u in h, e Vexord, 4 machen, N die Be. Behtimen, u 1835. iznalisitte t worden nd in der — ihn in des neuen u Thaler m 24 fl. mien von 1 Tblt.; 70,000 0 Thlr.; 0., zu; Courant uf Bezug der Se⸗ einen fle. ssen ulld 20,000 att.— pr. Stüc uf. Coll. 20 Thle. ge Uebel, in bettil den be 9 nehmen wird tilt nd auch Oberhessisches Intelligenz und Kreis- Glatt. 24. Freitag den 26. Juni 1835. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. 4061. Grunberg am 11. Juni 1835. Betreffend: Die Inspicirung der Montirungsstücke der Kriegsreservisten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister diefes Kreises. Jeder von Ihnen hat unter besonderem Couvert ein Verzeichniß der in Ihren Gemeinden wohnen⸗ den Kriegsreservisten zugefertigt erhalten. Sie werden beauftragt, diese Kriegsreservisten anzuweisen, Diens⸗ ag den 28. Juli, Morgens 9 Uhr, mit saͤmmtlichen Montirungsstuͤcken, Montirungsbuͤchelchen und putzzeug vor dem Recrutirungs⸗Capitan auf dahiesigem Ratbhause zu erscheinen, die geschehene Bekannt⸗ machung unter die Ihnen mitgetheilten Verzeichnisse zu bescheinigen und diese sofort baldigst wieder anher einzusenden.— Sollten Kriegsreservisten mit Erlaubniß abwesend oder krank seyn oder in gefaͤnglicher Haft sich befinden, so sind deren Montirungsstücke nebst Putzzeug und Montirungsbuͤchelchen durch deren Eltern der sonstige Angehoͤrige, oder in deren Ermangelung, durch andere Kriegsreservisten aus demselben Orte, welche gleichfals zu dieser Revisson beordert sind, dem Recrutirungs-Capftaͤn vorzuzeigen. Es haben bier⸗ lei jedoch die, die Montirungsstuͤcke vorzeigenden Personen dem Necrutirungs-Capitaͤn Bescheinigungen von Ihnen, den Eroßh. Buͤrgermeistern daruber zu übergeben, daß und aus welchem Grunde die Besitzer dersel— ben personlich zu erscheinen verhindert sind. Da, wo Kriegsreservisten zwar abwesend, jedoch nicht uͤber 6 Stunden von ihrem Wohnorte entfernt sud, haben Sie, die Großh. Burgermeister dafur zu sorgen, daß solche von dem Tage der Revision zeitig genug in Kenntniß gesetzt werden. 5 Wegen Abwesenheit des Großh. Kreisraths E Fuhr, Kreisfecretaͤr. zu Nr. K. Giessen am 21. Juni 1835. Betreffend: Die Aufstellung der Kirchen voranschläge aus dem Kreise Gießen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an die Kirchen vorstände zu: Allendorf a. d. L., Crumbach, Fellingshausen, Frankenbach, Gießen, Heuchelheim, Oermannstein, Koͤnigsberg, Nauheim, Rodheim, Waldgirmes, Wieseck. Wegen einer von der boͤchsten Staatsbehoͤrde beabsichtigten neuen Einrichtung der Gemeindebudgets, ii deren Aufstellung bisber verschoben worden. Diese wird indessen doch ganz in der Kurze rasch erfolgen. Ta bekanntlich manche Gemeindekassen Beiträge zu den Kirchenfonds zu leisten haben, so muͤssen die Vor⸗ Mide solcher Gemeinden nothwendig in Verlegenheit gerathen, wenn ihnen dieser Zuschuß gar nicht, oder auch nur die Groͤße desselben, nicht bekannt ist, daher das Erforderliche in dem Gemeindebudget nicht vor⸗ sthen koͤnnen;— ohnehin aber ist auch die Aufstellung der Budgets pro 1836 laͤngst eingetreten. Ich muß deßwegen die oben bezeichneten Kirchenvorstände, die mit Einrichtung der Voranschlaͤge noch zuruͤckstehen, ben so wie voriges Jahr, zur moͤglichst baldigen E ö e bis 110 15. Jul mit dem Bemerken, daß die bis dahin noch zuruͤckstehende durch zu bezahlende Expressen bgeholt werden sollen. 