hg 183, Schweine zu allenfallsge uber 1834. 19 eim unterm .— Sie ichen, daß, sich bei dem hornet in ab tte in bei L. 5. Nau. um, ere, Himbeeren. blen ch N0 25, Oberhessisches Intelligenz n Kreis-Blatt. M47. Freitag den 21. November 1834. Wreigräthliche Bekanntmachungen. Zu Nro. K. Gießen 3167. u. Gruͤnberg 8129. Giessen u. Grünberg den 12. Nov. 1834. Betreffend: Die Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg. 8 Die Großherzoglich Hessischen Kreisräthe der Kreise Giessen und Grünberg d n die Großherzoglichen Burgermeister dieser Kreise. Wir setzen Sie andurch in Kenntniß, daß nunmehr die von den meisten Gemeinden uͤbernommene Garantie fuͤr diejenigen Darlehen, welche einzelnen Einwohnern dieser Gemeinden auf Antrag der Gemeinde⸗ Vorstände aus der Spar, und Leibkasse gemacht worden, die hoͤchste Genehmigung erhalten hat. Wie Ihnen schon bekannt ist, wird jedes gesuchte Darlehen nur dann gegeben, wenn in jedem einzelnen Fall der Ge⸗ meinderath die vorschriftsmäßige Erklaͤrung abgegeben hat, daß das Darlehen unter Haftbarkeit der Gemeinde bewilligt werden moͤge, und die desfallsige Schuld- und Buͤrgschaftsurkunde in der vorgeschriebenen Form gehörig ausgefertigt worden. Wir muͤssen Sie und die Gemeinderaͤthe zu sorgfaͤltiger und genauer Beachtung nachstehender Bestimmungen noch besonders anweisen: 1 1) Sie werden die Burgschaft nur dann uͤbernehmen, wenn derjenige, welcher das Capital aufnehmen will, ein ordentlicher Haushaͤlter, dem Trunke nicht ergeben ist, des Anlehens zu einem bestimmten, 1 zu seinem Besten gereichenden und nicht gewagten Zwecke bedarf, und wenn er noch so vermoͤgend ist, 5 daß die Gemeinde keine Gefahr eines Verlustes hat. f 2) Fuͤr keine hoͤhere Darlehen, als bis zum Betrage von 100 fl. ist in der Regel die Buͤrgschaft zu über⸗ nehmen, und werden hoͤhere von uns nicht genehmigt werden. 3) Es wird dem Vorstande empfohlen, ehe er eine Buͤrgschaft uͤbernimmt, sich von dem Schuldner eine Privatversicherung in liegenden Guͤtern bestellen zu lassen, und das Erfoderliche im Ortshypothekenbuche zu wahren, in welchem Falle die Vorstandsglieder daruͤber wachen werden, daß der Schuldner die Guͤterstuͤcke, welche er der Gemeinde zur Sitherheit eingesetzt, bevor die Schuld bei der Spar- und Leihkasse getilgt ist, nicht verunterpfaͤndet oder veraͤußert. 4) Die Großherz. Buͤrgermeister werden uͤber alle Capitalien, fuͤr welche von der Gemeinde Buͤrgschaft übernommen worden, eine genaue Tabelle fuͤhren, worin Name des Schuldners, Betrag des Darle⸗ hens, Zeit der Aufnahme und der Wiederabtragung des Capitals einzutragen sind. 50 Saͤmmtliche Vorstandsglieder werden sich angelegen seyn lassen, dahin zu wirken, daß der Schuldner seinen Verpflichtungen gegen die Spar ⸗ und Leihkasse gehörig und zu rechter Zeit erfuͤllt und die Zin⸗ sen richtig abfuͤhrt, damit nicht der Fall eintritt, daß die Gemeinde aus der uͤbernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen wird, und Zahlung leisten muß. Werden die Vermoͤgensverhaͤltnisse eines