8 Oberhessisches Intelligenz an Kreis- Glatt. 38. Freitag den 17. Januar 1834. 1 Kreigsräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 4549. Gießen, am 13. Januar 1834. Betreffend: Die Instruction zur Geschäftsführung der 4 Gemeinderechner. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen 4 an die Großherzoglichen Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Bei der Nevision der Gemeinderechnungen hat sich ergeben, daß a) Bürgermeister oft Anweisungen auf Gemeindekassen ausstellen, ohne Angabe des Rechnungsjahrs und der Rubrik(des Artikels) des Voranschlags, und ungeprüft, ob der dafür vorgesehene Credit noch anreicht oder bereits erschöpft ist; und daß b) Gemeinderechner ohne weiteres und ohne Untersuchung, ob sie durch die Gemeindeordnung und die genehmigten Voranschläge ermächtigt sind, Zahlung leisten; daß sie weder Einnahmen noch Aus— gaben gehörig aufschreiben und daher zu keiner Zeit, weder sich noch Andern, von dem jeweiligen Stande ihres Nechnungswesens Auskunft geben können. Diesen Nachtheilen zu begegnen, werden in Uebereinstimmung mit Großh. Rechnungskammer, folgende Anordnungen erlassen: IJ. Die Bürgermeister haben: a) alsbalden Register anzulegen und fortzuführen, übereinstimmend mit den Jahren und Rubriken (Artikel) der Voranschläge, um b) die angewiesenen Beträge einschreiben, addiren und deren Summen mit dem Credit der Voran— schläge vergleichen, somit zu jeder Stunde ausmitteln zu können, ob eine Anweisung von Ih— nen noch ertheilt werden kann, oder von dem Rechner zurückgewiesen werden muß. e,) In allen ihren Anweisungen außer den Angaben, wieviel, an wen und wofür zu zahlen ist, ins— besondere auch das Jahr und die Rubrik(den Artikel) bestimmt auszudrücken, für welches zu zahlen und unter welcher demnächst zu verrechnen ist. II. Die Gemeinderechner. a.) Jede Urkunde vor deren Annahme sorgfältig zu prüfen, ob sie mit derselben die Verrechnung voll— kommen zu rechtfertigen vermögen, insbesondere vor des Bürgermeisters Anweisungen zu unter— suchen, ob diesen nicht die Vorschriften in den Art. 63 und 71 der Gemeindeordnung entgegenstehen, sofort jede mangelhafte Ausfertigung zurückzugeben und bis zu deren Berichtigung die Zahlung zu verweigern. 0 b.) Tage- und Handbücher anzulegen und fortzuführen nach Anleitung des ersten Abschnitts der In— 0 struction zur Geschäftsführung der Rechner von Kirchen ꝛc., Negierungsblatt Nr. 94 von 1832, 1 folglich wahrend des Jahrs jede auf ihren Dienst sich beziehende Handlung niederzuschreiben, 1 um nicht nur zu jeder Stunde sich selbst und Anderen die Ueberzeugung und die Beruhigung von 105 der Richtigkeit ihrer Kasseverwaltung verschaffen, sondern auch die Rechnungen selbst stellen und 1 alle Revisionsbemerkungen zu denselben genügend beantworten zu können, ohne vorerst die einge— schickten Belege zurückfodern und einsehen zu müssen. —ʒ— 1 Die Gr. Bürgermeister werden nach diesen Vorschriften pünktlich verfahren, die Gemeinderechner von diesen Anordnungen in Kenutniß setzen, zur Einhaltung auffodern und überwachen. Bei meinen Nundreisen werde ich untersuchen, ob diesen Anordnungen nachgelebt wird, wobei ich be— merke, daß diejenigen, welche sich Vernachlässigungen haben zu Schulden kommen lassen, einer an gemessenen Bestrafung gewärtig sein müssen. K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 95. Gießen, am 13. Januar 1834. Betreffend: Die Versicherung von Mobilien in ausländischen Feuerversicherungsanstalten. i Der Großherzoglich Hessische, Kreisrath des Kreises Gießen a n die Großherzolichen Buͤrgermeister des Kreises Gießen. n Gemäßheit des§. 