1255 5 f„ 1 Die 9 Buͤrgermeister haben den Großherz. eee 5 zur Kenntniß vorzuzeigen. . r N o Zu Nr. K. 6366. Giessen am 22. Juni 1835. Petreffend: Kosten und Gebühren der Advocaten in Rechtsstreiten der Gemeinden. a Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an sämmtliche Großherz. Bürgermeister dieses Kreises. Mit Bezug auf die in den Instructionen fuͤr die Gemeinderechner bereits ertheilten Vorschrift, wornach die den Gemeinden durch ihre Rechtsstreite entstebenden Kosten und Gebuͤhren der Advocaten nur nach vorausgegangener gerichtlicher Revision aus den Gemeindecassen bezahlt werden können, hat boͤchpreiß⸗ liches Ministerium wiederholt verfügt, daß die durch Active und Passiv-Prozesse der Gemeinden entstehenden, um von diesen zu zahlenden Kosten und Gebuͤhren der Anwaͤlte und Advocaten, von den Buͤrgermeistern nur dann, unter der betreffenden Rubrik des Voranschlags, auf die Gemeindecassen zur Zablung angewiesen wer⸗ den können, wenn dieselben von dem betreffenden Gerichte, uach Maaßgabe ber Vorschriften in dem II. Ab⸗ schnitte der Verordnung vom 23. August 1810 revidirt und nach Umständen moderirt worden sind. Sie werden diese Vorschriften genau befolgen und die Gemeinderechner mit dem Bemerken davon in Kenntniß setzen, daß alle, ohne vorherige gerichtliche Revision der Gebuͤhren geschehende Zahlung derselben, den Rechnern gestrichen werden wuͤrde. FK. Ch. Knorr. Zu Nr. K. 6371. Betreffend: u. S. eigen in der Wobnung der Kaufmann Fischers Wittwe zu Lich verübten Diepstahl. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an sammtliche Großh. Burgermeister dieses Kreises. Nach einer Benachrichtigung Großherz. Landgerichts Lich sind in der Nacht vom 19. auf den 20. l. M. aus der Wohnung der Kaufmann Fischers Wittwe daselbst, nachfolgend verzeichnete Gegenstaͤnde in beträchtlicher Quantitat mittelst Einbruchs entwendet worden: 1) weises, rothes und blaues Atlasband von Nr. 1. bis 11., worunter 1 Stuͤck weises ohne Zacken etwas durchgerieben, 2) gelbes, ditto, von Nr. 6. und 11. 3) grünes, braunes und schwarzes Taffet- und Atlasband von verschiedenen Nrn. 4 schwarzes Grund- Façon-Band von Nr. 5. bis 14. 5) schwarzes Sammetband von Nr. 3. 4. und 9., wovon Nr. 3. gebluͤmt; 6) Pluttgarn und Spitzenzwirn, 7) farbiges und halbseidenes Band, 8) schwarzes Florband, worunter ein Stuͤck mit gelben Flecken, 9) Kameelgarn von verschiedenen Farben, 10) schwarz wollenes schmales und breites Band, 11) Nahseide und doppelte Tramseide von verschiedenen Farben, 12) Vigognewolle und Hamburger Wolle. 