log. elches hat, se zu endet Mehl Aus; ch ab⸗ ö* der Nehle d jene wur; leien⸗ läßt. fahren d, die d selbst . Es ackern de mit imniß dabsud e und m% b, als ü fand eschaf⸗ konnte. ng des Erd⸗ zersuche bwasch⸗ es ver⸗ vortreff⸗ Gewicht beträgt; öslichen um 25 würde, hnlichem j felgt) Intelligenz und Kreis— Blatt. V 17. Mittwoch den 25. April 1834. Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 2844. Gruͤnberg, am 13. April 1854. Betreffend: die Entfernung des Johannes Volkmann von Beuern, aus seiner Heimath. c Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg a n die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Dee unten näher beschriebene Rubricat, welcher nicht im vollen Gebrauche seines Verstandes ist, hat sich, wie er dieß früher schon mehrfach gethan hat, gestern wieder aus seiner Heimath entfernt, und wird sich auswärts auf der Bettelfahrt herum treiben.— Sie werden angewlesen, auf denselben zu wachen und wachen zu lassen, ihn im Betretungsfalle zu arretiren und anher einzuliefern. Dude i e r. Signalement des Johannes Volkmann: Alter: 38 Jahr. Größe: 6 Fuß 6 Zoll. Haare: graublond. Stirne: breit. g Augenbraunen: graublond. Augen: grau. Nase: lang. Mund: gewöhnlich. Bart: röthlich. Kinn: breit. Gesicht: lang. Gesichts farbe: gesund. — Zu Nr. K. G. 2917. Grunberg, am 19. April 1854. Betreffend: die wegen des Salzhandels in der Provinz Oberhessen getroffenen Anordnungen. Der Großherzoglich Hessische f Kreisrath des Kreises Grunberg f an ö die saͤmmtlichen Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Unter Bezug auf mein in dem letzten Intelligenzblatt No. 16. in obigem Betreff erlassenes Ausschreiben vom 9. dieses Monats, mache ich Ihnen nachträglich bemerklich, daß, nach weiter einge— langter Verfügung Großherz. Provinzial-Commissärs, Sie nicht befugt seyn sollen, von der künftigen, r a 1. Mai d. J. beginnenden neuen Salzversorgungsperiode an, über den Monat Juni d. J. 1 We 515 Salz Auweisungen zu ertheilen. Die Bestimmung, wornach Sie ohne höhere Ermächtigung zum Vorausanweisen des Salzbedarfs auf ein Vierteljahr befugt waren, ist also hierdurch aufgehbben. 3 Ouvrier. Gruͤnberg, am 13. April 1854. Zu Nr. K. G. 2889. Betreffend: die Gründung einer Spaar und Leibkasse für die Kreise Gießen und Grünberg. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg die Großherzogl. Burger meister und Beigeordneten der Nebengeminden f dieses Kreises. Aus No. 13. des Intelligenzblattes, Seite 2., werden Sie ersehen haben, daß nunmehr die Spar- und Leihkasse für den hiesigen und den Kreis Gießen gegründet ist. Die Statuten, die über die Einrichtung und den Zweck des Instituts das Nähere enthalten, sind Ihnen zugegangeu. Unter Verweisung auf die darin enthaltenen Bestimmungen fordere ich Sie auf, sich die Befoͤrderung dieses so wohlthätigen Instituts nach Kräften angelegen seyn zu lassen und zu diesem Ende alsbald, wenn es noch nicht geschehen seyn sollte, Ihre Untergebene in Kenntniß zu setzen, daß dieses Institut nunmehr in's Leben getreten sey und daß an den im Intelligenzblatte bestimmten Geschäftstagen, Vormittags von 9— 12 Uhr, Ersparnisse von 1 fl. bis zu 200 fl. eingelegt werden könnten und Darlehen daraus unter den vorgeschriebenen Bedingungen zu erhalten ständen. N 5 4 Qu ver ier Zu Nr. K. G. 2973. a Grünberg, am 22. April 1834. Betreffend: die Verlegung des auf den 29. und 30. April d. F. fallenden Niddaer Vieh⸗ und Kram⸗ marktes. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg f 3 a saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgemeister dieses Kreises. . auf den 29. und 30. April d. J. fallende Niddaer Vieh- und Krämermarkt ist, wegen Eintritts der jüdischen Feiertage, dergestalt verlegt worden, daß Montags den 28. d. M. Viehmarkt, und Dienstag den 29. d. M. Krämermarkt abgehalten wird; was Sie in Ihren unterhabenden Gemeinden alsbald öffeutlich bekannt zu machen haben. 8 ud ien ——̃sð³ĩ ͤ F...]''ÜS n— ö Bekanntmachungen. 5 45) Unterzeichneter wird jährlich zwei- 41) Fruchtversteigerung bei dem mal, W Früh- und Spät jahr, in Giessen Nentamte Gießen: erscheinen, was das Anzeigeblatt alsdann Freitag den 9. Mai Vormittags 9 Uhr werden nälier melden wird. 13 300 Malter Korn, 4 Sein Wohnort ist in der Residenz 30„ 2 F Darmstadt. 13„ Jos. Gal auf dahiesigem Rathhause unter den bekannten Be⸗ 7 3 Sohn. dingungen versteigt. 55 9 ö e Glehen den gegeben g 42) Über die Blatternkrankheit. Der Großherz. Rentamtmann. Schneider. Bei der unangenehmen Erscheinung, daß manche Personen, welche in früherer Zeit entweder natür⸗ che m saben, 10 berden, N gende? el bestäts 1 100 0 115 tern Kra 2) Noc falle der strid 3) Ein wäh, leich heit 2 Kinigeb Bereit Impfun 1 liche An Au 4) gehe poli nän sern beff Kr der die 5) l leit 5 du ihn rel Unt Wohl was mehl, Ferm 6 Boden stattet Gefag en ehr die lber die veisung dätigen eschehen sey und sse yon ungen 1854. „wegen n haben. A znei. Giessen Alsdann lesiden: Sohn, eit, nan er akut liche Menschenblattern, oder Schutzpocken gehabt haben, nochmals von der Blatternkrankheit ergriffen werden, gereicht es zu unserer Beruhigung, daß folgende Thatsachen sich durch zahlreiche Beobachtun— gen bestätigt haben: 1) Menschen, welche achte Menschenblattern oder ganz vollkommene Schutzpocken gehabt haben, werden nur äußerst selten nochmals von den Blat— tern befallen, und wenn es geschieht, so ist die Krankheit bei denselben von geringerer Heftigkeit. 2) Noch weit seltener werden Menschen davon be— fallen, bei denen nicht wenigstens 10 Jahre seit der überstandenen Schutzpocken-Krankheit ver⸗ strichen sind. 3) Eine nochmalige Impfung der Schutzpocken ge⸗ währt demnach mindestens auf 10 Jahre, viel— leicht für das ganze künftige Leben, Sicher— heit vor der Blatternansteckung. Das rühmliche Beispiel der Ortseinwohner in Königsberg, Kr. Bez. Gießen, die sich mit großer Bereitwilligkeit fast durchgängig einer nochmaligen Impfung unterworfen haben, verdient demnach lob— liche Anerkennung und Nachahmung. Außerdem wird die Ansteckung verhütet, wenn 4) gehörige Folgsamkeit in Betreff der medicinisch⸗ polizeilichen Anordnungen Statt findet, wenn nämlich die Gemeinschaft mit Personen aus Häu⸗ sern vermieden wird, in denen sich Blatternkranke befinden, und wenn man nach überstandener Krankheit das Bettzeug und die Kleidungsstücke der Genesenden in die freie Luft bringt, und die Zimmer gehörig lüftet und reinigt. Endlich ist zu bemerken, daß Blatternkranke meistens sehr leicht durchkommen, wenn man sie nicht in heiße Zimmer legt, sondern, bei vorsichtiger Vermei⸗ dung der Zugluft, sie kühlend behandelt, und ihnen keine erhitzenden Speisen und Getränke reicht. 