Schuldners unsicher, so ist sogleich die Anzeige bei der Verwaltung der Spar- u. Leihkasse zu machen, damit das Capital gekuͤndigt wird. 5 8 e 10 ein n fuͤr welches die Gemeinde Buͤrgschaft geleister hat, ist 0 n Großherz. Buͤrgermeister vorerst an einen vorgesetzten Kreisrath zur Genehmigung der Buͤ schaft einzusenden. g 90 5 eee e b, Nn o r. Ouvrier. N 1 0 ö —— Zu Nr. K. 8308. Grünberg am 13. November 1834. Betreffend: Die Aufstellung und Einsendung der Bevölkerungstabellen. Der Großherzoglich Hessische Kreis rath des Kreises Grünberg a n sammtliche Großherz. Bürgermeister und Herren Geistlichen dieses Kreises. Es ist nunmehr der Zeitpunct nabe gekommen, wo die Aufstellung und Einsendung der Bevoͤlkerungs⸗ tabellen bewirkt werden muß. Unter Bezugnahme auf meine Ausschreiben vom 10. Mai 1833 und 13. und 29. Maͤrz 1834 und die Ihnen mit solchen mitgetheilten hoͤchsten Verfuͤgungen, und eine weitere Verfugung vom 3. September dieses Jahres, wornach die jetzt aufzustellenden Bevoͤlkerungslisten sich auf die Periode vom 1. December 1831 bis dahin 1834 beziehen sollen, fodere ich Sie auf, ungesaͤumt die noͤthigen Einlei⸗ tungen zu treffen, damit der vorgeschriebene Termin puͤnktlichst eingehalten werde. Die Nichteinhaltung dieses Termins hat die in§. 3. der Instruction gedrohten Nachtheile unabwendbar zur Folge. Die Großherzogl. Buͤrgermeister werden dieses Ausschreiben den Herren Geistlichen zur Einsicht mittheilen. Ouvrier. Zu Nr. K. 8313. Grünberg am 13. November 1834. Betreffend: Die Losholz-Abgaben aus den Domanialwaldungen der Forste Vöhl, Battenberg, Biedenkopf, Gießen, Burggemünden, Romrod, Schotten und Nidda, insbeson⸗ 8 176 die Erhebgebühren der Gemeinde-Cinnehmer von Erhebung des Loosholz⸗ geldes. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg 2 a n sämmtl. Großh. Bürgermeister des Kreises Grunberg. Es ist nachstehende hoͤchste Verfuͤgung eingelangt: „Um die Zweifel zu beseitigen, welche uͤber die Frage entstande sind, ob die Hebgebuͤhren, welche die Ge⸗ meinde⸗Einnehmer von dem in Einnahme und Ausgabe durch Voranschlag und Rechnung laufenden Loos⸗ bolzgeld fuͤr das aus Domanialwaldungen an Ortsburger zu verabfolgende Loosholz(Regulativ der Großh.. Oberforstdirection vom 11. Sept. 1824.§. 8.) zu beziehen haben, von den Loosholzempfaͤngern zu bezahlen f oder aus der Gemeindecasse ohne Wiedererhebung von jenen zu bestreiten sey, finden wir uns veranlaßt, allgemein zu verfuͤgen: 5 5 1) daß jene Hebgebuͤhren von den einzelnen Loosholzempfaͤngern zu bezahlen, zu dem Ende aber 2) in den Budgets dem Betrage des Loosholzgeldes in Einnahme zuzusetzen und dagegen unter den Heb⸗ gebuͤhren des Gemeinde-Einnehmers in zweiter Classe der Ausgaben zu verausgaben sind.“ wovon ich Sie mit dem Auftrage in Kenntniß setze, selbst hiernach zu verfahren und sich zu bemessen, und auch die Gemeinde-Einnehmer nach solcher zu bedeuten. Ouvrier. Zu Nr. K. 8389. Grünberg am 15. November 1834. Betreffend: Ein herrnlos herumirrendes und aufgefangenes Mutterschwein. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg a n saͤmmtliche Großherzogl. Bürger meister dieses Kreises— Nach Benachrichtigung des Großherz. Kreisraths zu Gießen, ist von dem Wirth Ludwig Reuschling zu Badenburg ein daselbst herumirrendes fremdes Schwein, eine Mocke, aufgefangen und in Verwahrung genommen worden. Ich beauftrage Sie, dieß in Ihren Gemeinden oͤffentlich bekannt zu machen. Ouvrier. —— 0 auf's uͤbern iu de schaͤft sem bestel den Auft befö beit, Uel Do 20 al 1833 ses. kerungs 13. und fügung Periode Einlei⸗ chaltung Einsicht 1834. die Ge⸗ en Tobs Großh. bezablen heranlaßt, del Heb⸗ sen, und 1 1834 Aeuschlitg rwahcung Bekanntmachungen. 994) Unterzeichnete, im Besitze einer auf's neueste eingerichteten Dekatirmaschine, uͤberuehmen von heute au alle Arten Tuͤcher zu dekatiren. Gestuͤtzt auf mehrjaͤhrige Be— schaͤftigung und besondere Erfahrung in die⸗ sem Fache, erlauben sich dieselben hierdurch bestens zu empfehlen. Ganz besonders wer— den sie es sich angelegen seyn lassen, alle Auftrage auf's schnellste und puͤnktlichste zu befoͤrdern, und versichern außer schoͤuer Ar⸗ beit, moͤglichst billig gestellte Preise. Lob Mayer Heß seel., Soͤhne, wohnhaft in der Oundsgasse Nr. 158 in Giessen. Miscellen. Ueber das Branntwein„Brennereiwesen in Deutschland, dessen Besteuerung und die da⸗ gegen, besonders gegen Kartoffelbrennerei, sich erhebenden Stimmen. (Beschluß.) ad 2. Daß ein Morgen zum Branntweinbrennen verwendeter Kartoffeln mehr Futter und Dün⸗ ger wieder giebt, als eben so viel Getreidebe— stellung, ist oben schon der Erfahrung und Wahrheit gemäß bemerkt. ad 3. Die Kartoffeln sind durch das Branntwein⸗ brennen keineswegs bei uns theurer geworden, indem der vermehrte Anbau dieses völlig ver⸗ hütet, und die armen Leute noch froh sind, wenn sie etwas von ihrem Erbau an eine Branntweinbrennerei absetzen koͤnnen. ad 4. Das Branntweinbrennen aus Roggen da⸗ gegen muß ja auch als durchaus nachtheilig fürs Ganze(ad 1.) verdrängt werden, weil es dem armen Manne das Brot vertheuert, indem er sich nicht Roggen, wie Kartoffeln bauen kann. Es ist auch gar nicht einzusehen, wie es für den Produzenten besser seyn könne, wenn er für eine gleiche Quantität Branntwein viermal so viel Land mit Noggen bebauen soll, als mit Kartoffeln dazu nöthig ist. Es ist ja gerade so, als wenn der Producent seine Arbeit und Kosten vermehren müsse, damit der arme Mann theures, statt wohlfeiles Brod zu essen bekomme. Aerger kann man doch schon nicht gegen alle Erfodernisse einer richtigen Oecono⸗ mie verstoßen, als hier geschieht; und die Ver⸗ letzung der öffentlichen Wohlfahrt durch absicht⸗ liche Vertheurung der ersten Lebensbedürfnisse ist hier noch obenein ein Mißbrauch, der wahr— scheinlich nur bei ständischen Verfassungen vor— kommen kann?), wie wir es auch in England sehen. f Wenn man daher das Branntweinbrennen aus Kartoffeln durch höhere Besteurung beschränken will, dann will man nichts Geringeres, als die am Eingange bezeichneten, völlig wahren und hier schon durch