, b 2 e Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M338. Donnerstag, den 19. October. 1837. ———.————— H Rreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 5523. Gießen am 16. October. 1837. Betreffend: Beeinträchtigung der post durch Hauderer, Boten und dergleichen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Buürgermeister des Kreises Gießen. Veranlaßt durch die in neuester Zeit uber zunehmende Postdefraudationen gemachten Wahrnehmungen, soll die unterm 20. Juli 1822 erlassene Verordnung wiederum zur Kennt— niß des Publikums gebracht, und namentlich dem Polizeipersonal die Befolgung und Aufrecht⸗ haltung derselben anempfohlen werden. Unter Bezugnahme auf diese Bestimmung weise ich Sie an, nicht nur selbsten auf die Befolgung und Aufrechthaltung oberwaͤhnter Verordnung, wovon einem Jeden zwei Exemplare unter besonderer Couverte zukommen werden, zu wachen, sondern auch die Polizeiofficianten Ihrer Gemeinden sachgemaͤß zu instruiren und resp. anzuweisen, und denselben ein Exemplar der fraglichen Verordnung zu behaͤndigen. K. h, Ken oer. —— Zu Nr. K. G. 5571. Gießen am 18. October. 1837. Betreffend: Die Vollendung des Straßensystems in den naͤchsten 6 Jahren. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen a n die Gr. Buürgermeister des Kreises Gießen. In Berücksichtigung, daß die Kostenüberschlaͤge für saͤmmtliche nach der Vereinbarung mit den Staͤnden annoch zu erbauenden Provinzialstraßen gefertigt sind, und soweit dieß nicht schon geschehen, mit Abschließung der hierauf bezuͤglichen Aecorde alsbald begonnen werden wird, mache ich Sie hoͤchstem Befehle gemaͤß, auf Folgendes aufmerksam. Das Beginnen und Fortschreiten der Arbeiten in Beziehung auf den Bau der projectirten Straßen wird lediglich durch die Erlangung moͤglichst billiger, dem Umfang der Bauarbeiten entsprechender Accorde bedingt, und es koͤnnen und muͤssen die, durch den etwa hier und da sich ergebenden Mangel an Concurrenz fuͤr die Uebernahme der Arbeiten hervorgerufen werdenden, uͤber⸗ mäßigen Anforderungen, wie diese seither in Bezug auf die Bauarbeiten bei einigen Straßen erfolgt sind, nur dazu dienen, die Veraccordirung und das Beginnen der Arbeiten zu verzoͤgern und somit einzelnen Theilen des Landes den Genuß der Vortheile noch laͤnger vorzuenthalten, welche das aufgestellte Straßensystem bezweckt und nur durch dessen moͤglichst schnelle Vollendung erreicht werden koͤnnen. a Sie werden beauftragt, dieß mit dem Anfuͤgen in Ihren resp. Gemeinden zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen, wie man um so mehr erwarte, daß die einzelnen Staatsangehoͤrigen, welche 3—— sich bei der Uebernahme dieser Straßenbauarbeiten betheiligen wollen und koͤnnen, von dem etwa in dieser Beziehung eintretenden Mangel an Concurrenz zu Uebernahme solcher Arbeiten ꝛc. oder für Entschaͤdigungen, welche bei diesem Bau haͤufig vorkommen werden, keinen uͤbermaͤßigen Vortheil zu ziehen suchen, sondern nur diejenigen Forderungen stellen werden, welche dem Maaße der Arbeit und den ubrigen Verhaͤltnissen entsprechen, als die Maaßregel der Vollendung des Straßensystems nicht etwa deßhalb nur Einzelnen voruͤbergehend einen hohen Arbeitsverdienst zu verschaffen, sondern im Interesse der Gesammtheit des Staats und jedes Einzelnen hierin stattfindet. Sie selbst werden die Ausfuͤhrung dieser fuͤr das Wohl des Staats so sehr wichtigen Maaßregel nach Kraͤften zu foͤrdern suchen. K. C h. Ken o x x. 7 Zu Rr. K. G. 5557. Gießen am 18. October 1837. Betreffend: Das Suppliciren son Gemeinden um Anstellung bestimm⸗ ter