d und nähre 1 mon Etting. irles Difeen⸗ Hoogewerf, erg. Eduard Strobel. G. her, Bremer „Consulent. walter. Ed⸗ Focke, Setre⸗ cker, Setre⸗ lschaft: n Gesellschaft nsul. Justus tz. Jos. J. burger Vice⸗ G. Jacobsen, ck. F. König. . William irh Schröder. P. B. Stad⸗ lerwein, jun. f. D. G. Delius. Linsen. 1 Malter e 2 .— — 1— 1— Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt. MI2. Freitag den 27. Maͤrz 1835. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. Giessen am 14. Maͤrz 1835. Betreffend: Die Bebandlung der im Briefkasten in Gießen sich vorfindenden, für den Ort selbst bestimmten Briefe. De Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Giessen a n saͤmmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises. Die nachstehende Bekanntmachung des Großherz. Oberpostamts ist zu veroͤffentlichen. 8 J. V. d. K., Stumpf, Kreisseeretaͤr. „In neuerer Zeit werden in den Briefkasten des Postamts zu„Gießen viele Briefe einge— legt, die an in Gießen selbst wohnende Personen bestimmt sind. Unter diesen Briefen haben sich oͤfters anonyme Briefe befunden, deren Bestellung schon mehrmalen zu Verdrießlichkeiten Veranlassung gegeben hat. Hierdurch ist die Großherzogl. boͤchste Staatsregierung veranlaßt worden, zu verfuͤgen; daß die in dem Briefkasten des Postamts in Gießen sich vorfindenden, fuͤr die Stadt selbst bestimmten Briefe als unanbringlich behandelt, die anonymen aber verbrannt werden sollen.“ Darmstadt den 23. Februar 1835. Großherzoglich Hessisches Oberpostamt. (Unter;) Ne b el. Zu Nr. K. 1994. Erünberg am 19. Maͤrz 1835. Betreffend: Die Verrechnung der Kosten für die Kirchenbücher, das Regierungsblatt und die Großherz. Zeitung. i Der Großherzoglich Hessische a Kreisrath des Kreises Grünberg 32 a n die Kirchenvorstaͤnde des Kreises. Großberzogl. Oberconsistorium hat verfuͤgt, daß die in der Rubrik bezeichneten Kosten in den Vor⸗ anschlaͤgen fuͤr die kirchlichen Fonds kuͤnftig stets in dem fur verschiedene Ausgabe bestimmten Capitel 5. als eine besondere Abtheilnng unter Artikel 59. vorgesehen werden sollen. Hiernach werden Sie verfahren. Zugleich fordere ich Sie auf, die Aufstellung der Voranschlaͤge pro 1836 so zeitig zu bewirken, daß solche saͤmmtlich bis zum 15. Mai bei den Großberz. Decanen eingelangt sind. D ri er. Die Großh. Buͤrgermeister haben diese Verfuͤgung den Kirchenvorständen zur Einsicht mitzutheilen. Dun d deen ————ð*—— ᷣ——— — 3* 8 —— 1 Bekanntmachungen. i 8) Man bringt in Erinnerung, daß die an den lien anzunehmen. Zahltagen dieses Monats noch eingelegten Ersparnisse W mit dem 1. April verzinst werden. Grünberg am 21. Marz 1835. N Zu Nr. K. 2056. Betreffend: Die Instruction für die Militairbeboͤrden über den Vollzug des Recrutirungsgesetzes. Der Großherzoglich Hessische 5 5 5 Kreisrath des Kreises Gruͤn berg a n die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. n des Innern und der Justiz hat, da es mit Nachtheilen verbunden zu welcher Waffengattung sie der Recrutirungscommissair fuͤr verfügt, daß denselben in Zukunft hiervon weder durch die Großherz. Recrutirungscommissaire, noch durch die Großh. Kreisraͤthe und Großb. Buͤrgermeister so wenig 1 bei als nach der Musterung Kenntniß gegeben werden solle. Hiernach werden Sie sich also bemessen. Du eee. Hoͤchstpreißliches Ministeriun ö seye, wenn die Militairpflichtigen erfahren, geeignet gefunden und in den Listen notirt habe, ————— ss— 75 Grünberg am 21. Maͤrz 1835. Zu Nr. K. 2056. Betreffend: Die Musterung des Jahres 1835. 