Nr. 34. g übernommen. eld sehr in die er mit dem um ar). Mit eini: Sießen, 4. Hans nia Gießen. Als mar angeführt. e Strede unge ahrer wohl eine gruppe flar her4. Hans Preis. Windau, DromGießener Zeitung ( Neueste Nachrichten) Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. - Für Aufbewahrung oder RüdRedaktionsschluß früh 8 Uhr. lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. und fließt sich 41. Sahrg. chfahren wurde, hneetreiben auf. die Straße nach lfte des Weges Stunde 28 Min. Endspurt noch e, die bei besseväre, war nicht rte sich alles auf iehen, aber die n später glüdte le sich Döringer t Meter zurüd. fam aber nicht n die Gebrüder rer auch durchs Die übrigen hat ßte Adam- Wißteiner erwartet Ziel. 2. Volz( Germa rmania Gießen) eßen) 2:12 Std. ns klappte ausigung so schwach entliche Energie Schneetreiben zu Digkeit, am Ziel Bieren- aber für die 65 Km. or schmeichelhaft. Ehrenpreise. In net veranlagten ich vereint sind. dem demnächst ffurt" zu betei Rm.- Rennen des meister für 1928 in in Gießen. HERT UGH! 2% G BEI UNG LD JNFALL RM. GS AG LZWEI MILLIONEN odlich. lich, Nordanlage 31 errn dafs pe sein, au beim Bohus dem Leib Dose und Linosparsam. e Späne, erwachs Boden! Politische Tagesschau. Das Reichslabinett hielt am 27. April eine Sigung ab, in der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann über die Frage eines Kriegsächtungspakts berichtete. * Der Reichsrat genehmigte am 27. April endgültig die Richtlinien des Notprogramms für die Förderung des Absages von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Angenommen wurden weiter die Richtlinien für die Umschuldungskredite und die Richtlinien für die Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens. Reichsaußenminister Dr. Stresemann gab am 26. April ein Abschiedsessen für das afghanische Königspaar. König Aman Ullah wird am 3. Mai in der Sowjetunion eintreffen und nach fiebentägigem Aufenthalt sich nach der Krim begeben, von wo er nach der Türkei reisen wird. Fürst Bismard, der Enkel des Altreichskanzlers, ist zum ersten Legationssekretär an der deutschen Botschaft in London ernannt worden. Er war bisher Legationssekretär in Stockholm. Zu den kommenden Wahlen. Die Kandidaten der Volksrechtpartei in Hessen: 5. 1. Oberlandesgerichtspräsident Dr. Best Darmstadt, 2. Rektor Schüttler Frankfurt a. M., 3. Bürgermeister i. R. Porth Offenbach, 4. Frau Anna Walz- Darmstadt, Studienrat Prof. Dr. Dauth- Worms, 6. Studienrat Dr. Seußel Gießen, 7. Kaufmann Bargmann- Groß- Umstadt. Die Liste des Landbundes. An der Spitze stehen die Abg. Dorsch, Mossel- Rheinhessen, Glaser Nordheim, Fen che l- Oberhörgern, Jäger- Rheinh., und Friedrich- Mossau, Odenw. Abg. Glaser soll auch auf die Reichsliste kommen. Kindereien im thüringischen Parlament. Jm Thüringischen Landtag hat ein sozialdemokratischer Abgeordneter in seiner Etatsrede die Kirche heftig angegriffen. Much beschimpfte er den Minister Paulsen so sehr, daß schließlich die bürgerlichen Abgeordneten den Saal verließen. Dieses Schauspiel wiederholte sich, als dann ein bürgerlicher Abgeord: meter zu Wort fam, von sozialistischer Seite. Das gleiche Spiel wurde dann bei jedem folgenden Redner von der gegnerischen Seite fortgesetzt.- Und so etwas vor den Wahlen! Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M Samstag, den 28. April 1928 Eine 6- Millionen Anleihe Hessens. Eine Bankengruppe unter Führung der Deutschen Bank hat mit der hessischen Regierung eine achtprozentige Anleihe im Be= trage von sechs Millionen Mark abgeschlossen. Die Auflegung zur Zeichnung wird bereits Anfang nächster Woche erfolgen. Der Ausgabekurs beträgt voraussichtlich 94% v. H. * Erweiterung der hessischen Gewerbesteuer. Der Entwurf des Hessischen Gewerbesteuergesetzes für 1928, der zur Zeit im Finanzausschuß zur Beratung steht, sieht auch die Heranziehung der Konsumvereine und der freien Berufe ( Rechtsanwälte, Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Geometer, Architekten, Heilgehilfen und Hebammen) zur Gewerbesteuer vor. Ein Antrag, die Konsumgenossenschaften euerfrei zu lassen, wurde abgelehnt. Auflösung des Landesfinanzamtes in Darmstadt? 1 Wie von amtlicher Seite verlautbar wird, bestätigt sich der Plan, die Landesfinanzämter Darmstadt und Kassel aufzuheben. Das dann in Frankfurt zu errichtende Landesfinanzamt soll für die Provinz Hessen- Nassau und für den Freistaat Hessen zuständig sein. Begründet wird der Plan damit, daß das Darmstädter Landesfinanzamt einen zu kleinen Bezirk zu verarbeiten habe. ..Die Herrschaft der minderwertigen. Ihr Zerfall und ihre Ablösung". Edgar J. Jung sagt in der Einleitung seines Buches „ Die Herrschaft der Minderwertigen, ihr Zerall und ihre Ablösung" „ Die Kriegsgeneration liebt das Wort keineswegs. Nicht über Politik zu schreiben, politisch zu wirken, ist ihr Begehren. ... Was uns Jungen heute die Feder in die Hand drückt, sind zweierlei Umstände: einmal die tatsächliche Unmöglichkeit, im politischen Leben so zu wirken, wie es unser Herzenswunsch wäre; sodann aber auch notgedrungen das Zugeständnis an eine Zeit, die nur durch das Wort beherrscht wird". Der Verfasser hat erreicht, was er als Begehren der Kriegsgeneration bezeichnet: Sein Buch ist nicht eine der vielzuvielen Schriften über Politik; dieses Buch ist Politit. Schon der Titel„ Die Herrschaft der Minderwertigen": ein Werturteil von schneidender Schärfe, hineingeschleudert in eine an politischem wie geistigem Pazifismus, an Verständigungs| dusel und Kompromißbereitschaft krankende Zeit.