die Erfahrung bestaͤtigten bedeutenden Vortheile für den Gutsbesitzer, die Staatscassen und den Wohlstand der Nation mit Gewalt unter⸗ drücken. Es ist nicht nöthig, die Natur und die Motion eines solchen Vestrebens hier näher zu be⸗ zeichnen, indem solche von selbst in die Augen sprin⸗ gen. Die unausbleiblichen Nachtheile einer solchen Maaßregel fur die Wohlfahrt des Ganzen sind am gedachten Orte sehr treffend bezeichnet. Richtiger und billiger wäre es unter den heutigen Verhält— nissen auf jeden Fall, wenn der Verbrauch des Noggens zu Branntwein durch höhere Besteuerung gehemmt würde, um dadurch die Saumseligen und Einseitigen von Staates wegen zu zeitgemäßen Fort⸗ schritten zu nöthigen. Ueber eine angeblich neue Art der Baum— veredlung. Die von dem Schullehrer Oetting zu Buͤhle der Landwirthschaftsgesellschaft zu Celle mitgetheilte Darstellung einer, seiner Behauptung nach, neuen Baumveredlungsart, besteht kurzlich darin:„daß man die von wilden oder veredelten Stämmchen abgeschnittenen Wurzeln oben keilförmig zuschneidet, das Pfropfreis spaltet und die Wurzel in das edle Reis hineinschiebt, beides zusammenbindet und dann einpflanzt, so daß das Neis noch ein paar Zoll in der Erde steht.“ Daß auf diese Weise aufgesetze Pfropfreiser fortkommen werden, unterliegt keinem Zweifel, denn weder die Art des Pfropfens, noch die Verwendung der Wurzeln zum Pfropfen ist neu. Da bei dem Pfropfen bekanntlich Alles darauf ankommt, daß die Basthaut des Wildlings mit der des edlen Reises in genaue und dauerhafte Berührung gebracht wird: so ist es natürlich ganz gleichgültig, ob man den Wildling spaltet und das Pfropfreis einsetzt, oder umgekehrt den Wildling keilförmig schneidet und das Pfropfreis spaltet.— Das Wurzelpfropfen ist aber schon längst bekannt und wird in manchen Baum⸗ schulen neben andern Veredelungsarten mit Vortheil angewendet. Schon 1789 wurde dasselbe im leip⸗ ziger Jutelligenzblatt S. 456 empfohlen, und in den Anzeigen der leipziger oͤkonomischen Societät von der Ostermesse 1790, S. 114, wird ebenfalls „) Dergleichen Verletzungen finden sich bei nicht staͤndischen Verfassungen wohl eben so häufig, wo nicht häufiger. Die Red. darauf aufmerksam gemacht, und in späteren pomo⸗ logischen Werken, wie z. B. in Christ's pomolo⸗ gischem Handwörterbuch, Leipzig 1804 S. 423, und ö in dessen Handbuch der Obstbaumzucht, 4te Aufl. 1 Frkf. 1817 S. 89, wird dasselbe ebenfalls erwähnt. * Das Annuaire du bon jardinier, Paris 1833, sagt hierüber p. XIII: Das Pfropfen auf die Wurzel 5 geschieht in den Baumschulen, wenn an Wildlingen Mangel ist, auf Wurzeln, von denen die Stämme abgeschnitten worden sind. Die Wurzel des Weiß⸗ N dorns ist sehr geeignet, Pfropfreiser von Aepfeln und Birnen anzunehmen, doch ist es sehr zu em⸗ pfehlen, immer mit dem Pfropfreise zu ein und dem— selben Pflanzengeschlechte gehörende Wurzeln zu wählen, welche mit guten Wurzelfasern versehen sind ꝛc.