Nr. 10 um 3 Uhr des wiederholt un el der vereinig i arme flein It feine Weil und Abend des rn. in Seifen. nden Meldung fallen gelajie Gießener Zeitung Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rückendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Folgendes la 43. Jahrg. reise waren G jezt in feiner der Deffentli den, die angeb daher nur un nur eine Ber die Absicht de rden sei." ein Pächter vo t bemüht, unter herbeizuführen Des Böhmij Einsetzen zah imischen Wäld Iten. jem Jahre scho zt auch noch die wurde der seit t 271 Stimme germeister App roder Gemeinde e von einem un äftshaus. is in der obern de eingelassena nstagmittag a gerungsverfahr Eversteigert. D alsschutz stehend umzubauen un en in der Haupt vor dem Krieg eines der größten To gelegene Unter nd Inventar ein jagungsweise eine Beihnachten wo eft der ,, Woche? vir während de chten. 1930/31 Kundschaft Stoff weiß) beste, haltbar enstellung wie folgt RM 7.50 RM 4.RM 4.50 ammen nur RM 16. rekt ab Fabrikati Vogtl., Postfach RIECK Puer uch Gewerbe, e Berufe, bände etc. ber: ESSEN - ( Gießener Tageblatt) Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M. Samstag, den 27. Dezember 1930 Staatskommissar für Gießen?! Der Stadtrat gegen Steuer- und Mieterhöhung! In einer höchst dramatischen Sigung verhandelte der Stadtrat heute mittag über die Anträge der Stadtverwaltung zur Dedung des Defizits im laufenden Etat. Die Verwaltung plante zum Ausgleich der fehlenden 127 000,- R.- Mart 1. die Gewerbesteuer vom Ertrag von 220 auf 280 R.- Pfg.; 2. die Gewerbesteuer vom Kapital von 55 auf 60 R.- Pfg.; 3. die Grundsteuer von Gebäuden und Bauplätzen von 27 auf 33 R.- Pig.; 4. das Wassergeld von 25 auf 28 R.- Pfg. je Kubikmeter; 5. die gesetzliche Miete um 2 Prozent zu erhöhen. Und zwar sollten die Steuern und Abgaben 1 bis 3 rück: wirkend vom 1. April 1930, 4 und 5 vom 1. Januar 1931 erhöht werden. 6. Die Wasseranschlußgebühr sollte in Fortfall kommen. In ausführlichen Darlegungen nahmen die einzelnen Fraktionen zu diesen Anträgen Stellung. Die Sozialdemokraten waren für die Steuererhöhungen, aber gegen eine Mieterhöhung. Die Arbeitsgemeinschaft der Mitte fiel auseinander. Zentrum und Demokraten waren für die Vorlage der Stadtverwaltung. Die Volkspartei dagegen; sie wandte sich vor allem gegen die rüdwirkende Erhöhung, im übrigen hatten sie von sich aus Aenderungsanträge eingereicht, die sich mit denen der Stadtver: waltung decken, nur daß die Steuererhöhungen erst ab 1. De: zember dieses Jahres gelten und der unbeboute Grundbesitz feiner Grundsteuererhöhung ausgesetzt werden soll. Der rechte Flügel war gegen beide Vorlagen und lehnte es ab, dauernde einseitige Steuererhöhungen zu sanktionieren, wenn die Stadtverwaltung nicht von sich aus auch der Not der Zeit Rechnung tragen würde, und auf der Ausgabenseite energisch spare. Die Nationalsozialisten lehnten wie auch die Kommunisten die Vorlagen ab. Damit war deren Geschick vorauszusehen. Nach höchst dramatischer Abstimmung mit regster Geschäftsordnungsdebatte Bolitische Rundschau. Die vor einiger Zeit angekündigte Reise des Reichskanzlers nach den östlichen Provinzen wird vom 6. bis 12. Januar stattfinden. In der Begleitung des Kanzlers werden sich Reichsfinanzminister Dietrich und die Leiter der Osthilfe, Treviranus und Sirtsiefer, befinden. Der Kirchensenat der evangelischen Kirche der altpreußischen Union hat beschlossen, daß auch die Bezüge der im Dienst der Kirchengemeinden und firchlichen Verbände stehenden Pfarrer, Beamten und Angestellten entsprechend den Bestimmungen der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft and Finanzen gekürzt werden sollen. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Tagung des Rates des Völlerbundes zeigt sich in der polnischen Presse eine auffällige Stimmungsmache gegen die freie Stadt Danzig. Der Polizeihauptmann Schüler, der von der thüringischen Regierung wegen schwerer Verletzung der Amtsverschwiegenheit fristlos entlassen worden war, ist vom preußischen Innenminikerium bei der preußischen Schutzpolizei als Polizeihauptmann angestellt worden. Am 1. Januar 1931 tritt der Präsident des bayerischen Verpaltungsgerichshofes, Staatsrat Dr. Ritter von Kahr, in den auernden Ruhestand. Das Schulschiff des deutschen Schulschiff- Vereins ,,, Deutschland", ist am 23. Dezember wohlbehalten in Porto Rico ange= tommen und wird am 2. Januar nach Pensacola weitersegeln. Der Präsident des Amerikanischen Gesellschaftsverbandes, Billiam Green, erklärte, die Zahl der Erwerbslosen in den Vereinigten Staaten habe sich seit Anfang Dezember um rund eine halbe Million erhöht und betrage augenblicklich 5,3 Millionen. Der Fürst von Monaco hat die Gesetzgebende Versammlung bis auf weiteres aufgehoben, das heißt die gewählten Vertreter des Volkes nach Hause geschickt. Der Fürst wird in Zukunft mit Dent Staatsrat, dessen Mitglieder er ernennt, allein regieren. Der Parlamentarische Ausschuß in Prag wird die Beschwerden über die Verfälschung der Volkszählung in der Tschechoslowakei dem Völkerbunde zuleiten. Die parlamentarische Untersuchungskommission für die Ouhic- Affäre hat beschlossen, Außenminister Briand für Samstag Dorzuladen. Ein schwerer Börsenskandal ist in Brüssel ausgebrochen, Elf Wechselagenten und ehemalige Mitglieder der Börsenkommission hab en im Jahre 1928 für die Einführung von Aktien der franöfifchen Automobilfabrik Citroen Prämien von 840 Franken pro Alt ie erhalten, während die Notierung an der Pariser Börse nur 1700 Franken betrug. Das Weihnachtsfest ist in Moskau sowie in der ganzen Sovjetunion im Zeichen des Kampfes gegen die Religion verlaufen. Alle Betriebe haben am 25. und 26. Dezember wie üblight gearbeitet. Trotz der Hezze gegen das Weihnachtsfest waren am Abend sämtliche Kirchen in Moskau überfüllt. Das Geschwader der 14 italienischen Wasserflugzeuge ist am 1. Weihnachtsfeiertag in Bolama, der Hauptstadt von Portulehnte der Stadtrat mit großer Mehrheit zunächst die Anträge der Stadtverwaltung gegen die Stimmen des Oberbürgermei sters Dr. Keller, Bürgermeister Dr. Seib, Beigeordneter Dr. Samm, Justizrat Rosenberg und der Stadtratsmitglieder Fischer ( D.), Mayer( D.), Frau Dr. Mary( D.) und Goerz( 3.) ab. Die Anträge der Volkspartei wurden von rechts und links mit großer Mehrheit abgelehnt. Nach kurzer Kreditnachbewilligung für die städtische Straßenbahn 15 000 R- Mark mit der Maßgabe, der Stadtverwaltung freie Hand für Ersparnisanlagen bei der Verwaltung der Straßenbahn zu lassen, schloß kurz nach 2 Uhr Bürgermeister Dr. Seib sür den inzwischen fortgegangenen Oberbürgermeister die öffentliche Stadtratssitzung. Das Stadtparlament hat sich damit selbst nach Hause geschickt. Nachdem es nunmehr nicht mehr möglich ist, die Finanzen der Stadt Gießen auf gewöhnlicher, breitester Basis zu regulieren, wird wohl auch in Gießen ein Staatskommissar einziehen, um diktatorisch zu verfügen, was seiner Meinung nach nötig tut. Jrgend einen Vorwurf darf man unserem Stadtparlament Wo für die Ablehnung der Steuererhöhungen nicht machen. heute alles nach Lohn- und Preisabbau ruft, darf die Kommune nicht mehr verlangen. Letzten Endes kann man die Stadtratsmitglieder selbst mit der Drohung vor dem ,, hösen Staatskommissar" nicht zwingen, gegen ihre eigene Ueberzeugung ihr eigenes Grab selbst zu schaufeln. Wie wir aus unterrichteten Kreisen hören, ist als Staatskommissar für die Stadt Gießen, Herr Regierungsrat Dr. Mei= er- Friedberg vorgesehen. Er findet eine schwere Aufgabe vor, wir wollen hoffen, daß er sie geschickt und gerecht zu meistern versteht. giesisch- Guinea, angekommen. Damit ist die letzte afrikanische Etappe erreicht. Das nächste Flugziel ist Port Natal in Brafiilien. Der amerikanische Nordpolforscher Wilkens will im fom: menden Jahre mit einem U- Boot unter dem Eise bis zum Nordpol vorstoßen. Das umgebaute U.