Tr.58 Beg, Det Bugany hai, v lein end ergele Wiel le bei Berla J. Vol Sorlage ng gefertig jus ne e Han eft fü Auste Voge 50 M. ים tseren de1", ene t- ch ne. en ad ga ben men sten nten Gießener Zeitung ( Neueste Nachrichten) Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdfendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. 41. Hahrg. - Politische Sagesschau. Reichskanzler Müller- Franken hat Donnerstag mittag Freiburg im Kraftwagen verlassen und ist in Badenweiler eingetroffen. Sein Erholungsaufenthalt ist für zwei Wochen vorgesehen. Reichsinnenminister Severing hat Frau Oberin D. von Tieling, Mitglied der deutschnationalen Landtagsfraktion, mit: geteilt, daß ihre Tätigkeit als Hilfsarbeiterin im Reichsinnenministerium mit dem 31. Juli ds J. beendet ist. Das Reichsbahngericht, das entsprechend dem Wunsche der Reichsbahn und dem Beschluß des Reichsbahnkabinetts das endgültige Urteil über die von der Reichsbahn geforderte Tarif= erhöhung fällen soll, wird Ende dieser Woche zusammentreten. Freitag gab Reichsminister Severing aus Anlaß der Anwesenheit einer amerikanischen Studiengruppe, die unter Leitung von Dr. Cheerwood steht, einen Tee. Unter den Gästen befanden sich 90 amerikanische Professoren und Journalisten. Der Entwurf zur Neuordnung der bayrischen Ministerial: verfassung ist nunmehr dem Landtag zugegangen. Von der Reorganisation des Ministerialbetriebes wird eine Ersparnis von etwa 1,1 Mill. Rmt. erwartet. Am Freitagnachmittag wurde in Washington amtlich be:= fanntgegeben, daß am 25. Juli in Peking von dem amerikanischen Gesandten und dem chinesischen Finanzminister ein Vertrag unterzeichnet worden ist, der die bestehenden einseitigen Zollverträge zwischen den Vereinigten Staaten und China aufhebt. Londoner Meldungen wollen wissen, daß der tschechische Außenminister Benesch seiner Unruhe wegen des Anschlusses Desterreichs vor einigen Wochen in London Ausdruck gegeben hätte, wie er dies auch vor Staatssekretär von Schubert in Berlin getan habe. Er habe gefragt, ob Deutschland den Krieg wolle. Der Anschluß würde dazu führen. Kellogs Friedenspakt. Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M Samstag, den 28. Juli 1928 Heraus aus der Wohnungsnot! Die Abgeordneten Howe( Vorsitzender des Hausbesitzervereins Kiel), Conradt, Hein- Barmen, Lindner, Meyer- Hermsdorf, Voigt, Ziemann, Janssen- Barmen und die übrigen Mitglieder der Fraktion der Deutschnationalen Voltspartei haben im preuBischen Landtag folgenden sehr beachtlichen Urantrag eingebracht: Die Ergebnisse der nachrevolutionären Wohnungspolitik und Wohnungsbaupolitik zeigen, daß es nicht möglich ist, mit den staatssozialistischen Theorien der Zwangswirtschaft Ordnung in die Wohnungswirtschaft zu bringen. Obwohl bereits Milliarden Reichsmart durch Mieter und Vermieter in Form von Hauszinssteuern aufgebracht und aus den Althäusern herausgezogen sind, hat eine merkliche Abnahme der Wohnungsnot in manchen Landesteilen und Städten nicht erzielt werden können; praktisch erreicht ist lediglich, Es wird amtlich mitgeteilt, daß die Unterzeichnung des Kriegsächtungspaktes Montag, den 27. August, in Paris erfolgen werde. Reichsaußenminister Dr. Stresemann hat sich bereit erklärt, einer Einladung nach Paris Folge zu leisten, sofern es sein Gesundheitszustand nur irgendwie gestattet. Aber obgleich sehr gewichtige Gründe für die Reise des Außenministers sprechen, und obgleich eine inoffizielle Zusage bereits erfolgt ist, haben sich die Bedenken neuerdings wieder verstärkt, seit die Aufforderung zur Auslieferung der vier Deutschen, die an dem Landauer Flaggenzwischenfall beteiligt waren, von der französischen Besatzungsbehörde ergangen ist. Französische Auslieferungsforderungen. 1. daß die Zahl der Neubauwohnungen des Baujahres 1928 erheblich geringer sein wird als die des Jahres 1927, 2. daß hunderttausende Wohnungssuchende, die seit Jahren vergeblich auf eine Wohnung warten, auch heute noch nicht übersehen können, ob und wann sie eine Wohnung erhalten werden, und 3. daß die mehr als 10 Millionen Altwohnungen, die z. 3t. ausschlaggebend für die Wohnungswirtschaft sind und noch auf Jahrzehnte ausschlaggebend sein werden, dem vorzeitigen Verfall entgegengeführt werden. ( Gießener Tageblatt) Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pig. lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung. Da wirksame Bekämpfung der Wohnungsnot und damit eine Gesundung der Wohnungswirtschaft nur erreicht werden kann, wenn es gelingt, Privatkapital und Privatwirtschaft wieder für den Wohnungsbau zu interessieren und dies nur möglich sein wird, wenn Vertrauen und Rentabilität wieder hergestellt werden, beantragen wir: Der Landtag wolle beschließen, das Staatsministerium zu ersuchen, Maßnahmen zu treffen, bezw. durch Einwirkung auf die Reichsregierung, Gemeinden usw. herbeizuführen, durch welche die Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit endlich wirksam bekämpft werden. Gefordert wird insbesondere: Landau, 25. Juli. Auf Grund des Art 4 des Rheinlandabkommens und der Ordonnanz 2 hat die französische Besatzungsbehörde an die deutsche Regierung das Verlangen gestellt, die am 11. Juli 1928 vom französischen Kriegsgericht in Landau unter der Anschuldigung, die französische Fahne von dem Offizierkasino in Zweibrüden herabgerissen zu haben, in Abwesenheit zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilten drei deutschen Staatsangehörigen, Bäder Weiß und die Arbeiter Schimmel und Luz auszuliefern. Die drei Angeschuldigten hatten sich der ihnen drohenden Verhaftung dadurch entzogen, daß sie sich auf unbesetztes Gebiet begaben. Weiterhin ist von der französischen Besagungsbehörde die Auslieferung des in Landau wegen des so= genannten Maximiliansauer Zwischenfalls am 3. Juni verurteilten Arbeiters Merz verlangt worden. Nach Artikel 112, Absatz 3 der Reichsverfassung darf an sich tein deutscher Staatsangehöriger an eine fremde