0 Oberhessisches 0 g* „Intelligenz und Kreis-Blatt e und ist mit 9 ae V 40. Donnerstag, den 2. November. 1837. einen 5 ampf⸗ SSTTbTDT—...—.—. ge von 13 Mreisräthliche Vekanntmachungen. ibt es a lichen Zu Nr. K. G. 7609. Grünberg am 27. October 1837. . Betreffend: Die Lieferung der in dem Jahre 1888 auf den yonde⸗ Etappen Friedberg, Grünberg und Gießen(ür 1 Königl. Preuss. Truppen erforderlich werdenden lei Fourrage. äheren ö 3 ckannt Der Großherzoglich Hessische wird. 6 a. 5„ a 5 Kreisrath des Kreises Grünberg 77075 an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. legi⸗ n Nach Benachrichtigung des Großh. Etappen⸗Commissairs der Etappe Gießen soll die 55 in rubro bemerkte Fourrage⸗Versteigerung Mittwoch den 13. November zu Gießen 9 7755 werden; welches Sie in Ihren resp. Buͤrgermeistereyen zur Kenntniß der Steiglustigen zu he eine: 77 bringen haben. e ar al omie⸗ i 0 Zu Nr. K. G. 7623 Grünberg am 28. October 1837. erben. 8 2 1 7 Betreffend: Die Verlegung des Münzenberger Martinimarktes. das Der Großherzoglich Hessische Schehy 1 43 v 11 0 1 Kreis rath des Kreises Grünberg Mark. an die Großherzoglichen Buͤr germeister dieses Kreises. Wege 9 0„ 10 f Nach einer Benachrichtigung Großh. Landraths zu Hungen wird der rubricirte Markt 5 1 nicht den 11. November d. J. sondern den 13. November d. J. abgehalten; und beauftrage 1 ich Sie deßhalb, dieses alsbald in Ihren Gemeinden bekannt zu machen. 1 r* 1 0. Bekanntmachungen. 41) Nach Maaßgabe des b. 5 der Stakuten wird die diesjährige Hauptversammlung des Ver⸗ eins auf Montag den 6. November, auf dem hie⸗ sigen Rathhause Statt finden und um 10 Uhr be⸗ ginnen, zuvor jedoch eine Ausschußsitzung von 8 bis 10 Uhr gehalten werden. Die verehrlichen Ausschuß- und Vereinsmit⸗ glieder werden ergebenst ersucht, dieser Versamm⸗ lung um so mehr beizuwohnen, als über mehrere, die Verwaltung der Sparkasse betreffende Gegen⸗ stände Berathungen gepflogen und Beschlüsse ge— faßt werden sollen, auch nach§. 19 der Statuten, die Wahl eines Directors, dessen Stellvertreters und eines Secretairs vorzunehmen ist. Gießen den 19. October 1837. Der Director der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg. K. C h. Ken o yr. 1237) Die Lieferung der auf den Etappen Grünberg, Friedberg und Gießen für die im Jahr 1838 durchpassirenden Königlich Preussischen Truppen nöthig werdende Fourrage soll Mittwoch den 15. November, Vormittags 11 Uhr, auf dahiesigem kreisräthlichen Bureau an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß der Steiglustigen bringend, bemerkt man zugleich, daß die deßfallsigen Bedingungen schon vorher eingesehen werden konnen. Gießen am 28. October 1837. Der Etappen⸗Commissair Zu lehne r. 45) Die Lieferung von 442 Malter 2 Sr⸗ 2 Kpf. 2 Mäschen Hafer Zehntgrundrente an Großh. Nentamt zu Gießen, und von 20 Mltr. Hafer füt die Fasselochsen, soll Montag den 20. November d. J., auf hiesigem Rathhause, unter den bei der Ver⸗ steigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun— gen an den Wenigstnehmendeu versteigert werden, wozu man Steigliebhaber einladet. Leihgestern am 2. November 1837. Der Bürgermeister Wagner. 1240) Gutsverpachtung. Das vormals Freiherrlich von Harthausensche, jetzt Gräflich Görtzische Hofgut zu Georgenhausen, im Großh. Hess. Kreise Dieburg, soll Montags den 4. December d. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem Gute selbst meistbietend oͤffentlich verpachtet werden. Das genannte Gut liegt 2 Stunden von Darmstadt an der nach Erbach führenden Chaussee, in einer sehr anmuthigen und fruchtbaren Gegend; es enthält beiläufig 433 Hess. Morgen des besten Wiesen⸗ und Ackerlandes, besteht größtentheils aus ganz großen, der Hofraithe nahe gelegenen Parcellen, ist in dem besten Culturzustande und mit sehr vielen Obstbäumeun bepflanzt. Es ist mit den nöthigen Wohn- und Oeconomie Gebäuden (zum Theil ganz neuen) versehen, besitzt einen neuen, sehr gut rentirenden Schwarzischen Dampf⸗ brennapparat, und gewährt, wegen der Nähe von Darmstadt und der vorhandenen Straßenverbin⸗ dungen, für den Absatz aller Erzeugnisse die vor⸗ theilhafteste Gelegenheit, insbesondere betreibt es eine sehr einträgliche, dermal mit einer ansehnlichen Kundschaft in Darmstadt versehene Melkerei.— Die Verpachtung wird einmal im Ganzen, einmal stückweise, nach Umständen auch unter Absonde⸗ rung einzelner Stücke und Reduction auf ein klei⸗ neres geschlossenes Gut, erfolgen, die näheren Bedingungen aber werden in dem Termine bekannt gemacht werden; die Dauer der Pachtzeit wird auf 12 Jahre, von Petritag oder vom 4. Ja⸗ nuar 1838 an laufend, bestimmt werden. Pachtliebhaber, welche sich, erforderlichen Falls, hinsichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit zu legi⸗ timiren haben, belieben sich in dem genannten Termine einzufinden, wegen etwalger früherer Besichtigung des Guts aber sich bei der unterzeich⸗ neten Verwaltung anzumelden, bei welcher auch 14 Tage vor dem Termine die Bedingungen schon eingesehen werden können. Diejenigen, welche eine Verpachtung im Ganzen beabsichtigen, erhalten zu⸗ gleich Gelegenheit, ein bedeutendes Inventar an Vieh, Schiff und Geschirr, Haus- und Oeconomie⸗ Geräthschaften, Futter-, Stroh- und Düngervor⸗ räthen unter billigen Bedingungen mitzuerwerben. Georgenhausen, bei Darmstadt, den 24. October 1837. Graͤflich Goͤrtzische Gutsadministration das. ———————— hend der Zieh. 30 u der Oeffn den von den und Abs Bei sten K ut dure erst 96 end. geh ner wir so und tag la. leig die Re zit br. die g. sche, ausen, bags „ auf pachtet u von gaussee, egend; besten theils egenen de und ist mit baͤuden einen Dampf⸗ he von werbin⸗ die vor⸗ reibt es onlichen rei.— einmal sonde⸗ n klei⸗ näheren bekann it wird 1. Je- erlichen u legi⸗ zannten früherer 1 * vor: gervor perben. n dal. Migcellen. Einiges uͤber zweckmaͤßige und Holz er⸗ parende Oefen-Anlegung, uebst einer nächstfolgenden lith. Tafel verschiedener Oefen. 8 (Fortsetzung.) Die aus schwachen Mauerziegeln beste⸗ hende Wand III in Fig. 42 theilt den Ofen der Länge nach in zwei gleiche Theile; diese Ziegel stehen auf den Wänden mmm in Fig. 36 und reichen nur je bis 6 oder 7 Zoll von der entgegenstehenden Stirnwand, wodurch die Oeffnungen unn in Fig. 36 entstehen. In den Decken mm bleiben ferner die Oeffnungen oo von 6— 7 Zoll im Quadrat abwechselnd an den beiden Seiten, wie die Querschnitte Fig. 38 und 41 zeigen. Das Rauchrohr p erhält eine zu Abschließung des Ofens wohleingerichtete Klappe. Bei der Heizung steigt das Feuer auͤs dem Ka⸗ sten e durch den Cylinder g, stößt an die Decke k und tritt nach der Wendung um die Zunge 1 durch die Oeffnung dieser Decke in den ersten Zug unter der ersten Decke m, von da durch die erste Oeffnung n und die