Subjecte auf erledigte Pfarr- und Schulstellen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Die Verordnung vom 29. October 1826, wodurch allen Gemeinden verboten wird, bei Erledigung von Pfarr“ und Schulstellen gewisse Personen durch schriftliche Antraͤge zur Wie⸗ derbesetzung solcher Stellen in Vorschlag zu bringen, unter der Bedrohung, daß alle etwaige fernere Antraͤge solcher Art nicht blos unberuͤcksichtigt bleiben, sondern auch alle Theilnehmer daran noch besonders bestraft werden wurden, ist in neuerer Zeit haͤufig uͤbertreten, und alsdann gewöhnlich diese Uebertretung mit Unkenntniß der vorliegenden Bestimmungen zu entschuldigen gesucht worden. 8 Hoͤchstpreißliches Ministerium des Innern und der Justiz hat deßhalb mittelst Reseripts vom 7. d. M. zu N. D. 15842, zu verfugen sich veranlaßt gefunden, daß obgedachte Verord⸗ nung wiederholt und mit dem Anfügen bekannt gemacht und eingeschaͤrft werde, daß von nun an jede vorkommende Contravention unnachsichtlich geahndet, und auf die Entschuldigung der Un⸗ kenntniß fernerhin nicht die geringste Ruͤcksicht genommen werden solle. 7 0 Indem ich Ihnen hiervon zu eigenem Bemessen Kenntniß gebe, beauftrage ich Sie zugleich, Gegenwaͤrtiges auf ortsuͤbliche Weise zur offentlichen Kenntniß zu bringen. K. C pb. Ken o pax. — g 1 — ————— 2—— —— : ²˙ v Zu Nr. K. G. 5556. 5 Gießen am 18. October. 1837. Betreffend: Die Anwendung der, wegen der Flüssiskeitsmaaße be⸗ stehenden gesetzlichen Bestimmungen auf die beit dem Kleinverzapf gebräuchlichen Gefäße unter 2 Schoppen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Hoͤchstpreißliches Ministerium des Innern und der Justiz hat, weil darüber Zweifel entstanden, ob die, wegen der Fluͤssigkeitsmaaße bestehenden allgemeinen gesetzlichen Bestim— mungen auch bei dem Kleinverzapf unter/ Schoppen zur Anwendung kommen, zur Beseiti— gung dieser Zweifel verfuͤgt, daß die uͤber das Eichen der Gefaͤße bestehenden Vorschriften auf die bei dem Kleinverzapf von Liqueuren, Brandtwein 7c. gebraͤuchlichen Gefaͤße unter J, Schoppen keine Anwendung finden, sowie daß da, wo bei dem Kleinverzapf ungeeichte Gefaͤße unter „ Schoppen gebraucht werden, keine Denunciationen wegen Uebertretung der Maaß und Ge— wichts⸗Verordnung mehr erhoben werden sollen. Indem ich Ihnen von dieser hoͤchsten Verfuͤgung hiermit Kenntniß gebe, weise ich Sie zugleich an, die Polizeiofficianten, sowie das in Ihren Gemeinden befindliche Aufsichtspersonal hiernach zu bedeuten. K. Eh. Kn oer x. — ssD—-— Zu Nr. K. G. 5660. Gießen am 19. October 1837. Betreffend: Die Verpflichtung des hiesigen Burgers Johannes Bourgois als Kreisboten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Der hiesige Burger Johannes Bourgois ist unter dem Heutigen von mir als zweiter Kreisbote bestellt und verpflichtet worden, wovon ich Sie anmit in Kenntniß setze. eee eee Zu Ni! B. S. C. 159. Gießen den 18. October 1837. Betreffend: Die Einsendung! der Lectionsverzeichnisse für das Wintersemester 4833. Die Großherzoglich Hessische Bezirks⸗Schulkommission des Kreises Gießen a n saͤmmtliche Ortsschulvorstaͤnde dieses Kreises. Wir fordern Sie hierdurch auf, die Lections-Verzeichnisse fuͤr das beginnende Win, tersemester innerhalb 14 Tagen in duplo an uns einzusenden. — In einem, von den betreffenden Lehrern anzuschließenden Begleitungsberichte, wuͤnschen wir uber nachstehende Punkte Auskunft zu erhalten. 