Iufnard ubestzer ur En, ob und at man die Be, in Be⸗ Vasser⸗ N Ueber ossen ist ist dun, esser ist ser zur nannten verhält⸗ „Ste⸗ nd eine ern ge⸗ ist das“ r, stark chtbaren es Laub Lasser. um so undurch⸗ Bewaͤsse⸗ nicht zu ach dem en kann. Vortheil ung das geführt ellt wer⸗ Oberhessisches Intelligenz as Kreis- Hlatt. 2 8. Mittwoch den 19. Februar 1834. S bi Kreisräthliche Bekanntmachung. Betreffend: Das Mitbieten der Burgermeister bei von ihnen abgehalten werdenden Versteigerungen. Es hat sich schon mehrmals ereignet, daß Burgermeister bei Versteigerungen, welche sie selbst ab⸗ hielten, als Steigerer aufgetreten und sich selbst als Meistbietenden den Zuschlag ertheilt haben. Da dieses Verfahren nicht allein an sich als unpassend und unschicklich erscheint, sondern auch zum Nach— theile drs Gemeindevermögens gereichen kann und jedenfalls das Vertrauen auf die legale und rechtliche Handlungsweise der Gemeindeverwaltung schwächen muß, so hat sich höchstpreisliches Ministerium des Innern und der Justiz veranlaßt gefunden, den Burgermeistern und Beigeordneten das Mitbieten bei von ihnen selbst geleitet werdenden Versteigerungen, geschehe dieß in eigener Person oder durch dritte dazu Beauftragte, bei Vermeidung einer Disciplinarstrafe von 15 fl.— in so weit nicht eine durch ein sol⸗ ches Verfahren herbeigeführte wirkliche Benachtheiligung des Gemeindevermögens oder sonstige erschwerende Umstände eine härtere Bestrafung nothwendig machen— allgemein hierdurch zu untersagen. Hiernach werden die Großherzoglichen Burgermeister und Beigeordneten hierdurch mit dem Anfügen zur Nachacheing bedeutet, daß diese Verfügung auf sie auch in ihrer Etgenschaft als Mit— glieder der Kirchen- und Schul⸗Vorstände Anwendung finde. Gießen, den 19. Februar 1834. Großherzoglich Hessischer Kreisrath des Kreises Gießen. K. CG h. Knorr. 430 Verstei gerung. Bekanntmachungen. Samatag den 8. Maͤrz d. J., Nachmittags 2 Uhr, Versteige rn 1 g. sollen auf hiesigem Rathhause nachstehende, dem Buͤr⸗ ger und Tuchmachermeister Johannes Hartmann 42) Die Erben des Herrn Regierungs⸗Raths dahier zustehende, Immobilien, als: 5 Amend wollen naͤchsten Donnerstag den 20. d. M. 1) 83½¼ Klafter, ein Wohnhaus, bestehend in und die folgenden Tage jedesmal Nachmittags von 5 heitzbaren Zimmern, 2 Kam⸗ 2 bis 5 Uhr in ihrer Wohnung folgende Mobiliar⸗ mern und 2 Dachstuben, Kuͤ— Gegenstaͤnde an die Meistbietenden gegen baare chenbau, Schoppen, Stall, Zahlung versteigern, als Gold, Silber, eine schoͤne Schweinstall, und Faͤrbehaus, Sammlung von Pfeifen, Schaustuͤcke, Gewehr und um den Hoͤfen an Johann Waffen, Holzwerk, als Tische, Stuͤhle, Sophas, Adam Hoffmann; Kommode, Schraͤnke und dergleichen; Buchenscheidholj, 2) 24%„ Garten bei der Hofraithe, an Mannskleider und Leibgeraͤthe, Zinn, Kupfer, Messing, vorigem liegend; Cisen, Glas, Porzellain und Steingut, Bettung und 3) 1408 U Garten der Hofraithe gegen⸗ Bettwerk, Gemaͤlde und Schildereien, Buͤcher, Wein uͤber, an Martin Zinßer; g und Faͤsser und dergleichen Gegenstaͤnde, welches man 45 10%„ Grabland auf dem Hain im auf Ersuchen der Ersteren mit dem Bemerken zur oͤffent⸗ Feger, an Albert Biegel meier; lichen Kennt niß bringt, daß jedesmal vorher die vonr⸗ 3) 235%„ Acker in der Schildlache, mit genommen werdenden Objekte durch die Schelle be⸗ Waitzen, an Jonas Bischoff; kannt gemacht werden. 