andern 8 loch t den igruͤn⸗ enige, d An⸗ le ver⸗ gsord⸗ glichen alten heidni⸗ cdselben d ver⸗ „was „ die , den de und nͤthig⸗ (und triebs⸗ besstzer lichen er ge⸗ Wegen tandes Die Ueber⸗ bilden, es als oder Die häler, hatten en Ur⸗ och be⸗ bezeich⸗ je von en em⸗ utschen unfrei leßen. 1 n — 8 0 — Oberhessisches Intelligenz n Kreis-Hlatt. 23. d Mittwoch den 4. Juni 1834. KRreigräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1627. ö Giessen den 29. Mai 1854. Betreffend: Die Brandassecuranz⸗Declarationen, ins⸗ besondere die Formulare zu denselben. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n i saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister des Kreises. In Bezug auf die, zum Zwecke des Ab- und Zuschreibens in den Brandkatastern abzugeben— den Declarationen und den darauf folgenden Amtshandlungen, ist die Einleitung getroffen worden, daß die Formularien hierzu von der Stempelpapierverwaltung auf Stempelpapier zu 12 und resp. 36 kr. gedruckt, angeschafft werden. Sie werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß Sie sich, wenn ein Gebäude in die Brandcasse aufgenommen oder eine Aenderung mit dessen Anschlag vorge— nommen werden soll, dieser gedruckten Formularien zu bedienen haben, welche von den Feuergeschwor— nen, von dem Eigenthümer und von Ihnen auszufüllen und an mich einzusenden sind. KCh⸗. Kno r x. Zu Nr. K. G. 1610. N Giessen den 29. Mai 1854. Betreffend: Die Untersuchungssache gegen Maria Elisabethe a Leonhard aus Trkeisa, im Fürstenthum Waldeck, wegen Z3ten Diebstahls und im Arresthaus ver— übter Excesse. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister und Beigeordnete des Kreises, mit Ausnahme des der Stadt Giessen. Die Nubricatin, ein höchst gemeingefährliches Individnum, ist durch gerichtliches Urtheil in eine zweijährige Zuchthausstrafe verurtheilt und ihr untersagt worden, nach verbüßter Strafe das Groß⸗ herzogthum zu betreten. Da die Strafzeit derselben in Kurzem abläuft, so werden Sie hiervon mit dem Aufugen in Kenntniß gesetzt, daß diese Person in einem künftigen Betretungsfalle zu arretiren und hierher abzuliefern ist. 5 1 125 188 K. Ch. Knorr — Zu Nr. K. G. 3369.. Grünberg, am 28. Mai 1854. Betreffend: Die Bitte der Stadt Grünberg um che. stattung eines weiteren Vieh⸗ und Krämer⸗ markts im künftigen Monate. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg a n die Großherzoglichen Bur germeister dieses Kreises. Der Stadt Grünberg ist die Abhaltung eines weiteren Vieh⸗ und Krämermarktes auf den 19 ten künftigen Monats gestattet worden, was Sie zur offentlichen Kenntniß bringen werden. In Abwesenheit des Kreisraths C. Fuhr, Kreissecretär. Zu Nr. K. G. 3625. Grunberg, am 29. Mai 1834. Betreffend: Die Umlagen zur Bestreitung der Bedürf⸗ nisse der Gemeinden des Kreises Grünberg pro 1834, insbesondere die Beiträge des Großherz. Cameralfiscus. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg a n die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach eingelangtem Schreiben der Großherz. Ober-Finanz-Kammer IIx Section, sind die Beiträge des Großherz. Cameralsiscus zu den obigen Umlagen zur Auszahlung angewiesen; wovon man Sie, zur Bedeutung der Gemeinde-Einnehmer, in Kenntniß setzt. 