0 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg a n die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Sie werden zur offentlichen Kenntniß bringen, daß die. Hauptliste der dießjaͤhrigen Militairpflichti⸗ gen des Kreises vom 29. Marz bis zum 12. April sowohl auf dem Bureau des Großh. Kreisraths dahier, als auf dem Bureau des Großh. Buͤrgermeisters zu Großenbuseck zur Einsicht offen liegt. Ouvrier. Zu Nr. K. 2068. Grünberg am 22. Marz 1835. Betreffend: Den übermäßigen Genuß des Brandweins, insbesondere die polizeiliche Aufsicht auf die Bereitung des Biers. 1 Der Großherzoglich Wei 14 Kreisrath des Kreises Grunberg a n sämmtliche Großherz. Buürgermeister dieses Kreises. gten, durch eine Addresse beider Kammern der Staͤnde veranlaßten hoͤchsten Verfuͤgung, weise ich Sie zu einer strengen polizeilichen Aufsicht auf die Beschaffenheit und Guͤte des Biers, welches in Ihren Buͤrgermeistereien gebraut und verkauft wird, an. Sie werden insbesondere daruͤber wachen, daß nur solches Bier zum Verkaufe gebracht werde, welches vollkommen ausgegohren hat, keine schaͤdlichen Substanzen enthalt und nicht in Saure uͤbergegangen ist. Sobald Sie wahrnehmen, daß der⸗ artiges verdorbenes und nachtheiliges Bier verzapft wird, haben Sie eine Flasche desselben wohlverwahrt zur Untersuchung einzusenden, und den weiteren Verkauf bis zu einlangender Verfuͤgung zu untersagen. Ouvrier. In Gemaͤßheit einer eingelan Zugleich wird bemerkt, daß die Casse jetzt in der Lage ist, auch großere ihr offerirt werdende Capita⸗ Gießen den 10. Maͤrz 1835. Der Director der Spar- und Leihcasse. K. Ch. Knorr. 129 bihlrde d nue Ei der Sad core un Bürgerme sch mil de daß diese Bürgern Gel 13) 60 fl. 9 verleihen Bürgern dieses be Gt. 165 in Gie im G. Die se gelele bedien 2 nachle und wohlf versch nirte lange so w den auf wel erbunden ssair für durch die so wenig . J 1835. irpflichti⸗ is dahier, 1 1836. peranlaßten t und Güte insbesondere tgohren hit, en, daß der⸗ perwahtt zur el. jekt in det elde Capil⸗ 0 9825 z 1835. ꝛeihcasse . 12) Der Stadt Gießen ist von hoͤchster Staats⸗ behoͤrde die Anfertigung und der Gebrauch zweier neuer Siegel in Dienstgeschaͤften, welche das Wappen der Stadt Gießen, ein G mit aufrecht stehendem Loͤwen und der Umschrift:„Großberzoglich Hessische Buͤrgermeisterei Gießen gestattet worden, welches ich mit dem Bemerken zur offentlichen Kenntuiß bringe, daß diese Siegel vom 15 April d. J. von der Gr. Buͤrgermeisterei in Gebrauch genommen werden. Gießen den 23. Maͤrz 1835. Der Buͤrgermeister C. Silbereisen. 