r A . Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Hlatt — j 2————̃— M23. Donnerstag, den 6. Juli 1837. Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 5086. Gruͤnberg am 1. Juli 1837. Betreffend: Die Ausfertigung der Schuldscheine über Darlehen aus der Spar- und Leihkasse der Kreise Grünberg und Gießen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großh. Buürgermeister dieses Kreises. Sie werden kuͤnftighin die Schuldscheine uͤber Darlehen aus der Spar- und Leihkasse nur anf den Namen des Mannes ausstellen, da die Miterwaͤhnung der Frau nutzlos ist und nur Inconvenienzien veranlaßt. ung de. u Nr. K. G. 5181. Grunberg am 4. Juli 1837. Betreffend: Die Verzeichnisse über ausgestellte Scheine Bebufs der Bedeckung von Stuten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich fordere Sie auf, nunmehr die Verzeichnisse uͤber ertheilte Scheine Behufs der Bedeckung von Stuten unverweilt einzusenden. An dr err Zu Nr. K. G. 2459. Giessen am 5. Juli 1837. Betreffend: Den Aufenthalt fremder Personen in den Gemeinden des Kreises Gießen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Es sind schon haufig Faͤlle vorgekommen, daß die Gr. Buͤrgermeister fremden Personen den Anfenthalt in den Gemeinden gestattet haben, ohne daß dieselben mit genuͤgenden Legiti— mationsurkunden versehen waren. Namentlich sind schon mehrmals Kinder von Personen, welche in dem hiesigen Entbindungshause niedergekommen waren, von Angehoͤrigen des hiesigen Kreises in Pflege genommen worden, ohne daß diese Personen gehoͤrig bekannt waren, und ein Heimathschein fur die Kinder beigebracht worden waͤre., Es kann daher leicht moglich werden, daß dergleichen Kinder den Gemeinden wo sie verpflegt werden, zur Last fallen, und diese gefaͤhrdet werden, wenn die Heimath eines solchen Kindes spaͤter nicht gehoͤrig ermittelt werden kann. Sowohl der offentlichen Sicherheit wegen, als auch um die Gemeinden vor jedem möglichen Nachtheile zu bewahren, gebe ich Ihnen daher auf, strenge daruͤber zu wachen, daß sich kein ortsfremdes Individuum in Ihren resp. Gemeinden aufhaͤlt, welches nicht mit einem vorschrifts— maͤsig ausgefertigten Heimathschein, oder einer sonst genügenden Legitimationsurkunde versehen ist, und namentlich nicht zu gestatten, daß fremde Kinder, besonders von unbekannten Eltern, ohne vorher von mir einzuholende Erlaubniß, zu deren Erlangung ein Heimathschein beizu— bringen ist, in Pflege genommen werden. Hierbei mache ich Sie darauf aufmerksam daß die Aufenthaltserlaubniß für Auslaͤnder von mir zu ertheilen ist und deren Legitimationsurkunden mir daher zur Pruͤfung und Auf⸗ bewahrung zu uͤbersenden sind, und weise Sie an, in den Gemeinden oͤffentlich bekannt zu machen, daß die Aufnahme von fremden nicht genugend legitimirten Personen nach den be— stehenden- Vorschriften, und besonders die Aufnahme von Kindern in Pflege ohne vorherige Erlaubniß, mit zehen Reichsthalern unnachsichtlich bestraft werden wuͤrde.. VUÄo'lf ⁊ 2—̃ ͤ— Bekanntmachungen. 781) Johannes Leicht und dessen Ehefrau Maria Christine von Watzenborn haben am 23. Novbr. 