- Boot ist fertiggestellt. Jm Tharrawaddy- Bezirk in Oberburma ist eine Eingeborenenrevolte ausgebrochen, die bisher noch nicht unterdrückt werden konnte. Neuer polnischer Vorstoß gegen das Deutschtum in Oberschlesien. Biala. Wie der„ Oberschlesische Kurier" meldet, plante das Schulinspektorat von Biala einen Vorstoß gegen die deutsche Volks- und Bürgerschule. Diese sollte in eine polnische Lehranstalt umgewandelt werden. Die bisher. deutschen Klassen sollen dagegen in anderen Gebäuden untergebracht werden. Diese Neuregelung soll mit dem Schulbeginn im neuen Jahre vorgenom men werden. Dieser angekündigte Vorstoß ist bereits erfolgt. Der Ortsschulrat beschloß, die Schule zu teilen. Diese Verfügung widerspricht einem verbrieften Recht. Das Schulgebäude ist von den Deutschen mit deutschem Gelde errichtet worden, und es iſt urkundlich festgelegt, daß das Gebäude, das der katholisch. Pfarrgemeinde gehört, nur solange zu Schul- und Unterrichtszwecken zur Verfügung gestellt wird, als die Unterrichtssprache die deutsche iſt. Förderung des Kleinwaldbesizes. Ueber eine Million Heftar Kleinwaldbesitz in Deutschland sind bisher noch nicht so genutzt wie es vom Standpunkte rationeller Ausnutzung wünschenswert wäre. Der Landkreistag hat es sich zum Ziele gesetzt unter seiner Führung durch organisatorische Zusammenfassung eine zweckmäßige Ausnutzung von Bauernwald und aufforstungsfähigem Dedland herbeizuführen. Auf diese Weise können viele Millionen an Volksvermögen und Volkseinkommen geschaffen werden. Die Organisation ist in bester Entwickelung. In allen Provinzen sind die Waldbauvereine an der Tätigkeit, um den Kleinwaldbesitz durch Beratung und geeignete Unterstützung zu größerer Intensität zu bringen, eine Aufgabe, die sich im Rahmen der gesamten Siedlungstätigkeit als Teilaufgabe lohnend gestalten wird. Der Ausbruch des Merapi. London, 26. Dezember. Nach Meldungen aus Batavia läßt sich die genaue Zahl der bei dem Ausbruch des Vulkans Merapi ums Leben gekommenen Personen bei der großen Ausdehnung des verheerten Gebietes noch immer nicht feststellen. Nachdem die oberen Lavaschichten durch Regen abgekühlt worden sind, sind mehrere Expeditionen zur Rettung der durch den Ausbruch des Vulkans abgeschnittenen Bewohner ausgesandt worden, doch werden die Rettungsarbeiten noch immer durch giftige Dämpfe erschwert. Insgesamt sind 24 000 Personen aus der Umgebung des Merapi geflüchtet. Die Lava hatte eine Temperatur von 1350 Grad Celsius. ( Neueste Nachrichten) Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg.. lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame- Petitzeile 96 Pfg. Playvorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung. Nummer 103 Das 9. Volksschulpflichtjahr. Die Erweiterung der Berufsschulpflicht. In den letzten Jahren ist das 9. Volksschulpflichtjahr von den Volksschullehrerkreisen immer wieder gefordert worden, obwohl maßgebende Stellen und Personen auf die finanzielle Auswirkung einer derartig weitgehenden Maßnahme eindringlichst hingewiesen haben. Inzwischen sind wir nicht reicher, wohl aber wesentlich ärmer geworden. Man will nun der Arbeitslosigkeit dadurch steuern, daß man die Jugendlichen ein Jahr länger in der Schule beläßt und berechnet, daß etwa 250 000 Jugendliche so vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden können. Es ist aber nichts darüber zu lesen, wie eine derartige Maßnahme die Elternschaft der Jugendlichen gerade in jetziger Zeit belasten würde, wie der Arbeitsmarkt überhaupt dadurch eine andere und wesentlich günstigere Gestaltung bekommen kann und welche finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Gemeinden als den Trägern der Schulen sich ergeben werden. Doch darüber soll eine Denkschrift des Preußischen Ministeriums für Kultus und Unterricht Aufschluß geben, die zurzeit bearbeitet wird, nachdem bei internationalen Kongressen, in einem umfangreichen Schriftum u. a. m. das 9. Schuljahr nach allen Wirkungsrichtungen eingehend behandelt worden ist. Auch das deutsche Handwerk hat sich mit der Frage der Erweiterung der Volksschulpflicht befaßt. Es ist der Auffassung, daß es besser sei, die Elementarfächer etwas intensiver zu treiben und alle Nebendinge, die davon ablenken, zu lassen. Für den Erfolg in der Erziehung des Lehrlingsnachwuchses ist das Alter von 14 Jahren von entscheidender Bedeutung. Solche Jugendliche fügen sich noch leicht den Anforderungen der Meisterlehre, sie stehen noch unter dem Einfluß der häuslichen Erziehung und der Schule. Zudem besteht bei weitem noch nicht überall das 8. Pflichtschuljahr, das die Reichsverfassung vorsieht. Weite Teile der Landbevölkerung der südlichen Teile des Reiches sträuben sich noch sehr gegen die Einführung des 8. Schuljahres. Bei einer derartigen Uneinheitlichkeit unseres Volksschulwesens find allgemeine Reformen nahezu unmöglich, fie würden zu unüberwindlichen Schwierigkeiten führen. Nach langer Fehde zwischen der Volksschule und Berufs schule ist auf der diesjährigen Tagung des Deutschen Lehrervereins in Kassel eine Einheitsfront der Kreise beider Schulgattungen geschaffen worden. Es ist für das Handwerk interessant, die Leitsätze zu kennen, die dem Referat ,, Volksschule und Berufsschule" angefügt wurden und Annahme fanden: ,, 1. Die heutige, nur historisch begreifbare Trennung von Volksschule und Berufsschule muß innerlich und äußerlich überwunden werden durch den entschiedenen Willen der beteiligten Lehrerschaften und Schulverwaltungen, beide Schulgattungen, unbeschadet ihrer Eigenart und relativen Selbständigkeit, als eine Einheit zu sehen und nach einem in sich geschlossenen Bauplan für das gesamte Einheits schulwesen neu zu durchdenken und zu organisieren. Die bisherige höhere Schule würde als Berufsschule für die intellektuellen Berufe in diesen Bildungsaufbau einzubeziehen sein und aus dieser Deutung ihrer Wesensart die ihr gemäße Form im Gefüge des Ganzen empfangen. 