lung den Be⸗ ich In, den den geld ort. der ge⸗ lerei bis nge⸗ und dar;, 0 n dazu haften Ver⸗ ister . Gemeinderathsmitgliedes, auch fernerhin uͤberlassen. Oberhessisches 0 Intelligenz⸗ und Kreis-Blatk * 7. Samstag, den 4. März 1837. — * 5—.— F——F——F—TF—T—T—T—T—T—T—T—T—T—T—T—T—T—T—..——— RKreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1057. Grünberg am 14. Februar 1837. Betreffend: Die Einsendung der für die Landes⸗Waisenanstalt zu erhebenden Collecten und Büchsengelder. Der Großherzoglich Hessische* Kreisrath des Kreises Grunberg an die Gr. Burgermeister dieses Kreises. Indem ich nachstehende hoͤchste Verfügung zu Ihrer Kenntniß bringe: Zur Vereinfachung des Geschaftsganges bei Erhebung und Ablieferung der eingehenden freiwilligen Gaben fur die Waisenanstalt und dabei zur moͤglichsten Controlirung dieser Ein— nahme, bestimmen wir hierdurch fur die drei Provinzen des Großherzogthums Folgendes: 1) Die Großherzoglichen Kreis- und Landraͤthe, die Großherzoglichen Stadt- und Land— richter, die Großherzoglichen Friedensrichter und Notarien in der Provinz Rheinhessen, ebenso die Großherzoglichen Burgermeister— Letztere jedoch unter Mitverschluß eines Gemeinderaths⸗ mitgliedes— haben die Schlussel zu den auf ihren Burcaus befindlichen Sammelbuchsen zu uͤbernehmen. f Die Schlussel zu den Buͤchsen an offentlichen Versammlungsorten, Postbureaus, Wirths⸗ haͤusern ꝛc. bleiben den Großherzoglichen Burgermeistern, gleichfalls unter Mitverschluß eines 2) Die Eroͤffnung der Sammelbuchsen geschieht von saͤmmtlichen oben erwaͤhnten Be— hoͤrden jahrlich Einmal, am 1. Oktober, und zwar vom laufenden Jahr einschließlich an. Ist im laufenden schon einmal eine Eroͤffnung der Buchsen erfolgt, so muß sie am 1. Oktober l. 874 noch einmal geschehen. 0 3) Sogleich nach Eroͤffnung der Büchsen ist über den eingegangenen Betrag ein Sorten⸗ zettel aufzunehmen, und derselbe mit dem eingekommenen Gelde, oder, wenn gegen Exwarten Nichts eingegangen sein sollte, eine Benachrichtigung hieruͤber, dem Rechner der Waisenkasse dahier alsbald direct zuzuschicken. Lei den Großherzoglichen Buͤr zermeistern ist die Mitunterschrift des Gemeinderathsmitgliedes, welches den Mitverschluß fuͤhrt, auf dem Sortenzettel oder der Be— nachrichtigung erforderlich. 40 Der Nechner der Waisenkasse legt sodann alle ihm geschehenen Mittheilungen dem Groß— herzoglichen Provinzial⸗Commissaͤr dahier vor, welcher daraus eine Zusammenstellung fertigen und solche, unter Zurückbehaltung der Sortenzettel, decretirt dem Rechner als Rechnungsbeleg zukommen laͤßt. Bei den Geistlichen, welche nach den bereits ergangenen Bestimmungen die Schlüͤssel zu den Sammelbuͤchsen bei Hochzeiten und Kindtaufen besitzen und den Inhalt der Sammelbüchsen 1 it den durch die Neujahrs- und Palmariums-Collecten erzielten Summen bisher durch die n vorgesetzten Decane abgeliefett haben, verbleibt es zwar bei den bestehenden Anordnungen, jedoch mit der Abaͤnderung, daß. a) auch bei den Geistlichen nur eine einmalige Eroͤffnung der Büchsen am 1. Oktober jeden Jahres, vom laufenden Jahre einschließlich an, erfolgt und daß i b) auch die Decane nur die Sortenzettel direct an den Nechner der Waisenkasse und keine Duplicate mehr an den Großherzoglichen Provinzial-Commissaͤr dahier einzusenden haben. Sie werden sich hiernach bemessen, zugleich aber den katholischen Geistlichen, so wie den Großherzoglichen Burgermeistern Ihrer Verwaltungsbezirke nach Maßgabe der vorstehenden Verfugung die erforderliche Weisung zugehen lassen. f du Thil. . Prinz. weise ich Sie an, sich genau nach den hierin gegebenen Vorschriften zu bemessen. Da mir auch bekannt geworden, daß in manchen Gemeinden keine Sammelbuͤchsen vor—⸗ findlich seien, so werden diejenigen Gr. Buͤrgermeister, wo dieses der Fall ist, solches binnen 14 Tagen anzuzeigen. a Fuͤr den durch Krankheit verhinderten Gr. Kreisrath C. Fuhr, Kreissecretaͤr. Zu Nr. K. G. 1618. Grünberg am 24. Februar 1837. Betreffend: Die Veraubung und lebensgefahrliche Verwundung des Michael Orschel aus Windecken. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises Indem ich Ihnen nachstehende Bekanntmachung mittheile, weise ich Sie an, in ihren resp. Gemeinden unverzuglich und mit größter Sorgfalt nach dem darin bezeichneten Straßenraͤuber zu spaͤhen und jede sich ergebende Spur sogleich zur Anzeige zu bringen. In verhinderung des Gr. Kreisraths C. Fuhr, Kreissecretaͤr. Bekanntmachung. Gestern Abend um 6% Uhr ist der Israelit Michael Orschel von Windecken, auf dem Wege dahin(von Frankfurt aus über Hanau gehend) eine Strecke von ungefaͤhr 10 Minuten von Roßdorf, durch einen unbekannten Mann mittelst eines abgefeuerten Sackpistols, lebensgefaͤhrlich verwundet, und der Summe don 299 fl., nebst einer Gurte, worin er sie getragen, beraubt worden. Jener unbekannte Mann ist nach Angabe des Orschel diesem schon an den Roͤder— hoͤfen bei Frankfurt begegnet, gleich darauf demselben nachgeeilt, und ihm bis vor Hanau, ungeachtet der Eile des Israeliten, in einer Entfernung von 15 Schritten gefolgt. Vor Hanau haben beide sich unterredet, wornach sich Orschel in Begleitung eines Bruchkoͤbeler Mannes nach Windecken zu weiter begeben hat, und der Fremde auf der Mitte der Kinzoͤgbruͤcke, als ö ob er in die Vorstadt habe gehen wollen, gesehen worden ist. Der Fremde hat angeblich erzaͤhlt, er habe von Offenbach nach Hanau gehen wollen, G und sei aus einem Nassauischen Dorfe, wo guter Wein wachse, gebuͤrtig. Nach der weiter abgegebenen Beschreibung war derselbe mit einem blauen Kittel, Schnürstiefeln, welche uͤber die Knoͤchel gingen, und mit einer platten dunkelfarbigen Mütze, woran ein ledernes Schild, * 5 —— bekleidet; seiner Statur nach ziemlich groß und untersetzt, hatte ein rundes volles glattes Gesicht und schwarze Haare, welche hinten etwas lang herunterhingen, einen schwarzen nicht großen Backenbart, und ein Alter von 30 bis 35 Jahren; er hat ein helles glattes spanisches Rohr, wahrscheinlich mit einem Knopfe, aber kein Gepaͤck getragen, und ein Fuhrmann oder ein Botengaͤnger zu sein geschienen. 0 Die entfremdete Geldgurte war von Kalbleder, zwar schon gebraucht und schmutzig, aber noch ganz gut, nur ist das Riemchen uͤber der Schnalle an einem Ende abgerissen; auf der Gurte sind die Buchstaben M. O. mit Tinte geschrieben gewesen. Das geraubte Geld bestand aus drei doppelten und sechs einfachen Louisdor's, und im Uebrigen aus einigen ganzen und Viertelkronenthalern, aus einer ziemlichen Menge harter preußischer Thaler, so wie aus ötel, 12tel, auch Ztel preuß. Thalerstucken, und aus 6 kr. Stücken. l Alle Gerichts- und Polizeibehoͤrden werden um sofortige Ergreifung und Ablieferung des Signalisirten, so wie um Mittheilung aller in Bezug auf ihn oder die geraubten Effecten sich etwa ergebender Spuren ersucht. Hanau den 21. Februar 1837. Kurfuͤrstl. Landgericht. Kersting. 4 * Zu Nr. K. G. 638. Gießen am 27. Februar 1837. Betreffend: Die Gesuche um Straf-Erlaß, 5 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an fsaͤmmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen. Die in 8. 