2. des Gesetzes über die Versicherung der Mobilien in auswärtigen Feuerver— sicherungsanstalten— Nr. 41. des Großherzoglichen Regierungsblatts de 1833— sind für den Kreis Gießen: 1.) der Schreinermeister Helmold dahier, 2.) Markus Löw dahier und 3.) Herz Stein zu Heuchelheim, zu Experten ernannt und in dieser Eigenschaft gerichtlich verpflichtet worden. Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, beauftrage ich Sie, die genannten Experten in vorkom— menden Fällen zu verwenden. K. Ch. Knorr. Zu Nr. B. S. C. 2. Gruͤnberg, am 3. Januar 1834. Betreffend: Die Rechenschaftsberichte und Prüfungs- protocolle. f Die Großherzoglich Hessische Bezirks-Schulcommission des Kreises Gruͤnberg a n die saͤmmtlichen Ortsschulvorstaͤnde des Kreises. Wir theilen Ihnen in rubricirtem Betreffe, sowohl zu eigener Beachtung, als zu weiterer Mittheilung an die Lehrer Ihrer Schulgemeinden, Folgendes mit: I. Die nach Art. 40 des Allerhöchsten Edicts über die Organisation des Volksschulwesens vorge— schriebenen Nechenschaftsberichte der Lehrer, für 1833, sind zum Theil nicht bei uns ein⸗ gereicht worden, theils waren sie höchst oberflächlich. Namentlich drücken sich viele in Betreff der Rechenschaft über die Leistungen des Lehrers und die Fortschritte der Schuler in den einzelnen Lehrgegenständen höchst unbestimmt und nur im Allgemeinen aus, oder sie verweisen auf die nachfolgen sollenden Prüfungsprotocolle.— In mehreren Berichten ist die Schülerzahl nicht, oder nur summarisch, statt nach Klassen und Geschlechtern, bemerkt und in andern sind die Schulversäumnisse nicht angegeben, sondern auf die Negligententabellen verwiesen, oder diese selbst beigefugt worden, obgleich diese zu einem andern Behufe aufgestellt werden und nicht bei uns, sondern bei dem Großherzoglichen Kreisrathe einzureichen sind. In vielen Berichten ge— schieht der Elementarklasse keine Erwähnung und manchen mangelt die in F. 4 der Instruction für die Ortsschulvorstände vorgeschriebene Bescheinigung des Ortsgeistlichen. II. Auch in Hinsicht der in Art. 35 des Schulediects und in§. 4 der eben erwähnten Instruction vorgeschriebenen öffentlichen Jahres prüfungen und der hierüber von den Schulvorständen zu führenden Protocolle haben wir Manches zu beanstanden. er ei e⸗ H⸗ r; ing ge⸗ in⸗ der en die cl, die iese bei ge⸗ ion ion U —— ö 0 Die Großherzoglichen Bürgermeister des Kreises werden angewiesen, den Gemeinden wohnenden Geistlichen, als vorsitzenden Mitgliedern der Ortsschulvorstände, dieses Amtsblatt zur Einsicht vorzulegen. Zuerst bemerken wir hinsichtlich der in den Protocollen vorkommenden Fragen, ob die Prü— fung vom Lehrer oder vom Ortsschulvorstande anzuordnen und ob von Ersterem oder vom Geist— lichen zu examiniren sey, daß der Schulvorstand nach vorausgegangener Nücksprache mit dem Lehrer die Einladung der Aeltern ꝛc. zu besorgen und die Prüfung anzuberaumen habe, und daß diese zwar allerdings hauptsächlich durch den Lehrer vorzunehmen, dabei aber auch der Geistliche zur Theilnahme daran nicht allein berechtigt, sondern selbst verpflichtet sey. Was aber die über die Nesultate der diesjährigen Prüfungen von den Schulvorständen auf⸗ zustellenden Protocolle betrifft, so haben wir nicht allein zu rügen, daß mehrere derselben ganz ausgeblieben sind, sondern rücksichtlich der wirklich eingereichten zu tadeln, daß sie theilweise äußerst oberflächlich sind, indem in einigen nur wenige Lehrgegenstände erwähnt werden oder über die erreichte Stufe der Schüler kein Urtheil abgegeben wird. Es ist sogar vorgekommen, daß über mehrere Schulen eines Kirchspiels, statt befonderer und von den Kirchen vorständen unterzeichneter förmlicher Protocolle, nur eine zusammengefaßte allgemeine gutächtliche Beurtheilung sämmtlicher Schulen des Kirchspiels