Sept. 1831 en 7 g Wan zugüst ist he 3 damit vet, muß, wenn ben, nicht auscontessson u in Kennt, pt. 1835. sen, daß resp. zu le⸗ e Weise be⸗ neister. 12. Octo. zum Löten verweilen Darmstadt. ——— 1 K N——ę¼04— r * 2 8 De ene 8— 5 r 2— a N* Oberbessisches, Intelligenz und Kreis-Hlatt. 237. Freitag den 25. Septbr. 1835. 8. 77 4* 2 dr* 7 2 Mreigräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. 6217. 5 Grünberg am 21. Sept. 1835 Betreffend: Die Verminderung der für die Landwirthschaft schädlichen Vögel, insbesondere den Vollzug der Verord— nung wegen Verminderung der Sperlinge. 5 5 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. 1 115 ist nachstehende Verfuͤgung hoͤchstpreislichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12ten M erfolgt. „Da bei dem Vollzug der Verordnung vom Zten October 1817 wegen Verminderung der Sperlinge und nach Maasgabe der biernach erlassenen Ausschreiben der vormaligen Großherzogl. Regierungen da— hier und zu Gießen darüber Zweifel entstanden sind, welcher Veboͤrde in Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehoͤrden die Strafgewalt rücksichtlich der nicht eingehaltenen verordnungsmaͤßigen Sper⸗ lingslieferung zustehe, so eroͤffnen wir Ihnen zu Ihrem Bemessen und zur geeigneten weiteren Verfuͤ— gung, daß jene Strafgewalt auf die Großberzogl. Landgerichte, als Polizeigerichte 1. Instanz uͤberge⸗ gangen ist, zur Abkuͤrzung des Verfahrens jedoch die mit der Sperlingslieferung zuruͤckstehenden Perso— nen in die durch die Großh. Buͤrgermeister aufzustellenden polizeilichen Feldfrevelverzeichnisse aufzuneh— men sind, wonach dieselben auf die polizeilichen Feldruͤgegerichte bei Vermeidung des Eingestaͤndnisses und unter Ansatz der ordnungsmaͤßigen Vorladungsgebuͤhren der Landgerichtsdiener, vorgeladen und der Verordnung gemaͤß bestraft werden“ welche ich Ihnen zur Nachricht und Befolgung mittheile. Ou veri e r. —ů——-—-—— Zu Nr. K. 6219. Gruͤnberg am 21. Sept. 1835. Betreffend: Musterung, insbesondere die von den Geistlichen zu Fertigung der Ortslisten aufzustellenden Auszüge aus den Geburts-Protocollen. l 9 Der Großherzoglich Hessische U 75 2 e Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz ist nachstebende Verfugung ergangen. „Bisher sind die Formularien zu Aufstellung der Auszuͤge aus den Geburtsregistern zum Behufe der für die Musterung zu fertigenden Ortslisten gewoͤhnlich von den betreffenden Geistlichen eigenhaͤndig angefertigt worden. Da die Geburtsprotocoll-Auszuüge die Grundlage der Orts- oder Gemeindelisten bilden und deßhalb fuͤr die Gemeinden selbst von Wichtigkeit sind, da ferner eine Gleichfoͤrmigkeit in diesen Auszuͤgen als nothwendig erscheint, so tragen wir Ihnen auf, die saͤmmtlichen Großh. Buͤrger— meister Ihres Verwaltungsbezirks anzuweisen, fuͤr ihre Geistlichen Formularien zu den Geburtsproto— coll⸗Auszuͤgen nach Anleitung des der Allerhoͤchsten Verordnung vom 30 April. 1831, die Vollzie⸗ hung des Necrutirungsgesetzes betreffend, angefuͤgten Formulars M 2 auf Kosten der Gemeinden drucken zu lassen und denselben die noͤthige Anzahl solcher Formularien zuzustellen.“ In Gemaͤßheit derselben weise ich Sie, an auf Kosten der Gemeinden Formularien nach dem Muster 2 der allerboͤchsten Verordnung vom 30 April 1831 drucken zu lassen und den geistlichen zum Zweck der zu fertigenden Auszuͤgen zuzustellen. Bei den Musterungsacten werden kuͤnftig keine anderen als auf sol⸗ che gedruckten Formularien angefertigten Auszuͤge der Geburts-Protocolle angenommen. id K. 7400 5 8 A Der Großherzoglich Hessische f Kreisrath des Kreises Gießen. 