4 1— ugust 1833* * 1 ö Oberhessisches dau v Intelligenz und Kreis-Hlatt. die nige Bin daß alsdap geltgt erhalt M32. Freitag den 29. August 1835. d dedeuten und auch ner talt der Dirt 5.26. P. Kreisrä 1 afl f thliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. 5603. Gruͤnberg am 21. August 1835. Betreffend: die Benutzung der Waldstreu. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister u. Beygeordneten der Nebengemeinden dieses Kreises. Nachstehendes Ausschreiben Großhil. Oberforstdirection theile ich Ihnen zu dem Zwecke mit, um alle diejeni⸗ 1 die auf Waldstreunutzung fuͤr das kuͤnftige Jahr rechnen und noͤthig haben sollten, in Zeiten hiervon in kenntniß zu setzen„damit dieselben auf andere Weise für Herbeischafung de Streu- und Dungmittel sorgen können. mann In Beurlaubung des Gr. Kreisraths a C. Fuhr, Großherrz. Kreissecretaͤr. erkauft„Da in Folge der bisherigen uͤbermaßigen Waldstreunutzung in vielen Gegenden des Großherzogthums und u 3 f.,„zumal in Folge der diesjährigen Ueberschreitung der Wirtschaftsplane die Forstverwaltung außer Stand ge 4. 2 f. U,„ setzt ist, fuͤr das Jahr 1836 dieselben großen Mengen von Waldstreu zur Nutzung in den Dominnal- und 1 Communalwaldungen anzuweisen, mithin im Jahre 1836 eine bedeutende Verminderung dieser Abgaben töte) ut“„eintreten wird, so empfehlen wir ihnen und dem Revierfoͤrstern, die Buͤrgermeister und Vorstaͤnde, und durch nd Oefen„diese die Einwohner der betreffenden Gemeinden schon jetzt hierauf aufmerksam zu machen, damit sie in „Zeiten, sowobl bei Verwendung des Strohes als bei Ausstellung der Felder, ihre Einrichtung darnach „treffen, um mit einer bedeutend geringeren Waldßreu⸗Abgabe, als sie im Jahre 1835 Statt hatte, im „Jahre 1836 auszulangen. Da den Misverhaͤltuissen schon bei der bevorstehenden Bestellung der Acker be⸗ l„gegnet werden kann und muß, so finden wir es um raͤtblicher, gegenwaͤrtig auf die Unzulaͤssigkeit, die Linsen„großen Waldstreuabgaben dieses Jahres in nächstem Herbste und in dem folgenden Jahre so fortzusetzen, — Hbverwarnend aufmerksam zu machen. 9 Wir haben vielfach wahrzunehmen Gelegenheit gehabt, daß die Nachgiebigkeit in den Waldstreuabga⸗ — been zu der unverhaͤltnißmaͤßigen Vergroͤßerung des Anbaues von Gewaͤchsen, die kein Stroh erzeugen, und f zur Verminderung des Anbaues von Halmfrüchten Vieles beigetragen bat; auch veranlaßte die Menge von 7„Waldstreu, welche abgegeben wurde, haͤuftg eine Verschwendung der Strenmittel, indem die Empfaͤnger Hoft das Streuwerk nicht einmal zum Einstreuen in die Staͤlle verwendeten, sondern sogleich in die Dung⸗ —„ saäͤtten, ja sogar sogleich, obne es fuͤr die eigentliche Bestimmung gebraucht zu haben, auf die Acker fuh⸗ 7 2» ten. Bei dem großen Schaden, wechen die ausgedehnten Wald⸗Streuabgaben den Waldungen und somit auch ö„den Einwohnern und dem Publikum zufuͤgen, bei den verderblichen Folgen, welche sich hiervon schon in „ vielen Landesgegenden äußern, ist es um so weniger zulaͤssig, solcher Verschwendung Vorschub zu leisten. Ein großer Mißstand und sogleich Anlaß zu Beschwerden liegt in der Art der Vertheilung der Wald⸗ ö treu aus den Communalwaldungen. Aus den deßhalb angestellten Erörterungen geht hervor, daß nur zu „haͤufeg da wo uͤber Mangel an Streumaterial geklagt wurde, dießer dadurch veranlaßt worden war und „wird, daß diejenigen Einwohner, welche Feldguͤter genug haben, um darauf ihren Streubedarf selbst zu 5 19 11 „ziehen, gleichwobl an der Austheilung der Waldstreu Theil nahmen, sa haufig sich das Meiste davon zu⸗ „eignen, und