dhe als der⸗ ich zu ten neu⸗ h an ckend wohl nug⸗ t die pitze auch börige Oberhessisches Intelligenz und Kreis- Blatt. M35. Freitag den 6. Februar 1835. Nreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. 749. Grunberg am 29. Januar 1835. Betreffend: Die Beitreibung der Besoldungstheile der Schullehrer. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg a n saͤmmtliche Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises. Es ist eine hoͤchste Verfuͤgung folgenden Inhalts erfolgt: „Zur Beseitigung der Zweifel, welche daruͤber entstanden sind, ob die Gemeinden fuͤr den Ausfall der in den Art. 44. und 45. des Edicts uͤber das Volksschulwesen vom 6. Juni 1832 be⸗ merkten Gehaltstheile der Schullehrer zu haften haben, finden wir uns veranlaßt, Ihnen zu eroͤff— nen, daß, da die von Einzelnen zur Salarirung der Schullehrer zu entrichtenden Geld- und Natu⸗ ral⸗Praͤstationen nach Art. 46. des erwahnten Edicts auf gleiche Weise, wie das Schulgeld, erhoben werden sollen, hiernach(Art. 43. Lit. c.) auch die bei jenen Praͤstationen durch inexigibele Posten sich ergebenden Ausfaͤlle aus der Gemeindskasse, jedoch nur dann zu decken sind, wenn es sich von nach Art. 44. 45. und 46. des mehrgedachten Edicts regulirten staͤndigen Praͤstationen handelt, wenn außerdem dieselben in den Gemeinde-Voranschlaͤgen gehoͤrig vorgesehen und daruͤber auf gleiche Weise, wie uͤber das Schulgeld, ein Hebregister aufgestellt worden war. Unter dieser Voraussetzung haben sich auch die Großherzogl. Kreisraͤthe und resp. Landraͤthe der Beitreibung des Schulgeldes und der uͤbrigen von Einzelnen zu entrichtenden Praͤstationen zu unterziehen.“ wovon man Sie zur eigenen Nachricht und Bemessen mit dem Auftrage in Kenntniß setzt, dieses Kreisblatt auch den Schulvorständen zur Einsicht mitzutheilen, damit diese den Schullebrern hiernach Eroͤffnung machen. Du ver ie x. Zu Nr. K. 870. Grünberg am 3. Februar 1835. Betreffend: Die Verwaltung der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg. Der VVV Kreisrath des Kreises Grünberg a n die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. a Ohnerachtet schon laͤngst bekannt gemacht worden, daß in Gießen nur jeden Freitag Geschaͤftstag fur die Spar⸗ und Leihkasse sey, so ist doch auch, nach erhaltener Anzeige, an den anderen Tagen stets ein solcher Andrang, daß die Vereinsbeamten an ihren andern Berufsgeschaͤften gehindert werden. Sie, die Großherz. Buͤrgermeister der zum Stadt- und Landgericht Gießen geboͤrigen Orte des hiesigen Kreises, wer⸗ den daher in den Gemeinden bekannt machen, daß niemand, der ein Anlehn aus der Spar⸗ und Leihkasse nachsuchen, oder sonstige desfallsige Geschaͤfte besorgen will, sich an einem andern Tage, als dem auf Frei⸗ tag bestimmten Geschaͤftstage nach Gießen zu den Vereinsbeamten begebe, da er an jedem andern Tage unverrichteter Sache weggewiesen werden muß.— Gruͤnberg bleibt fortwaͤhrend auf Mittwoch jeder Woche Vormittags bestimmt. Der Geschaͤftstag wegen der Spar- und Leihkasse zu Sn Dieses gilt in gleicher Weise fuͤr die Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Bekanntmachungen. 