81 an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Es ist mir von dem Kreisboten die beschwerende Anzeige geschehen, daß von dem groͤßten Theile der Gemeinderechner die Bestimmung des§. 35. der Instruktion, wonach von den Schuldnern, welche nach Ein⸗ reichung des Pfandbefehls Zahlung leisten, insofern der Kreisbote nicht schon der Pfandung wegen sich in die Wohnung des Debenten begeben hat, die Haͤlfte der Pfandungskosten erhoben werden sollen, seither nicht be⸗ achtet worden sey. Ich bringe diese Anordnung mit dem Bemerken in Erinnerung, daß die Gemeinderechner für die Befolgung derselben persönlich verantwortlich sind. Es versteht sich indeß von selbst, daß der Kreis⸗ bote auf diese Gebuͤhren nur dann Anspruͤche hat, wenn der hoͤchste Betrag, den derselbe zu empfangen be⸗ rechtigt ist, nicht uͤberschritten wird. 4 Wenn die Debenten nachweisen, daß sie entweder auf meinem Bureau, oder insofern der Pfandbefehl schon dem Kreisboten uͤbergeben seyn sollte, bei diesem die Quittung vorgezeigt haben, bevor dieser der Pfan⸗ dung wegen in die Gemeinde gekommen ist, sind alsdann die Kosten zu restituiren. Sie werden beauftragt, dieses den Rechnern zu eroͤffneu. In Abw. d. Großh. Kreisraths L. Follenius, Kreissecr. Zu. Nr. K. 7431. f Gießen am 23. Septbr. 1835 Betreffend. Die Verminderung der für die Landwirthschaft schadlichen Vögel, insbesondere den Vollzug der Verord⸗ nung wegen Verminderung der Sperlinge. ö Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtl. Großh. Buͤrgermeister des Kreises „Da bei dem Vollzug der Verordnung vom 3. Oct. 4817 wegen Verminderung der Sperlinge und nach Maßgabe der hiernach erlassenen Ausschreiben der vormaligen Großh. Regierung dahier, daruͤber Zweifel entstanden sind, welcher Beboͤrde in Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehoͤrden die Strafgewalt ruͤcksichtlich der nicht eingehaltenen verordnungsmaͤßigen Sperlingslieferung zustehen, so wird Ihnen auf höchste Anordnung hierdurch eröffnet, daß jene Strafgewalt auf die Großh. Stadt- und Landgerichte, als Polizeige⸗ richte erster Instanz, uͤbergegangen ist; zur Abkuͤrzung des Verfahrens jedoch die mit der Sperlings⸗Lieferung zurückstehenden Personen in die, durch die Großh. Buͤrgemeister aufzustellenden polizeilichen Frevel-Verzeichnisse aufzunehmen sind, wornach dieselben anf die polizeilichen Feldruͤgen⸗Gerichte, bei Vermeidung des Eingeständ⸗ nisses, und unter Ansatz der ordnungsmaͤßigen Vorladungsgebuͤhren der Gerichts-Diener, vorgeladen und der Vorladung gemaͤß bestraft werden.“ Sie haben sich daher nach dieser Verfuͤgung, in so weit solche Sie angeht, genau zu bemessen, und daruber zu wachen, daß durch schleunige Erwirkung der Bestrafung der Saͤumigen, die vorgeschriebene Lie⸗ ferung der Sperlinge kuͤnftig puͤnktlich geschieht. In Abwesenheit des Großh. Kreisraths. L. Follen ius, Kreissecretaͤr. Zu Nr. K. 7418. Gießen am 22. Sept. 1835. Betreffend. Den Beitritt des Großherzogthums Baden zum deutschen Zollverein. Der Großherzoglich Hessische 2 Kreisrath des Kreises Gießen. An saͤmmtliche Großh. Bürgemeister dieses Kreises Die Großh. Badische Zolldirection zu Karlsruhe hat die Verfügung getroffen, daß Fabricate des Ver⸗ einsgebiets, welche von Messen und Commissionslagern aus zweiter Hand bezogen worden, und die, unzollfrei in das Großhenzogthum Baden eingefuͤhrt werden zu koͤnnen, eines Ursprungsscheins bedürfen, die aber mit dem Orignal der Ursprungsbescheinigung um deswillen nicht versehen sein konnen, weil das von Fabricanten ausgestellte Ursprungszeugniß eine Waarenquantitat umfaßt, die nur zum Theil an einen und denselben Ba⸗ dischen Abnehmers gelangt, unter Erfuͤllung folgender Bedingungen zollfreien Eingang in Baden genießen: Gießen am 18. Septbr. 