ihren dels; von inter⸗ land setzen, efugte juwei⸗ ihre 8 das chließ⸗ rdienst Passe werden schaͤfte „der nau zu auszu⸗ kann.“ wachen 0 Uhr, Verstei⸗ n aber Bureau werden, ge dieset und ihr isen ts, wild halten. „„dieses zu lassen. . mit fort⸗ en sind. in in der — 1 * 4 Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Hlatt. M20. Freitag den 29. Mai 1835. —. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. 3536. Grünberg am 21. Mai 1835. Betreffend: Die Ausstellung von Heimathsscheinen. 5 Der Großherzoglich Hessische. Kreisrath des Kreises Grünberg an saͤmmtliche Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises. Von Großberzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz ist nachstehende Verfuͤgung ergangen: Zu Nr. D. 7020. Darmstadt am 1. Mai 1835, Betreffend: Wie oben. 8 5 9 Das Großherzoglich Hessische 5 ö Ministerium des Innern und der Justiz die Großherzogl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Giessen, und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Obgleich das in rubricirtem Betreffe von uns erlassene Ausschreiben vom 26. Juni 1833 ad N. D. 4600(No. 46. des Min.⸗Amtsblattes) ausdruͤcklich nur von den Faͤllen spricht, wenn Unterthanen au⸗ ßerhalb ihres Wohnsitzes in anderen Orten des Inlandes oder des benachbarten Auslandes als Dienst⸗ boten oder Taglöhner in Arbeit treten wollen und zu ihrer Legitimation einen Heimathsschein begehren, so sind doch einige Behoͤrden von der Ansicht ausgegangen, daß diese Heimathsscheine auch bei Reisen in das entfernte Ausland und zu anderen, als den angegebenen Zwecken, als Reiselegitimation ausgestellt werden könnten. Da hierdurch jedoch die bestehenden Vorschriften in Ansehung der Reisepaͤsse umgangen und die Heimathsscheine in Fallen als Reiselegitimation benutzt werden koͤnnten, in welchen nur eigentliche Reisepaͤsse als genuͤgende Legitimationen dienen können, so machen wir Sie darauf ausmerksam, daß die fraglichen Hei⸗ mathsscheine nur allein solchen Personen, welche als Dienstboten oder Tagloͤhner außerhalb ihrer Heimath in Arbeit treten wollen und außerdem nur fur Reisen in andere Orte des Inlandes oder des benachbarten Auslandes, das heißt: der die Provinz, worin der Bittsteller wohnt, begraͤnzenden Kreise oder Bezirke auswärtiger Staaten, statt eines Reisepasses ausgestellt werden können, wobei wir noch weiter bemerken, daß in denjenigen Fallen, in welchen außer dem Reisepaß noch ein Heimathsschein begehrt wird, in letzterem stets ausdrücklich beizufuͤgen ist, daß derselbe nur als Heimathsschein, der außerdem ausgestellte, oder aus⸗ zustellende Reisepaß aber als die eigentliche Reise⸗ Legitimation zu betrachten sey. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß in diesen Fallen, in welchen der Heimathsschein auß er dem Reisepaß begebrt und aus⸗ gestellt wird, jener auch bei anderen als den oben angegebenen, Zwecken der Reisen in's Ausland oder des Aufenthalts daselbst ausgestellt werden kann. Hiernach werden Sie sich bemessen, und die Local⸗ Fa von dem Inhalte dieses Ausschrei⸗ u h 1 bens zur Nachachtung in Kenntniß setzen.. 1 sich hiernach in allen vorkommenden i ie andurch mit dem Auftrag in Kenntniß setze Von welcher ich Sie an ch mit de ftrag 5 1 Ae Fallen zu bemessen. Zu Rr. K. 3596. Betreffend: 5 i ö umlagen Kreises Grünberg pro 1835. g Der Großherz Kreisr ö an saͤmmtliche Ich benachrichtige Sie ö fiskus zu den Umlagen der Zu Nr. K. 3650. insbesondere die Zustellung eines Exem nebst Anlagen an die Kirchenrechner. 0 1 Man hat wahrgenommen, daß sich 0 laßt sieht,„daß der Voranschlag, das Behoͤrden den 1. Vermeidung derselben, und da die Rechner jedesmal ihrer ganzen Geschaͤftsführung und endlich . durchaus noͤthig haben, werden Sie unter Ausschreiben Nr. 2 3 1 1 5 Decaus, des Kreisrathes und des Großh. Oberconsistoriums sowie 100 vor deren Ein⸗resp. Ruͤcksendung Abschriften zu 1 dem Original uͤbereinstimmend chen Beilagen und die sub wortungen den Kirchenrechnern ohne Ver Man erwartet, lich Folge leisten werden. Vekanntmachungen. 