Nr. 10: feiner Eigen Davon, ob diefe t. prochener Kün chte verzichten, gesprochen wer in aber jeden Schwerbeschä menden Kündi bedeutet auch nicht schon die Jung des Ardaß der Lohn Der Leistungs dahin auszu Platz zu grei en Leistungs ingetreten ist. Sinne des§ 3 Sescheides. Hier ng des Rententung des§ 3 fanntgabe der ündigung des tenbescheides, Digten ausge nicht die Zu29, 306/28). chwerde gegen ückgewiesen, so Behörde hinaus nicht gegeben. eber, der einen chaft eingestellt anfechten kann. ns unverzüglich igen Täuschung r Arbeitnehmer ages überhaupt war. Es ge zeit von seinem ilung gemacht verbeschädigten ewußt gewesen hn anzustellen, Rechtsbeschwerde 2 Satz 2 in ent 5. als unzulässig Serichte bindend. ohne weiteres oder eine be stünde es an hat einzig und zuständig. Wird estattetes Rechts g als unzulässig Einlegung eine Beschlusses nicht er Rudolf- Mosse Jabe vor. Dieses ändischen PresseGewand gekleid über die interBielgestaltigkeit angreiche Arbeits eten der Werbung Jenden Bedeutung eben aller Kulturüber die einzig11. Der redaktio einem umfassenden e übrigen europäi ültig übersichtlicher e über den Anzei in in Gießen. MendeZeit Heilung e Berufsstörung en Bruchheilmethode möglich oder auf nes Tag und Nacht bequem tragbaren ohne hband Feder iges Passen. ertrauensarzles am Tr von/ 2 nhofhotel. 6 Uhr München, gler, Wörthstr.37 II Technikum n. u. Werkm. Abtl Shwach u..- Starkeil für Landm u. FlugtGießener Zeitung Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdsendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. 43. Jahrg. - Bolitische Rundschau. Der Reichspräsident hat dem Präsidenten von Merito anläßlich des Mißlingens des auf ihn verübten Anschlags telegraphisch seine Glückwünsche ausgesprochen und der Hoffnung auf seine und seiner Familie baldige Genesung Ausdruck gegeben. Im Volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichstags teilte der Direktor des Reichsgesundheitsamtes bei der Weiterberatung des Schantstättengejeges mit, daß der Alkoholismus nach einer star: ten Abnahme im Weltkriege wieder erheblich steige, der Vortriegsstand jedoch noch nicht erreicht sei. Die Unterzeichnung des österreichisch- italienischen Freundschaftsvertrages ist in Rom vollzogen worden. Auf der Londoner Flottenkonferenz bereitet Frankreich einen neuen Vorschlag in der Unterseebootfrage vor. Wie aus Moskau gemeldet wird, hat die GPU, den Bischof Bitirim in Chabarowil wegen der Beteiligung an sowjetfeindlicher Propaganda im fernen Osten verhaftet. Pitirim wird nach Omst gebracht und vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Internierten Kommunisten in Niederländisch- Guinea ge= lang es, aus dem Konzentrationslager auszubrechen. Einer der Gruppen gelang es, die Thurda- Insel zu erreichen, wo sie aber von einem Regierungsdampfer wieder übernommen wurde. Eine andere Gruppe wurde auf der Flucht im Urwald von Papuas überfallen. Die Ueberlebenden wurden an die holländische Befagung ausgeliefert. In Hamburg kam es zu einem Kommunistenkrawall vor dem mexikanischen Konsulat, wobei mit Flaschen und Steinen einige Fensterscheiben zertrümmert wurden. Als die Polizei herbeieilte, waren die Demonstranten verschwunden. Der Industrielle Harnischfeger von Milwaukee, Präsident der Harnischfeger- Corporation, hat der Stadt Salmünster in Hessen zum Bau eines modernen Schulgebäudes 50 000 Dollar gestiftet. Das Pariser Polizeipräsidium hat statistisch festgestellt, daß jährlich in Paris eine erschreckend hohe Zahl von Menschen verschwindet, von denen man nie wieder etwas hört. Jm letzten Jahr verschwanden 12 000 Personen, von denen man nur 3000 wiederfand. 9000 blieben verschollen. Die Lebensmittelrationierung in Rußland mußte auf weitere Lebensmittel ausgedehnt werden. Besonders in Moskau ist die Zufuhr an Lebensmitteln sehr schlecht. Für 370 Millionen neue Steuern notwendig. Noch keine Einigung über die Steuerquellen erzielt. Ueber die Besprechung der Fraktionsführer mit der Regierung, die die Etatgestaltung für 1930 zum Inhalt hatte, wird folgende amtliche Mitteilung veröffentlicht: ,, Unter dem Vorsitz des Reichskanzlers fand am Freitag in Anwesenheit der Mitglieder des Reichskabinetts eine erste Aussprache mit den Führern der Regierungsparteien über die Gestaltung des Haushalts 1930 statt. Der Reichsfinanzminister Moldenhauer erstattete hierzu einen aus: führlichen Bericht, an den sich eine eingehende Erörterung schloß. Im Anschluß an diese Besprechung werden sich die Parteiführer mit ihren Fraktionsvorständen in Verbindung segen. Die Finanzsachverständigen der einzelnen Fraktionen werden alsdann Anfang nächster Woche Besprechungen mit dem Reichsfinanzminister aufnehmen." Im Vordergrund der Aussprache hat die Frage gestanden, wie die rund 700 Millionen Reichsmark des Reichsdefizits, für die noch keine Einnahmequelle gefunden ist, zu decken sind. Für die Beseitigung des Defizits hat Dr. Moldenhauer sich erneut für den Plan eingesetzt, aus Krediten der Angestelltenund Invalidenversicherung in Höhe von ungefähr 230 Millionen die Sanierung der Arbeitslosenversicherung in Angriff zu nehmen. Durch Steuererhöhungen sollen im ganzen etwa 370 Millionen Mark aufgebracht werden. Davon entfallen 180 Millionen auf die Erhöhung der Biersteuer, der Rest soll durch die Erhöhung der Umsatzsteuer erzielt werden. An den Einzeletats sind Abstriche in Höhe von ungefähr 100 Millionen vorgesehen. Für den Fall, daß man sich auf die Erhöhung der Umsatzsteuer in dem vorgesehenen Ausmaß von% bis 1 Prozent nicht eini gen kann, hat der Reichsfinanzminister einen anderen Vorschlag gemacht, nämlich die Verdoppelung der geplanten Biersteuererhöhung und die Heranziehung des Tee- und Kaffeezolls. Irgendwelche endgültigen Ergebnisse hat, wie bereits erwähnt, die Besprechung gestern nicht gebracht. Doch scheint soviel festzustehen, daß die Parteien sich darauf geeinigt haben, die Grundzüge des Etats unbedingt noch vor der dritten Lesung der Younggesetze fertig zu stellen. ( Gießener Tageblatt) Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M. Samstag, den 8. Februar 1930 Im Zusammenhang damit ist es von Interesse, mitzuteilen, daß die Finanzminister der Länder am nächsten Freitag in Berlin mit dem Reichsfinanzminister zusammentreffen werden, um ebenfalls Etatfragen zu besprechen. Frankreichs Gewinn. Paris, 7. 