0 In Abwesenheit des Kreisraths C. Fuhr, Kreissecretär. Zu Nr. K. G. 3628. 5 Grünberg, am 29. Mai 1834. Betreffend: Die Brandassecurations⸗Declarationen, ins⸗ 5 N* besondere die Formulare zu denselben. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg d n r die Großherz. Bürgermeister dieses Kreises. f 5 5 5 3 5 — 2 Zur Ersparung der vielen Schreibereien und Einführung eines gleichförmigen Verfahrens, bezüglich der zum Zwecke des Ab- und Zuschreibens in den Brandkatastern abzugebenden Declarationen und den darauf folgenden Amtshandlungen, hat höchstpreißl. Ministerium die Einleitung getroffen, daß Jormularien hierzu auf den gesetzlichen Stempel gedruckt werden.— Indem man Sie hiervon in Kenntniß setzt, bemerkt man, daß diese Formularien auf dem Bureau des Unterzeichneten zu erhalten 1 ö stehen. Ouvri er. der bis n m 1 1054. s auf den . rden. 2 ( 1 S 1 „sind die dovon maß Nai 185“ N Verfabrell, ö Declarane troffen, 10 l hien! 1 30 helle Zu Nr. K. G. 56464 7 U. fn Betreffend: ei zugelgufener fremder Dachshund. N Grünberg, am 31. Mai 1834. 1 24 einen, dem Johannes Schneider von Reiskirchen Der Großherzoglich Hessische 1 7 Kreis rath des Kreises Grünberg a n die Großherzoglichen Burgermeister dieses Kreises. 2 Johannes Schneider von der Gansenburg auf der s. g. Anneröder bis jetzt unbekannt ist.— Sie werden daher angewiesen, dieses in Ihren zu machen. Reiskirchen ist am 21. dieses Monats zwischen Gießen und Heide ein fremder Dachshund zugelaufen, dessen Eigenthümer Gemeinden oͤffeutlich bekannt re Bekanntmachungen. 496) Zu der am 15. Juli d. J. unwiderruflich vor sich gehenden Ausspielung des schoͤnen, allgemein bekannten, in Wien liegenden großen Brauhauses, sammt Herrschaftswohnung und; Garten, gerichtlich ge— schaͤtzt auf eine Million Gulden, wozu noch 24,000 Gewinne im Gesammtbetrag von 400,000 fl. kommen, als: 1 Gewinn von 25,000 fl., 1 von 15,000 fl., 1 von 10,000 fl., 1 von 5000 fl., 1 von 4000 fl., 1 von 3000 fl., 1 von 2000 fl., 1 von 1600 fl., 1 von 1500 fl., 10 jeder von 1000 fl., 1 von 900 fl., 1 von 700 fl., 1 von 600 fl., 10 jeder von 500 fl., 1 von 400 fl., 25 jeder von 100 fl., 50 jeder von 50 fl., 100 jeder von 25 fl., 200 jeder von 20 fl., 600 jeder von 15 fl. ꝛc. ꝛc., sind Plaͤne unentgeltlich und Loose Ganze zu 4 Rthl. preuß. Cour. a Halbe 2 55„ 5 Viertel„ 1„ 75 1. zu haben in der Expedition dieses Blattes. Gießen den 25. Mai 1834. 46) Es wünscht Jemand einen jungen Burschen in Dienst zu erhalten; wer? sagt Ausgeber. Miscellen. Beitrag zu der Geschichte des Ackerbaues; zur Berichtigung der Urtheile über das Alter und den Verfall des deutschen Ackerbaues im Mittel⸗ alter und die Ursachen dieses Verfalles. (Fortsetzung.) Zu den Eigenthümlichkeiten bei der altdeutschen Landwirthschaft gehört auch d) das Verfahren, das wilde Regen- und Schneewasser durch horizontal ge⸗ führte Abzuggräben oberhalb ihrer Felder abzuleiten — und diesen Getreidefeldern selbst auf Anhöhen eine terrassenmäßige Bildung zu geben, welches sich aus jener Zeit noch in solchen Landstrichen in der Mitte von Deutschland erhalten hat, wo sich die alte Sitte am besten und am reinsten behaupten konnte; dieses allein schon mußte dem altdeutschen Ackerbau einen großen Vorzug vor dem später