10 Welche Bucher, Tabellen, Landkarten und Vorschriften fuͤr die betreffenden Lehrgegen⸗ staͤnde in der Schule eingefuͤhrt sind; 2.) welche Bucher von dem Lehrer hauptsaͤchlich als Leitfaden benutzt werden, ohne daß sie sich in den Haͤnden der Kinder befinden; 3.) welchen Zeitraum die Lehrer fuͤr die jedesmalige Beendigung derjenigen Lehrgegenstaͤnde nehmen, die ein abgeschlossenes Ganze bilden, z. B. die Religions- und Sittenlehre, Erdbeschreibung, Naturgeschichte, Naturlehre, den grammatikalischen Theil der deut⸗ schen Sprachlehre ꝛc.; 3.) welcher Abschnitt von den Lehrern in den sub. M 3 enthaltenen Unterrichtsgegen⸗ staͤnden fur das bevorstehende Wintersemester in Aussicht genommen worden ist. Von Ihren etwa von den Vorschlaͤgen der Lehrer abweichenden Ansichten werden Sie uns zugleich in Kenntniß setzen. Den Großh. Bürgermeistern geben wir auf, dieses Kreisblatt alsbald den vorsitzenden Mitgliedern der Ortsschulvorstaͤnde mitzutheilen. Dr. Engel. Eck stei n. U Heyer. ä—.— q Bekanntmachungen. 41) Nach Maaßgabe des. 5 der Cstatuten wird die diesjährige Hauptversammlung des Ver⸗ eins auf Montag den 6. November, auf dem hie— sigen Rathhause Statt finden und um 10 Uhr be⸗ ginnen, zuvor jedoch eine Ausschußsitzungg von 8 bis 10 Uhr gehalten werden. Die verehrlichen Ausschuß- und Ver einsmit⸗ glieder werden ergebenst ersucht, dieser Versamm⸗ lung um so mehr beizuwohnen, als über mehrere, die Verwaltung der Sparkasse betreffende Gegen⸗ stände Berathungen gepflogen und Beschlüsse ge⸗ faßt werden sollen, auch nach. 19 der Statuten, die Wahl eines Directors, dessen Stellvertreter und eines Secretairs vorzunehmen ist. Gießen den 19. October 1837. Der Director der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg. K. Ch. Knorr. 38) Verpachtung von Fisch⸗ und Krebs-Wassern im Forste Gießen. Freitag den 24. November l. J, Vor⸗ mittags 9 Uhr, sollen im Gasthause zum Einhorn hier die nachbemerkten Domanial Fisch-und Krebswasser vom 1. Januar 1838 an, auf wei⸗ tere 9 Jahre öffentlich verpachtet werden. 1. Die Lahn, vom Einfluß der Salzböde bis zur K. Preuß. Gemarkung Dudenhofen, einschließ⸗ lich der auf einem Theile dieser Strecke der Krone Preußen zustehenden Koppelfischereigerechtsame. 2. Die Lumda, von der Churhessischen Grenze an bis zur Lahn. 3. Die Wieseck, von den Heerdtischen Wie⸗ sen in der Gemarkung Trohe bis zur Lahn. 4. Die Oberlache, von Annerod an bis zur Wie seck. 5. Der Vieberbach, von der Grenze zwi⸗ Ea Kinzenbach und Heuchelheim an bis zur ahn. 6. Der Grundelbach, von Garbenteich an bis zum tiefen Bächlein in der Gemarkung Gro⸗ ßenlinden. Es koͤnnen nur bekannte und rechtliche Leute als Pächter zugelassen werden, von denen eine ordnungs mäßige Benutzung des Fisch- und Krebs⸗ fangs zu erwarten steht; keine Holzfrevler, Wild⸗, Fisch⸗ und Krebsdiebe, oder Leute ohne alles Vermögen, oder solche, die durch die Ausübung des Fisch⸗ oder Krebsfanges ihr Gewerbe ver⸗ nachlässigen und in ihrem Nahrungsstande zurück⸗ kommen würden. Alle Pachtlustigen, deren deß⸗ fallsige Qualification nicht notorisch vorliegt, ha⸗ ben sich hierüber bei der unterzeichneten Stelle spätestens 14 Tage vor dem Verpachtungstermine genügend auszuweisen.— Nachgebote werden nicht angenommen. Krei die ihrer ne 18 vi⸗ ur n o ute ine 0 2 2 19 c⸗/ 15 ha⸗ ele int den Die sämmtlichen Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden zugleich hiermit ersucht, die vorstehende Bekanntmachung zur Kenntniß ihrer Gemeinden zu bringen. Gießen am 6. October 1837. Großh. Forstinspection. Dr. Heyer. 