1830. 10 Die 5 bal! hgasscheins g U Unt 2.7 8 ze an Eis 3, von Jaa des Urspr! ef guest Sie erbal 1 peröffentlichen I berweise, 3¹ Nr. K. 62 Betreffend! Kr Ethaltene 1 Heselschaft de uuftragt, auf u lassen. Die Rub u Nr. K. G Betreff Kr 0 Der untt sch, bie er dle kvätts auf der? in Bekretungöff du Nr. K. 9 . deireffen Uhrendung von 830. le der ö Ein⸗ in die ht be⸗ echner Kreis⸗ en be⸗ befehl Pian; 2 8 1835 Verord- ge und Zweifel gewalt bochste lieige⸗ serung schnisse eständ⸗ ud der 1835 s Ver nolfrei er mit icanten en Be⸗ ßen 8 8 3 e N 110— 1 1., Die von einem Kaufmann des Groß. Baden erkaufte Waarenquantitaͤt muß von einer, vom duptzollamte am Bezugs platze beglaubigten Abschrift, resp. einem also beglaubigten Auszuge des betreffenden dsprungsscheins begleitet seyn; 2., Unter der Abschrift, resp. Auszug des Ursprungsscheins, muß durch den Verkaͤufer am Be⸗ igsplatze an Eidesstatt bestätigt sein, daß die veraͤußerte Waare auch wirklich die im Ursprungsscheine be⸗ Fhriebene, mithin vereinslaͤndisches Fabricat, sei. Endlich muß 3., vom Hauptzollamte am Bezugsplatze, nebst der unter 1 schon erwahnten Beglaubigung der Ab⸗ shrift des Ursprungszeugnisses noch bezeugt sein, daß in die Glaubwuͤrdigkeit der Angabe des Verkaͤufers kein zweifel gesetzt werde. Sie erhalten daher den Auftrag, diese Anordnungen auf geeignete Weise in Ihren Buͤrgermeistereien u veroͤffentlichen, und die sich bei Ihnen etwa anmeldenden Fabricanten kurzerhand an Großh. Hauptzollamt y verweisen. In Abwesenh. des Großh. Kreisraths L. Follenius, Kreissecretaͤr. zu Nr. K. 6235. Grunberg am 22. Septbr. 1835. Betreffend: Die heimliche Entfernung der Clisabetha Heß von Atzenhain ans ihrer Heimath, Das Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Vuͤrgermeister dieses Kreises. Erhaltener Anzeige nach, bat sich die Rubricatin heimlich aus ihrer Heimath entfernt und treibt sich u Gesellschaft des Scheerenschleifers Caspar Queckboͤrner von Atzenhain auswaͤrts herum. Sie werden daher ktauftragt, auf dieselbe ein wachsames Auge richten— sie im Betretungsfalle arretiren und hierher abliefern u lassen. Die Rubricatin ist 30 Jahre alt, gesetzter Statur und dermalen schwanger. Quvrier. zu Nr. K. G. 6173. Grünberg den 23. Sept. 1835. Betreffend: Die Entfernung des Johannes Volkmann von Beuern aus seiner Heimath. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großh. Burgermeister dieses Kreises. Der unten näher beschriebene Rubricat, welcher nicht im vollen Gebrauche seines Verstandes ist, hat ch, wie er dieß früher schon mehrfach gethan hat, wieder aus seiner Heimath entfernt und wird sich aus⸗ bärts auf der Bettelfahrt herumtreiben.— Sie werden angewiesen, auf denselben wachen zu lassen, ihn in Betretungsfalle zu arretiren und anher einzuliefern. Ouvrier. . Signalement des Johannes Volkmann. Nase: lang Mund: gewoͤhnlich Alter: 39 Jahre Große: 6 Fuß 6 Zoll 9 Haare: graublond Bart: roͤthlich Stirne: breit Kinn: breit Augenbraunen: graublond Gesicht: lang 5 Augen: grau Gesichtsfarbe: gesund. 1 zu Ne. K. P. V. 1899. Giessen am 24. Sept. 1835. Betreffend: In wa s Sche gegen Wilhelm Goßmann aus Carlsdorf im Curfürstenthum Hessen wegen ntwendung von Kleidungsstücken.. N a 9 Der Großherzlich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an sämmtliche Bürgermeister des Kreises Giessen. a Bei dem dahier in Untersuchung stehenden und inhaftirten Rubrikaten sind folgende Frauenkleider: 1) ein kattunenes braun und grün getupftes Kleid, 9 2) ein desgl. lila und gelb carirt, 3) ein weißer Unterrock von Pique, gefunden worden, die er angeblich in ein weißes Tuch zusammengebunden, gefunden zu haben behauptet. 