2. Bis zur Vollendung dieser künftigen, um den pädagogisch so ergiebigen Berufsgedanken bereicherten Einheitsschule ist die Lösung der folgenden Gegenwartsaufgaben mit allem Nachdruck anzustreben: a) flare Herausarbeitung der Eigenaufgabe der Volks schule, besonders ihrer oberen Jahrgänge, durch endgültige Preisgabe des Vorbildes der höheren und Hochschule und Ueberwindung der unjugendlichen akademischsystematisierenden Fächerung; Neuorientierung hinsicht lich der Stoff- und Aufgabenauswahl nach ihrer Gegenwarts- und Wirklichkeitsbedeutung und im Sinne der Berufsannäherung und findung; b) Erweiterung der Volksschulpflicht auf mindestens 9 Schuljahre als gemeinsame Gestaltungsaufgabe für Volks und Berufsschule und Aufrechterhaltung der unverkürzten Berufsschulpflicht; c) restlose Durchführung der in der Reichsverfassung vorgesehenen Fortbildungsschulpflicht für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, besonders auch im Hinblick auf eine ausreichende Wochenstundenzahl; d) Schaffung vielfältiger Uebergangs- und Aufstiegsmöglichkeiten zur Hochschulreife, auch auf dem Wege über die Volks- und Berufsschule; e) konsequente Durchführung und Erweiterung der Kinderschutz und Jugendwohlfahrtsbestimmungen; f) einheitliche Grundlinien für die Ausbildung der Lehrer aller Schulgattungen, durch die bei der Verschiedenheit der Bildungswege im einzelnen ihre Gleichwertigkeit im ganzen gewährleistet wird; g) Zusammenfassung aller Schularten unter eine einheitliche Leitung." Diese Bestrebungen nach Vereinheitlichung sind an und für sich durchaus zu begrüßen. Die Zersplitterung und Vielfältigkeit unseres gesamten Schulwesens von der Volksschule bis zur höheren Schule hat zu einer Unübersichtlichkeit geführt, ge 21 Nr. 103 Samstag, δ Samstag, den 27. Dezember 1930 die äußerst beklagenwert ist. Immer wieder hat das Handwerk| die Forderung nach einer Stelle im Reiche erhoben, in der alle an dem gesamten Schulwesen interessierten Kreise, insbesondere die der gesamten Wirtschaft, mitzureden haben und wo die großen Linien für eine gesetzliche, von Reichs wegen zu ordnende Auch die Drganisationen des Regelung festzulegen wären. Lehrerstandes erstreben diese Einrichtung nach wie vor stark. Die einzelnen Länder kämpfen jedoch um ihre Tradition, was von dem Standpunkt der im Unterrichtswesen besonders fortschrittlichen Länder verständlich erscheint, im Interesse einer modernen und großzügigen Neugestaltung aber sehr zu bedauern ist. Wie bereits angedeutet, wird auch die Erweiterung der Berufsschulpflicht erstrebt, die gleichzeitig vom Preuß. Minister für Handel und Gewerbe gefordert wird. Das Handwerk wird alle Reformen gutheißen, die eine Förderung seines Nachwuchses sicherstellen und nicht zu einer neuen Belastung der selbständigen Betriebe, wie auch der Elternkreise der Lehrlinge führen. Es warnt jedoch eindringlichst vor Ueberstürzungen und irrigen Berechnungen. Zur Verjährung von Ansprüchen zum 31. Dezember 1930. Angesichts des herannahenden Jahresende und unter Berücksichtigung des leider immer noch vorhandenen Borgunwesens im Handwerk erscheint es geboten, auf die Bestimmungen über die Verjährung näher einzugehen. Nach§ 196 BGB. verjähren in zwei Jahren die Ansprüche der Kaufleute, Fabrifanten, Handwerker und derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, für Lieferung von Waren, Ausführungen von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte, mit Einschluß der Auslagen. Es verjähren des weiteren in zwei Jahren die An ,, Gießener Zeitung" zins gewerbsmäßig vermieteter beweglicher Sachen handelt; schließlich noch die Ansprüche auf Rückstände von Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegehältern, Unterhaltungsbeiträgen und allen anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen. Die Verjährung ist gehemmt, solange die Leistung geftundet oder der Verpflichtete aus einem anderen Grund vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist. Der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Eine Anerkennung des Anspruchs unterbricht die Verjährung, insbesondere dann, wenn der Verpflichtete dem Berechtigten gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder sonstwie anerkennt. Die Verjährung wird weiter unterbrochen, wenn der Berechtigte auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlassung des Vollstreckungsurteils Klage erhebt. Der Erhebung der Klage werden gleichgestellt: die Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren; die Anmeldung des Anspruchs im Konkurse; die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Pcozesse; die Streitverkündung in dem Prozesse, von dessen Ausgange der Anspruch abhängt; schließlich die Vornahme einer Vollstreckungshandlung und, soweit die Zwangsvollstreckung den Gerichten oder anderen Behörden zugewiesen ist, die Stellung des Antrages auf Zwangsvollstreckung. Es sei noch einmal betont, daß Ansprüche, deren Verjährung am 31. Dezember ds Js. ablaufen, bis zum 31. Dezember 1930 auf die bezeichnete Art geltend gemacht werden müssen. Zweckmäßigerweise dürfte sich die Zustellung eines Zahlungsbefehls empfehlen. Sonstige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen mündlich, selbst sogar durch Einschreibebrief, vermögen die Verjährungsfrist nicht zu unterbrechen. ſprüche der gewerblichen Arbeiter— Gesellen, Gehilfen, Lebe Ueberschätzung der Läden- und Geschäftslinge, Jabrikarbeiter, der Tagelöhner und Handarbeiter e= gen des Lohnes und anderer an Stelle oder als Teil des Lohnes vereinbarter Leistungen mit Einschluß der Auslagen, sowie Ansprüche der Arbeitgeber wegen der auf solche Ansprüche gewährten Vorschüsse. Der Verjährungsfrist von zwei Jahren unterliegen ferner die Ansprüche der Lehrherren und Lehrmeister we gen des Lehrgeldes und anderer im Lehrvertrage vereinbarter Leistungen sowie wegen der für die Lehrlinge bestrittenen Auslagen. Da der Tag, an dem solche Forderungen erwachsen sind, sich meist schwerlich feststellen läßt, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist mit Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind. Es verjähren also am 31. Dezember ds Js. die genannten Ansprüche, soweit ihre Entstehung in das Jahr 1928 zurückreicht. Bestehen Forderungen der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten oder Besorgung fremder Geschäfte für den Gewerbebetrieb des Schuldners so verjähren diese erst in 4 Jahren. Um also am 31. Dezember d. J. der Verjährung zu unterfallen, müssen diese Anpuce im Jahre 1926 entstanden sem. Wahrend also yorderungen des Schneidermeisters an seine Privatkunden für gelieferte Anzüge nach zwei Jahren verjähren, beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre, sofern es sich um Forderungen des Schneidermeisters an eine Firma handelt, die von ihm Anzüge zum Weiterverkauf bezogen hat. raum- Mieten durch Finanzämter. Bon Steuerberater K. Baum jr. in Darmstadt. Trotz der erschreckend schlechten Wirtschaftslage, die auch den Finanzämtern nicht ganz unbekannt sein dürfte, häufen sich in letzter Zeit die Klagen von Geschäftsleuten aller Branchen über die von den Finanzämtern