2. Finanzminister Cheron teilte vor der Finanzkommission der Kammer mit, daß der Youngplan Frankreich nicht nur die automatische Deckung seiner Schulden an Großbritannien und die Vereinigten Staaten sichere, sondern, noch einen jährlichen Ueberschuß von 420 Millionen Reichsmart, d. h. mehr 2½ Milliarden Franken auf einen Zeitraum von 37 Jahre lasse. Hessen gegen die Weinsteuer. Auf die von der Presse verbreitete Nachricht, daß die bevorstehende Reichsfinanzreform unter anderem die Wiedereinführung der Reichsweinsteuer vorsehe, hat der hessische Minister für Arbeit und Wirtschaft die hessische Gesandtschaft ersucht, falls dieser Plan tatsächlich bestehe, bei der Reichsregierung energische Vorstellungen zu erheben. Weinbau und Weinhandel könnten besonders bei ihrer jezigen Notlage diese Steuer, welche mindestens zum Teil an ihnen hängen bleibe, nicht tragen. Die Freitagverhandlungen im Sflaref Untersuchungsausschuß. Jm Sklaref- Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtags berichtete am Freitag der Berliner stellvertretende Stadttämmerer Lange als Zeuge über die Finanzlage der Stadt Berlin, daß in den Jahren 1924-28 der Berliner ordentliche Haushalt eine ständige Auswärtsbewegung gezeigt habe. Im Jahre 1925 sei das tatsächliche Steueraufkommen um eine Million Mark hinter dem veranschlagten Betrage zurückgeblieben. 1929 seien infolge Zunahme der Unterstützungsempfänger bei der Wohlfahrtsverwaltung die Ausgaben um 29 Millionen gestiegen. Lange gab dann eine Uebersicht über die Verschuldung der Stadt Berlin nach dem Stande vom 1. Januar 1930: Aufwertungsschuld 126,9 Millionen, Inhaber- Anleihen 214,1 Millionen, ausländische Anleihen 349,6 Millionen, Schuldscheindarlehen 182,8 Millionen, Hypotheken und Restkaufgelder 72,6 Millionen, zusammen also 946,0 Millionen Reichsmark. Hierzu kommt eine kurzfristige Schuld von 297,5 Millionen, so daß die Gesamtverschuldung rund 1,24 Milliarden beträgt. Ihr steht gegenüber ein Gesamtvermögen der Stadt von 2,64 Milliarden. Dieses Vermögen be= steht nach dem Stande vom 1. Januar 1930 aus folgenden Posten: Grundstücke und Gebäude Maschinen und Inventar 1,66 Milliarden, Beteiligung an Geschäften 512,4 Millionen, Hypothekenforderungen 12,1 Millionen, Forderungen an die Verfehrsgesellschaften 345,2 Millionen, an sonstige dritte Schuldner 67,3 Millionen, Fonds 93,8 Millionen. Weitere Fragen ergeben, daß die letzte Amerikareise der Magistratsmitglieder 90 000 Mart gekostet und daß der Zeuge bei dem Zuschuß für die Städtische Oper 200 000 Mark von den Solistengagen abgestrichen hat. Krise der Selbstverwaltung? In der Nummer 21 der ,, Deutschen Allgemeinen Zeitung" und in der Nummer 3 der„ Zeitschrift für Selbstverwaltung" beschäftigt sich der Präsident des Landkreistages, Dr. von Stempel, mit der Frage der Krise der Selbstverwaltung. Er geht davon aus, daß es natürlich sei, daß der radikale Uebergang von Obrigkeitsstaat zur freien Republik in Uebergangszeiträumen immer zu beobachtende politische„ Kinderkrankheiten" in allen offentlich- rechtlichen Körperschaften zu Tage gefördert hätte. Das Verantwortungsbewußtsein gegenüber Finanzen und Wirtschaft sei zum Teil beeinträchtigt. Die Freunde der Selbstverwaltung hätten zu wiederholten Malen darauf aufmerksam gemacht, daß gerade in kleineren und mittleren Gemeinwesen die beste Aus= wirkung der Selbstverwaltung zu finden sei. Gerade die Erfahrung der letzten Monate( Sklaret- Skandal in Berlin, Finanznot der Stadt Berlin) rechtfertigen diesen Gedanken. Im Gegensatz zu den großen Gemeinwesen städtischer Art sei in den Landkreisen im allgemeinen von Krisenerscheinungen nichts zu bemerken. Der Sparsamkeitssinn der Landmannes und Kleinstädters sei neben den Verfassungsverhältnissen in den Landfreisen eine Garantie gegen finanziellen Leichtsinn. Es sei durchaus verständlich, daß alle Kategorien von Gemeinden sich zu einer gemeinsamen Aktion zur Konsolidierung und Gesun= dung der Kreditverhältnisse zusammengeschlossen hätten. Sollte der Erfolg ausbleiben, und Einschränkung gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Art notwendig werden, so seien diese notwendigerweise nur auf die Gemeinden zu beschränken, bei denen die Freiheit der Selbstverwaltung zu Mißständen geführt habe. Staat und Parlament müßten im Einzelfalle vorhandene offenbare Uebertreibungen einschränken. Ein allgemeiner Angriff gegen die Selbstverwaltung sei jedoch nicht notwendig. Eine allge= meine Krise der Selbstverwaltung gebe es nicht. ( Neueste Nachrichten) Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg.. lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame- Petitzeile 96 Pfg. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung. Nummer 11 Wohnungspolitik in Preußen und Hessen. In der Sitzung des preußischen Landtags am 1. Februar 1930 machte zum Kapitel„ Wohnungs- und Siedlungswesen" Minister Hirtsiefer Ausführungen über das Miet- und Wohnungswesen etwa folgenden Inhalts: ,, Wann eine allgemeine Erhöhung der gesetzlichen Mieten für ganz Preußen eintreten würde, lasse sich noch nicht übersehen. Erforderlich sei daher, wenigstens örtlich dem Vermieter einen Ausgleich für die ihn betreffenden erhöhten Gemeindeabgaben zu gewähren. Der Antrag der Sozialdemokraten, die Höhe der gesetzlichen Miete durch ein Reichsgesetz zu bestim= men, verstöße gegen die Reichsverfassung und widerspreche auch den praktischen Bedürfnissen, da die Voraussetzungen für die Höhe der Mieten in den einzelnen Ländern ganz verschieden seien. Die Mieterschutzvorschriften seien vorläufig unentbehrlich. Die Erfahrungen seit Aufhebung der Zwangswirtschaft für gewerbliche Räume hätten die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme bestätigt. Die völlige Beseitigung der Zwangswirtschaft, vor allem des Mieterschutzes, werde erst erfolgen können, wenn die Miete der Alt- und Neubauwohnungen dem allge= meinen Preisstand auf einer für das Einkommen der breiten Masse erträglichen Höhe sich angenähert habe und wenn das Angebot von Wohnungen der Nachfrage einigermaßen entspreche. Ein vorsichtiger Abbau der Zwangswirtschaft werde mit der Zeit möglich sein." Bei der Wertung dieser Ausführungen muß man in Betracht ziehen, daß in Preußen bereits ein weitgehender Abbau der Zwangswirtschaft erfolgt ist, so hinsichtlich der Gewerberäume und der sog. teueren Wohnungen; auch auf dem Land sind in weitgehendem Maße die Zwangsvorschriften außer Kraft gesetzt. Auch in den anderen Ländern ist die Zwangswirtschaft mehr oder weniger gelockert. Es