Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Hlatt. M34. Freitag, den 23. September 1836. ———. r————ß—p— 2—— ä..—— Kreigräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 2941. Gießen am 13. September 1836. Betreffend: Den in dem Kalksteinbruch verunglückten Philipp Wagner von Bieber. Der Großherzoglich Hessische 0 5 0 4 1 5 Kreisrath des Kreises Gießen aan saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. a Rubeicat, welcher so beschaͤdigt worden ist, daß ihm das Bein abgenommen werden mußte, lebt in der größten Durftigkeit, und hat nicht einmal eine eigne Wohnung. Bisher ist es ihm schon schwer gefallen, sich mit seiner Familie zu ernähren, für die Zukunft wird es ihm ohne Uuterstuͤtzung nicht mehr moglich sein. Ich beauftrage Sie daher, in Ihren Gemeinden fuͤr denselben eine Unterstuͤtzung zu sam— meln und erwarte, daß Sie sich der Sache mit Eifer annebmen werden. Sie haben die Collecten ent⸗ weder selbst zu bewirken, oder ein Gemeinderathsmitglied damit zu beauftragen, die etwa verabreicht werdenden Naturalien zu versilbern, und binnen 14 Tagen von dem Erfolge berichtliche Anzeige zu machen. K. Eh. Knorr. ——ub—¼ Zu Nr. K. G. 2930. Betreffend: Die Errichtung einer Staats⸗Assecuranz⸗Anstalt für die Stellvertretung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen. Gießen am 15. September 1836. Indem ich Sie auffordere, sich mit dem Inhalte der in J. 42 des Regiepungsblattes erschienenen Statuten der in der Rubrik genannten Anstalt gehörig vertraut zu machen, und denjenigen Leuten, welche Auskunft daraus zu erhalten wuͤuschen, solche zu ertheilen, weise ich Sie zugleich auch an, die Bewohner Ihrer unterhabenden Gemeinden noch besonders uͤber dasjenige zu belehren, was sie zu thun haben, wenn sie der Austalt beitreten wollen. Es ist dieß naͤmlich Folgendes: 10 Wer fuͤr seinen Sohn, Enkel, Verwandten ꝛc. der Anstalt beitreten will, wendet sich vor al— len Dingen an den Buͤrgermeister. Dieser stellt ihm das gedruckte Formular einer Beitrittserklarung zu, welches entweder von dem Beitretenden oder von dem Bürgermeister in Bezug auf das Jahr, die Person des Versicherten und das Datum gehoͤrig ausgefuͤllt und von dem Beitkretenden unterschrieben wird, worauf der Buͤrgermeister die darunter befindliche Bescheinigung mit dem Datum versieht, unter⸗ schreibt und das Buͤrgermeistereisiegel beidruckt. ——— r— N a 17 5 177 ise voͤllig i ö bringt oder schickt der Beitre⸗ 2) Ist die Beitrittserklaͤrung auf diese Weise vollig in Ordnung, so i 5 tende 1 ee und den baaren Betrag der Einlage(83 fl. 20 kr.) an den Rechner der Essecuranzkasse zu Darmstadt. Dieser Rechner ist der Großherzogl. Major Fresenius(gegenwärtig wohnhaft in der Ludwigsstraße Lit. E Mö. 44.) 1 5 le Beitrittserkle der durch die Wer das Geld und die Beitrittserklärung durch andere Personen, durch Boten oder Post Abeischicen will, muß die dadurch entstebenden Kosten(Botenlobn, Porto ꝛc.) selbst bezohlen. Bei der Uebersendung durch die Post ist es besonders nöthig, daß das Geld richtig gezaͤhlt ist und daß keine schlechte oder überhaupt nicht annehmbare Muͤnzsorten dabei sind, indem der Beitretende sonst Weitläuftigkeiten und Kosten hat und, ehe alles in Ordnung ist, keine Versicherungsurkunde erhalt. 