42) Koͤnigl. Saͤchs. couf. Lebensver⸗ sicherungs-Gesellschaft zu Leipzig. Wie sehr die Lebensversicherungen Jedem, er sei reich oder unbemittelt, anzuempfehlen sind, lehrt die tägliche Erfahrung. Der Familienvater ohne Vermögen, der den Seinigen nach seinem Tode ein sorgenfreies Leben sichern will; der Schuldner, der nach seinem Ableben seine Gläu⸗ biger befriedigt wünscht; der Geschäftsmann, der ein anvertrautes, oder im Handel und andern Unternehmungen angelegtes Capital gegen die Wechselfälle des Glückes schützen will, um un⸗ vermeidliche Ausgaben zu decken, um Auseinan⸗ dersetzungen möglich zu machen, ohne daß sie das Stammvermögen anzugreifen genöthigt wären; der Kaufmann, welcher der Hemmung seines Ge— schäfts vorbeugen will, die daraus entstehen könnte, daß sein reicherer Associe plötzlich mit Tode ab⸗ ginge und er verbunden wäre, dessen Vermögen herauszuzahlen; derjenige, der uneheliche Kinder ohne Wissen und Beeinträchtigung der rechtmäßi⸗ gen Erben bedacht wissen will, oder dessen Absicht es ist, edle Zwecke, z. B. milde Anstalten, das Wohl treuer Diener u. s. w. auch nach dem Tode noch zu befördern, ohne den Näherstehenden viel— leicht unangenehme Ausgaben aufzuerlegen;— für sie alle bietet die Versicherung des eigenen Lebens oder das Leben eines Andern, das zweck— mäßigste, leichteste und sicherste Auskunftsmittel dar.— Da die Leipziger Lebensversicherungs-Ge⸗ sellschaft auf Oeffentlichkeit und Gegenseitigkeit gegründet ist, so findet ein besonderes Interesse fuͤr Einzelne auf keine Weise Statt, vielmehr gehören die entbehrlichen Ueberschüsse den sämmt⸗ lich lebenslänglich Versicherten, wodurch die oh—⸗ nehin mäßigen Beiträge vermindert werden. Eine Ersparniß von 6 pf. täglich, reicht bei einem Al⸗ ter von 30 Jahren hin, um ein Capital von mehr als 300 Thalern auf Lebenszeit versichern zu können. Nach erlangter Ueberzeugung, daß Lebensver⸗ sicherungen auf die mannigfachste Art auf Fami⸗ lienverhältnisse einwirken konnen, und daß die Einrichtungen der Leipziger Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft ihren Mitgliedern wichtige Vortheile darbietet, habe ich die Agentur für hiesige Stadt und Umgegend übernommen und halte es für Pflicht das Publikum mit dem Bemerken darauf aufmerksam zu machen, daß jede nähere Auskunft, ingleichen Statuten und andere Drucksachen von mir unentgeldlich ertheilt werden. Gießen den 18. October 1837. E. C. Nühl. 43) Gastwirthschafts-Empfehlung. Der Unterzeichnete beehrt sich hiermit zu der ergebenen Anzeige, daß er seit dem 10. October d. J. das Gasthaus zum Schwanen übernommen hat und sein eifrigstes Bestreben stets dahin gerichtet sein wird, allen Anforderungen der ihn mit ihrem Besuche beehrenden Gäste, durch reinliche Zimmer und Betten, sowie durch die promteste und billigste Bedienung, auf das Voll ständigste zu entsprechen. Gießen am 12. October 1837. i e ———.. 7˖§⅛,⏑—i—— Miscellen. Vertilgung der Wickelraupe. Eines der verheerendsten Insekten in den Obstgärten ist offenbar die Wickelraupe, welche von dem sogenannten Frostschmetterlinge herstammt. Ueber ihre Vertilgung sind vielerlei Mittel ange— priesen; allein ich habe mich überzeugt, daß im Frühlinge alle Vertilgungs- Arten unausgiebig sind, und daß daher die nöthigen Maßregeln schon im Herbste dagegen getroffen werden müssen, be— sonders da das unbeflügelte Weibchen schon im Spätjahre gerade vor dem Eintritte der ersten Fröste an den Stämmen der Bäume hinaufkriecht und seine Eier legt; daher kann auch nur die Beseitigung dieses Hinaufkriechens als ein ergie— biges Mittel gegen dieses so sehr verheerende In— sekt angesehen werden. Ich habe mich auf einer —— 8 —— —— 8———— böhmischen Herrschaft hiervon selbst überzeugt. Die Verfahrungsart ist