6) 917 1 Wiese in den Göbelnröder— wegswiesen, an Georg Adam Bapst. Pracht; Gießen, den 14. Februar 1834. Klafter Acker am Hopfenberg, mit 7) 266 5 Korn, an Eberhard Herz; 8 9) 496%„ Peter Weisel; Acker in den Roͤdern, an Heinr. Kaspar Heuricy; Acker in der vordersten Grum— bach, an Heinrich Flehrs Ww; Acker am Stangenroderweg, mit Waizen, an Konrad und Daniel Heidt gelegen, freiwillig meistbietend, auf Zielzahlung, versteigert werden. Grünberg, den 11. Februar 1834. Der Burgermeister Hoffmann. 10) 314%. 11 ͤ 44) Bekanntmachung. Der auf den 20. Maͤrz d. J. unrichtig in dem Kalender eingetragene Vieh- und Kraͤmermarkt wird Donnerstag den 20. d. M. abgehalten. Butzbach, den 13. Februar 1834. Der Burgermeister B. Kuͤchel. Miscellen. Ueber die Behandlung der Wiesen. (Beschluß.) 3) Ueberrieselung. §. 28. Sobald die Wiese einigermaßen eine ab⸗ haͤngige Lage hat, so wird die Bewaͤsserung so einge— richtet, daß man das dazu zu benutzende Wasser nach den hoͤchsten Stellen leitet, daß man nun mittelst Gräben weiter die Veranstaltung trifft, daß das Wasser moͤglichst gleichfoͤrmig uͤber alle Theile der Wiese ver— breitet werden kann(daruͤber hinrieselt), endlich, daß dasselbe aber auch wieder gehoͤrig abgefuͤhrt werden kann und an keiner Stelle stehen bleibt. Diese Art der Bewaͤsserung wird auch der Hangbau genannt. §. 29. Man hat zu dem Ende noͤthig: a) Haupt⸗ oder Zuleitungsgraben; b) Vertheilungsgraben, wel— che das Wasser aus ersteren empfangen und den ver⸗ schiedenen Theilen der Wiese zufuͤhren; und e) Waͤs— serungsgraͤben, aus denen das Wasser über die Wiese rieselt, das sie aus den Vertheilungsgraͤben em— pfangen haben; endlich d) Ableitungsgraͤben fuͤr das zur Bewaͤsserung gebrauchte und überflussige Wasser. §. 30. a) Den Hauptzuleitungsgraben muß man, so viel nur immer möglich, auf den höch— sten Stellen herleiten, damit alle Theile der Wiese daraus mit Wasser versehen werden können; derselbe Acker im kleinen Felde, an muß jedoch immer einen Fall von wenigstens/ Zoll auf je 10 Fuß erhalten. §. 31. b) Die Vertheilungsgräben müs⸗ sen in ihrer Richtung ganz dem Terrain angepaßt werden. Man kann sie z. B. bei nicht starkem Hang im rechten Winkel auf den Hauptgraben stoßen und auf beiden Seiten die Wässerungsgräben einfallen lassen. Oefters werden die Vertheilungsgräben auch mit dem Hauptgraben parallel angelegt, wie bei starken und überhaupt bei nicht sehr langen Abhängen. e e Wässerungsgräben(Ueber- schlaggräben) sollen immer eine waagerechte Lage haben. Sie werden zu dem Ende nach der Setz⸗ waage angelegt und öfters abgesetzt, und, wenn das Wasser einfließt, noch vollends regulirt. Sie hängen entweder mit den bergabwärts ziehenden Vertheilungsgräben zusammen oder sie erhalten aus den mehr waagerecht ziehenden Vertheilungsgräben das Wasser durch kleine Einlaßgräbchen. Je stär⸗ ker der Fall und je unebner das Terrain, um so näher mussen die Wässerungsgräben aneinander sein. Je nach diesen Umständen soll diese Entfernung 25 bis 75 Fuß betragen. F. 33. d) Die Ableitungsgräben müssen das von den bewässerten Flächen abfließende Wasser aufnehmen und weiter abführen. Sie sind daher in der Regel an den tiefsten Punkten der Wiese anzulegen. Bei sehr langen Abhängen kann es gut sein, schon an der Mitte des Abhangs einen Ent⸗ wässerungs-(Ableitungs-) Graben anzulegen und gleich darunter wieder einen neuen Zuleitungs⸗ graben, damit der eine Theil der Wiese trocken ge⸗ legt werden kann, während der andere bewässert wird. FS. 34. Zuleitungs⸗ und Ableitungsgräben sind, in Vezug auf Böschung, nach den Regeln, welche für die Gräben Behufs der Entwässerung ge⸗ gegeben sind, anzulegen(.§. 