o mit neuen D in dichten u Baum mit den und ihn eine beliebi ige zel chen setzen fort. Wenn so können sie derden, und l. Brombeer⸗ „ie haben werden von emen, fleißig jungen zarten e Stelle,; Theile. „ so nimmt f. Sie ver⸗ u und heben dam sie sind, en, was doch en kann. Je er gießt nan ben die auf⸗ erühmte Wir⸗ 9 nachweisen. * D Linsen. N Ralter 1 n 6 51 1 — — 2 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Vlatt. Freitag den 3. April 1835. Nreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. ö Giessen am 27. Maͤrz 1835. Betreffend: Die Erhebung der Antrittsgelder und Jahresbeitraͤge zur Schullehrer⸗ Wittwencasse. i Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an saͤmmtliche Groß. Burgermeister dieses Kreises. Das e von Großherz. Oberschulrath zu Darmstadt an mich gelangte Schreiben vom 27. Februar d. J. bringe ich zu Ihrer Kenmtniß und beauftrage Sie, die einschlaͤgigen Rechner darnach zu bedeuten und hauptsaͤchlich anzuweisen, nach dem am Schluß dieses Schreibens gestellten Verlangen puͤnktlich zu verfahren. K. Ch. Knorr. „Nach der allerhöchsten Verordnung vom 17. April 1826, in Folge welcher dem Schul— lehrer⸗Wittwencasse-Institut das Recht eingeraͤumt worden ist, nach dem Vorgang der Civil- und Forstdiener⸗Wittwencassen, die von den Schullehrern zu leistenden Acceßgelder und Jahresbeitraͤge unmittelbar bei denjenigen Cassen erheben zu lassen, aus welchen jene ihre Besoldungen ganz oder theilweise zu beziehen haben, und denselben sofort die erhobenen Schuldigkeiten mittelst der daruͤber ertheilten Quittungen auf ihre Besoldungen aufrechnen zu lassen, wobei es sich von selbst versteht, daß diese Verordnung auch auf das von den Gemeinderechnern quartaliter erhobene Schulgeld An— wendung findet.“ „Diese im hoͤchsten Grade vortbeilhafte Verordnung wurde bisher nicht zur Ausuͤbung ge— bracht, indem von den Lehrern persoͤnlich ihre Schuld eingefordert wurde. Dieß veranlaßte sehr oft unangenehme und nachtheilige Folgen sowohl fuͤr das Institut selbst als namentlich fuͤr einzelne Lehrer, so daß wir uns aus folgenden Gruͤnden veranlaßt finden, diese oben allegirte hoͤchste Verordnung von neuem hierdurch in Anregung zu bringen.“ „10 Es steht alsdann der Erhebung dieser Beitrage kein Hinderniß im Wege; denn die Versetzungen der Lehrer oder Vicarien aͤußern darauf keinen nachtheiligen Einfluß. Es bleibt lediglich Sache der Rechner derjenigen Cassen und Fonds, woraus die Besoldungen der Schullehrer ganz oder zum Theil verabreicht werden, mit den einzelen Lehrern abzurechnen und ihnen den Theil der Witt— wencasse⸗Beitraͤge in Quittung zu bezahlen, welche von ihnen pro rata temporis zu leisten ist.“ „2) Fallen die öfters vorkommenden Pfandungen der Schullehrer auf Antrittsgelder und Beitraͤge, welche durch die Steuereinnebmer executorisch beigetrieben werden, zum Vortheil der Lehrer hinweg und endlich L 0 ö We 1 0% 74 e 0 0 ö 1 3) wird nicht mehr die zuweilen vorkommende Nothwendigkeit, Beiträge ic. als inerigibel in Ausgabe decretiren zu muͤssen, sich zutragen, indem die Gemeinderechner diese Zahlungen zu leisten haben, wobei es sich denn immer als nothwendige Voraussetzung von selbst versteht, daß ein Lehrer auch aus irgend einer Casse einen baaren Gehaltstheil zu beziehen habe.