„ Ihr Zerfall und ihre Ablösung": der mitreißende Glaube an den ge= schichtsnotwendigen Sieg der eigenen, der guten Sache. Das Buch geht aus von der tiefsten Grundlage völkischen Lebens, von der Einstellung des Einzelmenschen zum Leben Die„ Bremen Flieger bei Newyork gelandet. und zum Bolf. Die„ Minderwertigen", die unsere Zeit beherr Die„ Bremen"-Flieger sind in dem Fordflugzeug, von Lake St. Agnes fommend, gestern gegen Mittag in Curtißfield bei Newyork eingetroffen. Als das Fordflugzeug mit den Transozeanfliegern ausrollte und zum Stillstand kam, verließ keiner der Insassen die Kabine. Alle Aufforderungen, sich zu zeigen und herauszukommen, blieben unbeantwortet. Schließlich fuhr ein geschlossenes Auto unter der Obhut eines höheren Polizeibeamten dicht an das Flugzeug heran. Die Flieger wurden buchstäblich in den Wagen gehoben, Der sofort unter der Bedeckung einer Polizeieskorte in den Flugzeugschuppen der Junkerswerke hineinrollte, dessen Tore sich sofort schlossen. Die Besagung der ,, Bremen" wird die Reise nach Washington mit der Eisenbahn fortsetzen, da der anhaltende Regen einen Flug nicht ratsam erscheinen läßt. Beileidstelegramm an Frau Bennet. Newyork. Die„ Bremen"-Besatzung hat an Frau Bennet ein Beileidstelegramm gerichtet, in dem es heißt, die Gattin des Verstorbenen möge etwas Trost finden in dem Bewußtsein, daß Bennet so gestorben sei, wie er immer gelebt habe, in steter Bereitschaft, anderen zu helfen. Frau Bennet und Amerika hätten Durch den Tod des Fliegers einen unersetzlichen Verlust erlitten. Die Flieger beabsichtigen, an der Begräbnisfeier des Fliegers Bennett in Washington teilzunehmen, der ihnen helfen wollte, und unterwegs einer Lungenentzündung unterlag. * Die Dzeanflieger erhalten die höchste amerikanische Fliegerauszeichnung. Washington. Dem Senat ist eine Vorlage unterbreitet worden, durch die Präsident Coolidge ermächtigt werden soll, die höchste amerikanische Auszeichnung für Flieger, das ,, Distinguished Flying Croß", den„ Bremen"-Fliegern zu verleihen. Der Militärausschuß des Kongresses hat den Antrag angenommen. * Tatsächlich über den Ozean zurück? Newyork. Fitzmaurice schreibt in den ,, Newyork Times", die Ozeanflieger beabsichtigten, innerhalb der nächsten zehn Tage nach Irland und dann nach Deutschland weiterzufliegen. schen, sind die Individualisten, die Menschen, die in sich selbst Sinn und Inhalt des Lebens sehen und ihr Handeln nach dieser Maxime bestimmen: dem„ Ich" als dem höchsten Werte wird alles untergeordnet; das„ Jch" beugt und opfert sich feinem höheren Wert. Mit schonungsloser Klarheit zeigt Jung, wie der Individualismus alle Gebiete des völkischen Lebens zersetzt hat: Kultur, Staat, Wirtschaft; außenpolitisch brachte diese Lebensauffassung unser Volk an den Rand des Abgrundes, ja in den Abgrund höchster Lebensgefahr. Die Umkehr, den Anfang der Rettung sieht Jung in dem Erwachen des„, metaphysischen Triebes" des deutschen Menschen im Kriege. Angesichts des Todes rang sich der Frontsoldat zu neuer Sinndeutung des Geschehens durch, indem er sich höherer, überindividueller Verbundenheit bewußt wurde, in der er Erlösung fand. Sinn des Menschenlebens ist das Leben des Volkes, dem der Einzelne Dasein und geprägte Form" verdankt. Auf den Schlachtfeldern erstand neu die überindividuelle, völkische Sittlichkeit, die ihre höchste Erfüllung im Opfer für den höheren Wert, im Opfer des Einzelnen für sein Volk findet. Den Gegensatz der beiden Gesinnungen und die Forderungen der völkischen Auffassung verfolgt der Verfasser bis in alle Verzweigungen des Volkslebens. Der Mut zu einer so umfassenden und eingehenden Programmatik ist nach der leidenschaftlichen Abrechnung des grundsätzlichen Teils die zweite Tat dieses Buches, die mitreißt. Mag über Einzelheiten noch gestritten werden Jung glaubt selbst nicht, für jede Notwendigkeit den Stein der Weisen gefunden zu haben, aber daß in Zukunft über diese Dinge überhaupt unter großen Gesichtspunkten mit Erfolg diskutiert werden kann, das danfen wir Jung. der aufrüttelnde Die Tiefe der geistigen Grundlegung, Schwung und die sachliche Gründlichkeit und Weite machen das Buch zur heute bedeutsamsten programmatischen Schrift des neuen Nationalismus, zu dem sich der Verfasser am Ende des Buches bekennt. Seine Wirkung auf die einzelnen Gruppen der nationalen Bewegung wird wohl durch die Tatsache gefördert, daß der Verfasser und sein Werk von keinem einzelnen Verband für sich in Anspruch genommen und dadurch in den Augen der„ Konkurrenz" belastet werden kann. Auch die weltanschaulichen Gegner werden an dem Buch nicht vorübergehen können, wenn sie überhaupt noch Ueberzeugungskraft und Schwung zum geistigen Kampf aufbringen. B. ( Gießener Tageblatt) Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pig., die 90mm breite Retlame- Petitzeile 96 Pfg. Platz vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung. Nummer 35 Gewerbe, Grund und Sondergebäudesteuer für 1928. Jm Steuervorauszahlungsgesetz vom 28. März ds. Js. sind die Richtlinien für die Gewerbe-, Grund- und Sondergebäudesteuerleistungen für 1928 gegeben worden. Da endgültige Gesetze noch immer nicht zur Verabschiedung gelangten, blieb nichts anderes übrig, als anzuordnen, daß diese Steuern in gleicher Höhe wie im letzten Jahre vorauszahlungsweise zu zahlen sind und zwar spätestens am 25. der Monate April, Juni, August, Oktober, Dezember 1928 und Februar 1929. Die Steuerpflich= tigen erhalten