durch den Geistlichen, eingereicht worden ist, woraus nicht einmal ersehen werden kann, ob die vorgeschriebenen Prüfungen wirklich Statt ge— funden haben, oder nicht. Um nun sowohl für die Nechenschaftsberichte als für die Prüfungsprotocolle künftig eine größere Vollständigkeit und Gleichförmigkeit zu erwirken, und dieselben zur Benutzung bei der von uns am Ende des Jahres zu fertigenden Darstellung über den Zustand der Schulen dieses Bezirks eine zweckmäßige Einrichtung zu geben; so haben wir Formularien lithographiren lassen, wovon Ihnen für jede Schule ein Exemplar zugesendet werden wird, und in dem hier ange— fügten ausgefüllten Exemplare, Beispiels halber, ein Muster gegeben. Gleichzeitig sind alle Gemeinden des Kreises beauftragt worden, für eine jede ihrer Schulen ein Buch der genannten ormularien, à 24 kr., in den lithographischen Anstalten von Brühl J. und II., zu Gießen, anzuschaffen und den Ortsvorständen zu behändigen. Wir fordern die Lehrer auf, nach Art. 40 des Allerhöchsten Edicts jedesmal 14 Tage vor'm Schlusse der Winterschule, den Nechenschaftsbericht, und zwar in duplo, den Schulvorständen zu übergeben, damit diese bei der nach Art. 35 zwischen Ostern und Pfingsten anzustellenden Prüfung beide Eremplarien in der zweiten Spalte„Prüfungsprotocoll“ ausfüllen, und spätestens bis Pfingsten, nicht unmittelbar bei uns, sondern bei den respectiven geistlichen Mit— gliedern der Bezirksschulcommission einzureichen. Wüngrener Ebel. A. Hoffmann. den in ihren betreffen— Grünberg, am 3. Januar 1834. Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Grünberg. Ouvrier. Rechenschafs bericht und Pruͤfungsprotocoll uͤber die evangelische Schule zu 1833 und 1834. Rechenschaftsberich t. Pruͤfungsprotocoll. I. Schülerzahl. Actum am 18 1ste Classe 38 Knaben, 44 Mädchen. Summa 82 130 Nachdem nebenstehender Rechen- 2te„ 38 7 30 7 Kis schaftsbericht am 17 dem hiesigen Schulvorstande über— II. Schulversäumnisse. Hern enct chdvorste 1 geben worden war, so wurde von 1) Mit Erlaubniß 374, größtentheils durch die herrschend] demselben, nach genommener Rück— gewesene Blatternepidemie veranlaßt. sprache mit dem Lehrer und vor— ET Rechenschaftsbericht. 2) Ohne Erlaubniß 114 von 13 Kindern, hauptsächlich durch den Bettel dazu verleitet. III. Sittliche Aufführung. Im Ganzen wohl zufrieden. Nur bei zwei Bettelkindern mußten wegen Nohheit, bei 1 Kinde wegen Diebstahls stärkere Strafen ange⸗ wendet werden. IV. Fortschritte im Allgemeinen. Die Schule hat sich gehoben, Theilnahme und Aufmerksamkeit vermehrt und eine allgemeine geistige Entwickelung immer deutlicher gezeigt. V. Leistungen und Fortschritte im Einzelnen. Erste Classe in 2 Abtheilungen von resp. 48 und 34 Kindern. 1) Religion u. Nach Snell's Katechismus die Lehre von Gott Sittenlehre. und die Pflichten im Verhältnisse zu Gott, theils in freiem Vortrage, hauptsächlich aber katechisirend. Dabei Erlernung vorzüglicher Lehrsätze, Bibelstellen und Liederverse. 5 Die meisten Schüler haben religiöse Begriffe gewonnen und scheinen für Glaube und Pflicht er⸗ wärmt. a 2) Bibl. Ge⸗ Nach Hebel von der Schöpfungsgeschichte bis schichte. zur Theilung des Königthums: theils erzählend oder vorlesend, theils nacherzählend oder nachlesend, durch die Schüler. Diese haben mit großem Interesse an die⸗ sem Unterrichte Theil genommen und denselben gefaßt. Alls Lesebuch ist hauptsächlich der Katechismus und Hebel's biblische Gesch. gebraucht worden. Jedoch wurde wöchentlich auch 1 mal in der Bibel nach Dinter's Auswahl ꝛc. gelesen und es dahin gebracht, daß die meisten Schüler der 1sten Abthei—⸗ lung fließend und mit Ausdruck, die der Aten we— nigstens mit richtiger Aussprache und Berücksichtigung der Interpunctionszeichen lesen. 