1 Suunde wobei aber ber ein in Rohbündel zut Seite den, en Schweifes der Wun⸗ en erfolgt erden, um das Cou⸗ ner Hei⸗ n Stehen wird, ge⸗ de Haar⸗ heert man es Schwei⸗ „ etwa 1 telle einen „ legt die einer Cou⸗ Schweif. Schweif, mit dem alsdann Hand den die Helle lreisen do zeugt hal, aden vor⸗ hweifhaane Oberhessisches itelligenz⸗ und Kreis-Blatt M33. Donnerstag, den 14. Septbr. 1837. Kreisräthuche n Zu Nr. K. G. 6338. Grunberg am 28. August 1837. Betreffend: Die Einsendung der für die Landes, Waisenanstalt zu erhebenden Collecten und Büchsengelder. Der Großherzoglich Hessische Kreisrat des Kreises Gruͤn berg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Von der hoͤchsten Staatsbehoͤrde ist nachstehende, die Vorschrift vom 16. Januar l. J. (W des Amtsoblattes) abaͤndernde Verfugung ergangen: „Auf weitere Antraͤge des Großh. Provinzialcommissäͤrs dahier, und da sich aus weiteren berichtlichen Vorlagen ee daß bisher noch keineswegs, wie bei Erlassung unsers Ausschrei⸗ bens vom 16. Januar d. J. zu Nr. D. 16703.(Nr. 3 des Amtsblatts) auf damals vorgele— gene Notizen von uns vorausgesetzt werden mußte, von saͤmmtlich en Buͤrgermeistern eine directe Ein— sendung der Büchsengelder an den Rechner der Waisenkasse s tattgefunden hat, daß diese vielmehr bis— her schon durch die Kreis- und Landraͤthe fuͤr ihre Bezirke im Ganzen 9 gt und eine Abaͤnderung die— ser früheren Einrichtung ohne große Erschwerung fur den Rechner der Waisenkasse nicht moͤglich ist; so verfugen wir hiermit, in Beziehung auf die von den Buͤrgermeistern einzulie⸗ fernden Buchsengelder, indem wir nur in dieser Hinsicht die Bestimmung des vorerwaͤhnten Ausschreibens vom 16. Januar d. J. abändern, Folgendes: 10 Die Buͤrgermeister haben vom Jahr 1838 einschließlich an die unter ihrem und eines Ge⸗ meinderathsmitglieds Verschlusse befindlichen Buͤchsen schon am 1. September jeden Jahres auf die in dem Ausschreiben vom 16. Januar d. 1 vorgeschriebene Weise zu oͤffnen und den Befund, unter Beifügung des von dem Gemeinderaths-Mitgliede, welches den Mitverschluß fuͤhrt, zu unter— schreibenden Sortenzettels, oder Falls Nichts eingegangen sein sollte, eine von demselben ebenfalls mitzuunterschreibende desfallsige Bescheinigung, an den Kreis-oder Landrath des Bezirks einzuschicken. , Die Kreis- und Landraͤthe haben sofort, laͤngstens bis zum 1. October jeden Jahres, die sowohl bei ihnen selbst, als durch die Großherzogl. Buͤrgermeister eingegangenen, Buͤchsengelder, unter Beifuͤgung eines Verzeichnisses nach dem nachstehenden Formulare und eines Sortenzettels, an den Rechner der Waisenkasse einzusenden, welcher ihnen den Empfang zu bescheinigen hat. 3) Diese Verzeichnisse, zu welchen der Provinzialcommissaͤr dahier zur Erleichterung der Kreis- und Landraͤthe Formularien auf Kosten der Waisenkasse drucken und zum noͤthigen Gebrauche verabfolgen lassen wird, muͤssen übrigens, da sie zugleich als Rechnungsbelege dienen, alle Ge— meinden und Bureaur, wo sich Sammelbuͤchsen unter Verschluß der Kreisraͤthe, Landraͤthe und 0 meinde u. s. w. in dem abgewichenen Jahre Richts eingekommen ist. In Verhinderung des Staatsministers. h man z. Prinz. Vere enmzeeritechenm uͤber die vom 1. Septbr. 183 bis 4. Septbr. 183 in dem Bureau Buͤrgermeister befinden, stets vollstaͤndig und namentlich auch alsdann aufzaͤhlen, wenn in einer Ge⸗ des Großherzoglichen raths zu„sowie in den Gemeinden des Kreises Landrathsbezirks) einge— gangenen freiwilligen milden Gaben fuͤr arme Waisen. 8 eee Betrag. — der Be mer kun g e n. 5 Gemeinden u. fl 53 Indem ich Ihnen hiervon Kenntniß gebe, weise ich Sie an, die noch bis zum 1. Sep⸗ tember einzusenden Verzeichnisse und resp. Bescheinigungen in der vorgeschriebenen Form, sammt den eingegangenen Buͤchsengeldern selbst, diesesmal laͤngstens bis zum 14. September anher einzusenden, indem ich solche sonst durch Expresse Boten auf Ihre Si lassen muß. uvrier. Zu Nr. K. G. 6585. Gruͤnberg am 7. Septbr. 