kann darauf nicht oft genug hingewiesen werden, denn nur bei richtiger Würdigung der Gesamtlage kann man das Unrecht ermessen, das auf diesem Gebiet nun schon seit Jahren dem hessischen Hausbesitz zugefügt wird. - Während der preußische Minister zum wiederholten Male die durch die Erfahrungen bestätigte 3wedmäßigkeit des vorgenommenen weitgehenden Abbaus bestätigt- von anderen Ländern wird gleiches berichtet weigert sich der hessische Minister beharrlich, 12(!) Jahre nach Kriegsende überhaupt eine Lockerung vorzunehmen, denn die Lockerung, die im Laufe des Vorjahres vorgenommen wurde, kann ernstlich als solche nicht bezeichnet werden, ihre Unwirksamkeit ist eine bekannte Tatsache. Aber auch hinsichtlich der Beurteilung der finanziellen Belange bieten die Ausführungen des preußischen Ministers gegenüber der Einstellung der hessischen Regierung zu wertvollen Vergleichen Anlaß. Wenn der preußische Minister aus moralischen Erwägungen und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erklärt, es sei erforderlich, wenigstens örtlich, dem Vermieter einen Ausgleich für die ihn treffenden erhöhten Gemeindeabgaben zu gewähren, so verdient dieser Standpunkt, der in Preußen auch praktisch gehandhabt wird, rückhaltslos Anerkennung. Wenn man den Standpunkt der hessischen Regierung dem entgegenstellt, so tritt auch hier der Gegensatz offen zu Tage. Während die preußische Regierung dafür Sorge trägt, daß neue Hauslasten durch entsprechende Mieterhöhung restlos Deckung finden, zeigt die hessische Regierung für dieses, eigentlich als selbstverständlich zu bezeichnende und im Gesetz vorgeschriebene Erfordernis keinerlei Verständnis. Die hessische Regierung genehmigt den Gemeinden neuerdings jede Steuer- und Gebüh= renerhöhung, sobald sie zu Lasten des Hausbesitzers geht. Obwohl die Mieten im Jahre 1927 auf Grund der damaligen Ausgaben schon äußerst karg bemessen wurden, haben sie feine Erhöhung erfahren, obwohl in der Zwischenzeit der Hausbesitz mit einer Reihe neuer Ausgaben oder Erhöhungen belastet worden ist. Wir wollen von einer Auswertung der Mietpolitik der hessischen Regierung nach der politischen Seite hin für heute absehen, möchten aber noch die Stellungnahme einzelner Parteiredner aus dem preußischen Landtag zu den Ausführungen des Ministers Hirtsiefer nach der Franks. 3tg." kurz mitteilen: Abg. Howe( Dn.) begründete zahlreiche Anträge seiner Fraktion, welche die Wohnungszwangswirtschaft beseitigen wollen. Er meinte, daß man auf dem bisherigen Wege niemals zu einer Befriedigung des Wohnungsbedarfs kommen werde. Die zehnjährige Zwangswirtschaft habe dem Wohnungswesen schwer geschadet. Abg. Sebbom( 3) stellte fest, daß auch seine Partei nicht für eine Verewigung der Wohnungszwangswirtschaft sei. Ihre Aufhebung sei aber bei der momentanen Lage des Wohnungsmarktes unmöglich. Wenn man behaupte, die Wohnungszwangswirtschaft habe versagt, so sei das unrichtig, denn das Ergebnis der Neubautätigkeit könne sich durchaus sehen lassen.( Daß aber Samstag, den 8. Februar 1930. Elternrente. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Elternrente, die im§ 45 Reichsversorgungsgesetz enthalten sind, haben im Laufe der Jahre durch Erlasse des R. A. M., Entscheidungen des Reichsversorgungsgerichts usw. sehr zahlreiche Auslegungen erfahren. Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung der einschlägigen wichtigsten Bestimmungen, unter Berücksichtigung oben erwähnter Erlasse und Entscheidungen, erscheint daher angebracht. Nach§ 45, Abs 1 RVG. wird den Eltern eines an den Fol= gen von D. B. verstorbenen Heeresangehörigen die Elternrente für die Dauer der Bedürftigkeit gewährt, wenn der Verstorbene ihr Ernährer gewesen ist oder nach dem Ausscheiden aus dem Militärdienst geworden wäre. Als Ernährer seiner Eltern gilt ein Sohn dann, wenn er zu ihrem angemessenen Lebensunterhalt regelmäßig und in erheblichem Maße beisteuert, und sie dadurch vor Not schützt. Falls der an den D. B.- Folgen gestorbene Sohn einen erheblichen Unterhaltsbeitrag, der sich von der Hälfte des gesamten Unterhaltungsbetrages nicht allzuweit entfernt, beigesteuert hat oder beisteuern würde, gilt er hiernach also als Ernährer seiner Eltern. Es kommen allerdings nur Leistungen in Betracht, die der Verstorbene freiwillig oder auf Grund seiner gesetzlichen Unterhaltungspflicht gemacht hat, nicht aber Leistungen, die dem Verstorbenen aus einem entgeltlichen Vertrage( z. B. Altenteilsverpflichtung) erwachsen sind. Nicht erforderlich ist dagegen für Anerkennung der Ernährereigenschaft, daß der Verstorbene aus freien Stücken der Ernährer der Eltern geworden wäre; denn die Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht(§ 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches) kann nötigenfalls im Wege der gerichtlichen Klage erzwungen werden Die Ernährerfrage ist auch dann zu bejahen, wenn es wahrscheinlich ist, daß der im Kriege gebliebene Sohn nach seiner Dienstleistung eine nicht unerhebliche Zeit lang die Eltern ernährt haben würde. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des verstorbenen Sohnes sind Aenderungen, die nach seinem Tode in den wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Eltern oder seiner Geschwister eingetreten sind, zu berücksichtigen, während von dem Verstorbenen selbst anzunehmen ist, daß er in dem bei seiner Einziehung gegebenen Gesundheitszustand verblieben wäre. Sind mehrere Söhne an den Folgen von D. B. verstorben, so ist stets zu prüfen, ob sie gemeinschaftlich Ernährer waren Die einmal getroffene Feststellung, daß der Verstorbene der Ernährer geworden wäre, bleibt bindend. Ist die Ernährerfrage bereits abgelehnt worden, so ist ein neuer berufungsfähiger Bescheid möglich, wenn sich die früher maßgebend gewesenen Verhältnisse wesentlich geändert haben. In§ 45, Abs. 2 RVG ist der Begriff der Bedürftigkeit, welche die weitere Voraussetzung für die Gewährung der Elternrente ist, näher erläutert. Bedürftig im Sinne dieses Gesetzes sind nur die Kriegereltern, deren Einkommen nicht über die im§ 45 Abs. 2 RVG. genannten Beträge hinausgeht, und welche neben Erwerbsunfähigkeit oder Vollendung des 50. bezw. 60. Lebensjahres feinen Unterhaltsanspruch gegenüber Personen, haben, die imstande sind, ausreichend für sie zu sorgen. Als Einkommen im vorgenannten Sinne rechnen: Reinerträge aus einer festen, regelmäßigen Erwerbsquelle, Zuwendungen Dritter, auf die ein Rechtsanspruch