4) Rechtschrei? Durch Dictiren, Zusammenstellung gleich und bung. ähnlich lautender Wörter, Selbstberichtigung aufge— stellter fehlerhaften Schemate ꝛe. ist es bewirkt, daß ein Zehntel der Schüler ziemlich fehlerfrei, selbst in Rücksicht der Interpunction, schreiben kann.— Den Beweis davon liefern die anliegenden uncorri⸗ girten Dictirproben. Die 1ste Abtheilung ist so weit, daß sie Exem⸗ pel aus der Regel de u tri mit Brüchen oder Deci— malbruüchen selbst anzusetzen und richtig zu lösen vermag. Die 2te Abtheilung ist bis zum Dividiren mit benannten Zahlen gekommen; jedoch ohne andre als Decimalbrüchen. Uncorrigirte Rechenproben lie⸗ gen bei. Nach Ziffern ein- und mehrstimmig. Die Schü⸗ ler singen rein Arien- und Kirchenmelodien. Haupt-, Eigenschafts⸗, Zeit- und Umstands⸗ 3) Lesen. 5) Zabhlenlehre. 60 Geßeng. 7) Kenntniß der Nedetheile. wörter sind erklärt und ist wenigstens die 1ste Ab— . Pruͤfungsprotocoll. ausgegangener Einladung der Ael⸗ tern und Angehörigen der Kinder und sonstiger Schulfreunde, in Folge des Art. 40 des Schuledicts, eine feierliche Schulprüfung in Ge⸗ genwart der unterzeichneten Mit⸗ glieder des Schulvorstandes auf heute veranstaltet und, nach geeig⸗ neter Anrede, theils durch den Leh⸗ rer und theils durch den Geistlichen des Ortes vorgenommen. Das Ergebniß dieser Prüfung ist auf den folgenden Seiten be⸗ merkt. Die Bestimmtheit und Vollstän⸗ digkeit, womit die Schüler vorge⸗ legte Fragen über religibse Wahr⸗ heiten, über Gott ꝛc. beantworte⸗ ten, beweisen den Fleiß und die Gewandtheit des Lehrers, so wie den Eifer der Schüler. Die Geschichte Joseph's, der Ruth und einzelne Scenen aus David's Leben erzählten die aufge⸗ forderten Schüler mit Lust und in schoͤner Darstellung. Im Allgemeinen ist das im N. Berichte Gesagte durch die Prü⸗ fung bestätigt. Doch setzen wir den auffallenden Pathos im Lesen aus. Es wurde die 40ste Erzählung aus den neutestamentl. Geschichten von Hebel dictirt. Zehn Kinder blieben fehlerfrei, 2 hatten 2 Feh⸗ ler, die Uebrigen nach Verhältniß. Die Schnelligkeit u. Fertigkeit im Aufloͤsen schwerer Negeldetri⸗ Exempel war auffallen. Jedoch scheint bei diesem Lehrgegenstande mehr mechanisch als elementarisch verfahren worden zu sein. Beide Abtheilungen sangen ein u. mehrstimmig eben so rein als herzerhebend. Dieser Gegenstand ist mehr mecha⸗ nisch eingeübt und auswendig gelernt. e N 10 11 12 14 1 2) ig e⸗ N e hr⸗ ke⸗ die der s ge⸗ in rü⸗ wir sen ung hten der seh⸗ niß. keit etri⸗ doch ande isch ein als echa⸗ sernt. —— Rechenschaftsbericht. theilung hiermit, so wie mit den Beugungen, be— kannt geworden. Die Schüler der Asten Abtheilung wissen die Haupt— regeln und können größtentheils ihre Gedanken, je— doch einfach, schriftlüch ausdrücken, Erzählungen, 8) Satzlehre. Briefe ꝛc. aufsetzen. Die Lte Abtheilung hat es im Allgemeinen dahin gebracht, ihre Gedanken münd— lich ziemlich richtig auszudrücken und kleine Sätze schriftlich zu bilden. Von beiden Abtheilungen lie— gen uncorrigirte Probeschriften bei. Die mathematische und physicalische Geographie, die Einleitung zur politischen, und Europa im All— gemeinen sind nach Sautter u. mit Hülfe eines Gassa vischen Globus u. einer großen Karte von Europa mit gutem Erfolge vorgetragen worden. Eintheilung und Kennzeichen der 3 Naturreiche und der Thierklassen. Die Hausthiere. 11) Schönschrei⸗ Nach Hoffmännischen Vorschriften.