bal Oberhessisches 0 AITntelligenz z e Kreis-Hlatt. inde von W M 51. 1834. 9 2 Freitag den 19. December an dem Int denber lad, Rechnung uͤber die Verwendung der bei dem Uuterzeichneten eingegangenen Beitraͤge an 13 Geld und Naturalien fuͤr die Wetterbeschaͤdigten des Kreises Gruͤnberg. A 90 0 Waizen, 1 Ar altes, gau Namen der Geber oder Erbsen, 8 1 em mterhuba Einsammler. Geld] Korn Gerste J Kartoff. Hafer, emerkungen. dirses Schwei Linsen ꝛc. r. zu leg N D f I. Ein u ah m e. fl. kr. SS G S* Zu 1. 1) Zwei Malter Korn u. 1 Malter 1) Aus der in Gießen mit Hrn. Rent⸗ 5 Gerste waren zur Zeit, wo die Früchte tember 1834. amtmann Schneider, Buürgermeist. abgeholt wurden, noch nicht geliefert, ö Silbereisen, Adooc. Löber u, Adroc. und wurden dem Wunsche des Rechners Welker von dem Unterzeichneten 8 Rübsamens gemäß versteigert. Sie kommen deshalb veranstalteten Collekte. 4544 2 10 22 19 2 1 Pfd.] bei der Ausg. in Abzug u. werden mit 12 fl. en 2) Für verkaufte Kartoffeln 250 20 kr. vereinnahmt, wobei zu bemerken ist, 3) Für verkfte. 2 V Korn 1 V. Gerste 1220 daß die 2 V. Korn gegen 375 Pf. wogen. iessen. 4) Von einem Ungenannt. in Gießen 148 2) Da die Preise der Kartoff. in der Ge; Stück getragem 5 V. einem Ungeu. in d. Nähe v. Gieß.“ 25.. gend von Grünberg geringer waren, als Stüc 9 6) Aus der Gemeinde Kleinlinden J 248 4 4 2 3.1 in Gießen, so wurde es im Einverstaͤndniß 1 igt werden. 7) Aus der Gemeinde Frankenbach 1588 mit d. Hrn. Kreisr. Ou vrier den Sub⸗ ö 8) Aus der Gem. Allendorf a. d. Lahn 7594 scribenten freigegeben, entweder in Nat ar 4 9) Aus der Gemeinde Naunheim. 12 365 zu liefern, od. f. 1 Mit. 1 fl. 20 kr. zu be⸗ 10) Aus der Gemeinde Wieseck 19,244 ö zahlen. Es wurden 133 Mlt mit 18 fl. be⸗ 11) Aus der Gemeinde Rodheim. 213111036 2 Waszen] zahlt, statt der feblenden 6 V. nur 5 V. 3 12) Aus der Gemeinde Fellingshausens 20„„ 8 25 3 Kf.] Kf. geliefert u. diese an Hen. Reiber für in Beziehung 13) Aus der Gemeinde Heuchelheim] 2464] 2 2/3 8, 22 Erbsen 2 7 fl. 14 kr.(1 fl. 20 kr. pr. Mlt.) verkauft. witelt uns eint 14) Aus der Gemeinde Königsberg 756 1.3 2 7 9 r sen 2] Es kommen also hier für verkaufte Kar- dene en 10) Aus der Gemeinde Herimannstein 1030 3 3 5„Linsen 6 kofeln 25 fl. 10 fe. in Geldeinnahme und Deckung i. 16) Aus der Gemeinde Crumbach.— 7 ö„ 3 22 Gesch.] hier in Ausgabe. g, in welcher 47) Aus der Gemeinde Großenlinden. 6 3 8 1 D Korn, Gerste u. Erbsen unter andung nö⸗ II. Aus gabe. 8585 5111 1 2 19. Wi Sf. einander gemengt u. dann gemessen wur⸗ 1) An Hrn. Kreissecretär Fuhr in Erbs. 2% den, so laßt sich die Quantität jeder ein⸗ gürgermeisters Grünberg in vier Sendungen 579 57 Rbs aApff zelnen Fruchtgatt. nicht genau angeben. 1 Burg. dub 2) An die dur Emfangnabme der Lns. 6 1 e Zuftikbeln Früchte Bevollmächtisgften 14014243„ Wz. Kk. Mit Beziebung auf die Bemerkung zu 1. N sege, daß,) Für Herumtragen des Zettels in Erbs, 2, wird bier wiederholt, daß 193 Mlt. Kart., N Gieß een„ 9 Lns. 6 G.] 2 Mlt. Korn u. 1 Mlt. Gerste hier nicht 4) Für Ueberbringung der Früchte Rbs. 1 pff verausgabt werden, velmehr unter der 1 von Königst erg. Geldausgabe begriffen sind. 589 fl. 51 kr. en, solche W Hiernach vergleicht sich die Einnahme mit der Ausgabe. 