“ „Wir ersuchen Sie nun, mit Bezugnahme auf die allegirte hoͤchste Verordnung, die Rech⸗ ner derjenigen Cassen und Fonds, aus welchen die Besoldungen der Schullebrer ganz oder theilweise verabreicht werden, zu beauftragen, bei eigner Verantwortlichkeit, die Jahresbeiträge à 4 fl. 30 kr. und Antrittsgelder derselben zur Schullehrer Wittwencasse à 22 fl. 30 kr. resp. 7 fl. 30 kr. aus wo moͤglich fixen Besoldungstheilen zuruͤckzubalten, auf Aufforderung und gegen Quittung der Steuer- einnehmer an diese zu bezahlen und den betreffenden Lebrern die deßfallsigen Quittungen als baar zuzurechnen.“ ——ů—ů— H—.T— Zu Nr. K. 2211. Grünberg am 27. Maͤrz 1835. Betreffend: Die Erhebung der Antrittsgelder und Jahresbeiträge zur Schulsehrer⸗ Wittwencasse. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an sämmtliche Großherz. Burgermeister dieses Kreises. Schon durch die hoͤchste Verordnung vom 17. April 1820 ist bestimmt, daß die Schullehrer Wittwencasse die von den Schullehrern zu leistenden Acceßgelder und Jahresbeitraͤge nicht von den Schul⸗ lehrern selbst, sondern unmittelbar bei denjenigen Cassen erheben zu lassen haben, bei welchen die Schullehrer ibre Besoldungen ganz oder theilweise zu beziehen haben, wo dann die Rechner dieser Cassen die der Art von ihnen erhobenen Schuldigkeiten den Schullehrern auf ihre Vesoldung mittelst der daruͤber erhaltenen Quit⸗ tungen zuzurechnen haben. Es leidet diese Verordnung auch Anwendung auf die Gemeindecassen und Ge— meinderechner, ruͤcksichtlich des vierteljaͤhrig erhoben werdenden Schulgeldes. In Gemaͤßheit dieser Verordnung weise ich Sie noch besonders an, bei eigner Verantwortlichkeit dafur zu sorgen, daß die von den Schullehrern zu leistenden Jahresbeitraͤge à 4 fl. 30 kr. und die bei An⸗ stellung eines Schullehrers zu entrichtenden Antrittsgelder à 22 fl. 30 kr. und resp. 7 fl. 30 kr. aus den aus der Gemeindecasse zu beziebenden fixen Besoldungstheilen, oder dem Schulgelde zurückbehalten und auf Aufforderung und Quittung der Steuereinnehmerei an diese bezahlt, sofort den Schullehrern gegen diese Quittung auf ihre Besoldung aufgerechnet werden. Die Gemeinderechner werden Sie hiernach bedeuten. Du dreier. Zu Nr. K. 5145. Giessen am 1. April 1835. Betreffend: Die Wahlen der Abgeordneten zum 7ten Landtag. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Sie werden in Ihren unterhabenden Gemeinden bekannt Z machen,“ daß der Großherz. Accessist Boͤt⸗ tinger von heute an, die Stelle des in die naͤchste Staͤndeversammlung eintretenden Rentamtmanns Schnei⸗ der die Verwaltung des Rentamts Gießen als Vicarius uͤbernommen habe. J. V. d. K., Stumpf, Kreissecretaͤr. —ů——ñ!ꝛ gleitung utzbaren 0 ochstan lage gepropf lagen(wenn uud sind), sie sste stehen, Finde und! Sorten seyn, blanken N werden Gruf bells verscht Jukel, vvpal selnd), bald ssch Pfirschen Nandeln(die hüte Pflaum Aepfeln und sümmtlich a belt und doͤhe gezoge den. Jedoch gen, und so lit sie nicht u viel Nag Will m lende Ba schwarze od' Auß ein sol (an welcher salte) und Arünen! Daß da, so Numung at aum, ode ersteht sich hende Obs. ler auch as Mum alenfals a ein Rasenbe werden ten Die g ter g g r 6 Fuß Tigibel leisten 93 Lehrer Nech⸗ Uwe Ueise 30 kr. . Wo teuer Hoer L 1835. und auf en diese —— — t Bot⸗ ut D Schnei⸗ U Mistellen. Anleitung, die Obstbaͤume zu kleinen untzbaren Lustanlagen zu verwenden. (Fortsetzung von No. 5. Hochstämmige Kernobstbäume, auf Wild⸗ linge gepropft, gehören nicht wohl zu solchen An⸗ lagen(wenn sie nicht sehr groß und weit umfas⸗ send sind), sie müßten denn entweder an der Nord— seite stehen, wo sie zugleich zum Schutze wider die Winde und