— ben. Probeschriften liegen bei. 12) Kopfrechnen. Einfache Exempel aus der Regel de tri, Ne— ductions- und Interessenrechnungen loͤsen viele Schü— ler mit Geläufigkeit. Ist noch ausgesetzt, bis die erste Schule aus lehre. der Elementarklasse mit Schülern besetzt sein wird, welche in der Formanschauung geübt sind. 14) Geschichte. Die Geschichte der Merovingischen Könige. Elementar-Classe in 2 Abtheisungen von 36 u. 32 Kindern. Die erste Abth. liest ziemlich deutlich u. richtig in Schneiders Lesebuch und lautirt. Die 2te Abth. uͤbt Buchstabenkenntniß und lautirt leichte Sylben. Die iste Abth. schreibt Buchstaben, die 2te malt einzelne Striche nach verschiedenen Nichtungen, beide auf der Schiefertafel. Blos Kopfrechnen. Das Tafelrechnen, indem der Leh— rer die Angaben der im Zahlenschreiben noch ungeübten Schüler anschreibt, unter steter element. Entwickelung. Hierin ist der Anfang gemacht und von den Linien nach ihren verschiedenen Nichtungen und Nei— gungen den Schülern ein Begriff verschafft worden. VI. Schulbedürfnisse. 1) Eine große Karte von Deutschland. 2) Sechs Hebels bibl. Geschichten fur arme Schüler. 9) Erdkunde. 10) Raturkunde. 13) Formen⸗ 1) Lesen. 2) Schreiben. 3) Zabhlenlehre. 4) Forman⸗ schauung. Pruͤfungsprotocoll. Es war recht interessant, mit 1 welcher Sorgfalt und Genauigkeit 0 Schüler der usten u. Iten Abth. die vom Geistlichen vorerzählten Geschichten nacherzählten, obgleich es fast ein wenig pedantisch klang. Es wurden die Gränzen, die Länder, der Lauf der Fluüsse, d. Zug der Gebirge, die Abdachung ꝛc. von Europa durchgefragt und erhielt man genügende Antworten. Dieser erst seit Kurzem betrie— bene Gegenstand ist mehr als Ge— dächtnißsache behandelt. Die erworbene Fertigkeit scheint 9 sich hauptsächlich auf geläufig ge— machte Formeln zu stlützen. Ist bei der Prüfung nicht vor gekommen. Das Lesen war deutlich und richtig. 1 Der gemachte Anfang im Schrei— 7. ben ist genügend. 0 Bei der Elementarklasse zeigt sich hierin mehr als bei der 1sten Klasse eine klare u. deutliche Entwickelung. Für den ersten Anfang hinrei— chend. 8 Der Ortsschulvorstand. N. Pfarrer. N. Bürgermeister. N. 1 N. 1 N. den May 183 der 1 . 1 Erklaͤrung des Geistlichen. 4 Der unterschriebene Geistliche bezeugt: 1 10 daß er wöchentlich Lmal in der Schule Neligionsunterricht, und zwar im letzten Jahre über die Lehre von Jesus Christus ertheilt und hiermit die Geschichte des Christenthums in Verbindung ge— bracht habe; 2) daß die Schüler großen Theils den ertheilten Unterricht richtig aufgefaßt und begriffen haben. 0 en 183 Der Großherzogliche Pfarrer. 90 N. d Ein brauner Dachshund, welche Eigenthumer binnen acht Tagen zur Empfangnah Gießen, den 16. Januar 1834. r herrnlos herumgelaufen, ist aufgefangen worden, und hat sich der me des fraglichen Hundes dahier zu legitimiren, widri— genfalls nach Maasgabe bestehender Vorschrift weiter verfügt werden wird. Großherzoglich Hessischer Kreisrath. J. V. d. K. G. Stumpf, Kreissecr. f Bekanntmachungen. * 32) Holzversteiger ung. Wegen eingeleg⸗ ten Nachgebots, soll nachgenanntes Gehoͤlz in den Do⸗ manialwaldungen der Oberfoͤrsterei Cleeberg, nochmals an den Meistbietenden ausgeboten werden, und zwar: ö Montag den 10. Februar d. J. Vormit⸗ 95 tags um 10 Uhr im Distriet Aul⸗ f bachswald 1 Theil ohnfern Es pa 600 Cubikfuß eichen Vauholz, 4. 77 Klafter— Holz, 55 45— Erdstöͤcke, 7 2,400 Stuͤck eichene Wellen; 30 Dienstag den 11. Februar d. J. Morgens f um 10 Uhr im District kleiner Bom- 1 bergerstein: 9 400 Cubikfuß eichen Bauholz, 5 16 Klafter— Holz, buchen Holz, Erdstoͤcke und 6.— 100 20— 8 1,600 Stuͤck Wellen. Sodann an demselben Tage im Distriet großer 1 Vombergerstein 1 Theil 27 Klafter buchen Holz, 18— Erdstoͤcke, 34— Achsen, 1,400 Stuͤck Wellen. 1 Auf Ersuchen der Herzoglich Nassauischen Receptur zu Usingen werden die Großherzoglichen Buͤrgermeister angewiesen, dieses in ihren Gemeinden bekannt zu ma⸗ 0 chen. Gießen den 13. Januar 1834. b i 1 Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. 