2 5—— r—— 5— Oberhefsisches Intelligenz⸗ und Kreis-Glatt. WM 14. Freitag den 8. April 1836. Areisräthliche e en en geen des Kreises Grünberg. Zu Nr. K. 2426. Gruͤnberg am 2. April 1836. Betreffend: Einen in der Nähe von Lindenstrüth aufgefundenen Ranzen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an saͤmmtliche Buͤrgermeister dieses Kreises. In der Nahe von Lindenstruth ist auf der Landstraße ein Ranzen mit Kleidungsstuͤcken gefun den worden und beauftrage ich Sie, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß derjenige, welcher Eigenthuͤmer desselben zu seyn behauptet, sich, nach dem er sich uber das Eigen⸗ thum gehörig ausgewiesen, zu Eupfangnahme auf meinem Buͤreau einzufinden hat. Ouvriet. Zu Nr. K. 2473. i Grünberg am 4. April 1836. Betreffend: Die Stelreittettunt im Militär dienst. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises. Unter Bezugnahme auf das im Regierungsblatt M 15. erschienene Gesetze uͤber die Stellvertretung im Militär dienste und die Verordnung uͤber den Vollzug dieses Gesetzes, beauftrage ich Sie, gleich nach Empfang dieses in Ihren Buͤrgermeistereien oͤffentlich bekannt zu machen: „daß künftig kein ungedienter Mann mehr, auf eine andere Weise als durch Anmeldung bei dem Großherzogl. Kreisrath als Einsteher angenommen werden koͤnne, daß sslch daher alle diejenigen Leute, welche bis zum 1. April 1837 einzustehen wünschen, unverzuͤglich bei mir an⸗ „zumelden hatten, daß auch denjenigen, welche bereits eine Capitulation im Großh. Militär ugedient haben, sowie die beurlaubten Soldaten und Kriegsreservisten, welche am 4. April 51837 ausgedient haben, und alsdann wieder einzustehen wuͤnschen, sich dahier anmelden können, „und je fruͤherz diese Anmeldung erfolgt, desto sicherer bei hinlaͤnglicher Qualification auf dit „Verwendung als Einsteher rechnen konnen, indem ihre Verwendung nach der Zeitfolge der An⸗ „meldung geschieht, wie denn auch diejenigen, welche sich zeitig anmelden, bei der bevorstehenden „Musterung von der Recrutirungs⸗Commission uͤber ihre Tauglichkeit untersucht werden, und udadurch allen weiteren Gaͤngen und Bemuhungen uͤberhoben sind, waͤhrend die sich später An⸗ „meldenden es sich selbst zu zuschreiben haben, wenn sie spaͤter zur koͤrperlichen Untersuchung „nach Gießen einbeordert werden; daß ubrigens jeder nach dem neuen Gesetze angenommene „Einsteher bei seinem Eintritt in den Dienst 10 fl. Handgeld und nach Beendigung seiner „Dienstzeit eine Einstandssumme von 215 fl. erhaͤlt, welche ihm waͤhrend der Dienstzeit mit „Apt. verzinst wird, denjenigen aber, welche schon eine Capitulation als eingeuͤbter Soldat „im Großh. Militär gedient haben, außer jenen 10 fl. und 215 fl. noch eine nicht unbedeutende „Praͤmie erhalten.“ Ueber die erfolgte Bekanntmachung des Vorstehenden erwarte ich binnen 10 Tagen Ihre be⸗ richtlich Anzeige. f ö O uvrier. Zu Nr. B. S. C. 41. Grunberg am 28. Maͤrz 1836. Betreffend: Die Stunden wund Lectionsplane, Rechenschaftsberichte und Prüfungsprotokolle. Die Großherzoglich Hessische Bezirks-Schulcommission des Kreises Gruͤnberg an die sämmtliche Ortsschulvorstaͤnde dieses Kreises. Mit Bezugnahme auf unsere im Kreisblatte u 2. und 3. de 1834 abgedruckten Erlass⸗ vom 3. Jan. 1834 fordern wir Sie auf, die Stunden- und Lectionsplane fuͤr die Sommerschule d. J., so wie die Rechenschaftsberichte, von den Lehrern einzufordern, sodann erstere, vom gesammten Orts- schulvorstande unterzeichnet und mit den etwa noͤthigen Bemerkungen begleitet, alsbald,— die Rechen⸗ schaftsberichte dagegen nebst dem Protocolle uͤber die oͤffentliche Prufung, welcher alle Mitglieder des Orts- vorstandes beizuwohnen haben, ohnfehlbar bis zum 9. Mai d. J. an die respectiven