ringen ermag. „ daß chaͤsten laufch⸗ e auch hl l zu⸗ gkeit andes tags lasern h mit r dem einlich ender, Kern⸗ Nei⸗ jetzt n be⸗ selben 19(2 thun „ als ng: A l. bue. Oberhessisches Intelligenz n Kreis-Hlatt. W 45. Freitag den 7. November 1834. ————— Verkuͤndigung, die Aufloͤsung der Staͤnde-Versammlung betreffend. Lu D WJ II., von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein dc. ꝛc. Durch Unser Edict vom 24. dieses Monats haben Wir die Staͤnde-Versammlung des sechsten Land tags aufgeloͤßt und Wir finden Uns bewogen, Unserem treuen Volke die Gruͤnde zu verkuͤnden, welche Uns veranlaßt haben, eine Maßregel zu ergreifen, zu der Wir nur aus einer unabwendbaren Nothwendigkeit und mit dem lebhaftesten Bedauern schreiten konnten. Es ist bekannt, welche Richtung die zweite Kammer des fuͤnften Landtags in ihrer Mehrheit ge— nommen hatte, und Unsere Verkuͤndigung vom 2. November vorigen Jahrs enthaͤlt die Thatsachen, welche Uns damals die Ueberzeugung geben mußten, daß ein ferneres Verhandeln mit jener Kammer zu keiner Vereinigung fuͤhren konnte. Wir sprachen wohlmeinend die Erwartungen aus, welche Wir von den bevorstehenden Wahlen hegten. Aber kaum hatte das Wahlgeschaͤft begonnen, so wurden verbrecherische Druckschriften im Verbor— genen unter den Waͤhlern verbreitet, darauf berechnet, durch Entstellung wahrer und Vorspiegelung falscher Thatsachen den verderblichsten Einfluß auf die Wahlen zu uͤben. Wenn sonach aus diesen Wahlen, mit ge⸗ ringen Ausnahmen, die Majoritaͤt der fruͤheren Kammer wieder hervorging, so gaben Wir Uns doch gerne der Hoffnung hin, es werde die gemachte Erfahrung den Weg der Klugkeit und Maͤßigung kennen gelernt haben, welchen Ständeversammlungen einhalten mussen, wenn sie nicht selbst die Verwirklichung der von der Verfassung dargebotenen Wohlthaten hemmen wollen. Unsere Erwartung ist getaͤuscht worden! Bei der am 2. Mai dieses Jahrs geschehenen Eroͤffnung des nun aufgeloͤßten sechsten Landtags ließen Wir den Staͤnden verkuͤnden, daß ihnen hauptsaͤchlich unr Gegenstaͤnde der Finanz-Verwaltung vor⸗ gelegt werden sollten und daß Wir daher erwarteten, es werde ihnen moͤglich seyn, ihre Arbeiten binnen drei Monaten zu beendigen. In der That hatte der Voranschlag der Staatseinnahme und Ausgaben fuͤr die Jahre 1833— 1835 der vorhergegangenen zweiten Kammer naͤchst eilf Monate lang vorgelegen und wenn schon deren Ausschuß in diesem langen Zeitraume daruͤber nicht berichtete, so bestand doch der erste Ausschuß der zweiten Kammer des sechsten Landtags, seinem groͤßeren Theile nach, aus den naͤmlichen, mit der Materie bereits vollkommen vertrauten Mitgliedern, welche den ersten Ausschuß der vorhergegangenen Kammer gebildet hatten; und dennoch ließ jener Ausschuß die vorbestimmte Dauer von drei Monaten und noch laͤngere Zeit verstreichen, ehe er uͤber das Staatsbudget Bericht erstattete. 8 Waͤhrend sonach der Landtag der zweiten Kammer auf eine schwer zu verantwortende Weise verzoͤ— gert wurde, sah man Antraͤge wiederkehren, deren Nealisirung, in der gestellten Weise, Wir schon fruͤher fuͤr unmöglich erklaͤrt hatten. Es war jene enggeschlossene Majoritaͤt wieder aufgelebt, welche sich dem be— klagenswerthen Wahne hingegeben, das Wohl des Landes und der Beruf der Stande bestehe darin, auf jede Weise die landesherrlichen Rechte zu beschraͤnken und die Befugnisse der Kammern zu erweitern. Trotz allem dem wollten Wir die Hoffnung nicht aufgeben, es werde Unsere Langmuth durch ein befriedigendes Ende des Landtags segeusreiche Fruͤchte tragen; Wir gestatteten eine doppelt groͤßere Dauer, als Wir anfaͤnglich vorgeschrieben hatten, und schon glaubten Wir dem Ziele entgegensehen zu duͤrfen, wel— ches mit Uns auch Unsere getreuen Unterthanen ersehnten,— als sich in der Mitte der zweiten Kammer ein Vorfall ereignete, der klar zu Tage legte, wie sehr Wir Uns getaͤuscht hatten, wenn Wir der in der Dankadresse dieser Kammer vorkommenden Belobung ihrer Vorgaͤngerin wohlmeinend eine mildere Auslegung gestatteten. 