Regierung ausgeliefert werden, aber der Artikel 4 des Rheinlandabkommens hebt diese Bestimmung auf, sodaß die deutsche Regierung, wenn sich die Forderung der Besatzungsbehörde als gerechtfertigt erweist, zur Auslieferung der deutschen Staatsangehörigen verpflichtet wäre. Es fanden Besprechungen innerhalb der beteiligten Reichsressorts und der Länderregierungen statt, in denen geprüft wurde, ob die Voraussetzungen für die geforderte Auslieferung gegeben sind. Von zuständiger Stelle wird dazu erklärt, daß Deutschland diesem Begehren Folge leisten wird. Deutschland habe sich an die vertraglichen Bedingungen zu halten, die ihm auferlegt worden seien. Der Protest der deutschen Oeffentlichkeit ist einmütig, sodaß das schnelle Nachgeben der Regierungsinstanzen unverſtändlich ist. Es stimmt schon: Nun ist genug! Man sage endlich einmal nein! Dissertationen 1. Die Wohnungszwangswirtschaft ist, um eine richtige Verteilung des vorhandenen Wohnraums herbeizuführen, planmäßig abzubauen in der Richtung, wie es durch den Antrag der Deutschnationalen Volkspartei Nr. 50 vom 11. Juni 1928 gefordert wird. druckt schnell, gut und billig Albin Klein Gießen, Südanlage 21 Nummer 59 cc) auf die Kapitalertragssteuer, die auf den Neubau bezw. auf die Gelder entfallen, die für den Neubau hergegeben sind und daß sie für weitere 10 Jahre nur die halbe Steuer erheben. 6. Bei der Vergebung der Hauszinssteuerhypotheken sind, so= lange sie noch zur Verteilung gelangen, Privatpersonen und Baugenossenschaften in erster Linie zu berücksichtigen; Gemeinden dürfen für eigene Wohnungsbauten Hauszins= steuerhypotheken nur insoweit in Anspruch nehmen, als sie sie zum Bau von Wohnungen für Obdachlose, Kinderreiche, Kriegsbeschädigte, sowie von Alters-, Rentner: und Ledigenheime benötigen. Berlin, den 11. Juli 1928. Zur Erläuterung sei noch kurz bemerkt: Um wieder einzurenken, was durch die Sozialisierungsexperimente der letzten 10 Jahre auf dem Gebiete der Wohnungswirtschaft und Bauwirtschaft dem deutschen Volke einge= brockt worden ist, wird gefordert: 2. Die Wohnungszwangswirtschaft ist, um die beschleunigte Beschaffung neuen Wohnraums herbeizuführen, aufzuheben für die Grundstücke, deren Eigentümer zur Ablösung der Zwangswirtschaft neue Wohnungen erstellen, wobei die neuen Wohnungen mindestens 10 Prozent des abgelösten Altwohnraums umfassen müssen; zur Vermeidung unbilliger Härten hat die Ablösung erst 6 Monate nach Fertigstellung des neuen Wohnraums intraft zu treten und ist sicher zu stellen, daß die Mieter abgelöster Häuser gegen Uebervorteilungen geschützt werden. 3. Das System der Gewährung von Hauszinssteuerhypotheten ist planmäßig abzubauen in der Weise, daß zur Senkung des Zinsfußes der Privathypotheken bezw. der aus Anleihen usw. gegebenen Spotheken auf 4 Prozent aus der Hauszinssteuer pro Baujahr mindestens 80 Millionen Rmt. zur Verfügung gestellt und den Bauenden auf 10 Jahre garantiert werden. 4. Zur Senkung der Baukosten sind a) die Neubauten von Grundbuch kosten und Verwaltungsgebühren, die z.3t. auch von Neubauten gefordert werden freizulassen; 1. Richtige Verteilung des vorhandenen Altwohnraums durch planmäßigen Abbau der Zwangswirtschaft, da es bevölke= rungspolitisch nicht verantwortet werden kann, daß nach der Reichswohnungszählung etwa 1 Million Einzelpersonen eine selbständige Wohnung einnehmen, 600 000 Familien aber zur Hauptsache infolge der falschen Verteilung des vorhandenen Wohnraums eine Wohnung nicht erhalten können. 2. Durch die Ablösung der Zwangswirtschaft soll dem AltHausbesitz die Möglichkeit und ein Anreiz gegeben werden, durch Schaffung neuer Wohnungen von der Zwangswirtschaft freizukommen. Der Satz von mindestens 10% ist ge= wählt worden, weil er, wenn für alle Hausbesitzer die Möglichkeit bestände, von der Ablösung Gebrauch zu machen, würden in Preußen bei 10 Millionen Altwohnungen mindestens 1 Mill. neue Wohnungen geschaffen werden, d. h, die Wohnungsnot würde mit einem Schlage behoben sein, es würden sogar mehr Wohnungen vorhanden sein al, wir benötigten. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß die übergroße Mehrzahl der Hausbesitzer nicht in der Lag. sein wird, die Geldmittel für die Schaffung neuer Wohnungen aufzubringen. Doch auch wenn nur ein Zehntel der Hausbesitzer von der Möglichkeit Gebrauch machen, sind 100 000 Wohnungen geschaffen und 100 000 Wohnungssuchenden würde geholfen sein! b) die Kommunalaufsichtsbehörden anzuweisen, daß sie Wertzuwachssteuerverordnungen nur genehmigen, wenn sie die Bestimmung enthält, daß eine Wertzuwachssteuer nicht erhoben werden darf, wenn es sich um den ersten Verkauf eines Neubaues handelt und der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung erfolgt; c) die Gemeinden anzuhalten, aa) Baupläge zu angemessenen Preisen herzugeben, bb) Anliegerbeiträge für Neubauten an fertigen Straßen nicht mit 100 Prozent aufzuwerten, sondern lediglich in Höhe der 12½ prozentigen Auswertung ihre Kommunalanleihen zuzüglich einer angemessenen Verzinsung, cc) dahin zu wirken, daß, um neue Straßenanlagen zu sparen, nach Möglichkeit zunächst die Baulücken an den fertigen Straßen bebaut werden. 