10 des diesjährigen Regierungsblatts enthaltene, die Gesuche um Straf— erlaß betreffende hoͤchste Bekanntmachung, haben Sie, ihrem ganzen Inhalte nach, in der Gemeinde zu veröffentlichen, und wie geschehen binnen 8 Tagen anzuzeigen. K Kn do rer. Bekanntmachungen. gekupferten Packetschiffe werden im Laufe dieses Jahres in folgender Ordnung von hier nach Newyork abgehen und an den bezeich— neten Tagen bestimmt expedirt, naͤmlich: am 15. Maͤrz Schiff Newyork, Capt. J. Waͤchter. n, Jabel„ Mee 15. Mai„ Constitution,, F. Volckmann „ n, epo, J Wachter, 15. August„ Isabella,„IJ Meyer. 15. Octbr.„ Constitution,, F. Volckmann ae fahr t„ 15. Novbr.„, Newyork,„ J. Waͤchter. 1 von 15. Deebr.„ Isabella, J. Meyer. Bremen nach Rewyork. Passagiere haben sich, da die Pläze in Die nachbenannten, in jeder Hinsicht den mit Schlafkammern versehenen Cajuͤten in erster Classe stehenden und als vorzuͤg⸗ meistens fruͤh besetzt werden, moͤglichst zeitig lich schnellsegelnd bekann en, kupferfesten und zu melden.— In Betreff von Guͤtern ver— 7. 02 bleibt es bei der fruͤher festgesetzten Bestim⸗ mung, daß solche spaͤtestens zwei Tage vor der Expeditionszeit von hiesiger Stadt abge⸗ schifft sein muͤssen. f Mit der Annahme von Passagieren und Frachtguͤtern ist der Unterzeichnete beauftragt und ertheilt gern naͤhere Auskunft. J. D. Luͤdering, Schiffsmakler. Bremen, den 1. Januar 1837. Nach Newyork am 1. April: das ganz neue dreimastige Bre— mer Schiff Atlantic, Capt. H. Graue. Rach Baltimore Mitte Maͤrz: das dreimastige Bremer Schiff Johannes, Capt. H. Sengstacke; am 1. April: das dreimastige amerik. Schiff Draper, Capt. J. A. Hillert; am 1. Mai: das dreimastige Bremer Schiff Elise, Capt. J. Koch. Obige Schiffe kann ich in Folge ihrer schoͤnen Cajuten und hohen geraͤumigen Zwi— schendecken Passagieren zur Ueberfahr bestens empfehlen, und ersuche ich diejenigen, welche damit zu reisen beabsichten, sich zeitig bei mei⸗ nem Agenten Hrn. J. G. Appel in Gießen zu melden, der uber alles Weitere naͤhere Aus⸗ kunft ertheilt. Bremen, im Februar 1837. J. D. Luͤdering, beeidigter Schiffsmakler. Auf Vorstehendes nehme ich hoͤflichst Bezug und bemerke, daß ich jede gewuͤnscht werdende Auskunft mit Vergnügen ertheile. J. G. Appel. 12) Meine, vor der Stadt Gießen an der Chausséee nach Lich und Grunberg vortheilhaft ge⸗ legene, vor 5 Jahren neu errichtete Ziegelbrennerei zu 40,000 Ziegeln, 3000 Backsteinen und 25 bis 30 Maas Kalk jedesmal gut zu brennen einge⸗ richtet, nebst Wohnung, Oekonomiegebäuden und Hofraum bin ich Willens, Mittwoch, den 15. März, Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Nathhause in Eigenthum versteigern zu lassen. Liebhaber dazu können die Gebäulichkeiten und Fabrikgeräthschaften jederzeit vorher einsehen und die vortheilhaften Ver⸗ kaufsbedingungen mit mir besprechen. Daniel Stamm, Schreinermeister. Für denselben H. Schneider 10) Arbeitsversteigerung. Mittwoch, den 9. März d. J., Morgens um 10 uhr, sollen in der Wohnung des unterzeichneten Bürgermei⸗ sters folgende Reparaturarbeiten an kirchlichen Gebäuden, nämlich: Maurerarbeit, angeschlagen zu 186 fl. 14 kr. Schreinerarbeit 105 5 66„ 56„ Glaserarbeit 7 5 20„—„ Zimmerarbeit 75 15 e Schlosserarbeit 5 7 3„ 36„ Zusammen? 279 fl. 56 kr. an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Der Gr. Hess. Bürgermeister Dernn, in Hausen. 14) Fruchtversteigerung bei dem Rentamte Grunberg. Freitags, den 17. Maͤrz 1837, Vormittags 9 Uhr, soll auf dem herrschaftlichen Speicher zu Grunberg eine an⸗ sehnliche Parthie 18361 herrschaftlicher Früchte von Walzen, Korn, Gerste und Hafer unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Gruͤnberg am 2. Marz 1837. Gr. Hef. Renkamt daselbst. Bötticher. — 1 30 ft der gelt den send wal sind liefe Voi