ust 1833 ein 2 eit fre, „ deses Mit 9 des stu 1833. b sehr ge⸗ n gemacht⸗ Gauner, „ Diese dd hier in jessen sich ao 7 age, be fährliche Hpigiliren⸗ decretät. zufgtnon⸗ Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt. M34. Freitag den 5. Septbr. 1835. Bekanntmachung. Der von dem landwirthschaftlichen Vereine dieser 15 kr. werden bei dem Abtrieb von jedem Stuͤcke be⸗ Provinz erkaufte Englische Widder, welcher in diesem zahlt, die ubrigen 45 kr. kommen nur zur Erhebung, Jahre einen Wollertrag von 12 Pfund geliefert hat, wenn das Schaaf traͤchtig geblieben ist, st von der vom Ausschusse mit der Sorge fur die 4) Insofern die Concurrenz so bedeutend werden Verpflegung der Englischen Schaafe btauftragten sollte, daß sie die Anzahl der beizutreibenden Schaafe tommission dem Praͤsidenten des Vereins Hrn. von überstiege, muͤssen sich die Anmeldenden einen verhaͤlt⸗ zirnhaber Jordis zu Neuhof bis zum Monat August nißmäßigen Abzug gefallen lassen. Näch dem 15ten 1836, in Unterhalt gegeben, und hierbei ausbedungen Septbr. uͤbergebene Anzeigen werden indeß nur be⸗ daß rs Züchtern dieser Provinz freistehen solle, 100 ruͤcksichtigt, wenn die festgesetzte Zahl noch nicht voll Schaafe zum Sprunge der Heerde des Herrn Unter- ist. nehmers, beizutreiben. Indem der Unterzeichnete dieses, in Auftrag der Als nahere Bed ingungen erscheinen folgende: Commission zur oͤffentlichen Kenntniß bringt, glaubt 3) der Betrieb kann nur nach vorbergegangener er nicht unbemerkt lassen zu duͤrfen, daß die in die⸗ schriftlicher Anzeige unter Angabe der Stuͤckzahl und sem Jahr von dem Englischen Widder erzielte Ba⸗ zeichen der Schaafe gescheben, stard⸗Nachzucht, sowohl ruͤcksichtlich des starken Bau's 2) es wird nur reines gesundes Vieh zugelassen der Laͤmmer als der Wollergiebigkeit, allen Erwar⸗ und es muß sich hieruͤber durch glaubhafte Atteste der tungen vollkommen genuͤgt hat, indem namentlich ei⸗ Ortsbehoͤrde ausgewiesen werden, widrigenfalls der, nige Laͤmmer an 2 Pfund Wolle geschoren haben. j d 1 1 0 1d Schad 4 zutreibende für allen erwachsenden Schaden veraut Namens der erwahlten Commission der wortlich ist, 8 i 3) als Sprung⸗Geld wird an die Vereinskasse 1 fl. 1ste Sekretair. entrichtet, wogegen diese das Weidgeld übernimmt, H. Reuning. zu Nr. K. 1787. GSGießen am 31. August 1835. Betreffend: Die Entwendung zweier silberner Leuchter. 95 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an sͤämmtliche Großherz. Burgermeister dieses Kreises. Aus einem Privathause hiesiger Stadt sind am 20 ten dieses Monats zwei ganz gleiche silberne gerippte Leuchter wovon jeder 16½ Loth wiegt, und 7% Zoll hoch ist, viereckiges Piedestall, an 9— oberen Theile eine Guirlande von getriebener Arbeit, und an dem unteren Theile sowie an dem Boden des 19 0 0 chens das Zeichen v. C. eingegraben, hat— entwendet worden. Indem ich Sie hiervon in Kenntniß 85 e⸗ auftrage ich Sie zugleich auf die entwendeten Gegenstaͤnde genau invigiliren, allenfalls sich 0 115 schleunigst anher zur Kenntnif bringen auch nach Umstaͤnden die erforderliche Arrestationen eintreten zu lassen. Schließlich bemerke ich Ihnen noch, daß der Eigenthuͤmer demjenigen, der ihm zur Wiedererlangung der in Rede stehenden Leuchter verhilft, eine Belohnung von vier preußischen Thalern zugesichert hat. 1 Zu Nr. K. 7193. Giessen am 29. August 18 Betreffend: Die Reviston der Gemeinderechnungen binsichtlich des Ertrag aus Gemeinde waldungen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtl. Großherz. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Die Grßhzr. Oberforstdirektion hat das von Gr. Kreisrath zu Gruͤnberg den Buͤrgermeistern d dasigen Kreises nachstehend in Abdruck mitgetheilte Ausschreiben erlassen, das ich auch als auf Sie sich ziehend mit dem Bemerken, erklaͤre, daß der Gemeinderath und Gemeinderechner hiervon zu benachrichtigen i und daß ich den Hrn. Forstinspector, Hru. Forstmeister Heyer dahier ersucht habe, die noͤthigen Formularien für betreffenden Gemeinden anzuschaffen, und solche den Hru. Revierfoͤrstern zum Gebrauch zu uͤbersenden. D Betrag der hierdurch erwachsenden Kosten werde ich Ihnen demnaͤchst bekannt machen, damit solche auf d Gemeindekassen ꝛc. zur Auszahlung angewiesen werden. N Zu Nr. K. 5734. Grünberg am 28. Auzust 1835 Betreffend: Die Revision aus Hemeinderechnungen hinsichtlich des Ertrags der Gemeindewaldungen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großhz. Ober ⸗Forst-⸗Direction vom 28. Juli d. J. Ne. O. F. D. 6583 theile ich Ihnen zur Nachricht mit dem Anfügen mit, daß die darin erwahnten Formularien bei dem Decanats rechner Zoͤckler dahier zu erhalten sind, welcher Ihnen solche auf Verlangen zusenden wird. Ouvri er. „Da Großherzogliche Rechnungskammer bel Revision der Rechnungen der Gemeinden und Stiftun⸗ „gen eine Vervollstaͤndigung der Vorschriften uͤber Controle des Ertrags, welchen die Gemeinden und Stif⸗ „tungen aus ihren Waldungen beziehen, gemaͤß Nr. 9. des Artikels 8. der Verordnung vom 29. December „1823, noͤthig befunden hat, so verfugen wir in Uebereinstimmung mit genannter Landesbehoͤrde Folgendes: 51) Die Großberzoglichen Revierfoͤrster haben bei Befolgung unseres Aus „Vorschriften fuͤr Numerirung und Abzaͤhlung des Holzes in Anwendung zu b theilt sind vom 26. November 1831 er⸗ 757* „ Diese Vorschriften erleiden jedoch die aus dem Ausschreiben X. von 1824 folgende Modificati „da hiernach die Großherzoglichen Revierfoͤrster mit dem Großherzoglichen Wee der 1 deen 4 „handelnden Vorstandsperson der betreffenden waldbesitzenden Commune oder Stiftung die Abzaͤhlungscon⸗ trole unter Zuziehung des schützenden Forstdieners des Bezirks vorzunehmen haben, die Forstinspektorem „(Forstpolizeibeamten) von der Anwesenheit bei der Abzaͤhlungscontrole in C nentbunden, jedoch befugt sind, dieselbe so oft sie es 5 noͤthig finden, unter Zuzie ung d 1 „auch selbst vorzunehmen. 1 0 8 1„ schreibens XIX. von 1825 die i ringen, welche fuͤr dieses Ge⸗ yschaͤft in den Domanialwaldungen durch 99. 14, 15 u. 16 des Regulativs 0 f„ ommunalwaldungen als Regel n führen „Comm „25. No a „Nebenn ystehen l „Muster —— No. d ts Ein⸗ trags. 55) N „waͤhnten „Gemein 10) „ wabrgen „dem Be „erzeichr lich bei „Burger! „vorigen „des Rev 57 hetzoglic „gedruckt veigenthü uch ein „vorgesehe „. Octob deöfg 5 „ble 0) em 28. ermeistern Sie sich ͤchrichtigen gust 183 9 Fd c. d. J. Formulatse enden wih und Stftuu⸗ aufirationtl, statt desses gc, unspektotin 18 Regt 1 Personen „,) So wie die TForstinspektoren uͤber die Domanialwaldungen eine summarische Abzaͤhl fuͤhren haben, eben so sollen, von 1836 an gerechnet, die Revierfoͤrster 1 jeden 10 1 95 Ne „Communalwald eine Ahzaͤhlungscontrole fuͤhren und dabei das unter Nr. 3. des§. 16. des Regulativs vom 528. November 1831 vorgeschriebene Muster beobachten. „4) Eben so sollen die Revierfoͤrster von 1836 an uͤber alle i l i g b f von ihnen zur Verwerthung uͤberwiesenen „Nebennutzungen, so weit daraus eine Geldeinnahme für die betreffende Gemeinde- oder Süstungskasse ent⸗ „steben kann, ein summarisches Controlverzei niß fuͤr jede i i Moe hben zjeichniß fuͤr jeden Gemeinde, oder Stiftungswald nach folgendem Nro. Zeit Anzahl d es der 5 l Ver⸗ der Ein⸗Ueberweisung. Walodistrikt. der kaufs⸗] Ver,[ Bemerkungen. ee Nebennutzung. maas.] kaufs⸗ Monat.[ Tag. maaße. 5) Die Großherzoglichen Revierfoͤrster haben bis zum Maͤrz jeden Jahrs die unter(3) und(4) er⸗ „waͤhnten Controle verzeichnisse fuͤr das abgelaufene Jahr abzuschließen und davon fuͤr jede der waldbesitzenden „Gemeinden oder Stiftungen eine Abschrift an den Forstinspector(Forstpolizeibeamten) einzusenden. 