5 g 35 e Ein Mitglied der zweiten Kammer erlaubte sich iu öffentlicher Sitzung gegen diejenigen, welche Wir an die Spitze der Geschaͤfte berufen, und welche dieselben ganz in Unserem Sinne und zu Uuserer voll⸗ kommenen Zufriedenheit bisher gefuͤhrt haben, einen so beleidigenden und herabwuͤrdigenden Ausfall, daß — ——— K— war. Wenn aber der Praͤsident der Kammer bei dieser Gelegenheit von den anwesenden Regierungs⸗Com⸗ missarien vergeblich aufgefodert wurde, jenes Mitglied zur Ordnung zu verweisen und wenn endlich die Ma⸗ joritaͤt dieser Kammer durch einen, in oͤffentlicher Sitzung gefaßten Beschluß aussprach, daß keine Ruͤge zu verhaͤngen sey und sich somit jener schweren Beleidigung selbst theilhaftig machte, so war ein System aufge⸗ stellt, das in seinen nothwendigen Folgen Unsere Regierungs-Commissaͤre, ja sogar die nicht mit der Majo⸗ ritaͤt stimmenden Abgeordneten, jeder Beleidigung Preis gegeben und die Kammer selbst zum Tummelplatze strafloser Ausbruͤche der Leidenschaftlichkeit und Achtungslosigkeit herabgewuͤrdigt haben wuͤrde. Es war die Disciplin der Kammer in die Haͤnde der Majoritaͤt gelegt; es konnten Unsere Regierungscommissarien und dle Minoritaͤt der Abgeordneten an den Berathungen der zweiten Kammer nicht mehr Antheil nehmen; die Wurde der Staatsregierung und ihr Verhaͤltniß zu den Staͤnden erschien auf das Tiefste erschuͤttert und die Kammer batte sich selbst in die Lage gebracht, ihren verfassungsmaͤßigen Beruf nicht mehr erfuͤllen zu koͤnnen. Die landesfürstliche Entschließung, welche Wir zu fassen hatten, konnte keinen Augenblick zweifel⸗ haft seyn. Wir waren abermals zur Auflosung der Staͤnde⸗Versammlung genoͤthigt. b N f Es erfuͤllt Unser Herz mit lebhaftem Kummer, daß Wir den Gang der Staatsverwaltung in seiner Entwickelung noch laͤnger gestoͤrt, und die Verwirklichung mancher Wohlthat entrückt sehen mussen, die Un⸗ seren geliebten Unterthanen zugedacht war; Wir beklagen den großen vergeblichen Kostenaufwand und Wir bedauern insbesondere, daß die aufrichtige und mit namhaften Opfern verbundene Bestrebung fur das allge⸗ meine Wohl, welcher sich die erste Kammer und nicht weniger eine achtungswerthe Minderzahl der zweiten Kammer hingegeben hat, und wodurch gegruͤudete Anspruͤche auf Unseren und des Landes Dank erworben worden sind, zu keinem anderen Resultat fuͤhren konnten. Aber alle diese Ruͤcksichten mußten verschwinden vor Unserer Regentenpflicht, daruͤber zu wachen, daß das Ansehen, welches Unserer Regierung gebuͤhrt, wie außer so in der Kammer bewahrt werde, ein Ansehen, ohne welches der Staat der Anarchie anheim allen wuͤrde. 5 b Auf der Majoritaͤt der zweiten Kammer der Staͤndeversammlung, welche deren Aufloͤsung herbei⸗ gefuhrt hat, ruht hiernach die Verantwortlichkeit fur alle aus einer solchen Maßregel folgende Nachtheile; an diejenigen aber, welche verfassungsmaͤßig berufen sind, an den nun bevorstehenden neuen Wahlen Theil zu nehmen, lassen Wir Unsere