rücksichtslos und nicht selten nach Willkür vorgenommenen Ueberschätzungen der Ladenund Geschäftsraum- Mieten in Fällen, wo der Inhaber gleich zeitig Hauseigentümer ist. So werden z. B. die schon in Vorkriegszeiten bestandenen und von denselben Finanzämtern früher als richtig anerkannten Mieten für Geschäftsräume aller Art in letzter Zeit einfach über den Haufen geworfen, sobald sich etwa in der Nachbarschaft ein Konsumverein oder sonst eine Filiale der bekannten Großfirmen( Schade& Füllgrabe, Latscha, Ehape usw.) etabliert, die dank des dahinter stehenden Großkapitals eine verhältnismäßig horrende Miete bezahlen, um den meist dort schon zahlreich ansässigen Geschäften ,, Konkurrenz" zu machen. Die dann in der näheren und nicht selten sogar in der weiteren Nachbarschaft dieser Großfirmen wohnenden Geschäftsleute, aber nur sofern diese Hauseigentümer sind, werden bei Festsetzung der Geschäftsraum- Mieten( im eigenen Hause) kurzer Hand dementsprechend eingeschätzt. Erhebt nun ein in solch bedrängte Lage geraiener Geschäftsmann gegen die sich somit ergebende übermäßige hohe SteuerWie aber diese meist kleinen und mittleren Geschäftsleute gerade heute um die Erhaltung ihrer Existenz zu kämpfen haben, wird von diesen Behörden immer noch nicht gebührend beachtet. Nach§ 197 BGB. verjähren in vier Jahren die Anforderung des Finanzamts Einspruch, so wird dieser Einspruch sprüche auf Rückstände von Zinsen, mit Einschluß der als Zuschlag zu den Zinsen zum Zwecke allmählicher Tilgung des Kapitals zu entrichtenden Beträge, die Ansprüche auf Rückstände von Miet- und Pachtzinsen, soweit es sich nicht um MietDer Brandschuß in caritativen Anstalten. Von H. Stah I, städt. Branddirektor i. R., Wiesbaden. Wenn ich mich heute entschließe, über dieses Thema zu schreiben, und meine in mehrjähriger Revisionstätigkeit gemachten Wahrnehmungen schildere, so liegt dies daran, weil dem vorbeugenden Brandschutz in caritativen Anstalten- oller Konfessionen meist nur in unzureichender Weise Rechnung getragen wird. Ich bemerke ausdrücklich, in Anstalten aller Konfessionen, denn keine hat der anderen in Bezug auf Brandschuz etwas voraus. Mag es sich nun um Krankenhäuser, Heil, Pflege, Erziehungs- oder Bildungsanstalten handeln, in allen diesen läßt der vorbeugende Brandschutz etwas zu wünschen übrig. Entweder sind es die Feuerungsanlagen oder die unzureichenden Löscheinrichtungen, für die der alte Feuerwehrmann nur ein Kopfschütteln übrig hat oder es sind die vielen, hilflosen armen Menschen, die oft für immer in solchen Anstalten untergebracht sind, oder es ist die blühende Jugend, die studienhalber einige Jahre Aufenthalt in solch alten Gebäuden nehmen und im Dachgeschoß schlafen muß, kurz für alle besteht im Falle eines Brandes ernste Gefahr, vom Fener abgeschnitten zu werden. In den neuen, modern eingerichteten Anstalten, die oft nur aus Stein und Eisen bestehen, aber trotzdem gegen Feuersgefalyr mit vollwertigen Hydranten, Feuerlöschern und, in größeren Städten sogar mit einem Privatfeuermelder versehen sind, wird, solange diese Maßnahmen gut in Drdnung gehalten und das Personal auch in der Bedienung derselben gründlich unterwiesen wird, bei Ausbruch eines Brandes kaum eine Gefahr für Pfleg linge wie Personal eintreten. Steine und Eisen können zwar nicht brennen, wohl aber die Einrichtung der vielen Räume und Säle, doch wird sich ein Brand bei sachgemäßem Eingreifen niemals über die vier Wände eines solchen Raumes ausdehnen Fönnen. Ganz anders sieht es dagegen in älteren, z. T. auch ganz alten, abseits von Städten und Drtschaften gelegenen Anstalten aus, in denen von Seite der Direktoren oder Kuratorien leider wenig oder gar nichts für den vorbeugenden Brandschutz getan wird. Ich konnte mich oft genug davon überzeugen, wenn ich auf erhaltene Weisung hin, solche Anstalten zu besichtigen und die Feuerlöscheinrichtung zu prüfen hatte. Nun ist aber meist schlankweg kostenpflichtig abgelehnt mit der für die betreffenden Finanzämter ganz selbstverständlichen Begründung: ,, andere" Geschäfte in dieser Lage würden auch derartige, wenn nicht noch höhere Mieten zahlen. In anderen Begründungen der Finanzämter wird darge: legt, der„ Steuer- Ausschuß" wäre in Anbetracht der Lage, Art und Umfang des Geschäftsbetriebs zu dem Beschluß gelangt, daß die„ amtlicherseits" festgesetzte Miete als richtig anerkannt werden müsse usw. Ohne auf die Arbeit der Steuer- Ausschüsse näher einzugehen, kann wohl behauptet werden, daß diese sich mitunter sehr oft von der Ueberredungskunst des in den Sitzungen vortra genden Sachbearbeiters leiten lassen, ohne die näheren Verhältnisse der betreffenden Steuerpflichtigen eingehend zu prü fen. Beläßt es der so zu Unrecht eingeschätzte Geschäftsmann nicht ohne weiteres bei der Entscheidung des Finanzamts, so fommt oftmals ein Vergleich zustande, der meist nicht viel gün stiger ist als die Einschätzung selbst und in Form eines Re verses schriftlich festgelegt wird. Hiermit hat die gesamte Angelegenheit zu Ungunsten des Steuerpflichtigen meist auf lange Sicht ihren Abschluß gefunden. Unzulässige Geldjammlungen bei Lieferanten. Vom Deutschen Industrie- und Handelstag, der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, dem Reichsverband des deutschen Handwerks, dem Reichsverband der Deutschen Industrie und dem Reichsverband des Deutschen Groß- und Ueberseehandels e. V. wird zur Frage der Sammlungen bei Lieferanten wie folgt Stellung genommen: ,, Immer wieder muß die Beobachtung gemacht werden, daß Abnehmer- Organisationen für Veranstaltungen verschiedenster Art( Weihe von Innungs fahnen, Gemeinschaftsreisen, sonstige gesellige Veranstaltungen usw.) die Gewährung von Spenden und sonstige Zuwendungen von ihren Lieferanten zu erreichen suchten. Die Lieferanten werden unter ausdrücklichem Hinweis auf das Kundenverhält nis aufgefordert, ihr Interesse an der Abnehmerorganisation durch Geldbeiträge, Inserate oder dergleichen zu bekunden. Die Spißenverbände sind sich darüber einig, daß derartige Zumutun gen durchaus zu verwerfen sind und sich mit Ansehen und Würde der Abnehmerorganisationen nicht vereinbaren lassen. Die Spizenverbände geben daher der Erwartung Ausdruck, daß solche Anforderungen künftig unterbleiben und daß die Liefe ranten bezw. deren Drganisationen derartige Ansinnen unter Berufung auf diese Erklärung der Spizenverbände einmütig ablehnen sollen." nicht gesagt, daß diese geringen oder vernachlässigten Maßnah:| men auf Hartnäckigkeit oder auf mangelndes Interesse von Seite der betreffenden Verwaltungsvorstände zurückgeführt werden muß. Nein! Da liegt kein böser Wille vor, es geht diesen nur das Verständnis ab, daher kann man in dieser Hinsicht nie genug aufklären und beraten. Gewiß, hin und wieder findet man Direktoren oder Vorstände, die einen Feuerschutz in den ihrer Verwaltung unterstehenden Anstalten für gänzlich überflüssig betrachen und hoheitsvoll lächelnd bemerken, daß es in diesem