hriften Kreise jeden zehn Men⸗ rtwãh⸗ Wir⸗ Ofens. u Oe⸗ geheiz⸗ ie Hei⸗ mischer , daß Pro- o viel werde. u. zu⸗ 15sec „ In m be⸗ gerei⸗/ Ver⸗ dert, tte in rd so Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M28. Donnerstag, den 10. August 1837. Kreigräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 3322. Gießen, am 4. August 1837. Betreffend: Die Büdgets für die evangelischen Kirchenfonds, in specie die Verpflichtungen des Fiscus, der Gemeinden oder Drit— ter in Beziehung auf kirchliches, geistliches und Schulbau— 0 und auf Anschaffungen ꝛc. zur Erreichung kirchlicher wecke. Der Großherzoglich Hessische Kreösrath des Kreises Gießen an sämmtliche Kirchenvorstaͤnde und Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Die nachstehende Verfuͤgung des Gr. Hess. Oberkonsistoriums zu Darmstadt ist durch ein Versehen jetzt erst an mich gelangt. Die Kirchenvorstaͤnde des alten Kreises Gießen haben davon Kenntniß zu nehmen und solche fuͤr die Zukunft puͤnktlich zu befolgen. Zugleich werden die Gr. Buͤrgermeister angewiesen, den Dirigenten der Kirchenvorstaͤnde das gegenwartige Kreisblatt zur Einsicht mitzutheilen, damit solche daraus die ergangenen Vor— schriften entnehmen koͤnnen. K Ohl Ku on r. Wir haben bei der Revision der Kirchenvoranschlaͤge seither die Wahrnehmung gemacht, daß der im H. 12 zu XIX— XXIV. der Instruction zu Fertigung der Voranschlaͤge uͤber Vermoͤgensverwaltung der Kirchen, Stiftungen und Schulen d. d. 25. September 1832 ent— haltenen Bestimmung: „Faͤllt die Unterhaltung, ganz oder theilweise, Anderen als der Kirchenkasse zur Last, so ist dieses Verhaͤltnisses im Protokolle ausdrücklich zu erwaͤhnen,“ nicht immer von den Kirchenvorstaͤnden gehoͤrig Folge geleistet worden ist. Um den hierdurch moͤglicherweise entstehenden Nachtheilen vorzubeugen und uber die in Anse— hung der Unterhaltung der kirchlichen und geistlichen Gebaͤude de. bestehenden Verbindlichkeiten dritter Personen auch fuͤr den Fall, daß der verordnete Eintrag im Berathungsprotokoll aus . ä— —— Versehen unterblieben sein sollte, eine genaue und vollstaͤndige Uebersicht zu erhalten, beauftragen wir Sie, alle Kirchenvorstaͤnde Ihrer respectiven Kreise anzuweisen, mit dem naͤchsten Kir⸗ chenvoranschlag(pro 1838) auf einen besonderen Bogen, den wir bei unseren Akten zuruͤck— behalten werden, tabellarisch und zwar genau und bestimmt anzugeben, 1. wem das onus ae- disicandi, reparandi oder conservandi an den in welchem Verhaͤltnisse, 2. ob, in wie weit und in welcher Weise fuͤr die Kirchenfonds eine Verpflichtung in Beziehung auf Schulgebaͤude etwa begruͤndet ist und 3. zu welchen Anschaf⸗ fungen fuͤr kirchliche Zwecke die Kirchenfonds nicht, sondern andere anzugebende Personen verpflichtet sind c.— v. Lehmann. vt. Otto. Gruͤnberg am 29. Juli 1837. Zu Nr. K. G. 5740. Betreffend: Die Aufstellung der Grundbücher zur Sicherung des Grund- eigenthums und des Hypothekenwesens. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gr uͤn berg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreisss⸗ Nach den Gesetzen vom 29. Oc ober 1830 Regierungsblatt M 76 und 18. Juni 1836 W. 32 des Regierungsblatts söllen zur Sicherung des Grundeigenthums und des Hypothekenwesens alle Gemeinden von den nach Maasgabe des Gesetzes vom 13. April 1824 W. 24 des Regierungs⸗ blatts über ihre Gemarkung aufgestellten Flurbucher und Karten auf eigene Kosten Abschriften und Zeichnungen sich fertigen lassen und für deren Fortfuͤhrung und Erhaltung Sorge tragen. Da nun nach der Bekanntmachung vom 26. April d. J. ½ 28 des