über die Höhe der zu entrichtenden Vorauszahl= ungen einen schriftlichen Bescheid. Man hat aber auch bei der Verabschiedung dieses Gesetzes die Gelegenheit wahrgenommen, endlich einmal endgültige Bestimmungen über die seitherigen Vorauszahlungen an Gewerbe-, Grund- und Sondergebäudesteuer zu treffen und zwar hat man die Steuerpflichtigen für die Jahre 1925 bis einschließlich 1927 als endgültig abgegolten erklärt durch die seitherigen Vorauszahlungen, insoweit diese ordnungsgemäß und vollständig ge= leistet worden sind. Unter die Gewerbe-, Grund- und Sondersteuer bis einschließlich 1927 ist nunmehr also endgültig ein Strich gezogen; es besteht daher vorausgesetzt, daß die Vorweder auszahlungen ordnungsgemäß entrichtet worden sind die Gefahr, daß Nachforderungen für diese Zeit noch erfolgen, noch die Hoffnung, daß von den Vorauszahlungen etwas zurückvergütet wird. Eine Kritik über Vorzüge und Nachteile. dieser Regelung soll hier unterbleiben. Die einzige Ausnahme besteht, wonach eine Rückzahlung an Gewerbesteuer für 1927 dann zu erfolgen hat, wenn die Vorauszahlung um wenigstens ein Viertel und mindestens um 10 R.-Mt. höher ist, als der Betrag, der zu zahlen wäre nach dem z. Zt. dem Landtag vorliegenden endgültigen Gewerbesteuergesetz für 1928. Wer sich hierauf stützen will, hat also zunächst die Verabschiedung des Gewerbesteuergesetzes für 1928 und dann die Veranlagung für 1927 abzuwarten, die lediglich erfolgt, um die endgültigen Vorauszahlungen für 1928 und die etwaigen Herauszahlungsverpflichtungen für 1927 im Sinne vorstehender Vorschrift festzustellen. Die Erstattungen haben von Amts wegen zu erfolgen, Antragstellung ist also nicht erforderlich, jedoch tut man gut, die etwaigen Erstattungsrechte zu kontrollieren. Die Erstattung gilt jedoch nur für die Gewerbesteuer, nicht etwa auch für Grund- und Sondergebäudesteuer; vorläufig ist noch nichts von der Absicht verlautet, auch ein endgültiges Grund- und Sondergebäudesteuergesetz zu verabschieden. Bei den jetzt zu leistenden Vorauszahlungen in Höhe der legtjährigen Steuerschuld, die durch einen neuen Steuerbescheid angefordert werden, sind die für 1927 gewährten Stundungen in den Fällen zu berücksichtigen, in denen Steuerermäßigung für 1926 wegen Fristversäumnis nicht mehr hat verfügt werden fönnen. Seither etwa versäumte Erlaßanträge auf Sondergebäudesteuer können in diesem Jahre innerhalb der Rechtsmittelfrist nachgeholt werden. Die früher bereits gewährten Dauererlässe auf Sondergebäudesteuer müssen von amtswegen weiterhin berücksichtigt werden. Von der Erhebung von vorläufiger Gewerbesteuer ist die Landwirtschaft befreit worden, da deren Befreiung in dem dem Landtag vorliegenden Gewerbesteuergesetz entsprechend der im Reichsbewertungsgesetz getroffenen Einteilung vorgesehen ist. Zur Aufrechterhaltung des seitherigen Belastungsverhältnisses wäre erforderlich, daß der im Staat und in den Gemeinden durch Gewerbesteuern zu erhebende Gesamtbetrag entsprechend nerkürzt und der Ausfall der von der Landwirtschaft zu zahlenden Grundsteuer zugeschlagen wird. Hoffentlich wird dies sowohl beim Staat, als auch in den Gemeinden berücksichtigt, wofür Landtag und Gemeinderäte Vorsorge treffen mögen. Das Vorauszahlungsgesetz ermächtigt auch die Gemeinden, ihrerseits entsprechende Vorauszahlungen zu erheben, wofür ebenfalls ein vorläufiger Steuerbescheid zu erteilen ist. Die Umsatzsteuerfreiheit des reinen Handels. Paragraph 7 des Umsatzsteuergesetzes besagt, daß bei Abwidlung mehrerer von verschiedenen Unternehmern über dieselben Gegenstände oder über Gegenstände gleicher Art abgeschlossenen Umsatzgeschäfte nur die Lieferungen derjenigen Unternehmer steuerpflichtig sind, die den unmittelbaren Besitz übertragen. Der Uebertragung des unmittelbaren Besizes durch einen Unternehmer steht die Uebertragung durch denjenigen gleich, der die Gegenstände auf Grund eines besonderen, mit dem Unternehmer abgeschlossenen Vertrags für diesen besitzt, es sei denn, daß er lediglich die Beförderung der Gegenstände übernommen hat. Ueber die Auslegung dieser Befreiungen ist eine umfangreiche Literatur entstanden. Der Reichsfinanzhof hat in seinen Entscheidungen bestimmte Richtlinien herausgearbeitet. Von den Entscheidungsgründen dreier Urteile aus der letzten Zeit geben wir nachstehend zur Orientierung Kenntnis: Zur Umsatzsteuerpflicht des reinen Handels. § 7 UStG. - - - V A 688/27( wird nicht U. des RFH. v. 21. Februar 1928 in der Slg. veröffentlicht) Aus den Gründen: In der Rechtsbeschwerde hält die Beschwerdeführerin daran fest, daß Steuerbefreiung nach§ 7 UStG. einzutreten habe, weil in den streitigen Fällen die Ware nicht auf Lage genommen worden sei. Nach den Feststellungen im Berufungsurteil handelt es sich Samstag, den 26. April 1928. hier durchweg um Lieferungen, bei denen die Waren von dem Lieferer der Beschwerdeführerin unmittelbar an deren Abnehmer versandt worden sind. Die Vorinstanz hat jedoch die Steuerbefreiung nach§ 7 UStG. versagt, weil nach ihrer Anschauung die Beschwerdeführerin dadurch den unmittelbaren Besitz an den gelieferten Maschinen erworben und weiter übertragen hat, daß sie abgesehen von der Besichtigung und Nachprüfung einzelner Maschinen am Bahnhof in J. in allen streitigen Fällen die Maschinen nach der Ankunft bei den Abnehmern auf Vollständigkeit und Betriebssicherheit geprüft, Montagearbeiten vorgenommen und etwa vorhandene Mängel abgestellt hat. Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist die bloße Besichtigung der Ware und die Prüfung, ob vertragsmäßig geliefert worden ist, nicht geeignet, den unmittelbaren Besitz im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu verschaffen( vgl. U. vom 24. Juni 1927 V A 308/27, RStBI. 183). Anders ist die Sache zu beurteilen, soweit Montagearbeiten vorgenommen oder vorhandene Mängel abgestellt worden sind, um die Maschinen betriebsfähig zu machen. In diesen Fällen hat die Beschwerdeführerin in Erfüllung des Lieferungsvertrags sich betätigt und der Wave diejenige Behandlung angedeihen lassen, die sie abnahmefähig machte. Dadurch hat die Beschwerdeführerin aber den unmittelbaren Besitz an der Ware erworben und nach Abschluß ihrer Arbeiten an den Abnehmer übertragen. Wieder anders sind die Fälle gelagert, in denen es einer Montage oder Abschlußarbeiten nicht bedurfte, die Maschinen vielmehr betriebsfähig waren und auch vom Abnehmer in Betrieb genommen wurden, nach einiger Zeit aber, weil Mängel aufgetreten waren, von Leuten der Beschwerdeführerin wegen der von dieser übernommenen Gewährleistung wieder in Stand gesetzt wurden. Die Vorinstanz hat hiernach in den Fällen die Steuerbefreiung zu Unrecht versagt, in denen die Beschwerdeführerin lediglich eine Besichtigung und Prüfung der vertragsmäßigen Beschaffenheit der Maschinen vorgenommen hat oder in denen die Beschwerdeführerin nach Erfüllung ihres Lieferungsvertrags erst auf Grund von Mängelrügen tätig geworden ist. Lokales. Straßensperrungen, mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil- Club E. B., Gießen. Wehrdorf Ehringshausen, im Straßenzug Wehlar- Herborn, vom 28. 4. bis 10. 5. Umleitung: Bechlingen- Breitenbach. Frankfurterstraße in Gießen, im Straßenzug Gießen- Frankfurt a. M., vom 1.- 10. Mai; Umleitung in Richtung Wetzlar über Heuchelheim- Azbach, in Richtung Frankfurt a. M. über Leihgestern- Großen- Linden. * Straßensperrung. Am kommenden Montag, den 30. April 1928, wird ein baufälliger Kamin auf dem Stadtkirchturm abgebrochen. Zur Verhütung von Unfällen durch herabfallende Steinmassen auf die Straße wird die Kirchstraße zwischen Kirchenplatz und Burggraben am Montag, den 30. April 1928 für allen Verkehr polizeilich gesperrt. * Die Stimmtartei für die Reichstagswahl am 20. Mai liegt vom 29. April bis 6. Mai zur öffentlichen Einsicht in der Bürgermeisterei, Bergstraße, Zimmer 13, aus. Wer sich das Wahlrecht sichern will, überzeuge sich rechtzeitig, daß sein Name in der Stimmkartei enthalten ist. * Wann tann ich nach Amerita telephonieren? Von jetzt ab werden Verbindungen im Fernsprechverkehr DeutschlandAmerika von 12,30 Uhr nachmittags bis 2 Uhr nachts, vom 29. April an bereits von 11,30 Uhr Uhr vormittags bis 2 Uhr nachts hergestellt. * Ernennung. Zum Gesangs- und Musiklehrer von sämtlichen höheren Schulen Gießens wurde Lehrer Blaß von GroBen- Linden ernannt. Keine Rückzahlung der Ruhegehaltsgebührnisse. Ruhegehaltsgebührnisse, die rechtskräftig zuerkannt und im guten Glauben angenommen sind, können nach einem Urteil des Reichspersorgungsgerichts nicht durch Berichtigungsbescheid zurückgefordert werden. Nach einer Verfügung des Reichsarbeitsministers sind die Verwaltungsbehörden an diese Auffassung ge= bunden. Der Dienst am Kunden. Jeder Handwerksmeister, der Wert auf die Erhaltung seiner Kundschaft und auf deren Zunahme legt, muß darauf bedacht sein, diese so zuvorkommend wie nur möglich zu behandeln. Die Kunst des Verkaufens der Erzeugnisse und des Anbietens der Leistungen ist angesichts des ge gesteigerten Wettbewerbs zu einem wahren Dienst an dem Kunden geworden. Nur der Meister, der es im Verkehr mit seiner Kundschaft an einer entgegenkommenden und höflichen Behandlung nicht fehlen läßt, wird heute sein Geschäft ausbauen können. Der Kunde muß beim Verhandeln mit dem Geschäftsinhaber den Eindruck gewinnen, als wäre der Meister nur für ihn ganz allein da und suche an seinen Augen innerhalb des Möglichen seine Wünsche abzulesen. Verkehrt wäre es, wollte ein Handwerksmeister etwa eine Reklamation mit barschen, zurückstoßenden Antworten abweisen. Ist die Beschwerde des Kunden selbst noch so geringfügig oder gar unangebracht, so erscheint es heute besser, von dem Grundsaz auszugehen, daß der Kunde immer recht hat, als etwa diesen eines Besseren, womöglich noch in ungeschickter Weise, belehren zu wollen. Leider will es scheinen, als ob diese Grundeinstellung noch nicht Allgemeingut im Handwerk geworden sei. Man begegnet immer wieder in Verbraucherkreisen in dieser Hinsicht den lebhaftesten Klagen. Es ist natürlich unmöglich, diesen allgemeinen Beschwerden nachzugehen, allein ihre ständige Wiederkehr läßt wohl doch die Schlußfolgerung zu, daß nicht immer und überall die rechte Einstellung zum Kunden erfolgt. Erst kürz= lich brachte eine Tageszeitung längere Ausführungen zu dem angeblich sprichwörtlichen Aerger mit den Handwerkern, worin darüber geklagt wurde, daß bei der Annahme von Reparaturarbeiten kein Preisangebot gemacht werde und die Ausführung der Arbeiten nur in größter Unpünktlichkeit und niemals zum vorgesehenen Tag bezw. zur festgesetzten Stunde erfolge. Sind ,, Gießener Zeitung" * Der geplante Neubau einer Heilstätte für Tuberkuloseerkrankungen der oberen Luftwege soll nunmehr sofort in Angriff genommen werden. Bis Ende nächsten Jahres wird die neue Heilstätte einschließlich der inneren Einrichtung fertigge= stellt sein, so daß Anfang 1930 mit der Inbetriebnahme zu rechnen ist. * Leichenfund. Donnerstag wurde im Stadtwald am