cgauf, se und rrichte t nur Beuuf⸗ ise er, o weit n sind, son zu vürden n auf Recht utende Titel: ing der jachen, 9 beim Jweige geschen n jenes Unter gemeie bzuwa⸗ ist es. 18 eine urch in Stamm t. Vir e Bäu⸗ Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt V32. Donnerstag, den 7.—.— 1337. — 5———— 5 2—————— 2 2—— 5 8——.— Ar r ene Zu Nr. K. G. 4106. Gießen, am 31. August 1837. Betreffend: Die Civilstandsregister der Juden. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Das in obiger Beziehung erlassene Generalausschreiben hoͤchstpreislichen Ministeriums des Innern und der Justiz werden Sie bereits erhalten haben. Ich weise Sie nunmehr an, die darin gegebenen Vorschriften in allen Puncten genau zu befolgen und die Mitglieder der Judengemeinden nach dessen Inhalt zu bedeuten, damit keine der Ihnen zu machenden Anzeigen unterlassen, und kein Eintrag versaͤumt wird. Das noͤthige Formular- Papier werde ich auf Anzeige der betreffenden Buͤrgermeister über die Größe des Bedarfs, bestellen lassen.* K. C h. Knorr. Zu Nr. K. G. 3620. Gießen am 4. Septbr. 1837. Betreffend: Die Aufstellung der Bevölkerungslisten insbesondere nach dem Stand der Becölkerung im Monat December 1837. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen a n sämmtliche Gr. Herrn Geistliche und Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Unter Bezugnahme auf das Ihnen in rubricirtem Betreff unter besonderer Couverte zukommende Ministerial- Amtsblatt W. 34 d. d. 31. Juli 1837 und die bereits in Ihren Haͤnden sich befindliche Instruction d. d. 4. April 1833, weise ich Sie an, die zur Aufstel⸗ lung derselben erforderlichen Notizen sich zu sammeln, und die Aufstellung in der Art zu be⸗ werkstelligen, daß solche spaͤtestens bis zum 20. Decbr. dahier eintrifft. Das zur Aufstellung der Tabellen benoͤthigte Formularpapier erhalten Sie ebenfalls mit obberuͤhrtem Ministerial⸗ Amtsblatt. Schließlich gebe ich mich der Hoffnung hin, daß Sie nicht nur die Aufstellung mit der groͤßtmoͤglichsten Genauigkeit und Pünctlichkeit vollziehen, sondern auch den zur Einsendung festgesetzten Termin einhalten werden. K. C h. Knorr Zu Nr. K. G. 6433. Gruͤnberg am 31. August 1837. Betreffend: Die Vagabunden, Melchior Fesselmann aus Romsthal und Georg Burkhard aus Eckerdroth, im Churfürstenthum Hessen Der Großherzoglich Hessische Kreis rath des Kreises Grün an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach eingelaufenem Steckbriefe sind die unten naͤher beschriebenen Rubricaten, welche zu Salmünster in Untersuchungshaft sich befanden, am 26. d. M. aus dortigem Amtsgefaͤng— nisse entsprungen. Ich beauftrage Sie daher, auf dieselben in Ihren resp. Burgermeistereien invigiliren, sie im Betretungsfalle arretiren und wohlverwahrt anher einliefern zu lassen. On vir ier. C ˙ m des Melchior Fesselmann aus Romsthal: Alter: 43 Jahre, Zaͤhne:— Groͤße: 5“ 3“ kurh. M., Kinn: klein, Haare: schwarz, 2 Bart: roͤthlich, Stirne: bedeckt, breit, Gesichtsfarbe: gesund, 5 Augen: blau, Gesicht: oval, Augenbraunen: schwarz, Statur: untersetzt, Nase: klein, Besondere Kennzeichen: O0. Mund: weit, „„%%%C§ôöÄↄↄ²˙. des Georg Burkhard aus Eckerdroth. Alter: 34 Jahre, Zaͤhne:— Groͤße: 6“ 7“ kurh. M., Kinn: breit, Haare: dunkelblond, Bart: blond, Stirne: bedeckt, Gesichtsfarbe: gesund, Augen: blau, Gesicht: laͤnglich, Augenbraunen: blond, Statur: mittlere, Nase: stark, Besondere Kennzeichen: O0. Mund: mittel, ——— ihren zugleis Vorm ihren ten a haus 2 0 tieen, glei Mus hieb. U. K. zu be vollig Musk gesche rück Mud fasse lich Wun die e! g mit dung 837. velche fang, tereien „ Bekanntmachungen. 