überhaupt nicht brennen könne, na, und wenn mal ein kleiner Brand ausbräche, dann nehme man einen Eimer Wasser und lösche das ,, Feuerchen" damit ab. Da gibt man es auf, solche Herren zu beraten, läßt diese in deren erträumter Sicherheit alt werden und beschränkt sich dann lediglich auf seinen Bericht. - Nun kann ich aber Fälle aufzählen, in denen das Not wendigste, das zum Löschen benötigte Wasser, wenn auch nicht fehlt, so doch zur Versorgung der Löschmaschine gänzlich unzureichend oder überhaupt nicht anzusaugen ist, weil der Wasserspiegel viel zu tief liegt. In der Hauptsache findet man jedoch größtmöglichstes Entgegenkommen und Verständnis, wenn man die verantwortlichen Stellen ehrlich beratet und auf die mannigfachen Gefahren aufmerksam macht, die bei mangelndem Interesse dem Institut drohen können und schließlich das Erforderliche für die Brandbekämpfung vorschlägt. Diese Stel len sind denn auch für Aufklärung und Vorschläge wirklich dankbar und wenn sie die letzteren auch nicht alle durchzuführen vermögen, so liegt dies in der Hauptsache an den oft beschränk ten Mitteln, die ihnen für solche Zwecke zur Verfügung stehen. Es ist ja auch nicht die Pflicht des Sachverständigen, die strikte Durchführung aller Vorschläge zu verlangen, sondern nur auf Verstöße gegen die Feuersicherheit aufmerksam zu machen und deren Abstellung, wie den Ausbau des Feuerschutzes in Vorschlag zu bringen. Db dann letztere von den Kuratorien genehmigt und durchgeführt oder abgelehnt werden, kann diesem vollkommen gleich bleiben. Er hat ja die Kopie seines Gutachtens und wenn einmal der Fall eintreten sollte, daß es bei einem Brande schief geht, dann kann dies ganz gewiß nicht auf dessen Konto gebucht werden. Keine Aenderung in dem Aufbau der amtlichen Berufsvertretungen. Von verschiedenen Seiten wurde kürzlich die Nachricht verbreitet, es sei beabsichtigt, bei der Reichs- und Verwaltungs reform auch eine Aenderung in dem Aufbau der amtlichen Be rufsvertretungen der deutschen Wirtschaft dahin vorzunehmen, daß eine Zusammenlegung der Industrie- und Handelskammers mit den Handwerkskammern zu Wirtschaftskammern, geg benenfalls auch unter Einbeziehung der Landwirtschaft, erfolgen solle. Da die Handwerkskammern auf Grund Reichsgesetzes errichtet sind, könnte die Umgestaltung im Aufbau der Hand werkskammern nur durch Reichsgesetz erfolgen. Die vom Deut schen Handwerks- und Gewerbekammertag sofort vorgenom menen Erkundigungen beim Reichsministerium des Innern und beim Reichswirtschaftsministerium haben ergeben, daß derartige Pläne seitens der Reichsregierung nicht bestehen. Es dürfte sich demnach um unbegründete Gerüchte gehandelt haben. Druckarbeiten Albin Klein, Giessen liefert billigst Kleinstadt oder in einsamer Gegend gelegene Anstalt bei Aus bruch eines Brandes bis zur Ankunft der Löschhilfe das Schic sal eines Gebäudes und dessen Bewohner bereits besiegelt sein Aus diesem Grunde befasse ich mich im Nachstehenden haup sächlich mit solchen Heil- und Pflegeanstalten, deren Persond in erster Linie auf den Selbstschuß angewiesen ist. wähne hier in erster Linie Anstalten für Krüppelhafte un Schwachsinnige, die doch in jeder Hinsicht der Führung bedürfet, denn allein können diese armen Geschöpfe ja ohnehin nichts u ternehmen und, wie es im Falle eines Brandes besonders zu Nachtzeit in solchen Heilstätten zugehen wird, kann man si leicht vorstellen. Ein Teil der Kranken wird sich still un stumpf verhalten, ein anderer Teil besonders Frauen un Kinder in Schreikrämpfe verfallen, was, wie ich dies wä rend meiner Dienstzeit häufig wahrnehmen konnte, sogar hi gesunden Menschen vorkommt; dann werden sich aber auch n ruhige Kranke der Rettung gewaltsam widersetzen. Es ist aub nicht zu vergessen, daß in Heil- und Erziehungsanstalten de Fenster vergittert und alle Türen abgesperrt sind; also eine Rettung nur über Treppen, und nicht, wie dies so häufig g übt wird, von außen möglich ist, vorausgesetzt, daß die Treppet häuser nicht schon verqualmt und daher unpassierbar sind. D bei braucht es sich aber nicht etwa um ein entwickeltes Feuer u handeln; ein im Entstehen begriffener Brand mit viel Raud entwicklung kann eine ebensolche Panik herbeiführen, wie e ausgedehnter Dachstuhlbrand. In alten Gebäuden, in denen ich betone dies ausdrücklich meist nur ein Treppen haus gibt, dürfte aber selbst ein kleines Feuer, z. B. ein bren nendes Bett oder irgend ein Möbelstück oder der Inhalt eines Verschlages unter der Treppe soviel Ranch entwickeln, daß eine katastrophale Wirkung nicht ausbleiben wird. Da sich nun die Schlafsäle meist im Dachgeschoß befinden, so wird sich na turgemäß der Qualm stets in den oberen Stockwerken sam meln. Wenn mun Brände in caritativen Anstalten verhält nismäßig wenig auftreten, so ist dies durchweg der in diesen herrschenden musterhaften Ordnung zu verdanken, wenngleidh aus Unkenntnis manche Verstöße gegen die Feuersicherheit ge ,, unruhigen macht werden. Allerdings wird diese Ordnung von Kranken" oder ,, böswilligen Zöglingen" hin und wieder ge es Während nun in der Mittelstadt mit automatischer Feuerstört, die, wie Fälle berveisen, schon Dachräume, landwirtschaft meldeeinrichtung, Weckerlinienalarm und automobilen Fahr- liche Gebäude u. a. m. in Brand gesteckt haben, um dann die zeugen bei einem Brande die Gefahr für die Bewohner der eingetretene Verwirrung zur Flucht zu benügen. artiger Anstalten weniger groß werden dürfte, kann in der Fortsetzung folgt. Als W Ortsze Merid 30 15 0 15 30 45 60 67° 30 75 90 105 120 135 150 157° 30 165 172° 30 180 172° 30 1659 150 142° 30 135 120 105 90 820 30 75 60 45 383284 19 Ja 19 F2 1234567890 10 11 M 12 13 M14 15 16 17 18 M 19 20 21 22 24 25 26 27 M 28 29 30 31 Nr. 103 Mr. Cen Geschäfts enz zu fam nicht gebüh nter wird de cht der Lage, Beschluß gele richtig anert üjse näher ein sich mitunter Sigungen von Die näheren eingehend zu te Geschäftsm es Finanzami eist nicht viel g Form eines t die gesamte en meist auf lo Lieferanten. elstag, der Ha Samstag, den 27. Dezember 1930 Nome Hawan Honolulu 030 Alaska Tahiti Guam Time ,, Gießener Zeitung" 250 Apia 食 Fidschi Jnseln 2230 Midway Jnseln Santo Cruz Auckland Petropawlowsk Sidney, Melbourne Brisbane R broken Hill 2030 Yokohama, Tokio, Kobe Osaka Philippine Time Peking, Manila Schanghai 19 20 23 22 0 1 Mitternacht 2 21 Weltzeit Uhr Dem Reichsverh nd der Deut tschen Groß Sammlungen Immer wieder ner- Deganijat Seihe von Inn me Veranstalt ftige Zuwendu Die Lieferan das Kundenverh Snehmerorganija zu bekunden. derartige Zum Infehen und aren lassen. ing Ausdrud, und daß die ge Anfinnen nverbände einm Singapur Bangkok Tomsk Indian Time Madras, Bombay16304 Colombo 18 Nachmittag 17 16 Omsk Tschagos Inseln 15 14 Yukon Time Sitka Nuka Hiva 3 4 Pacific Time San Francisko Vancouver Los Angeles 5 Mountain Time Denver Salt Lake City Central Time New Orleans, Mexiko Chicago Vera Cruz St. Louis Vormittag Edstern Time New York, Boston Washington, Baltimore