alten Steinbacher Weg die Leiche eines seit Montag vermißten 18 Jahre alten Handlungsgehilfen aufgefunden. Der junge Mann, Sohn einer hiesigen Familie, hat sich erschossen. In der elterlichen Wohnung hatte der bedauernswerte junge Mensch u. a. zwei Abschiedsbriefe zurückgelassen. Ueber die Beweggründe zur Tat fehlt bis jetzt noch jeder Anhaltspunkt. * Durch die außerordentlich gedrückten Schweinepreise für Schlachtscheine fühlten die Bauern der Umgegend sich veranlaßt, unter Umgebung von Auffäufer und Schlächter, ihre Schweine selbst zu schlachten und an den Mann zu bringen. Die erfreuliche Folge ist ein weiteres Sinken der Schweinefleischpreise. Leider sagt die gestrige Bekanntmachung der Fleischerinnung Gießen nicht, um wieviel die Preise gesenkt worden sind. * Jhr 150jähriges Jubelfest begeht morgen die FreimaurerLoge ,, Ludwig zur Treue". Sie wurde am 26. April 1778 unter Leitung von Kammergerichtsassessor von Dietfurth eingesetzt. Die Loge hat sich in sozialen Werken sehr verdient gemacht so hat sie u. a. die Kleinkinderschule in der Dietzstraße gegründet. * Die Polizeibeamten der Gemeinden Oberhessens faßten in einer hier abgehaltenen Provinzialversammlung eine Entschließung, in der sie ihr Bedauern darüber aussprachen, daß sie nicht in das Polizeibeamtengesetz eingereiht worden sind. Sie fordern mit Nachdruck, daß in das neue Gemeindebeamtengesetz eine Bestimmung aufgenommen wird, die die vollbeschäftigten Gemeindepolizeibeamten den Staatspolizeibeamten gleichstellt. Aus Nah und Fern. Großen- Linden. Mittwoch entstand im Mark- Wald ein Waldbrand, der mit großer Schnelligkeit um sich griff. Den Bemühungen zahlreicher Waldarbeiter und Bahnbeamten ge= lang es schließlich, die Flammen zu unterdrücken, ehe sie sich in allzu großer Weise ausdehnen konnten. Alle Umstände weisen darauf hin, daß der Brand durch leichtfertige Raucher entstanden ist. Hessischer Kirchengemeindetag zu Offenbach. Die Hessische Landesvereinigung des Deutschen Evangelischen Gemeindetages veranstaltet am kommenden Sonntag einen Kirchengemeindetag zu Offenbach. Um 10 Uhr finden Festgottesdienste in allen Kirchen Offenbachs statt. Die Hauptversammlung findet nachmittags um 2 Uhr statt. Die Vorträge werden im Evangelischen Vereinshause, Kirchgasse 11, abgehalten. Wezlar. Ein Brieftauben- Sonderzug trifft morgen hier ein. Mehrere tausend Brieftauben werden dann bei günstigem Wetter aufgelassen. Verschiedenes. Frühling in Moskau. Die ungewöhnlich warmen Tage, deren wir uns kürzlich erfreuen durften, haben auch in Moskau eine vorzeitige Temperatursteigerung zur Folge gehabt, die aber, wie man an= nimmt, nicht von langer Dauer sein wird. Immerhin kann man zur Zeit die typischen Frühlingserscheinungen in Moskau beobachten, die sich vor allen Dingen in einem geradezu hoffnungslosen Zustande der Straßen bemerkbar machen. Man watet knöcheltief in einer Schlammbrühe, da der schmelzende Schnee sämtliche Kanäle und Abzugsröhren verstopft. Gleichzeitig fangen die Schneemassen auf den Dächern der Häuser und die von den Dachrinnen herabhängenden Eiszapfen an zu tauen, und was man an Nässe nicht von unten bekommt, das wird einem solchermaßen von oben zuteil. Die Fuhrwerke und Lastwagen tommen nur mühsam in dem tiefen Morast vorwärts, der für Schlittentufen, wie für Räder ein gleich unangenehmes Hindernis bildet. An allen Eden und Enden sieht man fluchende Kutscher, die sich vergeblich bemühen, ihre in dem Schneebrei steckengebliebenen Vehikel wieder flott zu machen zweifellos diese Angaben übertrieben, so erscheint es uns doch notwendig, daß grundsätzlich der Kunde zeitig genug über den poraussichtlichen Preis aufgeklärt wird, damit nicht nachher die Verärgerung kommt und zu einer Abwanderung der Käufer führt. Ebenso selbstverständlich ist es, daß alle gegebenen Zusagen eingehalten werden müssen. Tritt tatsächlich einmal eine unvorhergesehene Verzögerung ein, so ist die Benachrichtigung an den Auftraggeber durch Anruf oder durch kurzen Bescheid auf einer Postkarte geboten. Die Unpünktlichkeit einzelner schadet dem ganzen Berufsstand. Allerdings soll nicht verkannt werden, daß sehr häufig Reparaturarbeiten verlangt werden, welche die aufgewandte Arbeit kaum lohnen. Aber auch in diesem Falle ist es besser, sie in der notwendigen zuvorkommenden Weise zu erledigen. Der bereits oben erwähnte Artikel verlangt hierfür die Errichtung besonderer ,, Warenhäuser", da das Handwerk die kleineren Reparaturen doch nicht ausführen wolle. Das stimmt natürlich nicht und verdient schärfste Zurückweisung. Die Errichtung besonderer Warenhäuser für Reparaturen müßte natürlich zu einer schweren und dauernden Benachteiligung für das Handwerk führen. Vielleicht läßt sich hier der Vorschlag in die Tat umsetzen, den vor zwei Jahren der Vorsitzende des Reichsverbandes des deutschen Handwerks, Klempnermeister Derlien, machte, in dem er anregte, einen gemeinsamen Innungsdienst für diese nicht lohnenden kleinen Reparaturen anzulegen.