besteht oder auf deren Eingang mit Sicherheit zu rechnen ist, Leistungen, die aus Rechtsgründen, insbesondere auf Grund eines früheren Dienstverhältnisses gewährt werden, Arbeitslosenunterstützung, Vorzugsrente, Krisenunterstützung, Kinderzulagen. ( Nicht abzugsfähig vom Einkommen sind: Aufwendungen, die ein Elternteil für eine zu seiner Unterstützung in seinem Haushalt tätige Person machen muß, sowie Aufwendungen für Kinder auf Grund gesetzlicher Unterhaltungspflicht.) Als Einkommen rechnen dagegen nicht: Zuwendungen nur zur Abwehr der Bedürftigkeit, z. B. Fürsorgeunterstüßungen, Zuwendungen aus dem Gebiet der Armen- und Wohlfahrtspflege, Kleinrentnerunterstügung, einzeln vorkommende Einnahmen, gelegentliche Vermögensvermehrungen, Unterstützungen aus dem Dispositionsfonds, Unterstützungen, auch regelmäßige, die Kinder über ihre Unterhaltspflicht hinaus unter Beeinträchtigung ihrer eigenen angemessenen Lebenshaltung den Eltern gewähren, um deren Not zu lindern, die der Witwe eines Arbeiters der früheren Heeresverwaltung aus dem Unterstützungsfonds gewährte Witwenunterstützung, Pflegegeld der Unfallversicherung, Veteranenbeihilfe. Die Beamtengehälter in Sachsen. Dresden. Die Fraktion des sächsischen Landvolk hat im Landtag einen Antrag eingebracht, daß die Gehälter der Staatsbeamten um 5 v. H. gesenkt werden. Bericht über die wirtschaftl. Lage des deutschen ,, Gießener Zettung" ( Abzugsfähig vom Einkommen sind: Werbungskosten( Kosten, die dadurch entstehen, daß der Berechtigte einem Erwerbe nachgeht), Steuern und besondere Versiche rungen, wie Kranken- und Invaliditätsversicherung.) Personen, die imstande sind, ausreichend für die Eltern zu sorgen, sind dann vorhanden, wenn die Leistungen der Unterhaltspflichtigen die Höhe übersteigen, die§ 45, Abs. 2 RVG. für das die Elternrente ausschließende Einkommen festsetzt. Bedürftigkeit liegt ebenfalls dann nicht vor, wenn das Einkommen des nichtversorgungsberechtigten Stiefvaters die Einkommensgrenze für ein Elternpaar übersteigt. Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, ist bei der Entscheidung über die Frage der Bedürftigkeit der Antragstellerin ( Mutter) nicht das Einkommen der Eltern zusammenzurechnen und mit der für ein Elternpaar festgesetzten Einkommensgrenze zu vergleichen, sondern erforderlichenfalls zu prüfen, ob die Antragstellerin einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann hat und ob dieser bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen imstande ist, ausreichend für sie zu sorgen. Bei Nachprüfung der Elternrente gemäß§ 57 RVG. bleiben Einkommensveränderungen bis zu 5,- Rmt. unberücksichtigt. § 45, Abs. 3 RVG. behandelt die Elternbeihilfe, welche nicht als Rechtsanspruch, sondern als Kannleistung dann bewilligt werden kann, wenn die im§ 45, Abs. 2 RVG, genannte Einkommensgrenze überschritten ist oder die unterhaltspflich= tigen Personen nur unter besonderen Schwierigkeiten ausreichend für die Eltern sorgen können. Auch braucht die Voraussetzung, daß der Verstorbene der Ernährer gewesen ist oder geworden wäre, nicht voll erfüllt zu sein. Jeder Antrag auf Elternrente ist auch als Antrag auf Elternbeihilfe anzusehen, daher ist spätestens nach Anspruchsabweisung auf Elternrente im Spruchverfahren vom Versorgungsamt nachzuprüfen, ob Elternbeihilfe in Frage kommt. Sie soll nicht versagt werden, wenn der Verstorbene jetzt mindestens ein Drittel der Kosten des Lebensunterhaltes seiner bedürftigen Eltern tragen würde. Dies soll in der Regel ohne weiteres angenommen werden, wenn der Tod mehrerer Söhne auf die Folgen von D. B. zurückzuführen ist. Ebenso soll bei Verlust des einzigen Sohnes besonders wohlwollend verfahren werden. Bei der Bemessung der Elternbeihilfe ist u. a. als Einkommen zu berücksichtigen, was ein Unterhaltspflichtiger zu gewähren hat. Bezüglich Entziehung, Zahlung und etwaiger Rückerstattung der Elternrentengebührnisse gilt folgendes: Die Entziehung der Elternrente rechtfertigt eine nur vorübergehende oder schwankende Veränderung der für die Bewilligung maßgebend gewesenen Verhältnisse nicht. Sie bedarf der eingehenden Begründung durch die Versorgungsbehörden, inwiefern sich die Verhältnisse gegen früher wesentlich geändert haben. Sie erfolgt gegebenenfalls seit 13. 7 1926 mit Monatsablauf, für die vorher liegende Zeit mit Ablauf des auf die Bescheidzustellung folgenden Monats. Getrennte Zahlung von Elternrente an ein Ehepaar ist möglich, wenn ein Teil wegen Geisteskrankheit untergebracht ist. Wenn einem Empfänger von Elternbeihilfe mit rückwirfender Kraft Elternrente zugebilligt wird, so kommt eine Rückerstattung etwa ungedeckt bleibender Beträge an Elternbeihilfe durch die Eltern nicht in Frage. Die Rückerstattung kann aber angefordert werden, wenn der Fiskus gegen ein die Rente zu-= sprechendes Urteil des Versorgungsgerichts im Rekursverfahren obsiegt. Von dieser Rückerstattungsforderung muß der Fiskus mit Wirkung vom 1. 4. 1928 ab dann absehen, wenn die Eltern für die Zeit nach Erlaß des angefochtenen Urteils Zusazrenie bezogen haben. Es empfiehlt sich daher, nach Zuerkennung der Elternrente in allen Fällen sofort die Zusayrente zu beantragen. Ferner sei noch bemerkt: Großelternanspruch wird nicht ausgeschlossen, wenn der eine gefallene Sohn nur die Eltern. der andere nur die Großeltern unterstützt hätte. Die Gewäh rung von Elternrentengebührnissen ist auch möglich für Eltern von Geisteskranken, die auf öffentliche Kosten in Anstaltsbehandlung untergebracht sind. Nach rechtskräftiger Gewährung der Elternrente fann ihre Erhöhung wegen Todes eines weiteren Sohnes infolge Dienstbeschädigung nicht verlangt werden, wenn der Tod vor Gewährung erfolgt ist. Zum Schluß wird auf die wichtigen Fristbestimmungen für Anmeldung des Elternrentenanspruchs hingewiesen: Nach dem Kriegspersonenschädengesetz ist die Frist bereits mit dem 30. 9. 23 abgelaufen. Nach dem RVG. steht der Fristablauf dicht bevor. Er ist nach den bisherigen Gesetzesbestim= mungen für den 31. 3. 1930 vorgesehen. Dies ist eine ernste Mahnung für alle, die bisher noch feinen Elternanspruch erhoben haben. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Elternanspruch nur noch angemeldet werden, wenn die sehr selten anwendbaren Vorschriften des§ 53, Abs. 1, Nr. 4 und 5 und Abs, 2 des RVG. erfüllt sind. Sph. gen der bestehenden großen Geld- und Kapitalknappheit die günstige Zeit ungenugt verstreichen lassen. Auch die Baunebengewerbe hatten mit Ausnahme des Dachdeckerhandwerks, das für die Jahreszeit verhältnismäßig zufriedenstellend beschäftigt war, fast keine Arbeiten auszuführen. Lediglich die Fertigstel lung der aus früheren Monaten vorliegenden Aufträge gab vereinzelt den Betrieben noch etwas Beschäftigung. Die ungeklärte wirtschaftspolitische Lage und der Beschluß des Deutschen Städtetages auf Drosselung der Neubautätigkeit haben im Baugewerbe größte Beunruhigung hervorgerufen. Das Krisenjahr gut überstanden! Nr. 11. ,, Das Krisenjahr gut überstanden", melden triumphierend Berliner Zeitungen. Wer hat die Krise gut überstanden? Die Großbanken. Wer denn sonst noch? Der Bankier des Reiches, die Reichs- Kreditgenossenschaft, legt ihren Jahresabschluß vor. Der Reingewinn ist von 6½ auf 6 Millionen Mark zurückgegangen. Aber die Dividende bleibt mit 8 Prozent dieselbe wie im Vorjahre. Die Hauptsache, daß die Dividende gerettet ist. Wenn auch noch so viele in Deutschland die Hände als Erwerbslose nicht rühren dürfen für die Dividende wird auf jeden Fall gearbeitet und gesorgt werden. Sch. Die Pfennigwirtschaft. In einer Zusammenstellung der Newausprägungen von Reichsmünzen im vergangenen Jahr fällt der große Umlauf von 1- Pfennig- Stüden auf. Gegenüber 1926 hat sich der Umlauf dieser Münze beinahe verdoppelt. Jm letzten Jahre sind gegenüber dem Vorjahre annähernd 100 Millionen 1- PfennigStücke mehr in Umlauf gesetzt worden. Auf der anderen Seite ist eine starke Zunahme der 5- Mark- Stücke zu verzeichnen, gegenüber dem Vorjahre annähernd 10 Millionen Stück. Dagegen sind die 1- Mart- Stücke zurückgegangen. Das ist darauf zurückzuführen, daß im letzten Jahr größere Mengen von 1- MarkStücken in 5- Mart- Stüde umgeprägt worden sind. Heißt das nicht, daß wir beginnen, wieder mit dem Pfennig zu rechnen? Nimm.. CHULPIO franczujedem Lokales. Sonntagsgedanken. Sch. KAFFEE Wieder ist der Lärm der Woche verstummt, soweit die Arbeit und das Hasten und Jagen ihn verursachten. Der Lärm der Meinungen geht auch über den Sonntag hinüber. Ja gerade dieser Tag ist heute in Deutschland oft so unruhig geworden, weil an ihm die Werbetrommeln für die Parteien am lautesten geschlagen werden. Schlagwörter sind es nur allzu oft, die heute im Streite der politischen Meinungen sich fuzen wie blitzende Klingen. Hätten wir doch mehr durchgebildete Meinungen und weniger gepräge Schlagwörter! Dann wäre auch der Kampf weniger gehässig und weniger geräuschvoll. Die eigene persönliche Meinung eines Menschen vermag viel eher Respekt und Duldung zu finden, wie das Schlagwort. Das soll ja nur zünden, Feuer anlegen in die Massen, Unruhe erzeugen und Leidenschaften aufpeitschen. Schlagworte sind aber immer nur Waffen von Menschen, die aus eigenem Erleben und Erkennen sich keine geistigen Waffen zu schaffen vermögen. Sie sind die Waffen des geistigen Proletariers. Dem Denker aber ist das Schlagwort der Straße nicht ein Zeugnis für, sondern gegen eine Sache. Und dieser Kampf mit solchen Waffen muß die Menschen entzweien, den Freund zum Feinde machen, Bruder gegen den Bruder hetzen, daß ein ganzes Volk zerrissen wird. Das wird kein festes Haus, wo die Bauleute und Arbeiter streiten, wo der eine niederreißt, was der andere aufbaut, wo man nur Worte hört und Taten missen muß. Und wir sollen doch alle bauen an unserem großen Vaterhaus, das eine schreckliche Zeit niedergerissen hat. Darum deutsches Volk, lerne zu denken; nimm nicht ohne Not das Wort der Gasse in den Mund Fesonders aber halte deinen Sonntag rein davon, wenn dir sein Friede lieb und heilig ist! Der Sonntagsschreiber. Keine Verzinsung von Vermögensteuervorauszahlungen bei nachträglicher Erstattung. Ein Steuerpflichtiger hatte Rechtsbeschwerde eingelegt, weil die Zahlung von Zinsen für den ihm anläßlich einer Serabsetzung der Vermögensteuer für 1925/26 erstatteten Betrag von 737 Rmk. abgelehnt worden war. Die Rechtsbeschwerde ist als unbegründet zurückgewiesen, da die Ueberzahlungen als Vorauszahlungen auf die Vermögensteuer 1925/26 geleistet worden sind, die gemäß§ 22 VStG. bis zur Zustellung des Vermögensteuerbescheides 1925 auf Grund des Steuerbescheids für das Kalenderjahr 1924 zu leisten waren. Wenn auch die Vorauszahlungen auf die Vermögensteuer, insoweit sie die festge= stellte Steuerschuld übersteigen, gemäß§ 15 Abs. 3 Satz 2 VStG. auf die weitere Vermögensteuerschuld zu verrechnen sind, so wird die Verpflichtung zur Leistung der Vorauszahlung an sich durch eine Aenderung des Vermögensteuerbescheids für die zurückliegende Zeit nicht berührt. Da die in Frage stehenden Vorauszahlungen vor dem die Steuerschuld herabsetzenden EinHandwerks im Monat Januar 1930. Entsprechend der allgemeinen schlechten Lage der Wirtschaft war auch im Handwerk die Wirtschaftslage im Monat Januar äußerst ungünstig. Die Berichte der einzelnen Kam- Nach wie vor wird auch über den schlechten Zahlungsmern weisen fast übereinstimmend für sämtliche Berufe dar willen der Kundschaft geklagt. Die Begleichung ratenweiser auf hin, daß die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse Zahlungen erfolgt immer schleppender. Trotz der Senkung des im Handwerk sich sehr schlecht gestaltet hat. Selbst die Hand- Reichsbankdiskonts ist auf dem Kapitalmarkt noch keine fühlwerksberufe, die normalerweise im Berichtsmonat gute Be- bare Entspannung eingetreten. Langfristige Kredite waren für schäftigung aufzuweisen haben, sind mit dem Geschäftsgang das Handwerk immer noch sehr schwer zu bekommen. Schwer sehr unzufrieden. So berichtet beispielsweise das Herren- und betroffen wurde das Handwerk auch häufig durch Konkurse und Damenschneidereihandwerk, daß in diesem Jahre der Auftrags- Vergleichsverfahren seiner Schuldner. Trotzdem nach Mög- spruchsbescheide zu leiſten waren und geleistet worden sind, eingang erheblich nachgelassen hat. Auch das Friseurgeschäft lichkeit versucht wurde, durch Arbeiten auf Vorrat wenigstens hat trotz der Faschingszeit und Ballsaison nur vereinzelt eine die Stammarbeiterschaft zu beschäftigen, mußten von vielen Belebung seines schlechten Geschäftsganges erfahren. Nach- Betrieben Arbeiterentlassungen vorgenommen werden. Am teilig für den Geschäftsgang des Handwerks wirkten vor allem größten war die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe, aber auch die die Inventurausverkäufe der großen Warenhäuser. Für einige metallverarbeitenden Handwerke, sowie die