8 in Eapfeng Die Nichtigkeit vorstehender Rechnung, sowie daß die Fruchtlieferung in der angegebenen Quanti⸗ In taͤt in meiner Gegenwart geschehen ist, bezeugt Gießen den 10. December 1834. 1 3, uuf b Loͤ ber, 1 Laie vom 1. g; f i 1 rmihe anlagen Die Belege konnen auf dem kreisräthlichen Bureau eingesehen werden. ö ö Art e Gießen den 7. December 1834. Dh: Nit i nig, 1 ersucht/ deß 2 f ö 8 5 1 1 1 1 1101 0 — g 3 Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. 8996. Grünberg am 12. December 1834 Betreffend: Die Aufbewahrung der von den Kirchenrechnern zu hinterlegenden Cautionsurkunden. Der Großherzoglich Hessische Kreis rath des Kreises Gruͤnberg ö e 1 5 die Kirchenvorstaͤnde dieses Kreises. 5 Von der hoͤchsten Staatsbehoͤrde ist die nachfolgende Verfuͤgung ergangen: g 1„Es hat bisher an ausdruͤcklichen Bestimmungen daruͤber gefehlt, wie es mit der Aufbewah⸗ . rung der von den Rechnern der Kirchen- und geistlichen Stiftungsfonds beizubringenden Cautions⸗ 9 urkunden zu halten sey, aus welchem Grunde hin und wieder ein verschiedenes Verfahren beobachtet f worden ist. Um in dieser Hinsicht wunschenswerthe Gleichförmigkeit herzustellen, verfügen wir hier⸗ 0 durch, daß die Verordnung vom 30. April 1833 uͤber Aufbewahrung, Revision und Prüfung der dem Kirchen-, Schul- und Stiftungsfonds gehoͤrigen Schuld- und Pfandverschreibungen, insoweit dieselbe von der Aufbewahrung dieser Schuld- und Pfandverschreibungen handelt, auch auf die Aufbe— wahrung der Cautiousurkunden der erwahnten Rechner anzuwenden sey, wobei wir jedoch noch weiter 1 bestimmen, daß die Cautionsurkunden derjenigen Rechner, welche fuͤr mehrere Local-, Kirchen- oder geistliche Stiftungsfonds eines Kreises bestellt sind, und fuͤr diese eine gemeiuschaftliche Caution ge⸗ . leistet hagen, in der fraglichen Beziehung den Schuld- und Pfandverschreibungen eines, mehrere Kirchengemeinden eines Kreises beruͤhrenden Fonds gleich zu achten und somit von der Großherzogl. dovinzaltirektion zu Mainz und bezuͤglich den betreffenden Großherz. Kreisraͤthen vor schriftsmaͤßig wahren sind. Es versteht sich uͤbrigens von selbst, daß der Aufbewahrung einer solchen Cau⸗ inde stets eine Pruͤfung derselben vorausgehen und diese Pruͤfung nach wie vor von derjeni— horde vorgenommen werden muß, zu deren Wirkungskreis die Anstellung des Rechners gehoͤrt.“ „Sie werden sich hiernach in vorkommenden Faͤllen bemessen und die Kirchenvorstaͤnde Ihres ö Verwaltungsbezirks von dem Inhalte gegenwaͤrtiger Verfuͤgung in Kenntniß setzen.“ N Nach Maaßgabe dieser Verfügung werde ich Ihnen diejenigen Cautionsurkunden fur einzelne Fonds, welche 1 seither noch bei mir aufbewahrt waren, uͤbersenden, die Sie den bestehenden Vorschriften gemaͤß aufbewahren, N mir aber deren Empfang anzeigen werden. O uvrier. e 3 1 1 Bekanntmachung des Directors der Spar⸗ und Leihkasse fur die Kreise Gießen und Grunberg. Zur Erleichterung der Geschaͤftsfuͤhrung ist die Anordnung getroffen worden, daß die Zinsen von allen Einlagen in die Spar- und Leihkasse von dem Tage der Ausstellung des Schuldscheines an bis zum 1. Januar 1835 der beiden letzten Zahltagen dieses Jahrs, Freitag den 19. und Samstag den 