( Vgl. den Aufsatz„ Zeitliche Betrachtungen" in Heft 24 des Deutschen Handwerksblattes vom 15. Dezember 1926). Von einer ge= meinsamen Stelle aus würde dann das Innungsauto die verschiedenen Kunden zur sofortigen Erledigung der Kleinarbeiten aufsuchen. Alle etwa erforderlichen Ersatzteile müßten sich im Wagen befinden. Auf alle Fälle ist diese Anregung wert, überprüft und womöglich in die Tat umgesetzt zu werden; denn diesen zuvorkommenden Dienst am Kunden kann heute auch das Handwerk nicht mehr entbehren. Nr. 35. und Vorübergehende um Hilfe ansprechen. Mit vielem Fluchen, Peitschenknallen, Schieben und Ziehen geht es dann von Zeit zu Zeit ein Eckchen weiter, aber bald kommen die erschöpften Pferde wiederum nicht mehr vom Fled. Diese Zustände werden noch verschlimmert dadurch, daß die Moskauer Straßen mit Holzpflaster versehen sind, dessen Blöcke sich bei dem Tauwetter voll Wasser saugen und aufquellen, so daß sie aus ihrem Lager springen. Viele Straßenbahnschienen werden dadurch gelockert und Weichen beschädigt, und Verkehrsunfälle aller Art sind an der Tagesordnung. Die Bevölkerung bewegt sich watend durch die Straßen und Gummischuhe und wasserdichtes Schuhzeug sind zur Zeit unentbehrliche Requisiten. % Der größte Hund der Welt. Natürlich besitzt ihn Amerika! Er heißt Jlak, ist eine Kreuzung des weißen Polarwolfes mit einem Alaskahunde und lebt mit seinem Herrn, Mr. Bill Strother in Los Angeles. Das riesige Tier ist in seiner gewöhnlichen Haltung über einen Meter groß, doch wenn es sich auf die Hinterbeine stellt, so überragt es den größten Menschen, denn es ist dann nahezu 2 Meter und 25 Zentimeter hoch. Jlak wiegt 195 Pfund, was für einen Hund immerhin ein stattliches Gewicht ist. Troß seiner Größe und halbwilden Abstammung ist Jlak jedoch, so behauptet wenigstens sein Herr, ein gutmütiger und friedfertiger Hund, der aufs Wort gehorcht und sehr kinderlieb ist, so daß das kleine Töchterchen des Besizers ihn zu ihrem liebsten Spielgefährten ernannt hat. * Können Krokodile„ ,, weinen"? -Gamstag, Aus F Kläger, Lehrmeister pegen nicht und wegen Klägers wa Lehrling be Lehrzeit best nung feine C nate zurüdge aus, da er laffen. Der Vat 1927( Entla beendet habe laffung und gungszeit. als Schaden Lehrling erf validenkarte folgedessen möglichkeiten Der Bet der Gesellen wesen, bezw. Lehrvertrag gefehen; eine Invalidenfar versicherungs Das H wies in se den Kläger ten Gründe ab. Es fügt teres entfalle nicht von den Zusammenha von Ausweis ling feinen Tari Der Klä Man spricht oft von Krokodilstränen und meint damit Tränen, die nicht so ganz echt gemeint sind, nicht einer wirtlichen Gemütsbewegung entsprungen sind, sondern mehr gemacht und erkünstelt sind, um etwas vorzutäuschen, was nicht wirklich vorhanden ist. Wie kommt man aber dazu, gerade das Kro fodil in Beziehung zu diesen falschen Tränen zu bringen? Ist das Krokodil so besonders falsch unter den Tieren und vor allem: tann es tatsächlich Tränen vergießen und„, weinen"? Nun, im menschlichen Sinne bestimmt nicht, wohl aber kann das Krokodil unter gewissen Umständen Töne von sich geben, die täuschend an die weinende Stimme eines Kindes erinnern. Dies aber soll, so will es die Sage wissen, durchaus Absicht und bewußte Täuschung sein: wenn das Krokodil Hunger verspürt und gerne ein Opfer heranloden möchte, dann fängt es an, wie ein Kind zu weinen und von dieser Stimme angelodt, kommen wohl auch oft Menschen herbei, die meinen, daß sich ein kleines Kind irgendwo verirrt hat, und die es retten wollen: statt dessen kommen sie in die unheimlich und gefährliche Nähe des Krokodils, das nun ein leichtes Spiel hat, sein Opfer einzufangen. Und so erklärt man sich die Entstehung der Redensart ,, Krokodilstränen vergießen". Vom deutschen Lied im Ausland. Unter dem Namen ,, Vereinigung der Milwaukeer Sänger" hat sich in Milwaukee ein deutscher Sängerverband gebildet. Der Vereinigung schlossen sich an: Männerchor Hermannssöhne, Männer chor Germania, Milwaukee- Männerchor, Kärnter Gesangverein, Bäcker- Biederkranz, Barden- Männerchor, Gesangssektion der Freien Gemeinde, Männerchor Eichenkranz, Schwaben- Männerchor, Milwaukee- Liederkranz, Gesangssektion des Turnvereins Milwaukee. * Der Gesangverein„ Uhlandbund" in Newyork feierte mit einem großen Festkonzert sein 75jähriges Jubiläum. Man hat bei dieser Gelegenheit die alten Protokollbücher des Vereins nachgeschlagen und dabei entdeckt, daß schon in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts der Gedanke unter den Deutsch amerikanern aufgetaucht war, ein Denkmal für General Steuzu errichten. Am 15. März 1857 traf man sich zur Grünbung eines Steuben- Denkmals. Mit dem ,, Uhlandbund" standen die„ Steuben Guard" und die„ Steuben Blues" an der Spitze der Bewegung. Im Jahre 1858 wurde bereits eine „ Steuben- Gesellschaft" ins Leben gerufen; es wurden Festlich teiten zum Besten des Denkmalfonds veranstaltet. Der Ausbruch des Bürgerkrieges ein paar Jahre später machte den Plä nen ein Ende. Der Sängerbund des Nordwestens von Nordamerika hält vom 14. bis 16. Juni ein Sängerfest in Milwaukee ab. Das Sängerfest des Neu- England- Sängerbundes findet vom 1.- 3. September in Lawrence( Mass.) statt. * In der Hauptstadt Paraguays, Asuncion, zählen die deut schen Gesangvereine mehr als 800 Mitglieder. Das nächste Bundessängerfest des Jtajahytal- Sängerbundes ( Brasilien) findet am 29. April 1928 in Toquaras statt. * Die Warschauer Philharmonie( Polen) hatte den Meister schen Gesangverein, Kattowig, eingeladen, die H- moll- Messe von J. S. Bach in Warschau( zum erstenmal!) aufzuführen. Die Auf führung fand am 19. Februar im großen Saal der Philharmonie statt. Ueber 2000 Personen füllten den großen Saal. Der Rigaer Sängertreis feierte sein 70. Stiftungsfest dur Konzert und Festabend im Kreise vieler Gäste. * Der Rigaer Liederkranz unternahm am 25. März eine Konzertreise nach Dorpat. Er sang unter Leitung von W. Becker im Deutschen Theater zu Dorpat und erntete reichen Beifall. Der Deutsche