Holzverarbeitenden Berufe wirkte auch die milde trockene Witterung nachteilig. mußten in vielen Fällen Hilfskräfte wegen Mangel an Arbeit Vor allem das Schmiede- und Klempnerhandwerk hatte hier entlassen. Die Löhne haben trotzdem zum Teil, bei= durch einen erheblichen Ausfall an Aufträgen zu verzeichnen.spielsweise im Holzgewerbe, sowie im Buchbinderhandwerk anAuch im Schuhmacherhandwerk brachte die Witterung einen Rückgang an Reparaturarbeiten. Die Handwerksberufe dagegen, die aus dem milden Wetter einen Vorteil hätten ziehen können, das Bauhaupt- und die Baunebengewerbe, mußten wegezogen. - Die Versorgung mit Rohstoffen und Halbfabrikaten erfolgte ohne Schwierigkeiten. Die Preisgestaltung wies, von unwesentlichen Schwankungen abgesehen, keine Aenderung | auf. Bei Aufspringen der Hände wäre die verlangte Verzinsung der Ueberzahlung nicht gerechtfertigt, wie auch für die Steuerpflichtigen eine Verzinsungspflicht nicht besteht, wenn die Steuerschuld infolge einer Aenderung des ursprünglichen Bescheids sich erhöht und die Vorauszahlungen hinter dem so erhöhten Steuerbetrag zurückbleiben. Urteil vom 16. Oktober 1929( VI A 1654/29). Geheimrat Dr. Güngerich 80 Jahre alt. Der langjährige Präsident des Landgerichts der Provinz Oberhessen, Geheimrat Dr. jur. Güngerich, konnte gestern in bester körperlicher und geistiger Rüstigkeit sein 80. Lebensjahr vollenden. und des Gesichts, schmerzhaftem Brennen sowie Röte und Juckreiz der Haut, unschöner Hautfarbe und Teintfehlern verwendet man am besten die schneeig- weiße, feftfreie, glyzerinhaltige Creme Leodor, welche den Händen und dem Gesicht jene matte Weiße verleiht, die der vornehmen Dame erwünscht ist. Ein besonderer Vorteil liegt auch darin, daß diese unsichtbare matte Creme wundervoll kühlend wirkt bei Juckreiz der Haut und gleichzeitig eine vorzügliche Unterlage für Puder ist. Der nachhaltige Duft gleicht einem taufrisch gepflückten Frühlingsstrauß von Veilchen, Maiglöckchen und Flieder, ohne jenen berüchtigten Moschusgeruch, den die vornehme Welt verabscheut. Creme Leodor: Tube 60 Pf., große Tube 1 Mk. Leodor- Edel- Seife: Stück 50 Pf.- In allen Chlorodont- Verkaufsstellen zu haben. Samstag, d * Schule fter hat anged am Fastnacht hat. * Die al wurde seithe Mit dem fin 30 Pfennig Dor Schaden * Berneh lizeiliche Ber Minister des werden, daß d gendlichen ver bei ihnen be Der gute Ru ichonen. * Sejjija bruar 1930. dürfen gem. zeuge aller haus Winter eine Geschwi überschreiten. bad( Ortsdur Umleitung: R Fundjad die im Monat genstände fan Landgraf Phil berechtigten m zwei Monate tend zu mach * Eigent übten Sachb etwa 3 Met Eigentümer Kriminalpoli * Diebftä aus dem Hofe ( Sajin) von ti entwendet. festgenommen, Dember 1929 i janten auf der Person, die d im eigenen J Nachricht zuf abends bei der Mühlt ! Nr. 11. triumphierend ritanden? Die r des Reiches, sabschluß vor. Rart zurüdge t dieselbe wie gerettet ist. Ende als Er de wird auf Sch. gungen von große Umlauf sich der Um en Jahre sind en 1- Pfenniganderen Geite eichnen, gegen üd. Dagegen darauf zurüd von 1- Mark 5. Heißt das zu rechnen? m Sch. KAFFEE oweit die Ar 1. Der Lärm er. Ja gerade Jeworden, weil lautesten ge oft, die heute wie blitzende Meinungen äre auch der . Die eigene eher Respekt as soll ja mur zugen und Lei er immer nur und Erkennen Sie sind die aber ist das rn gegen eine Tuß die Men Bruder gegen en wird. Das beiter streiten, , wo man nur ollen doch alle dredliche Zeit ne zu denken; Er Mund Fewenn dir sein sschreiber. ervoraus: attung. erde eingelegt, anläßlich einer erstatteten Be Rechtsbeschwerde erzahlungen als 6 geleistet wor ellung des Veruerbescheids für auch die Vor tfie die festge 3 Satz 2 VStG. echnen sind, so Bahlung an fich ds für die zu age, ſtehenden legenden Einworden sind, g nicht gerechte Berzinsungs ge einer Wendeand die Voraus ag zurüdbleiben. alt. s der Provinz nte gestern in 80. Lebensjahr Samstag, den 8. Februar 1930. * Schule und Fastnachtsdienstag. Der hessische Kultusminister hat angeordnet, daß in den hessischen Schulen der Unterricht am Fastnachtsdienstagnachmittag für alle Klassen auszufallen hat. * Die alte Mart ist nichts mehr wert. Die alte Silbermark wurde seither von der Reichsbank für 40 Pfennig aufgekauft. Mit dem sinkenden Silberpreis wurde der Ankaufspreis jetzt auf 30 Pfennig festgesetzt. Vorsicht ist also geboten, wenn man sich Dor Schaden bewahren will. * Vernehmung von Kindern und Jugendlichen. Für die polizeiliche Vernehmung von Kindern und Jugendlichen hat der Minister des Innern Richtlinien erlassen. Es muß vermieden werden, daß das geschlechtliche und sittliche Empfinden der Jugendlichen verletzt und und die sich mit der Tat beschäftigende, bei ihnen besonders lebhafte Einbildungskraft geweckt wird. Der gute Ruf der Jugendlichen ist unter allen Umständen zu schonen. * Hessischer Straßenbericht für die Woche vom 9.- 15. Februar 1930. In der Gemarkung des Friedberger Burgwaldes dürfen gem. Polizeiverordnung vom 7. Januar 1930 Kraftfahrzeuge aller Arte auf der Wintersteinstraße entlang dem Forsthaus Winterstein auf der durch Tafeln kenntlich gemachten Strede eine Geschwindigkeit von 15 Kilometern in der Stunde nicht überschreiten. Heuchelheim- Azbach und Heuchelheim- Kinzenbach( Ortsdurchfahrt Heuchelheim) bis auf weiteres gesperrt. Umleitung: Rodheim a. d. Bieber. * Fundsachen im Monat Januar 1930. Das Verzeichnis über die im Monat Januar 1930 gefundenen bezw. abgelieferten Ge= genstände fann an der Anschlagetafel im Flur des Polizeiamts, Landgraf- Philipps- Platz 1, eingesehen werden. Die Empfangs= berechtigten werden aufgefordert, ihre etwaigen Rechte innerhalb zwei Monaten beim Fundbüro während der Dienststunden geltend zu machen. * Eigentümer gesucht. Bei einer in der Goethestraße verübten Sachbeschädigung, ließen die Täter eine zur Tat benutzte, etwa 3 Meter lange runde eiserne Torsperrstange zurück. Der Eigentümer wird ersucht, die Stange nach Anerkennung bei der Kriminalpolizei in Empfang zu nehmen. * Diebstähle. In der Nacht vom 22. zum 23. Januar wurde aus dem Hofe des Grundstückes, Mühlstraße 26, ein Stallhase ( Häsin) von tiefschwarzer Farbe mit weißer rechter Vorderpfote entwendet. In Hanau wurde ein Fahrrad und Manteldieb festgenommen, der bei seiner Vernehmung angab, Ende NoDember 1929 in Gießen einen gestohlenen Mantel an einen Passanten auf der Straße für 20 Rmf. verkauft zu haben. Diejenige Person, die den Mantel