sie ei 2 In⸗ mit ich⸗ den rg⸗ ter nen lche eren den Mitglied zur Führung desselben aus Ihrer Mitte bestellen. Oberhessisches Intelligenz m Kreis- Glatt. „ Freitag den 4. Juli 1834. Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1847. N Betreffend: Die Controlirung der unständigen Einnahmen der Local-, Kirchen-, Stiftungs- und Schul⸗ fonds. ö Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n die Kirchen- und Schulvorstaͤnde dieses Kreises. — Giessen den 26. Juni 1834. N obiger Beziehung hat das höchstpreißliche Ministerium des Innern und der Justiz, in Nro. 29. des Großh. Amtsblatts, neue Anordnungen erlassen. 5 Indem ich Sie auf dieses Amtsblatt verweise, das Ihnen pr. Couvert zukommen wird, beauf— trage ich Sie, zum Behuf der Controlirung der vorhandenen Fonds, unverzüglich aus der Buchdruckerei von Stahl u. Becker in Darmstadt, das nöthige Formularpapier zu beziehen, die Controlbücher einbin— den zu lassen, zu paginiren und binnen 4 Wochen an mein Bureau einzuliefern, woselbst es paraphirt und nachdem dieses geschehen ist, an Sie zurückgesandt werden wird. Sie werden sodann darauf sehen, daß die Controlen vorschriftsmäßig geführt werden und ein K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 4961. Betreffend: Die Verbesserung der Feldpolizei. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg a n saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister und Beigeordneten der Reben— gemeinden dieses Kreises. Indem ich Ihnen das in Abdruck nachstehende höchste Ausschreiben zur Nachricht und Nach⸗ achtung mittheile, fordere ich Sie auf: f 5 a b 1) nach vorgängiger Vernehmung des Gemeinderaths, über die bisherige Dienstth Aufführung der vorhandenen Feldschützen baldigst anher zu berichten; 2) für diejenigen Feldschüͤtzen, welche ihr Amt bisher ordentlich versehen haben, einen solchen Lohn in dem künftigen Budget in Aussicht zu nehmen, damit sie sich nur allein mit Handha— bung der Feldpolizei beschäftigen können und keinen anderen Verdiensten nachzugehen brauchen. 3) mache ich Sie auf die Bestimmung VI. aufmerksam, und wenn es Ihnen gelingen sollte, solche Manner zu finden, so werden Sie mir solche alsbald einberichten, damit ich deren Ver— pflichtung veranlassen kann. 4) Da, wo es nöthig erscheint, so werden Sie nach VII. außerordentliche Schutzwachen zur Gruͤnberg, am 23. Juni 1834. ätigkeit und ä————— —— 0 0 Nachtzeit anordnen, zu deren Versehung jeder in der Gemarkung Begüterte, sei er Eigenthü⸗ an 2 mer oder Pächter, verbunden ist. ö malen 5) Werden Sie erwägen, ob und auf welche Stunden des Tags das Alleinhüten zu beschränken, sierher! oder ob dasselbe wohl ganz in Ihren Gemeinden zu untersagen seyn möchte, und mir Ihre Ansicht berichten. N Ou ri er. Zu Nr. D. 12,980 von 1833. l Darmstadt, am 5. Juni 1834. Betreffend: Die Verbesserung der Feldpolizei. Das Großherzoglich Hessische 7 Ministerium des Innern und der Justiz a n die Großherzogl. Provinzial⸗ Commissariate dahier und zu Gießen und die saͤmmtlichen Großherz. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. fen. In Bezug auf die einzelnen, in rubricirtem Betreff von Ihnen erstatteten Berichte werden nunmehr folgende Entschließungen ertheilt: I. Es ist auf eine sorgfältigere Wahl der Feldschützen, wie bisher, zu sehen. 5 II. Die Zahl der Feldschuützen ist, wo dieß nicht schon der Fall ist, nach dem wirklichen Be⸗ Zu 9 durfniß der einzelnen Districte zu vermehren. ˖ III. Es ist für bessere Belohnung der Feldschützen zu sorgen.. 