Oeffnung o in den zweiten Zug u. s. w. spiralformig aufwärts, bis der Rauch endlich durch das Rohr p in den Schornstein ab⸗ geht. Dieser Ofen braucht je nach der Dicke sei⸗ ner Wände 12 bis 3 Stunden, um hinreichend zu wirken, erhält aber dann die Wärme sehr lang, so daß man bei mäßiger Kalte mit einer Heizung, und bei sehr kaltem Wetter mit zwei Heizungen täglich auskommt. Er wird in der Regel mit glasirten Kacheln bekleidet. Unsere Abbildungen zeigen denselben, wie er ron außen zu heizen ist; die Heizung von innen ist aber aus den oben an⸗ gegebenen Gründen auch bei diesem Ofen vorzu⸗ ziehen. Die Heizthüre wird dann bei* in Fig. 36 eingesetzt. Nach erfolgter vollständiger Ver⸗ brennung des eingelegten Feuer materials wird die Klappe geschlossen.— Nachdem im Vorstehen⸗ den die vorzüglichsten Oefen beschrieben worden sind, gedenken wir einer vortheilhaften Einrich⸗ tung, welche je nach Verschiedenheit des Ofens auf verschiedene Weise angebracht werden kann. Sie ist eine Luftheizung im Kleinen, indem sie darauf hinauskommt, daß man die Zimmerluft vom Boden des Ofens an einem erhitzten Theile desselben in die Höhe treten, sich hier erwärmen und oberhalb wieder austreten läßt. Um dieß zu erreichen, braucht man nur z. B. durch die Unterplatte irgend eines gußeisernen Ofenkastens ein nach unten vorstehendes offenes Nohr zu füh⸗ ren, welches durch den Kasten hindurchgeht, hier von dem Feuer erhitzt wird und oberhalb, sei es in der Deckplatte des Kastens oder in einem Theile des Aufsatzes, mündet. In Fig. 1 ist diese Vorrichtung in dem Rauchrohr angebracht; hier strömt die kalte Luft bei p ein und tritt bei o erwärmt wieder aus. In dem Buschofen wird zu diesem Zwecke der sonst mit Sand auszufüllende Kern leer gelassen und durch diesen der Luftstrom geführt. An dem Berliner Ofen tritt die Zim⸗ merluft durch die Oeffnungen aa in Fig. 35 ein, erhitzt sich an den Wänden des schnellerwärmten eisernen Kastens und tritt über der Platte f in Fig. 36 durch die in Fig. 35 angegebenen durch⸗ brochenen Verzierungen ins Zimmer. Auch dem schwedischen Ofen(Fig. 27 und 28) giebt man eine solche Einrichtung. Hier wird der Feuer⸗ herd durch die in Fig. 27 bezeichneten eisernen Platten umschlossen, welche in der Entfernung von etwa 3 Zollen von einer zweiten Wand um⸗ geben sind. Die Zimmerluft tritt am Boden durch die Oeffnungen un in den schmalen Zwi⸗ schenraum, und durch die Oeffnungen 1 und s in Fig. 26, deren Bedeutung aus Fig. 28 deutlich wird, wieder ins Zimmer. Hierher gehört auch der sogenannte Chryselius'sche Ofen, dessen Un⸗ terkasten in Fig. 43 bis 46 abgebildet ist. Dieser Kasten ist von Gußeisen. Die eine Seitenplatte (Fig. 16) hat die Löcher n, I, o. Fig. 46 zeigt die Unterplatte mit der Oeffnung L, die Deck- platte(Fig. 45) hat die Oeffnungen H und I. Fig. 43 giebt den Längendurchschnitt; in dem Kasten sind zwei Zungen, k und i, erstere von Mauerziegeln, letztere von Dachziegeln, aufge⸗ mauert; sie stehen an beiden Seitenwänden an und sind oben durch den Dachziegel h verbunden. In dem Naum zwischen beiden steigt die kalte Luft durch die Oeffnung L in die Höhe, und tritt bei 1 wieder aus. Eben so strömt sie durch p in den Naum M zwischen den von der Decke des Kastens bis auf 6 Zoll vom Boden nieder⸗ gehenden Zungen J und 2, und tritt erwärmt bei r aus. Solche Vorrichtungen sind natürlich besonders bei