folgende. Vor dem Eintritte der ersten Fröste im Herbste bestreicht man die Stämme der Bäume in der Breite einer Hand um und um mit Lehm, macht diesen Anstrich gehörig glatt, bindet darüber in derselben Breite um und um Papier mit Spagat dergestalt fest, daß dieses Insekt nicht anders als über das Papier auf die Bäume gelangen kann. Das Papier streicht man sodann um und um mit einer durch Oel verdünnten Wagenschmiere an, und will sodann dieses unbeflügelte Insekt seine Wanderung unternehmen, so kann es wegen der Verwahrung aller Oeffnungen unter dem Papier nicht anders, als über diesen Anstrich auf den Baum gelangen. Allein da es in der Wagen⸗ schmiere hängen bleibt, so giebt es die Eier da von sich, und man kann bei dieser Gelegenheit oft viele Tausend dieser Ungeziffer, und Millionen Eier auf dem Papiere angeklebt finden. Hierzu muß ich jedoch noch bemerken, daß der Anstrich, wenn er trocknet, nicht nur so lange erneuert wer⸗ den muß, bis die ersten Fröste vorüber sind, son⸗ dern daß auch hierbei der Stamm der Bäume aus dem Grunde nicht beschmiert werden darf, weil die öligen Bestandtheile der Wagenschmiere den Bäumen schädlich sind und deren Abdorren herbeiführen würden. Einiges uͤber zweckmaͤßige und Holz er⸗ sparende Oefen-Aulegung, nebst einer nächstfolgenden lith. Tafel verschiedener Oefen. (Fortsetzung.) Uebrigens werden Buschöfen auch ganz von Thon gefertigt; ist hier der Cylinder nicht allzu⸗ stark gehalten, so erwärmt ein solcher Osen auch ziemlich schnell und hält die Hitze weit läuger; daher diese überdieß weit wohlfeilere Art in den meisten Fällen vorzuziehen ist. Einer der vor⸗ züglichsten Oefen für das deutsche Klima und zwar für Wohnzimmer, ist der sogenannte Ber⸗ liner Ofenz derselbe hat daher seinen Namen, weil er in Berlin u. dessen Umgebungen fast ausschließ lich in Gebrauch ist. Diese Gattung wird be⸗ sonders in der Feilner'schen Fabrik in Berlin (neuerdings auch in einigen andern dortigen Werkstätten) in vorzüglicher Güte und Schönheit gefertigt und von da vielfältig auch nach andern Städten versendet. Er ist in Fig. 35 bis 42 ab⸗ gebildet, wie er zunächst von Feilner angegeben worden. Fig. 35 zeigt die äußere Ansicht, Fig. 36 den senkrechten Durchschnitt nach der Linie AA des Querschnitts Fig. 40, welcher wiederum nach der Linie von A nach 4 in Fig. 36 ge⸗ nommen ist. Fig. 37 ist der senkrechte Durch⸗ schnitt nach BB in Fig. 40; der Querschnitt Fig. 38 ist nach der Linie EE in Fig. 36 gemacht; Fig. 42 giebt den senkrechten Durchschnitt nach der punctirten Linie ce in Fig 39; endlich der Querschnitt Fig. 41 ist von D nach D in Fig. 42 genommen. Dieser Ofen ist viereckig; die au⸗ gern Wände bestehen aus starken Thonkacheln; der Feuerherd e in Fig. 36 ist ein eingesetzter gußeiserner Kasten, welcher von den umgebenden Wänden absteht. Der Boden des Ofens ist we⸗ nigstens 3 Zoll dick aus Ziegeln und Lehm her⸗ gestellt. Die Grundplatte des Feuerkastens liegt hohl auf den Pfeilern ee, sie hat Falzen in wel⸗ chen die Seitenwände stehen; die Deckplatte f ist au ihrem hinteren Ende, der Heizthür gegen⸗ über, durchbrochen. Ueber der Oeffnung dersel⸗ ben steht ein gußeiserner Cylinder g, durch wel⸗ chen die Flamme in den ersten Zug tritt, wobei sie etwas zusammengepreßt wird, der besseren Nauchverzehrung halber. Hierüber kommt der aus einer mit Dachziegeln uͤberlegten Blechtafel bestehende Boden hh zu liegen, auf diesen die Stütze i für den Boden k. N (Fortsetzung folgt.) —— ̃— der wird Absc jedoc den über Ade non und schw zich dies sor Daß pro, beit sch über cord den bez dus