5. Zur Senkung der Grundstücslasten sind a) die Neubauten für 10 Jahre von der staatlichen Grundvermögenssteuer zu befreien, für weitere 10 Jahre ist von den Neubauten nur die halbe Steuer zu erheben, b) die Gemeinden anzuhalten, daß sie 3. Durch den Abbau des Systems der Hauszinssteuerhypotheken soll erreicht werden, daß ein weit größere Zahl von Neubauten finanziert werden kann. Bei dem heutigen System der Hergabe von Hauszinssteuerhypotheken können aus den 500 Millionen, die für den Wohnungsbau. zur Verfügung stehen, 100 000 Bauvorhaben eine Hypothek von 5000 M erhalten. Würden 80 Millionen verwendet werden zur Zinssentung der auf rund 10 000 M pro Wohnung zu veran= schlagenden Baukosten von etwa 9 Prozent auf 4 Prozent, so würde für rd. 160 000 Wohnungen ein erträglicher Zinsfuß geschaffen und weitere 80 000 Wohnungen würden mit Hauszinssteuerhypotheken bedacht, d. h. rd. 240 000 Wohnungen finanziert werden. Im zweiten Baujahr würden, weil weitere 80 Millionen zur Zinssenkung benötigt werden, 225 000 Wohnungen finanziert werden können. Durch diese und die unter 1 und 2 aufgeführten Maßnahmen würde die Wohnungsnot in wenigen Jahren systematisch beseitigt werden. Dem Einwand, die Baugelder werden nicht zu be= schaffen sein, darf entgegengehalten werden, daß schon manche Gelder dem Wohnungsbau zufließen werden, wenn Vertrauen und Rentabilität hergestellt sind und ein Anreiz durch steuerliche Maßnahmen gegeben wird; die fehlenden Gelder werden durch Anleihen usw. aufgebracht werden fönnen. Ebensowenig stichhaltig ist der weitere Einwand, dem Reich, bez, Staat würden die Hauszinssteuergelder verloren gehen, wenn er sie als verlorene 3inszuschüsse hergeben würde. Doch, wer besitzt den Optimismus, zu glauben, daß bei dem System, wie heute die Hauszinssteuerhypotheken vergeben werden, diese Gelder jemals zurückfließen werden? Auch sie werden zum weitüberwiegenden Teil als verloren betrachtet werden müssen. aa) auf die Grunderwerbsteuer verzichten, wenn die Bebauung eines zur Bebauung erworbenen Bauplages innerhalb eines Jahres in Angriff genommen wird; bb) auf die Zuschläge zur Grundvermögenssteuer bei Neubauten für die ersten 10 Jahre verzichten und für weitere 10 Jahre nur die halbe Steuer erheben; c) auf die Reichsregierung einzuwirken, daß sie bei Neubauten für die ersten 10 Jahre verzichtet aa) auf die Reichsvermögenssteuer, bb) auf die Reichseinkommensteuer, 4. Um die Rentabilität der Neubauten herzustellen, ist neben der Zinssenkung- darauf bedacht zu nehmen, die Baukosten und die laufenden Grundstückslasten durch die im Antrag aufgeführten Maßnahmen weitmöglichst zu senken. Nicht zu verkennen ist, daß es manchem wer fallen wird, sich zu den im Antrage vertretenen sedanken durchzuringen. Doch das völlige Fiasko des staatssozialistischen Gedankens zwingt zu einer grundlegenden Aenderung, die aus volkswirtschaftlichen und bevölkerungspolitischen Gründen baldigst in Angriff genommen werden muß. Um die Handwerksnovelle. Das Reichskabinett trat am 9. Juli unter dem Vorsitz des Reichskanzlers Müller in der Reichskanzlei zu einer Sigung zusammen, worin das Kabinett seinen Arbeitsplan auf Grund der Regierungserklärung festlegte. Die Gesetzentwürfe, die bereits in der Regierungserklärung angekündigt waren, betr. den Reichswirtschaftsrat, die Handwerksnovelle, das Berufsausbildungsgesetz und das Schankstättengesetz, wurden vom Reichstabinett verabschiedet. Samstag, den 28. Juli 1928. Der Reichswirtschaftsrat zur Arbeitsaufsicht. „ Gießener Zeitung" 15. August: Zahlung der Vermögensstener 1928, dritte Rate. Die Höhe des zu entrichtenden Betrages ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid. Keine Schon frist. Der Sozialpolitische Ausschuß des vorl. Reichswirtschaftsrats verabschiedete in den Sigungen am 16. und 17. Juli das Gut= achten über die beiden letzten Abschnitte des Entwurfs eines Arbeitsschutzgesetzes. Den Verhandlungen lag der vom Arbeitsausschuß erstattete Bericht zugrunde, der sich insbesondere mit dem 6. Abschnitt des Gesezentwurfs betreffend Arbeitsaufsicht auf der Grundlage der Bestimmungen der geltenden Gewerbeordnung beschäftigte. Die Arbeitnehmervertreter legten eine Entschließung vor, die eine Reorganisation der Arbeitsaufsicht im Sinne ihrer Uebernahme auf das Reich beantragte. Die Arbeitgebervertreter erklärten, der Verreichlichung der Arbeitsaufsicht nicht grundsäglich entgegen zu stehen. Der Zeitpunkt für eine solche Regelung wurde jedoch nicht für zweckmäßig gehalten. Die Vertreter der Verbraucherschaft, der freien Berufe usw. stimmten der von Arbeitnehmerseite vorgelegten Entschließung zu. Gegen die Uebernahme der berufsgenossenschaftlichen Aussicht machten sie gleichfalls starke Bedenken geltend. Der Sozialpolitische Ausschuß hielt es angesichts dieser geteilten Auffassung nicht für zweckmäßig, ein Mehrheitsgutachten abzugeben, sondern beschloß, die Stellungnahme der einzelnen Abteilungen als Gutachten seinem Bericht beizufügen. Eine Entschließung der Arbeitgeber und der Vertreter der Verbraucherschaft, der freien Berufe usw. zur Frage der Schwarzarbeit fand ebenfalls nur eine geringe Mehrheit. Die Arbeitnehmervertreter stimmten geschlossen dagegen. Neuregelung des Lohnabzugs ab 1. Ottober 1928. Dieser Zahlungstermin gilt nicht für die Landwirtschaft, die dafür am 15. 11. 1928 zwei Raten Vermögenssteuer auf einmal zu entrichten hat. 20. August: Abführung des Lohnsteuerabzugs für die in der Zeit vom 1. bis 15. 8. 1928 erfolgten Lohnzahlungen für das Markenverfahren; für das Ueberweisungsverfahren, falls die vom 1. bis 15. 8. 1928 einbehaltenen Steuerbeträge Rmt. 200 übersteigen. Keine Schon frist. Landessteuertermine für Hessen. 6. August: Ablauf der Schonfrist für die am 25. 7. 1928 fällig gewesene 2. Vorauszahlung der vorl. Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen für das Jahr 1928: Grund, Sondergebäude- und Gewerbesteuer. 15. August: Zahlung der Kirchensteuer für 1928-29, 2. Ziel. Verzugszinsen werden nicht erhoben, bei verspäteter Zahlung entstehen jedoch Beitreibungskosten. Dieser Termin gilt auch für die Landwirtschaft. Die in der Sigung des Reichstags vom 3. Juli abgegebene Regierungserklärung stellte bekanntlich eine Senkung der Eintommensteuer in Aussicht. Mit dieser Frage beschäftigte sich der Steuerausschuß des Reichstags in seiner Sigung vom 11. Juli. Nach dem Ergebnis dieser Beratungen sollen Sozialdemokraten, Demokraten und Zentrum dem Steuerausschuß einen gemeinsamen Antrag vorlegen, wonach der gegenwärtig in Höhe von 15 Prozent höchstens 2 R.-Mt. monatlich erfolgende Abzug vom Steuerbetrag auf 25 Prozent bezw. 3 R.-Mt. erhöht werden soll. Unter diese Ermäßigung würden Einkommen bis zu 15 000 R.