Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Hlatt. Freitag den 30. Oktbr. 18335. Kreisräthliche Bekanntmachungen Zu Nr. K. 7580. ü Gießen am 15. Okt. 1835. Betreffend: Das Ausstellen von Patenten zum Ausspielen von Bretzeln und Porzellan auf Kirchweihen und Tänzen Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtl. Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises. Erhaltener Anzeige nach sollen bei Kirchweihen, und andern aͤhnlichen Gelegenheiten haͤufig Porzellain, Backwerk und dergleichen ausgespielt werden, und sogar von einigen Gr. Buͤrgermeistern Patente hierzu ausgefertigt worden seyn. Indem ich Sie daher auf die Allerhoͤchste Verordnung vom 22. Febr. 1819 aufmerksam mache, wonach alles Ausspielen von Geld oder Waaren, es mag mit Wuͤrfeln, oder auf eine andere Weise geschehen, bei den in der Verordnung vom 12. Juni 1805 angedrohten Strafen, verboten ist, fodere ich Sie auf, in Zukunft weder Patente zu dem angegebenen Zweck auszufertigen noch das Ausspielen von Waaren zu gestatten; die diese Vorschriften Uebertretenden vielmehr davon abzuhalten, und Falls solche nicht sogleich Folge leisten, alsbald zu arretiren und hierher abliefern zu lassen, in jedem Falle die Anzeige davon zu machen, damit die Bestrafung der Contravenienten veranlaßt werden kann. N Auch das Ausspielen von, Gegenstaͤnde durch die s. g. Kirchweihburschen ist hierunter begriffen, durch die Gr. Bürgermeister. und mithin verboten. b K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 6873. Gruͤnberg am 22. Okt. 1835. Betreffend: Die Eiführung eines gleichförmigen Garnhaspels im Großherzogthum Hessen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an saͤmmtl. Großh, Buͤrgermeister des Kreises Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht zweckmaͤßig seye, zweierleie allgemeine Has⸗ zel einzuführen, einen von 2 Ellen Umfang fur Feinspinnerey, und einen andern von 4 Ellen Umfang fur grobes Gespinnst; Sie werden sich daher baldigst gutächtlich darüber aͤußern, und die waigen Gruͤnde fuͤr oder wider das eine oder andere angeben. Zugleich werden Sie berichten, welchen Umfang der seither in Ihren Gemeinden gebraͤuchliche Haspel hat, und wie der Strang eingetheilt wird? Ouprier. Zu Nr. K. 6772. Grunberg am 24. Octbr. 1835. Betreffend: Ein, dem Forstschützen Reinschmidt zu Großenbuseck zugelgufener Hund. f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl, Buͤrgermeister dieses Kreises. Am 10. d. M. ist in der Gemarkung Großenbuseck ein gelbgestreifter fremder Hund, ungefahr 1 Jahr alt und von der Groͤße eines Doggen, mit gespaltener Nase, aufgefangen wor⸗ den. Sie werden beau daß der etwaige Eigen resp. zu legitimiren habe. thumer sich bei dem Gr. Buͤrgermeister zu Großenbuseck zu melden und Ouvrier. Zu Nr. K. G. 6931. b. kt. 1838 Betreffend: Die Lieferung der im Jahre 1836 auf den Etappen Friedberg, Gießen und Grünberg für Königlich Preußische Truppen erforderlich werdenden Fourage. f a g Der Großherzoglich Hessische. Ke n r Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Montag den 9. Nov. l. J. Vormittags 10 Uhr, soll auf dem kreisraͤthlichen Bureau zu 1 Gießen die Lieferung der auf den Ettappenplaͤtzen Friedberg, Gießen und Gruͤnberg fuͤr die im Jahre 1 i nehmenden vergeben werden. Dies werden machen lassen. Zu Nr. K. 6833. Ouvrier. blatt und Kreisblatt. 5. Der Groherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großh. Bürgermeister dieses Kreises Mit Bezugnahme auf das in Nr. 39. des Kreisblatts enthaltene Ausschreiben des Gr. Kreis- raths des Kreises Gießen vom 14. d. M., benachrichtige ich Sie, daß auch ich fuͤr das Ueber⸗ bringen des Kreisblattes an die Ortsvorstaͤnde dem Bezirksboten eine Vergütung von 15 kr. jaͤhrlich bestimmt habe, und weise Sie an, solche von Anfang dieses Jahres an, aus den Gemeindekassen auszahlen zu lassen. Ouvrier. — Zu Nr. K. 7753. Gießen am 26. Oktbr. 1835. Betreffend: Das Verfahren bei Haussuchungen nach entwendeten Forstproducten. 