1784 der Leichenkasse zu Gießen wegen eines Darlehns von 150 fl. eine Hypothek auf mehrere in der Gemarkung Watzenborn belegene- Güterstücke constituirt. Das Capital soll abgetragen, die Verbriefung darüber aber verloren worden sein; man fordert deßhalb diejenigen, welche Ansprüche darauf machen, auf, solche binnen 4 Wochen dahier anzugeben und zu begründen, widrigenfalls die Hypotbek als erloschen angesehen und der Eintrag im Hypothekenbuch gelöscht wird. Gießen den 17. Juni 1837. Großh. Hess, Landgericht das⸗ Ploch. 769) Die Wittwe des verstorbenen Jacob Rinn jun. von Heuchelheim hat um Negulirung des Nachlasses ihres verstorbenen Ehemannes nach— gesucht, es werden daher alle diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an solchen zu machen haben, aufgefordert, solche Mittwoch den 26. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, so gewiß hier anzuzeigen, als sonst bei der Regulirung des Nach— lasses auf sie keine Nücksicht genommen wird. Gießen den 20. Juni 1837. Großh. Hess. Stadtgericht Müller. v. Grolman. 65) Versteigerung von Mobilien auf dem Gute Schiffenberg. Mittwoch den 12. Juli, von Vormittags 9 uhr an, werden auf dem Schiffenberg verschjedene Mobiliar-Gegenstände, hauptsächlich zu landshekh⸗ schaftlichen Zwecken, wie Wagen, Pflüge, ein voll⸗ sändiges Schmiedegeschirr, Blasbalg, Ambos, Schraubstock ꝛc., ferner Futterkasten, eine Obstkel⸗ er, ein kupferner und ein eiserner Kessel, zwei. Braubütten ꝛc., öffentlich versteigert. Inländische Steigerer, deren Zahlungsfähigkeit außer Zweifel steht, können Credit bis zu Martini⸗ ing dieses Jahres erhalten. Die Herren Bürgermeister werden ersucht dieses in ihren Gemeinden um so mehr bekannt machen lassen, weil mancher Landwirth ein oder das an⸗ dere Bedürfniß durch diese Gelegenheit auf eine vortheilhafte Weise zu befriedigen im Stande sein möchte. Gießen den 4. Juli 1837. Großh. Hess. Rentamt. Schneider. 775) Arbeitsversteigerung. Künftigen Montag, den 10. Juli l. J des Morgens 9 Uhr, sollen in dem Rathhause dahier bedeutende Schiefer⸗ deckerarbeiten an der hiesitgen Stadtkirche öffentlich, 2 unt wel ver; die Bu 10 ne rec bal iestgen und öglich und süttelt glichen h kein hrifts⸗ rsehen Altern, beizu⸗ ander Auf⸗ int zu n be⸗ cherige u auf lags 9 W J 2 n voll⸗ Imbos, obstkel⸗ „der ähigkeit Nartini⸗ ö dieses machen as an⸗ f eine de sein U des 2chiefer⸗ sseullich unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Vedingungen, an den Wenigstnehmenden vergeben werden. f Das Verzeichniß der einzelnen Arbeiten und die dazu gehörigen Preisbestimmungen liegen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen. Schotten den 25. Juni 1837. a Der Großherz. Bürgermeister Kromm. 66) Mittwoch den 12. d. M., Morgens um 10 Uhr werden in der Wohnung des Unterzeich— neten folgende Reparaturarbeiten an der Pfarrhof⸗ raithe zu Hausen, nämlich: Maurer- und Steinhauerarbeit 3 u Zimmerarbeit 5 Dachdeckerarbeit Vf. Sehlssserar ber 9„ 28„ Glaserarbeit e Pumpenarbeit 20„— 5 Sum 73 9 öffentlich an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Hausen am 1. Juli 1837. Der Bürgermeister Derr enn. 795) Donnerstag den 13. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, soll im Gasthause zum Blankenstein dahier, der Nest der 18361 ftskalischen Früchte, welche in beiläufig 30 Malter Korn besteht, öffentlich, an den Meistbietenden versteigert und bei annehmbaren Geboten der Zuschlag, so gleich ertheilt werden. Gladenbach den 1. Juli 1837. Großh. Hess. Nentamt. v. Gehren. ——ů— 67) Etablissements-Anzeige. Die günstige Lage des hiesigen, von großen Brennereien umgebenen Platzes hat die Unterzeich— neten veranlaßt, eine Spiritus und Liqueur⸗ Fabrick dahier zu errichten. Unsere Apparate sind von vorzüglicher Gute und liefern Spiritus von vollkommener Reinheit und jeder beliebigen Stärke. Die daraus hervorgehenden Liqueurs sind in jeder Beziehung zu empfehlen und stehen an Wohlge— schmack den Erzeugnissen anderer Fabricken nicht nach.— Indem wir das handeltreibende Publi— kum von diesem Etablissement in Kenntutß setzen, geben wir zugleich die Versicherung, daß wir in den Preißen unserer Fabrikate die möglichste Bil— ligkeit vorherrschen lassen werden, und daß es stets unser Bestreben sein wird, durch prompte und reelle Bedienung unsere Abnehmer zufrieden zu stellen. Wir bemerken noch, daß durch dieses neue Etablis— sement unser schon seit einer Reihe von Jahren bestandenes Colonial-Waaren-Geschäft en gros und en detail nicht die mindeste Unterbrechung erleidet, und nach wie vor mit der gewohnten Aufmerksam— keit behandelt werden wird. Gießen den 16. Juni 1837. Joh. Balth. Noll und Sohn. 797) Ein gebildetes Frauenzimmer aus gu— ter Familie, welches in häuslichen Beschäftigungen, Putzmachen und andern Handarbeiten geübt ist, wüuscht als Haushälterin, Beschließerin oder Kam— merfrau eine Stelle. Gute Behandlung wird mehr beachtet als großer Lohn. Adresse, an die Expe⸗ dition dieses Blattes. 68) Auf dem Wege von Gießen nach Mar⸗ burg hat jemand, Sonntag den 2. Juli, eine sil— berbeschlagene Porzellan-Pfeife mit Schil⸗ lers Bildniß verloren. Der redliche Finder wird ersucht, solche gegen eine Belohnung bei der Expedition dieses Blattes zurückzugeben. Mescellen, Der boͤhmische Flachsbau. (Nach des Wirthschaftsbuchhalters Anton Seibt Handbuch der Landwirthschaft.) Man säct, um Flachs zu gewinnen, den gemeinen Lein(CLiuum usitalissimum), und hat zwei Arten: Spriug- oder Klänglein, der niedriger und ästiger, übrigens kurz, fein, weich und weiß ist. Der Same des ersteren reift frü— her, springt bei einiger Sonnenhitze mit Geräusch auf und fällt aus. Dagegen hat der Drosch— oder Schließlein einen längeren aber etwas gröberen Stängel, eine etwas grünlichere und beim starken Nösten schwärzlichere Farbe und et— was dunkleren Samen, der nicht von selbst aus den Knoten oder Kapseln fällt. Die sibirische Art mit der bleibenden Wur— zel, und der neuseeländer perennirende Flachs (Phormium tenax), der in Hamburg der Cent— ner für 63 Rthlr. preuß. zu haben ist, und einen weschen Flachs bildet, der zu Schiffstauen ge— braucht wird, welche mit aufgelösetem Kautschuck getränkt werden und dann den russischen Hanf an Dehnbarkeit übertreffen, werden bisher in Boͤh— men nicht angebauet, obgleich der neuseeländer Flachs bereits englische Winter ertragen haben soll. Sandboden mit einiger Bindung, die man ihm durch oft gestreueten Lehmmärgel am leich— testen giebt, liefert den besten Flachs. Die Bin— dung kann er aber nicht entbehren, wegen der ihm nöthigen Feuchtigkeit. An der Mittagsseite der sandigen Hügel ist daher der Flachsbau im— mer mißlich, es sey denn, daß der Sand so kie— sig als in der Markt Brandenburg ist. Alsdann