13) In hiesiger Armencasse ist ein Capital von 60 fl. gegen gerichtliche Versicherung zu 5 PCt. zu verleihen vorraͤthig. Man ersucht die Großherzogl. Buͤrgermeister der Umgegend, in ihren Gemeinden dieses bekannt zu machen. Großenlinden am 18. Maͤrz 1835. Der Großherz. Hess. Decan A. Hoffmann. 165) Uuterzeichneter kommt den 11. April in Giessen an, woselbst er bis zum 19. Abends im Gasthause zum Einhorn verweilen wird. Die jenigen, die seiner Hülfe bedürfen, sind gebeten, sich baldigst zu melden.— Arme bedient er unentgeldlich. Jos. Galette, Sohn, Pr. Zahnarzt aus der Residenz Darmstadt. Miscellen. Der Torf als Brennmaterial. Wo man Torflager unbenutzt läßt, da ver⸗ nachlässigt man das 2 edürfniß wohlfeiler Feuerung und ein Mittel, wodurch man den Armen eine wohlfeilere Feuerung und eine neue Nahrungsart verschaffen kann und ist zugleich ein Mittel, rui⸗ nirte Waldungen wieder herzustellen, indem man lange Jahre hindurch den Aushau vermindern kann. Torf entsteht nicht in den sehr kalten und eben so wenig in den Tropenländern, sondern nur in den Ländern eines gemäßigten Climas, aber selten auf Klai⸗ und Lehmgrund in stehenden Wassern, welche im Sommer nicht austrocknen. Die Hitze befördert die Verdunstung und trocknet die Wasser⸗ ansammlung aus, und der Frost hemmt die Zer⸗ setzung der Pflanzentheile, Hitze und Frost wirken daher der Torfbildung entgegen. Erst erscheinen Sumpfmoose und Algen und verwandeln sich in Berührung mit Wasser in einen torfartigen Brei. Eine Sumpfpflanzengeneration verfault nach der andern, und diese Verfaulung nimmt in jeder Ge⸗ neration zu, indem auf die feineren Pflanzen grö⸗ bere folgen, bis endlich Moose, Ried- und Woll⸗ gräser, wie auch Heidelbeeren, den Sumpf bedecken. Wenn man ein ausgestochenes Torfmoor wie⸗ der auswachsen lassen will, so muß man stets etwas moorigen Untergrund stehen lassen, und die obere zur Feuerung undienliche, zu lockere Masse über den abgestochenen Boden verbreiten und darf dann an⸗ nehmen, daß etwa in 50 Jahren sich 5 Fuß dicke Torflager von neuem bilden. Daß 3000 Stck. Torf wenigstens so viel zur Feuerung werth sind, als eine Klafter Weichholz, ist sicher richtig. Im Bre⸗ mischen giebt es Moore, welche bis 42 Fuß Tiefe haben, aber solche tiefe Torflager haben nur Moore, die einst große Seen bildeten und keine kleineren Kesselmoore. Die Asche des Torfs enthält Gyps, und deren Ausstreuung ist ein sehr nützliches Dungmittel. Der Ofenrost muß beim Torfbrennen etwas weiter seyn, als wenn man Holz brennt, weil die Torfasche sich leicht verschlackt und dadurch der Rost verstopft wird, auch verkleinert sich die Torfkohle nicht so leicht als die Holzkohle. Die eisernen Röhren leiden mehr beim Torf— als beim Holzbrande, vermuthlich weil die Schwe⸗ felsäure des Torfs das heiße Eisen stärker angreift als die Essigsäure des Holzes; aber noch mehr grei⸗ fen die Steinkohlen das Eisen an, weil sie mehr als der Torf Schwefelsäure enthalten. Dichter, an Erde armer Torf ist für alle Flamm⸗ feuer geeignet, und an der Niederweser wußte man längst, daß man mit Torf eben so gut als mit Holz Ziegel brennen könne. Er eignet sich vorzüg⸗ lich zu allen Schmiedearbeiten— und sogar zum Frischen, wenn er wenig Gyps und phosphorsauren Kalk enthält. Wer in den Zimmern den schwefeligen Torf⸗ geruch nicht leiden kann, der brenne blos Torfkoh⸗ len, welche viele Hitze liefern. Vorzüglich guter Torf liefert etwa 28 pCt. gute Kohlen, von denen — ö 1 5 0 e N We Ae 199 0 Mun 1 1 0 der Cubikfuß 6 Pfund wiegt. Der Cnhikfuß Tannenkohlen liefert aber kaum 6 Pfd. Gewicht. 