2) Fruchtversteigerung bei dem Rentamt Gruͤnberg. Montag den 23. Februar l. J., des Vormittags um 9 Uhr, soll in dem Schloßgebaͤude dahier eine bedeutende Quantitat von den 1834r herrschaftlichen Fruchtvorraͤtheu, bestehend in Waizen, Korn, Gerste und Hafer, unter den gewoͤhnlichen, bekannten Bedin⸗ gungen öffentlich versteigert werden. Gruͤnberg den 4. Februar 1835. Großherz. Hess. Rentamt. Boͤtticher. 1) Hofraithe- und Guͤterversteigerung. Das von dem verstorbenen Buͤrgermeister Jung dahier hinterlassene Immobiliarvermoͤgen, bestehend in zwei 2 stöͤckigen, aneinander stehenden Wohnhaͤusern, das eine 55 Fuß lang und 40 Fuß breit, das an— dere 70 Fuß lang und 46 Fuß breit, sodann eine Scheune, 68 Fuß lang und 31 Fuß breit, ein Schwein⸗ stall 31 Fuß lang und 12 Fuß breit, nebst einem Gartenhaͤuschen und einer Kegelbahn in dem Haus garten, circa 100 Klafter haltend, und mehrere Acker, Wiesen und Garten, wobei bemerkt wird, daß diese Hofraithe zur Wirthschaft besonders geeignet ist, sollen Montag den 16. Febr. 1835 auf hiesigem Rathhause unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Auswaͤrtige Steigliebhaber haben sich bei der Versteigerung über ihre Zahlungsfahigkeit auszuweisen. Laubach den 16. Januar 1835. In Auftrag. Der Buͤrgermeister Kratz. h 3) Zu der am 1. Maͤrz l. J. Statt findenden Sechsten Ziehung des K. K. Russisch-Polnischen Lot⸗ terie-Anlehens, in welcher 5900 Preise, im Gesammt⸗ betrag von 2,679,000 fl. Poln. Courant, naͤmlich 1 von 270,000 fl., 1 von 40,000 fl., 2 à 20,000 fl., 3 à 8,000 fl., 5 à 4,000 fl., 8 à 2,500 fl., 20 à 2000 fl., 60 à 900 fl., 400 à 412 fl., und so weiter gewonnen werden, sind Loose, das Stuͤck zu 4 Rthlr. Preuß. Cour. oder 7 fl. und bei Abnahme von 5 Stuͤck eines gratis, zu haben bei G. E. Boͤhm in Gießen. * Migcellen. Das Duͤngen entfernt liegender kalter und nasser Laͤndereien. Es ist mir sehr erfreulich, durch die„Anfrage und Bitte“(siehe Kreisblatt No. 4.[ 3.) einen Anreiz gefunden zu haben, meine vielzährig er— probten Erfahrungen über die beste und wohlfeilste Düngung entfernt liegender Laͤndereien meinen Mit⸗ bürgern mitzutheilen. Ich selbst bin im Besitz sol— cher Ländereien, die auch zugleich nahe am Walde liegen— welches gewöhnlich der Fall ist— und ich habe aus eben dem Grunde, weil das Düngen auf gewöhnlichem Wege durch die Eutfernung zu kostspielig seyn würde, viele mir empfohlene künst⸗ liche Dungmittel angewendet, bis ich zuletzt auf den Einfall gerieth, bei dem hiesigen niedrigen Holzpreise eine sogenannte Brand-Düngung zu ver⸗ anstalten und dies letztere hat mir das beste Nesul⸗ tat geliefert. Den ersten Versuch machte ich— um sicher zu gehen— mit einem Gebund Kiefern⸗RNeiser. Dies Gebund war 5 Fuß lang 1 Fuß dick und ich — det ind öl eint vor und lei un WI wan ver grö daf mie Ha beh 9 Gr. nöt bel af che gen daß 22 l schl Fu wen dan 200 Fü we W wen „die wer⸗ hlasse Frei Tage je N 1 enden Lot⸗ mt⸗ 0 fl, „0 und so ück zu nahme ufrage einen rig er⸗ lfeilst u Mit⸗ itz sol⸗ Walde — und düngen ing zu künst⸗ bt auf edrigen zu ver Nesul⸗ scher zu Reiset, uud ich deckte damit eine Fläche von 20[] Fuß so, daß sie, indem ich sie bei günstigem Ostwinde an dem einen östlichen Ende anzündete, völlig abbrannten. Nach einem gleich darauf erfolgten