Kälte dienen; oder es müßten solche Sorten seyn, welche keine große Bäume und einen schlanken Wuchs machen. Hin und wieder aber werden Gruppen angelegt(entweder im Viereck, theils verschoben, theils rechtwinklicht, oder im Zirkel, vval oder anderer Figur, immer abwech⸗ selnd), bald von Stein- oder Schalenobst, dazu sich Pfirschen von 5 oder 6 Fuß Schafthöhe, oder Mandeln(die Krachmandel, Pfirschenmandel) schicken, gute Pflaumen 1c., bald von Kernobstkugelbäumen, Aepfeln und Birnen. Es versteht sich, daß letztere sämmtlich auf Johannis- und Quittenstamm ver⸗ delt und mit einem Schafte von 5 bis 6 Fuß Höhe gezogen sind und im Schnitte gehalten wer— den. Jedoch sind solche Partieen sparsam anzule— gen, und so viel thunlich, gegen die Nordseite, da⸗ mit sie nicht durch ihren Schatten den Buschbäumen zu viel Nachtheil bringen. Will man aber eine und andere sich ausbrei— tende Bäume dabei fuüglich anbringen, z. B. schwarze oder rothe Maulbeeren, Apricosen ꝛc., so muß ein solcher Baum ein eigenes Rondel besitzen (an welchen Abwechselungen es auch nicht fehlen sollte) und entweder mit einer Obsthecke oder mit grünen/ bis 1 Fuß breiten Rasen umgeben seyn. Daß da, so weit die Wege darauf stoßen, die Um⸗ zäumung abgeschnitten sey, damit man frei an den Baum, oder unter die Gruppe Bäume gehen könne, versteht sich von selbst.— Um solche einzeln ste⸗ hende Obstbäume schicken sich Tische mit Sitzen, oder auch bloße Sitze im Zirkel, daß der Schaft des Baums den Mittelpunkt macht. Auch kann allenfalls anstatt der Obsthecke oder Naseneinfassung ein Rosenhag, an welchen auch Erdbeerstöcke gesetzt werden können, umhergepflanzt werden. Die Hauptwege und Gänge werden nicht un⸗ ter 6 Fuß Breite angelegt, überall 1 Fuß tiefer als die Partieen, mit Nasen eingefaßt und mit Sand uͤberschüttet. Nebengängen kann man 4 Fuß geben.— Auch können hier oder da, jedoch spar⸗ sam, hauptsächlich gegen die Nebenseiten hin, 2 bis 3 Fuß tiefe Hohlwege angelegt, deren abschüssige Einsenkung mit grünem Nasen, besonders von Stein— klee, ausgeschlagen, allenfalls oben mit einer nie— drigen Nosenhecke besetzt werden. Der grüne Rasen muß schräg und abhängig liegen, damit er nicht verdorre, sondern Regen und Thau aufnehmen könne, welcher Fehler häufig begangen wird, besonders bei Nasen-Cauapeen.— Niemals werden die Wege, wenigstens nicht in einer langen Strecke, in gerader Linie angelegt, sondern geschlängelt, und in einer gefälligen Beugung und Einlenkung einer in den andern, um öfter im Schatten gehen und bei Ge⸗ sellschaften bequem ausweichen zu können. Nur an den geradelaufenden Seiten des Gartens kann der Gang in gerader Linie gerichtet werden, nach Be⸗ schaffenheit der umgebenden Mauer oder Umzäunung, als worin zugleich der dauerhafte Genuß des Schat⸗ tens Statt findet, den die beständigen Krümmungen der Wege nicht immer gestatten. Hin und wieder in schicklicher Entfernung, zu⸗ mal an den Wandseiten, errichtet man Nuhebänke, Canapees von Nasen oder vom Holze(die wegen des Ungeziefers besser, aber die von Stein zu man— chen Jahreszeiten zu kalt sind). Vor diesen oder an ihren Seiten können vorzüglich schöͤn blühende Bäume angepflanzt werden. Die Lanbhütten und Nischen, durchaus von fruchttragenden Beeren und andern Sträuchen ge⸗— zogen, werden in der Mitte der Nebenseiten, oder an sonst schicklichen Stellen der Nebensejten, wozu die geraden Gänge führen, einige gegen Mittag, andere gegen Mitternacht angelegt, um