7 IV. Die Feldschützen sind nicht mehr willküͤhrlich zu entlassen, sondern es soll eine Entlassung nur von Ihnen aus erheblichen Gründen der Verwaltung oder in Folge einer Untersuchung wegen be⸗ schuldigter Dienstnachlässigkeit oder Dienstuntteue Statt finden. V. Die Verbindung anderer gemeinheitlicher Dienste mit dem Feldschützendienst, welche damit, wenn letzterer gehörig versehen werden soll, als incompatibel erscheinen, ist unzulässig. VI. Es ist eine gewisse Anzahl rechtlicher Güterbesitzer in einer jeden Gemeinde für die Mit— handhabung des Feldschutzes besonders interessiren zu suchen und, in so fern dieses gelingen sollte, dar⸗ auf, um die von ihnen gelegentlich wahrgenommenen Frevel zur Anzeige zu bringen, mitzuverpflichten. FCrem VII. Es sind außerordentliche nächtliche Schutzwachen in den Sommer- und Herbst-Monaten, Neovisi besonders in dringenden Fällen und wenn der Frevel an einem Orte überhand nimmt, anzuordnen. VIII. Es ist eine strenge Controle auf die Feldschützen durch die Bürgermeister und Gemeinde⸗ Vor räthe eintreten zu lassen. f orst IX. Es wird empfohlen, das Alleinhüten auf gewisse und geeignete Stunden des Tags zu beschränken und dieserhalb, nach vorgängiger Anhörung der Localpolizeibehörden, die geeigneten Vor⸗ 3 schriften zu geben. 2 X. Es ist für alsbaldige und strenge Beitreibung der erkannten Geldstrafen und für alsbal⸗ dige und strenge Vollziehung der erkannten Gefängnißstrafen zu sorgen. a XI. Das Negulativ für die Abhaltung der Feldruͤgerichte vom 7. Juni 1825(Nr. 27. des Reg. Blatts) in Bezug auf vollständige Aufstellung der Frevelverzeichnisse und diejenigen Frevel und Feldschäden, welche unverzüglich zur Anzeige zu bringen und zur gleichbaldigen Untersuchung und Be⸗ strafung geeignet sind, ist einzuschärfen. Wir weisen Sie an, sich hiernach zu bemessen und nach den in diesem Rescript gegebenen An⸗ deutungen die nach den localen Verhältnissen erforderlichen Verfügungen zu erlassen, in Anstandsfällen aber an uns zu berichten. du T h i 1 1 Dr. Ho rst. Zu Nr. K. G. 4971. Grünberg, am 24. Juni 1834. Betreffend: In Untersuchungssachen wegen eines gegen Jacob Heß zu Gedern verübten Diebstahls. Der Großherzoglich Hessische Kreis rath des Kreises Grunberg a n 1 die Großherzoglichen Buüͤrgermeister dieses Kreises. f Peter Fritz Zter von Ulfa, welcher der Theilnahme an einem, durch Einbruch verübten, sehr bedeutenden Diebstahl verdächtig ist und bei Großherz. Landgerichte Ortenberg in Untersuchung steht, ist m 1 1 ithü⸗ ken, A Ihre 834. herz. erden u Be⸗ sung n be⸗ damit, Mit⸗ „dar⸗ ichten. gaten, . zeinde⸗ gs zu u Vor⸗ Hsbal⸗ 7. des el und d Be⸗ An⸗ sfällen 1834. en, seht et, ist am 7. l. M. aus dem dasigen Gefängnisse entwichen. Sie werden auf diesen Menschen, dessen Sig⸗ nalement unten angefügt ist, genau invigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und wohlverwahrt hierher einliefern lassen. Ou v xi e x. Signalement des Peter Fritz Ster von Ulfa. Alter: 40 Jahre. Augen: grau. Größe: ohngefähr 7 Fuß. Nase: groß, gebogen. Haare: dunkelbraun. Mund: gewöhnlich. Stirn: gewöhnlich. Kinn: stark. Augenbraunen: braun. Gesichtsform: länglich. Kleidung: Halstuch: blau mit Blümchen, einen blauen Kittel, vorne ein eingenähtes Herz, einen blau gestrickten wollenen Wams, blau⸗ und weiß baumwollene Hosen, und Bändelschuhe. Nach vorstehendem Ausschreiben haben sich auch die Bürgermeister des hiesigen Kreises zu be⸗ achten. Gießen den 1. Juli 1834. Großherz. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. In Verh. d. Kreisraths G. Stumpf, Kreissecretär. Zu Nr. K. G. 5018. Grünberg, am 26. Juni 1834. Betreffend: Die Abhör der Rechnungen der Juden— gemeinden von 1833. Der Großherzoglich Hessische e, Kreisrath des Kreises Grünberg die Vorstaͤnde der israelitischen Religionsgemeinden dieses Kreises. Man erinnert Sie, die 1833. Rechnungen Ihrer Gemeinden, sammt Urkunden und einem Exemplar der vorhergehenden abgeschlossenen Rechnung von 1832., binnen 14 Tagen bei Strafe zur Revision anher einzusenden. eee Die betreffenden Großherz. Bürgermeister werden obige Verfügung den israelitischen Gemeinde Vorstehern in Ihren Buürgermeistereien bekannt machen. Dun e ee Zu Nr. K. G. 5099. Grünberg am 30. Juni 1834. Betreffend: Die Fremdenpolizei. 