith. Tafel verschiedener Oefen. (Fortsetzung.) Einen einfachern, mit kleinen Verschieden⸗ heiten oft vorkommenden Ofen, welcher aus Eisenblech oder Gußeisen hergestellt werden kann, zeigen Fig. 4 u. 5. Dieser Ofen, welcher lauter waagrechte Circulirgänge hat, bedarf keiner weitern Erläuterung. Ferner gehören hierher die an vielen Orten gebräuchlichen ähnlichen Oe— fen, welche über einem eisernen Heizkasten einen Aufsatz von dünnen, thönernen Kacheln haben, der aus waagrechten Zügen mit Durchsichten gebildet wird, u. die man wohl auch Herrnhuter Oefen nennt.— II. Oefen zu dauernder gleich- mäßiger Heizung. Hier ist zunächst der russische Ofen zu erwähnen, welchen Fig. 14 bis 25 darstellen. Er besteht aus einem von Backsteinen aufgeführten Kasten, welcher durch eingesetzte Scheidewände von demselben Material in mehrere senkrechte Circulirgänge abgetheilt wird. Fig. 17, 21, 23, 24, u. 25. zeigen den brikant Ernst Heinrich August Katz, ledig, und ist zur Sicherheit das ganze Vermögen ver— pfändet. Nach Angabe des Papierfabrikanten Katz, auf welchen diese Pfandverbindlichkeiten übergegangen sind, sollen die Schulden abgetragen, die Quittun— gen aber sammt Hypothekenausfertigunge n verloren gegangen sein. Katz hat um Löschung der Ein⸗ träge angestanden und es werden deßhalb die Hypothekinhaber, oder wer sonst Rechte zu haben vermeint, aufgefordert, so gewisser binuen 6 Wo— chen vom Tag des Erscheinens dieses Aufrufs in den öffentlichen Blättern, ihre Ansprüche dahier geltend zu machen, als sonst die Löschung der Hy— pothekeneinträge erfolgen soll. Grünberg den 29. August 1837. Großh. Hess. Landgericht das. K af 722ͤͥͤͥ Grundriß dieses Ofens, je nach Verhältniß der beabsichtigten Größe u. des Locals. Der Grund— riß Fig. 23. ist einer Ecke angepaßt, in welcher nicht Naum genug übrig ist, einen freistehenden Ofen anzubringen.(Es versteht sich, daß dies ein Nothstand ist, indem hier ein Theil der Wär— me an die Mauer abgegeben wird, an welcher der Ofen sich anlehnt.) Einen freistehenden russi— schen Ofen mit 6 Zügen stellen Fig. 14 u. 15 im Aufrisse, Fig. 16. in senkrechtem Durchschnitt, Fig. 17 im wagrechten Querschnitte dar. In Fig. 16 u. 17. bezeichnet 1 die Feuerstätte; diese ist zur Hälfte überwoͤlbt, hinter dem Gewölbe schlägt die etwas zusammengedraͤngte Flamme in den ersten Zug, steigt nach der punctirten Linie in Fig. 6. in die Höhe u. tritt oben in den Zug 2. u. so weiter nach der Folge der in Fig. 17. angegebenen Ziffern abwechselnd abwärts u. auf— wärts bis endlich wieder herab in den letzten Zug, durch diesen tritt der heiße Rauch in die unten beschriebene sogenannte Gusche(Wiuschka) bei 6. in Fig 16 u. 17., u. durch die Gusche in den Schornstein. Sämmtliche Züge sind von gleicher Weite, nur die Uebergänge aus einem in den andern werden etwas länger gehalten, weil das Zusammendrängen der Flamme an die⸗ sen Punkten den Luftzug befördert. Die Ziegel, aus welchen die Wände eines solchen Ofens er— baut werden, verbindet man durch Drath u. kleine Eisenklammern, wie in Fig. 16. angegeben ist. Ueberhaupt ist auf den Verband der einzelnen Bestandtheile die größte Aufmerksamkeit zu richten, weil das heftige Feuer, welches der Ofen aus— halten muß, ihn sonst leicht undicht macht. Der Gebrauch des russischen Ofens ist folgender. Man füllt die Feuerstätte so voll als möglich mit Brenn— material(am besten mit gutem, trockenem Birken- od. Buchenholz) u. läßt dieses bei offenem Negister in lebhaften Brand gerathen. Die möglich leb— hafteste Verbrennung ist hier besonders wichtig, u. man muß hiernach den Luftzug aufmerksam regu— liren. Ein gut gebauter russischer Ofen, beson— ders, wenn er mit einem russischen(engen) Schornstein in Verbindung steht, hat sehr starken Zug.