Singverein Prag( Tschechoslowakei), verstärkt durch die mitwirkenden deutschen Männergesangvereine Prag und Tauwih, brachte die„ Hohe Messe in H- moll" von J. S. Bach zur erfolgreichen Aufführung. Unter den zahlreichen Konzertbesuchern bemerkte man auch den Präsidenten Masaryk. Ende vorigen Monats gelangte in Lodz( Polen) Schumanns „ Paradies und Peri" zur sehr erfolgreichen Aufführung. Den Cor stellte der durch Frauenstimmen verstärkte Lodzer Männergesangverein. als Tischlerg während der Parteien ver der ab 1. Ju einbart, daß einer halber angerechnet Der Kläger volle Zahlu fchließlich W Nr. 35. Nr. 35 t vielem Bluden dann von Bell die erschöpften Zustände werden er Straßen mit i dem Taumette aus ihrem Lage δαδικά gelode aller Art find a fich watend dur es Schulzeug fin t. tJlat, ist ein Alaskahunde un os Angeles. Das über einen Me stellt, so überrag hezu 2 Meter un , was für eine Croß seiner Größ so behauptet we ertiger Hund, de o daß das klein en Spielgefährte "? und meint dami nicht einer wit ern mehr gemad was nicht wirkli gerade das Kre zu bringen? J eren und vor al und ,, weinen" wohl aber tam e von sich geber Kindes erinnen durchaus Abfid fodil Hunger ver te, dann fängt s Stimme angelod meinen, daß fi Die es retten wo ch und gefährli el hat, sein Opl ntstehung der R lusland. -Samstag, den 26. April 1928. uteer Sänger" he gebildet. Der Ve nssöhne, Männe ter Gefangverein Sesangsfektion de Schwaben- Männe bes Turnverein Aus der Arbeitsgerichts- Praxis. Fristlose Entlassung eines Lehrlings. Kläger, Vater eines Bäderlehrlings, flagte gegen den Lehrmeister seines Sohnes auf Zahlung einer Entschädigung wegen nicht rechtzeitiger Aushändigung der Entlassungspapiere und wegen angeblicher fristloser Entlassung. Der Sohn des Klägers war vom 15. November 1924 bis 15. November 1927 Lehrling bei dem beklagten Bäckermeister. Nach Ablauf der Lehrzeit bestand er jedoch vor dem Prüfungsausschuß der Innung seine Gesellenprüfung nicht und wurde deshalb um 6 Monate zurüdgesetzt. Bei seinem Lehrherrn schied er in dieser Zeit aus, da er sich schwere Verfehlungen hatte zuschulden kommen laffen. Der Vater verlangte für die Zeit vom 15. bis 25. November 1927( Entlassungstag) den Gesellenlohn, da sein Sohn die Lehre beendet habe. Er bestritt ferner das Recht einer fristlosen Entlassung und verlangte den Gesellenlohn für die gesetzliche Kündi= gungszeit. Außerdem verlangte er Zahlung des Gesellenlohnes als Schadenersatz für die Zeit bis zum 12. Februar 1928, da der Lehrling erst nach wiederholten Vorstellungen dann seine Invalidenkarte und seine Entlassungspapiere bekommen habe. Infolgedessen habe er in der Zwischenzeit wiederholte Arbeitsmöglichkeiten verpaßt. Der Beklagte wandte dagegen ein, daß durch Nichtbestehen der Gesellenprüfung die Lehrzeit auch noch nicht beendet ge= wesen, bezw. der Lehrling noch kein Geselle geworden sei. Im Lehrvertrag sei nur Kost und Wohnung als Entschädigung vorgesehen; eine in der ersten Zeit der Lehre irrtümlich geklebte Invalidenkarte habe keine Bedeutung, da der Lehrling nicht versicherungspflichtig sei. " Gießener Zeitung" hieraus eine Zahlung von 198,72 RM. Das Arbeitsgericht veturteilte den Beklagten zur Zahlung eines Betrages von RM. 38. u. zwar mit der Begründung, daß der Kläger einen Anspruch auf die tariflichen Sätze habe. Dieselben seien nicht ab= dingbar, da es sich um einen für allgemein verbindlich erklärten Tarif handle. Die Absprache eines niedrigeren Lohnsates als im Tarif vorgesehen, sei hiernach unwirksam. Der Kläger müsse aber beweisen, daß er für die geleistete Arbeit nicht zu seinem Lohn gekommen sei. Der Beklagte habe die geleisteten Arbeitsstunden bestritten und der Kläger sei daher voll beweis: pflichtig. Da die von beiden Parteien überreichten Lohnlisten feine volle Aufklärung gäben, habe die Kammer dem Kläger in freier Würdigung des Sachverhalts einen Betrag von RM. 38 für die Wegezulage zugesprochen. Diese müsse dem Kläger gewährt werden, weil sie vereinbart war und es sei unerheblich, ob der Beklagte sie freiwillig nur deshalb zugesagt und gezahlt habe, weil er glaubte, der Kläger werde sich mit dem vereinbarten Lohn begnügen. Das Handwerksgericht beim Amtsgericht Iserlohn wies in seiner letzten Sigung vom 13. März ds. Js. den Kläger aus den von dem Beklagten angeführten Gründen tostenpflichtig und ohne Berufungsfähigkeit ab. Es fügte noch hinzu, daß der Anspruch deshalb ohne weiteres entfalle, weil die behauptete Arbeitslosigkeit des Klägers nicht von dem Beklagten verschuldet sei und nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Nichtausstellung bezw. Uebersendung von Ausweispapieren stehe, auf welche der Kläger als Lehrling teinen Anspruch gehabt habe. * Tariflohn für den Weg zur Arbeitsstelle. Im übrigen könne der Kläger den Beweis für die geleiste ten Arbeitsstunden jetzt nicht mehr antreten, da das Arbeitsverhältnis schon seit Monaten gelöst twar. Der Kläger ist bei dem Beklagten längere Zeit hindurch als Tischlergehilfe beschäftigt gewesen und zwar insbesondere während der Zeit vom 4. Juli 1927 bis 28. Januar 1928. Die Parteien vereinbarten einen Stundenlohn von zunächst 80 Pfg., der ab 1. Juli auf 85 Pfg. erhöht wurde. Es wurde ferner vereinbart, daß der Weg vom Bahnhof bis zur Arbeitsstelle mit einer halben Stunde vereinbarungsgemäß als Arbeitsleistung angerechnet werden solle, weil der Tariflohn 97 Pfg. betrage. Der Kläger verlangte nun aus seinem Arbeitsverhältnis die volle Zahlung des Tariflohnes