Regen grub ich den vorher tief umgearbeiteten Boden nur 3 Zoll tief und besäte das Ganze mit Hafer und Klee. Diese kleine Fläche hatte weiter keinen Dünger erhalten, und dennoch zeichnete sie sich durch den üppigsten Wuchs der ausgestreuten Saat vorzüglich aus und war auch einige Jahre vom Unkraut völlig befreit. Das Wohlgelingen dieses Versuchs im Kleinen veranlaßte mich, deuselben im folgenden Jahre ver— größert zu wiederholen und ich kann mit Recht sagen, daß er alle Erwartung übertroffen hat, welches mich auch bestimit hat, dieses Verfahren bei von Haus entfernt dem Walde aber nahe gelegenen (gewöhnlich kalten und nassen) Ländereien beizu⸗ behalten. Anhänger des Alten könnten einwenden, daß dies Verfahren weit kostspieliger sey, als das andere von Groß⸗ und Urgroßvater ererbte, weshalb es mir nöthig erscheint, den Kostenüberschlag näher zu beleuchten, und dann einem Jeden selbst zu über⸗ lassen, Vergleiche mit jenem anzustellen. Daß man⸗ cher Landwirth ein wohlfeileres in Vorschlag brin— gen könnte, bezweifle ich nicht— wohl aber— daß es diesem an Güte gleichstehe. Wenn nun eine Welle Dorn, Gänsrig, oder anderes schlechtes Forstholz, welches hierzu tauglich ist, mit Fuhrlohn nicht höher als 4 Kreuzer angeschlagen werden kann, eine Fläche von 20[] Fuß düngt, dann wird der Decimalmorgen(S 40,000 I] Fuß) 2000 Kreuzer kosten 33 fl. 20 kr Für Taglöhnerarbeit.—„ 40„ Summe 34 fl.— kr. Die übrigbleibenden Kohlen oder das vorher weggenommene dicke Holz— wenn es Kiefer war— kann als halber Werth angenommen werden; folglich verbliebe pr. Morgen 17 fl.— kr. Vergleicht man die Art zu düngen mit dem Pferch, dann ergiebt sich folgendes Nesultat: 1 Schaaf düngt in einer Nacht eine gleich große Fläche zu einem Jahre Trieb; es sind demnach 2000 Schaafe nöthig, um einen Morgen zu düngen; wenn ferner der Pferch von einer Heerde von 200 Stück pr. Nacht 2 fl. kostet, so würde der Morgen zu Aileen een d e Den Pferch zu fahren„ 30% Summe 20 fl. 30 kr. Nimmt man nun an, daß der Pferch einen nassen Boden bei oft eintretendem Regen mehr ver— dirbt als bessert und das Unkraut nur oberflächlich, durch die Brand-Düngung aber völlig zerstört wird, daß man bei dieser sogar noch das von Andern hinweggeworfene Unkraut mit verbrennen kann und daß man wegen den Anliegern nicht immer pferchen mit dürrem Brandstoff aber jederzeit düngen kann, dann wird der Vorzug Jedem einleuchten und an— gewendet werden an Orten, wo das Holz keinen höheren Werth hat. b S. in G. Anleitung, die Obstbaͤume zu kleinen nutz— baren Lustanlagen zu verwenden. (Fortsetzung.) Die Bäumchen auf zwergartigen Grund⸗ stämmen stehen 9 bis 12 Fuß von einander entfernt. Vom Kernobst treibt bekanntlich der auf Quitten veredelte Birnbaum stärker als der Apfel, der einen Paradis- oder Johannisstamm zum Grundstamme hatte. Letzterer hätte daher an 9 Fuß Entfernung genug, da jene 11 oder 12 Fuß erforderten. Da aber abwechselnd Aepfel und Birnen zu stehen kom— men(wie denn überhaupt zu dieser Anlage, als Wäldchen, und wo die freiere Natur herrschen soll, schicklich, ja erforderlich ist, daß Aepfel-, Birn⸗, Steinobst ꝛc. alles unter einander wachse, so sind 10 Fuß hinreichend. Obsthecken passen hin