O berhessisches * Intelligenz- und Kreis-Vla t M19. Samstag, den 3. Juni 4 4137. Zu Nr. K. G. 3372. Grünberg am 29. Mai 1837. Betreffend: Die Musterung des Jahres 1837. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach eingelangter Benachrichtigung des Großh. Civil-⸗Recrutirungscommissärs, soll die dießjäh— rige Musterung und Loosziehung in dem hiesigen Kreise, den 12., 13., 14., 15. u. 18. Juli l. J. statt⸗ finden und das Geschäft jedesmal Punct 8 Uhr Vormittags beginnen. Wegen der großen Zahl der Dienstpflichtigen wird die Musterung in 4 Abtheilungen vorgenommen, so daß den 12. Juli die Großh. Bürgermeister, 1.) von Albach 9.) von Bersrod 2.)„ Allendorf a. d. Lumda 10.)„ Beuern 3.)„ Allertshausen 11.)„ Burkhardsfelden 4.)„ Altenbuseck 12.)„ Climbach 5.)„ Annerod und Trohe 13.)„ Daubringen 6.)„ Atzenhain 14.)„ Ermenrod 7.)„ Beltershain 15.)„ Flensungen 8.)„ Bernsfeld 5 i den 13. Juli die Großh. Bürgermeister 16.)„ Garbenteich 21.)„ Groß- u. Kleinlumda 17.)„ Geilshausen 22)„ Grünberg 18.)„ Göbelnrod und Haarbach 23.)„ Hausen 19.)„ Großenbuseck 24.)„ Ilsdorf 20.)„ Großeneichen 25.)„ Kesselbach den 14. Juli die Großh. Bürgermeister 26.)„ Kirchgöns 5 ar 27.)„ é Kleineichen 34.)„ Londorf 28.)„ Langgöns 35.)„ Mainzlar 29.)„ Lauter 36.)„ Merlau u. Wettsaasen. 30.)„ Lehnheim 37.)„ Niederohmen 31.)„ Leihgestern 38.)„ Oberohmen 32.)„ Lindenstruth 39.)„ Odenhausen den 15. Juli die Großh. Bürgermeister 40)„ Oppenrod 47)„ Nuppertenrod 41)„ Pohlgöns 48.)„ N RNuttershausen 42.)„ Queckborn 49.)„ Saasen 43.)„ RNödchen 50.)„— Stangenrod 44.)„ Reinhardshain 51.)„ Staufenberg 45.)„ N Reiskirchen 52.)„ Steinbach 46.)„ Rüddingshausen 53.)„ Steinberg u. Watzenborn. 54.) von Stockhausen 57.) von Weitershain 55.)„ Uuterseibertenrod 58.)„ Winnerod 56.)„ Weikardshain a 59.)„ Zeilbach mit allen Conscriptionspflichtigen der Art dahier zu erscheinen haben, daß Sie bei Meidung Strafe um halb 8 Uhr Vormittags in dem zur Vornahme des Geschäfts bestimmten Locale versammelt sind und keine Störung im Geschäft entsteht. An diesen Tagen wird zugleich über die Depotansprüche verfügt. Allen Dienstpflichtigen haven Sie zeitig Kenntniß zu geben, damit diejenigen, welche etwa nicht zu Hause anwesend sind, sich zu den bestimmten Terminen einfinden können, und werden Sie solchen ausserdem noch besonders eröffnen, 1.) daß alle diejenigen, welche nicht der Staats-Assecuranz-Anstalt beigetreten und sich vertreten lassen, so gewiß persönlich bei der Musterung erscheinen müssen, als sie sonst als dem Gesetze 7 ausgewichen erklärt werden, und sie die gesetzlichen Nachtheile treffen. daß jeder, der au einem Fehler, der nicht durch die Sinne wahrgenommen werden könne, wie z. B. Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, fallende Sucht ꝛc. leidet, sich nach Vorschrift des §. 10 Ziffer 6 und§. 127 der Verordnung vom 30. April 18341 mit den erforderlichen Be⸗ scheinigungen versehen und solche bei der Musterung mit zur Stelle bringen müsse. Daß die Dienstpflichtigen diesen Bestimmungen genan nachkommen, darüber haben Sie selbst sorgfältig zu wachen. 8 Ich Serie Sie auf das Ihnen unterm 4. Juni v. J. mitgetheilte Ausschreiben des Großh. Ci⸗ vil⸗Necrutirungs-Commissärs vom 20. Mai 1836, dessen Bestimmungen Sie genauest nach⸗ kommen werden. Den 18. Juli wird die Loosziehung stattfinden. Die Untersuchung und Prüfung derjenigen, welche sich als Einsteher angemeldet haben, wird den 17. und 19. Juli Vormittags 8 Uhr stattfinden. Sie werden also alle, welche sich zum Einstehen angemeldet haben, auwelsen, in diesen Terminen dahier zu erscheinen und die erhaltenen Anmeldungsscheine 70 9 Di — mit zur Stelle zu bringen. 4 n — Zu Nr. K. G. 3841. Grünberg am 28. Mai 1837. Betreffend: Die Prüfung der Bauhandwerker vor ihrer Aufnahme als Meister durch die Großherzogl. Kreisbaumeister. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Von höchstpreißlichem Ministerium des Innern und der Justiz ist in obiger Beziehung unterm 29. April l. J. zu. D. 6905 nachstehende Verfügung erfolgt: „Nach unserer unterm 13. December 1827 an die vormaligen Provinzial⸗ Regierungen dahier und zu Gießen erlassene Verfügung sollen die Bauhandwerker in den diesseits rheinischen Provinzen vor ihrer Auf- und Annahme als Meister neben der Fertigung der vorgeschriebenen Meisterstücke sich auch noch einer theoretischen Prüfung durch die Gr. Baumeister unterwerfen und nur dann die Melsterschaft erhalten, weun sie solche Prüfung gehörig bestanden und das Meisterstück annehmbar geliefert haben. Bls daher ist in einzelnen dringenden Fällen auf Ansuchen, von der theoretischen Prüfung dispensirt worden, wenn nämlich der darum Nachsuchende bei Erlassung jener Verfugung im Lebensalter bereits weit vorgerückt war, oder wegen der bei ihm vorgelegenen Verhältnisse sich nicht in der Lage befand, die Gelegenheit zur Erwerbung der zur Prüfung erforderlichen Kennt⸗ nisse aufzusuchen und zu benutzen, sich jedoch jedensalls als practischer Bauhandwerker auszeichnete oder bewährt hatte.— Durch die Errichtung von Neal- und Gewerbschulen und durch die Anstel⸗ lung von Kreisbaumeistern insbesondere, ist nunmehr vielfach und von jedem Bauhandwerker, wo er auch als Lehrling oder Geselle stehen mag, die leicht zu findende und zu benutzende Gelegenheit gegeben, sich zu der besagten verordneten theoretischen Prüfung gehörig vorzubereiten. Im Inte⸗ resse des Publikums und selbst im wohlverstandenen Interesse der Bauhandwerker soll und wird da⸗ her von nun an von dieser Prüfung keine Dispensation mehr ertheilt werden, es könnte dann die⸗ selbe durch ganz besondere und beachtungswerthe Verhältnisse motivirt werden.—“ 3 8 Indem ich Ihnen solche mittheile, trage ich Ihnen auf, solche in Ihren resp. Bürgermeistereien zur größtmöglichsten Publicität zu bringen, auch leine Gelegenheit zu versäumen, die Bauhandwerken 33 — — 5 N 0 t en 1 be D sich Widmenden darauf ausmerksam zu machen und zu belehren, wie nöthig in jetziger Zeit es zu ihrem Fortkommen erscheine, sich die von ihnen geforderten Kenntnisse zu erwerben, und wie leicht sie sich solche entweder durch Benutzung jener ihnen dargebotene Gelegenheit, oder durch Wanderung und Arbeit in Orten, wo sich Anstalten zu deren Erlangung befinden, anzueignen im Stande sind. 135 nr Zu Nr. K. G. 1850. Giessen, am 29. Mai 1837. Betreffend: Die Ausführung der Instruction über die Behandlung der Einnahmen aus den Erträgen der Gemeindewaldungen und der darauf sich beziehenden Ausgaben. 4 N Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Buͤrgermeister des Kreises Giessen. 9 5 f Indem ich mich auf das Ihnen zugesendet werdende Ausschreiben Höchstpreißlichen Ministeriums M 22 vom 25. d. M. beziehe, gebe ich Ihnen auf, den erforderlichen Bedarf des fraglichen Formular⸗ papiers sich alsbald anzuschaffen, da der Gebrauch von anderem Papier nicht mehr gestattet wird und 1 die Gemeinderechner, Belege ꝛc. welche nicht auf jenes Ae We e sind, nicht mehr an⸗ 5 1 zunehmen haben. n f—— i—ʃꝑ f kannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich Bekanntmachungen. versteigt werden. Grünberg am 30. Mai 1837. Großh. Hess. Rentamt das. 9) Fruchtversteigerung bei dem Bötticher. Nentamte Grünberg. 333) Ganz vorzüͤgliche Steyerische Sensen Donnerstag den 15. Juni 1837., Vormittags werden auf Probe verkauft bei 1 9 uhr soll auf dem herrschaftl. Speicher zu Grün⸗ Carl Frech in Gießen. berg eine ansehnliche Parthie 1836r. herrschaftlicher 563) Vorzügliche Lütticher Doppelflinten wer⸗ Fruͤchte von Waizen, Korn, Gerste, Hafer und den auf Probe verkauft, bei Molterfrucht unter den bei der Versteigerung be— Carl Frech, in Gießen. 5