56) Die Forstinspectoren(Forstpolizeibeamten) haben diese Eingaben zu durchgehen, nachdem sie etwa „wahrgenommene Maͤngel durch die betreffenden Revierfoͤrster haben verbessern lassen, ihre Unterschrift mit „dem Beisatz„Gesehen.... den ꝛc.“ beizufuͤgen und die erwaͤhnten beglaubigten Abschriften der Controle- „verzeichnisse bei Gelegenheit der Befolgung der Vorschrift Num. 3. des Ausschreibens VII. von 1830(naͤm⸗ „lich bei Zufertigung der Auszuͤge aus den Wirtbschaftsplanen fuͤr das folgende Jahr) Nen Großherzoglichen „Burgermeistern oder betreffenden Stiftungsvorstaͤnden zu übersenden, damit diese, wenn die Rechnung vom „vorigen Jabre an Großherzogliche Nechnungskammer eingesandt wird, derselben die beiden Controleverzeichnisse „des Revierfoͤrsters beifuͤgen. 57) Da es billig ist, daß den Großherzoglichen Forstbeamten, eben so, wie Ihnen auf Kosten des Groß— „berzoglichen Domanialfiskus das zu den fraglichen Verzeichnissen in den Domanialwaldungen erforderliche vor— „gedruckte Formularpapier geliefert wird, dieß in den Comunalwaldungen auf Kosten der betreffenden Wald⸗ „eigenthuͤmer geschehe, so werden die Großberzoglichen Forstinspectoren(Forstpolizeibeamten) den desfallsigen „jahrlichen Bedarf zeitig den Großherzoglichen Kreis- und beziehungsweise Landraͤthen mit dem Ersuchen an— „geben, die Anschaffung dieses Papiers anzuordnen.— Wir bemerken in dieser Hinsicht, daß dergleichen Papier „bereits zu den billigen Preisen in der Lithographie von Groll dahier vorbereitet worden ist. „8) Bei dieser Gelegenheit machen wir Sie darauf aufmerksam, daß in dem durch das Ministerial⸗ „Amtsblatt Nr. 24. vom 5. Juni d. J. ausgegebenen Formulare zu den Gemeindevoranschlaͤgen unter Andern „auch ein allgemeines nur zu Vorlagen zu verwendendes, daher immer wieder zu ersetzendes Betriebskgpital „vorgesehen ist und somit kein Anstand obwaltet, auch in den Communalwaldungen alle Ausgaben dey om „J. October an geschehenden Faͤllungen und Kulturen auf Rechnung des folgenden Jahrs zu bestreiten, m „die desfallsigen Vorlagen aus der letzteren demnaͤchst ersetzt werden. „9) Den Großherzoglichen Forstpolizeibeamten suͤgen wir fuͤr die Revierfoͤrster Abdruͤcke des Regulativs „dom 26. November 1831 bei.“ Für die Ausfertigung Hauser. ——————— „„ 5 Zu Nr. K. 1801. Betreffend: Auf dem gestrigen Markte ist dem Rubricaten e zem Muͤcken entlaufen. falls Ihnen gemacht werdende Anzeigen oder sonsten Sie werden deshalb angewiesen, S 1 Gießen am 3. Septbr. 1835 Ein dem Peter Neeb von Burkhardsfelden entlaufenes Schwein. 0 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an faͤm: mtl. Großh. Bürgermeister des Kreises Giessen in Mutterschwein eirea/ Jahr alt weiß mit schwar⸗ dies alsbalden bekannt machen zu lassen, und allen⸗ J. V. Gr. Kr. 3 u n 0 Polizeirath. ——— H—— u ch t p re i 8 k. sich ergebende Spuren schleunigst anher einzuberichten. re F——. K——————— N ö Waizen. Korn.[Gerste.] Hafer. Erbsen.] Linsen. „ Sta Datum— 5 8 Malter Malter Malter Malter Malter Malter 775 0 1 Pfud. fl. kr. Pfad fl. kr. 160 fl. kr. Pfund. fl. kr. fl. kr. spf.] fl. kr. pf Gießen. a—— 1200 620 180 635 160 540— 4300——.- Grünberg. 4——— 8 5 10— 4445 3.0— 2 45 5 30— 6—— Darmstadt..————————— 432„ 1 e Mainz—— 539— 40— 330— 32%: „Frankfurt a..[—— 0 10— 430— 4.30 4 70 6 30— 42— e 2— 2——::.. Druck und Verlat der G. D. Brühl'schen Buch und Steindruckerei. l. 586 SS . 5. C. a0 Nr. K. Betteffel gchenen Bohlen. K 0 Aren unter Ihnen 1 elstatten. „Seck hängigen U der Ausfindie Man die über die Angaben auf Gieß n N. K Betreff 2 1 Y bei ist, da sen U wenn 2 bei Aus zun 1 N