Philadelphia 630 Caracas( Venezuela) Atlantic Time Halifax, Buenos Aires 730 Montevideo Rio de Janeiro, Bahia Pernambuco 7 8 9 10 fofort vorge m des Innern geben, daß derar ehen. Es dürfte Inibau ungen, zlich die Nad = und Verwalt uder amtlichen dahin vorzunehm nd Handelskamm Saftskammern, ge dwirtschaft, erfolg Grund Reichsgeje Aufbau der H en. Die vom Mauritius Réunion Bagdad Daressalam Aden, Sansibar, Tananarivo ( Osteuropäische Zeit.) OEZ Mittag 13 12 11 Moskau, Riga, Konstantinopel, Kairo, Kapstadt Leningrad, Sofia, Bukarest, Angora, Athen Jerusalem Azoren, Fernando Kapverdische Inseln Madeira, Reykjavik Santa Cruz de Tenerife WEZ( Westeuropäische Zeit.) London, Paris, Madrid, Belfast, Dublin Lissabon, Marokko, Brussel Luxemburg MEZ( Mineleuropäische Zeit.) Berlin, Wien, Zürich, Rom, Berá, Kopenhagen, Oslo, Stockholm, Prag, Budapest, Tunis, Belgrad, Tirana, Tripolitan Länder, die nach diesen Zonenzeiten rechnen: Als Welt- Einheits- Zeit gilt die Zeit der Greenwicher Sternwarte, Westeuropäische oder Greenwicher Zeit( WEZ) genannt. Als bürgerliche Einheitszeiten in der Welt gelten die Zonenzeiten, die von der Greenwicher Zeit immer nur um volle Stunden abweichen. Man unterscheidet folgende Zonenzeiten: Internationale Bezeichnungen u. Abkürzungen der Zonenzeiten Osteuropäische Zeit Mitteleuropäische Zeit Westeuropäische Zeit Ortszeit des Meridians: Differenzen gegen Greenwicher Zeit ( WEZ) Stunden Minuten 30° 0 15° " 0º " 15° W 30° 45° 90° " 105° " 120°" + 2- + 1- Atlantic- Time Eastern- Time OEZ Finnland, Estland, Lettland, Europäisches Rußland, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Griechenland, Palästina, Syrien, Aegypten, Sudan, Portugiesisch Ostafrika, Südafrikanische Union. MEZ Norwegen, Schweden, Dänemark, Litauen, Deutsches Reich, Polen, Tschechoslowakei, Deutsch- Oesterreich, Ungarn, Schweiz, Jugoslawien, Albanien, Italien, Tunis, Tripolitanien, Libyen, Nigeria, Franz.- Aequatorialafrika, Belgisch- Kongo, Portugiesisch- Westafrika. Färöer Inseln, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Portugal, Algerien, Marokko, Elfenbeinküste, Goldküste, Togo. Island, Madeira, Kanarische Inseln, Mauretanien, Rio de Oro, Senegal, Portugiesisch- Guinea, Französisch Guinea, Liberia. Azoren, Kapverdische- Inseln. WEZ AT Grönland, Ostbrasilien. Kanada östl. 680 w. L., Porto Rico, Leeward Inseln, Guadeloupe, Zentralbrasilien, Argentinien. Venezuela. ET Kanada, östl. Staaten der U. S. A., Washington, Bahamainseln, Kuba, Haïti, Jamaika, Panama, Chile, Peru, Westbrasilien. Kanada von 89° bis 103° w. L., Zentralstaaten der U. S. A., östliches Mexiko, Britisch- Honduras, Honduras, San Salvador, Costarica. Kanada von 103° w. L. bis an die Grenze von Britisch- Columbia, Gebirgsstaaten der U. S. A. mittleres Mexiko. Vancouver, Britisch- Columbien, westl. Staaten der U. S. A., westliches Mexiko. Alaska, Marquesas-, Tuamotu, Gesellschafts- und Tubual- Inseln. Hawaii- Inseln( Sandwish- Inseln). Aleuten, Westküste von Alaska, Ostsamoa. Westsamoa( früher Deutsch- Samoa). Central- Time CT Mountain- Time MT 135° Pacific- Time PT " 150° " 10 Alaska-( Youkon) Time YT Yukon, Cordowa( Alaska). 157° 30' " 10 30 165° " 11 " 11 30 180° 12 11 30 10-> Guam- Time GT 30 ( Ostaustralische Zonenzeit) Philippine- Time ( Südchinesische Küstenzeit) PhT 75° " " 82° 30' " " 60° " 45° " ཨོཾ ༅ ༅ ། ། །།།། ༄ །། ། 111++++++++++++ 99876543 Indian- Time IT Wrangelinseln. Nord- und Südküste von Sibirien von 172° 30' w. L. bis 172° 20' 8. L., Fidschi Insein, Midway- Inseln. Neuseeland, Chanthaminseln. Nordküste von Sibirien und Kamtschatka von 172° 30' bis 157° 30' 8. L., Karolineninseln östl. von 154° 8. L., Neukaledonien, Neue Hebriden, SantaCruz- Inseln, Nauru- und Marshallinseln. Nord- und Südküste von Sibirien von 157° 30' bis 142° 30' 8. L., Tasmanien, Viktoria, Neu- Südwales( außer Broken- Hill), Queensland, Britisch- Neuguinea, Karolineninseln, Marianeninseln. Südaustralien, Nordaustralien, Zentralaustralien. Nordküste von Sibirien und Ostküste der Mandschurei, Japan, Korea, Wladiwostock. Nordküste von Sibirien von 127° 20' bis 112° 20' 8. L., Chinesische Ostküste, Formosa, Philippinen, Britisch- Nordborneo, Westaustralien. Nordküste von Sibirien, Chinesische Sidste westl. von Canton, Französisch- Indochina, Siam, Straits Settlements, Malaiische Schutzstaaten. Nordküste von Sibirien von 97° 30' bis 82° 30' 8. L. Britisch- Indien, Portugiesisch- Indien, Ceylon, Lakkadiven. Nordküste von Sibirien von 82° 30' bis 67° 30' Ŏ. L. Nowaja Semlja und Nordküste von Sibirien von 67° 30' bis 52° 20' 5. L., Mauritius und Réunion. Nordküste von Rußland 52° 30' his 400 5. L., Irak, Erythra, Franzisisch- und Italienisch- S maliland, Madagaskar. elt haben. Klein, Gies ene Anstalt bei Löfchhilfe das C bereits besiegelt Nachstehenden b alten, beren Pe ewiefen ist. J ir Krüppelhaft der Führung bed ja ohnehin nich Brandes befonder wird, kann man wird sich still befonders Frau vas, wie ich dies nen konnte, foga den fich aber and widerfeßen. Es i Erziehungsanfalt esperrt find; also wie dies fo häufig efett, daß die Tre unpaffierbar find entwickeltes Fe Brand mit viel R berbeifübren, mi n Gebänden, in eift nur ein Tu Fener, 3. B. ein oder der Inhalt ich entwickeln, bo wird. Da fich inden, fo wird fi eren Stockwerken tiven Unftalten v burchweg der in d verdanken, wenn die Feuerfidherbe ronung von unra hin und wieder bräume, landwirt dt haben, benügen. um bon 60° 67° 30' " 75° W 172° 30' 172° 30' 8 165°.. 150°, 142° 30' " 135° 120°" 105° 90° " 1931 Januar 1 Neujahr S 2 Abel 3 Enoch M 5 Simeon 6 Epiphania Februar März M 2 Mar. Rein. M 2 Simplicius D April 1 Theodora F Mai Juni 1 Nitomedes M G 2 Sigism. D 2 Marcellin. 4 Ambrosius M 4 Adrian. S D5 Friedrich 6 Dorothea F 6 Fridolin 5 5 Diters. M 6 Diterm. S 6 Norbert August 3 Kornelius m 3 August 4 Ulrich 55. n. Trin. M 5 Oswald September Juli Oktober 1 Septuag. S 12. Remin. M 2 Tbeod. 1 Phil., Jak. M 1 Theobald D 3 Blasius D 3 Kunigunde 3 Karfreit. S 34. Cantate M 3 Erasmus 2 Mr. Heims. M D S 1 Pet. Kettnf. 29. n. Trin. 1 Agidius 2 Absalon 3 Mansuetus& 3 Jairus 1 Remigius F2 Vollrad M 4 S.n.Nj. O D 4 Veronika 5 Agatha M 4 Florian D 4 Fronleichn. S 4 Moses D 4 Dominikus D5 Gotthard 5 Bonifacius G 5 Serfules C M 6 Dietrich M 6 Jesaias D 6 Verkl.Ch. D 59 10. n. Tr. M 10 Laurentius D.11 Hermann S 12 6. n. Trin. M 12 Klara M 13 Margareta D 13 Hippol. 5 4 18.n.Er. M 5 Placidus S 6 14. n. Tr. D 6 Fides M 7 Amalia m 7 Regina 8 Mar. Geb. D 8 Pelagia M 9 Bruno F9 Dionysius 10 Sosthenes S10 Gideon F11 Protus S 11 19.n.3r. M 12 Marimil. M 7 Julian 7 Richard G7 Felicitas. 7 Cölestin 8 Erhard S 8 Serages. 5 8 3. Dculi M 8 Liborius M 9 Apollon. CM 9 Franziska D D 10 Scholastita D 10 Henriette F10 Daniel M 11 Euphros. 9 Beatus 11 1. n. Ep. M 12 Reinhold D 13 Hilarius M 14 Felix D15 Maurus D 7 Gottfried 5 7 1. n. Trin D 7 Willibald F7 Donatus 8 Cyriatus G F 8 Stanislaus M 8 Medard. CM 8 Kilian 9 Bogisl.