5 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gleßen an saͤmmtliche Gr. Buürgermeister des Kreises Gießen. Die Verordnung über die Forstorganisation vom 16. Januar 1811 schreibt im. 19 vor, daß die Ortspolizey⸗Behoͤrde diejenigen Gegenstande, welche bei Haussuchungen, oder im alle des§. 14 der Verordnung, von dem Forstdiener auf seine Pflichten, entweder als entwen, det, oder als Gegenstand oder als Beweismittel des Vergehens angegeben werden, mit Arrest zu belegen und so lange, bis von dem Forststrafrichter Verfuͤgung erfolgt, in sicherer Verwahrung z halten habe. Hiernach liegt es der Ortspolizei⸗Behoͤrde ob, die vorangegebenen, ihr von dem Forst⸗ diener bezeichneten Gegenstände, mit Arrest zu belegen und an einen sicheren Verwahrungsort bri gen zu lassen, insbesondere also bei Haussuchungen solcher Gegenstaͤnde demjenigen, bei welchem sit gefunden werden, wegzunehmen. Ich mache Sie daher dafür verantwortlich, daß kuͤnftig diejenigen Gegenstaͤnde, welche JG nen von den Forstdienern als solche bezeichnet werden, die sie in Beschlag genommen haben wollen, in sicheren Gewahrsam gebracht werden, und gebe ihnen auf, zum Fortbringen derselben Sichel heitswache, mannhaft zu beordern, welche im Falle des Ungehorsams, auf Ihre Anzeige gebuͤhren wird bestraft werden, sowie ich jede Nachlaͤssigkeit von Ihrer Seite zu ahnden wissen werde. K. Ch. Knorr. 8 ——— ftragt, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, —— ͤ Gruͤnberg den 24. Okt. 1833. 836 durchpassirenden koͤnigl. preuß. Truppen noͤthig werdende Fourage an den Wenigst⸗ Sie in Ihren Gemeinden ordnungsmaͤßig bekannt Gruͤnberg am 24. Okt. 1835. Betreffend: Vorstellung der Bezirksboten für die Kreise Gießen und Grünberg wegen des Portos für das Regierungs⸗ Zu Nr. Belt! nommenes ein ohng Hirten! kannt zu bei dem Zu Nr Zu Nr. Bekr Gemein! Zu Nr. Bet altes B thuͤmer E Tung ge anzume! l machen, den und k. 1836. sur Königlich 9 Büreau zu für die in n Wenigst zig bekannt Okt. 1835 s Regierung, 90 Gr. Kteit das Uebe kr. jaͤhrig emeindekase pkibr. 185 it im J. en, oder mit Arres erwahtung dem F ungsolt welchen e, weccht; haben won selben E 1 gebil perdt. Zu Nr. K. P. V. 2032. Giessen am 26. Oct. 1835. Betreffend: Ein, dem Schweinhirten Fischer zu Großenlinden zugelaufenes und von demselben in Verwahrung ge⸗ nommenes Schwein— 5 a Der Großherzlich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtliche Buͤrgermeister des Kreises Giessen. Bei'm Abtreiben der Großenlinder Schweinheerde vom letzten hiesigen Markte, ist unterwegs ein ohngefaͤhr /, Jahr altes Mutterferkel, ganz weiß der gedachten Heerde zugelaufen, und von dem Hirten in Verwahrung genommen worden. Sie haben dies alsbalden auf die geeignete Weise be⸗ kannt zu machen, und falls der Eigenthuͤmer sich bei Ihnen anmeldet, denselben zu bedeuten, sich bei dem Großh. Buͤrgermeister zu Großenlinden zur Empfangnahme zu legitimiren. J. V. d. Kreisraths lehne. C Giessen am 28. Okt. 1835. Die Einführung eines gleichförmigen Garnhaspels im Großherzogthume. Der Großherzoglich Hessische, Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister des Kreises Giessen. Sie werden aufgefodert, binnen acht Tagen zu berichten, welchen Umfang die in Ihren Gemeinden gebraͤuchlichen Garnhaspel haben, und wie der Strang eingetheilt wird. K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. P. V. 2040. 5 Giessen am 28. Okt. 1835. N Betreffend: Ein, dahier aufgefangenes und in Verwahrung genommenes Schwein. Der Großherzoglich Hessische i Kreis rath des Kreises Gießen. an sämmtliche Großh. Buͤrgermeistes des Kreises Gießen. Am 24. dieses Monats, ist einem hiesigen Einwohner ein junges, ohngefaͤhr J Jahr altes Bickschwein zugelaufen und von demselben in Verwahrung genommen worden. Der Eigen— r kann solches, nach vorheriger Legitimation dahier, zuruͤckerhalten. thüme 0 5 155 Sie haben dies alsbalden oͤffentlich bekannt machen zu lassen. J. V. d. Kreisraths Zulehner. — Zu Nr. K. 2045. Giessen am 28. Okt. 