8. che eser en ann Hrel⸗ Aus- Oberhessisches Intelligenz⸗ und Kreis-Hlatt M37. Freitag, den 14. October 1836. 8 —... 8 —— WNreigsräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6736. Grünberg am 3. Oktober 1836. Betreffend: Den diesjährigen Rekrutirungsrath in der Provinz Oberhessen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Gr. Bürgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung des Großh. Provinzialkommissairs der Provinz Oberhessen sind die Sitzun⸗ gen des diesjaͤhrigen Rekrutirungsrathes auf den 24., 25., 26., 27. und 28. Oktober d. J. bestimmt. Sie werden daher beauftragt, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren resp. Buͤrgermeistereien bekannt zu machen, daß alle diejenigen, welche Reklamationen vor dem Rekrutirungsrathe vorzubringen beabsichtigen, dieselben bei Meidung des Ausschlusses an einem der gedachten Tage vorzubringen haͤtten. Was Anspruüche auf Depotversetzung anbelangt, so werden solche nur dann von dem Rekru⸗ tirungsrathe angenommen und beruͤcksichtigt, wenn dieselben schon bei der Rekrutirungskommission vorge⸗ bracht waren, deren Gesuche aber wegen Unvollstaͤndigkeit der Beweise und Erfordernisse nicht statt ge— geben werden konnte. Wer sich in einem solchen Falle an den Rekrutirungsrath zu wenden gedenkt, hat dafuͤr zu sorgen, daß alle Erfordernisse, wodurch der Anspruch zum Depot begründet werden kann, vollständig erbracht sind, da sonst das Gesuch unbeachtet bleiben muß. Diejenigen, welche wegen körperlicher Gebrechen reklamiren, haben sich von Ihnen Signalements aussertigen zu lassen, welche Sie zu verschließen und an den Rekrutirungsrath zu addressiren, sofort den Reklamanten zur persoͤnlichen Abgabe zu behaͤndigen haben. Bei solchen Gebrechen, deren Vor— handensein von den Aerzten aus der bloßen Untersuchung nicht mit Verlaͤssigkeit erkannt werden kann, z. B. Harthoͤrigkeit, haben sich die Reklamanten glaubhafte Zeugnisse der Schullehrer, Geistlichen und Ortsvorstaͤnde zu verschaffen und mitzubringen. Ouvrier. ———— Zu Nr. K. G. 3155. Gießen am 8. Oktober 1836. Betreffend: Die Ausstellung von Heimathscheinen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen ürgermeister des Kreises Gießen. ens Gr. Ministeriums des In⸗ ts zugesendet worden ist, K. Ch. Knorr. an saͤmmtliche Gr. B die Vorschriften des Ausschreib Sie werden hierdurch angewiesen, n ß N. D. 15,134, welches Ihnen berei nern und der Justiz vom 28. v. M. ad. gruͤndlich nachzukommen. —— —— ä— 2 ————— .—— ——— ——— .———