27. De⸗ cember bezahlt werden sollen. Alle, welche Zinsen anzusprechen haben, werden daher eingeladen, solche an den genannten Tagen gegen Qusttung in Empfang zu nehmen. Zugleich bringt man in Erinnerung, daß die in diesem Monate noch eingelegten Ersparnisse vom 1. Jan. verzinst werden, waͤhrend spaͤtere Einlagen erst vom 1. April Zinsen tragen. Die Mitglieder des Vereins werden ersucht, dieß zu möglichster Publicitaͤt zu bringen. Gießen den 10. December 1834. R:; h, Kier Bemerkungen uͤber Obstbaumzucht. Es dürfte vielen unserer Leser noch nicht be⸗ kannt seyn, daß schon vor mehreren Jahren von Hrn. Franke in Ulm ein neues, sehr zweckmäßiges Instrument zum Propfen der Bäume(Geisfuß ge— nannt) erfunden und verbreitet worden ist, dessen Anwendbarkeit viele Baumzuchter bewährt gefunden haben. Dasselbe ist sehr elufach und besteht in ei⸗ nem breiten Messer zum Glattschneiden des Stam— mes, einem schmalen Messer zum Zweigschneiden und einem geschliffenen Stein zum Abziehen des Justruments in einem Futteral von Lindenholz, das die Justrumente rostfrei erhält. A. Beschreibung der vorzubereitenden Gegenstände zur Anwendung dieses Justruments beim Ver⸗ edeln des Kern- und Steinobstes. 1) Auswahl und Beschaffenheit der Propf⸗ und Edelreiser. Die Propf- oder Edelreiser werden am sicher— stest 65 und in ei schla wahr in se ft, feucht zu se feucht licht, ankon lich solche Auget gesczt samm. zeln! rung reiser hung so ni. der e tief e mehre dem man die f Prop fange chen 2 leine 1 K 8 dert men lich ed bes Ma 1* an mg; von Mer fbewah⸗ utions⸗ dachtet ir hier⸗ er dem dieselbe Aufbe⸗ weiter oder ion ge⸗ gehrere serzogl. smäßig 1 Cau⸗ derjeni⸗ elört. hre Ihres welche babren, ande Ver⸗ sten von der Mitte bis Ende Febellats geschnitten. Es müssen starke, ausgewachsene mit vollkommenen und erhabenen Augen versehene Zweige seyn. 175 Diese Edelreiser werden, bis man sie braucht, in einer kühlen Kammer in trockenen Sand einge schlagen. In Kellern sind sie nicht so gut aufbe⸗ wahrt, am allerwenigsten in feuchten, wegen der in solchen befindlichen, den Edelreisern schaͤdbichen Luft.— Wer Ebdelreiser in weite Ferne versendet, feuchte das Moos, worein sie gepackt werden, nie zu sehr an, denn sie verderben um so gewisser, je feuchter das Moos ist. Vielmehr schadet es gar nicht, wenn die Reiser in einem trockenen Zustande ankommen, und wenn sie auch dürrem Sblze ähn⸗ lich wären. Ist dies der! Fall, dann stecke man solche in frische feuchte Erde, so tief, daß bloß 2 Augen des Edelreises Unbedeckt und der Luft aus⸗ gesetzt bleiben; nach einigen Tagen wird die zu⸗ sammengeschrümpfte Schale aufquellen und die Nun⸗ zeln verschwinden; auch gelingt nach aller Erfah⸗ rung Propfen und Kopuliren besser, wenn die Edel— reiser etwas vertrocknet, oder, wie man sagt, hungrig sind. Hat das Veredeln noch einige Wochen Anstand, so nimmt man die Edelreiser, nachdem sie sich wie⸗ der erholt haben, heraus, und steckt sie bloß 2 Zoll tief aufrecht in mäßig feuchte Erde, wo sie sich mehrere Wochen lang in gleich schönem und gesun⸗ dem Zustande erhalten, Schneidet man die Edelreiser erst dann, wenn man veredeln will, so schlagen sie weniger an, als die früher geschnittenen; eben so