Vor- oder Nachmittag in einer oder der andern Schutz wider die Sonnenhitze zu finden. Diejenige, welche an der Mitternachtseite steht und von der Mittagsonne beschienen wird, kann füglich mit Weinstöcken, je⸗ doch mit frühern Sorten, bedeckt, und um solche mehr ausbreiten zu können, kann die Hütte acht⸗ eckig, mit einer etwa runden hohen Kuppel, ge— macht, und mit 4 oben horizontal bedeckten 10 Fuß hohen Cabinettern, welches sehr artig aussieht, ver— sehen werden. Die Hütte an der Mittagseite kann mit Pflaumensorten, Quitten, Mispeln, türkischen Kirschen, die schoͤn bekleiden, besetzt, und durch 4 Hochstämme sodann die Himmeldecke bezogen werden. Zu mehrerer Abwechselung kann man in den Par⸗ tieen zwischen den Bäumen allerlei Blumen anpflan⸗ zen, als: Aurikeln, Hyazinthen, Narzissen, Tuli⸗ panen, Crocus, Jongquillen, Tazetten, gefüllte Maienblumen, gefüllte Märzviolen, Herbstrosen, Violmatronal, Sommer- u. Winterlepkojen, Gold⸗ lack ꝛc., auch sonstige blumentragende, wohlriechende und perennirende Stauden und Gewächse; auch Fei⸗ gen(welche im Winter, wie die Weinreben in vie— len Ländern, bezogen und mit Erde bedeckt werden), Alles unter einander, so wie es der Raum zuläßt, jedoch der Hauptsache, den Obstbäumen, unbescha⸗ det, als welche in ihrem Wachsthume dadurch nicht gehindert werden dürfen, sondern nöthigen— falls durch Wegräumung dieser Nebengewächse Luft bekommen müssen. Erfordert die von Mitternacht unbedeckte Lage des Gartens und der Zug der Nordwinde Schutz an der nördlichen Seite, so ist dienlich, an den— selben, jedoch etwas entfernt, folgende Bäume ab— wechselnd anzupflanzen: die amerikanischen Wall⸗ nüsse, als: die Butternuß, die schwarze Nuß und die Hikeri oder weiße Nuß, die süße Kastanie und die Maronen, den Speierlingbaum ꝛc. Ist der Garten mit einer Mauer oder Planke umgeben, sa werden die Seiten, wo die Morgen- und Mittagsonne hinfällt, mit Pftirschen(unter welchen die violetten auf der Mittagseite vorzüglich gedeihen) und Apricosenspalieren besetzt, die gegen⸗ über stehenden aber mit Pflaumen, Kirschen, Mis⸗ peln, Quitten, Haselnüssen, Himbeeren ic. Die Haselnüsse und Himbeeren gedeihen sogar an Stel⸗ len, wo sehr wenig Sonne hinkommt. Allein die Himbeeren sind nur an wenigen Stellen anzubrin⸗ gen, als z. B. an einem Felsen, um ihn unterhalb etwas zu bekleiden; denn durch ihre vielen Aus— läufer und Wurzelschöͤßlinge verderben sie Alles um sich her, und sind fast in keiner Ordnung zu erhal⸗ ten.— Bei allen Arten von Obst muß man die besten und edelsten Tafelsorten wählen, solchen aber auch ihren gedeihlichen Standort anweisen; denn einige wollen viel Sonne, andere weniger, manche Schatten haben. Will man einen Theil der Anlage Küchen- u. Gemüseländereien, Spargelbeeten, Treibereien ꝛc. aus ökonomischer Rücksicht widmen, so werden solche diesem fruchtbringenden Lustwäldchen angemessen an— gelegt, jedoch nicht beisammen, sondern etwas ver— theilt.(Fortsetzung folgt.) ——— Fru ch t b ‚ f ‚ — Darmstadt.. 1 Mainz„„ Frankfurt a. M. 3 Waizen.] Korn.[Gerste.] Hafer.[Erbsen.] Linsen. Staͤdte Datum ⸗ p————— Malter Malter Malter Malter Malter Malter fnd. fl. kr.[Pfad. fl. kr. Pfad. fl. kr. Pfad. fl. kr. J fl. pf. b. pf. Gießen—— 200,0— 180 f 10160 15 8— 35 N 10 Grünberg F Sie e e 1 4321—— ö 5 326 El 5 5 Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Zuch⸗ und Steindruckerei. auf d. meind abgeh R. 2 2 b. J chens unter nebst haber keifen born Zu an welc gene