5 Sie werden angewiesen, auf diese entwendeten Gegenstaͤnde ein wachsames Auge zu richten und richten zu lassen, und im Falle etwa dergleichen auf verdaͤchtige Weise zum Verkaufe angeboten werden, den Inhaber anzubalten und alsbald berichtliche Anzeige zu machen. K. Ch., Fo. Einsendung hiermit auffordern, und setze ich hierzu die Frist Giessen am 22. Juni 1835. 3 We, gelle seyen neu eitlichen vorausgeg werden ko weder zwe selben not hender U Kreisratt In 30) den b. 42 tagen die OGleßen mit dem öffentlich — Auch zunehmet Git 511 König. Preuß. Fuß, 2 mal 1 mal kubigte Johre Langwa Harkesz nisse ge Zehntgr dien, 0 1 Landwirt 1* uch m, die Fit Erpressen zeigen. 1835. Lorschrift, taten nur boͤchpreiß stebenden, istern nur jesen wer u II. Ab⸗ ken davon derselben, 18 1839. 11 den A enstände n dne Zach richten d „ werkkl en Zu Nr. K. 4296. Betreffend: f 0 zu gemeinschaftlichen Zwecken. Grünberg am 22. Juni 1835. Das Communalbauwesen, insbesondere den Ankauf von Gebäuden Der Großherzoglich Hessische e Kreisrath des Kreises Grünberg an saͤmmtliche Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises. In einer eingelangten Verfuͤgung Groß. Ministeriums des Innern und der Justiz ist gesagt, es seyen neuerer Zeit oͤfters von Gemeinden bereits bestehende Gebaͤude angekauft worden, um sie zu gemein⸗ heitlichen Zwecken, zu Schulen ꝛc. einzurichten, ohne daß eine gruͤndliche Pruͤfung der technischen Behoͤrde vorausgegangen, ob auch diese Zwecke dadurch wirklich und mit geringeren Kosten als durch Neubau erreicht werden konnten; hierdurch seyen viele Nachtheile entstanden, und neden dem, daß das veränderte Gebaͤude weder zweckmaͤßig, noch von der Dauer, wie ein nen erbautes seye, dem Neubau gleichkommende oder den⸗ selben noch uͤbersteigende Kosten erwachsen, hender Gebaͤude, Kreisrath wegen der Zweckmäßigkeit eines solchen Ank Indem ich Sie von dieser Verfügung in Renntniß N es werde daber verordnet, daß ein solcher Ankauf bereits beste⸗ um sie zu gemeinheitlichen Zwecken einzurichten, nicht Statt finden solle, bevor sich der aufs mit Großh. Ober- Baudirection benommen habe. setze, weise ich Sie zu deren genauer Beachtung an. Ouvrier. ——ů———— Bekanntmachungen. 30) Die Mitglieder des Vereins sind ersucht, den§. 42. der Statuten, nach welchen an den Zahl⸗ tagen dieses Monats, zu Grunberg Mittwochs, zu Gießen Freitags Vormittags, eingelegte Ersparnisse mit dem 1. Juli verzinst werden, zur moͤglichsten Ver⸗ öffentlichung, insbesondere far Dienstboten, zu bringen. — Auch größere Capitalien wird die Casse jetzt an⸗ zunehmen im Stande seyn. Gießen den 5. Juni 1835. Der Direktor der Spar⸗ und Leibkasse fur die Kreise Gießen und Grünberg, K. Eh. Knorr. 512) Die diesjährige Serien Ziehung des neuen Königl. Preuß. Anlehens von 12 Millionen Thaler Preuß. Cour., oder 21 Millionen Gulden im 22 fl.⸗ Fuß,— rückzahlbar mittelst 252,000 Praͤmien von 2 mal 100,000 Thlr. Preuß. Courant; 90,000 Thlr.; 2 mal 80,000 Thlr.; 75,000 Thlr.; 5 mal 70,000 Thlr.; 2 mal 65,000 Thlr.; 2 mal 30,000 Thlr.; 2 mal 20,000 Tblr.; 10,000; 9,500; 8,000 ꝛc., zu⸗ sammen 22 Millionen 903,200 Thlr. Preuß. Courant — findet naͤchsten 1. Juli, und die darauf Bezug habende Gewinn-Ziehung— worin alle in der Se⸗ rien-Ziehung herauskommenden Nummern einen klei⸗ neren oder groͤßeren Gewinn machen muͤssen und welche 9000 Praͤmien von 80,000 Thlr. 20,000 Thlr., enthalt— am 15. October d. J. Statt.