27) Nach Maaßgabe des§. 5 der Statuten wird die dießjaͤhrige Hauptversammlung des Vereins Donnerstag d. 11. Juni auf dem hiefigen Nathhause Statt finden und um 10 Uhr beginnen. Es wird derselben eine Ausschuß⸗Sitzung voraus⸗ gehen, die praͤcis 7 Uhr ihren Anfang nehmen wird. Die verehrlichen Ausschuß⸗ und Vereins mitglieder ladet hierzu ergebenst ein Der Direktor der Spaar⸗ und Leihkasse fuͤr die Kreise Gießen und Gruͤnberg, K. Ch. Ku o rr. zug 400) Mühlen verkauf. Die nahe vor hie⸗ siger Stadt an dem Lahnfluß gelegenen Mahlmuͤhlen, jede mit 3 Gaͤngen, nebst dazu gehoͤriger Scheuer, Stallung und Garten, sollen einer nochmaligen oͤffent⸗ lichen Versteigerung in Eigenthum an den Me istbie⸗ tenden ausgesetzt werden, wozu Termin auf — „FF——— ———— Die Beiträge des Groß. Kameralsiskus zu den Gemeinde⸗ a th des K Großh. Bürger ———SSͥꝑ— ö ö 1 8 1 etreffend: Die Aufstellung der Voranschläge über die Local⸗Kirchenfonds, ö 8 f ö plars des Voranschlags . Der Großherzoglich Hessis ö Kreisrath des Kreises Ger an saͤmmtliche Kirchenvorstaͤnde die Rechnungsrevisionsbehoͤr betreffende Voranschlag aufgestellt ist, ihre Handbuͤcher vorbereiten zu ihrer Rechnungsablage den Bezugnabme auf 1 hierdurch beziehungsweise wiederholt angewiesen. Von den Ihnen zur Beantwortung oder zur Einsicht zugefertigt daß Sie diesen Vorschriften so weit es seither nicht bereits geschehen, oglich Hessische 54 reises Grünberg meister dieses Kreises. pro 1835 zur Zablung angewiesen worden sind. Ouvrier. Grunberg am 1 8 4 ünberg dieses Kreises. Rechner haͤufig bei dem Kreisrathe Zur schon vor Anfang des Rechnungsjahrs fuͤr welches der muͤssen; hierzu aber, sowie uberhaupt zu Voranschlag nebst allem Zugehör das Ihnen am 2. Mai 1834 mitgetheilte hoͤchste 5 werdenden Bemerkungen des Großh. von Ihren Beantwortungen derselben, fertigen und durch eigenhaͤndige Unterzeichnung als mit zu beglaubigen, sodann 2. nach Rückempfang des abgeschlossenen Voranschlags Ihr zuruͤckbehaltenes Concept mit demselben sofort gleich zustellen und hiernaͤchst den abgeschlossenen Voranschlag, das Berathungsprotokoll nebst saͤmmtli⸗ 1 exwaͤhnten beglaubigten Abschriften der Bemerkungen und ihren Beant⸗ zuzustellen. künftig puͤnkt⸗ Ouvrier. Montag den 1. Juni l. J.. Vormittags 10 Uhr, gesetzt ist. Die naͤberen Bedingungen werden im Verstei⸗ gerungstermine selbst bekannt gemacht, koͤnnen aber auch von den Kauflustigen vorher auf dem Bureau des unterzeichneten Buͤrgermeisters eingesehen werden. Hierbei wird noch bemerkt, daß die Lage dieser Muͤhlen in jeder Beziehung sehr gunstig ist und ihr Betrieb eine reichliche Nahrung verspricht. Gießen den 7. Mai 1835. Der Großherz. Buͤrgermeister C. Silbereisen 28) Sparheerde und Plattenoͤfen, verkaufe ich bei baarer Zahlung 4 kr. pr. Pf., alle übrige Arten von Oefen und Kroppen werden ebenfalls zu den billigsten Preißen abgegeben. Auch ist bei mir eine neue Sorte Sicheln und Sensen, zu haben, welche alle bis jetzt bekannte an Guͤte uͤbertressen. Carl Frech, in Gießen auf dem Markt. Wetzsteine, fuͤr Druck und Berlag der G. D. Brühl schen Buch- und Steindruckerei. 24. Mai 1835. de haͤufig zu der Bemerkung veran⸗ Berathungsprotokolt und die Bemerkungen der denselben pruͤfenden Nechnungsurkunden nicht beigelegt seyen,“ daß dann die. um Mittheilung dieser Actenstücke nachsuchen und hierdurch vielfache Schreibereien veranlaßt werden. Grünberg am 22. Mai 1835. zur Bedeulung der Gemeinderechner, daß die Beiträge des Großh. Kameral⸗ Gemeinden hiesigen Kreises Zu Nt. K. Zetreffe Der Zell, hat ssch Sie werden d fals Sie dess Alter toe: Haare: Slitn: Augend Augen Nase: Mund Bart: Linn: Zu Nr. K. Betreffen K Ges Alec ang in J bo de sn Inen zu wach