5 6 i Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg a n die Großherzoglichen Buͤr germeister dieses Kreises. Die in der Beilage zu Nro. 26. des Kreisblattes enthaltene Verfügung des Großh. Kreisraths des Kreises Gießen wird andurch ihrem ganzen Inhalte nach auf den hiesigen Kreis ausgedehnt, und O wekden Sie sich demnach nach solcher bemessen. in dee Zu Nr. K. G. 122. Gruͤnberg am 30. Juni 1834. Betreffend: Die Einführung einer Anleitung zum Unterricht im Schreiben in den Schu⸗ len des Großherzogthums. a Der Großherzoglich Hessische. Kreisrath des Kreises Gruͤn berg a n die Ortsvorstaͤnde und Großherz. Burgermeister des Kreises. Nach einer Verfügung Großherz. Oberschulraths soll die bei Georg Friedrich Heyer, Vater, zu Gießen 1834 erschienene Anleitung zum Schreibunterricht für Lehrer in Elementarschulen, in allen als Vorsitzende der Orts⸗ Schulen des Großherzogthums eingeführt werden. Die Herren Geistlichen, dem sie darin bemerkt, daß schulvorstände, werden diese Anleitung zu gesendet erhalten und dieselbe, nach sie der Schule gehörig, an die Lehrer zur Befolgung abgeben. i Die Großherz. Buͤrgermeister werden dafür sorgen, daß gleich nach dem Empfang dieser An⸗ leitung der Preiß mit 30 Kreuzer fur das Exemplar aus der Heuer an Buchhäudler G. F. Heyer, Vater, zu Gießen abbezahlt werde. u vrier. Zu Nr. K. G. 5038. Grünberg am 27. Juni 1834. * Betreffend: eine, dem Johannes Bergk, Schreiners Sohn zu Langgöns, entlaufene Kuh. ö Der Großherzoglich Hessische. Kreisrath des Kreises Grunberg a n die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Dem Johannes Bergk, Schreiners Sohn, zu Langgöns, ist am Abend des 20. dieses Mo⸗ aus der Heerde nats eine Kuh, dlutroth von Farbe, mit kurzen, dicken, vor sich stehenden Hörnern, entlaufen.— Sie werden angewiesen, dieses alsbald mit dem Anfügen in Ihren unterhabenden Ge⸗ enige, welchem gedachte Kuh etwa zugelaufen seye, oder wel⸗ meinden bekannt zu machen, daß derj cher Auskunft darüber ertheilen könne, hiervon, habe. Zu Nr. K. G. 5045. Betreffend: ein dem Feldschützen Balsar zu Burkhards⸗ felden zugelaufener fremder Dachshund. 5 sische a Der Großherzoglich Hef i Kreisrath des Kreises Grünberg an saͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Dem Feldschützen Balser zu Burkhardsfelden ist am 23. dieses Monats ein fremder Dachs— hund, dunkelgelb von Farbe, mit einer weißen Kehle und zerbissenem linken Ohr, zugelaufen.— Sie zur Meldung an mich, Anzeige bei Ihnen zu machen Ouvri er. Grunberg, am 27. Juni 1834. werden beauftragt, dieses in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen. Ou gd ie Bekanntmachungen. 53) Fruchtverstei gran; bei dem Rent⸗ 2) F 4 amte Grünberg.. „ een ee Mittwoch den 16. dieses Monats, des Vor— Donnerstag den 10. Jul, Vormütags 9 uhr, mittags um 10 Uhr, werden die Reste der heße⸗ werden die Reste der herrschaftlichen Fruͤchte auf dem schaftlichen Früchte auf dem hiesigen Speicher, be⸗ hiesigen Speicher, in etwa stehend in ansehnlichen Parthien von Waizen, Korn, 350 Malter Korn und 130 Malter Hafer Gerste und Hafer, in dem hiestgen Schloßgebäude, 8 auf hiesigem Ratbhause oͤffentlich versteigert. nter eder den 4. Je de versteigert. 2 n d 2 i 34.** Ne dene e Großherz. Hess. Rentamt das. Der Großherz. Rentamtmann. Schneider. Bötticher. 5 —...r—rt—— PFruchtprei ge. Waizen.] Korn. Gerste.[ Hafer. Erbsen.] Linsen. Städte. Datum N o Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. pfund fl. kr. Pfund] fl. kr.[fund fl. kr.[wfund fl. kr.] fl. kr. pf. fl. kr. pf. —— 2——.———— a S Gießen 22. März. 200 6— 180 410 160 3 151 VVV Grünberg 19. April.— 5 1 83 2 45 5. 80 6 3 Darmstadt... s. April. e r Mainz 24. Mai. 5 6— 4 6— 2 500- 4 e Frankfurt a. M. 20. Mai. e—— NA 3501 13—— Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch und Steindruckerei. Sta wei schl. lich und erfa Gd Err besc gest oh liefe king inf