- Mart jährlich fallen. Daneben soll eine weitere Ermäßigung der Steuerleistung durch eine Abrundung auf volle 5 R.-Mt. nach unten herbeigeführt werden. Die Neuregelung soll ab 1. Oktober in Kraft treten. Der Reichstag stimmte am 12. Juli mit 210 gegen 188 Stimmen in der Schlußabstimmung der Vorlage zu. Mit einem Einspruch des Reichstats tann noch gerechnet werden, zumal sich 6 Länder gegen die Lohnsteuersenfung erklärt haben. Lokales. Steuerkalender für Monat August 1928. Reichssteuertermine. 25. August: Staatl. Grund-, Sondergebäude und Gewerb stener, 3. Rate It. Vorauszahlungsbescheid für 1928. Schonfrist bis 5. 9. 1928. Straßensperrungen, Nr. 59. auf die Verunreinigung des Lahnwassers ein besonderes Augenmert richten. * Zunehmende Diebstähle in Badeanstalten. Am Montag, den 23. ds. Mts., nachm. zwischen 2,30 bis 5,30 Uhr, wurden in der Müller'schen Badeanstalt aus Zelle Nr. 26 ein braunes Portemonaie mit zirka 140 R.-Mt., zwei Hinterlegungsscheine und ein Achtel Anteillos der Preuß.- Süddeutschen Klassenlotterie Nr. 121 541 entwendet. Am 25. ds. Mts., nachm. zwischen 4 und 5 Uhr, wurden in der gleichen Badeanstalt aus Zelle Nr. 24, 20 R.-Mt. entwendet. Sachdienliche Mitteilungen nimmt die Kriminalpolizei entgegen. mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil- Club E. B., Gießen. Die Provinzialstraße Gießen- Marburg ist von Kilometer 93( Gemarkungsgrenze) bis Kilometer 91,3( Schüßenpfuhlbrüde) ab 24. Juli für etwa acht Wochen für jeglichen Fuhrverkehr gesperrt. Umleitung über Rohnhausen- Cappel. 6. August: Abführung des Lohnsteuerabzugs für Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. 7. bis 31. 7. 1928, bezw. im Ueberweisungsverfahren, wenn die bis zum 15. 7. 1928 einbehaltenen Beträge Rmt. 200 nicht überschritten haben, vom 1. bis 31. 7. 1928.- Keine Schon frist. * Warnung vor einem Betrüger: In den letzten Tagen trat in der Stadt ein Schwindler auf der sich als Dr. Brunner und Dr. Franke ausgab. Er besuchte Hotels und Cafees und ließ sich von Kellnern Darlehen geben, unter dem Vorgeben, er müsse dringend telegraphieren und dergl. mehr. In den meisten Fällen hatte er Erfolg, da er durch sein sicheres Auftreten und die Hinterlegung seines angeblichen Trauringes Vertrauen erweďte. Bei späterem Nachprüfen stellte es sich dann heraus, daß die in Pfand gegebenen Ringe minderwertige Neppringe waren. In einem anderen Falle hat der Schwindler einen grauen Sommermantel, einen Spazierstod und einen Neppring als Pfand hinterlegt. In dem Mantel befanden sich ein Damen- und ein Herrentaschentuch, letzteres mit dem Monogramm M. W. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Mantel mit Taschentücher und Spazierstock aus einem Diebstahl herrühren. Der Schwindler ist etwa 40 bis 45 Jahre alt, 1,65 bis 1,70 groß, ist von träftiger Statur, trug ab und zu eine Brille mit Goldeinfassung und graulichen Anzug( Pfeffer und Salz). Nach einer Zeitungsnotiz ist der gleiche Betrüger auch in Frankfurt/ M. aufgetreten. Sperrungsaufhebung: Die Hauptdurchgangsverkehrsstraße Gießen Bad Nauheim- Friedberg- Bilbel- Frankfurt a. Main Ein Gießener Sieger im Zwölffampf beim Deutschen Turnfest. Unter schwerster Konkurrenz fonnte Karl Reuter vom A. T. V. 1846 Gießen im Zwölftampf der Männer mit 208 Punkten den ersten Platz besetzen. Dieselbe Punktzahl erreichte der Deutschamerikaner Preuß von Chicago. 6. August: Abgabe der Bescheinigung an die Finanztasse, daß die Summe der im Juli 1928 abgeführten Steuerabzugsbeträge mit der Summe der im Juli einbehaltenen Lohnsteuerbeträge übereinstimmt. Keine Schon frist. * Hindenburgmarten. Die zum 80. Geburtstag des Reichspräsidenten herausgegebenen Hindenburg- Wohlfahrtswertzeichen tönnen noch bis Ende Juli 1928 zum Freimachen von Postſendungen benutzt werden. Hindenburgmarken, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht verbraucht sind, werden nicht zurück genommen. 10. August: Anmeldung und Zahlung der Börsenumsagsteuer für Juli 1928 im Abrechnungsverfahren. Keine Schon frist. * Revision der Schantgefäße. In Ausführung des Reichsgesetzes, betr. die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schantgefäße vom 20. Juli 1881 und 24. Juli 1909 wird ab 1. Auguſt 1928 innerhalb der Stadt eine allgemeine polizeiliche Prüfung der Schankgefäße vorgenommen werden. 15. August: Terminausfall. Landwirtschaft hat am 15. 8. 1928 feine Einkommensteuer- Vierteljahres rate zu leisten, sondern statt dessen zwei Vierteljahresraten am 15. 11. 1928. Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn. Zur Rüstung auf seinen 150. Geburtstag. Ein Vornam und der Vatersnamen Dem Sinn nach schön zusammenkamen; Johann*) ist Jahn, Jahn ist Johann Stets der geschloss'ne selbe Mann! Nicht drehst du dich im Kreis herum, Doch Namensgleichheit redet stumm: Von Gottes Gnade**) bin ich, was ich bin! So urteilt selber, Jahn, dein frommer Sinn! Gab dir die Not der Zeit das Schwert, Gamstag, mit dem A bradht werd Reuhan Die aus und geriet u Untergente die Chir forben Raulba bielt am let dor zahlreic Shotte Imtertagun Seffen- Najl tellung all nölfer, Bie Bom B vor Jahres eine außero Ders die G Bugba Aius Sche Buzbacher Bremfe am über den K Bad N Bis zum 26 4364 Auslä Limbur burger Ga Anton Ho eingelegt. Berteidiger redtsträftig Sachen auftalt ift Dr. Dengle Bad Wöris Kneippichen find ebenfa reide West wird, und stadt des weitere Be * Bei Higschlägen sind sofort die Kleider des Betroffenen zu öffnen. Der Verunglückte muß dann nach einem ruhigen und etwas fühlen Ort gebracht werden. Halb sizend sollte man ihm tühle Aufschläge auf Kopf und Schläfen machen. Trinten darf er nur wenig und langsam. * Tödlicher Unglückfall auf der Bahn. Jm Bahnhof wurde am Mittwoch nachmittag der Schaffner Retwich non einem Zug angefahren und an Armen und Beinen so schwer verletzt, daß er sofort in die Chirurgische Klinik überführt werden mußte. Der Berunglückte ist dort gestorben. So zeigtest