üblichen(und zwar vorzüglich da, wo man die alte Behandlung in Folge der wichtigen politischen Begebenheiten und der Feh⸗ den des Mittelalters vernachlässigte) geben, weil Deutschland so viele gebirgige und hügelige Land⸗ schaften hat. So war es auch damals, das ist vor der Hierarchie möglich, daß nicht allein die starke eigene Bevölkerung reichlich ernährt, sondern daß auch Getreide ins Ausland, namentlich nach Italien und Rom ausgeführt werden konnte. Mit diesem Ueber⸗ fluß stand bald darauf in starkem Kontrast die so oft wiederkehrende Hungersnoth in demselben Deutschland unter der Hierarchie, welcher die Priester nichts an⸗ deres entgegenzusetzen wußten, als die Anordnung von Buß, Fast⸗ und Bettagen, indem sie diese Land⸗ plagen als Strafen Gottes darstellten, welche sich die Deutschen durch ihre Sünden zugezogen hätten; ähn⸗ liche Erscheinungen bieten jetzt Owathi eu. a. In⸗ seln dar. e) Auch einen eigenen Pflug hatten die Deutschen, der sich in seiner ganzen Bauart, ins— befondere durch die Verbindung des Grindels mit 2 Rädern von dem italienischen Pfluge unterschied, und von welchem die Römer glaubten, daß er sich nur fuͤr den Boden in Germanien und nicht für den ita⸗ lienischen eigne; man wendete schon damals mit diesem Pfluge die Erdriemen um, wie es noch jetzt geschieht, da man hingegen in Italien bloß den Erdboden aufwühlte. Diese Pflüge und die dazu ge⸗ hörigen Zugochsen versetzte der Kaiser Probus einst nach einem Siege über die am Neckar wohnenden Stämme, in die wüstliegenden Gefilde von Gallien, ohne Zweifel in der Ueberzeugung von der vorzügli⸗ chen Beschaffenheit dieser Vestandtheile der deutschen 3 Landwirthschaft;„Dank sei den Göttern,“ schrieb er in einem pomphaften Bulletin an den römischen Se⸗ nat:„Germanien in seiner weiten Ausdehnung ist bezwungen;..... germanische Stiere furchen gallische Fluren; fremde Gespanne beugen ihren Nacken unter die Gewalt unserer Landwirthe. Für unsere Tafeln werden Schlachthaufen auf den Triften germanischer Bölker geweidet, für unsere Reiterei die Pferde in ihren Gestüten gezogen, für unsere Kornhaäuser ihre Ernten gesammzlt. Kurz, alle ihre Habe ist in un⸗ sern Händen.“- g 5 2) Was die Feldwirthschaftssysteme betrifft, so be⸗ dienten sich die alten Deutschen so wenig wie die Römer vor der Einführung der Hierarchie ausschließ— lich des Dreifeldersystems. Zufälligerweise und gele- gentlich konnten beide Völker bisweilen den Acker ein oder mehrere Jahre liegen lassen, allein es war dieses keine so allgemeine Flurordnung und Feldverfassung, wie späterhin nach Einführung der Herrschaft der un— ter dem römischen Pabst stehenden Priester“), denen in Germanien, Gallien und Italien der Ze⸗ hente von allen Erzeugnissen und von der Habe des Landmanns eingeräumt worden war, nachdem man den Beherrschern der römisch- christlichen Völker, die unter der jüdischen Theokratie vormals Statt gefun⸗ dene Unterhaltung der Priester durch Zehntfrüchte zur, Nachahmung anempfohlen hatte. Da im Verlauf der Zeiten auch Nitter und Grafen Antheile an den Zehenten erhielten und es theils Bedürfniß, theils sonst eine wünschenswerthe Sache war, auf die ein⸗ geräumten oder erworbenen Einkünfte mit Sicherheit jährlich rechnen, und insbesondere