10 J. A. d! K. G. Stumpf, Kreissekretäͤr. 9) Montag den 10. Februar bin ich Willens, 1 ein Pferdewagen, zwei Pfluge, einen Kartoffelpflug, 10 eine Egge, zwei neue und zwei alte Hamen, einen 0 Hemmschuh, mehreres Pferde- und Wagengeschirr, so ö wie auch Kuͤhketten, versteigern zu lassen. 0 Joh. Gottfr. Keil. S r—— 11) Unterzeichneter empfiehlt sich einem verehr⸗ lichen Publikum und besonders Personen bis zu 40 Jahren mit seiner vortrefflichen Tinctur zur Hervor— bringung von mangelndem oder verlorenem Haare, desgl. zur Befoͤrderung des Wuchses desselben. Behufs Entfernung aller Zweifel gegen die Aecht— heit dieses, jederzeit bewaͤhrt gefundenen, durch die be— sten Zeugnisse empfohlenen und der Haut nicht im min⸗ desten nachtheiligen Mittels, wird der Verkaufspreis dafuͤr bei einem achtbaren, von mir zu bestimmenden Hause deponirt und erst bei Entsprechung des Mittels daselbst in Empfang genommen. Gebrauchsvorschriften befinden sich bei den Fla— schen. Die Preise sind folgende: a.) 1 Flasche Tinctur zu der Hervorbringung des man— gelnden oder verlorenen Haares fl. 6. b.) 1 Flasche Tinctur zur Staͤrkung der Haare oder zur Befoͤrderung des Wuchses derselben fl 1. 12 kr. Zugleich empfiehlt sich derselbe zu allen Zahnope— rationen und beruft sich statt aller Anpreisung auf die Notoritaͤt. Wetzlar, den 2. Januar 1834. Heinrich Maas, Zahnarzt. 33) In das von mir neu zu gründen beab— sichtigt werdende lithographische Institut konnen ei— nige junge Leute, welche gute Anlagen zum Zeichnen haben, aufgenommen werden. Um auch unbemittelten, elternlosen Waisen— knaben zur Erlernung dieses Geschäfts Gelegenheit zu geben, so werden von Zeit zu Zeit solche, welche Neigung und Fähigkeit hierzu bekunden, unter Be— dingungen, unentgeldlich darin aufgenommen. G. D. Brühl, Wallthorstraße Nr. 80. — 34) Lithographirte Rechenschaftsberichte und Prüfungsprotokolle fur Schulen, so wie Stunden- und Lectionsplane für Sommer- und Winterschulen ꝛc., sind zu haben in der D. G. Bruͤhl'schen Buch- und Steindruckerei. Gießen, im Januar 1834. fel dal son Gl fat sch le ma pa bert dri⸗ vor⸗ are, echt⸗ be⸗ min⸗ reis den ittels Fla⸗ man⸗ oder N. hope; f die beab⸗ n ei⸗ schnen aisen⸗ enheit helche Be⸗ („ . 8. und 1 und „ suud ucetei. 1 U 0 Miscellen. Kurze Anleitung, wie die Obstbaͤume von der Kernsaat an bis zur Versetzung ins Freie zu behandeln sind, von R. H. in S.; siehe landwirths. Zeitschft. Nr. 8. vom 21. Feb. 1838. Es sind zwar in unserer landwirthschaftlichen Zeit⸗ schrift schon mehrere Mittheilungen über die Erzie⸗ hung und Behandlung der Obstbäume erschienen und Hr. R. H. hat selbst eine solche in Nr. 5 und 6. im Jahr 1832 geliefert, und ihm wünschenswerth ge⸗ schienen, eine kurze Anleitung, wie die Ueberschrift sagt, noch folgen zu lassen, welche er als den ersten Theil, und seine Abhandlung in Nr. 5 und 6. von 1832 als den zweiten seiner Ansichten über die Erzie⸗ hung der Obstbäume zu betrachten bittet. Der Boden, aus dem junge Bäume sowohl für fetten, als mageren Boden entnommen werden sollen, darf kein mastiger Lehm-, noch brennender Sandboden, sondern soll ein gut gebauetes Erdreich von mittlerer Gute seyn. Dabei wähle man eine östlich freie, flache Lage, die gegen die Nordseite in etwas ge⸗ schützt ist. Tiefliegende Plätze, auch solche, die größten⸗ theils ganz mit hohen Gebäuden umgeben sind, wähle man nicht, indem bei solchen entweder frühe oder späte Fröste das Wachsthum der jungen Bäume ge⸗ faͤhrden oder dieselben verweichlichen. Aus dem letz⸗ teren Grunde empfehle ich auch, gegen die Ansicht mancher Pomologen, die Baumschule nicht einmal gegen Norden