in gutem Glauben gekauft hat, wird im eigenen Interesse ersucht, der Kriminalabteilung, Zimmer 24, Nachricht zukommen zu lassen. Kurz vor Weihnachten wurden abends bei eingetretener Dunkelheit einem älteren Manne in der Mühlstraße von einem Unbekannten ein Manchesteranzug Gießener Zeitung und Stoff zum Kauf angeboten. Die Sachen sind gestohlen. Wer kann zweckdienliche Angaben machen? * Festnahmen. Vergangenen Dienstag wurden hier die beiden Brüder Hans und Paul Bohlein aus Bamberg festgenommen, die als angebliche Scherenschleifer von Haus zu Haus gingen, um Aufträge zum Schleifen von Scheren pp. entgegen zu nehmen. In einer Pension hatten sich die beiden als Monteure eingemietet, dort übten sie auch ihr Schleiferhandwerk aus, das darin bestand, die erhaltenen Gegenstände mit Schmirgelpapier und Feile zu bearbeiten, um so ein ordnungsmäßiges Schleifen vorzutäuschen. In einem Falle ließen sie sich für das ,, sogenannte Schleifen" einer Schere und zwei Messern von Fleischhackmaschinen 5, Rmt. geben. Nach fachmännischem Gutachten kostet das sachgemäße Schleifen dieser Stücke nur 85 Pfg. Das Geschäft der beiden muß einträglich gewesen sein, denn in ihrem Besitz wurden noch nicht bearbeitete Scheren pp. von 35 Auftraggebern aus hiesiger Stadt vorgefunden. Diese werden ersucht, ihr Eigentum bei der Kriminalabteilung, Zimmer 62, in Empfang zu nehmen. Die beiden Betrüger, die sich u. a. angeblich auch in Friedberg, Marburg und Kassel aufgehalten und dort gearbeitet haben, wurden dem Amtsgericht zugeführt und kamen in Untersuchungshaft. Weiter wurden noch festgenommen der Arbeiter Hinz aus Danzig, wegen vorsätzlicher Zertrümmerung einer Erkerscheibe, der Kaufmann Franz Schmitt auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und der Steuersekretär Hermann aus Schlüchtern wegen Betrugs und Unterschlagung. * Straßensperre. Die Goethestraße zwischen dem Seltersweg und der Johannesstraße wird wegen Ausfüllung der Kanalanschlüsse am Neubau der Gewerbebant vom Montag, den 10. Februar 1930 ab auf 14 Tage für den Verkehr von Fahrzeugen aller Art gesperrt. * Reichsbahn- Expreßverkehr. Die neue Expreßgutabfertigung in Gießen ist vor kurzem eröffnet worden. Zufuhr und Abliefe= rung können jetzt unmittelbar vom Bahnhofsvorplatz aus ge= schehen; die lästige Beförderung der Expreßgüter durch die Bahnhofsvorhalle ist nicht mehr nötig. Die Einrichtung von getrennten Gepäck und Expreßgutschaltern gewährleistet eine schnelle Bedienung. Die Expreßgutabfertigung ist ununterbrochen geöffnet, sowohl am Tage wie in der Nacht. Expreßgut wird mit Personen, Eil- und Schnellzügen befördert und stellt die schnellste und verhältnismäßig billigste Beförderungsart dar. Jede weitere Auskunft erteilt die hiesige Gepäckabfertigung. * Eine Landesversammlung des Hessischen Landbundes findet Anfang März in Frankfurt statt. Als Termin ist der 2. oder 3. März in Aussicht genommen. * Durch einen Roller tödlich verunglückt. Der 66jährige Zahnarzt Dr. med Gustav Schröder wurde in der Wolfsschlucht in Kassel von einem kleinen Knaben mit einem Roller so heftig angefahren, daß der ältere, etwas turzsichtige Herr zu Boden stürzte und dabei so schwere Verletzungen erlitt, daß er gestorben ist. Ein Mercedes- Benz MERCEDES BENZ Nr. 11. Aus Rab und Fern. Lollar b. Gießen. Der Lehrer Albert Fen che I zu Höckersdorf, Kreis Schotten, wurde zum Lehrer an der Volksschule zu Lollar ernannt. Büdingen das oberhessische Rothenburg, rüstet zum großen Gesangswettstreit am 12., 13. und 14. Juli ds. Js. anläßlich der Feier des 90jährigen Bestehens des Gesangvereins„ Liederfranz". Umgeben von altehrwürdigen Festungsanlagen, das Innere des Städtchens ausgestattet mit alten, weit in das Mittelalter hineinragenden Sehenswürdigkeiten, umgeben von wunderbaren Waldungen, die sich stundenweit auf den Bergeshöhen und Hängen hinziehen, geschützt in seiner Lage, ist es vielen Ausflüglern und Erholungssuchenden als die Perle von Oberhessen bekannt und ein beliebter Ausflugsort schon seit langen Jahren. Der Delegiertentag ist am 9. März, nachmittags 2 Uhr. Grünberg( Oberhessen). Der hiesige Gemeinderat beschloß in seiner letzten Sizung, die karnevalsfreudige Bevölkerung zu einem besonders kräftigen Obolus für die Allgemeinheit heranzuziehen. Zu diesem Zweck faßte der Gemeinderat den Beschluß, für Mastenbälle und andere karnevalistische Veranstaltungen die Vergnügungssteuer auf das Vierfache der sonst üblichen Sätze zu erhöhen. Freifrau Doris von Heyl †. Darmstadt. Jm 82. Lebensjahr ist hier Freifrau Doris von Heyl geb. Stein, die Gattin des verstorbenen Frhrn. Mar von Heyl zu Herrnsheim, nach langem schweren Leiden gestorben. Der Weglarer Etat. Wetzlar. Der neue Etat der Stadt Wetzlar hat in seinem Entwurf eine gewisse Ueberraschung in der Bürgerschaft hervorgerufen. Der ungedeckte Fehlbetrag beträgt 793 000 Mark. Haiger. Die alte Burgschule in Niederschelden ist durch ein Großfeuer schwer beschädigt worden. Der Dachstuhl mit Glockenturm ist vollständig ausgebrannt, die Glocke bei der großen Hitze ganz geschmolzen. Zwei Feuerwehrleute erlitten bei den Löscharbeiten Unfälle. Frankfurt a. M. Bei einem hiesigen Kaufmann wurden neun Stüd Wein, der mit Trestern und Obstwein verschnittet war, beschlagnahmt. Frankfurt a. M. Der Karnevalszug ist in seinem Abmarsch auf 17 Uhr verlegt, das große Fußballänderspiel auf 14 Uhr. So kollidieren die beiden um den Vorrang strebenden Veranstal tungen nicht. Der begehrte Fuldaer Oberbürgermeisterposten. Fulda. Um den zum 1. April neu zu besetzenden Posten des Oberbürgermeisters haben sich u. a. gemeldet: 1 Oberbürgermeister, 22 Bürgermeister, 8 Beigeordnete, 3 Regierungsräte und 5 Stadträte. für 5980- Mark Der Geist, der Konstruktion und Arbeit beherrscht, die Erfahrungen, die ihnen zu Grunde liegen, schaffen allein Wert und Preiswürdigkeit eines Wagens. Tatsachen müssen es beweisen! Das Urteil von vielen Tausend Besitzern, die seit Jahrzehnten nicht unterbrochene Reihe von Erfolgen in Prüfungen und Wettbewerben der Zuverlässigkeit, Schönheit und Zweckmäßigkeit schufen den Namen Mercedes- Benz zum Begriff für: Internationalen Wert zum günstigsten Preis! 