( S 9 Hiob S 15 Estomihi S 15 4. Lätare M 15 Olympiad. F15 Sophia CD 9 Primus 10 Paulus C 12 Eulalia 14 Zacharias 5 10 5. Rogate M 11 Rosina CS 11 Hermann M 11 Mamertus 12 Greg. d. G. 5 12 1.Quafim. 12 Pankratius F13 Benignus F13 Ernst M 13 Justinus M 13 Servatius S14 Valentinus 14 Tiburtius 14 Himmelf. M 16 Cyriakus 16 Carifius 17 Gertrud 17 Rudolf M 18 Anselmus 19 Joseph 18 Valerian 20 Eucherius F20 Hubert S 21 Benediftus F16 Marcellus M 16 Juliana 18 2.1. Ep. M 18 Ascherm. 17 Antonius 17 Fastn. S 20 Fab., Seb. M 19 Sara M 21 Agnes D19 Susanna 21 Eleonora 22 Vincentius S 22 1. Invoc. S 22 5. Judica S 16 Peregrin. 5 17 6. Erau. 18 Erich 19 2. Mis. D. 19 Potentiana M20 Sulpitius M 20 Anaftafius D 9 Cyrillus M 10 Onuphrius F10 Gieb.Brüd. 11 Barnabas 11 Pius F12 Bafilides 13 Tobias 14 2. n. Trin. M 15 Vitus 16 Justina M 17 Volfmar S 12 Syrus S 13 15. n. Tr. D 13 Koloman D 14 Bonavent. 14 Eusebius M 14 Kreuzerb. 14 Calixtus M 15 Ap. Teil. S 15 M. Himm. D16 Ruth F17 Alerius 18 Arnulf G. 18 Rofina 19 Gerv. Prot. S 20 Silverius 19 7. n. Trin. M 20 Elias D21 Adolarius D21 Prudens S 21 3. n. Trin. D 21 Praredes M 22 Sotoru. Ej. F 22 Helena 23 Emerent. M 23 Serenus M 23 Eberhard D23 Georg 24 Timotheus D 24 Matthias 24 Gabriel D 26 Polykarp w 25 Victorin.M 25 M. Verk. 25 3. n. Ep. 26 Nestor F27 Leander 27 3h. Chr. 28 Justus 29 Valerius M 28 Karl F 30 Adelgund S 31 Vigilius D26 Emanuel 27 Rupert S28 Malchus 24 Albert 25 M.-Ev. M 22 Achatius M 22 Mar. M. 23 Desiderius 23 Bafilius 23 Apollinar. M 24 Joh. d. E. F 24 Christine S24 Pfingst. 25 Elogius G 25 Jakobus 25 Pfingstm.26 Jeremias 26 8. n. Trin. 27 Sieb.Schl. 27 Martha 16 11. n. Tr. M 17 Bilibald D18 Agapetus 20 Bernh. 22 Philibert m 19 Gebalb 21 Hartwig 23 12. n. Tr. m 26 Samuel ว D15 Nitomedes D 15 Hedwig M 16 Euph. Qut. F 16 Gallus 17 Lambertus 17 Florentin F18 Titus S18 20.n.Er. 19 Januarius m 19 Ferdinand 20 16. n. Tr. 20 Wendelin M 21 Matth. Ev. M 21 Ursula D22 Morit M 23 Hoseas November Rolf Hartung 1931 Dezember 1 Arnold S 1 Aller Heil. D M 2 Allerfeel. M 2 Candid. C D3 Gottlieb( D 3 Cassian M 4 Charlotte F4 Barbara 5 Blandine S 5 Abigail 6 Leonhard G 62. Advent G7 Engelbert m 7 Agathon S 8 23. n. Tr. D 8 Mariä E. M 9 Theodor M 9 Joachim D 10 Judith 11 Damasus S 12 Epimachus 13 3. Advent D 10 M. Luther M 11 M. Bisch. D12 Jonas 13 Briccius G 14 Levinus 5 15 24. n. Tr. M 16 Ottomar 17 Sugo M 18 Buß- u.B. 19 Elisabeth 20 Amos M 14 Nitafius D 15 Johanna M 16 Ananias: 17 Lazarus 18 Christoph 19 Lot G 20 4. Advent 21 MariaOpfm 21 Thomas G 22 Totens. D22 Cordula F23 Severinus M 23 Klemens 24 Chrysogon. M 25 Kathari. D 24 Joh. Empf.& 24 Galome M 24 Bartholm. 25 Kleophas 25 21. n. r. D25 Ludwig 26 Cyprian.m 26 Amand. S26 3. Jubil. D 26 Eduard 27 Gebhard S 27 17. n. Tr. D 27 Gabina M 27 Anastasius M 27 Ludolf M 28 Sim., Jud. D28 Wilhelm S 28 4. n. Trin. D 28 Pantaleon F 28 Augustin M 28 Wenzesl. D28 Vitalis F29 Marimin M29 Veter u.V. M 29 Beatrix S 29 Joh. Enth. D 29 Michaelis D 30 Paul. G. 30 Abdon S30 13. n. Tr. 30 Hieronym. F 31 Germanus M 31 Paulinus S 29 Palmar. M 29 Sibylla M 30 Guido D30 Eutropius S 30 Wigand 31 Trinit. 31 Amos 26 Konrad 27 Otto G28 Günther 29 Engelhard S 29 1. Advent 30 Hartmann M 30 Andreas 5 31 Ref.&. i.S 22 Beata M 23 Dagobert D 24 Ad., Eva 25 S. Chr. S26 Stephan. S27 S. n. Wei. M 28 Un. Kind. 29 Jonathan M 30 David 31 Sylvester Samstag, den 27. Dezember 1930 Cofales. Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die Handwerkskammern. Der Deutsche Handwerks und Gewerbekammertag hat sich mit einer ausführlichen Eingabe unterm 18. August ds. Is. an den Reichswirtschaftsminister gewandt, um Erlangung der Berechtigung zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die Handwerks und Gewerbekammern. In der Eingabe war vornehmlich auf die Schwierigkeiten Bezug genommen worden, die damit verbunden sind, daß die Handelskammern Ursprungszeugnisse zu Ausfuhrzwecken nicht nur für Industrieprodukte, sondern auch für Erzeugnisse des Handwerks ausstellen. Mit Bescheid vom 15. Oktober ds. Is. hat der Neichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Preußischen Minister für Handel und Gewerbe seine Bereitwilligkeit mitgeteilt, dem Antrag zu entsprechen. Dieses sei jedoch nur im Rahmen von Handelsverträgen und der sic ergänzenden Vereinbarungen möglich. Es ist deshalb in Ansficht genommen, bei Gelegenheit fünftiger Handelsverträge die deutschen Handwerks- und Gewerbekammern als befugt zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen vorzuschlagen. Buchführung, ein Gebot für jeden Handwerksmeister. Wir haben schon zu wiederholten Malen an dieser Stelle anseinandergesetzt, wie wertvoll für den Handwerksmeister eine geordnete Büchführung ist. In einer Vielzahl von Fällen wurde diese Erfahrung gelegentlich der diesjährigen Steuerberatungen wieder bestätigt. Die mit den Steuern verknüpfte Arbeit ist heute wegen der Kompliziertheit der Steuergesetze an und für sich nicht leicht. Sie wird aber um so schwieriger, je weniger Unterlagen für die Feststellung des Umsatzes, des Einkommens und des Vermögens vorhanden sind, und wird völlig zur Unmöglichkeit, wenn der Steuerpflichtige überhaupt keine nachweisbaren Angaben zu machen in der Lage ist. Viele glauben ihre Schuldigkeit getan zu haben, wenn sie die Steuererklärungsformulare ausgefüllt und an das Finanzamt eingesandt haben, übersehen dabei jedoch, daß die Steuerbehörden verpflichtet sind, die Steuererklärungen im einzelnen nachzuprüfen und in Zweifelsfällen den Nachweis der Richtigkeit der Angaben zu verlangen. So ergibt sich ganz von selbst die Frage, wie beweise ich dem Finanzamt gegenüber die Richtigkeit meiner Angaben? Hierauf aber gibt es nur eine Antwort: Durch eine geordnete Buchführung. Was versteht man unter einer solchen Buchführung? Sie muß so beschaffen sein, daß alle Vorkommnisse in einem Geschäft während eines Jahres lückenlos aufgezeichnet und, wo üblich, mit Belegen bewiesen werden, und muß in einer solchen Form erfolgen, daß jeder mit der Buchführung vertraute AuBenstehende sich ohne weiteres ein Bild über die Vermögenslage und die laufenden Veränderungen im Vermögensstand machen fann. Wer darum noch keine oder keine vollständige Buchfüh rung hat, benutze die sich jetzt zum Jahreswechsel bietende Gelegenheit, um solche einzurichten. * * Stadttheater. Das Programm der kommenden Woche sieht wie folgt aus: Sonntag ,,, Der Mann, den sein Gewissen trieb"; Dienstag: Die erste Frau Delby"; Mittwoch: Robert und Bertram"; Donnerstag: die Operette„ Die drei Musketiere"; Freitag: Wiederholung„ Die drei Musketiere"; Sonntag, den 4. Januar, nachmittags: ,, Goldmarie und Pechmarie"; abends: ,, Meine Schwester und ich". * Von der Universität. Geheimrat Prof. Dr. Heinrich von Zügel, Tiermaler, ist von der veterinär- medizinischen Fakultät unserer Universität zum Ehrendoktor ernannt. * 1. Raff. Inf. Regt. Nr. 87, sowie Ersatz- und Kriegsformationen, Res. 87, Landw. 87, Jnf.