Regierungsblatts die Katasterarbeiten so weit vorgeruͤckt sind, daß mit Aufstellung gedachter Grundbüͤcher begonnen werden kann, so wuͤnscht Großh. Oberfinanzkammer I. Section zu wissen, ob und in welchen Gemeinden die Errichtung neuer Grundbuͤcher nach Maasgabe der im Eingang erwaͤhnten Gesetze nothwendig erscheint und wann diese Arbeit vorgenommen werden soll, damit diese Behoͤrde die noͤthige Einrichtung hiernach treffen kann. f Indem ich Sie daher auffordere, den Gemeinderath hieruͤber zu vernehmen und mir dessen Erklarung, ob und wann er die Errichtung der neuen Grundbücher vorgenommen zu sehen wuͤnscht, innerhalb 14 Tagen einzuberichten, mache ich Ihnen noch bemerklich, daß die baldige Aufstellung jener Grundbuͤcher ꝛc. um deßwillen auch sehr wünschenswerth erscheint, weil es die Aufstellung derselben sehr erleichtern wird, wenn die dazu erforderlichen Abschriften ꝛe. kurz nach der Been⸗ digung des Katasters besorgt werden. In Beurlaubung des Großh. Kreisraths. C. Fuhr, Kreissekretäͤr. kirchlichen und geistlichen Gebaͤuden obliegt und si ragen Kir⸗ srüͤck⸗ S de. und dige schaf, sonen t o. 37. 1836 wesens erungs; ten und Da nun ten so punscht ichtung nt und hiernach bessen unscht, fellung fellung Been⸗ Zu Nr. K. G. 4872. Grünberg am 5. August 1837. Betreffend: Die Entfernung des Johann Valentin Zapf von Wett⸗ saasen aus seiner Heimath. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an saͤmmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises. Der unten naͤher beschriebene Rubricat hat sich aus seiner Heimath entfernt und treibt sich auswaͤrts zwecklos herum. Ich beauftrage Sie daher, auf denselben ein genaues Augen⸗ merk richten ihn im Betretungsfalle arretiren und anher einliefern zu lassen. In Abwesenheit des Gr. Kreisraths. C. Fuhr., Kreissekretaͤr. igen an lee, m e nt des Johann Valentin Zapf. Alter: 12— 14 Jahre, Nase: stumpf, Groͤße:(unterm Maas,) Mund: gewoͤhnlich, Haare: blond, Kinn: spitz, Stirne: rund, f Gesicht: oval, Augenbraunen: blond, Gesichtsfarbe: gesund, Augen: braun, Besondere Kennzeichen: 0. ————— Bekanntmachung. 31) unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 24. Decbr. 1836— siehe Neg. Blatt W. 6 de 1837— bringt man die auf den nächsten Donnerstag als den 3. August l. J. fest⸗ gesetzte Eröffnung der Pfand und Leihanstalt der Stadt Gießen hierdurch und mit dem Anfügen zur offentlichen Kenntniß, daß die Bureau Stunden, in welchen versetzt, eingelöͤßt und die Verfallzeit der Pfänder prolongirt werden kann, in den laufenden Wochentagen— mit einziger Ausnahme der Mitt— wochs⸗ und Samstags- Nachmittage— Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr bestimmt, und daß die Pfandhaus⸗ Beamten angewiesen und verpflichtet sind, in den Geschäften eee nicht nur allein ein humanes Benehmen, sondern auch die strengste Verschwiegenheit zu obachten. . Sonach kann nunmehr Jeder, gleichviel ob hiesiger Einwohner oder Auswärtiger, der in augen⸗ blickliche Geldverlegenheit geräth, gegen ein verhältnißmäßig geringes Opfer, sich mit vollem Vertrauen an die gedachte Anstalt wenden, ohne nöthig zu haben, sich gewissenlosen Wucherern Preis zu geben und so, wie leider nur zu oft geschleht, seinen und der Seinigen Ruin herbeizuführen. Das Erpeditionslocal der Pfandanstatt ist im hiesigen Bürgerhospital, und die Statuten der letz⸗ teren sind ebendaselbst für 4 Kr. das Exemplar käuflich zu haben. Gießen den 28. Juli 1837. Die Direction der Großh. Pfand- und Leihanstalt der Stadt Gießen. Zulehner. M. Schneider. Dr. Bansa. N Möhl. Miscellen. Einiges uͤber zweckmaͤßige