100 Theile Asche jenes Torfs enthalten: Kieselerde 1 Kohlensauren Kalk 2675 Thonerde— 18, Eisenor dd 10,“ Bitter erde 6,0 Mangonoryd. 0, Gyps ohne Wasser.. 8,“ Phosphorsauren Kalk.. 3,“ Saen N 9 Große Obst- und andere Baͤume zu verpflanzen. Man bildet einen kreisförmigen Graben um den Banm, und gräbt die Erde heraus; aber an— statt den Graben mit lockerer Dammerde auszufül— len, läßt man ihn leer und bedeckt ihn mit Bret— tern oder etwas Aehnlichem, indem man jede Oeff— nung zwischen ihnen mit Heu verstopft, und über das Ganze eine Zoll hohe Schichte Erde breitet. Der Baum bleibt ein Jahr in diesem Zustande, ehe er verpflanzt wird. Während dieser Zeit setzen sich an den Enden der stehengebliebenen Wurzeln eine Menge junger zarter Würzelchen an, welche die sie umgebende Erde fest halten, und um die Wurzeln einen Klumpen bilden. So mit neuen Saugwurzeln dicht am Stamme und in dichten Klumpen ausgerüstet, ist es leicht, den Baum mit der Erde aus seinem Standort zu heben und ihn ohne Storung seiner Vegetation auf eine beliebige Stelle wieder zu pflanzen. Die Wurzelchen setzen in der neuen Erde ihre Verrichtungen fort. Wenn die Bäume nicht gar zu stark sind, so konnen sie bei Frost und Winterwetter versetzt werden, und ihr Fortkommen ist außer allem Zweifel. Die heilsamen Eigenschaften der Brombeer— Blaͤtter verdienen auch gewürdigt zu werden. Sie haben eine Hitze mindernde Eigenschaft und werden von Landleuten, welche diese Eigenschaft kennen, fleißig angewendet. Man nimmt dazu die jungen zarten Blätter und legt sie auf die entzündete Stelle, z. B. geschwollenen Finger, Fuß und andere Theile. Wenn sie einige Zeit gelegen haben, so nimmt man sie ab uud legt dafür andere auf. Sie ver— schaffenb bald Linderung der Schmerzen und heben die Geschwulst. Als Beweis, wie wirksam sie sind, gilt, daß sie aufgelegt ganz naß werden, was doch nur von angezogener Hitze herrühren kann. Je fleißiger man frische auflegt, desto mehr zieht man Hitze aus. Ist diese vorüber, so bleiben die auf— gelegten Blätter trocken. Die hier gerühmte Wir⸗ kung können wir aus eigener Erfahrung nachweisen. ———— 7 Prucht preise. N nme————⅛—— aner 1— ö Waizen.] Korn.[ Gerste.] Hafer.] Erbsen.] Linsen. Staͤdte et 2 f 0 0 N Malter Malter Malter Malter Malter Malter 5 Pfad. fl. kr. Pfnd fl.[kr.] Pfad. fl. kr. Pfnd. fl. kr fl. kr pf. fl. kr. pf Gießen 8—— 200 6—- 180 5.40 160 4 51——— 21——— Grünberg.——(— 510— 4— 30— 24 8 30— 6—— Darmstadt.—— 4———1—— j— 432— 3261— ͤ——— 1. Mainz ,,,. Frankfurt a. M.,/. F 80 —— e r Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindtuckerei. 0 72 bede zu v