ist der Erfolg des Propfens mit Reisern, die bereits zu treiben ange⸗ fangen haben, mißlicher als mit solchen, bei wel⸗ chen das nicht der Fall ist. 2) Bereitung der Pflaster und Bänder. Die Bänder von Bast, welche vorzüglicher als leinene sind, weil sie schneller trocknen, werden in ½ Zoll breite Streifen geschlitzt, nachdem sie zuvor zertheilt ind, indem die Bänder sonst zu dick würden. Das Baumwachs streicht man an einem war⸗ men Orte, wo es leichter geht, auf Papier reich⸗ lich auf, wozu am besten Druckpapier taugt, weil es die fetten Theile des Wachses anzieht und sich besser anklebt. Dieses bestrichene Papier zerschneidet man nach Verhältniß der Stärke des Zweiges in 1 Zoll ins I] große Theile. Diese werden sofort an einen 6— 7 Schuh hohen Stab geklebt, den man neben den Baum in die Erde steckt, um da⸗ von während des Propfens nach Bedarf herabneh— men zu können, was die Arbeit sehr befördert. 3) Zurichtung der Zweige und des Stammes. Die Zweige werden für einen gewöhnlichen Stamm mit 3 Augen, für einen stärkern mit 4 Au⸗ gen zugeschnitten; alle Zweige müssen unter dem untern Auge noch 1 Zoll glattes Holz haben, da⸗ mit der Schnitt dem untern Auge nicht zu nahe kommt. Der obere Schnitt am Zweig wird mit Baum wachs zugeklebt. Die Stämme werden in beliebiger Höhe abgeschnitten und mit dem Messer oben glatt gemacht. Je geringer die Höhe, desto stärker der Trieb. B. Beschreibung der Handgriffe des Propfens selbst, worin man sich an Stäben von Hasel oder andern Stauden und an Zweigen von Weiden⸗ ruthen oder andern Reisern, die einen Zweig vorstellen, gar leicht zu Haus eine Uebung verschaffen kann, die so lange fortgesetzt wer⸗ den sollte, bis einem das Zuschneiden des Zweigs auf zwei Schnitte vollkommen gelingt. 4) Der Stich in den Stamm. Man faßt das Instrument zwischen den Dau⸗ men und Zeigefinger, so daß das Heft in der hoh⸗ len Hand aufsitzt, hält den obern Arm bis zum Ellenbogen herab fest am Leib, setzt die schneidende Ecke des Instruments, vom obern Ende des Stam⸗ mes 1 schwachen Zoll entfernt, au, und schiebt solches behutsam in gerader Nichtung aufwärts hinaus. Der Stich wird nach Verhältniß der Stärke des Zweigs tiefer oder flacher geführt, so daß der Zweig die Oeffnung genau ausfüllt. Er kann, wenn er nicht gelingt, wiederholt werden, jedoch nur in derselben Bahn, damit keine Ecke in der Oeffnung entsteht. Es wird hiebei zur Vermeidung der Gefahr, sich zu verletzen, die Vorsicht angerathen, das Ge⸗ sicht nicht über die Richtung des Stichs zu halten. 5) Zuschneiden und Einsetzen des Zweigs. Man nimmt den Zweig in die linke Hand, das untere Eude gegen sich gerichtet, und macht nach der Länge des Stichs im Stamm auf der einen Seite des untern Auges mit dem kleinen Messer einen, 1 Zoll langen schrägen Schnitt bis ans Ende hinaus, welcher Schnitt aber dem Auge nicht zu nahe kommen darf, damit der Augenträger nicht angeschnitten wird; daun wird der Zweig halb um⸗ gedreht, und ein ähnlicher Schnitt angebracht, so daß der zuvor runde Zweig nun unten gleichsam ein Dreieck bildet, und das Auge auf der unbe⸗ schnittenen Seite der zugeschnittenen Ecke auf der anderen Seite gerade gegenüber steht. Die unbeschnittene Seite des