19). Sie müssen mit der zu führenden Wassermenge im Verhältniß stehen, erstere jedoch lieber etwas breiter als zu tief seyn. Die Vertheilungsgräben brauchen selten die Breite von 1 Fuß zu übersteigen und bedürfen, da sie auch nicht über einen Fuß tief gemacht wer⸗ den, nur wenig Böschung. Das Wasser muß, ver⸗ möge eingesetzter kleiner Schleußen, Staubretter oder Steinplatten, oder in deren Ermangelung Na⸗ sen, leicht aus dem Zuleitungs- in den Verthei⸗ lungsgraben und eben so durch eingelegten Nasen ꝛc. leicht aus dem Vertheilungs- in die Wässerungs⸗ gräben übertreten. Letztere sollen nur 2 Zoll tief seyn, damit das Wasser leicht und schnell übertritt und die guten Theile nicht im Graben sitzen bleiben. Sie werden/ bis ½ Fuß breit gemacht. f §. 35. Wenn sich bei Anlegung der Ueber⸗ rieselungsbewässerungen solche Stellen in der Wiese zeigen, in welchen das Wasser stehen bleibt, so müssen solche nothwendig ausgefüllt werden. Höchst wünschenswerth ist es zugleich, daß die zu hohen Elelle bringe! Nasen 9.5 hlldet, iat, k. sügeleg Abtrag Fläche ist eil Unterg Kosten mit de stellen, Hang g. hat, d schrieb zu we ringer ständen den kan nichts (Beete; einer 1 9. tung, Beete Länge gen soll horizont je zwei welcher oder au Beeten zuführt moglich sungsgr braucht seitunge 1 Age V Grund diheie Wuß bie Mach de Gra sen ö b. 1 ind fein En Vac let, U Ist Sch * 0 ö Zehrs, 3 Stellen, auf welche man das Wasser nicht gehörig ein guter, wiewohl der Ueberrieselung nicht gleich zu bringen kann, abgetragen und dann wieder mit setzender Erfolg erreicht werden, wenn man eine Rasen belegt werden. Bemwässerung mittelst Anstauung des Wassers anlegt. S. 36. Da, wo die Wiese zwar einen Hang§. 41. Man führt zu dem Ende das Wasser bildet, aber sehr unregelmäßige Form der Oberfläche durch einen Zuleitunasgraben auf den oberen Theil hat, kann eine vollständige Bewässerung nur dann der Wiese und versieht solche an den tieferen Stellen angelegt werden, wenn die Wiese stückweise durch mit einem Querdamm, oder bei größeren Wiesen Abtragen und Ausgleichen in regelmäßige schiefe in gewissen Entfernungen mit mehreren solcher Quer— Flaͤchen vorher umgewandelt(umgebaut) wird. Es daͤmme, welche jedoch die Höhe von 4 Fuß in der ist ein solches Verfahren jedoch nur bei gutem Regel nicht übersteigen sollen. Diese Daͤmme müs⸗ Untergrunde räthlich, und da es öfters bedeutende sen gut, mit einer sanften Böschung und in waage⸗ Kosten verursacht, so sind solche jeden Falls vorher rechter Lage angelegt und zuletzt mit Rasen belegt mit dem zu erreichenden Vortheil in Rechnung zu werden. stellen. Man nennt dieß auch den künstlichen§. 42. Der Damm erhält an der Stelle, wo Hangbau.. mann das Wasser abführen kann, eine Schleuße, Rücken⸗ oder Beetbau. welche das gebrauchte Wasser aufnimmt, das dann 5 5. in einem Graben weiter fließt. Damit dasselbe ge— 8. 37. Wenn eine Wiese eine so ebene Lage hörig abfließen kann, ziehen noch mehrere flache hat, daß eine ueberrieselung auf eine der eben be⸗ Gräben aus der Wiese nach der Schleuße. schriebenen Arten nicht thunlich ist, weil das Wasser ö. 43. Jeden Herbst sollen die verwachsenen, zu wenig Fall hat, und wenn auch wegen zu ge⸗ verschütteten Gräben wieder ausgebessert und im ringer Menge be Wassers oder aus andern Um- Frühjahre vollends in Stand gesetzt werden. ständen eine Ue erstauung 90.§. 40 nicht stattfin⸗ die Bewässerung im Herbst lch dul den kann; so bleibt, um eine Bewässerung einzurichten,; J 5 i i 1657 f ie e großem Nutzen; jedoch ist es gut, vor Winter die nichts anders übrig, als abtheilungsweise Rücken. f 0 f 5 9 f Wiese wieder trocken zu legen. Bei den ersten Flu— (Beete) anzulegen und dadurch die Gelegenheit zu 5 e 817855 5 einer üleberrieselung herzustellen. then zu Ende des Winters und Anfang des Früh⸗ 5: ö jahrs soll man alles gute Wasser benutzen. Bei §. 