und Holz er— sparende Oefen-Anlegung, nebst einer naͤchstfolgenden lith. Tafel verschiedener Oefen. (Fortsetzung.) Sehr zweckmäßig hat sich auch folgende Vorrich— tung erwiesen. In den hintern Theil der Feuerstelle, wo diese in den ersten Zug übergeht, wo also der Rauch ansteigt, oder, dafern die Feuerstelle sehr lang ist, in denjenigen Theil, wo die Flamme aufhört, leitet man ein kleines Zugrohr durch den Boden der Feuerstätte, wodurch die zum Verbrennen des Nauchs erforderliche Luft zuge— führt wird. Diese Zuleitung darf aber nur ge— ring(nur eben für den gegebenen Zweck hin— reichend) seyn, weil sonst eine zu große Abküh— lung(s. oben) eintreten würde. Andere Vor— schläge s. in Leuchs Feuerungskunde S. 53 ff. e) Endlich soll der Ofen so eingerichtet seyn, daß die mit der Zimmerluft in Berührung ste— hende äußere Oberfläche desselben keine zu hohe Temperatur anzunehmen brauche, um die für den gegebenen Zweck erforderliche Erwärmung zu Wege zu bringen. Diese Oberfläche muß also groß genug sein. Im entgegengesetzten Falle tritt die an derselben sich erwärmende Zimmer— luft zu schnell in die Höhe u. setzt ihre Wärme an der Decke ab, statt sie vorher theilweise an die nebenliegende Luft der untern Hälfte des Zimmerraums abzugeben, in welcher eben die Erwärmung verlangt wird. Erfahrungen be— weisen, daß mit einer gegebenen Quantität Brennmaterial die größte Wirkung in dieser beim Luftheizungsofen ein; denn hier wird gerade der heftigste Luftwechsel an der Oberfläche des Ofens beabsichtiget.)— Wir gehen nun zur Darstellung verschiedener Oefen über. Schnell heizende Oefen. Diese sind, nach dem Obigen, aus Eisen anzunehmen. Kupfer würde dieselben Dienste leisten, ist aber zu theuer u. der Gesundheit weniger zuträglich. Gilt es blos, einen gegebenen Raum auf die schnellste Weise, ohne wei— tere Rücksicht, zu erwärmen, so ist ein einfacher cy— lindrischer od. prismatischer Hohlkörper von Eisen— blech, in der Mitte mit einem bis auf 4 oder 5 Zoll an die Decke reichenden Unterschied(Zunge) u. einem nicht zu kurzen Rauchrohr, vollkommen ausreichend. Einen solchen Ofen zeigt Fig. 1. Die gewöhnlichen blechernen Windöfen sind meh oder weniger demselben ähnlich. Sie sollten aber ü billigerweise wenigstens aus den Wohnzimmern, u. zwar namentlich aus denen der Armen, wo sie sich noch häufig finden, ganz verdrängt werden; denn sie sind die verschwendrischsten von allen Oefen (Fortsetzung folgt.) Veraltete Aepfelbaͤume zu erneuern. Lepechin auf seiner Reise durch verschie— dene Provinzen Rußlands theilt dieses Mittel mit, dessen sich viele Landwirthe daselbst bedienen. Der alte Apfelbaum wird auf einer Seite von allen seinen Wurzeln befreit, die man ihm ohne Schonung abhaut. Dann biegt man den Baum auf die Seite, wo die Wurzeln geblieben sind, und gräbt hier eine lange Grube, worin der Baum mit seinen Zweigen auf eine geschickte Art ein— gelegt und dann mit gedüngter Erde beschüttet Beziehung dann ereicht wird, wenn die äußere wird. Der auf diese Art begrabene Apfelbaum Oberfläche des Ofens nur auf 6080 R. erhitzt e treibtenun Schößlinge, welche, sobald sie zu ei— zu werden braucht. Auch in dieser Beziehung sind daher, wo nicht andere Umstände das Gegen— theil erfordern, besonders für hohe Zimmer, grö— ßere thoͤnerne Oefen kleinern eisernen vorzuziehen. (Ganz die entgegengesetzte Nücksicht tritt z. B. niger Stärke gelangen, eingepflanzt werden.— Auf diese Weise werden aus einem einzigen Ap— felbaume oft dreißig erzeugt, welche viel eher Früchte tragen, als die, die aus gesäeten Kernen erwachsen sind.