du dich dessen wert; Inwendig warst du für den Frieden, Wo äußerlich er nicht beschieden. Zum Friedensreich" führt Friedric) doch, Zerbrach er doch des Welschen Joch. Und ,, Ludwig" heißt ,, berühmt im Kampf", Im Geisteskampf, im Pulverdampf. Ja, beides darf man von dir sagen: Du mußt dich selbst für Höchstes wagen! Das Vaterland- dein Heiligtum! Ludwig der Heilige heißt dein Ruhm! Selbst Christoph †) noch zu guterletzt, Auch wenn man dich zu Tode hetzt! Den Herren Christum trägst du mit, Wohin du mußt auf Schritt und Tritt! Die Namen künden zwar Beschwer, Du trägst sie Christo, Gott zur Ehr! * Milch, die nicht säuern soll, muß man mit ciner Zuckerzugabe abkochen. Auf ein Liter Milch ein gestrichener Eklöffel Zucker. So bleibt die Milch einige Tage gebrauchsfähig. Aus Nah und Fern. Wiesed. In der letzten Gemeinderatssitzung befaßte man sich mit dem Einspruch des Kirchenvorstandes gegen den Voranschlag. Der Kirchenvorstand machte alte Rechte und Ueberlieferungen aus dem Jahre 1861 geltend, doch blieb der Gemeinderat bei seinem Beschluß, daß der Kirche nur das bewilligt werden kann, wozu sich die Gemeinde gesetzlich verpflichtet fühlt. Böswillige Verunreinigung der Lahn. Das Polizeiamt schreibt uns: Es ist festgestellt worden, daß vor einigen Tagen das Lahnwasser mit einer Delmasse derart beschmukt worden ist, daß ein Baden in der Lahn kaum möglich war. Die Quelle der Verunreinigung fonnte noch nicht einwandfrei festgestellt werden. Ferner ist ein enthäuteter Kleintierkadaver an einer seichten Stelle der Lahn innerhalb der Stadt Gießen vorgefunden worden. Auch werden des weiteren von Kleingärtnern oft größere Mengen Unkraut in die Lahn geworfen! Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, daß diesem Unfug gehörig entgegengetreten wird. Erwünscht ist es auch, daß diejenigen Personen, welche eine Verunreinigung der Lahn durch andere wahrnehmen, der Polizei Mitteilung machen. Das Einwerfen von Kadavern in Flüsse, sowie jede Verunreinigung derselben ist strafbar. Das Polizei- und Feldschutzpersonal wird für die Folge Fahrrad und Wohnungsnot. Klein- Linden. Der Gemeinerat behandelte wieder die Kriegerdenkmalsfrage. Man steht auf dem Standpunkt, daß eine endgültige Stellungnahme in dieser Frage erst erfolgen tann, wenn eine Regelung über das Abnutzen des alten Friedhofs mit dem Kirchenvorstand erfolgt ist. Die Verhandlungen Der Mangel an Wohnungen hat die Freizügigkeit der Städter beschränkt. Es ist ihm nicht mehr, oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, seinen Wohnsitz in die Nähe der Arbeitsstätte zu verlegen, und aus diesen Schwierigkeiten ist eine neue Not entstanden. Die Wohnungsnot hat eine Vertehrsnot mit sich gebracht. Die öffentlichen Verkehrsmittel reichyen nicht mehr aus, und alle Versuche, dieser Not Herr zu werden, haben kein befriedigendes Ergebnis gehabt. Die jüngere Generation fann sich anderes als überfüllte Straßenbahnen Om nibusse usw. nicht mehr vorstellen. In den Hauptverkehrszeiten entbrennt ein Kampf um ein Plätzchen in den öffentlichen Bekehrsmitteln, u. der durch Wohnungsnot in Schwierigteiten gebracht Großstädter findet nicht einmal auf dem Wege zur und von der Arbeitsstätte eine Entspannung und Erholung. Lic. Dr. Viktor Kirchner, Jahns Urgroßneffe. Gottes Gnade, †) Christoph= Christus**) Johann, Jahn träger. Warum enig zu Miete noohnen? Baue mit Elgenheim- Baugeld der Baufparkaffe der Gemeinschaft der Sraunde Gemeinnügige Gelellichaft mit befchränkt. Baftung ID aftenrot Dürttemberg Unkündbare Tilgungsdarlehen zu 4 oder 5% Zins In 3 labren wurden 3701 Baufparern über 58 mill, RM. zur Derfügung gestellt. Sofortige Darieben werden nicht gegeben. 1 zu Fuß den langen Weg zur Arbeitsstätte zurück, andere machen nach der Arbeit den Marsch nach Hause. Die Ermüdung nach getanener Arbeit macht den Fußmarsch aber nicht immer zu einer Erholung. Das haben Millionen Werktätiger am eige nen Leibe erfahren, und sie haben Wohnungsnot und Vertehrsnöte durch die Benutzung eines als erledigt betrachteten Verkehrsmittel zu bekämpfen gesucht. Anders ist die Steigerung der Anzahl von Radlern und Radlerinnen von sechs auf zehn Millionen nicht zu erklären und man soll den Schlüssel zu dem Geheimnis des Nachkriegssieges der unscheinbaren Maschine aus Stahl und Gummi in diesem Kampf um wirtschaftliche Nöte suchen. Das Fahrrad löst die Wohnungsnot, soweit sie eine finanzielle Frage ist, in doppelter Hinsicht. Das Fahrrad versetzt seinen Herrn oder seine Herrin in die Lage, daß für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgegebene Geld in einem Vermögensobjekt anzulegen. War er gezwungen, monatlich etwa 10 M für Fahrkarten auszugeben, so fann er mit dieser Summe als monatliche Abzahlung in einem Jahr Eigentümer eines Fahrrades sein. Das Fahrrad hat aber noch andere Vorteile bei dem Mangel an Räumen. Man braucht für ein Stahlroß keinen Stall, teine Garage. Es ist anspruchslos, um Raum selbst in der kleinsten Hütte zu finden. Das Fahrrad braucht keine Wartung als eine gelegentliche Reinigung, Delung und ein Nachpumpen der Reifen. Alles Handgriffe, für die ein großer Apparat nicht benötigt wird. Man hat viele Gründe für die starke Vermehrung der Radfahrer trotz Motorrad und Kraftwagen angeführt. Man hat behauptet, die Welle des Sports habe die Liebe zu dem als überwunden betrachteten Fahrrad wieder entfacht, aber die Anzahl der Radfahrer ist in Deutschland so stark gestiegen, daß andere Gründe für das Anschwellen von sechs Vorkriegsmillionen auf zehn Nachkriegsmillionen maßgebend sein müssen. Bei dem Forschen nach der Ursache ist man auf das Problem der Wohnungsnot und der Verkehrsnot gekommen. Nur wenige Arbeiter und Angestellte haben ihren Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstätte. Die großen Werte liegen außerhalb der Stödte, aber selbst, wenn sie innerhalb der Städte liegen, sind die Entfernungen groß und ohne Zuhilfenahme öffentlicher Verkehrsmittel