34) Versteigerung von Straßen⸗ bauarbeiten. Donnerstag den 14. September d. J., wer⸗ den folgende Straßenbauarbeiten in kleinen Loosen an die Wenigstuehmenden veraccordirt, nämlich: 1. Das Planiren des Bezirks von der Mün— sterer Grenze über Niederbessingen bis Lich. 2. Das Brechen, die Beifuhr und das Auf— setzen der zur Erbauung von Bruͤcken und Durchlässen auf diesem Bezirk erforderlichen Steine. 3. Die Beifuhr des nöthigen Mauersandes. 4. Die bei Erbauung der Brücken und Durch— lässe auf dem gedachten Bezirk vorkommende Maurer-, Steinhauer- und Zim merarbeit. Man ersucht die Gr. Burger meister, dies in ihren Gemeinden bekannt zu machen, und bemerkt zugleich, daß die Versteigerung von Planirarbeiten Vormittags um 9 Uhr an der Munsterer Grenze ihren Anfang nimmt, diejenige der übrigen Arbei— ten aber Nachmittags um 3 Uhr in dem Nath— haus zu Lich vorgenommen wird. Lich den 4. September 1837. Der Kreisbaumeister Müller. 35) Da es mir scheint daß die Garan— tieen, weiche die Aachener und Münchener Feuerversicherungsgesellschaft für die Versicherten leistet, noch nicht allgemein bekannt sind, so habe ich nachträglich zu meiner früheren Anzeige noch hinzuzufügen, daß in Folge der allerhöchsten Ver⸗ ordnung vom 22. Decbr. 1835. F. 12. alle et⸗ waige Streitigkeiten von den inländischen Behör— den verhandelt und entschieden werden mussen, und daß nach F. 13. dieser Verordnung die Ge— sellschaft verpflichtet ist, Behufs der Vollstreckung der gegen sie gefällten Urtheile ein entsprechendes Executions Object im Inlande anzulegen und stets vollständig zu erhalten. Dieser Vorschrift hat die Gesellschaft schon im verflossenen Jahre durch hypothekarische Anlegung eines bedeutenden Capitals im Juland durch Niederlegung von Ob— ligationen bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz Genuge gaeleistet. Gießen am 8. Septbr. 1837. Die Agentur der Aachener und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft. e 36) Ein braver Bursche, welcher mit Pfer⸗ den umgehen kann, auch sich mit Ausübung der Jagd zu beschäftigen versteht, wird in der Nähe von Gießen zu miethen gesucht, und kann als⸗ bald eintreten. Ausgeber dieses sagt wo. Miscellen. Das Englisiren der Pferde. Fortsetzung und Schluß. Auf das völlige u. auf beiden Seiten gleichmäßige Durchschneiden genannter Muskeln kommt das Meiste an. Man hüte sich hiebei aber vor Verletzungen der Bänder, Gelenke u. Knochen. Entstandene Blutungen haben nichts zu bedeuten, sobald nur die angeschnittenen Gefäße völlig durchschnitten sind oder werden. Ist diese Muskel⸗Durchschneidung in der letzten Kerbe geschehen, so geht der Operateur zur ersten wieder zurück, läßt durch einen Gehüuͤlfen mittelst der Muskelhakens die hervorgesprungenen Muskeln fassen u. mäßig hervorziehen u. schneidet sie gänz— lich, so weit als möglich, ab, reinigt dann die Wunde u. verbindet dieselbe(nachdem man die etwa stattfindende Blutung aus einer Arterie durch Zusammendrücken dieser mit den Fingern unterdrückt hat) auf folgende Weise: die Wunde wird mit einem lockeren u. aufgeklopften Werg— polster ganz ausgefüllt u. auf dasselbe noch eine mäßig feste, gleich gewickelte Wergwicke gelegt u. das Ganze dann mit einem der(leinenen oder wollenen) Streifen verbunden, indem man naͤm— lich die Enden des Streifs auf dem Rücken des Schweifes, über das auf demselben zur Zeit fest— gehaltene(erwähnte) Stroh, durch einen einfachen Knoten vereinigt u. mäßig fest anzieht.