kann er 3 bis 4 Schuh Höhe erlangen, zumal wenn ihm im Gebirge durch seine üppige Vege— tation atmosphärischer Niederschlag zu Gute kommt, und wenn man ihm zur Düngung fetten Teich— schlamm giebt. Thonboden, besonders wenn er gekalkt wor— den ist, hat selten eine ergiebige Flachs-Erndte, es sey denn, daß er ungemein durch Kunst und tiefe Rajolung gelockert worden wäre. Der beste Dünger für jeden Flachs sind ve— getabilische Rückstände, gemengt mit Asche, Aus— wurf und Kalk. Alte Bedenkraft erzeugt den besten Bast. Ist der Dünger nicht innig vermengt, so wachsen dünne und stärkere Stängel, und die daraus gewebte Leinwand wird ungleich. Nach Pottasche wird der Flachs lang und der Bast fein, weil er so viele Feuchtigkeit aus der At— mosphäre annimmt, und besonders einen bindi— gen Boden zertheilt. Ein alter Waldboden ist für Flachs sehr genial. (Fortsetzung folgt.) Einiges uͤber zweckmaͤßige und Holz er— sparende Oefen-Anlegung, nebst einer naͤchstfolgenden lith. Tafel verschiedener Oefen. Unter den verschiedenen Arten der Heizung ist ungeachtet trefflicher neuerer Erfindungen (Luftheizung, Dampfheizung, Heißwasserheizung) die Heizung mit einzelnen Oefen noch immer bei weitem die gebräuchlichste, u. dieß mit Recht, weil sie den mannichfaltigen Einzelbedürfnissen des bürgerlichen Lebens am meisten entspricht. Der Ofenbau war bis vor etwa 100 Jahren außerordentlich vernachlaͤssigt. Erst mit der zuneh— menden Theurung des Brennmaterials wandte man mehr Aufmerksamkeit darauf, u. eigentlich erst seit 0— 50 Jahren sind zweckmäßigere Stubenöfen, wenigstens in Deutschland, allgemei— ner eingeführt worden. Ueberdieß kann man wohl annehmen, daß auch jetzt noch der großere Theil aller gangbaren Oefen wenigstens im Verhältniß zu den Orten, wo diese stehen, unvortheilhaft ein⸗ gerichtet ist. Die in neuerer Zeit zur Verbesse— rung des Stubenofens gemachten Vorschläge sind unzählig. Einen großen Theil der Schriften, welche darüber erschienen sind, findet man ver— zeichnet in Leuchs Feuerungskunde, Seite 262— 285.— Die Frage, welches der zweckmäßig⸗ ste Ofen sey, kann nicht allgemein beantwortet werden, denn für verschiedene Zwecke sind sehr verschiedene Constructionen erforderlich. Die An— forderungen, welche an einen guten Stubenofen gestellt werden können, sind folgende: 1) Er soll das Zimmer schnell erwaͤrmen. 2) Er soll die hervorgebrachte Erwärmung bequem, dauernd u. gleichmäßig unterhalten. 3) Er soll der Gesund⸗ heit zuträglich seyn. 4) Er soll den geringsten Naum einnehmen u. unbenutzbar machen. End— lich 5) soll die größtmögliche Ersparniß des Brennmaterials Statt finden.— (Fortsetzung folgt.) eue Art, Kirschen einzumacheun. Nimm von den schönsten Kirschen, wiege sie, nimm so viel Zucker, als sie wiegen, lege einen Satz Zucker in einen neuen gut glasirten Hafen und eine Lage von den Kirschen, mache es so bis sie alle darein kommen, allein der letzte Satz muß Zucker seyn. Schütte dann ein wenig Wein darauf und lasse sie so lange beim Feuer stehen, bis du merkest, daß der Zucker ganz ge— schmolzen und der Saft ganz klar ist, zu wel— chem Ende man den Hafen bisweilen vom Feuer wegnehmen, schütteln und abschaumen muß. Auf diese Art können alle Sorten von Obst— früchten, die Beeren haben, eingemacht werden.