in kurzer Zeit nicht zurückzulegen. Der Städter muß Zeit sparen. Die öffentlichen Verkehrsmittel tönnen ihm in den Hauptverkehrszeiten teine Garantie für pünktliche Beförderung und für ein Mitkommen bieten. Der Großstädter braucht Entspannung, und er sucht sie bei der starken Inspruchnahme der Tageszeit durch den Arbeitsdienſt auf dem Wege zur und von der Arbeitsstätte. Viele opfern diesem Wunsche eine Stunde ihres Schlafes und legen Ueber bericht des Die ernd unte Die tonju men, gehe Stodung Der größte Vorteil dürfte aber wohl die Freizügigkeit und Unabhängigkeit sein, die das Rad dem Radler gewährt. Das Fahrrad ist für seinen Besitzer nicht nur das Arbeitstier, das ihm den Weg von und zur Arbeitsstätte verkürzen und erleich tern hilft, sondern es ist ihm ein Freund in freien Stunden. Es verschafft im Entspannung durch eine Fahrt nach getaner Arbeit es ist ihm Wandergenosse an arbeitsfreien Tagen. Es ist Kamerad, Freund und Arzt, und wenn man diese Vorzüge des Stahlrößleins erwägt, dann wird man verstehen, aus welchem Grunde das totgesagte Fahrrad in neuerer Zeit einen ſo starken Beweis seines Lebens gegeben hat. dem Bo erichwert auch die schentred Berichiel fristigen angejpan der bish Baujaiso Anfang laubnisse Bestand vollendur ermitteln feit der als vor nen, daß um etwa die Zahl gehen, li Ben, in im Jab günstige F Bon Emi Es is alte, mal Firmamen lingsprach Singet b Kirchen e Saus des In d wohnt in Bibelüber tung fein gezogen vorigen Was alles gele ten und a fich den R Das Größte derbarer Sprade u andere lan leben, da einen ung Deutschen Beit von worden 7.59 Augen Monte ben in braunes eine un lotterie Difchen Nr. 21 mmt b Lage Brunne Fees un eben, a meister ten un uen e mus, daj e waren en Gom Pfan und eit W. 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Der neue Ortsgeistliche, Pfarrer Kalbhenn, hielt am letzten Sonntag hier und in Appenrod und Dannenrob nor zahlreich versammelten Gemeinden seine Antrittspredigten. Schotten. Am heutigen Samstag beginnt hier die große Imfertagung, die der Imkerverband für Hessen, Kurhessen und Seffen- Nassau abhält. In der Turnhalle wird eine große Aus stellung allerlei Jmfereierzeugniße, wie Honig, Wachs, Bienenwölfer, Bienenstöde usw. eröffnet. Bom Vogelsberg. In vielen Gemeinden, besonders in den vor Jahresfrist durch Hagelschlag geschädigten Orten, herrscht eine außerordentlich große Kartoffelknappheit, wodurch besonders die Schweinehaltung sehr erschwert wird. Butzbach.( Ueberfahren und getötet.) Der Einwohner Julius Schepp aus Griedel wollte mit seinem Sohn aus dem Butzbacher Wald Holz holen. Auf dem Heimwege versagte die Bremse am Wagen. Schepp geriet unter die Räder, die ihm über den Kopf gingen, so daß der Tod auf der Stelle eintrat. Bad Nauheim. Die Bade- und Kurverwaltung teilt mit: Bis zum 26. Juli betrug der Gesamtbesuch 25 786 Gäste, darunter 4364 Ausländer. Anwesend waren am 26. Juli 5659 Gäste. Limburg. Der wegen Ermordung seiner Mutter vom Limburger Schwurgericht zum Tode verurteilte 20jährige Maurer Anton Horn hatte bekanntlich gegen das Todesurteil Revision eingelegt. Diesen Antrag hat er nunmehr ohne Wissen seines Berteidigers zurüdgenommen, so daß das Todesurteil damit rechtsträftig geworden ist. Sachenburg. Die seit einigen Jahren geplante Kneippturanstalt ist letztens errichtet worden. Unter Leitung des Arztes Dr. Dengler- Köln werden in der neuen Anstalt von dem in Bad Wörishofen ausgebildeten Personal alle Anwendungen der Kneippschen Heilmethode ausgeführt. Schwimm- und Luftbad sind ebenfalls bestens eingerichtet worden. Der schöne waldreiche Westerwald, der immer mehr von Fremden aufgesucht wird, und ganz besonders Hachenburg, das mit Recht die Gartenstadt des Westerwaldes genannt wird, haben hierdurch eine weitere Bereicherung erfahren. Zur Konjunktur im Baumarkt. Ueber die Konjunktur im Baumarkt schreibt der Wochenbericht des Instituts für Konjunkturforschung vom 4. Juli d. J.: Die Beschäftigung im Baugewerbe hält sich seit März dauernd unter dem Stand der entsprechenden Zeit des Vorjahres. Die tonjunkturellen Hemmungen, die darin zum Ausdrud fomDie men, gehen in der Hauptsache vom Wohnungsbau aus: Stodung auf dem Hypothekenmarkt als Folge der gegenüber dem Vorjahre eingetretenen Verengung des Kapitalmarktes erschwert die Finanzierung der Wohnbauten. Daran tonnte auch die vielfach versuchte kurzfristige Finanzierung durch 3wischenkredite" nur wenig ändern. Denn diese bedeutet nur eine Berschiebung der Schwierigkeiten bis zur Fälligkeit der kurzfristigen Kredite, aber keine entscheidende Erleichterung. Die angespannte Lage des Wohnungsbaumarktes kommt deutlich in der bisherigen Zahl der Bauerlaubnisse für die gegenwärtige Bausaison zum Ausdruck: In der Zeit von Oktober 1927 bis Anfang Mai 1928 wurden etwa um 5 bis 6 v. H. weniger Bauerlaubnisse als in der gleichen Zeit des Vorjahres erteilt. Der Bestand an Bauvorhaben, der sich aus dem Vergleich der Bauvollendungen und der erteilten Bauerlaubnisse annäherungsweise ermitteln läßt und der maßgebend für die Wohnungsbautätig= feit der nächsten Zeit sein dürfte, ist nicht unbeträchtlich geringer als vor Jahresfrist. Im ganzen ist gegenwäri: g damit zu rechnen, daß im Jahre 1928 das Bauvolumen im Wohnungsbau um etwa 10 v. H. geringer sein wird als im Jahre 1927. Auch die Zahl der Bauaufträge, die von der öffentlichen Hand ausgehen, liegt, nach der Entwicklung der ersten 5 Monate zu schliejem, in diesem Jahre um etwa 25 bis 30 v. 5. niedriger als im Jahre 1927. Doch scheint hier insofern die Lage etwas günstiger zu sein, als in diesem Jahre bedeutend größere BauEin Besuch beim Bibelübersetzer Dr. Hermann Menge. Bon Emil Die h1, Direktor der Württ. Bibelanstalt, Stuttgart. Es ist Sonntag Kantate. Mein Weg führt mich durch das alte, malerische Goslar am Harz. Hell strahlt die Sonne am Firmament; es ist, als ob an diesem Morgen die in voller Frühlingspracht erwachte Natur mit