———— Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Glatt. M17. Freitag den 6. Mai 1836. Rreigräthliche Vekanntmachungen des Kreises Gießen. Zu Nr. K. 1390. i Gießen am 25. April 1836. betreffend: Die Bellrberung der Todessceins den im Großberiegtbum verstorbenen Ausländern. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an i Gr. Bür germeister des Kreises Gießen. Das in Nr. 16 des Kreisblatts befindliche Ausschreiben des Gr. Kreisraths zu Gruͤnberg an die Buͤrgermeister dieses Kreises ist in seinem ganzen Umfange auch fuͤr Sie bindig. K. Ch. Knorr. —— Zu Nr. K. 1335. Gießen am 25. April 1836. Betreffend: Den Ausbruch der Lungenseuche unter dem Rindviehe in mehreren Theilen der Prodinz Ober⸗ hessen, insbesondere die Beibringung von Sesundheitsscheinen bei Viehhandel. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises. Die Vorschriften des im Kreisblatt Nr. 16 vom Gr. Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Sr. Buͤrgermeister dieses Kreises erlasseuen Ausschreibens haben auch Sie zu befolgen, und die Juteres⸗ senten darnach zu bedeuten. K. 6 h. Knorr. ——ͤ— —— — —— — Gießen am 4. Mai 1836. Betreffend: Die Aufstelluns der Kirchenvoranschläge für 1837. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Kirchenvorstaͤnde dieses Kreises. Ich fordere Sie auf, die Voranschlaͤge für das Jahr 1837 unverzuͤglich mir zur Prufung vor⸗ zulegen und erwarte, daß allenthalben den zu den fruͤheren Budgets gemachten Bemerkungen, so wie uͤberhaupt den Vorschriften genau entsprochen werde. Nach etwa fruchtlosem Ablauf von 14 Tagen werde ich expresse, von den saͤumigen Vorstaͤnden zu bezahlenden Mahnboten absenden. Die Buͤrgermeister haben dieses Kreisblatt den Herren Geistlichen zur Einsicht mitzutheilen. K. ih. e n ee Zu Nr. K. 752. Gießen am 5. Mai 1836. Betreffend: In Untersuchungs-Sachen gegen Sidonie Struth von Lauterbach, wegen Betrugs. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Bürgermeister des Kreises Gießen. Nach einer dahier eingelangten Benachrichtigung, ist die wegen verschiedener Betrügereien zu einer einjährigen Zuchthausstrafe verurtheilte Rubricatin am 28. v. M. aus der Strafanstalt zu Die⸗ burg entwichen. Indem ich Ihnen nachstehend das Signalement derselben mittheile, beauftrage ich Sie, auf elbe im Betretungsfalle zu arretiren und wohlverwahrt anher vorfuͤhren solche genau zu inviguliren, dies Kn zu lassen. Signal ement. Alter: 27 Jahre, Nase: spitz, Große: 670 2— 3“ Mund: gewoͤhnlich, Haare: blond, Gesicht: oval, Stirne: niedrig, Gesichtsfarbe: frifch. Augen: blau, — —— 3 Zu Nr. K. 1480. Gießen am 4. Mai 1836. Betrefend: Die Entschadigunz für den aufgehobenen Mühlenbann. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Sie werden aufgefordert, binnen 8 Tagen zu berichten, welche Bannmüller nach Maaßgabe der Verordnung vom 25. Februar 1818 und der Instruction vom 15. Mai 1819, bereits mit den bann⸗ pflichtigen Gemeinden und in der Nahe gelegenen Suchmuͤllern eine Uebereinkunft vor dem Anfange dieses Jahres getroffen haben, und in diesem Falle die Groͤße der Abfindungssummen anzugeben. Sollten die Berichte nicht bis zum 15. d. M. eingegangen sein, so wuͤrde ich in die Noth— wendigkeit versetzt werden, dieselben durch Expressen auf Kosten der Saͤumigen abholen zu lassen. I e Zu Nr. K. 3255. Grünberg am 3. Mai 1836. Betreffend: Die Entschädizung für den aufgehobenen Mühlenbann. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an saͤmmtliche Gr. Burgermeister und Beigeordnete der Nebengemeinden. Hoͤchstpreisliches Großh. Staats ministerium will wissen, welche Bannmuͤller nach Maaßgabe der Verordnung vom 25. Februar 1818 und der Instruction vom 18. Maß 1819 bereits mit den bannpflichtigen Gemeinden und in der Nahe gelegenen Suchmuͤllern eine Uebereinkunft vor dem Anfange des Jahres 1836 getroffen haben. Ich weise Sie daher an, laͤngstens binnen 8 Tagen zu berichten: 4) ob in Ihren Gemeinden sich Bannmuͤhlen befunden haben oder noch darin befinden? 2) ob das Bannrecht durch Uebereinkunft nach Maaßgabe der angezogenen Verordnung abgeloͤs't worden ist, und seit wann? 3) welche Entschaͤdigung den Bannmuͤllern gegeben worden ist oder noch gegeben werden muß, und 4) wie viel die bannpflichtigen Gemeinden und wie viel die Suchmuͤller, wenn deren vorhanden waren, zu dieser Abfindungssumme beizutragen hatten. In Abwesenheit des Großh. Kreisraths C. Fuhr, zKreissekretair. 18351 herrschaftlicher Fruͤchte von Waizen, Korn Bekanntmachung. Gerste, Hafer und Molterfrucht von dem hiesigen i ter d öhnli Bedingun Frucht⸗VBersteigerung bei dem Rentamte ee e e ee Gruͤnberg. Gruͤnberg am 29. April 1836. 32) Freitags, den 20. Mai d. J., des Vor⸗ Gr. Hess. Rentamt baselbst. mittags um 9 Uhr, soll eine ansehnliche Parthie mötticher. .—— ä 45 0 5 1 00 10 1 0 0 10 0 0 60 ö 100 40 1 0 10 1.9 1 14 N 1 0 14 1 8 0 10 10 1 N N 10 K ö U 1 10 115 1 ö 1 0 10 14 ———— „„ 33) Dienstag, den 24. Mai d. J., des Vor⸗ mittags 11 Uhr, sollen die Bauarbeiten, mehrere Gegenstaͤnde, besonders die Erbauung eines neuen Feuerleiternhauses, die Reparatur der hiesigen Schul⸗ scheuer und den Bewurf des hiesigen Schulhauses, sodann die Erbauung eines Abtritts fuͤr die Schul⸗ kinder dahier auf dem Rathhause öffentlich an den Wenigstnebmenden versteigert werden. Indem man dieses zur Kenntniß bringt, bemerkt man zugleich, daß die Voranschlaͤge und Accordbedingungen auf dem Bureau des Unterzeichneten von heute an zur Einsicht offen liegen, und die Arbeiten im Einzel⸗ nen folgendermaßen veranschlagt sind, als: 1) Maurer- und Steinhauerarbeit 102 fl. 34 kr. 2 Zim merarb ei; 9 27 3) Stein⸗Dachdeckerarbeit. 36 55 4) Stroh⸗Dach deckerarbeit 26 25. 5) Schreiner arbeite 6„42 6) Schlosserar beit 4„20 ⸗ 7) Weiß binderarbeit 92ä— Summa 364 fl. 43 kr. Staufenberg am 20. April 1836. Der Buͤrgermeister Die Veräußerung des Zollgebaͤudes zu Lollar. 34) Da die unter dem 15. v. M. abgehal⸗ tene Versteigerung des vormaligen Zollgebaͤudes zu Lollar wegen nicht erreichtem Anschlagspreise nicht genehmigt werden konnte, so wird hiermit ein ander⸗ weiter Termin auf Freitag, den 13. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Gießen zum Verkaufe der saͤmmtlichen, in M 59 der Gr. Hess. Zeitung vom 28. Februar l. J. näher beschriebenen Gebaͤulich⸗ keiten auf den Abbruch anberaumt und der Zu⸗ schlag, insosern der Anschlagspreis erreicht wird, alsbald ertheilt werden. Gießen den 4. Mai 1836. Der Gr. Hess. Rentamts⸗Vicar Boͤttinger. 35) J. C. Arnold Soͤhne in Cassel, deren Tapetenfabrik ruͤhmlichst bekannt ist, und durch geschmackvolle Muster sich auszeichnet, haben ein Commissionslager der neuesten Tapeten bei mir er⸗ richtet, welches ich zu geneigtem Zuͤspruch empfehle. Gießen den 5. April 1836. Fischer. Karl Frech. Ir u ch t re —— Waizen.] Korn. Gerste.] Hafer. Erbsen.] Linsen. S taͤdte[Datum c Malter Malter Malter Malter Malter Malter Pfnd. fl. kr.] Pfund. fl. kr. Pfnd. fl. kr. Pfad. fl. kr.] fl. kr. spf.] fl. kr.[p Gießen—— 200 5 50 1800 445 160 4— 958 3————— 28 Orünberg.——[— 5655/— 40— 330— 240 58 30— 6—.— Darmstadt—-— 5550———[— 4460—346(—-- Mainz. 9. April— 620— 449— 340—347/(—.—— E 11.— 4— 70— 4151— 4—— a 8 9——1 10 1