4) Wollen mehrere Personen irgend einem Mann in ihrer Naͤhe das Vertrauen schenken und die Einlagen und Beitrittserklärungen on diesen zur weiteren Besorgung an die Assecuranzkasse zu Darm⸗ stadt abgeben, so koͤnnen sie dieß thun; aber es geschieht auf ihr Risiko, und sie koͤnnen sich wegen ih⸗ rer Berechtigung an die Anstalt nicht eher fuͤr gesichert ansehen, als bis sie die von dem Rechner der Anstalt ausgestellten und gehörig vidirten Versicherungsurkunden in Haͤnden haben. 5) Wenn nämlich der Rechner der Assecuranzkasse die Einlage und die Beitrittserklaͤrung erhalten hat, so stellt er dagegen eine Versicherungsurkunde aus, worin zugleich die geleistete Zahlung quittirt ist. Wenn aber nicht zu gleicher Zeit die Beitrittserklärung und die Einlage an den Rechner abgeliefert wird, — oder wenn die Beitrittserklaͤrung nicht genau nach der Vorschrift ausgestellt ist,— oder wenn die Einlage nicht vollstaͤndig oder nicht in guten, bei den offentlichen Kassen annehmbaren Muünzsorten be⸗ zahlt wird,— so kann in allen diesen Fällen die Versicherungsurkunde nicht ausgestellt werden, ohne welche, wie gesagt, Niemand ein Recht an die Anstalt hat. 6) Hat der Beitretende das Geld und die Beitrittserklaͤrung selbst uͤberbracht oder durch einen Bo⸗ ten oder durch sonst Jemand uͤberbringen lassen, so wird die Versicherungsurkunde dem Ueberbringer zu⸗ gestellt. Dieser muß alsdann sogleich die Versicherungsurkunde in die Canzlei des Kriegsministeriums bringen und dort einem der Secretaͤre vorlegen, welcher die Urkunde in dem Controlbuch notirt und darauf bemerkt, daß dieß geschehen sei,(oder die Urkunde vidirt). 7) Hat dagegen der Beitretende die Veitrittserklaͤrung und das Geld durch die Post uͤberschickt, so wird ihm die Versicherungsurkunde von dem Rechner ebenfalls durch die Post geschickt. Der Rechner ist angewiesen, vorher auch dafür zu sorgen, daß die Urkunde von dem Secretariat des Kriegsministe⸗ riums vidirt wird. 8 8) Es ist wohl zu bemerken, daß eine Versicherungsurkunde, welche von dem Secretariat des Kriegsministeriums nicht vidirt ist, keine Gultigkeit hat und keine Rechte an die Anstalt giebt. 9) Wer der Anstalt fuͤr das Jahr 1837 beitreten will, kann dieß zwar von jetzt an bis zu dem Tage der Loosziehung der Militaͤrpflichtigen in seinem Bezirke im Jahr 1837 thun; aber je fruher er es thut, desto sicherer ist er in der Regel, daß sein Sohn, Enkel, Verwandter ꝛc., wenn ihn bei der Ziehung ein Marschloos trifft, auch wirklich vertreten wird. Denn derjenige, fuͤr welchen zuerst das Geld bezahlt und die Beitrittserklaͤrung uͤbergeben worden ist, wird unter denjenigen, mit welchen er zu gleicher Zeit zum Militaͤrdienst aufgerufen wird, auch zuerst vertreten. 10) Wenn im folgenden Jahre die Loosziehung der Militaͤrpflichtigen stattfindet, so muß die Ver⸗ sicherungsurkunde der Recrutirungscommission vorgezeigt werden; sonst lauft der Versicherte Cim Fall er nicht selbst erscheint) Gefahr, das Recht zum Mitloosen zu verlieren, und alsdann wird er von der Anstalt nicht vertreten. Sodann wollen Sie dabei noch 11) auf den§. 