einstimmen wollte in das Singet dem Herrn". Und von den Türmen der ehrwürdigen Kirchen erschallen die Glocken und rufen die Gemeinde zum Haus des Herrn. In der stillen Thomasstraße an der Peripherie der Stadt wohnt inmitten lieblicher Gärten und schöner Anlagen der greise Bi belübersetzer Dr. Hermann Menge. Nur mit der Verbessetung seiner Bibelübersetzung beschäftigt, lebt er völlig zurückgezogen mit seiner betagten Gattin, mit der er im Oktober vorigen Jahres das Fest der diamantenen Hochzeit feiern durfte. Was hat doch dieser Mann in seinem langen Leben nicht alles geleistet! Als langjähriger Direktor höherer Lehranstaltem und als Herausgeber sprachwissenschaftlicher Werke hat er ichy den Ruf eines ausgezeichneten Philologen erworben. Aber dass Größte in seinem Leben ist doch das: Gott hat ihn in wundenbarer Führung dazu berufen, die Heilige Schrift in die Sprache unserer Zeit zu übersetzen und das in einem Alter, wo andere längst der Ruhe pflegen. Und nun darf er es noch erleben, daß seine Uebersetzung in einem wahren Siegeslauf emmen ungeahnt raschen Eingang bis über die Grenzen unseres deutschen Baterlandes hinaus gefunden hat. In der kurzen Beit von zwei Jahren sind über 35 000 Exemplare verbreitet woorden und es scheint die Mengebibel berufen zu sein, auf ,, Gießener Zeitung" vorhaben vergeben wurden als 1927, so daß der Gesamtwert der von der öffentlichen Hand in den Monaten Januar bis Mai vergebenen Bauaufträge gegenüber dem Vorjahre an= nähernd gleich geblieben ist. Dagegen waren bisher sowohl Zahl wie Wert der von Industrie und Handel erteilten Bauaufträge größer als 1927. Jm ganzen scheint es, daß zunächst der Rüdgang der Wohnbautätigkeit durch die Aufträge der öffentlichen Hand und namentlich durch die von Industrie und Han del in gewissem Umfange ausgeglichen worden ist. Jedenfalls deutet die Lage auf dem Baustoffmarkt darauf hin, daß der Bedarf an Baumaterialien feine wesentliche Einbuße erlitten hat. Hierfür spricht auch, daß die Baustoffpreise im ganzen bis zur Gegenwart eine leicht ansteigende Tendenz aufweisen. Sejfische Ausführungsbestimmungen zum Einheits- Bewertungsgeseß. In der letzten Nummer dieser Zeitung sind die Bewertungsrichtlinien für die Grundstücke zur neuen Feststellung der Einheitswerte bekanntgegeben worden. Im Anschluß hieran veröffentlichen wir die nachstehende Rechtsverordnung des Präsidenten des Landesfinanzamts Darmstadt über die Anwendung von Zu- oder Abschlägen zum Normalbewertungssak für Grundstücke in besonders guter oder besonders schlechter Lage. Verordnung über die Bewertung zwangsbewirtschafteter Grundstücke im Bezirk des Landesfinanzamts Darmstadt. Auf Grund des§ 28 Sat 1 und§ 32 der Durchführungsbestimmungen zum Reichsbewertungsgesetz für die zweite Feststellung der Einheitswerte und zum Vermögensteuergesetz für die Veranlagung für 1928 bestimme ich im Benehmen mit der Hessischen Regierung folgendes: 1. Bestimmung der Gemeinden mit abweichenden Bewertungssägen auf Grund des§ 28 Sat 1 RBew. BS. DB. 1928. § 1. Villen. Für Villen kommen die in§ 24 Abs. 1 Satz 2 RBew. VSt. DB. 1928 für besonders gute Lage und schlechte Lage vorgesehenen erhöhten und ermäßigten Bewertungssäge in Betracht in den Gemeinden Darmstadt, Gießen und Offenbach. § 2. Geschäftsgrundstücke. Für Geschäftsgrundstücke kommen die in§ 25 Abs. 1 Satz 3 RBew. VSt. DB. 1928 für besonders gute Lage, schlechte Lage und besonders schlechte Lage vorgesehenen erhöhten und ermäßigten Bewertungssäge in Betracht in den Gemeinden Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms. § 3. Mietwohngrundstücke. Für Mietwohngrundstüde tommen die in§ 26 Abs. 1 Sat 3 RBew. VSt. DB. 1928 für schlechte Lage und besonders schlechte Lage vorgesehenen ermäßigten Bewertungssätze in Betracht m den Gemeinden Darmstadt, Gießen und Offenbach. Als schlechte und besonders schlechte Lage gelten insbesonders die Altstadtteile dieser Städte. § 4. Grundstücke, die teils Wohnzweden, teils gewerblichen Zweden dienen. Wird bei Grundstücken, die teils Wohnzwecken, teils gewerblichen Zweden dienen, nach§ 29 Abs. 1 RBew. VSt. DB. 1928 jeder Teil für sich bewertet, so finden die§§ 2, 3 auf den betreffenden Teil Anwendung. 11. Bestimmung der Gemeinden mit Zu- und Abschlägen wegen besonderer Verhältnisse auf Grund des§ 32 RBew. BSt. DB. 1928. a) Nach§ 32 Nr. 1 RBew. BSt. DB. 1928. § 5. Sämtliche Grundstüdsgruppen( Villen, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstüde, sowie Grundstücke, die teils Wohnzweden, teils gewerblichen Zweden dienen, sind zu bewerten mit einem Abschlag in Höhe von 10 v. H. von vem sich nach §§ 24-31 RBew. VSt. DB. 1928 ergebenden Gesamtwert in der Gemeinde Wimpfen. b) Nach§ 32 Nr. 2 RBew. BSt. DB. 1928. Jahrzehnte hinaus Gemeingut der deutschen Christenheit zu werden. Es war mir eine herzliche Freude, in dem einfachen, aber doch so trauten Heim dieses gottbegnadeten Mannes verweilen und mich mit ihm aussprechen zu dürfen. Und wie freute sich auch Dr. Menge selbst, wieder einmal über seine Lebensführungen und erfahrungen zu reden und von dem Werden seines Bibelwertes zu erzählen. Dabei wird er nicht müde, die Gnade unseres Gottes zu rühmen, die ihm so reichlich widerfahren ist. Dr. Menge, der heute im Alter von 87% Jahren steht, fühlt sich geistig noch überaus frisch und klar, und wenn ihn auch förperliche Schwachheit, besonders der Augen, je und je ernstlich zur Schonung mahnt, hat er sich doch vor wenigen Wochen, einem inneren Drange folgend, entschlossen, nochmals an eine gewaltige Aufgabe zu gehen: an die Uebersetzung der alt= testamentlichen Apokryphen. Dieser Arbeit gehört nun sein ganzes Sinnen und Denken, ihr opfert er seine ganze Zeit und Kraft. Da sitzt der greise Gelehrte an seinem von der Sonne freundlich beschienenen Schreibtisch, umgeben von seinen Büchern, und arbeitet und übersetzt rastlos von morgens bis abends, und Gott schenkt ihm täglich neue Kraft und legt