4 * 5 Da jedoch diese Angabe mit den vorliegenden Untersuchungs⸗Acten im Widerspruch steht, so bean trage ich Sie, dem Ersuchen Gr. Stadtgerichts dahier entsprechend die geeignete Bekanntmachung zu und mir, daß dieses geschehen, binnen laͤngstens acht Tagen e N erlasse anzuzeigen. g Ch. Knorr. — Bekanntmachungen. 829) Der auf den ten und 7ten Oct. dieses Jah⸗ res bestimmte dahiesige Vieh- und Kraͤmermarkt ist wegen des Eintritts des juͤdischen Laubhuͤttenfestes auf Dienstag den 29ten und Mittwoch den 30ten dieses Monats verlegt worden, welches man zur allgemeinen Kenntniß des handelnden Publicums bringt. Die Großh. Buͤrgermeister und Beigeordneten des Kreises Gießen und Gruͤnberg werden ersucht, Vorste— hendes in ihren Gemeinden auf ortsuͤbliche Weise be— kannt machen zu lassen. Gießen den Zten Septbr. 1835. Der Großh. Burgermeister. C. Silbereisen. 851) Der Unter zeichnete kommt den 12. Oeto- ber in Giessen an, woselbst er bis zum 15ten October im Gasthause zum Einhorn verweilen wird.— Arme bedient er unentgeldlich. J. Galette, Sohn, Zahnarzt der Residenz Darmstadt. 862) M. Heß am Asterweg emfiehlt seine bestens assortirten Waaren in allen Gat— tungen: glatte und facionirte weiße Kleiderzeuge, far— bige Halbseidenzeuge, Bagtalins, Piqués, Bettdecken, Piqués und wollene Unterröcke, Schuh- und Pantof⸗ felzeugen, Blonden und Garntüll, Einsatz, Spitzen, Blonden, Atlas⸗, Flor⸗ und Gürtel⸗Bändern, Shawls, Foulards, Schleier, Vorhangs-Frangen und Vorduren, P T. alle Arten Handschuhe, wollene und baumwollen Strümpfe, weiß und in farbigen, Camisölchen un Unterkleider, Herrenkragen, Chemisetten, Cravg ten in den besten Mustern, viele Gegenstände Bronce und Perlmutter zu Damenputz, als: Schnabl, len, Plaques, Ohrgehänge, Börsengarnituren, ein reiche Auswahl Damentaschen, und bittet, unter Ju sicherung der reellsten Bedienung, ihn, bei Bedürfei in diesen Artikeln, mit gütigem Zuspruch zu beehren 860) Henriette Heß empfiehlt eine vorzuͤgliche Auswahl Putzwag ren, bestehend in feinster weißer Pariser Si ckerei, als: Chemisetten, Kraͤgen, Perlerins Riche, in den besten und neuesten Mustern Modell-Huͤte und Hauben, facionirte Hu zeuge, Blumen ꝛc. Die große und reichliche Auswahl, billige Preise und reelle Bediennng lassen mich einen zahlreichen Zuspruch en warten. 851) Alle Sorten aͤcht farbige Strich und Stickwolle, Seiden- und Leinen-Strg⸗ min in allen Breiten, angefangene Sticke⸗ reien und gewirkte Taschen in den neuesten Mustern, zu herabgesetzten billigen Preiseg, empfiehlt M. Heß, am Asterweg. i 35 3———* PDruchtyp reise. ö Waizen.] Korn. Gerste. 5 a N rbs Li Sttaͤdte Datum 5 8 ö 1 e Malter[Malter[Malter[Malter- Malter[ Malter U . Pfnd. fl. kr.] Pfund. fl. kr. Pfund. fl. kr. Pfund. ff. Fr. l kr l 5 Hie—— 200 5 50 480 430 100 50 5 1 8 8 1 8 1 Srünberg.——— 5610— 445— 3030]— 245 5 2 3 Darmstadt. F.„ 333 N 7995 1 5 1 Mainz. 19. Sept.— 5 49— 429— 38% Frankfurt a. M. 21.—— 520C⁶ü-- 4— 3— 6 30 10— 2 1 g ö b Druck und Verlag der G. D. Brühleschen Buch⸗ und Steindruckerei. ben.“ u Nr. K.“ u Nr. K. Betresfe K Auf dem Acke, mit schr Abtreiben entf slenfalls Ihn erichten. Ju Nr. K. Betreffe 1 Es ist ba ihne deßhalb Sie werd ihne daß sich Auch lden im Pat Ind anher ab Sollten flat beizume I. Nr. K. Betreffe N N läßiongen! 00 daher ber eigen, we 8 Anat. 8 05 Ausschluf Dns J N genommen