mit jeder Art von Früchten sich gleichförmig jährlich und regelmäßig ) Die Publicani oder Generalvächter der Römer hatten in den Provinzen, welche als Besiegte, ihren Seegern den Römern Tribut zu entrichten hatten, den römisch⸗ christlichen Bischöfen schon vorgearbeitet, in so fern sie zu den Abgaben vom Vieh auch den Zehenten von den Feldfrüchten und den Zoll binzufügten. Die deutschen Stämme jedoch, welche bisweilen besiegt wurden, woll⸗ ten sich niemals zu dieser Art von Abgaben berstehen, z. B. die Bataver u. A., die nur so viel einräumten, daß die Römer bei ihnen Soldaten werden durften. 2 N.. N N 7 versorgen zu koͤnnen; so arbeiteten Priester und mach⸗ tige Laien dahin, jede Flurmarkung in 3 gleiche Theile zu theilen, mit Aussonderung einer kleinen Abtheilung für Gemuͤse, so daß es in keinem Jahre dem Zehentherrn an hartem Getreide, Roggen und Weizen, und an Früchten für Getränke und für das Vieh an Gerste und Hafer fehlen konnte. Die neuern Oekonomen werden jedoch denjenigen, welche das. Dreifeldersystem einführten, dieses schwerlich zum Ver⸗ dienst anrechnen, vielmehr muß man einräumen, daß die vormalige freie Flurverfassung der heidnischen und freichristlichen Deutschen dem Ackerbau weit günstiger war, besonders da dieser zugleich auch frei von den Fesseln des Zehnten war, die bis zu dieser Stunde noch so arg in manchen Gegenden auf den Zehent⸗ pflichtigen lasten, daß es ihm als Feldbesitzer außer— ordentlich erschwert, ja wohl gar unmöglich ist, einen zweckmäßigen Fruchtwechsel auf seinen Feldern ein- zuführen, oder seine Brache im dritten Jahre zu be— nutzen, weil darin der Zehentherr oder der Huthbe⸗ rechtigte jede Neuerung und Abänderung streng zurück⸗ weiset.. N 5 3) Selbst die Völkerwanderungen konnten in Deutschland nicht so nachtheilig auf den Ackerbau und die Landeskultur einwirken, wie in manchen Staaten, in welchen früher die Bevölkerung zum kleinen Theil aus Freien und zum größern Theil aus leibeigenen Knechten oder aus Sklaven bestand, welche letztere den Acker zu bestellen pflegten, und wo die Durchzüge großer Kriegsheere Alles in Un— ordnung brachten. Daher erhielten sich im Innern von Deutschland die freien Bauern, die ihren Acker selbst bestellten, wenn auch im Süden und Osten fremde Menschenstämme Versuche machten in Deutsch⸗ land einzudringen, oder auch einzelne Jünglinge aus ihrem Schooße austraten, und entweder sich an die aus der Ferne heranziehenden und den römischen Staat bedrohenden Massen gegeu die Römer an⸗ schlossen, oder sich zu den Römern wendeten, um ihnen gegen jene eindringenden Herrn Beistand zu leisten. (Fortsetzung folgt.) Fruchtpreise. Waizen.] Korn.[ Gerste.] Hafer.[Erbsen.] Linsen. a det e.][ Datum. f St a d Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Malter. Pfund fl. kr.[Pfund] fl. kr.[Pfund fl. kr.[Pfund fl. kr. fl. kr. pf. fl. r. pf. Gleßen.. 22. März. 200 6— 480 4 40 460 3 45 o Grünberg 19. April.— 4 30— 3 300— 3—— 2 45 5 30— 6—— Darmstadt. 5. April.——— 1——-—1— 1 3 121— 2 391—————— Mainz 24. Mai.— 5 6— 4 6— 2 50— 3 7 1 ee Frankfurt a. M.. 20. Mai.— 450— 3 50— 3 17— 2. Ao e ee ö Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch, und Steindruckerei. * Montas Monta durch! Zu N 4 abgehe bringe 30