für die gesamte Arbeitszeit, einschließlich Weg vom Bahnhof zur Arbeitsstelle, und beanspruchte Die Auskunftspflicht in Steuerfachen. I. Auskunftspflicht in eigenen Sachen. Nach den Bestimmungen der Reichsabgabenordnung ist jeder Steuerpflichtige verpflichtet, auch außerhalb der Steuererklärung und ohne daß eine solche vorangegangen ist, Ausfunft zu erteilen. und Geschäftsbücher, die ihm zur Verfügung stehen, einzusehen und, soweit nötig, Aufzeichnungen daraus zu entnehmen. Die Auskunft kann jedoch dann verweigert werden, wenn die Bejahung oder Verneinung der Fragen ihm selbst oder einem nahen Angehörigen die Gefahr einer Strafverfolgung zuziehen würde. Als naher Angehöriger gilt: Die Beamten der Finanzämter sind berechtigt, Grundstücke und Räume der Steuerpflichtigen innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitsstunden zu betreten, um im Steuerinteresse an Ort und Stelle notwendige Abschäzungen vorzunehmen. Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, ihnen jede Auskunft und Nachweisung zu erteilen, deren sie benötigen. Wertsachen muß der Steuerpflichtige auf Verlangen vorlegen und ist auch verpflichtet, den Steuerbeamten Einsicht in die Behältnisse zu gewähren oder zu verschaffen, in denen er sie verwahrt. Der Steuerpflichtige hat also auch die Pflicht, den Steuerbeamten auf Verlangen Einblick in Tresors bei Banken zu gewähren. 1. der Verlobte, 2. der Ehegatte, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, 3. wer mit dem Befragten in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie im zweiten oder dritten Grade verwandt oder im zweiten Grade verschwägert ist( Onkel, Neffen, Schwäger). Durch die§§ 179, 180 RAD. ist das Berufsgeheimnis der Aerzte, Rechtsanwälte und Geistlichen gewahrt. Kommt der Steuerpflichtige den Anordnungen des Finanzamtes nicht nach, die es innerhalb seiner gesetzlichen Befugnisse im Besteuerungsverfahren( einschließlich der Vorbereitung, Sicherung und Nachprüfung der Besteuerung) trifft, so kann sie das Finanzamt gemäß§ 202 AD. durch Geldstrafen, Ausführung auf Kosten des Steuerpflichtigen und unmittelbar erzwingen. II. Auskunftspflicht dritter Personen. Nach§ 167 RAD. ist jeder Besitzer eines Grundstücks verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen sämtliche Bewohner mit Namen, Berufsstellung, Geburtsort und Geburtstag anzugeben. Die Haushaltungsvorstände haben den Hausbesitzern über die Personen, die zu ihrem Haushalt gehören, einschließlich der Untermieter und der Schlafstellenmieter Auskunft zu erteilen. Der Auskunftspflichtige unterliegt auch einer gewissen Vorlegungspflicht, insofern er, wenn das Finanzamt mit Geneh migung des Landesfinanzamts verlangt, verpflichtet ist, die Urkunden und Schriftstücke einschließlich der einschlagenden Stellen seiner Geschäftsbücher zur Einsicht vorzulegen, die sich auf bestimmt zu bezeichnende Rechtsvorschläge beziehen. Unter den gleichen Voraussetzungen hat er Wertsachen vorzulegen, die er für den Steuerpflichtigen verwahrt, und Einsicht in verschlossene Behältnisse zu gewähren, die er dem Steuerpflichtigen überlassen hat. Die Banken sind beispielsweise verpflichtet, der Steuerbehörde Einsicht in Schließfächer eines bestimmt bezeichneten Kunden, gegen den ein Steuerermittelungsverfahren schwebt, zu gewähren. Kommt der Auskunftspflichtige den Anordnungen des Finanzamts, soweit es berechtigt ist, diese zu treffen, nicht nach, so kann sie das Finanzamt auf Grund des§ 202 RAD. erzwingen. Auch wer nicht als Steuerpflichtiger beteiligt ist, ist, soweit nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, verpflichtet, dem Finanzamt über Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Ausübung der Steueraufsicht oder in einem Steuerermittelungsverfahren für die Feststellung von Steueransprüchen von Bedeutung sind. Die Auskunft ist wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen. Derjenige, der die Auskunft nicht aus dem Gedächtnis geben tann, ist verpflichtet, Schriftstücke Hieraus ergibt sich, daß jeder weitestgehend verpflichtet ist, der Steuerbehörde über bestimmt bezeichnete Rechtsvorgänge Auskunft zu geben, soweit nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Humor. Doppelfinnig. Kann man sich nicht die Altertümer des Schlosses ansehen?"- ,, Jezt leider nicht, die Frau Gräfin und ihre Tochter sind ausgefahren." Enfant terrible. Karlchen( zur Tante, die auf Besuch ge= tommen):„ Tante, wo hast du denn die Geschenke, die du mir gebracht hast?" ,, Welche, denn mein Kind?" Karlchen: ,, Na, Papa sagte doch gestern, das wird eine schöne Bescherung, wenn die tommt!" - Passend ausgedrückt. Wirt:„ Sie haben mich rufen lassen! Was wünschen Sie?" Tourist:„ Ich möchte ein Tischtuch mit fleckenloser Vergangenheit!" Verantwortlich: Paul Chrißian Klein in Gießen. Nordamerita wantee ab. bundes findet o n, zählen die de Der. wport feierte m biläum. Man ücher des Verein in den fünfzig unter den Deut ir General Steu man fild zur Grin Uhlandbund" sta t. n Blues" an d urde bereits ei wurden Fest altet. Der! r machte den! ÜBERGRÖSSE 1873 NEUE KYRIAZI EINE NEUE De vissen KENNER wirklicher Qualität wissen, weshalb die Cigaretten NEPTUNE und APIS über die ganze Welt verbreitet sind und unab. hangig von dem Auf und Nie der der Wettbewerbskampfe seit Fahrzehnten eine Sonderstellung einnehmen. KYRIAZI CIGARETTEN geniessen den aussergewöhnlichen Ruf niemals Qualitätsschwankungen unterwor fen zu sein. 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