Zweiges mit dem Saug- oder Zugange bleibt auswärts gekehrt und er wird mit seinen beschnittenen beiden Seiten in die gestochene Oeffnung des Stammes eingelegt, sodann von allen Seiten nachgesehen, ob das Holz des Zweiges die Oeffnung im Holz des Stammes genau ausfüllt und gut anpaßt, wobei man den 3 eiges in der Breite eines Messer⸗ oder wilde Neiser, die man am Stamme durch Wanne 112 1 Sesfnung im Stamm hervorstehen Weiden befestigt, mit Bast gebunden werden, und läßt. Ist die Rinde des Stammes dicker, als die dieses bei dem Wachsen der Zweige wiederholt wird. des Zweiges, so wird die dadurch von außen ent⸗ Bei einem jungen Stamme kann der Pfahl, an 0 stehende Lucke, wenn zuvor nach der ganzen Länge welchem solcher befestigt, wird, die Stelle eines N des Strichs über dem eingelegten Zweig ein pfla⸗ Staagbes vertreten. Will man ster hergezogen ist, mit einem verhältnißmäßig dick und lang zusammen gewickelten, mit Baumwachs 6) an die leere astlose Seite eines Bau⸗ N überstrichenen Papier als Polster ausgefüllt, sofort mes einen Ast pflanzen, ö nochmals ein Pflaster darüber gelegt, und dann 1 55 i g das Ganze mit Bast verbunden, auch der Stamm so nimmt man ein dünnes Stemmeisen, macht mit oben mit Baumwachs zugeklebt und mit Papier be- demselben eine Queeröffnung von 1 Zoll Breite u. 1 deckt Zoll Tiefe in den Stamm, sodann über dieser 1 Das. hier empfohlene doppelte Auflegen des Queeröffnung mit einem Hohleisen eine zweite Oeff— Pflasters mit einem Zwischenpolster ist in jedem Falle nung von 1% Zoll bis auf die Queeröffnung herab, ö gut, weil dadurch dem nachtheiligen Einfluß der so daß der Zweig in jener Horizontalöffnung be⸗ 5 Luft und des Frostes vorgebeugt wird. quem stehen und wachsen kann, dann wird der Stich 1 Nach Verhältniß der Stärke des Stammes mit dem Geisfuß, in welchen der Zweig eingesetzt können auch mehrere Zweige eingesetzt werden, aber wird, von unten herauf bis zu der Queeröffnung immer erst nach ganz vollbrachter Arbeit bei jedem gemacht und im Uebrigen verfahren, wie oben un⸗ einzelnen Zweig, damit nicht durch eine Zögerung ter 1 bis 5 beschrieben ist. N 0 das Anlaufen des Stammes oder Zweiges entstehe, Es trägt zur Verstärkung eines Astes bei, was nachtheilig wäre. wenn der Zweig im folgenden Jahre ungefähr in Als Vorsichtsmaaßregel wird besonders empfoh- der Mitte und zwar um 2 Messerrücken uͤber einem „ len, die Zweige vor dem Abreißen oder Verrücken— gegen den Stamm einwärts stehenden Auge! ab⸗ ö . aus ihrer Richtung durch Vögel, Sturmwinde und geschnitten und der Schnitt mit Baumwachs zuge⸗ Hagel dadurch zu verwahren, daß sie an Stäbe klebt wird. 1 Fruchtpreige. ö Waizen.] Korn. Gerste.[ Hafer. Erbsen. Linsen. Städte.[Datum. 0 Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. 1 D.- Hbiand fl. kr. Jpfund] fl. kr. Hwfund] fl. kr. fl kr. pf. fl. kr. pf. 0 1 75 A5..—.——— 2—— 5 Gießen 13. Dzbr. 2006—1 1805 160 3 400— ,, 1 1 Grünberg. 8. Nov.— 5— 83 404— 3—— 2 40 5 30—1 6—— 5 Darmstadt. 2. Dzbr. CWTCCC77JJTC7CCcC 0 Mainz 1. Sept. JFF 8- 4 le 25 Frankfurt a. M.. 15. Sept.— 5 501— 4 20— 4 16- 3 e 9—— 0 eine 8 84221 MA.— n W Nr 52—— ³ͤ————————— 4 1 ö Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. 5