— Original-Promessen von 5 Nummern pr. Stuͤck sind bei dem Unterzeichneten à 4 Thlr. Preuß. Cour. (7 fl. im 24 fl.⸗ Fuß) pr. Nummer oder 20 Thlr. Preuß. Cour. pr. Promesse gegen gefaͤllige Ueber— sendung des Betrags zu haben; auch ist man bereit, diesen, nach Ablieferung der Promessen, bei den be⸗ treffenden Personen pr. Wechsel in Empfang nehmen zu lassen.— Auf fuͤnf bezahlte Promessen wird eine sechste gratis gegeben.— Auf Verlangen sind auch ausführliche Verloosungsplane zu haben bei Wilhelm Rieger in Frankfurt a./ W. Die Verwandlung der Zehnten betreffend. 5(Fortsetzung.) Diese Angaben berubten auf den Abschäͤtzungen zum Behufe der Steuerregulirung und deßhalb be⸗ ruhigte sich der Herr Oberbaudirector Kroͤncke nicht, sondern er veranlaßte im Jahre 1817 sieben, und im Jahre 1818 dreißig, Pag. 98 und folgende gedachter Schrift namentlich angegebene, Landwirthe zu Alsbach, Langwaaden, Großrohrheim, Auerbach, Zwingenberg, Gernsheim, Erzhausen, Wirhausen, Babenhausen, Harreshausen und Langstadt, die, auf ihren fruher zehntpflichtigen Grundstücken erzielten, zehntbaren Erzeug⸗ nisse genau aufzuzeichnen. Er berechnete sodann den Geldwerth dieser Erzeugnisse, der Zehntabgabe und Zehntgrundrente von diesen Grundstuͤcken nach einerlei Mittelpreisen, namlich nach den Steuerregulirungs⸗ preisen, und hierbei ergab sich im Ganzen folgendes Resultat: Im Jahre 1817 war der Gesammtertrag d Landwirthe Die Grundrente hat aber wirklich betragen 7 118 folglic Die Zehntabgabe davon wurde betragen haben er fruher zehntpflichtigen Grundstuͤcke gedachter sieben 4275 fl. 41 kr. 427 fl. 34 kr. 177 fl. 9 kr. ergab sich der Gewinn von 250 fl. 25 kr. —— Im Jahre 1818 war der Gesammtertrag der fruͤher zehntpflichtigen Grundstücke gedachter dreißig 0—— Landwirthe. 8 8 5 0 a 5 5 5 5„„fl. 13 kr. Die Zehntabgabe davon wuͤrde betragen haben. l 5 g g 1,515 fl. 12 kr. Die Grundrente hat wirklich betragen 4 g b 5 5 2 5 3209 fl. 35 kr. folglich betrug der Gewinn 1 985 fl. 37 kr. Da die Jahre 1817 und 1818 keineswegs eine reichliche Erndte geliefert haben, so mußten diese Resultate um so mehr Beruhigung gewaͤhren, als daraus hervorging, daß die obigen, auf den Abschaͤtzungen zum Behuf der Steuerregulirung beruhenden, Angaben wenigstens den Gewinn nicht zu bedeutend feststellen. So unläugbar diese Vortheile sind, so werden doch noch viele Einwendungen gegen die Verwand⸗ lung erhoben. 