1837. W oberhessisches 5 Intelligenz- und Kreis-Blatt er unten 2 22. Samstag, den 1. Juli 1837. er Nacht en daher— r...— dawahrt 1 5 2 5 Rreisräthliche Bekanntmachungen. ö Zu Nr. K. G. 2199. Giessen am 1. Juli 1837. f Betreffend: Die Gebühren der Bezirksbeten für Ueberbringung aller, die Judengemeinden betreffenden Briefe und Paquete. 5 Iucobi Der Großherzoglich Hessische i a Kreisrath des Kreises Giessen u u A a an die Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. 1887,„ 1 g Gr. Ministerium des Innern und der Justiz hat verfuͤgt, daß für Ueberbringung von Rechnungen, Voranschlaͤgen, Registern ꝛc. an die Vorstände der Judengemeinden von letzteren eine verhaͤltnißmaͤsige Vergutung geleistet werden soll, und solche fur Ueberbringung aller 5 die Judengemeinden betreffenden Briefe und Paquete, von Judengemeinden unter 9 45 50 Seelen auf 45 kr., bis zu 100 Seelen auf 1 fl., und von weiteren je 50 Seelen auf 3 30 kr. beschnmt, so jedoch, daß die Vergütung bei groͤßeren Gemeinden die Summe von 3 fl. fin 4 nicht uͤbersteigen soll. auf 7 i Ich beauftrage Sie daher, die Vorsteher der Judengemeinden hiernach zu bedeuten, ablesen a und denselben zu eroͤffnen, daß Sie die entsprechende Zahlung an die Bezirksboten schon fuͤr 1 dieses Jahr leisten zu lassen haͤtten. K. Ch. Knorr. 1 f N—— Zu Nr. K. G. Giessen am 1. Juli 1837. er Die Geschaftstage. fand Der Großherzoglich Hessische eiche f 4 8„ a Kreisrath des Kreises Giessen an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises 5 J a 0 337. 1 Bei der durch die Vergroͤßerung des hiesigen Kreises erfolgten Vermehrung der Ge— schafte wird es haufiger vorkommen, daß ich abwesend, oder sonst verhindert bin, außer den 1 Geschaͤftstagen Audienz zu ertheilen. Ich beauftrage Sie daher, in den Gemeinden bekannt zu 475779 machen, daß die Leute nur an den Geschaͤftstagen, als welche ich den Dienstag und Donners⸗ 7 74 stag in jeder Woche beibehalte, mit Sicherheit darauf rechnen koͤnnten, mich auf meinem Bureau anzutreffen, und ihren Anliegen abgeholfen zu sehen, die Interessenten in jedem ein— 9, sud Zbelnen Falle auf die bestehenden Geschaͤftstage aufmerksam zu machen, und sich selbst darnach aufe N f zu richten. agen 1 Zugleich gebe ich Ihnen auf, Berichte ꝛc. nur in ausserordentlichen und dringenden . Fallen an die betreffenden Personen zur Ueberbringung an mich, abzugeben, sondern solche nur durch die Bezirksboten zu befoͤrdern. Hog, Ch. Knorr. —— e c N ee N Zu Nr. K. G. 2236. Giessen, am 1. Juli 1837. Betreffend: Die Huldigung der Unterthanen. i Der Großherzoglich Hessische a Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Burgermeister des Kreises Giessen. Durch die eingetretene Vergroͤßerung des hiesigen Kreises finde ich mich veranlaßt die in Bezug auf die Huldigung der neu anfgenommenen Ortsbuͤrger unterm 16. Octbr. 1832 an die Gr. Buͤrgermeister des seitherigen Kreises Gießen erlassenen Bestimmungen hierdurch auch den Gr. Buͤrgermeistern der neu hinzugetheilten Gemeinden ebenfalls mitzutheilen und diesen sowohl als den uͤbrigen Burgermeistern meines Kreises aufzugeben, sich puͤnktlich darnach zu bemessen: 1.) der erste Donnerstag des neu anfangenden Vierteljahrs ist immer der Tag an welchem die Huldigung derjenigen statt hat, welche in dem abgelaufenen Vierteljahr zu Orts— bürger neu aufgenommen worden sind. 8 2.) Die Huldigung wird hier auf meinem Bureau vorgenommen, weßhalb Sie diejenigen Ortsbuͤrger, welche zu huldigen verpflichtet sind, jedesmal hierher zu bescheiden haben, ohne daß Ihnen deßhalb eine besondere Weisung von mir zukommen wird. 3.) Die Schwoͤrenden muͤssen des Vormittags, im Winter um 10 Uhr, im Sommer aber um 8 Uhr und zwar wie sich dieß schon von selbst versteht, in einem der Wichtigkeit der Handlung entsprechenden Anzuge sich einfinden. 4.) Acht Tage vor dem bestimmten Tage werden Sie ein Verzeichniß uͤber die neu auf— genommenen Ortsburger des ablaufenden Vierteljahrs aufstellen und bei Meidung der Abholung durch Expresse auf Kosten der Saͤumigen, an mich einsenden. 5.) Die naͤchste Huldigung findet Donnerstag den 6. Juli d. J. Statt. 6.) Sollte der hiernach festgesetzte Tag auf einen Feiertag fallen, so wird die Huldigung am nächsten Donnerstag welcher kein Feiertag ist, vorgenommen. K. Gh, Kü Giessen am 1. Juli 1837. Zu Nr. K. G. 2235. Betreffend: Die Landgestutsanstalt, insbesondere die Einführung eines Sprung ⸗ geldes und die Sicherung der Erdebung desselben. Der Großherzoglich Hessische g 1 Kreisrath des Kreises Giessen an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Giessen. Da die Bedeckzeit nunmehr abgelaufen ist, so fordere ich Sie mit Bezugnahme auf das Regierungsblatt 0 54 vom vorigen Jahr und mein Ausschreiben vom 19. Dezbr. desselben binnen 8 Tagen laͤngstens, die Verzeichnisse Jahrs(in I 45 des Kreisblatts) hiermit auf, uͤber die von Ihnen fuͤr das Jahr 1837 ausgestellten Scheine Behufs der Bedeckung von Stuten durch die Landgestutsbeschaͤler mir vorzulegen. Sollten von Bürgermeistern solche Scheine nicht ausgestellt worden seyn, so ist dies binnen gleicher Zeit berichtlich anzuzeigen. K. Ch. Knorr. Waitzen, Korn, Gerste, Hafer und Molterfruch Bekanntmachungen. unter den bei der Versteigerung bekannt gemach 290 Ai bn bei dem werdenden Bedingungen, öffentlich versteigt werden Nentamte Grünberg... Dienstag d. 8. Juli d J., Vormittags 9 uhr, Grünberg am 35 1 0 roßh. Hess. Nentamt daf. sell auf dem herrschastl. Speicher zu Grünberg eine N ansehnliche Parthie 1836r. herrschaftl. Früchte von Boetticher. 1