(Blesson beobachtete die Flamme noch im letzten sechsten Cirkulirgange eines solchen Ofens.) Sein Inneres wird daher durch das lebhafte Feuer außerordentlich erhitzt. Sobald dieses ab— gebrannt ist, vermindert man den Luftzug durch Schließung des an der Heizthüre angebrachten Negisters, u. wenn die Kohlen hinlänglich aus— geglüht sind(was bei Holzheizung viel schneller eintritt als bei Steinkohlen), schließt man den Ofen von dem Schornstein vollkommen durch die Gusche ab, welche zu diesem Zweck folgenderma— ßen eingerichtet ist. Eine viereckige eiserne Platte (Fig. 18.) ist an dem oben angegebenen Orte im letzten Circulirgange, unmittelbar vor dem Austritt des Nauchs in den Schornstein, hori— zontal eingemauert; sie hat in der Mitte eine für den Durchgang des Rauchs hinreichende, runde Oeffnung, u. um diese einen nach oben etwa ½ Zoll hervorstehenden Rand, wie dieß in Fig. 19. zu sehen. Das Verschließen der Gusche geschieht durch zwei eingelegte Deckel oder Stürzen. Zuerst legt man(Fig. 20.) den Deckel a auf obige Oeffnung, u. dann stürzt man den Deckel b über den beschriebenen Rand. Beides geschieht durch eine zu diesem Zweck an der be— treffenden Stelle des Circulirgangs angebrachte Thüre. Bei dem in Fig. 16. dargestellten Ofen muß man unter dem zu diesem Behuf durch die Scheidewand 5 abgeschlossenen Zug 6(in Fig. 17.) durchgreifen; in Fig. 23. ist der Zugang der Gusche unmittelbar gegeben. Wie die Deckel der Gusche, so müssen auch die zu ihr führende Thüre, so wie die Heizthüre u. ihre Register so luftdicht als möglich schließen; mit Erfolg macht man diese Thüren doppelt. Ist ein Aschenfall nöthig, so muß auch dieser einen ganzen dichten Verschluß erhalten. Bei Holzfeuerung bedarf es aber keines Nostes, mithin keines Aschenfalls und letzterer bleibt daher dann besser weg. In dem 12zügigen großen Ofen, welchen Fig. 21 u. 22. zeigen, ist der Feuerherd auf geeignete Weise erweitert, um ein stärkeres Feuer entzünden zu können, der beabsichtigen Wirkung des Ofens gemäß. Die Gusche ist hier bei O in Fig. 22. angebracht, und der Zugang zu derselben befindet sich in der Hinterwand. Der russische Ofen wird durch das in demselben verbrannte Feuer— material innerlich sehr stark erhitzt, theilt aber die empfangene Wärme bei der Stärke seiner äußerlichen Oberfläche nur langsam mit; er muß daher 2, 3 u. mehr Stunden Je nach der Dicke seiner Wände) zuvor geheizt werden, ehe man die Erwärmung des Zimmers verlangt. Dafür hält er aber seine Wärme außerordentlich lange. Ist er, etwa aus 3 Zoll starken Backsteinen, gut gebaut, u. seine Größe dem Zimmer entspre⸗ chend, so ist in der Regel eine einmalige Heizung täglich hinreichend, wenn man alle oben ange⸗ gebenen Maßregeln genau beobachtet; und dann ist ein solcher Ofen für ein eigenthümliches Wohnzimmer ohne Frage der holzsparendste. Genaue Nachweisungen uber die Wirkung russischer Oefen findet man in einer Abhandl. von Blesson in Erdmann's Journal fur technische und ökono⸗ mische Chemie, 18. Seite 281 u. ff.— (Fortsetzung folgt.) —— 9 Ni 9 6 . hestimn dung al Straßer den mi dessen zu dem Kräften Vorgestt Ihnen bestim kinaln in den fühigte wie die wurden stelan, tigen, aufsic