9 erh Oft schon ist die Besorguiß geaͤußert worden, daß sich die Rente zu hoch berechnen wuͤrde, weil einzelne in die Ertragsberecknung fallende Jahre einen zu hohen Ertrag geliefert haben. Hohe Jahresertraͤge muͤssen allerdings auch hohe Durchschnittsertraͤge liefern, nur kommt es nicht auf hohe Geldertraͤge, sondern darauf an, welche Koͤrnerbetraͤge nach den Durchschnittspreisen daraus hervorgehen, weil die Rente in der Regel in Getraide bestebt. Meistentbeils fuͤrchtet man aber die Geldertraͤge von 1816, 1817 und 1818, weil damals die Fruchtpreise gerade sehr boch standen. Diese Furcht ist ganz und gar ungegründet, weil, wenn nach hohen Preisen die Getreidequantitaͤt aus dem Geldertrage bestimmt wird, natuͤrlich diese⸗ geringer ausfaͤllt, als wenn sie aus derselben Summe durch geringere Preise ermittelt wuͤrde. Folgendes Beispiel wird dies naͤher zeigen. Der Großgerauer Zehnten bat im Jahre 1816 einen reinen Ertrag von 8544 fl. 17/ kr., im Jahr 1823 aber einen solchen von 2380 fl. 1% kr. geliefert. Demungeachtet hat das Jahr 1823 mehr auf eine hoͤhere Rente hingewirkt, als das Jahr 1816. Denn der Koͤrnerertrag berechnet sich in beiden Jahren folgendermaßen: Fruchtgattung. 18 1 65 1823. Waitzen 3 M.— S.— K. 3 G. 2M. 5 M.— S.— K.— G.— M. Korn„ 2 312 0 3 77 4 77 3 7 U 7 323 77 755 3 77 3 1 Gerste„. 221 77 1 77 3 77 2 77 1 77 386 7 7— 1 77 Spelz 8 7 3„5 3„ 3„ 281 7 3 9 3 1 2 7 2 1. Hafer*** 31 77 3 77 3 77 2 77 1 7 38 77 3 77 8 2 55 7 Dieses Beispiel, deren sehr viele angeführt werden koͤnnten, wird auf die Nothwendigkeit hinweisen, mit solchen Urtheilen vorsichtig zu seyn. Waren die Durchschnittspreise von 1816 nicht viel hoher gewesen, als die von 1823, so batte sich der Getraideertrag des Großgerauer Zehnten fuͤr das Jahr 1816 unmoglich geringer berechnen konnen, als fur das Jahr 1823. 0 Eingewendet wird ferner, der die Rente darstellende reine Ertrag sey durch Pachtungen so hoch gesteigert, daß er selbst dasjenige, was die Pflichtigen als Zehnten entrichten, uͤbersteige. Diese Behaup⸗ tung ist nach obigem ganz unrichtig, weil die Zuschuͤsse der Pachter zu dem Zehntertrage sonst 18 Jahre lang sehr bedeutend gewesen seyn müßten. Selbst, wenn die pächter 18 Jahre lang bedeutenden Verlust gehabt haͤtten, so wuͤrden die Pflichtigen bei der Verwandlung so lange immer noch gewinnen, als Erstere nicht die saͤmmtlichen Einscheuerungskosten aus eigenen Mitteln bestritten, und außerdem noch so viel einge⸗ buͤßt baben, daß dadurch die dem Berechtigten immer verbleibenden Kosten und der oben gedachte Koͤrner⸗ verlust vollig gedeckt worden waͤre. Welcher Mann wird mehr als einmal mehr als 2 fuͤr eine Sache ge⸗ ben, die nur J werth ist.— Auch zeigt es sich, wenn man den Behauptungen dieser Art auf den Grund geht, fast immer, daß hierbei auf das Stroh und auf den kleinen Zebnteu keine Ruͤcksicht genommen worden ist. (Beschluß folgt.) erh ee n Staͤdte Datum e Korn. Oerste. Hafer. Erbsen. Linfen. 1 f Malter Malter Malter Malter Malter Malter ö pfad. fl. kr. Pfud's fl. tr. find. fl. kr. Pfnd. fl. kr fl. r. spff f. Fr.spf. Gießen. 9—— 200 6— 180 5— 160 430— 3 20 2 Grünberg. e 8040— 4015 8 3300— 245 5 30— 6—— Darmstadt. n ier ee Main, CTTTCC Frankfurt a. M.„„ 50 4400— 440— 32 5. 0 0 . 8 125 e 1 0 2 a e eee eee ee Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. 91 un zu inv n Nt. K. Betreff. u Lich nacht J) weiße etwa 2 gelbe ) grün 4) schw 5) schw 6) Plat 7) farb. 8) schm 9) Ka 10) Nah 10) schwa 19 Nie U chen, u Nr. g. detreffe⸗ Kr