landesvaͤterliche, wohlgemeinte, aber auch ernstliche Mahnung ergeben, wohl zu erwaͤgen, ob die Interessen des Volkes durch eine Kammer gefoͤrdert werden konnen, deren Mitglieder der Regierung mit entschiedener Feindseligkeit entgegentreten. Welche aber auch die Ergebnisse ihrer Wahlen seyn moͤgen, so thun Wir hier den unwandelbaren Entschluß kund, gleichwie Wir die bestehende Verfassung ehren, so auch durch keinerlei Versuche, so ost sie sich auch erneuern mogen, die Rechte schmaͤlern zu lassen, welche verfassungsmäßig Uns zustehen und in deren Besitz Wir Uns befinden. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staatssiegels. Darmstadt den 30. October 1834. (L. S.) LU D WJ G. 8 du T hl. nicht hehl halte, daß sie einen ganz andern Weg ein⸗ Giessen den 3. Nov. 1834. dadurch das Anseben und die Achtung, die jede Regierung anzusprechen hat, im hoͤchsten Grade gefaͤhrdet Aus der Großherz. Hess. Zeitung entnehmen wir in Betreff der Aufloͤsung der Staͤnde-Versammlung das Folgende: Darmstadt den 27. Oct. 1834. Wir halten es angemessen, den Vorfall in der 2. Kammer der Staͤndeversammlung, welcher die Auf— loͤsung der letzteren hexbeigefuͤhrt hat, unsern Lesern ausfuͤhrlich zu berichten. Der Antrag des Dr. Heß, die Selbststaͤndigkeit des Richteramts betr., ein Antrag, der jedoch seinem Wesen nach nur die Anstellungsverhaͤltnisse des Rich— terpersonals beruͤhrte, war an der Tagesordnung. Als die Reihe zu reden an den Abgeordneten von Gagern kam, aͤußerte er unter Anderm, daß in einem constitutionellen Staate die Richter im Sinne der drei vereinigten Gewalten ernannt wer— den muͤßten. Wo aber die Staatsregierung es gar schlage, als namentlich die Majoritaͤt einer 2. Kam⸗ mer, die hervorgegangen sey aus der Wahl des Volks und dieses Volk repraͤsentire, ihn eingeschlagen zu sehen wuͤnsche, da muͤsse man neue Garantieen suchen. Nach diesem Eingang aͤußerte derselbe Abgeordnete folgende Worte, welche wir mit diplomatischer Ge⸗ nauigkeit hier anfuͤhren:„Auf dem vorigen Landtag „hat der Berichtserstatter uͤber den Antrag des Ab⸗ „geordneten Heß in seinem Bericht gesagt, constitu⸗ „tionelle Verfassungen beruhen auf Mißtrauen. Man „hat ihm dieß zum Vorwurf gemacht und ich glaube, „daß die Partei, welche gegenwartig die Ge⸗ „schaͤfte in unserm Staate fuhrt, darin einen Grund „gefunden hat, diesen Mann davon abzuhalten, in „dieser Kammer Sitz zu nehmen. Meine Herren, „dieser Partei, welche das constitutionelle Prineip „nicht versteht und in ihren einzelnen Mit⸗ „gliedern auch vergessen zu haben scheint, as Rech er Bezehu 5 auwesenden getagt, was che.— Freiherr vol artei, a. „ tommissaͤr ver hier ke Ruhe soderk ten der Ka u rufen; 9 Aten v. 2 Goldmann, hirsch, Gr Vehland u man horte hate der J zung verw Die Regie der Präs! wollte nun Deutung tommissaͤr ) In de tei, rath fel sc Zu Nr. Betr + riß aus anzuhalte Zu Rr Be! durch dusfälle salche kdet om⸗ Na, sge⸗ ajo⸗ atze die und die die nen. fel⸗ inet Un. Dir lge⸗ eiten rben den hrt, heim cbei⸗ eilt; Theil wohl eber arten t sie eren tin⸗ Rum⸗ olle u chen. nele Ge⸗ tag Ab stilu⸗ Man uube, Ge⸗ rund a II. ren, E lit“ 1„ was Recht ist, ser Beziehung etwas vorzutragen mir erlauben.“— Hier wurde der Reduer von einem der anwesenden Regierungscommisqaͤre unterbrochen und dieser Partei muß ich in die⸗ ——— gefragt, was er unter dem Ausdrucke„Partei“ ver⸗ stehe. Auf diese schonungsvolle Frage erwiederte Freiherr von Gagern:„Ich verstehe darunter die „Partei, an deren Spitze der anwesende Regierungs⸗ „commissaͤr Geh. Staatsrath Knapp steht und die „er hier repraͤsentirt).