ee eee Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt WII. Samstag, den 1. April 1837. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 826 Gießen am 17. März 1837. Betreffend: Die Visitation der Gemeindekassen im Kreise Gießen Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an fämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen. 29 Es ist nützlich und nothwendig, daß die Gr. Buͤrgermeister zeitweise die Kasse der Gemeinde⸗Einnehmer sturzen, mit dem Abschluß des Tagebuchs vergleichen, und das Ergeb⸗ niß hiervon an mich berichten. Ich finde mich daher veranlaßt, hierdurch zu bestimmen, daß ein solcher Kassesturz vierteljaͤhrig einmal, von dem Buͤrgermeister zu einer demselben beliebi— gen Zeit vorgenommen, und das Ergebniß, am Schluß des Vierteljahrs, mittelst Vorlage des Visitationsprotokolls, an mich berichtet werden soll. Fuͤr das Protokoll zum Kassesturz sind gedruckte Formulare bei dem Buchhaͤndler Ferber dahier zu haben, mit denen Sie sich versehen wollen. Ein ausgefülltes Cremplar, das Ihnen zum Muster dienen kann, werde ich Ihnen kurzer Hand, in einem Umschlag uͤbersenden. Schließlich bemerke ich noch, daß ich die erste berichtliche Vorlage Ende Juni d. J. unfehlbar erwarte und daß Sie von da an, vierteljaͤhrig die verordnete Vorlage zu machen haben. K. Chr. Knorr. Zu Nr. K. G. 2446. i i Grünberg am 23. Maͤrz 1837. Betreffend: Den Wilpelm Queckbörner von Atzenhain. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Gr. Burgermeister dieses Kreises 5 Rubrikat, 16 Jahre alt, welcher sich früher schon einmal aus seiner Heim ath heim⸗ lich entfernt gehabt hat, treibt sich seit einiger Zeit wieder auswaͤrts zwecklos herum.— Auf Ansuchen seines Vaters, und da auch in einer, bei Großh. Landgerichte dahier anhaͤngigen Untersuchungssache seine Vernehmung noͤthig ist, beauftrage ich Sie, auf denselben ein genaues Augenmerk richten, ihn im Betretungsfall arretiren und hierher einliefern zu lassen. Ouvrier. ————————̃— Zu Nr. K. G. 2043. g Gruͤnberg am 17. Maͤrz 1837. Betreffend: Den Knaben Andreas Neeb von Rüddindshausen. I i Der Groß herzoglich Hessische 2 Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Gti Hürgermeister dieses Kreises. Der rübricirte, dem Vagabundenleben sehr ergebene Knabe, hat sich vor einigen Ta⸗ gen abermals aus seiner Heimath entfernt und treibt sich auswaͤrts zwecklos herum.— Ich beauftrage Sie, auf denselben in resp. Bürgermeistereien inpigiliren und im Betretungsfalle ihn anhalten und hierher abliefern zu lassen. a r 9 Ouvrier. Signalement des Knaben Andreas Neeb. 93 Alter: 14 Jahre, Mund: gewoͤhnlich, Groͤße: unterm Maas, Zaͤhne; gut, Haare: braun, Kinn: Stirne: bedeckt, Gesicht:) oval, J J f Augen: braun, Gesichtsfarbe; gesund, Augenbraunen: braun, S Nase: gewoͤhnlich, Besondere Zeichen: kurz geschnittene Haare, Kleidung: Einen blauen leinenen Kitcel, dergleichen Hösen und eine weiß gestreifte baum⸗ wollene Kappe. 5 5 eee eee Zu Nr. K. G. 987. Giessen am 30. Maͤrz 1837. Betreffend: Die Errichtung eines Wollmarktes zu Offenbach. a Der Großherzoglich Hessische 1 11 1„ Kreisrath des Kreise s. Giessen an sämmliche Gr. Bur germeister des Kreises Gießen. Mit Bezug auf das von dem Praͤsidenten des landwirthschaftlichen Vereins an die Besitzer gemeinschaftlicher Schaͤfereien erlassene Schreiben vom 20ten d. M. fordere ich Sie auf, dahin zu wirken, daß moͤglichst viel Wolle zu dem Markte nach Offenbach gefuͤhrt wird. . K. Ehr. Knorr. 