daß somit fuͤr die Aermeren und diejenigen, welche ibren Streubedarf nicht selhst ziehen koͤn⸗ „neu, zu wenig und mitunter nichts uͤbrig bleibt. Obgleich die Vertbeilung der Waldstreu in den Commu⸗ 7„nalwaldungen nicht zu den eigentlichen Dienstobligenbeiten der Forstbeamten gehoͤrt, so haben Sie und die * „und forstpolizeilichen Anordnung selbst, angelegentlich dahin zu wirken, daß bei der Vertheilung mehr das „wahre Beduͤrfniß und Diejenigen berüͤcksichtigt werden, welche ihren Streubedarf nicht selbst erziehen koͤn⸗ nen. 0 0 Die Waldstreunutzung ist bekanntlich im Ganzen, wegen der großeren Menge von Betheiligten und ö„der den Anfoderungen bewiesenen Nachgiebigkeit, weit beträchtlicher und größer als sonst. Die, 6 1„ungeachtet der in den meisten Revieren vermehrten Faͤllungen, von Jahr zu Jahr steigende Nachfrage 10 f 1090„nach Holz und die großen Gefahren, welche der Befriedigung dieses wichtigeren Beduͤrfnisses durch die ü— in„bermaͤßige Streunutzung droben, machen es aber um so dringender nothwendig, die in diesem Ausschreiben „empfohlenen Vorkehrungen zu treffen. 0 10 Fuͤr die Aus fertigung 10 9 1 Saurmann. „ Das vorstehende Ausschreiben des Herrn Kreisrathes zu Gruͤnberg, ist auch fuͤr die Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen, bindig. Gießen den 22ten August 1835. a ö 0 Großberzoglich Hessischer Kreisrath. 1 10 K. Chr. Knorr. N 00——* ö 0* 10 Giessen am 22. August 1835 e Der Großherzoglich Hessische 0 Kreisrath des Kreises Giessen 1 0 an saͤmmtliche Großherz. Bürgermeister dieses Kreises. f 0 0 1 7 e 0 Am gten Juli wurde in der Naͤhe von Buͤdingen der mittelst Steckbriefs des Herzogl. Nassauischen Criminal⸗ 1 1 Fü dagegeben, daß er zu einer in der Rhein- und Maingegend sich herumtreibenden bedeutenden Gaunerbande, der sog. Strohmergesellschaft, gehoͤre, sondern er hat auch auf ein, nachstehend signalisirtes sehr gefaͤhrliches, un⸗ ö. N l 10 0 9 gel von Behörden fast aller deutscher Staaten besitze und den herumstreifenden Gaunern, namentlich den Mit⸗ 1100 gliedern der Strohmergesellschaft, beliebige Legitimationen ausfertige. Derselbe soll hauptsäͤchlich im sog. Coöͤllni⸗ schen Sauerlande, im Berleburgischen, der Provinz Westphalen, und hier in den Orten Ollpe und Billstein, 0 0 sodann in den Großherzogl. und Kurfuͤrstlich Hessischen Provinzen Oberhessen, sich haͤufig aufhalten, und von einer hier ebenfals signalisirten Weibsperson, welche die falschen Siegel trage, begleitet seyn. Auf dieses fuͤr die oͤffentliche Sicherbeit aͤußerst gefaͤhrliche Subjekt wollte ich Sie hierdurch aufmerksam zu machen nicht verfehlen, und ihnen anheim geben, welche Maßregeln Sie in Beziehung auf denselben zu neh⸗ men fuͤr gut finden. Sie werden auf dieses Subjekt invigilite t seiner Begleiterinn i 5 g 5 n, und es mit seiner Begleiterinn im Betretungsfalle unter sicherer Bedeckung anher, einsenden. e f 5 gf sich K. C h. Ln * „Revierfoͤrster doch durch Ihren Rath und Ihre Begutachtungen, sowie auch bei der forstwirthschaftlichen gerichts zu Dillenburg vom 30ten Juni verfolgte Gauner, angeblich Fr. Obold heißend, und gebuͤrtig aus Heide im Herzogthum Schleswig, welcher bereits wegen mehrerer Verbrechen bestraft worden, und eines hoͤchst aedeutenden Diebstahls beschuldigt war, arretirt. In dem mit ihm vorgenommenen Verhoͤr hat er nicht allein 9 001 ter dem Namen„Müller oder Schaͤfer“ sich herumtreibendes Subjekt aufmerksam gemacht, welches falsche Sie⸗ 1 „5 Mk. 3 9 g Bettef an sämn Di rern zu lei woraus jen Sie n fenden Erh Zu Rr. b Beire November Und hierdu daß die vo missaren gen nicht e In h ger Ortsb Zu Nr. Belt t b deo zu⸗ liehen kön, en Commu⸗ bil und die Ichaftlichen J mehr das ziehen fön⸗ gten und oust. Die, Nachftaze ch die U. lẽsschreiben froßherzog. zust 1835 Criminal⸗ chürtig aus tines höchst nicht allein bande, der hes, un⸗ falsche Sie⸗ den Mi sog. Cöllul⸗ ) Billstein, 1, und von gufmerkaam ben zu neh⸗ ter sichelt! 