— Mit unerschütterlicher Ruhe foderte der Regierungscommissaͤr den Praͤsiden⸗ ten der Kammer auf, den Redner zur Ordnung zu rufen; gleichzeitig verlangten dasselbe die Abgeord⸗ neten v. Bibra, v. Breidenbach, Fresenius, Fritz, Goldmann, v. Grolman, v. Guͤnderrode, Hardy, Hirsch, Graf Lehrbach, v. Rabenau I., v. Rabenau II., Weyland u. Wolf. Tumult entstand in der Sitzung; man hoͤrte sein eigenes Wort nicht mehr. Abgeord⸗ nete der Majoritaͤt riefen, man solle nücht zur Ord⸗ nung verweisen— der Praͤsident bewegte seine Schelle. Die Regierungscommissaͤre erwarteten gelassen, was der Präsident thun werde. Freiherr v. Gagern wollte nunmehr seinen Aeußerungen eine perfoͤnliche Deutung geben, erhielt aber von dem Regierungs⸗ commissär, Regierungsrath Breidenbach, die Bemer⸗ — * *) In dem Protocoll steht:„, Ich verstebe darunter die Par⸗ tei, welche vorzugsweise von dem Herrn Geh. Staats- rath Knapp reprasentirt wird.“ Aber die Aeußerung fiel so, wie oben angegeben worden. — Zu Nr. K. 8060. Betreffend: Die Entfernung des 2 8 Der Großherz Na re a t h Der unten signalisirte Knabe, niß aus seiner Heimath entfernt. Sie anzuhalten und anher einzuliefern. Alter: 13 Jahre, Groͤße: 57 5“ Haare: blond, Stirne: hoch, Augenbraunen: blond, Augen: braun, ere Johannes Scheld von Großenbuseck, Ne K rei an saͤmmtl. Großh. Buͤrgermeister Johannes Scheld von Großenbuseck, werden angewiesen, auf denselben zu O kung, daß der Ausfall gegen eine an der Spitze der Geschäfte befindliche„Partei“ gerichtet sey, also gegen die Staatsregierung.— Wir hoͤrten von dem Freiherrn von Gagern die bedeutungsvolle Aeußerung, daß nach seiner Ansicht an der Spiße der Geschaͤfte eine Partei stehe, welche eine andere poli⸗ tische Meinung bethaͤtige, als diejenige ist, zu wel⸗ cher sich die Majoritaͤt dieser und der vorigen Kam⸗ mer bekenne; aber von wahrer Wuͤrde zeugen die Worte, welche der Gr. Geheime Staatsrath Knapp sprach:„Oft schon hat mich der Freiherr von Gagern hier angegriffen, es galt meiner Person, ich konnte darüber hinwegsehen und ich habe es gethan; heute aber hat er mich in meinem Amt angegriffen, das Gesammtministerium hat er eine Partei genannt, ich verlange wiederholt, daß er zur Ordnung gerufen werde.“— Dieß geschah jedoch nicht und es verlie⸗ ßen daher saͤmmiliche Regierungscommissaͤre den Saal. Nun begann eine Discussion uͤber die Vorfrage, ob man discutiren sollte, sodann, nachdem diese Vor⸗ frage durch foͤrmliche Abstimmung bejahend entschieden war, wurde uͤber die Frage discutirt, ob Freiherr von Gagern zur Ordnung zu rufen sey. Die Kammer entschied, in feierlicher öffentlicher Sitzung abermals mit 20 gegen 14 Stimmen, daß der Ruf zur Ordnung nich et erfolgen solle;— sie machte sich die Be⸗ leidigung zu eigen. Wir fuͤgen dieser einfachen Erzählung kein Rä⸗ sonnement bei— jeder Unpartheiische moͤge urtheilen. October 1834. ———ꝛ.ä—êäö—ß— Grünberg am 31. aus seiner Heimath. Hessische ö ses Gruͤnberg des Kreises Grünberg. hat sich abermals ohne Erlauv⸗ wachen, ihn im Betretungsfalle e ee o glich Signalement des Johannes Scheld. Nase: gewoͤhnlich, Mund: desgleichen, Kinn: spitz, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: blaß, Zu Nr. K. 8052. Grünberg am 31. October 1834. Betreffend: Die im Jahr 1889 durch herrschaftliche Beschäler bedeckten Stuten. Der Kreis rath des Sie werden in diesen durch herrschaftliche Beschaͤler ausfuͤllen, d. h. in