1835. Betreffend⸗ Einen aufgefangenen Dachshund Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen 25 an saͤmmtliche Burgermeister des Kreises Gießen. b Ein in hiesiger Gemarkung herrnlos umherirrender Dachshund ist aufgefangen und in Verwah⸗ 1 Der allenfasige Eigenthuͤmer hat sich auf dem hiesigen Polizeibuͤreau Dieses werden Sie alsbalden oͤffentlich bekannt machen lassen. In V. d. Gr. Kreisraths. Zulehner. rung genommen worden. anzumelden und zu legitimiren. Zu Nr. K. 2044. Gießen am 29. Okt. 1835. Betreffend. Die Abhaltung eines weitern Vieb- und Kraämermarktes zu Leun. a Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtliche Büͤrgermeister des Kreises Gießen. f Nach einer Benachrichtigung der Fuͤrstl. Solmsischen Regierung zu Braunfels ist der Stadt Leun die Abhaltung eines fünften Kraͤmer- und Viehmarktes gestattet worden, und soll solcher in die⸗ sem Jahre den 4. künftigen Monats stattfinden. benden Gemeinden oͤffentlich bekannt machen zu lassen. Zu Nr. K. P. V. 2046. Sie haben dieses alsbalden in Ihren unterha⸗ J. V. d. Großh. Kreisraths Zulehner. Gießen am 29. Okt. 1835. Betreffend: Die in der Königlich Preußischen Gemeinde Nauborn unter den Schweinen ausgebrochene Seuche. Der Großherzoglich Hessische 1 Provinzial⸗Commissair und Kreisrath zu Giessen an sämmtliche Buͤrgermeister des Kreises Giessen. Nach einer von der Fuͤrstlich Braunfelsischen Regierung unter dem heutigen dahier einge⸗ gelangten Benachrichtigung ist in der Gemeinde Nauborn unter den Schweinen eine aͤußerst boͤsar—⸗ tige und sehr ansteckende Krankheit„eine milzbrandige Braune ausgebrochen. f Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, beauftrage ich Sie zugleich, alsbalden die ge⸗ eignete Bekanntmachung zu erlassen, und auch dahin zu wachen, daß keine Schweine aus benann— tem Orte in Ihre Gemeinde eingebracht werden. Bekanntmachungen. 82) Montag den gten Nopbr. d. J. Vök⸗ mittags 10 Uhr, soll dle Lieferung der auf den Etappenplätzen Grünberg, Friedberg und Gießen, für die im Jahre 1836 durchpasstrenden Königl. Preußischen Truppen, nöthig werdende Fourrage auf dahiesigem kreisräthlichen Bureau an den We⸗ nigstfodernden versteigert werden. 8 Indem man dies andurch zur Kenntniß der Steiglustigen bringt, bemerkt man zugleich, daß die desfallsigen Bedingungen schon vorher eingese— hen werden können. Gießen den 23. Oktober 1835. Großh. Hess. Etappen-Commissariat. L. Follenius, Gr. Krssecir. 808) Andreas Marguth id Soͤhne, naͤchst der Caserne in Butzbach, zeigen hiermit an, daß sie wie⸗ der eine Auswahl Fortepiano's in schoͤnstem und neue⸗ stem Geschmack von vorzuͤglich starkem Bau, Ton uns Halt⸗ barkeit der Saiten, fertig vorraͤthig haben und solche zu billigen Preisen abgeben werden, als: namentlich J. V. d. Gr. Kreisraths u. Provinzial-Commissairs Zulehner f 2 4— Fluͤgel, Zwergfluͤgel, große und kleine Tafelformfluͤgel ꝛc., fuͤr deren Guͤte garantirt wird. Butzbach den 24 Sept. 1835 96)— Einem verehrlichen Publikum zeige ich hiermit an, daß bei mir, außer andern, Fin meiner Werkstaͤtte auf Bestellungen gefertigte Maschinen und Instrumenten, auch Barometer, Thermometer, Alko— holomiter(Brandweinwaagen), Platin-Zuͤndmaschinen, Perspective zu verschiedenen Groͤßen und Preisen, so— wie auch Brillen, Lorngetten, Brillenglaͤser, Lupen und sonstige in dieses Fach einschlagende Artikel, vor— raͤthig zu haben sind. Auch ist jetzt meine, schon fruͤ⸗ her bestandene: 5 Gel beg ener ei insoweit vergrößert worden, daß Bestellungen von Kupfer-, Rothmetall- und Messing⸗Gießerei angenom— men und schnell und billig besorgt werden koͤnnen. Da die Preise aufs Billigste berechnet, festgesetzt sind, so bitte ich Bestellungen portofrei an mich gelangen zu lassen. Giessen den 24. October 1835. L. Jungk, Mechaniker. Druck und Verlaß der G. D. Brühl'schen Buch und Steindruckerei. * Ge Gieser! den Aug in Ihre seye, od. bei Ihn Zu Nr. Bett Na nalisirte zurückgef, ind anh, und anhe Na Nalisirte ausgestell, von Frey kretun If