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Großfeuer zerstörte den Hof Christensen. Innerhalb weniger Minuten war das gesamte Anwesen ein Raub der Flammen. Allein 40 Stüd Rindvieh verbrannten. Mühlheim. Die südslawische Regierung beabsichtigt, eine Brücke, genau wie die hiesige neue Rheinbrücke, auf Reparationsfonto zu bestellen. Auch Koblenz in Finanznöten! Koblenz. Die Stadtverwaltung hat einen ersten Entwurf des Gesamthaushausplans für das komende Rechnungsjhr 1930 vorgelegt. Es bleibt ein ungedeckter Fehlbetrag von 1884 866 Mark. Flugzeugabsturz. Düsseldorf, 7. 2. Der Flugschüler Hans Espenlaub, der Bruder des bekanten Konstrukteurs, stürzte auf dem Flughafen Düs= seldorf bei einem Uebungsflug ab. Der Flieger starb. Raubüberfall auf zwei Postbeamte 10 000 Mark erbeutet. Forst( Lausitz), 7. 2. Heute vormittag wurden die beiden Postbeamten Grätz und Pfitzmann auf dem Wege vom Bahnhof Triebel zur Stadt Triebel von zwei unbekannten Männern überfallen und mit Totschlägern bearbeitet. Die Postsäcke, die 10 000 Rmk. Arbeitslosenunterstützungsgelder enthielten, wurden ihnen entrissen. Die Täter entkamen in einem nahen Wäldchen. Das Meer spült Diamanten frei. London. An der Küste von Namaqualand wurde von Diamantenschmugglern eine Höhle entdeckt, deren Wände wertvolle Diamanten enthielten, die vom Meere freigespült worden waren. Die Schmuggler wurden verhaftet. Schmucksachen und Bargeld in Höhe von 1,2 Millionen geraubt. Neuyort, 6. 2. In Chicago wurde eine Ville mehr als neun Stunden lang von Dieben durchwühlt, denen es gelang, Schmucksachen und Bargeld in Höhe von 1,2 Millionen Mark zusammenzuraffen. Tagtäglich 45 Selbstmorde in Deutschland, in jeder Stunde, Tag und Nacht, fast zwei Fälle, in denen ein bedrücktes Leben sich durch eigenen Willen ein Ende gibt! 16 480 im vergangenen Jahre! Gegen 2406 im Jahre 1900 und 6212 im Jahre 1913. Die große Mehrzahl der Selbstmörden war in ihrer Existenz vernichtet, sah nirgends Hilfe und Hoffnung. Man achte genau auf die Marke Union! ,, Gießener Zeitung" Neue Bücher. 80jähriges Jubiläum einer Fachzeitschrift. Die im In- und Auslande hochangesehene pädagogische Monatsschrift, Die Quelle' ( Deutscher Verlag für Jugend und Volk, Ges. m. b. H., Wien 1, Burgring 9), im Jahre 1851 vom Unterrichtsministerium ge= gründet, hat den 80. Jahrgang erreicht. Zu dieser Gelegenheit haben Schriftleitung und Verlag kein Opfer gescheut, um durch ganz besondere inhaltliche und ausstattungstechnische Aufmachung der Zeitschrift diese Feier würdig zu begehen. Das soeben erschienene erste Heft des Jahrganges 1930 wurde aus diesem Anlaß zu einer imponierenden Festschrift gestaltet, umfaßt 250 Seiten, nahezu 100 Abbildungen und 3 Kunstbeilagen. Dieser erweiterte Festjahrgang( insgesamt 12 Hefte), gelangt zu dem Preis von Rmf. 8,- zur Abgabe. Reichsbahn und Kraftwagen, herausgegeben von der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn- Gesellschaft, Berlin, im Januar 1930, Voßstraße 35.- Eine Schrift, in der das Problem ,, Reichsbahn und Kraftwagenverkehr" in seinen wichtigsten Punkten behandelt wird. In dem 1. Kapitel die Auswirkungen des Kraftwagenverkehrs auf die Finanzen der Reichsbahn. Jm 2. Kapitel das ,, Kostenproblem", zunächst die Frage des Selbstkostenvergleichs. Im Schlußabschnitt des 2. Kapitels die Anteilnahme der beiden Verkehrsarten Reichsbahnschienenweg und Kraftwagenverkehr ,, Aufbringung der öffentlichen Lasten". Jm 3. Kapitel werden, die Möglichkeiten einer volkswirtschaftlich gesunden Verkehrsteilung" untersucht. In dem nächsten Abschnitt die Auseinandersetzung zwischen beiden Verkehrsarten durch gegenseitigen Wettstreit. Jm Schlußabschnitt wird dargelegt, daß eine Verschärfung der Konzessionsgesetzgebung unvermeidlich ist. Was müssen Sie als Kaufmann wissen? Ueber den hochschulartigen kaufmännischen Studiengang„ Die Handelshochschule" haben wir unseren Lesern schon mehrere Male berichtet. Der neue Studienstoff ist:„ ,, Bücher- und Bilanzrevision" von Prof Ziegler- Wien( Lfg. 59) und„ Gesellschaftsrecht" von Prof. Dr. Klausing- Frankfurt a. M.( Lfg. 60) sanoen ihre laufende Weiterbehandlung, während die sich auf 1½ Monate erstreckende Behandlung der ,, Volkswirtschaftspolitik" von Prof. Dr. SchackKönigsberg( Lfg. 58 und 61) nun beendet worden ist. Der Industrieverlag Spaeth& Linde, Berlin W 10, Genthinerstraße 42, gibt gegen Vorauserstattung der Portokosten von 15 Pfg. an Interessenten ausführlichen Prospekt und eine interessante Probelieferung unverbindlich und kostenlos ab. Photo- Wettbewerb der„ Woche" entschieden. Bei 80 000 zum großen Teil vorzüglichen Einsendungen hatten es die Preisrichter nicht leicht. Die Gewinner und die schönsten Bilder stehen in Heft 6 der„ Woche". Nr. 11. Trotz Allah! Baron Fred v. Bohlen ist es als erstem Europäer gelungen, Jrak und Persien ohne jede Begleitung zu durchqueren. Eine Auswahl der seltenen und interessanten Aufnahmen, die er während dieser strapaziösen und gefahrvollen Reise gemacht hat, veröffentlicht das neue Heft der J. 3." mit hochinteressantem Artikel. Eldorado der Bücherwürmer. Wer hat sich schon einmal der Mühe unterzogen, die Typen zu studieren, die eine Staatsbibliothek frequentieren? Sie ist lohnend genug, diese Mühe. Das neue Heft der„ Hackebeils Illustrierten" bringt hierüber eine Reihe sehr interessanter und amüsanter Aufnahmen. Geschäftliches. Das feine Aroma des Kaffees zu erhalten ist ein leichtes, wenn man das Mittel dazu kennt. Es ist erwiesen, daß durch eine Beigabe von ,, Aecht Frank" mit der Kaffeemühle, bei jedem Kaffee, gleichviel ob aus Bohnen oder Getreide, die aromatischen Bestandteile, von denen Geruch und auch Geschmack des Kaffees abhängen, viel länger erhalten bleiben. Ebenfalls wird auch durch„, Aecht Frank" erst die schöne, goldbraune Farbe des Getränks erreicht. Man achte aber beim Einkauf auf die Schutzmarke, die„, Kaffeemühle" und den Namen„, Frank". Denn diese Zeichen bieten die Gewähr für ein hochwertiges Produtt Ein Mercedes- Benz für Rmf. 5980. Nicht nur höchste Qualität, sondern auch denkbar günſtigen Preis will die deutsche Weltmarke Mercedes- Benz ihren Kunden bieten. Sie trägt damit in erster Linie den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Gegenwart Rechnung, die es der Automobilindustrie als dem Produzenten des wichtigsten Verkehrsmittels zur Psicht macht, durch rationellste Fabrikation einen möglichst großen Verbraucherkreis zu erfassen. Es wird allgemein interessieren, daß Mercedes- Benz sich entschlossen hat, den Preis seines bekannten und beliebten Zweiliter- Typs„, Stuttgart 200"( 8/38 PS) noch einmal wesentlich zu erniedrigen. 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