7 7 2 b Zu Nr. K. 7101. Gießen am 22. August 1835. Betreffend: Die Erhebung der Antrittsgelder und Jahresbeiträge zur Schullehrer Wittwenkasse. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtl. Großh. Burgermeister des Kreises, mit Ausnahme des von Giessen, Die Verfuͤgung vom 17. April 1826. Ja 9 des Regierungsblatts, wornach die von den Schulleh⸗ rern zu leistenden Antrittsgeldern und Jahresbeitraͤge zu der Schullebrer-Wittwenkasse aus denjenigen Kassen woraus jene ihre Besoldungen ziehen, unmittelbar erhoben werden sollen, ist neuerdings eingeschaͤrft worden. Sie werden deshalb die Gemeinderechner anweisen, auf an sie geschehene Anforderungen durch die betref⸗ senden Erheber die Zahlung zu leisten, und solche den Schullehrern aufzurechnen 5 eh, feder —u——— ¶— Zu Nr. K. 7098. Giessen am 22. August 1835. Betreffend: Die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürger. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtliche Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises. Es ist die Anzeige geschehen, daß, wenn einzelne Localbebörden die in der Verorenung vom L7ten November 1832 vorgeschriebene Bezeichnung von gleichnamigen Ortsbuͤrgern nicht gehörig beachtet werde, und hierdurch vielerlei Anstaͤnde zum Vorschein kommen sollen. Namentlich sollen schon Faͤll vorgekommen seyn, daß die von den Großherzogl. Buͤrgermeistern gefertigten Kaufaufsaͤtze ꝛc. die den Großherzogl. Steuerkom⸗ missajren zu Anfertigung der Flurbuchsauszuͤgen vorgelegt zu werden pflegen, die richtigen Namensbezeichnun⸗ gen nicht enthalten baben. In hoͤchstem Auftrage weise ich Sie daher hierdurch an, sich kuͤnftighin bei der Bezeichnung gleichnami⸗ ger Ortsbuͤrger genau nach den Bestimmungen der oben bezeichneten Fee bemessen. N Cech. u o rr. Zu Nr. K. 5517. Grünberg am 25. Auzust 1835. Betreffend: Die Bitte des Peter Horst zu Obernohmen um Gestattung einer beschraͤrkten Praxis in der Thierheilkunde. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an sämmtl. Großh. Buͤrgermeister und Beigeordneten der Nebengemeinden dieses Kreises. Peter Horst von Obernohmen ist auf sein Nachsuchen und da er in der mit ihm vorgenommenen Pruͤ⸗ fung bestanden ist, von mir zur niederen Praxis in der Thier heilkunde zugelassen, ihm jedoch untersagt wor⸗ den, alle fiberhafte und ansteckende Thierkrankheiten, Exigentien, moͤgen sie contagiös sein oder nicht selbst⸗ staͤndig zu behandeln. Sie werden dieses zur allgemeinen Kenntuiß bringen und daruͤber wachen, daß Rubri⸗ cat seine Befugniß nicht uͤberschreitet und wenn dieses geschehen sollte, sofort hierher Anzeige machen. In Beurlaubung des Großh. Kreisraths C. Fuhr, Großh. Kreissecretaͤr. ————— Mae a e e 0 00 M ö ee 0 400 1 0 0 0 N 1 11 10 1 100 . 0 1 16 0 1 1 1 Zu Nr. K. 5680. Betreffend: Ein dem Schweinhirten Jacob Wagner zu Nödchen zugelaufenes fremdes Schwein. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises— Erhaltener Anzeige nach, ist dem Schweinhirten Jacob Wagner zu Roͤdchen in diesen Tagen ein frem⸗ des Mutter schwein, ohngefaͤhr/ Jahr alt und weiß von Farbe, zugelaufen. Ich beaustrage Sie, dieses mit dem Anfuͤgen in ihren unterhabenden Gemeinden bekannt zu machen, daß der 1 Eigenthuͤmer sich bei erzogl. Buͤrgermeister in Roͤdchen zu melden und resp' zu legitimiren habe. N e e f. Wegen Beurlaubung des Großherzogl. Kreis rathes 8 der Großh. Kreissekretär E. Fuhr. — 5— Zu Nr. K. 5644. Grünberg am 24. Augstu 1835. Betreffend: Den Gauner W. N. Müller auch Schäfer sich nennend und dessen Zuhälterin N. N. Der Großherzoglich Hessische 7. 2 9 1 e Kreis rath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Rach Benachrichtigung des Großberzogl. Provinzial⸗Commissairs der Provinz Oberhessen, wurde am gten Juli in der Nahe von Buͤdingen der mittelst Steckbriefs des Herzogl. Naussauischen Criminalgerichts zu Dillenburg vom 30ten Juni verfolgte Gauner, angeblich Fr. Obald heisend, und gebuͤrtig aus Heide im Herzogtbum Schleswig, welcher bereuͤs wegen mehrerer Verbrechen bestraft worden, und eines boͤchst bedeu⸗ tenden Diebstahls beschuldigt war, arretirt. Derselbe hat in dem mit ihm vorgenommenen Verhöre nicht allein angegeben, daß er zu einer in der Rhein- und Maingegend sich herumtreibenden bedeutenden Gauner bande, der s.g. Strohmergesellschaft, gehoͤre, sondern er bat auch auf ein, nachstehend signalisirtes sehr ge— faͤhrliches unter dem Namen„Müller oder Schaͤfer“ sich herumtreibendes Subject aufmerksam gemacht⸗ welches falsche Siegel von Behoͤrden fast aller deutscher Staaten besitze und den berumstreifenden Gauner, namentlich den Mitgliedern der Strohmergesellschaft, jede beliebige falsche Legitimation ausfertige. Diese soll hauptsaͤchlich im s. g. Coͤllnischen Sauerlande, im Berleburgischen, der Proviuz Westphalen, und hier in den Orten Ollpe und Billstein, sodann in den Großh. und Kurfüͤrstlich. Hessischen Provinzen Oberhessen sich haͤufig„ und von einer hier ebenfalls signalisirten Weibsperson, welche die falschen Siegel trage, be gleitet seyn. N Indem man Sie, die Großh. Vuͤrgermeister, auf dieses fuͤr die öffentliche Sicherheit so aͤusserst gefaͤhrliche Subject und dessen Zuhaͤlterin hierdurch aufmerksam macht, weißt man Sie an auf beide genan zu invigiliren⸗ sie im Betretungsfalle zu arretiren und wohlverwahrt anher einzusenden. In Beurlaubung des Gr. Kreisraths, C. Fuhr Kreissecretär. Signalement des N. N. Muͤller auch Schaͤfer sich nennend und seiner mit ihm herumziehenden Zuhaͤlterin N. N. aufgenom⸗ men nach der Deposition des Gauners Friedrich Obold. 1. des N. N. Muͤller auch Schaͤfer 2. dessen Zuhaͤlterin N. N. 1) Alter ⸗40— 45 Jahre ungefahr 50 Jahre 2) Groͤße 678“ Großh. Hess. Maaßes 48% 8 3) Haare dunkelbraun hellblond ö 4) Stirn offen breit 5) Augen grau blond 60Nase stark und roth aufgestuͤlpt 7) Mund gewoͤhnlich 8) Vart schwarzbraun und sehr stark 9) Kinn breit 10) Gesicht vollkommen schmal und eingefallen 11) Gesichtsfarbe sehr roth gesund 12) Besondere Zeichen keine Sommerflecken im Gesicht 139 Kleidung blauer Kittel von Leinwand, weißer wollener Rock, Muͤtze nach Art der dergleichen Beinkleider, Stiefel, Muͤtze von Baͤnerinn im Sauerlande, aufliegend und mit Wachs leinwand mit Schirm. einer Nadel darüber, und traͤgt einen Korb 5 mit Achselbaͤndern. Druck und Verlag der G. D. Vrühl'schen Buch ⸗ und Steindruckerei. gewohnlich Grunberg am 25. August 1835. Int. — 1 34. 9 9 Der von rovinz eka! ahre einen A gt von der vo Verpflegung N Fommisston de irnaber Jor 830, in Unt ö rs iche Schafe um nehmers, beit Als nahe 1) der Bel shriftlicher A Zeichen der l 2 tö wird und es muß Orts behoͤrde Zulreibende f hortlich ist, 3) als Se entrichtet, Zu Nr. K. 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