1837. Betreffend: untersuchungssache gegen Johannes Schäfer von Holzmühl, wegen Diebstahls. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung Großh. Landgerichts zu Altenschlirf, ist Rubricat in eine 7 mo— natliche Correctionshausstrafe verurtheilt und hat sich dem Vollzug der Strafe durch die Flucht entzo liren Höch geri 1. Ueb He l ber! und feu del Nuß, Haut sezt alten eiher Kro ei- am schei schel, Unter ner Ge⸗ —— requ e in ge⸗ sen. Eep⸗ sammt anher n muß. 3 7 mo⸗ Ilucht Fluch entzogen. Ich beauftrage Sie deßhalb, auf denselben in Ihren resp. Buͤrgermeistereien invigi⸗ liren— ihn im Betretungsfalle arretiren und anher einliefern zu lassen. Rubricat ist, nach obgedachter Benachrichtigung, klein und verwachsen, hat naͤmlich einen Hoͤcker am Ruͤcken und ist von Profession ein Schneider. Ou 9er i e r. ———ã—— H—f[ Bekanntmachungen. 1043) Proel ama. In den Hypothekenbüchern dahiesigen Land gerichts finden sich folgende Einträge: 1. über 1500 fl. zu 5 2 pCt., aufgenommen am 17. Septbr. 1803 von dem Papierfabri⸗ kanten Ernst Heiurich August Katz zu Nie— derohmen, bei Hrn. Hofrath Dr. Hesse in Darmstadt. Zur Sicherheit sind außer der Papierfabrik noch 10 Grundstücke verpfändet; 2. über 70 fl., aufgenommen am 29. März 1800, von Joh. Georg Höhnig in Niederoh— men bei Kaufmann Hast(wahrscheinlich in Gießen) und sind zur Sicherheit fünf Grundstücke verpfändet; 3. über 100 fl., aufgenommen den 4. Februar 1779, bei der Röderischen Vormundschaft (wahrscheinlich in Niederohmen) von Papierfa— brikant Ernst Heinrich August Katz, ledig, und istzur Sicherheit dasganzeVermögenverpfändet. Nach Angabe des Papierfabrikanten Katz, auf welchen diese Pfandverbindlichkeiten we e, sind, sollen die Schulden abgetragen, die Quittun— gen aber sammt Hypothekenausfertigungen verloren gegangen sein. Katz hat um Löschung der Ein— träge angestanden und es werden deßhalb die Hypothekinhaber, oder wer sonst Rechte zu haben vermeint, aufgefordert, so gewisser binnen 6 Wo⸗ chen vom Tag des Erscheinens dieses Aufrufs in den öffentlichen Blättern, ihre Ansprüche dahier geltend zu machen, als sonst die Loͤschung der Hy— pothekeneinträge erfolgen soll. Grünberg den 29 August 1837. Großh. Hess. Landge Kia f t. richt das. Migcellen. Ueber die große Schaͤdlichkeit der Zeitlose, Heebstblume, Lichtblume, auch Michels— blume(Colchicum aulumnale) genannt. Diese allbekannte Blume blüht im Septem⸗ ber und Oktober, und ihr Samen reift im Mai und Juni des folgenden Jahres, sie wächst auf feuchten Wiesen häufig. Die zwiebelartige Wur— zel ist halbrund, von der Größe einer welschen Nuß, fest, fleischig, mit schuppiger, bräunlicher Haut bedeckt, und innen weißlich, jedes Jahr setzt sich eine neue unterhalb oder zur Seite der alten an; aus ihr treibt eine lange Röhre mit einer großen bläulich-rosenfarbenen Blume; ihre Krone ist sechstheilig und diese einzelnen Blätter ei⸗lanzet förmig, stumpf; die Staubfäden sind am Ende der Röhre eingefügt. Die Blätter er— scheinen erst im Fruͤhjahre und bilden einen Bü— schel, sie sind lanzettförmig, stumpf, längs gestreift, unten mit kurzer Scheide. In den Blattbüscheln befinden sich eine oder auch mehrere Kapseln auf kurzen Stielen; sie sind eiförmig-länglich, an der Spitze dreitheilig, und mit drei tiefen Furchen, dreifächerig, aufgeblasen, mit vielen eirundspitzi— gen, fast dreieckigen Samen. Es giebt eine Abart, die weiß, und eine andere, die im Frühjahre blüht. Diiese Beschreibung nun vorausgeschickt, will ich folgende Vorfälle hinsichtlich dieser Pflanze er— zählen: Ister Vorfall. In meinem Wohnorte fuͤtterte ein Häusler sein Schwein und seine Ziege mit Gras, worunter die Zeitlose befindlich war; beide Thiere erkrankten zu gleicher Zeit und beide mußten krepiren. 