39 Miscellen. Untersuchungen uͤber die Kleie und uͤber die Schale des Getreides. Von Herrn Herpin. (Fortsetzung.) Dohlfeiles Verfahren die Kleie aus zu⸗ waschen und das in ihr enthaltene Stärk⸗ mehl, sowie die übrigen Nahrungsstoffe leicht daraus zu gewinnen. Man verschaffe sich ein irdenes Gefäß von der Form eines Decaliters, oder einen Eimer, dessen Boden mit einem feinen durchsichtigen Zeuge ausge⸗ stattet ist; oder besser noch, man verschaffe sich ein Gefäß aus Eisenblech, welches am Boden und an ö einem Theile seiner Seitenwände wie ein Seiher durchlöchert ist. Dieses Gefäß fülle man mit der Kleie, die man auswaschen will, und das Ganze tauche man in einen anderen Kübel, der etwas groͤ— ßer ist, und in welchen man reines Wasser oder ge⸗ klärtes Flußwasser gebracht hat. Dann rühre man die Kleie um, und nehme das Gefäß mehrere Male aus dem Wasser, um es jedesmal wieder einzutauchen. Ist dieß geschehen, so lasse man das Gefäß eine oder zwei Stunden in dem Wasser stehen, damit sich das Satzmehl auf den Boden des Kübels setzen kann. Nach Ablauf dieser Zeit nehme man das Gefäß wieder heraus, tauche es sachte nochmal ein, und lasse es dann abtropfen, indem man stark auf die Oberfläche der Kleie drückt. Das Stärkmehl, welches sich am Boden des gte abgacsett hat, wird dann heraus— geschafft, nachdem man das darüberstehende klare Wasser abgegossen. Das Abwaschwasser muß sogleich, d. h. inner⸗ halb eines Tages oder 24 Stunden zum Anmachen des Teiges verwendet werden, denn es gährt sehr schnell. Der aus Stärkmehl und Kleber bestehende Bodensatz kann unter das zur Brodbereitung bestimmte Mehl gemengt werden, in welchem Falle man ihn noch an demselben Tage oder den Tag darauf an— wenden muß; will man das Stärkmehl hingegen aufbewahren, um es dann verkaufen zu können, so muß man es einige Stunden lang auf Zeugen und in Körben, die der Luft ausgesetzt werden, anziehen lassen, und dann in einem mäßig erhitzten Ofen oder in einer Trockenstube trocknen. Wenn der Boden des Kübels eine gewisse Neigung hätte, oder wenn man an der abhängigsten Stelle desselben eine Oeffnung anbrächte, oder wenn der Boden des Gefäßes ver— kehrt kegelförmig geformt wäre, und an seinem Schei⸗ tel mit einem Pfropfe oder Hahne versehen wäre, so könnte man das Stärkmehl von Zeit zu Zeit, und in dem Maaße, in welchem es sich absetzt, entweichen lassen. Wenn man nämlich den Hahn verschlösse, sobald alles Satzmehl ausgetreten, würde in dem Kübel das Wasser, welches zu einer zweiten Opera— tion nöthig ist, zurückbleiben, und auf diese Weise eine größere Menge von Nahrungsstoffen aufnehmen. Kann das Auswaschen der Kleie der Gegenstand einer vortheilhaften industriellen Ausbeutung oder Unternehmung werden? Ich glaube, daß eine Un— ternehmung dieser Art im Allgemeinen, besonders aber in jenen Provinzen einträglich werden müßte, in welchen die Müllerei noch weit zurück ist, und in welchen man die Abwaschwässer und die Rückstände der Fabrikation benutzen könnte. Am besten wäre es eine Anstalt dieser Art mit einer Mahlmühle, einer Bäckerei, einer Brauerei oder einer Brantweinbren— nerei