* 2 566%% Oberhessisches„ Intelligenz- und Kreis-Blatt MI. N Freitag, den 6. Januar 41835. 2.— ä 5—..— Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. Gießen am 1. December 1836. Betreffend! Die öffentliche Sicherheit. 5 Der Großherzoglich Hessifche 7* 4 S 5 1 5— 5 2 70 7 Kreis rath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Die Verordnung vom 26. September 1816 wegen der öffentlichen Sicherheit, von welchen dem Ortsvorstande eines jeden Orts früher ein Exemplar mitgetheilt worden ist, haben Sie zu Anfang des naͤchsten Jahres und für die Zukunft regelmäßig um diese Zeit bekannt zu machen unn daß dieß geschehen, bis zum 1. Februar eines jeden Jahres, bei Vermeidung der festgesetzten Strafe von 5 Kthlr. zu berichten. 7 K. Ch' Knorr. Zu Nr. K. G. 8396. Gruͤnberg am 28. December 1836. Betreffend: Die Landgestütsanstalt, insbesondere die Einführung eines Sprunggeldes und die Sicherung der Erhebung desselben. Der Großherzoglich Hessische eis rath des Kreises Grunberg an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Unter Bezugnahme auf die in J. 54. des diesjährigrn Regierungsblatts enthaltene hoͤchste Bekanntmachung, weise ich Sie an die dorten, insbesondere in den§§. 1. 2. 3. 6 7. u. 8. für Sie ertheilten Vorschriften auf das genaueste zu befolgen, auch sowohl die von Ihnen auszustellenden Scheine, als die zu führenden Verzeichnisse deutlich und sauber zu schreiben, insbesondere auch hierin die Namen der Stutenbesitzer so genau anzugeben, daß kein Zweifel und keine Verwechselung in dieser Beziehung möglich ist. Bei Ausstellung eines Scheins werden Sie dem Stutenbesitzer, welcher diesen Schein nachgesucht, jedesmal noch besonders nach den Bestimmungen des F. 6. belehren. Nach Ablauf der Bedeckzeit sehe ich der Einsendung der Verzeichnisse entgegen. Sobald mir die Formularien für die Scheine und Verzeichnisse zukommen, werde ich Ihnen solche zusenden. i e e e Zu Nr. K. G. 8061. Grünberg am 12. December 1836. Das überbandnehmende Scheibenschießen in mehreren Bezirken der Provinzen Starkenburg und Betreffend: Oberhessen. Der Großherzoglich Hessische 1 Kreisrath des Kreises G ruͤn berg an die Gr. Bur germeister dieses Kreises. reisblatts von dem Großh. Kreisrath des Kreises Gießen Das in M. 43. des diesjährigen K in obigem Betreff an die Großh. Bürgermeister des dortigen Kreises erlassene Ausschreiben ist auch für Sie gültig, und haben Sie solches alsbald in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, die ge⸗ schehene Bekanntmachung in das Bekanntmachungsprotocoll einzutragen und uͤber genaue Befolgung zu wachen. Ouvrier. . Zu Nr. K. G. 8684. Grünberg am 27. December 1836. Die alljährlich einzusendenden Waisenhausgelder. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gr uͤn berg an die Gr. Buürgermeister dieses Kreises. Diejenigen Bürgermeister, welche bis jetzt die Waisenhausgelder nicht eingesendet haben, werden hierdurch an deren alsbaldige Einsendung, oder die Anzeige, daß deren nicht eingegangen seien, erinnert, Ou vr Beltreffend: Januar 1837 Vormittags 9 Uhr, soll auf dem Bekanntmachungen. derrschaftlichen Speicher zu Grünberg eine an⸗ 5 165 sehuliche Parthie 18361 herrschaftlicher Früchte M 955 n e 8 von Waizen, Korn, Gerste und Hafer unter den Aesch n Sch e un N 8 135 in bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden 0 N äse, Häringe, Bedingungen öffentlich versteigert werden. Sardellen ꝛc. bei Höstereich, auf der Mäusburg in Gießen. Grünberg am 31. December 1836. Gr. Hess. Rentamt daselbst. Bötticher. 2) Frucht⸗Versteigerung bei dem Rentamte Grünberg. Montag, den 23.