2ter Vorfall. Ein Bauer in meinem Wohn— orte ladete in seinem Hofe einige Fuder Heu ab, unter welchem auch diese Zeitlose befindlich war, der bei dieser Arbeit ausgefallene Samen blieb im Hofe liegen, die Tauben fraßen ihn, und nach einigen Stunden fielen 6 Paar alte Tauben todt vom Taubenschlage. zter Vorfall. Meine Kinder sammelten in der Heuernte ohne mein Wissen die Samenkap— seln der Zeitlosen, brachen dieselben auf, und spielten mit dem Samen derselben an einem von meiner Aufsicht entfernten Orte. Die Folge da— von war, daß eine alte Henne mit ihren Jun— gen den Samen fraß, und bald darauf erkrankte. Ich gab nun den jungen Hühnchen frischen guten Sahn(Schmant, Nahm) ein, die alte Henne und 7 junge Hühnchen erhielt ich dadurch am Le⸗ ben, 9 junge aber krepirten. Bei Oeffnung der⸗ selben fand sich, daß 3 Körnchen dieses Samens chon hinreichen, ein junges Hühnchen zu tödten. Bei diesem Spiel mit dem Samen dieser Zeit— lose hatte auch meine Tochter einige Körnchen zerkaut, aber alsdann wieder ausgespuckt, auch sie wurde krank und ich gab ihr als Gegengift Sahn und Oel ein, worauf sie den folgenden Tag wieder munter wurde. Aus dieser Erzählung geht hervor, wie noth— wendig es ist, daß der Landwirth bei der Heu— ernte ein wachsames Auge habe, wenn er nicht sein Federvieh, oder etwa gar ein großes Stück Vieh durch den Genuß dieses Samens verlieren will; und wie nothwendig die gänzliche Vertil— gung dieser Pflanze sey. Die Vertilgung ist ein— fach: Im Herbst, wenn die Zeitlose blüht, neh— me man einen stumpfen Besen, und breche die Blume damit von ihrem Stiele ab. Dadurch wird die Samenerzeugung fürs künftige Jahr verhindert. Im Frühjahre raufe man sie aus und hat man dies einige Jahr hintereinander gethan, so faulen die Stöcke aus. Einiges uͤber zweckmaͤßige und Holz er— sparende Oefen-Anlegung, nebst einer naͤchstfolgenden lith. Tafel verschiedener Oefen. (Fortsetzung.) Etwas langsamer u. ausdauernder heizt derselbe Ofen, wenn er aus Gußeisen gefertigt wird. 2 In diesem Falle ist die eylindrische Form der prismatischen in Hinsicht der Dauer(viereckige Kästen springen leichter) vorzuziehen. Einen schnellheizenden Ofen, welcher zur Zimmerhei— zung schon geeigneter ist, zeigen Fig. 2. u. 3., erstere im Längendurchschnitt, letztere in der Seitenansicht. Hier ist der Unterkasten ABHI aus Gußeisen, der Aufsatz RLM aus Eisenblech gefertigt. Der Unterkasten ist etwa 3 bis 3/ Fuß lang, 2 bis 2½ Fuß hoch, 1 Fuß breit; hiernach ergeben sich die übrigen Verhältnisse. In der einen Stirnplatte ist die Heizthüre, da—⸗ runter die Aschenthüre angebracht(s. Fig. 3); beide haben Register, um den Luftzug zu reguli⸗ ren. Der Rost ist auf die in Figur 2 ange⸗ gebene Weise über den Boden des Ofens er- höht. Unmittelbar hinter demselben ist eine 3 Zoll starke Zunge oder Mauer ka von Backstei⸗ nen aufgesetzt. Eine zweite Zunge d geht von der Oberplatte II bis auf 8 Zoll von der Unterplatte herab; sie ruht auf einer über 2 Backsteine gelegten eisernen Schiene. Beide Zungen schließen sich an die Seitenplatten des Ofens ohne Zwischenräume an. Der Assatz besteht aus 3 senkrechteu, etwa 7 Zoll weiten Rohren, welche auf dem Kasten HRIL ruhen u. den obern Aufsatz Mtragen. Dieser ganze Auf- satz ist von Eisenblech. Das Rauchrohr hat bei t eine Drehklappe. Die Räume H, i u. h sind in den Kästen ausgespart; hierdurch wird, theils indem durch die Form i dem Feuer ein geeigne— ter Zug angewiesen u. durch den Unterschied ml die unnöthige Erwärmung des bei g durchziehen— den Nauches durch das unterhalb b brennende Feuer vermieden wird. Die Drehklappe k end⸗ lich dient, um den Weg des Rauchs, welcher, wenn dieselbe verschlossen ist, etwa 20 Fuß be⸗ trägt, für den Fall abzukürzen, daß der Luftzug des Schornsteins bei ungünstigem Wetter sich vermindert. (Fortsetzung folgt.) — 2 2 meines weshal selscha stätigt diesseiti mit re. befürc baabsic Nichte Zu rück