in Verbindung zu bringen. Ueberdieß muß sich aber in der Nachbarschaft auch ein hinreichender Viehstand befinden, damit man alle Rückstände nütz⸗ lich verwerthen könnte. Die wesentlichen Theile einer solchen Anstalt sind: 1) eine Art von Hängeboden oder Schoppen zu ebener Erde, in welchem sich die zum Auswaschen der Kleien bestimmten Bütten unterbringen ließen, und in welchen entweder durch eine Pumpe oder durch den Mechanismus der Mühle selbst die gehörige Quantität Wasser geschafft würde; 2) eine Trockenanstalt mit einer Trockenstube. Die Kosten der Errichtung einer Kleien-Waschan⸗ stalt, welche täglich 250 Kilogr. trockenes Stärkmehl zu liefern im Stande ist, lassen sich folgender Maßen anschlagen. 1. Kosten der ersten Einrichtung. 1) Ein Schoppen 300 Frauk. 2) Vier Fässer oder Bütten, jedes zu 4 Hectoliter 80„ 3) Eine Pumpe, und Agitatoren in den Faͤssnrnrn 100„ 4) Ein Trockenboden u. eine Trocken⸗ VVV 400„ 5) Körbe, Zeuge und kleinere Aus— „ 120„ Summa 1000 Fr. 2. Kosten der täglichen Arbeit. 1) 36 Hectol. Kleien, in 9 Ladungen auf die 4 Bütten vertheilt, welche zusammen 1000 Kilogr. wägen, den Hectol. zu 2 Fr. 50 Cent. 90 Frank. 2) Der Lohn zweier Arbeiter.. 59 65 3) Das Heizen der Trockenstube 8 4) Unterhaltung u. allgemeine Kosten 5 Summa 98 Fr. 3. Täglicher Ertrag. 19 250 Kilogr. trocknes Satzmehl, den Kilogr. zu 30 Cent. 2) 250 Kilogr. flüssiges Mehl oder trocknes Extract, das Kilogr. zu 10 Cent., dem mittleren Preise— 75 Frank. der Kleie 500 Kilogr. ausgewaschene Kleie, welche wir trocken annehmen, und welche noch mehr als die Hälfte ihres Gewichtes an Kleber und anderen Nahrungsstoffen enthält; das Kilogr. zu(Cent. 0 Summa 130 Frank. Mithin ergibt sich fur den Tag ein wahrschein— licher Gewinn von 32, und für das ganze Jahr ein wahrscheinlicher Gewinn von 10,000 Franken. Nimmt man an, daß man kaͤglich 15 Kilogr. trockene ausgewaschene Kleie per Kuh verfüttert, so wären also beiläufig 35 Kühe nöthig, um die 500 Kilogr. Rückstand zu verzehren. Man wird bemerkt haben, daß ich den in den Waschwässern enthaltenen Zuckerstoff, der sich wahr⸗ scheinlich weit vortheilhafter als zur Fütterung für das Vieh verwenden ließe, sehr niedrig angeschlagen habe. Denn 0* 5 1) können die 250 Kilogr. Extract oder fluͤssiges Mehl beinahe 300 Kilogr. Brod liefern; 2) ist das Waschwasser, besonders wenn das— selbe zweimal hinter einander zum Auswaschen ver, wendet worden, mit so vielen Nahrungsstoffen bela— den, daß es sehr gut zur Bierfabrikation verwendet, und auf dem Lande auch zur Berettung verschiedener wohlfeiler Getränke benutzt werden könnte. (Schluß folgt.) 25„ 30 1 —— Druck und Verlag der Fruchtpreise. 8 8— Waizen.] Korn. Gerste.] Hafer.[Erbsen.] Linsen. Städte. Datum. 5— 8 Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. pfund] fl.] kr. Pfund] fl.] kr.[fund] fl.] kr. JIpfund] kl. kr.] ff. kr. pf. fl. kr. pf, Gießen... e. März. 200 59 480 4 10 160 40— e Grünberg.. 19. April. r e Darmstadt 8 5. April., Mainz 12. April.— 5 52— 4. 29— 3150— 3 7 4-( 25 Frankfurt a. M.. 14. April., . D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. lieferung wortlich. die geda dung der umfehlbaf Verfügun a 392) Jritag uf dahi, dügunge 45) Fu Fre pur, Herrschaf Aal N i Sgloßge Grü