38. Man steckt zu dem Ende in der Nich⸗ e. ;; 7 85 hellem kalten Wetter im Frühjahr, während es tung, in welcher die Wiese noch einigen Fall hat, 9 a 5 a g Zeete von etwa 30 Fuß Breite und einer beliebigen Nachts friert, e Wässern nicht, um se mehr Länge ab, welche jedoch 120 Fuß nicht überstei⸗ Euse es aber e der e 5 gen soll. Jedes Beet erhält nun in der Mitte einen e. 5 5 8 0 195 horizontal liegenden Wässerungsgraben und zwischen sicht Gr n Wocsen 1a e Deuerndte, und auch je zwei Beeten ist ein Ableitungsgraben angebracht, zum Grummet einigemal, wässern. welcher das Wasser einem Hauptableitungsgraben,„F. 45. So großen Nutzen das Bewaͤssern ge⸗ oder auch vorher noch einmal andern tiefer gelegenen währt, so bringt dagegen ein Uebertreiben der Be⸗ Beeten oder zum Hangbau eingerichteten Wiesen, waͤsserung auch wieder wesentliche Nachtheile, in— zuführt. Die Wässerungsgraben erhalten aus dem dadurch ein Gras von schlechter Beschaffenheit möglichst hochgehaltenen Zuleitungs- und Verthei- erzeugt wird. Man muß sich in dieser Hinsicht nach lungsgräben ihr Wasser. Die Kante des Nückens Boden, Lage, Jahreszeit und Witterung richten. braucht nur„ Fuß höher, als die Kante des Ab⸗ Je loser der Boden ist, oder je stärker abhängig, leitungsgrabens, zu seyn. um so mehr und öfterer darf man wässern, je was—⸗ §. 39. Hat man eine saure oder etwas sum⸗ serhaltiger, tiefer und flächer gelegen, um so kürzere stge Wiese und kann aus der Nähe brauchbaren Zeit soll das Wässern dauern und um so länger Grund herbeischaffen, so thut man wohl daran, soll in der Zwischenzeit gewartet werden.— Im höhere und breitere Beete können 60 und mehr Spätherbst und im ersten Frühjahr darf am man läng⸗ Fuß breit und 4 bis 5 Fuß hoch seyn: Sie werden sten auf ein und derselben Stelle das Wasser lassen, lach der Anlage am besten von neuem mit guten je wärmer die Witterung ist, je höher das Gras, um Gräsern besäet. so kürzere Zeit soll das Wässern anhalten, um so 5 öfter darf es aber wiederholt werden. In nassen 4) Ueberstauun g. Jahrgängen soll man weniger wässern. H. 40. Wenn die Wiesen eine fast ebne Lage e Note ind keinen sumpfigen Boden haben, wenn von ei⸗— gem Bach oder Fluß, welcher gutes Wasser mit sich 8 0 de ö sihrt, auf diese Weise ein starker Wasserstrom, mit⸗ Nutzen der Weidenschale und der Weiden⸗ lst Schleußen und erforderlichen Falls auch eines sprossen. Jehrs, geleitet werden kann, so kostet es bei großen Man wird nicht leicht in Thüringen in ein lächen am wenigsten und es kann immer auch schon Dorf kommen, worin man nicht die gemeine Wei— 9 denart fände, welche sich am leichtesten dadurch fortpflanzen läßt, daß man die frischen Stangen, wenn sie ausgehauen sind, an die Bäche, Teiche, oder andere feuchte Orte einsetzt. Ob die Schale dieser gemeinen Weide ein Ho— pfen⸗Surrogat seyn könne, soll hier nicht unter— sucht werden. Es kann seyn und Viele sind der Meinung; aber es würde doch zu einem Gebräue Bier eine große Menge erfodert werden. Vielmehr theile ich hier eine andere Erfahrung des Herrn Pre— digers Th. mit.