geistlichen Mitglieder der Großh. Bezirks⸗Schulcommission einzusenden. Die Sommerschule wird am 2. Mai beginnen und hiermit die Versetzung der fuͤr die erste Schule reife Schuͤler der Elementarclasse, so wie die Aufnahme der vom 4. Jul. 1829 bis Ende Jun. 1830 gebornen Kinder verbunden werden. g 5 Hierbei bemerken wir hinsichtlich der Probeschriften, welche den Rechenschaftsberichten beizufuͤgen sind, Folgendes: i 1) Die Probeschriften sollen die Befaͤhizung der Schuler, nicht blos im Schoͤnschreiben, sondern zugleich in der Rechtschreibung und in der Satzlehre beurkunden. Daher sollen die Prode⸗ schriften derjenigen Schuler, welche auch in der letzteren schon Uebung haben, in angemessenen — selbst gefertigten und rein geschriebenen Auffaͤtzen, diejenigen aber, welche wenn auch hierin noch nicht befaͤhigt doch in der Rechtschreibung schon geuͤbt sind, in rein geschriebenen Dictirubungen, der ubrigen endlich blosen Schoͤnschriften bestehen. 2) Alle Probeschriften, sowie die Rechenproben, sind uncorrigirt vorzulegen. 3) Zur Beurtheilung der Schule ist eine verhaͤltnißmaͤßige Anzahl von Probeschriften erforderlich, aber eine allzugroße Menge erschwert die genaue Durchsicht und Beruüͤcksichtigung. Es duͤrfte dem Zwecke entsprechend sein, wenn etwa/ der schreibfaͤhigen Schuͤler aller Klassen und Abtheilungen Schreibeproben liefern. 4) Da wir die Schreibe und Rechenproben aufbewahren, um die der spaͤtern Jahre mit den fruͤheren zu vergleichen und dadurch die Fortschritte der Schulen im Ganzen, sowie der ein⸗ zelen Schuͤler beurtheilen zu konnen; so ist zur Erleichterung dieses Geschaͤftes eine gewisse Gleichfoͤrmigkeit nöthig. Wir ertheilen in diese Hinsicht folgende Vorschriften: a) Die Schreibeproben sind auf einzelne halbe Bogen, von gewoͤhnlichem Actenformate, in Querfolio abzufassen und eine jede ist mit einer Ueberschrift zu versehen, deren erste Zeile den Gegenstand(„Aufsatz,“ oder„Dictirprobe,“ oder„Schoͤnschrift,“) die zweite Zeile den Schuͤler und dessen Alter bezeichnet. b) Die Rechenproben koͤnnen auf die Ruͤckseite der Schreibeproben geschrieben werden. e) Die Probeschriften werden von dem Lehrer so gereihet, daß zuerst die Aufsaͤtze kommen, sodann die Dictirproben und endlich die Schoͤnschriften folgen. Jede dieser Hauptabthei⸗ lungen wird fuͤr sich nach dem Alten der Scribenten geordnet. Dem Ganzen wird ein Titelblatt vorgefuͤgt, mit der Aufschrift?„Probe-Schriften“—„als Beilage zum Rechenschaftsberichte“—„der Schule zu N.“—„vom Jahre 8e —„Enthaltend:(5) Auffaͤtze,) Dictirproben, 09 Schoͤnschriften, (*) Rechenproben,“„Namen des Lehrers.“ Ouvrier. F. Ebel. A. Hoffmann. —— Kreisräthliche Vekanntmachungen des Kreises Gießen. In Nr, K. 1124. Gießen am 6. April 1836. Betreffend: Das Cesetz über Stellvertretung im Militaͤrdienst. Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtl. Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises Unter Beziehung auf das Gesetz, die Stellvertretung im Militaͤrdienste vom 49. Maͤrz d. J. und auf die Verordnung uͤber die Vollziehung dieses Gesetzes, welche in dem Großh. Regierungsblatt u 15. vom 31. Marz d. J. erschienen find, beauftrage ich Sie, das gedachte Regierungsblatt, dessen Publi— kation von Ihnen bereits vorschriftsmaͤßig bewirkt sein wird, auf dem Gemeindehaus zu jedermanns Einsicht offen zu lezen, die Offenlegung bekannt zu machen und dabei zu bemerken, daß es fuͤr die Eltern, welche militaͤrpflichtige Sohne haben und sie vertreten lassen wollen, sowie für diejenigen, welche als Einsteher zum Gr. Militär verwendet zu werden wuͤnschen, von hoher Wichtigkeit sei, von den ergangenen Vorschriften Kenntniß zu nehmen, wozu ihnen durch die Offenlegung Gelegenheit ge⸗ eben werde. 