ung und onat die nsen, fͤllig Joche hrer zu Ca⸗ lien und ach⸗ ö scch Il⸗ ltung schon ech, nicht oben von deren ollen, ehen. ö erren, ö 1 ollen, und t zur agen se. dell —— 8 ;troh ein. imer. umes ietger chen, f weil eitel. aherf e 2 Oberbessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt 45. Donnerstag, den 7. December. 13837. Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6920. Gießen am 3. December 1837. Betreffend: Die Abgabe von Leuten, welche sich in Untersuchung befinden, zum Militairdienste. e Der Großherzoglich Hessische ** 5 a 0 8 5 N 4 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Burgermeister dieses Kreises. Seither ist zum großen Nachtheile fur den Militairdienst häufig der Fall vorgekommen, daß Leute, welche sich in Untersuchung befinden, mit der jahrlichen Contingents-Mannschaft der Bezirke zum Militairdienst abgegeben werden, und daß das Gr. Kriegsministerium von den gegen solche Leute anhaͤngigen Untersuchungen keine Nachricht erhielt. Die Folge davon war, daß kurzere oder laͤngere Zeit nach dem Eintritt solcher Leute in den Militairdienst die Civilgerichte die gegen dieselben erlassenen Straferkenntnisse, an die betreffenden Militairbehoͤrden abgeben, und daß dann die theilweise oder ganz eingeübten Leute entweder aus dem Militair wieder entlassen, oder(wegen früher veruͤbter Vergehen) in die Militairgefaͤngnisse gebracht werden mußten. Hoͤchster Verfugung gemäß beauftrage ich Sie daher, zur Beseitigung der angegebenen Nachtheile, jedesmal vor Aufstellung der jahrlichen Contingentslisten, also jedesmal vor'm 1. Januar, Anzeige daruber zu machen, ob und welcher bei der letzten Musterung in die ersten 2% gefallenen Conseriptionspflichtigen in einer Untersuchung sich befinde.— Damit sodann aber auch das Gr. Kriegs— Ministerium eine Kenntniß darüber erhalte, ob nicht einer oder der andere der Conscriptionspflichtigen nach bereits aufgestellter und an das Gr. Kriegs- Ministerium bereits eingesendeter Contingentsliste(1. Januar) bis zum ersten April in eine Untersuchung gezogen worden sey, so fordere ich Sie weiter auf, so oft sich ein solcher Fall ereignet, unverzuͤglich denselben mir jedesmal anzuzeigen. 1 K( Zu Nr. K. G. 6964. Gießen am 7. December. 1837. Betreffend: Die von den Gr. Bürgermeistern vorzunehmenden Visitationen der Gemeindekassen. 5 Der Großherzoglich Hessische Kreisrat h des Freie e an die Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Die Protokolle uͤber die Visitationen der Gemeindekassen haben mehrere Buͤrgermeister bisher nicht punctlich eingeliefert, und ich sehe mich daher zu der Bestimmung veranlaßt, daß diese Protokolle jedesmal in den ersten 8 Tagen, nach Ablauf des Quartals, an mich einzu— senden sind, als ich sonsten, ohne vorausgegangene Erinnerung, einen Wartboten auf Kosten des Saͤumigen, absenden werde. K., Eh n Zu Nr. K. G. 8109. Gruͤnberg am 23. November 1837. Betreffend: Die Ertheilung von Reisepässen und Heimathscheinen an Forststräflinge. Der Großherzoglich Hessische Kreisrat h des Kreises Grün ht; an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich weise Sie an, wenn Jemand bei Ihnen um Ertheilung von Paßberichten oder Heimathscheinen nachsucht, der noch Forststrafen durch Arbeit abzuverdienen, oder durch Ge— fäͤngniß zu verbuͤßen hat, dieses bei Einsendung der Paßberichte oder der Heimathscheine je— desmal zu bemerken und mir anzugeben. u dr ie ————— 0* Zu Nr. K. G. 8290. Grünberg am 2. December 1837. Betreffend: Die Abgabe von Leuten, welche sich in Untersuchung befinden, zum Militairdienste. Der Großherzoglich Hefsische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Es hat sich schon oͤfters zum großen Nachtheil fuͤr den Militairdienst