— In der Baumschule des großen Gartens bei ö Dresden ist die Wurzelveredelung seit langer Zeit 00 eingefuhrt und wird namentlich bei Johannis— 1 stämmchen angewendet. Man hat dort ein eigenes . Gestell in Anwendung gebracht, um die kurzen 1 Wurzelstücke besser halten zu konnen und diese Ver— 1 edlungsart zu erleichtern. Siehe 11te Lieferung * der Schriften und Verhandlungen der ökon. Gesell— 1 schaft im K. Sachsen vom J. 1824, S. 79. 9 ö 1 Uebrigens ist ganz dieselbe Art der Wurzel— . veredelung, welche der Schullehrer Oetting er⸗ . funden haben will, schon früher in einem Aussatze * des allgemeinen deutschen Gartenmagazins(welchen 0 Ref. jedoch gegenwärtig nicht sogleich nachweisen kann) beschrieben. 0 Die hauptsächlichsten Vortheile der Wurzelver⸗ 14 edelung bestehen darin, daß man auf diese Weise 140 auch die Wurzeln solcher Stämmchen, auf welchen bereits andere Veredelungsarten verunglückt sind, N 17— 3 1 Frucht f oder die deim Herausnehmen der Baͤume etwa in der Erde zurückbleibenden Wurzeln(denn über— flüssig, wie Oetting sich ausdrückt, sind an solchen Stämmen keine) noch benutzen, und die Veredelung derselben auch im Winter in der Stube vorgenommen werden kann(was aber auch mit kleinen Stämmchen geschieht), wenn nämlich die Wurzeln vorher gehörig eingeschlagen werden, und dies mit den veredelten Wurzeln wieder geschieht, im Frühjahre aber dieselben beim Auspflanzen tuͤchtig eingeschlemmt werden.— Wenn aber der Schullehrer Oetting als einen Vortheil dieser Veredelungsmethode angiebt, daß durch das einige Zoll tiefe Einsetzen des Pfropfreises in die Erde dasselbe Wurzel schlage(Was aber doch nur selten der Fall ist), und man auf diese Weise wurzelächte Obstsorten erziehe: so möchte die ganze Idee von den Vortheilen wurzelächter Obstbäume überhaupt, so wie die Meinung, daß es wesentlich sei, die Wurzeln mit Reisern von ein und derselben Obstsorte zu verbinden, wohl auf einem Vorurtheile beruhen, und verweist Ref. in dieser Hinsicht be⸗ sonders auf Schmidberger's Beiträge zur Obst⸗ baumzucht, Heft 3. S. 161 u. f.; anderer Seits aber kann dasselbe durch die übrigen Veredelungs— arten auch erreicht werden, indem auch bei diesen das Stämmchen in der Negel sehr nahe am Boden veredelt wird, und beim Versetzen die Pfropfstelle auch in die Erde kommt. Der angebliche Vortheil, daß man durch Zertheilung der Wurzeln mehr un⸗ terlagen zum Pfropfen erhalte, möchte sich durch die eigene natürliche Bemerkung des angeblichen Er⸗ finders: daß Pfropfreiser mit geringen Wurzeln sehr wenig treiben, von selbst erledigen. f v reise. 14 1 5 n* 71711——— 1 Waizen.] Korn. Gerste.] Hafer.[Erbsen. Linsen. 1 Städte. Datum.... 4 Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. 0 fund fl. 1 2 Vuund f. kr. plund fl. ö kr.[Pfund fl. ö kr. fl. kr. pf. fl. kr. pf. 1 Gießen 15. Nov. 200 6 5 180 4 50 160 346]— 245— „ Grünberg 8. Nov. 3 3 2 40 5 „ Darmstadt. 11. Nov. ase 0 Mainz 1. Sept.— 6 171— 4 55— 4 11— 3— 4 . Frankfurt a. M.. 15. Sept.— 6—1— 4100—[416— 3451 4 1——.— 1 a Druck und Verlag der G, D. Brühl'schen Buch⸗ und Steindruckerei. thie ge lität g gegen 3 9 2 dem tigen