und wieder bei den englisch-deutschen Anlagen sehr gut, entweder bei verschiedenen Gängen, oder zu Einfassungen der Gruppen von Kernobstkugelbäumen, oder hochstäm— migem Steinobste, als: Psirschen, Mandeln ꝛe. Diese Obsthecken dürfen nicht höher als 4 Fuß hoch gezogen werden, und daher ist nur das Steinobst, wie auch Johannis- und Stachelbeeren dazu am bequemsten. Unter den Pflaumen ist bekanntlich die gelbe edle Mirabelle das sanftmüthige Baͤumchen, ——— r—— — das sich im beschränktesten Raume erhalten läßt. Unter den Kirschen sind es die sauern Arten, unter den süßen aber die spanische schwarze frühe Herz⸗ kirsche. Man heftet die Sommerschosse fleißig an, damit nicht immer das Tragholz weggeschnitten und die Hecke vom Obste entblößt werde. Bei den Jo⸗ hannis⸗ und Stachelbeeren schneidet man das alte Holz alle 2 Jahre aus, um schönere Früchte zu erlangen. Zu solchen niedrigen Hecken taugt das Kern⸗ obst, Aepfel und Birnen nicht gut. Der jährige nöthige Heckenschnitt macht sie bald zu abhängigen brandigen Knorren. Will man aber Obsthecken von Aepfeln und Birnen ziehen, so müssen solche zu stärkerer Höhe geschnitten werden; diese passen aber wenig in den englisch⸗-deutschen Anlagen. Denn die mehrere Höhe verursacht nicht nur den andern Gewächsen und Buschbäumen zu starken Schatten und Hemmung der freien Luft, sondern giebt auch dem Ganzen zu viel Steifheit und gezwungenes Ansehen. Sie schicken sich zur Noth neben an die geraden Seiten und in dergleichen Entfernung. (Fortsetzung folgt.) Zu Nr. K. P. V. 348. Betreffend: Kreisrath des Kreises n Giessen am 28. Januar 1835. Hessische Giessen Die Entwendung eines Koffers sammt Effecten. Der Großherzoglich a die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Am 26. dieses ist auf der Chaussée zwischen Friedberg und der Kurhessischen Saline Nauheim dein Koffer mit nachbezeichneten Effecten, als: 1) ein neuer Tuchoberrock von hellgelber Modefarbe, mit Merino gefuͤttert, 2) ein Paar schwarze Hosen, 3) ein feines Leinwand-Hemd, 4) ein Halstuch von weisem Jacconet, gezeichnet A. S. H. 5) ein rothgewurfeltes Sacktuch, gezeichnet A. S. H. 6) zwei Geldsaͤcke, worinnen sich groͤßtentheils quittirte Rechnungen und ein Einkaufsbuch befanden und 7) noch mehrere sonstige Kleinigkeiten— von einer Chaise abgeschnitten worden. Der Koffer selbst ist noch ganz neu, mit einer weisen Schweinshaut überzogen und inwendig tapezirt. a Indem man vor dem Ankauf dieser Effecten warnt, fodert man Alle, die uͤber die Entwendung derselben oder zur Entdeckung des Diebs dienende Spuren, Anzeige zu machen im Stande sind, solche un⸗ gesaͤumt bei ihren einschlaͤgigen Buͤrgermeistern zu machen. Sie, die Großherzogl. Buͤrgermeister haben Vorstehendes geboͤrig zu veroͤffentlichen, und nicht nur selbsten auf Entdeckung des Diebs ꝛc. gehoͤrig zu achten, sondern auch Ihnen gemacht werdende Anzeigen ungesaͤumt anher einzuberichten. K. Eh, K nf. ——— ru ch t p re 18 K. „ Waizen. Korn. Gerste.] Hafer.[Erbsen.]Linsen. Malter J Malter Malter Malter Malter Malter e e a 5 24. Dun,— 1. 15 43 5 9 85 8 9 8. 8— dene an ll, S— 0— 4%— 4 3 10 5 0— 1 2 5 e Druck und Verlag der G. D. Brühlsschen Buch ⸗ und Steindruckerei. Ei U. Jul IR