8. der Statuten besonders aufmerksam machen, wornach die Theilnehmer der An⸗ stalt höchstwahrscheinlich außer der(auf 83 fl. 20 kr. bestimmten) Einlage nichts weiter zu zahlen ha⸗ ben, es muͤßte denn die Loosziehung besonders unguͤnstig fuͤr die Theilnehmer ausfallen oder außerordent— liche Umstände(Krieg ꝛc.) eintreten. Sollten aber jene 83 fl. 20 kr. nicht ganz verwendet werden muͤssen, so wird das Uebrigbleibende den Theilnehmern zuruͤckgegeben, indem die Anstalt nicht den min⸗ desten Gewinn machen kann, der nicht den Theilnehmern zu gut kommt. kt, ner tel Zu Beitrittserklaͤrungen werde ich Ibnen mit naͤchstem Boten einige Exemplare zusenden, um solche an deßfalls sich an Sie Wendende abgeben zu koͤnnen. Sobald der Vorrath erschoͤpft ist, baben Sie auf meinem Bureau Anzeige zu machen, worauf Sie die weiter noͤthigen Formularien erhalten werden. 5 K. Ch. Knorr. ————— Zu Nr. K. G. 2924. Gießen am 15. September 1836. Betreffend: Die Revision der Maase und Gewichte. Der Großherzoglich Hessische eit dd re Gießen an saͤmmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen. Zur Beseitigung meherer Zweifel, welche über die Ausführung des Art. 20. des Gesetzes vom 10. Dezbe. 1817 das neue Maas- und Gewicht⸗System betreffend, entstanden sind, hat höͤchstpreisliches Ministerium des Innern verfuͤgt:. 1) Daß es bei der bereits angeordneten Einrichtung, nach welcher die in dem oben erwähnten Ark. 20. vorgeschriebene periodische Revision aller Maase und Gewichte bei den Gewerbetreibenden nicht mehr durch einen von den Visitatoren ausgestellten— von dem Eigenthümer der Maase und Gewichte aufzubewahrenden— Schein, sondern durch Beifügung eines, den revidirten Maasen und Gewichten aufzudrückenden Nevision⸗Zeichens beurkundet werden muß, verbleibt, und daß der Man— gel dieses Nevisionszeichens den Beweis liefert, daß das betreffende Maas oder Gewicht bei der neuen Revision von dem betreffenden Gewerbetreibenden nicht vorgezeigt worden ist; 2) daß jedoch, da der Gebrauch solcher Maase und Gewichte, welche bereits geeicht und an sich richtig— bei der letzten Revision aber nicht vorgelegt und mit dem Revisionszeichen versehen worden sind,— nicht der in dem Art. 23. des Gesetzes vorgeschriebenen Strafe von zehn Gulden unterliegen, sondern nur mit einem auf Unterlassung einer vorgeschriebenen Control-Maaßregel zu setzenden geringen Ordnungsstrafe belegt werden kann, die Strafe wegen unterlassener Vorzei⸗ gung der Maase und Gewichte, insofern nicht dabei der Gebrauch ungeeichter, oder zwar mit dem Eichstempel versehener, jedoch unrichtiger Maase und Gewichte concurrirt, als in welchen Fäl— len es bei den Bestimmungen der Art. 23. 24. und 25. des Gesetzes verbleibe, für jeden Fall auf dreißig Kreuzer bestimmt sein soll. Sie haben dieß in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. f K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 6452. Gruͤnberg am 20. September 1836. Betreffend: Vorstellung mehrerer jüdischen Handelsleute zu Hungen, die Verlegung des diesjährigen Kirchweihmarktes ꝛc. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung des Großberzogl. Landraths zu Hungen, ist der Stadt Hungen gestaitei worden, außer dem, auf Montag, den 26. d. M., fallenden Vieh- und Kramermarkt, Mittwoch, den 28. d. M., einen Nachkraͤmermarkt abzuhalten; was Sie in Ihren unterhabenden Gemeinden bekannt ma⸗ chen werden. Du ber er We Zu Nr. K. G. 6422. Gruͤnberg am 17. September 1836. Betreffend: Den aus der Zwangsarbeitsanstalt zu Fulda entwichenen Melchior Fesselmann aus Romsthal. Der Großherzoglich Hessische a Kreisrath des Kreises Grünberg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Sie werden hierdurch angewiesen, auf den unten naͤher bezeichneten Melchior Fesselmann aus Romsthal, welcher in früheren Zeiten sich oͤfters in Gesellschaft anderer Gauner auf dem Vogelsberge herumgetrieben hat, und aus der Zwangsanstalt zu Fulda entwichen ist, in Ihren resp. Buͤrgermeistereien genau zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle zu arretiren und hierher einzuliefern. Ouvrier. Signalement des Melchior Fesselmann. Alter: 37 Jahre, Zaͤhne: gesund, Groͤße: 5 Fuß 3 Zoll, Kinn: klein, Haare: schwarz, Bart: roͤthlich, Stirne: bedeckt, Gesichtsfarbe: gesund, Augen: blau, Gesicht: oval, Augenbraunen: schwarz, Statur: untersetzt, Nase: klein, Besondere Kennzeichen: Mund: weit, blatternarbig und kurzsichtig. %%%ͤͤ; Ä b Graue Tuchmuͤtze mit Schild, leinene Jacke mit dem Zeichen St. u. B. H., lange leinene Beinkleider mit demselben Zeichen, Schuhe mit Riemen. 5 Bekanntmachungen nisteriums des Inneren und der Instiz, in 16 39 9 9 5 des diesjaͤhrigen Regierungsblatts errichtet werden⸗ 1 74) Die am Lahuflusse sehr vortheilhaft den Gewerbvperein beizutreten, ihm dieß unter ge⸗ gelegene städtische Neumühle wird wegen erfolg- nauer Angabe ihres Namens, Gewerbes und Wohn⸗ ten Nachgebotes in Erb⸗ und Eigenthum ander ortes, bekannt zu machen und erbietet sich sodann weit versteigert, und ist hierzu Termin auf Mon⸗ wegen ihrer Aufnahme das weiter Erforderliche tag, den 26. September dieses Jahrs, Vormit⸗ zn besorgen 0 tags 10 Uhr, auf dahiesigem Nathhause festgesetzt. Da dieser Verein vorzugsweise die Verbesserung Gießen den 2. Sept. 1836. 5 der technischen Gewerbe im Auge hat und jedem Mit⸗ Der Großherzogl. Hess. Bürgermeister glied die Gelegenheit darbietet, sich in vorkommenden C. Silbe reisen. Faͤllen an diese Behoͤrde vertrauensvoll zu wendeu, um Belehrung und Unterstützung in wissenschaftli⸗ 70) Der in dem Kalender auf den 4. u. cher Beziehung, ohne alle Kosten, zu erhalten, so 5. October angezeigte Vieh- und Kraͤmermarkt zweifelt er nicht, daß Gewerbsleute jeder Art, wel⸗ ist auf den 11. und 42. October d. J. ver⸗ chen es um Verbesserung ihres Gewerbes zu thun legt worden, was man hiermit zur allgemeinen ist, sich als Mitglieder werden aufnehmen lassen, Kenntniß bringt. besonders wenn die Herrn Buͤrgermeister, worum Gießen im September 1836.. er hierdurch bittet, es uͤbernehmen wollen, solche Der Großherzogl. Hess. Buͤrgermeister darauf noch besonders aufmerksam zu machen und C. Silbereisen. sie uber den wahren Zweck des Vereins zu belehren. 5 Gießen den 18. Septr. 1836. 75) Die Errichtung des Gewerbs vereins 22 Muller, Kreisbaumeister. fur das Großherzogthum betreffend. 4 f Der Unterzeichnete ersucht alle diejenigen Ge⸗ 76) In Gießen auf dem Seltersweg Lit. C. werbsleute des Kreises Gruͤnberg, welche wunschen, W. 45 wuͤnscht man alsbald eine brave Hausmagd dem, nach der Bekantmachung hoͤchstpreislichen Mi- zu dingen.