5 Da sodann fuͤr dieses Jahr die Zeit bis zum Anfang der Musterung nicht mehr lang ist, und da es sehr darauf ankommt, daß diejenigen Leute, welche bis zur nächsten Completirung(1. April 1837) einstehen wollen, sich so zeitig bei mir anmelden, daß noch vor der Musterung alles dasjenige, was in den 6. b. 27— 30 der Verordnung über die Vollziehung des Stellverkretungs⸗Gesetzes besorgt wer⸗ den kann, so haben Sie weiter sogleich, arf ortsübliche Weise bekannt zu machen, daß diejenigen Leute, welche bis zum 1. April 1837 einzustehen wuͤnschen sich unverweilt bei mir zu melden haͤtten— daß kuͤnftighin kein ungedienter Mann mehr auf eine andere Weise, als mittelst Anmeldung bei dem Großh. Kreisrath als Einsteher aufgenommen werden kann,— daß auch diejenigen, welche bereits eine Capi⸗ mlation im Gr. Militär gedient haben, so wie die; beurlaubten Soldaten und Kriegsreservisten, welch am 1. April 1837 ausgedient haben und alsdann wieder einstehen wollen sich bei mir melden koͤnnen, — daß je fruͤher die Anmeldung bei mir erfolge, desto sicherer bei hinlaͤnglicher Qualifikation auf dit Verwendung als Einsteher gerechnet werden koͤnne, indem die Verwendung nach der Zeitfolge der An⸗ meldung geschehe,— daß diejenigen, welche sich zeitig genug melden, bei der bevorstehenden Muste⸗ rung von der Recrutirungs⸗Commission untersucht wuͤrden und mithin aller sonstigen Gaͤnge und Be⸗ muͤhungen uͤberhoben seyen, daß aber diejenigen, welche sich erst nach der Musterung melden, es sich selbst zuzuschreiben hatten, wenn sie spaͤterhin hierher oder anderwaͤrts zur koͤrperlichen Untersuchung einbeordert wuͤrden, ohne irgend eine Kosten vergütung dafur zu erhalten,— daß uͤbrigens jedex nach dem neuen Gesetze angenommene Einsteher bei seinem Eintritt in den Dienst 40 fl. Handgeld und nach Beendigung seiner Dienstzeit eine Einstandssumme von 215 fl. welche letztere ihm wahrend seiner Dienst⸗ zeit, mit 4 vt. verzinst wurde,— diejenigen aber, welche schon eine Capitulation als eingeuͤbte Soldaten im Gr. Milikaͤr gedient hatten, außer jenen 10 fl. und 215 fl. eine nicht unbedeutende Praͤ, mie und uͤberhaupt der Vortheile theilhaftig wuͤrden, welche aus den ergangenen, in dem gedachten Regierungsblatt M 15. ersichtlichen Vorschriften zu entnehmen seien. Sie, die Gr. Buͤrgermeister, haben sodann sich mit dem neuen Gesetz und ins besondere mit ren Vorschriften in den§.. 27. bis 30 der Verordnung uber die Vollziehung vollstaͤndig bekannt zu machen, damit Sie nicht allein im Stande sind, dasdiejenige, was Ihnen zur Obliegenheit gemacht worden ist, vorschriftsmaͤßig zu besorgen, sondern auch uͤber Anfragen bei Ihnen, Auskunft ertheilen koͤnnen. Die Vollziehung dieser Anordnungen, haben Sie mir binnen 8 Tagen so gewisser berichtlich anzuzeigen, als sonst der zu erstattende Bericht, durch einen Expressen, auf Ibre Kosten, abgeholt wird. K. Ch, Kn Bekanntmachung. 27) Versteigerung von Chausseearbeiten für die Erbauung der Provinzialstraße von Kirtorf 28) Zur allaemeinen Militaͤr⸗Ver⸗ nach Homborg a. O. Vom 26. April d. J. 9 Uhr Morgens an An ur die i ine Cauti 5 tretungs Austalt für die ich eine Caution sollen über 4000 Klftr. Planirarbeiten in verschie⸗ von 102000 fl. deponirt habe, haben pro denen Nummern an die Wenigstnehmenden unte „„ bereits gegen 450 Personen ihr 85 i b f f 183 75 geg hren den bei der Versteigerung bekannt gemacht wer⸗— Beitritt angezeigt. g denden Bedingungen, welche von jetzt an im Die Eltern oder Vormuͤnder der 1816 Bureau des Unterzeichneten offen liegen, an Ort Gebornen ladet zum Beitritt ein. und Stelle, wobei die Zusammenkunft in Kirtorf Darmstadt den 31. Marz 1836. 1 1 1 Eruß Emil Hoffmann e dee ö ann. Der Gr. Kreisbaumeister P. Lerch. ———