1 .—ů— Nr. K. G. 2463, 1 Grünberg am 24. Marz 1837. Zu 5 Betreffend; Die Abhaltung eines bien Vieh⸗ und Krämermarkts zu Bergen, im Churfürstenthum Hessen. 5 Der Großherzoglich Hessische f Kreisrath des Kreises Grünberg an die Gr. Bürgermeister dieses Kreises. Nach erhaltener Benachrichtigung, ist der kurfürstlich hessischen Gemeinde Bergen die Abhaltung eines dritten Vieh- und Kraͤmermarkts auf Dienstag vor Pfingsten gestattet wor⸗ den; was Sie in Ihren unterhabenden Gemeinden bekannt machen werden. Ouvrier. Zu Nr. K. G. 969. Giessen am 28. März 1837. 5 Betreffende Die mögliche Benachtheiligung der Gesundheit bei der Fabrication des Essigs Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessern an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. * g Nachstehende von Gr. Medieinal-Colleg ausgegangene Belehrung wollen Sie in Ihren 0 Gemeinden moͤglichst, und etwa durch Vorlesen bei versammelter Gemeinde ꝛc. verbreiten. le Gießen am 28. Maͤrz 1837. Der Großh. Kreisrath ˖ 8 3 K. Chr. Knorr. Belehrung über die moͤgliche Benachtheiligung der Gesundheit bei der abrikation des Essigs, sowie uͤber die in dieser Beziehung zu beachtenden Vorfichtsmaßregeln und die Erkennung schaͤdlicher oder verfaͤlschter Waare. 3 In vielen Oeconomieen und Haushaltungen werden haufig sauer gewordene oder abge⸗ standene Weine und Bier, das abgefallene vorreife Obst, das Laͤuterwasser bei der Brand⸗ weinbrennerei und andere hierher gehoͤrende Stoffe zur Efsigbereitung benutzt, ohne daß die Personen, die sich damit beschaͤftigen, die zu diesem Geschaͤfte nöthigen Kenntnisse besitzen. a Es geschieht ferner, daß fremde Hausirer unbefugterweise sogenannte Essigrecepte, oder wohl gar Essigessenzen feil bieten, womit man sich für wenige Kreuzer einen sehr sauer schme— m ckenden Essig bereiten koͤnne; endlich suchen betruͤgerische Fabrikanten schlechtem und schwachem Essig durch der Gesundheit schadliche Zusaͤtze eine gewisse Haltbarkeit und Scharfe und somit scheinbar einen hoͤheren Werth zu geben. f In den beiden ersten Faͤllen kann bei der besten Absicht leicht aus Unverstand ein Fa⸗ bricat erzielt werden, welches bei dem taͤglichen Genuß der Gesundheit hoͤchst nachtheilig wer— den kann; in letzterem Falle wird der Consument um Geld und Gesundheit gebracht. Obgleich nun der oͤffentliche Betrieb der Essigfabrikation in neuerer Zeit sich vervollkomm— net hat, so ist noch bei den angeordneten außerordentlichen Visitationen des vorigen Jahrs die Confiscation eines Essiglagers wegen erwiesener Verunreinigung durch Kupfer(als Gruͤn⸗ span) und Faͤlschung durch schaͤdliche Pflanzenstoffe nothwendig geworden. Man findet sich deßhalb, in der Sorge fuͤr das öffentliche Gesundheitswohl veranlaßt, die das Publicum nicht nur bei der Selbstbereitung des Essigs, sondern auch bei dem Ein— Sie kauf auf Folgendes aufmerksam zu machen. NanfHtetka ret 3 vin Zur Erzielung eines guten Essigs ist nur das Vorhandensein einer Flussigkeit, welche die weinige Gaͤhrung bestanden hat und das Aussetzen derselben einer gewissen Waͤrme, unter Zutritt der Luft, mit Zusatz von Essighefe noͤthig und wird die Staͤrke des gewonnenen Es⸗ 1 7 W die in einer solchen Flussigkeit enthaltene Menge von Weingeist oder Zuckerstoff be— andingt.