offensichtlich seinen Segen auch auf diese neue Arbeit. Wenn in nicht zu ferner Zeit auch die Apokryphen in der Menge'schen Uebersetzung vorliegen werden, wird das weithin begrüßt werden, weil ja doch, wie Luther sagt,„ die Apokryphen der Heiligen Schrift zwar nicht gleich zu achten, aber dennoch nüßlich und gut zu lesen sind." Kantate ,, Singet dem Herrn"! Dies war nicht nur an jenem Sonntagmorgen der Unterton, der das Menge'sche Haus erfüllte, nein, das ist der Ton, der im Herzen des treuen Mannes fortklingt, bis er es mit neuen Zungen anstimmen darf, drüben in der Ewigkeit. § 6. Nr. 59. Sämtliche Grundstücksgruppen( Villen, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, sowie Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils gewerblichen Zweden dienen, sind zu bewerten mit einem Abschlag in Höhe von 10 v. 5. von dem sich nach§§ 24-31 RBew. VSt. DB. 1928 ergebenden Gesamtwert in allen Ge meinden des besetzten Gebiets. III. Anwendungszeitraum. § 7. Die vorstehenden Bestimmungen finden Anwendung auf die Hauptfeststellung der Einheitswerte nach dem Stand vom 1. Januar 1928 und auf Neu- und Nachfeststellungen, die auf einen Feststellungszeitpunkt vorzunehmen sind, der in den mit dem 1. Januar 1928 beginnenden Hauptfeststellungszeitraum fällt. Darmstadt, den 12. Juli 1928. Der Präsident des Landesfinanzamts Darmstadt. Glässing. Nichtzwangsbewirtschaftete Grundstüde. Sie sind bekanntlich mit dem Ertragswert( dem 18fachen des jährl. Reinertrags) jedoch nicht über den gemeinen Wert hinaus zu bewerten. Zur Ermittlung des Reinertrags sind die Präsidenten der Landesfinanzämter berechtigt, Pauschsätze festzusetzen für diejenigen Grundstückslasten( Nebenleistungen, Instandhaltungskosten und sonstige Grundstüdslasten), die nicht aus Steuerlasten bestehen. Der Präsident des Landesfinanzamts Darmstadt hat hierüber folgende Bekanntmachung erlassen: Befanntmachung über den Pauschsah für die nicht aus Stenerlasten bestehenden Grundstüdslasten. Auf Grund des§ 36 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Reichsbewertungsgesetz für die zweite Feststellung der Einheitswerte und zum Vermögenssteuergesez für die Veranlagung 1928 vom 9. Juni 1928( Reichsgesetzbl. 1 S. 174) bestimme ich für den Bezirk des Landesfinanzamts Darmstadt im Benehmen mit der Hessischen Regierung folgendes: $ 1. Zur Ermittlung des Reinertrags der bebauten, nicht zwangsbewirtschafteten Grundstücke im Sinne der oben genannten Durchführungsbestimmungen tönnen für die nicht aus Steuerlasten bestehenden Grundstüdslasten( Rebenleistungen, Instandhaltungskosten, sonstige Grundstückslasten, sowie für Abnukung 25 v. H. des jährlich im Durchschnitt nachhaltigen Rohertrags von diesem ohne Nachweis abgezogen werden. § 2. Die vorstehenden Bestimmungen finden Anwendung auf die Hauptfeststellung der Einheitswerte nach dem Stande vom 1. Januar 1928 und auf Neu- und Rachfeststellungen, die auf einen Feststellungszeitpunkt vorzunehmen sind, der in den mit dem 1. Januar 1928 beginnenden Hauptfeststellungszeitraum fällt. Darmstadt, den 12. Juli 1928. Der Präsident des Landesfinanzamts Darmstadt. J. V.: Dr. Hellwig. Geschäftliches. Billiges Baugeld. Die bekannte Bausparkasse der Gemeinschaft der Freunde in Wüstenrot- Württ., das größte und älteste 3wedsparunternehmen Deutschlands hat wiederum eine neue Baugeldzuteilung an 576 ihrer Bausparer in Höhe von insgesamt 8 004 700,- Reichsmart zu verzeichnen. Damit sind nun durch dieses rein gemeinnützige Werk in 3½ Jahren insgesamt 58 Millionen Reichsmart für 3 701 Bausparer zum Bau von Eigenheimen zur Verfügung gestellt worden. Dieser Erfolg ist ganz überragend, wenn man bedenkt, daß die gesamten Mittel ohne jegliche fremde Hilfe nur von den Bausparern selbst aufgebracht sind und als unfündbare Baudarlehen zu dem billigen 3ins von 4 oder 5 Prozent bei äußerst günstigen Abzahlungsbedingungen gegeben werden. Die Bausparkasse der Gemeinschaft der Freunde in Wüstenrot ist tatsächlich innerhalb von 3½ Jahren zu einem beachtlichen Wirtschaftsfaktor geworden; sie hat in anerkennens werter Weise mit dazu beigetragen, den Wohnungsbau, insbe sondere den Bau von Eigenheimen zu fördern. Verantwortlich: Paul Christian Klein in Gießen. Dr. Oetker's Einmache- Hülfe ( Gingganas Wertzeichen) Rein Salicylsäure 2% Grem Ganz außer Gefahr ist Ihr Eingemachtes, denn ein Verderben durch Schimmel oder Gärung ist ausgeschlossen, wenn Sie Dr. Oetker's Einmache- Hülfe gebrauchen. Es ist das einfachste, billigste und trotzdem ausgezeichnete Verfahren. 1 Päckchen Dr. Oetker's Einmache- Hülfe für 7 Pfg. genügt, um 10 Pfd. eingemachte Früchte, Marmelade, Gelee, Fruchtsäfte, Gurken usw. haltbar zu machen. Gebrauchsanweisung ist jedem Päckchen aufgedruckt! Dr. Oetker's Einmache- Rezepte erhalten Sie kostenlos in den einschläg. Geschäften. Verlangen Sie ebenda das neue farb. illustr. Rezeptbuch, Ausg. 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Hauptgewinn, 1 Motorrad im Werte von Weitere Gewinne im Werte von RM. 700, 500, 300, 200, 100, 50, 20, 10 u. 5, sowie 60000 Werbeprämien im Werte von je 2 RM. Auf Wunsch werden den Gewinnern an Stelle " der Gewinne von RM. 300.- aufwärts 90% des planmäßigen Wertes in bar ausgezahlt. Lospreis nur RM. 1.A. Dinkelmann, Worms Postscheckkonto 15 194 Frankfurt a. M. Hier bei: Staatl. Lotterie- Einnehmer Flimm, außerdem bei: Cigarrenhaus E. Reuter( früh. Buchacker), Josef Chambré, L. Eifert, Konr. Emmerich, L. Joost, Herm. Kuhl, S. Loeb, Friseur Lotz, Wilh. Semmler, Wilh. Weber, in Watzenborn bei Hermann Fett. Zur Hochzeit, allen Festen und Gelegenheiten fertigt Reden, Gedichte, Prologe, Tafellieder usw. schnellstens an Heimverlag, Radolfzell a. Bodensee. Fernsprecher 2525 u. 2526 Nr. 59. Kl.Conditorei und Café p. bald od. später von Fachmann zu mieten gesucht, evtl. geeignete Räume. Offerte an Artur Boecker, Wiesbaden, Friedrichstr. 48. 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