langsam und ausdauernd heizenden Oefen vortheilhaft, welche, wenn sie auf zweck⸗— mäßige Weise damit versehen sind, dann ohne Zweifel im Allgemeinen für unsere zweckmäßigsten Zimmeröfen gelten können. Uebrigens ist eine Luftheizungsröhre fast bei jedem bestehenden Ofen auf eine oder die andere Weise noch anzubringen. (Schluß folgt.) Die Vorhaut der Obstbaͤume. Eine der merkwürdigsten Stellen aus dem Alterthum über Obstbaumzucht ist diejenige, welche wir im dritten Buche Mosis Cap. 19 V. 23— 25 finden; dort heißt es nämlich: „Wenn ihr ins Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, davon man isset, sollt ihr derselben Vorhaut beschneiden und ihre Früchte. Drei Jahre sollt ihr sie unbeschnitten achten, daß ihr sie nicht esset. Im vierten Jahre aber sollen alle ihre Früchte heilig und gepreiset sein dem Herrn. Im fünften Jahre aber sollt ihr die Ftüchte essen und sie einsammeln; denn ich bin der Herr euer Gott.“ Moses stützte diese Verordnung, wie wir sehen, auf Gottes eigenen Befehl, und es muß ihm daher viel daran gelegen gewesen sein, daß sie von den Juden genau beobachtet würde. Fra⸗ gen wir nun nach dem Grund solcher Vorschrift, so finden wir ihn allerdings in der Natur der neugepflanzten Obstbäume. Bekannt ist es daß öf⸗ ters neugepflanzte Obstbäͤume, besonders veredelte, wenn nicht gleich im ersten Jahre, doch im zwei⸗ ten und dritten ihrer Verpflanzung Blüten und Früchte ansetzen; aber eben so bekannt ist es, daß die Pomologen diese allzuschnelle Fruchtbarkeit nicht gern sehen; denn der frischgepflanzte Baum, der noch nicht hinlänglich Zeit hatte, um in dem neuen Boden seine Wurzeln gehörig zu befestigen und auszubreiten, ist meist von kurzer Dauerhaf—⸗ tigkeit; die Kraft, die er vorerst zu seiner bloßen Existenz nöthig gehabt hatte, geht in die Bluͤten und Früchte über, die dabei doch nicht zu der gehörigen Vollkommenheit gelangen. Ein solches Bäumchen übertreibt sich und geht früher ganz verloren, ähnlich denen, die man durch den so⸗ genannten Zauberring, oder durch Unterbinden mit Draht zum frühen Tragen zwingt. Moses gebot daheß, was nach ihm auch andere Baum⸗ züchter der Natur abgelernt haben und beobachten, und nur der Ausdruk„Vorhaut“ ist dabei auf⸗ fallend; allein den an der Vorhaut selbst beschnit⸗ tenen Juden war diese bildliche Redensart desto verständlicher. Sie sollten die ersten Blüten ab⸗ brechen und eine voreilige Fruchtbarkeit verhin⸗ dern, damit die Bäume desto mehr erkräftigen und zum künftigen Tragen um so geschickter würden. Damit aber keiner sich verleiten ließe, solche Erstlings-Früchte sich dennoch angenehm sein zu lassen, verbot das Gesetz, sie zu genießen, vielmehr sollten sie dieselben, wie sie es gegen die unbeschnittenen Heiden thaten, mit Abscheu betrach⸗ ten und wegwerfen, und zwar sollten sie dieß in den ersten drei Jahren nach der Anpflanzung thun. Im vierten Jahre als der eigentlichen erstmaligen Obsternte waren die Früchte wie alle Erstlinge bei den Juden dem Herrn geheiligt, d. h., sie wurden in den Tempel gebracht, und von den Priestern theils zu Opfern, theils zu ihrem ei⸗ genen Gebrauch verwendet. Im fünften Jahre endlich durfte der Baumpflanzer die Früchte seines Fleißes einsammeln und nach Belieben verwen⸗ den.— Auch waren in diesem mosaischen Gesetz die Weinpflanzungen mit inbegriffen. Dr. Porsch. — . 2 — Kür liche deese wie und