gen Aesten obigem Bei Altern a see oft zu te oder an⸗ sen abwirft. en Triebe e Wunden zeln hervor⸗ der Krone, ich an ein⸗ „und durch en erzeugen, nerhalb der zei jungen, darauf ge⸗ Krone und beus stärker imverhältniß⸗ h nach, daß Augen zu⸗ ge, bis die de kann mal dadurch, daß die Wurfelt t guter Du der mit Alu ne — 1 beleben 8 Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Glatt. VA. Freitag den 23. Januar 1835. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. 3798. Giessen am 16. Januar 1835. Betreffend: Die Verhältniffe der Waisen im Kreise Gießen Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n saͤmmtliche Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises. Um dem Physicus das Aufsuchen der Waisen zu erleichtern, gebe ich Ihnen auf, demselben die vorkommenden Dislocationen, sowie die Ab- und Zugaͤnge der Waisen stets und zwar jedes mal alsbald anzuzeigen, K Eh. Ku or er. Zu Nr. K. P. V. 238. Giessen am 17. Januar 1835. Betreffend: Die von einem unbekannten Fremden in der Wirthsstube des Joh. Kling zu Wieseck zurückgelassenen Effecten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n saͤmmtliche Großh. Bür germeister des hiesigen Kreises. Vor etwa drei Wochen, auf einen Vormittag, hat ein unbekannter Fremder bei Wirth Joh. Kling in Wieseck ein flaͤchsenes Betttuch, mit den Buchstaben D. V., und ein weiteres Betttuch, mit denselben Buchstaben gezeichnet, in einem baumwollenen Sacktuche zusammen gebunden, mit dem Bemerken zuruͤckge⸗ lassen, daß er gegen Abend wieder kommen und diese Gegenstaͤnde dann wieder mitnehmen werde. Dies ist aber bis jetzt nicht geschehen, weshalb derjenige, welcher irgend einen Anspruch an die genannten Sachen zu machen hat, aufgefodert wird, sich baldigst dahier zu melden. Sie, die Großherz. Burgermeister haben dies in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen. K. Ch. Knorr. Giessen am 20. Januar 1835. Zu Nr. K. P. V. 265. N Betreffend: Die Entweichung des Georg Daniel Schnabel aus Grünberg aus dem biesigen Arresthause. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n saämmtl. Großh. Buͤrgermeister des Kreises, mit Ausnahme des Buͤrgermeisters der Stadt Giessen. In der Nacht vom 19. auf den 20. dieses ist der Rubricat, ein hoͤchst gefaͤhrlicher Mensch, aus dem hiesigen Arresthause entwichen. Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, beauftrage ich Sie, auf den⸗ selben genau zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle zu arretiren und alsbalden wohlbewacht anber abzu⸗ * liefern, zu welchem Ende das Signalement desselben hier nachfolgt. K. Eh. Fee x. Signalement des Georg Daniel Schnabel von Grunberg. Alter: 30 Jahre, 5 Gesichtsform: schmal, Groͤße: 67 8 ½“ Großh. Hess. Decimalmaaß, Gesichtsfarbe: bleich, Statur: gewoͤhnlich, Besondere Zeichen: eingefallene Wangen, Haare: zwischen hell und dunkelblond; sie waren Kleidung: kurz vor der Entweichung geschnitten, be— Er trug bei seiner Entweichung deckten jedoch Stirn und Schlaͤfe, 1) eine Kappe von gruͤnem Tuche, Augenbraunen: wie die Haare, 2) ein braungruͤnes Kamisol von Bieber mit Augen: blaugrau; der Blick ist stier, Metallknoͤpfen, Bart: blond, 3) eine blaue Tuchweste, Stirn: gewohnlich, 4) blaue leinene lange Hosen, Nase: lang und gebogen, 5) braun⸗ graue Gamaschen, Mund: nicht groß, 6) Schuhe. Kinn⸗ schmal, 1 Zu Nr. K. P. V. 281. Giessen am 21. Januar 1835. Betreffend: Ein, von der hiesigen Heerde entlaufenes Schwein. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen ad n die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Am 186. dieses ist ein 1 Jahr altes, ungefaͤhr 90 Pfund schweres, verschnittenes Mutterschwein von der hiesigen Heerde abhanden gekommen. Es ist dies von Farbe ganz weis, jedoch durch zerbissene gezackte Ohren sehr kenntlich. Sie werden dies alsbald zur oͤffentlichen Kenntniß bringen und allenfalls Ihnen gemacht werdende 5 Anzeigen schleunigst anher einberichten. K. C h. Knorr. 4 An die Stelle des bisherigen Kreisboten Rabenau ist der hiesige Burger Peter Schneider zum Kreisboten auf Widerruf bestellt und auch als solcher bereits verpflichtet worden, vas biermit öffentlich bekannt gemacht wird. Gießen den 19. Januar 1835. ü Der Großherz. Hess. Kreisrath des Kreises Gies ud —— H— l Weil aschgt fen. zen in eil Wels vethe die ben k zernie störer Auße den als: gels spa We) geng dieje Früh noch Nauf Gabe befind Bäun Diese oder und nige 9 8 gelrau welche um di Jedoch Mit N verfat 1 1835. 1852 1530 itterschwen zerbissene t werdenke meider zul iu öffentlic Miscellen. Ueber die Behandlung der Obstbaͤume zu Anfang des Fruͤhjahrs. (Bescheluß.) II. Das Reinigen der Obstbaͤume von Raupen und Moos. Die den Obstbäumen schadlichste Raupe ist die Weißdornraupe, gegen 2 Zoll lang, haarig, aschgrau, mit schwarzen und rothgelben Längestrei⸗ fen. Der Schmetterling hat weise Flügel mit schwar— zen Adern. Die Naupen stecken den Winter über in einem Gewebe beisammen auf den Bäumen und Welsdornsträuchen. Diese Naupen gehören zu den verheerendsten, die sogleich im Frühjahr, sobald die Blätter hervorkommen, mit dem Fraße dersel⸗ ben beginnen, und dadurch nicht allein die Erndte zernichten, sondern sogar das Wachsthum der Bäume stören und nicht selten deren Absterben verursachen. Außer dieser gibt es noch 5 weitere Naupen, welche den Obstbäumen mehr oder weniger schädlich sind, als: der Großkopf, Winterspanner, Rin⸗ gelspinner, Goldafter und Hagedorn⸗ spanner. Sämmtliche Naupen sind in Nro. 5. der Weinheimer landwirthschaftlichen Blätter für 1832 genau beschrieben, und man macht hier nur auf diejenigen Maßregeln aufmerksam, welche man im Frühjahr zu deren Vertilgung und Verminderung noch treffen kann. Diese sind: 10 ein fleißiges Reinigen der Bäume von allen Raupennestern, die sich gewöhnlich zwischen den Gabeln der Aeste oder in allen verdorrten Blattern befinden, durch besonders fleißiges Besichtigen der Bäume und gelegenheitlich des Ausputzens derselben. Diese Nester müssen jedoch sorgfältig verbrannt, oder wenigstens 1 Fuß tief in die Erde vergraben und festgetreten werden, sonst erscheinen die Raupen einige Tage später doch wieder auf den Bäumen. 2) Das fleißige Abkratzen der Eier der Nin⸗ gelraupe gelegentlich des Ausputzens der Bäume, welche in Form eines grauen, perlartigen Ninges um die Zweige gelegt sind. Man darf dieselben jedoch nicht auf den Boden werfen, sondern muß mit deren Vertilgung wie bei den Naupennestern verfahren. 3) Ist man auf diese Weise nicht aller Nau⸗ penbrut habhaft geworden, so suche man die Nau⸗ ven selbst bei etwas vorgerückter Jahreszeit des Morgens früh vor Sonnenaufgang, oder Abends spät; ferner bei feuchter Witterung in den Astga⸗ beln, wo sie haufenweise beisammensitzen, auf, und drücke sie todt. 4) Durch ein leichtes Schutteln der Bäume oder Beklopfen der Aeste fallen dieselben auch zu Boden, wo man sie sodann gleichfalls vertilgen kann. 5) Um das Ueberlaufen der Raupen von einem Baume auf den andern zu verhindern, bestreiche man handbreite Streifen dickes Papier oder Leder mit Wagenschmier, Theer oder Vogelleim und be⸗ festige diese mittelst Binden an die Stämme der von den Raupen noch nicht besuchten Bäume. Diese Streifen müssen jedoch von Zeit zu Zeit wieder angefrischt, und die etwa daran hängenden Naupen getödtet werden. Dabei muß man aber die Vor⸗ sicht haben, daß von dem Theer nichts auf den Baumstamm selbst komme, weil dadurch leicht Brand entsteht. Die Weinheimer Abtheilung hat wegen dieser Gefahr statt dieser Masse folgenden Anstrich empfohlen: Man nehme auf 80 bis 100 Bäume 1 Pfund Faß⸗ oder Gießpech,, Pfund dicken Ter— pentin, lasse beides in einem festen Zweimaaß⸗ topf über gelindem Kohlenfeuer flüssig werden, rühre es einige Mal um, gieße dann 1 Pfd. dickes Rüb⸗ oder Leinöl dazu, rühre es aber— mals um und lasse es abkühlen. Dieser Leim ist den Bäumen zuträglich; der Papierstreif wird damit innen und außen bestrichen und alle 3 bis 4 Tage erneuert Sollen diese Vorsichtsmaßregeln von Erfolg seyn, so müssen sie nicht blos von einigen Baumeigen— thümern, sondern von allen der Gemeinde, und nicht allein auf den Bäumen selbst, sondern f auch an den benachbarten Hägen und Zäunen mit gleicher Sorgfalt vorgenommen werden, und nur durch dieses gemeinsame Zusammenwirken kann eine Gemarkung von diesem Uebel, das besonders im Jahre 1828 großen Schaden anrichtete, befreit werden. Die Vögel, denen durch die Vernichtung eines großen Theils der Raupen eine ihrer ange⸗ „„ ³ A— nehmsten Speisen seltener gemacht ist, werden durch eifriges Aufsuchen der übrig gebliebenen für ihre gänzliche Ausrottung nach und nach um so mehr sorgen. Nicht minder schäͤdlich sind alle Moosarten und Flechten, die sich auf der Rinde der Bäume befinden, sie entziehen denselben einen Theil der Nahrung, und dienen einer Anzahl von Insekten zum Schlupfwinkel. Man reinige daher die Bäume im Frühjahre von allem Moos mittelst besonderer Baumkratzen, oder auch der gewöhnlichen Hak⸗ ken, mit welchen man bei alten Bäumen dasselbe abkratzt, bei kleinen wird der Zweck schon durch das Abreiben mit einem kurzen, nicht zu starken Besen erreicht.(Vergl. Kreisblatt Nr. 4.„Ueber Reinigung der Obstbäume.) Ist dieß geschehen, so wird ein Anstrich mit einer Flüssigkeit von/ Kalk und/ Lehm ge⸗ macht, welcher die auf der Rinde befindlichen Eier und Larven vollends vertilgt. Nicht minder empfehlenswerth ist für junge Bäume ein sorgfältiges Anheften an gerade Pfähle, welche immer auf der Mittagsseite in der Art zu stecken siud, daß durch dieselben das Stämmchen gleichsam in Schatten kommt, und die häufigen Brandblattern vermindert, wenn nicht ganz ver⸗ hütet werden. Es wäre zu wünschen, daß diesen Zeile von den Landleuten, welche Obstbäume besitzen, einige Aufmerksamkeit gewidmet, und daß dieselben von den Orts⸗Baumaufsehern— wo solche bestehen— genau beobachtet werden möchten. Anfrage und Bitte. Ein Landmann hiesiger Gegend, welcher Be— sitzer mehrerer, über 1 Stunde entfernt liegender Grundstücke ist, wünscht zu wissen, auf welche Art solche Ländereien am besten und wohlfeilsten gedüngt werden können?— Seiner Ansicht nach erfodert es zu viel Zeitaufwand, um auf gewöhnlichem Wege ein solches Grundstück zu düngen, und der Betrag der Dungkosten überwiege oft den Ertrag der Erndte. Sollte einer unserer geehrten Leser etwas Neues und Gediegenes über diesen Gegenstand uns mittheilen können, so werden wir demselben für's allgemeine Beste einen Platz in diesem Blatte einräumen. Gießen im Januar 1835. Die Redaetion. ———— Iru cht preise. Waizen. Ko en Gerst e. afer. Erben La 3 Staͤdte Datum ⸗²—ͥ 3 f 5 Linsen. Malter Malter Malter Malter Malter Malter ; Pfd.] fl. kr. Pfad. fl. kr.] Pfund. fl. kr. d. fl. kr. Gießen. 17, Jan. 700 6— 180 3 22 100 85 45 5 1 40 Grünberg. 3. Nod.— 5/½—— 3400— 3— 240 Tarmstadt. 1% Jain e 3 2855 Mainz 4. Ser.— 417— 4455— 44— 3— Frankfurt a. M. 15. Sept.[— 5— 420— 4160— 3416 0 0 C Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch und Steindruckerei. Zu N