- Regt. 186, 223, 253, 349, 365, 468. Das Denkmal für unsere gefallenen Helden kommit nach Mainz. Die Einweihung und Wiedersehensfeier findet am 9. und 10. Mai 1931 in Mainz statt. Kameraden! meldet Euch schon jetzt bei Kamerad Eduard Feldmann, Frankfurt a. M., Rat- Beilstraße 15. ,, Gießener Zeitang" SteuerErsparnis bringt das Reichssteuer Kassebuch RIECK ReichssteuerKassebuch D.R.G.M. mit Spezialeindruck für jedes Gewerbe, für jedes Geschäft, für freie Berufe, Agenturen, für Vereine, Verbände etc. Zu beziehen vom Herausgeber: ALBIN KLEIN GIESSEN Fernsprecher Nr.2525, Súdanlage 21 Bekämpfung der Schwarzarbeit im Handwert und Kleingewerbe. Der Preußische Minister für Handel und Gewerbe hat unterm 25. November ds. Js. nachfolgenden Erlaß betr. Bekämpfung der Schwarzarbeit im Handwerk und Kleingewerbe an die Regierungspräsidenten gerichtet: III 616 Durch meinen Erlaß vom 28. Februar 1929 habe ich auf die Notwendigkeit der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Handwerk und Kleingewerbe und die Anmeldepflicht derjenigen Schwarzarbeit hingewiesen, welche sich nicht auf die gelegentliche Verrichtung einer Arbeit gegen Entgelt beschränkt, sondern sich als selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes(§ 14 der Gew. Dròn.) kennzeichnet. Da die Klagen über Schwarzarbeit auch weiter zugenommen haben, sehe ich mich veranlaßt, den vorgenannten Erlaß in Erinnerung zu bringen, und Sie zu ersuchen auf eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit hinzuwirken. Eine solche wird sich aber nur dann erreichen lassen, wenn die in Frage kommenden Behörden mit den beteiligten örtlichen Gewerbekreisen fortgesetzt enge Fühlung halten und mit ihnen planmäßig zusammenarbeiten. Ich ersuche Sie, die beteiligten Behörden mit entsprechender Anweisung zu versehen und sich ferner dafür einzusetzen, daß die in Betracht kommenden Wirtschaftskreise( Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sich auch ihrerseits mit allem Nachdruck an der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligen. Neue Bücher. Geschichte des Inf.- Leibregiments Großherzogin( 3. Großh. Seff.) Nr. 117. Demnächst erscheint die Kriegsgeschichte des Leibregiments 117; sie ist geschrieben zum Gedächtnis an unsere gefallenen Kameraden und soll den Ueberlebenden eine Erinnerung sein an schwere aber stolze Zeiten treuester Pflichterfüllung im Heldenkampf zum Schutze unseres Vaterlandes. Die Unterlagen zur Regimentsgeschichte boten die amtlichen Akten des Reichsarchivs und persönlichen Aufzeichnungen mehrerer Kameraden. Verfasser ist Hauptmann Offenbächer. Es werden nur soviel Exemplare gedruckt, als Vorausbestellungen einSämtliche Drucksachen HAUSHALTUNGS- BÜCHER VERLOBUNGSANZEIGEN GRATULATIONS KARTEN liefert immer schnell, gut und preiswert für Familien, Vereine und Behörden wie STERBFALLANZEIGEN GEBURTS- ANZEIGEN EINLADUNGSKARTEN ALBIN KLEIN GIESSEN Union Heizi Kein Rauch, kein Ruß, keine Schlacken Burken Nr. 103 gehen. Bestellungen sind zu richten an Hauptmann Lenbächer, Truppenübungsplatz Münsingen in Württemberg. De. Preis wird etwa 6 bis 8 R.-Mf. betragen. Ala Zeitungs- Katalog 1931. Soeben geht uns die neue 56. Ausgabe des Zeitungs- Kataloges der Ala Anzeigen- Aktiengesellschaft zu. Der neue Jahrgang gibt in gewohnter sorgfältiger Bearbeitung Kenntnis von den im vergangenen Jahre zahlreich erfolgten Neuerscheinungen, Abgängen und Verändezungen auf dem Gebiete des Zeitungswesens des In- und Auslandes. Das gediegen ausgestattete, sachkundig bearbeitete und trotz des reichen Inhalts handliche Werk ist, wie die früheren Ausgaben, ein zuverlässiger und unentbehrlicher Ratgeber, der jedem Interessenten bei seinen Werbemaßnahmen gute Dienste loisten wird. Deutscher Handwerkskalender 1931. Der Deutsche Handwerks Kalender Jahrgang 1931, herausgegeben vom Reichsverband des deutschen Handwerks und gedruckt vom Konkordia- Verlag zu Leipzig, ist erschienen. Ein mehrfarbiges Titelblatt trägt in geschmackvoller Aufteilung eine stattliche Anzahl handwerkerlicher Wappen. Auf einem besonderen Blatt kündet uns ein Vorwort den Zweck der Herausgabe an. Wie in früheren Jahren will auch der Jahrgang 1931 wieder dazu beitragen, das Zusammengehörigkeitsgefühl in den eigenen Reihen des Handwerks zu stärken und das Verständnis und die Würdigung des Handwerks in weitesten Kreisen zu mehren. In bunter Mannigfaltigkeit folgt dann auf den einzelnen Blättern ein reiches Bildmaterial über Leistungen und Erzeugnisse des deutschen Handwerks. Wir sehen eine moderne handgeschmiedete Tür, eine vorbildliche Meisterarbeit, die zeigt, daß Handwerksarbeit nicht durch Maschinenwerk ersetzt werden kann. Eine Abbildung des Rolands von Bremen, eine der we= nigen erhaltenen mittelalterlichen Monumentalskulpturen, weist auf die Bedeutung des Handwerks in den mittelalterlichen Städten hin und mahnt das Handwerk der Gegenwart, an der Entwicklung des Gemeinwesens zum Wohle des Volksganzen und des eigenen Standes teilzunehmen. Weitere Abbildungen zeigen gute handwerkerliche Arbeiten des Damenschneidereihandwerks, die Vorteile einer zeitgemäßen Beleuchtung der Werkstätten, Verwaltungsgebäude der Kammern, Räume der dem Handwerk nabestehenden Versicherungsanstalten, der Hände Wirken bei der Anfertigung handwerkerlicher Erzeugnisse, Spitzenleistungen des mittelalterlichen Handwerks neben moderaen Einzelstücken, Zimmereinrichtungen, Töpferwaren, Bildhauerarbeiten, Aufnahmen zu dem Unterricht in den handwerkerlichen Fachschulen, Beteiligungen des Berufsstandes an Messen und Ausstellungen, lehrreiche Schaubilder, Handwerker in den einzelnen Berufsgruppen beim Arbeitsvorgang, Abbildungen verdienter Handwerksmeister usw. usw. Die ersten Sonntage in den einzelnen Monaten bringen beachtenswerte Auszüge aus den Veröffentlichungen des Ausschusses zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absazbedingun gen der deutschen Wirtschaft über das deutsche Handwerk. Diese weisen in eindringlicher Sprache auf die Bedeutung des Berufsstandes hin. Wir finden ferner alte Handwerkslieder and alte Handwerkssprüche. Man muß sagen, daß sich der 4. Jahrgang des Deutschen Handwerks- Kalenders würdig an seine Vorgänger anschließt. Das gebrachte Bildmaterial kann als außerordentlich reich und mannigfaltig bezeichnet werden. Auch die drucktechnische Aufmachung verdient wegen ihrer Deutlichkeit und Schärfe volle Anerkennung. Wir zweifeln nicht daran, daß der Deutsche Handwerks- Kalender als zeitgemäßes Werbemittel des Berufsstandes dem deutschen Handwerk nur Freunde zuführen wird und daß er vor allen Dingen auch durch sein lehrreiches Bildmaterial in wirkungsvoller Weise in der Lage ist, Aufklärung und Verständnis für das deutsche Handwerk in den weitesten Kreisen zu schaffen. Der Preis des illustrierten Abreißkalenders beträgt 3. RM. Bestellungen sind an die Pressestelle beim Reichsverband des deutschen Handwerks zu richten. 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