der Fall ereignet, daß Leute, welche sich in Untersuchung befinden, mit den jahrlichen Contingentslisten der Be⸗ frke Vor geme bald wen der lass Sie Leih Dec Inte wels wer best Sc neh pit ers mi sen zu neister daß inzus osten oder Ge⸗ ge je⸗ eigne, Be a „„ ˙ * zirke zum Militairdienst abgegeben werden, und ist daher die hoͤchste Verfugung ergangen, solche Vorkehrung zu treffen, daß stch dieses nicht wiederhole. Musterung in Untersuchung befinden, dieß als⸗ gemacht, wenn sich Leute vor Vornahme der Es ist Ihnen bereits zur Obliegenheit bald anher anzuzeigen; gleiche Anzeige haben Sie aber kuͤnftig auch dann alsbald zu machen, wenn ein Conscriptionspflichtiger, welcher bei der Musterung in die ersten 5 gefallen, nach der Musterung und bis zur Completirung(1. April) in Untersuchung geraͤth. Die Unter⸗ lassung oder Versaͤumung dieser Anzeige muͤßte unausbleiblich sehr unangenehme Folgen fuͤr Sie haben. e —— Bekanntmachungen. 1409) Die Zinsen aller bei der Spar⸗ und Leihkasse angelegten Capitalien sollen im Monat December bezahlt werden. Es werden daher die Interessenten aufgefordert, ihre Capitalzinsen, welche zu Ende des Monats December fällig werden, an den, auf den Mittwoch jeder Woche bestimmten Geschäftstagen, unter Vorlegung ihrer Schuldscheine auch daun in Empfang zu nehmen und zu quittiren, wenn solche dem Ca⸗ pital zugeschlagen werden sollen, die Capitalien erst im Laufe dieses Jahres angelegt wurden und mithin volle Jahreszinsen noch nicht aufgewach⸗ sen sind. Da die Arbeiten am Ende des Jahrs sich zu sehr häufen, so würde es sowohl dem In⸗ teresse der Zinsen⸗Empfänger, als der Verwaltung entsprechen, wenn die Empfangnahme schon Mittwochs den 6. und Mittwochs den 13. Decbr. Vormittags von 8 bis 12 uhr geschehen und nicht bis zu den spätern Geschaftstagen verschoben werden wollte. Auch die Capital⸗ Anlagen von Einem Gulden an bis zweihundert Gulden, deren Zinsen mit dem 1. Januar 1838 beginnen sollen, muüssen schon im Monat December d. J. geschehen. Man ersucht insbesondere die Dienstherren, ihr Gesinde hierauf aufmerksam machen zu wollen, und bemerkt schließlich noch, daß die 3 und 6 Kreuzer⸗Stuücke aus Staaten, die nicht zur Munz⸗ Convention gehören, bei Capital⸗Anlagen nicht angenommen werden können. Gießen den 30. November 1837. Der Nechner der Spar- und Leihkasse. 0 —— e Miscellen. Die Obstbaumzucht zu eigentlichen land⸗ wirthschaftlichen Zwecken. (Von Betzhold, heriogl. Hofgärtner zu Mergentheim in Würtemberg.) A. Die Samenschule. Die Nothwendigkeit, die Obstbaumzucht im⸗ mer gemeinnütziger zu machen, so wie der nicht zu messende Vortheil, welchen dieselbe im Allge⸗ meinen sowohl jedem einzelnen Bürger, als auch dem Staate gewährt, wird jetzt bei der immer zunehmenden Bevölkerung jedes einzelnen Staa⸗ tes, wobei man auch natürlicher Weise auf die Erhöhung der Producte zur Erhaltung der zu⸗ nehmenden Menge Menschen Rücksicht nehmen muß, immer mehr selbst, von dem einfältigsten, sonst gegen alle Neuerungen sich sträubenden Landmanne eingesehen. Namentlich ist dieses in der hiesigen Gegend eine der erfreulichsten Wahr⸗ nehmungen, welche der beobachtende, nicht mit Vorurtheil befangene Mensch machen kann. Es bleibt daher nichts zu wünschen übrig, als daß dem in der Obstbaumzucht unkundigen Gutsbe⸗ sitzer so viel wie möglich alle Mittel, welche zu seiner weitern Ausbildung in diesem Fache bei⸗ tragen können, an die Hand gegeben werden. Hierzu fehlt es nun freilich nicht an einer großen Anzahl pomologischer Werke und Schrif⸗ ten welche aber theils für den zu wenig intellek⸗ 5 gebildeten Landmann zu unverständig, oder, was noch häufiger der Fall ist, fur den ärmern zu kostspielig sind; besonders aber bei Denjeni⸗ gen, die noch nicht rechten Drang zur Aufklä⸗ rung in sich haben, solche Werke zum großen Theile, namentlich auf dem platten Lande, nicht einmal bekannt. Um nun eben gesagten Um⸗ ständen entgegenzuwirken, bin ich der Meinung, daß es nicht am unrechten Platze ist, wenn ich hier in diesem Blatte— welches sich doch so manchen Lesers unter der Zahl der Süter- oder Grundstücke⸗Besitzer auf dem Lande erfreut— eine kurze, auf praktische Erfahrung gegründete Anweisung der Obstbaumzucht, ausschließlich die Aepfel⸗ und Birn⸗Bäume betreffend, in die Hand gebe. Indem ich dieses für die beste Gelegen— heit halte, besonders Denjenigen ein Hilfsmit⸗ tel an die Hand zu geben, welche gerade nicht besondere Ausgaben für Bücher machen wollen, so habe ich diese ganze Abhandlung in III Ab⸗ schnitte eingetheilt, uns so kurz wie möglich aus⸗ geführt, besonders habe ich Rücksicht genommen auf den Obstbau in eigentlichen Obstgärten und Obstpflanzungen an Straßen dc. und beschränke mich blos auf die Anzucht der Aepfel- und Birn⸗ Bäume. Dieses mag nun im Großen oder Klei— nen betrieben werden, so ist vor Allem die An⸗ legung einer Baumschule die nothweudigste Be⸗ dingung. §. 4. Laze, Boden und Bearbeitung desselben zur Anzucht der jungen Obstbaum⸗Wildlinge. 1. Lage. Was die Lage zur Anlegung einer Samenschule betrifft, so wähle man so viel wie möglich eine geschützte, aber von Ost und Süd frei liegende Lage, die jedoch den freien Luftzug nicht ganz entbehrt, damit die jungen Bäume zwar geschützt, aber doch nicht verweichlicht wer⸗ den. So sehr auch dazu von vielen Pomologen eine von Nord nach Süd hin abhängige Lage vorgeschlagen wird, so rathe ich doch, eine gleich⸗ hoch liegende Fläche vorzuziehen. 2. Boden. Was den Boden betrifft, so darf man bei der Wahl durchaus nicht so ängstlich zu Werke gehen. Wenn gleich ein nicht zu schwer mit Sand vermischter Lehm⸗Boden jedem andern Boden vorzuziehen ist, wegen seiner gut aushal⸗ tenden Eigenschaften gegen Hitze und zu großer Feuchtigkeit, so eignet sich aber auch ein jeder leichter, nur nicht zu hoch oder tief liegender Garten-Boden dazu. Nur sey man das Jahr vorher, ehe man die Korner anbaut, darauf be— dacht, daß man den Boden durch Düngen und öfteres tiefes Umgraben in einen lockeren und kräftigen Zustand versetze, und so viel wie mög⸗ lich vom Unkraut befreie. Beides erreicht man am Besten dadurch, wenn man denselben mit recht kurzem Dünger düngt, und den Sommer uber mit Hackfrüchten, z. B. Kartoffeln, Kraut ꝛc. bestellt. Auf diese Art verwest der Dünger ge⸗ hörig und wird bei der spätern Bearbeitung recht mit der Erde vermischt. Ein frisch gedüngter Boden eignet sich zur Aussaat der Obstbaͤume durchaus nicht, noch weniger aber ein zu magerer Boden. Im erstern wachsen sie nur zu üppig und werden dadurch gleichsam verzärtelt, und im letzteren gedeihen sie gewöhnlich gar nicht, oder verkrüppeln wenigstens alle darin und brauchen sehr lange Zeit, oft viele Jahre, bis sie nur so weit herangewachsen sind, daß man sie in die Baumschnle versetzen kann. Im Herbst, wenn das Land abgetragen ist, muß es sorgfältig und wenigstens einen Schuh tief umgegraben werden. Tiefer zu graben, finde ich nicht für nothwendig, weil die jungen Bäum⸗ chen, welche entweder nur 1 oder 2 Jahre auf dem Saamen-Beete stehen bleiben, mit ihren Wurzeln so tief wie gescharrt ist, ausfüllen, wo⸗ durch sie hinlänglich Raum genug haben, ver⸗ hältnißmäßige Wurzeln zu bilden. Ich habe so⸗ gar Beweise dafür, daß ein mehrere Schuh tief gegrabener Boden zu Saamenbeeten für Obstkerne nur nachtheilig ist; denn ich fand, daß in diesem die jungen Baͤumchen in 2 Jahren fast alle nur einzelne mehrere Schuh lange Wurzeln gebildet hatten. Ports. folgt. ä—