ganz zu schützen. Die Vorbereitung der Baumschule ist diese: man baue mehrere Jahre hindurch dieses Gelände mit der Hacke oder dem Karste, damit der Boden recht locker und rein wird. Zwei Jahre vor der Anlegung muß dieser Boden mit kurzem Strohdünger hinreichend versehen werden, der im Frühjahre einzuroden ist; die nun noch zu gebende Pflanzung darf nicht von der Art seyn, daß sie diese Duͤngung ganz wieder verzehren würde. Ist das Land nach dieser Angabe bereitet, so umgebe man es, wenn dieses noch nicht geschehen ist, mit einer Lattenwand und schreite zur Aussaat der Kerne. Man lasse Behufs dessen gegen Ende Octobers das ganze Land herumgraben und mit dem eisernen Rechen planiren, mache im Monat No⸗ vember 2 Zoll tiefe von Suden nach Norden laufende und zwei Fuß von einander entfernt stehende Niefen, lege dahinein die gesammelten Obstkerne allenfalls in solcher Entfernung von einander, daß auf den Fuß Länge 20 bis 24 Kerne kommen, und decke sie hierauf 1% Zoll dick mit lockerer Erde zu. Sollte man im Spätjahre verhindert seyn, diese Aussaat vornehmen zu können, so verwahre man die Kerne über Winter in trockenem Lande an einem luftigen Orte, und beginne die Aussaat im Frühjahr, sobald man in der Erde arbeiten kann). (Fortsetzung folgt.) Die Glas bereitung. In dem ganzen Gebiete der menschlichen Ge— werke ist keines merkwürdiger, als das des ases. Stoffe, die an sich selbst äußerst geringfügig si nen, werden so in einander gemischt, daß sie eine Masse von einem eben so verschiedenen als neuen Cha⸗ rakter bilden. In der That, wenn ein Uneinge— weiheter den Sand, die Bleiglätte und die Perlasche da liegen sieht, kann er nicht anders glauben, als daß nur ein Zauberstab ihre Verwandlung in einen harten und krystallichten Körper bewirken könnte. Die gewöhnlichen Bestandtheile des Glases sind: 120 Theile gut gewaschener weißer Sand, 40 Theile gereinigte Perlasche, 35 Theile Bleiglätte, 18 Theile Salpeter und 1 Theil schwarzes Braunsteinoryd. Diese in gehörigem Verhältnisse genommenen Stoffe erleiden zuerst in einem besonderen Ofen eine Art Verkalkung, damit alle Feuchtigkeit und das Kohlenstoffgas entfernt werde; man verfährt dabei stufenweise bis zu einem Grade von Halbvergla— sung. Diese Masse heißt Fritte, und wird nun mit saubern eisernen Schaufeln durch die Seitenöff⸗ nung des Schmelzofens in Töpfe geworfen; vorher aber wird das Feuer im Ofen zu der größten Hef⸗ tigkeit gebracht; hierauf wird die Oeffnung mit nas⸗ sem Lehm fest gemacht und nur ein kleines Loch ge⸗ lassen, um in das Innere des Ofens sehen zu können. Die Masse schwillt bald auf und zeigt sich wie ein wallendes Feuermeer. Während des Kochens werden häufig mit einer eisernen Nuthe aus der Masse Proben herausgenommen, bis das Glas schön klar und durch⸗ sichtig ist. Nun läßt man dieses Glas in soweit ab—⸗ kuͤhlen, daß man es wie einen Teig nach Belieben formen kann; es ist so zähe, daß es in eine Faser gezogen und rasch um eine Haspel hundert Klafter lang gewunden werden könnte. Jetzt ist es in dem Zustande, um geblasen zu werden. Um nun z. B. eine gewöhnliche Flasche zu machen, nimmt der Arbeiter eine vier Fuß lange ei⸗ serne Röhre, taucht sie in das geschmolzene Glas und ) Letzteres mochte besser seyn, weil uͤber Winter die Mäuse die Kerne gerne verzehren. D. H 5 gefälligst gelangen zu lassen. wendet sie so um, daß ein wenig daran hängen bleibt; dann zieht er die Röhre hervor, neigt sie zur Erde, daß die anhängende Masse sich durch ihr eigenes Ge⸗ wicht nach unten ausdehnt; zugleich bläst er auch von oben in die Röhre, wodurch sich die Masse auch in die Breite ausdehnt und ein länglich runder, hoh⸗ ler Körper wird, welchem der Glasblaser jede