dieselben bemerken, 1 55 Großherzoglich Hessische Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Burgermeister dieses Kreises. Tagen unter besonderem Couvert bedeckten Stuten zugesendet erhalten; 4 ob und welche 8 6 solche dann unverweilt und laͤngstens binnen 8 Tagen wieder anher einsenden. die Verzeichnisse uͤber die im Jahr 1833 Sie werden diese Verzeichnisse gehoͤrig den bedeckten Stuten gefallen sind, und Fohlen von Ouvrier. Zu Nr. K. P. V. 1835. Betreffend: Zwei, der Gemeinde Rodheim zugelaufene Zuchtschweine. f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n saͤmmtliche Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises. Vor mehreren Tagen sind bei die Heerde der Gemeinde Rodheim zwei 1½ jaͤhrige Schweine zu⸗ gelaufen und als herrnlos daselbst in Verwahrung genommen worden. Giessen am 3. November 1834. Sie werden dieß alsbald mit dem Anfuͤgen zur offentlichen Kenntniß bringen, daß der allenfallsige Eigenthuͤmer sich bei dem Großherz. Buͤrgermeister zu Rodheim zu melden haben. 5 J. V. d. K., Stumpf, Kreissecretaͤr⸗ Zu Nr. K. 8146. Grünberg am 4. November 1834. Betreffend: Ein, dem Jobannes Rahn und Schweinhirten Röhrich zu Lehnheim. zugelaufenes fremdes Schwein. 15 Der Großherzoglich Hessische. 1 Kreisrath des Kreises Grunberg f a n saͤmmtliche Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Geschehener Anzeige nach ist dem Johannes Rahn und Schweinhirten Roͤhrich zu Lehnheim unterm heutigen ein fremdes Bickschwein, ohngefaͤhr 7 Jahr alt und ganz weiß von Farbe, zugelaufen.— Sie werder beauftragt, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren unterhabenden Gemeinden bekannt zu machen, daß, wer der gegebenen Beschreibung nach Anspruͤche auf dieses Schwein bilden zu koͤnnen glaube, sich bei dem Großherz. Buͤrgermeister zu Lehnheim zu melden und resp. zu legitimiren habe. In Abwesenheit des Großherz. Kreisraths C. Fuhr, Kreissecretaͤr. Bekanntmachungen. sich uͤber das Nähere mit Jacob Queckboͤrner in Gruͤnberg benehmen. 73) Zur gten Verloosung der Großherz. Hess. 50 fl. Loose vom 2. und 3. Januar 1835, worin 8 112 2000 Treffer, zusammen 218,400 fl. betragend, als 947) P UNSGH-ES SENZ 750 Gewinnste: 40,000 fl., 40,000 fl., 5000 fl., 3000 fl., in Original- it unserem Siegel und ria 6 zu 100 fl., 10 zu 400 fl., 20 zu 200 fl, 60 zu in 7 fg Flaschen mit unserem Slegel und Etiquette N R u 1 fl. 30 kr. pr. ist zu nen bei L.. 100 fl. ꝛc. ꝛc., sind Promessen zu 5 fl. pr. Stuͤck und 5 f 1 ee it at bekommen bel— 1 ö a 0 5 Hoͤstereich in Gießen. 5 a bei 10 Stuͤck 2 fl. gratis, zu bekommen bei j„ a G. Lilienfeld. Reynier u. Strecker een Gießen den 5. November 1834. In Bischoff⸗-Essenz, sowie in Arrac, Rum, Persico, Nussico, Quittico u. sonstigen Liqueuren, Himbeeren⸗ Essig ꝛc. haͤlt sich ebenfalls bestens empfohlen 5 L. F. Hoͤstereich, auf der Maͤusburg No 215. 74) Zwei in Gruͤnberg stehende herrschaftliche Scheunen, 80 Fuß lang und 40 Fuß breit, sind auf den Abbruch zu verkaufen. Hierzu Lusttragende wollen D Fruchtyreise. Waizen.] Korn. Gerste.] Hafer. Erbsen.] Linsen. Städte.[Datum.. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Mund f. kr. Pfund fl. kr. Wund fl. kr. We k. fl. kr. pf. fl. kr. pf. Gefen... Nov. 200 6 45 180 4 50 460 3 50— 255 Grünberg. 4. Oct.— 5 44— 4—— 3 400— 3 10 Darmstadt... 28. Oct., ee, Main; 4. Sept— 6 7— 45— 4 1— 3 Frankfurt a. M.. 15. Sept.— 86 l 10— 4161— 3435 n. eee eee eee eee eee Druck und Verlag der G D. Brühlischen Buch- und Steindruckerei. 3