* 155 50 Jeder weitere fremdartige Zusatz, um dem Essig mehr Saure und Schaͤr⸗ fe zu geben, ist unnöthig und besteht in der Regel aus Substanzen, welche der Gesund⸗ heit nicht zuträglich sind. W Die eigentliche Essiggaͤhrung, oder das Sauerwerden der weinartigen, zu Essig bestimm⸗ ten, Flussigkeit geschieht in groͤßern Fabriken entweder im Sommer im Freien an der Sonne ausgesetzten Orten, oder in besonders gewaͤrmten Raͤumen, den s. g. Essigstuben. Kleinere Fabrikanten und Oeconomen benutzen dagegen hierzu die Waͤrme der Kuͤchen und selbst der Wohnstuben, welches letztere, wegen der bei der Gaͤhrung entweichenden Koh⸗ lensaͤure, einer bei zu großer Anhaͤufung in geschlossenen Raͤumen, der Gesundheit, ja selbst wor⸗ dem Leben hoͤchst schaͤdlichen Luftart, möglichst vermieden werden sollte. Da auf die letztere Art die zur ununterbrochenen Gaͤhrung nothwendige gleichfoͤrmige Temperatur nicht immer er⸗ reicht wird, so ist man in der Regel genoͤthigt, um der zu Essig bestimmten, vor Beendigung der Gaͤhrung erkalteten Flussigkeit die dazu nöthige Waͤrme zu geben, einen Theil davon zu erhitzen, und dann der Gesammtmasse zuzumischen. Dieß geschieht haͤufig entweder in leicht gebranntem Toͤpfergeschirr, oder in ei⸗ nem kupfernen Kessel. Geschieht ersteres, so wird der Essig das Blei der Glasur aufloͤsen und ein hoͤchst gefaͤhrliches Gift, den Bleizucker, bilden. Das Erhitzen des Essigs in kupfer⸗ nen Gefaͤßen ist nur dann gefahrlos, wenn dieselben rein und blank sind, und der Es⸗ sig vor dem Erkalten wieder herausgenommen wird, indem, wenn das eine oder das an⸗ dere nicht Statt hat, Kupfer aufgeloͤßt und Gruͤnspan gebildet wird. Dasselbe geschieht, wenn die Essigfässer mit messingenen Krahnen versehen sind, oder wenn das zu Essig verwendete Laͤuterwasser zu lange in der kupfernen Blase stehen geblieben ist. Ein blei- oder kupferhaltiger Essig hinterlaß: im Munde einen eigenen metallischen, an⸗ dauernd zusammenziehenden Geschmack, und ist zum Speisegebrauch gaͤnzlich zu verwerfen. Ein guter reiner Essig muß bei mehr oder weniger Faͤrbung vollkommen klar und ohne allen Bodensatz sein, einen angenehm weinartig sauren Geruch und Geschmack besitzen und nach dem Genuß weder ein Brennen an den Lippen und dem Gaumen zuruͤcklassen, noch die Zaͤhne merklich stumpf machen. In ersterem Fall enthaͤlt er scharfe schaͤdliche Stoffe, in dem andern einen Zusatz von Mineralsaͤuren. In beiden Fallen ist es am rathsamsten, den verdaͤchtigen Essig dem Apotheker zur ge⸗ naueren Prüfung zu übergeben und nach Befund die Anzeige der betreffenden Polizeibehoͤrde zu machen. a Die auf diese Art verfaͤlschten Essige werden in der Regel zu sehr maͤßigen Preißen ver⸗ kauft, weßhalb sehr wohlfeile und dabei sehr scharf und sauer schmeckende Waare mit beson⸗ derer Vorsicht zu benutzen ist. Darmsta dt, am 24. Februar 1837. Großherzoglich Hessisches Mediecinal⸗ Colleg. 75...— werdenden Bedingungen, oͤffentlich versteigert Bekanntmachungen. 58 5 1 Fruchtversteigerung bei dem Gruͤnberg am 29. Maͤrz 1837. Rentamte Grünberg. Montag den 17. Gr. Hess. Rentamt daselbst. April 1837, Vormittags 9 Uhr, soll auf dem Boͤtticher. herrschaftlichen Speicher zu Grunberg eine an⸗ 2) Mit einer großen Auswahl von Zund⸗ sehnliche Parthie 18361 herrschaftlicher Fruͤchte maschinen, deren Qualitat ich garantire, em⸗ von Waitzen, Korn, Gerste und Hafer, un⸗ pfiehlt sich bestens ter den bei der Versteigerung bekannt gemacht Carl Frech in Gießen.