— Auf gleiche Weise wird dann auch in den übrigen Kerben verfahren. Ist nun so die Operation vollendet, so werden, wenn die Blutung noch fortbesteht, wie es gewöhnlich der Fall ist, die Binden noch etwas angezogen, der Schweif als— dann vom anklebenden Blute mit kaltem Wasser gereinigt, das Thier entfesselt, aufgelassen u. in den Stall zurückgebracht.— Nachbehandlung. Das Thier muß so gestellt werden, daß es sich mit dem Schweife nicht reiben kann, weßhalb man den Stand durch zwei lange Standbäume, die bis über die Kniee hochgehalten u. hinten durch einen Strick so viel als möglich einander genähert werden, verengt, das Thier ein⸗ schnürt. Nach einigen Stunden zieht man aus der Mitte des auf dem Schweifrücken unter den Binden liegenden Strohbündels einige Halme heraus u. faͤhrt damit so fort, daß etwa binnen 10—12 Stunden sämmtliches Stroh herausgezo— gen ist, worauf denn der Schweif mittelst gedach⸗ die durch erwähnte Rollen gehen, horizontal gehalten wird. Nach 48 Stunden werden die Bandagen durch lauwarmes Wasser losgeweicht u. vorsichtig entfernt, die Wunden von nun an täglich 2 Mal gehörig mit einem in Wasser(das in den ersten Tagen lau— warm, später aber mehr kühl seyn muß) getauch⸗ ten Schwamme gereinigt u. mit einer einfachen Digestivsalbe(der jedoch, wenn die wunden Stel⸗ len ein schlaffes Aussehen zeigen, etwas Aloä— pulver zugesetzt werden muß) durch Wergbäusch— chen, deren Enden man auf dem Schweifrücken zusammendreht, verbunden. Hat sich später eine gute Eiterung eingestellt, so bleibt aller Verband weg, u. die Wunden werden blos, wie erwähnt, gereinigt. Am 3. Tage kann man dem Pferde, nach gegebener Streu u. Erweiterung des Stan— des, das Niederlegen, jedoch nur unter steter aufmerksamer Aufsicht(damit es sich nicht reibe) gestatten und dieß je den 2. Tag wiederholen. Der Schweif wird hierbei entweder losgebunden oder besser durch ein leichteres Gewicht emporge— halten.— Später-wird der Schweif immer mehr nach auf- u. vorwärts gezogen, indem man theils die vordern Rollen mehr nach vorwärts bringt, theils das Gewicht erschwert. Vom 9. Tage an kann man das Thier je den 3. Tag(so daß im⸗ mer in der darauf folgeuden Nacht dem Thiere ter Bindfaden(Schnuren), das Niederlegen gestattet wird) x— 1 Stunde in langsamem Schritt bewegen lassen, wobei aber der Schweif nach auf- u. vorwärts, über ein in der Mitte fest zusammengebundenes Strohbündel gezogen u. mit den Zöpfen an Ringen zur Seite des Bauchgurtes befestigt, auf gebunden, seyn muß.— Dieses Aufbinden des Schweifes kann auch nach vollkommener Heilung der Wun— den, welche gewöhnlich nach 3 Wochen erfolgt ist, einige Tage hindurch fortgesetzt werden, um das Tragenlernen zu befördern.— Das Cou— piren, welches nur erst nach vollkommner Hei— lung unternommen werden darf u. im Stehen des Thieres am leichtesten verrichtet wird, ge— schieht auf folgende Weises nachdem die Haar— zöͤpfe völlig auseinander gelöst sind, scheert man (gewöhnlich) 12 Zoll von der Wurzel des Schwei— fes entfernt, die Haare des letzteren, etwa 1 Zoll breit, ab, bindet kurz vor dieser Stelle einen starken Bindfaden fest um den Schweif, legt die abgeschorene Stelle in die Schweiflage einer Cou— pirscheere, sucht dann an der geschornen Schweif— stelle ein Gelenk auf u. schneidet hier den Schweif, durch einen gleichen u, starken Druck mit dem Messer der Coupirscheere, völlig durch; alsdann faßt der Operateur mit der linken Hand den Schweif, hält ihn aufwärts u. brennt die neue Wunde mit einem rothglüͤhenden Coupireisen so lange, bis sich ein dicker Brandschorf erzeugt hat, worauf man den umgebundenen Bindfaden vor— sichtig nach u. nach löst u. die Schweifhaare nach Belieben verschneidet. — ( bert bens gene end her ser so fer dt me di un scht mit tin die U de vel me