„Ich habe,“ schrieb er vor einiger Zeit an einen Freund,„die Weidenschale, frisch ab— gestreift und etwas klein gestoßen, als ein vortreff— liches Mittel befunden, dem Nindviehe das rauhe Winterfutter im Frühjahre angenehm und schmack— haft zu machen. Sobald als in dieser Zeit die frisch abgehauenen Weiden auf einem Hof gefahren und abgeladen werden, ist das Vieh kaum im Stalle zu erhalten, und wird es herausgelassen, so fällt es über die Weiden her und frißt die Sprossen mit sicht— barer Begierde. Da es oftmals viel Mühe kostet, die abgesetzten Kälber an das Fressen zu gewöhnen, so können sich die Landwirthe keines zweckmäßigeren Mittels zu dieser Absicht bedienen, als junger fri— scher Weidenschalen oder Sprossen, welche durch ihre Bitterkeit die Geschmacksorgane reizen und stärken, das Kauen und Schlingen erleichtern und befördern, und zugleich auch die Verdauungswerkzeuge des Thiers stärken. Dies ist meine vieljährige Erfah— rung.“ P. —ͤñ—œ—ĩ—— Kartoffelkeime. Das würtembergische landwirthschaftliche Korre— spondenzblatt, Heft 2, d. J., beweiset durch um— ständlich dargelegte Versuche, daß die Behauptung der Engländer, daß die Fortpflanzung der Kartoffeln durch Keime nachtheilig, und diejenige durch ganze Kartoffeln einträglicher sei, im Klima Wuͤrtembergs vollkommen falsch ist. Sowohl zu den Keimen, als zu April 1832 in Hohenheim eine gelbe große dickhautige englische Kartoffel-Art. Die Krautentwicklung zeigte sich am 13. Mai bei den Keimen und am 15. Mai bei den ganzen Kartoffeln. Man machte den Ver⸗ such mit 33 Keimen auf 136 Quadratfuß; sie wur⸗ den aus 4 Kartoffeln ausgeschnitten, und auf eine gleiche Fläche, welche gleichen Boden, Luft und Wärme genoß, wurden drei ganze Kartoffeln gelegt. Diese letzteren lieferten 74 Stück von 20 Pfund 2 Loth, und die 33 Keime 91 Stück von 59 Pfund 26 ½ Loth. N Ueber das Poliren von Moͤbeln. Die sogenannte franzoͤsische Politur, sagt Herr Loudon in seiner Cottage, Farm and Villa Archi- tecture, ist bei Weitem die beste, um dem Holze die größte Schoͤnheit zu geben, und um demselben einen Glanz und Reichthum der Farbe zu verleihen, welcher durch kein anderes Mittel erzielt werden kann. Ein wesentlicher Vortheil der franzoͤsischen Politur besteht darin, daß sie nicht geneigt ist, Spruͤnge und Krazer zu bekommen, wie dieß beim Firnisse der Fall ist. Sie eignet sich daher hauptsaͤchlich zum Poliren aller feineren Moͤbel, und ist in dieser Hinsicht allen ubrigen Methoden vorzuziehen. Fuͤr Tafeltische ist nach Herrn Dalziel, einem der ersten Tischler, kalt gepreßtes Lelnoͤhl fuͤr sich allein die beste Politur. Man braucht die Tische nur einige Stunden lang mit Huͤlfe eines weichen Tuches so lange damit zu reiben, bis sie den gehoͤrigen Glanz bekommen haben, der dann lange erhalten werden kann, und der selbst durch heiße Schuͤs— seln und siedendes Wasser weniger Schaden erleidet, als dieß bei der franzoͤsischen oder irgend einer anderen Politur der Fall ist. Die gewoͤhnliche Politur der Tischler besteht aus Wachs, welches mit Terpentin⸗ geist aufgeloͤßt und mit etwas wenigem Harz vermengt wird; sie wird bekanntlich duͤnn auf das Holz gestri⸗ chen, und dann sogleich mit weichen reinen Tuͤchern 1 j n 1e8“„271 den gelegten ganzen Kartoffeln, nahm man am 16ten eingerieben.(Mechanies“ Magazine. Nr. 513.) 2* 0 PFrucht preise. —— 9 5 AR 1 Waizen.] Korn. Gerste.[ Hafer.[Erbsen.] Linsen. 3 D— 1 TCFFETCCCCCTCCCC 5 g r. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Simmer. Pfund fl. kr.[Pfund fl. kr. Pfund fl. kr.[Pfund fl. kr. fl r fl. kr. pf. Gießen. 15. Februar. 200 6 30 180 50] 160% 3% 1 2 5— 5 ones,. f ð ꝗ ͤ, ß,, ff Darmstadt. 15. Februar.]—„, Mainz:: n Janu gr.. 6 80 4 32— 328— 3450—— 1— 1 3 Frankfurt a. M.. 17. Februar. J—, . LR Druck und Verlag der G. D. Brüh lschen Bulche und Steindruckerei.“ —— 1 bald lich Bu An qua Jol Sal und mer erh merk Ziff Gro 1 1 N