be⸗ liebige Form zu geben vermag. Hat das Gefäß diese erhalten, so wird das Glas in einem verschlossenen Ofen, Kühlofen genannt, dem stärksten Hitzegrade ausgesetzt, und ist, nach allmähligem Erkalten, zum weisszen Gebrauche geeignet. S— Vergoldung staͤhlerner Instrumente, auf nassem Wege. In England verkauft man seit mehreren Jahren Scheeren, Messerklingen, und selbst mehrere schnei— dende chirurgische Instrumente, von Stahl gearbeitet, mit der schönsten Vergoldung. Eine solche Vergol— dung hat den doppelten Vortheil, daß einerseits der— gleichen Gegenstände vor dem Nosten geschützt blei— ben, und bei chirurgischen Gegenständen andererseits dazu dienet, daß sie nicht diejenige Veränderung in den Wunden hervorbringen können, wie bloßer Stahl, der vom Blute leicht angegriffen werden kann. Daß jene Vergoldung der Stahlwaaren auf dem nassen Wege, mit in Schwefeläther gelöstem Golde veranstaltet wird, weiß man schon lange, aber die beste und kürzeste Verfahrungsart hierzu war nicht allgemein bekannt. um jene nützliche, und in so vieler Hinsicht wich⸗ tige, Verrichtung auszuführen, bereitet man sich eine sehr gesättigte Auflösung von reinem Golde in Kö⸗ nigswasser, so daß keine freie Säure darin vorwaltet. Von dieser Goldauflösung gießt man einen Theil, dem Gewicht nach, mit drei Theilen völlig reinem Druckfehler. Schwefeläther zusammen, und schüttelt Alles in ei⸗ nem verstopften Glase eine Zeit lang zusammen. Der Aether nimmt sehr bald das Gold in sich auf, und läßt die Säure, in der solches geloͤst war, farbenlos am Boden des Gefäßes zurück, so daß man sie durch einen Hahn abziehen oder auf eine andere Art tren⸗ nen kann. Ist dieses geschehen, so taucht man das vorher sehr wohl polirte stählerne Instrument, nur auf einen Augenblick, in den goldhaltigen Aether, und spühlt solches sogleich, wie man es herauszieht, in reinem Wasser ab, indem man solches darin hin und hex bewegt; dieses Abwaschen ist aus dem Grunde wen sentlich nothwendig, um den kleinen Antheil von Säure hinweg zu schaffen, welchen das Metall aus der Goldaufloͤsung mit aufgenommen hat; hat man dieses aber gethan, so erscheint nun die Stahlfläche vollkommen und sehr schön mit Gold bedeckt. Da in⸗ dessen einige Uebung erfordert wird, um diese Arbeit gut zu vollenden, so darf man sich nicht daran stoßen, wenn solche nicht gleich bei'm Erstenmale vollkommen gut gelingt. Ferner e Uebungsaufgaben für angehende Geschäftsleute. 1) Champagnerwein wiegt 0,9979 mal so schwer als Wasser, wie viel wiegt davon eine Viertel-Ohm? 2) Wie groß muß die Seite einer quadratför⸗ migen Grundfläche an einer prismatischen Grube seyn, deren kubischer Inhalt 345,6 Cubikfuß und Höhe 5,4 seyn soll. 3) Aus einer Gemeinde sind zusammen 553 Stück Schaafe in 2 verschiedenen Heerden, wovon die eine 75 Stücke mehr als die andere zählt, ge⸗ trieben worden; wie viel Stücke befinden sich in jeder Heerde? Im vorigen Blatte in der letzten Zeile der Auflösungen soll zwischen der Zahl 1308 und 109, statt einem. i ) ein(3) stehen. Das Oberhessische Intelligenz- und Kreis-Blatt wird von naͤchster Woche an jeden Mittwoch er⸗ scheinen;— man bittet deßhalb, alle Avertissements, den sollen, schon Montags oder Dienstags Morgens g„ laͤngstens 9 Uhr, Gießen, den 17. Januar 1834. welche in dieses Blatte in jeder Woche inserirt wer— an die Expedition desselben Fruchtpreise vom 17. Januar. —— 1 5 f Waizen.] Korn. Gerste. Hafer.[Erbsen. Linsen. Städte.[Datum. 77. i Malter. Malter. Malter. Malter. Simmer. Simmer. pfund fl. kr.[pfundf fl. kr.[fund fl. kr. 5 r. Eee ee ießen 17. Januar. 200 5 20 180 4 15 160 3— ..—.———1—— 2— 7 2 5 armstadt. ,,,— D—„ Frankfurt a. M.. I17. Januar. 1— 5 20—[4 s 200— 215