1.57 belr das gebiet H. Olatzi bela seitigt. ühle mig willig und ersenden. S orodont 3 Ich l und beoba nach für verloren, ußerdem i ein getom hlorodont mer bejon nach den wit ch., Chlorode ets lauten, dend rein. 0.9 nterlegt.) N urch Kauf Nt. Chloroh bfg. Chlorel haben ind ange nured dafür zurid trete Chreibgewa stellen ke u. Telep Eingehen rforderlich haffenbur NCHEN HING 0 nip undem Ho a waffer Beinbrand oßbrem mila find nod ergeben. weg Gießener Zeitung ( Neueste Nachrichten) Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr.- Für Aufbewahrung oder Rüdfendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. 41. Jahrg. Politische Tagesschau. Die englische Regierung hat beschlossen, der Kohlenindustrie fofortige Hilfe zu gewähren. Sie hat wegen der Zunahme der Arbeitslosen und der Schließung weiterer Bergwerke finanzielle Unterstügungen, besonders für die Kohlenausfuhr, bewilligt. Gefahr für den deutschen Bergbau! Wie aus Washington verlautet, soll der Pakt zur Aechtung des Krieges am 28. August in Paris unterzeichnet werden. Die: es Datum soll von Kellogg gewählt worden sein, der dem Vernehmen nach Mitte August nach Europa abreisen wird. Der schwere Eisenbahnunfall auf dem Hauptbahnhof Münthen hat dem Reichsverkehrsminister Anlaß gegeben, sich sofort mit dem Generaldirektor der Deutschen Reichsbahngesellschaft ins Benehmen zu sehen, um die in Frage kommenden Verhält: nisse vollständig zu klären, und um über die etwa erforderlichen Maßnahmen Uebereinstimmung zu erzielen. Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M Samstag, den 21. Juli 1928 Gott" zum Vortrag. Dann folgte eine Ansprache des Präsiden= ten des Deutschen Sängerbundes, Rechtsanwalt Dr. List- Berlin. Seine Rede klang in eine Huldigung auf Schubert aus. Hieran schloß sich das Festprogramm mit Gesangschören und Or= chestervorträgen. Der Verfassungstag in Hessen. Im Volksstaat Hessen wird der Verfassungstag in diesem Jahre im gleichen Rahmen wie in den Vorjahren gefeiert. Die öffentlichen Gebäude tragen am 11. August Flaggenschmuck in den Reichs- und Landesfarben; wenn nur eine Gelegenheit zum Aufziehen der Fahne vorhanden ist, sollen unter allen Umständen die Reichsfarben gezeigt werden. Zur Teilnahme der Beamten und Angestellten an der Verfassungsfeier ist für die hessischen Behörden am 11. August Büroschluß angeordnet, was so zu verstehen ist, daß an dem genannten Tag Sonntagsdienst gehalten wird. Da der 11. Auguſt auch dieses Jahr in der Regel noch in die Schulferien fällt, halten die Schulen die Feier in der ersten Woche nach Wiederbeginn der Schule ab. Der Unterricht fällt an diesem Tage aus. In allen Städten und GeDas 10. Deutsche Sängerfest in Wien. meinden des Landes veranstalten am Verfassungstag die 180 000 deutsche Sänger. Ueber 200 reichsdeutsche Lokomotiven, 2000 Waggons rollen auf österreichischem Boden! Fast die ganze Nacht zum Donnerstag hindurch langten in Wien und Umgebung die deutschen Sonderzüge ein. Ohne die Hilfe der reichsdeutschen Bahnen, die ihr Material bis Wien zur Verfügung stellten, wäre es nicht gegangen. Am Mittwoch begann in Wien und seiner Umgebung das festliche Treiben. Die Empfangskomitees hatten schon reichlich zu tun, da am Mittwoch nicht weniger als 36 118 Sänger in 43 Sonderzügen und mit Sonderschiffen auf der Donau eintrafen. Vor allem kamen an: die Sänger vom Rhein und aus Westfalen, der Groß- Bund der Frankfurter Sängervereine, der Rheinische Sängerbund, der Westfälische Sängerbund u. a. Sänger, Pfadfinder und Turner führen die Ankommenden in ihre Quartiere. Am Abend gaben bereits einzelne österreichische Gesangvereine Konzerte und gastliche Empfänge. Ueberall auf den Straßen begegnet man mit ihren Abzeichen geschmückten Reichsdeutschen, und oft hört man Heilrufe, mit denen die Sänger begrüßt werden. Bis zum Donnerstag abend waren insgesamt 180 000 Sänger zum 10. deutschen Sängerbundesfest in Wien eingetroffen. Sogar aus Kalifornien trafen 600 Sänger ein, die ein Schreiben des Bürgermeisters von San Franzisko an den ,, ehrenwerten Bürgermeister der Hauptstadt Wien" mitbrachten. Wien selbst bereitet den Sängern den gastfreundlichsten Empfand. Jm Prater wird die von Architekt Rupprecht erbaute Riesenhalle das Zentrum des Festes sein, Eine feierliche Zusammenkunft der Sängervorstände im Spitzen der Behörden mit den Vertretern der Bevölkerung( Drganisationen und Vereinen) eine gemeinsame Feier. Von anderer Seite in der Presse verbreitete Mitteilungen über den Verfassungstag in Hessen sind großenteils unrichtig. Die hessischen Ausführungsbestimmungen zum Amnestiegefeß. Das vom Reichstag am 14. Juli 1928 beschlossene Gesetz über Straffreiheit ist am 16. Juli im Reichsgesetzblatt verkündet worden und am 17. Juli in Kraft getreten. Mit Erlaẞ vom 16. Juli hat der hessische Justizminister die Strafverfolgungsund Strafvollstreckungsbehörden angewiesen, für die schleunige Durchführung des Gesetzes Sorge zu tragen und unverzüglich zu prüfen, welche Verfahren unter den Straferlaß, die Einstellung und die Strafmilderung fallen. Die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung, durch die auf Grund des Gesetzes Straferlaß, Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung festgestellt wird, darf nur mit Zustimmung des Justizministers durchgeführt werden. Von der über die Anwendbarkeit des Gejeges getroffenen Entscheidung ist der Beschuldigte oder der Verurteilte, sofern ihm nicht eine hierüber ergangene gerichtliche Entscheidung zugestellt werden muß, durch die Strafverfolgungsoder Strafvollstreckungsbehörde in Kenntnis zu setzen. Die Tilgung der Strafvermerke im Strafregister ist gleichzeitig mit der Feststellung des Straferbasses herbeizuführen. Die hessische Regierung ( Gießener Tageblatt) Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Playvorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung. Nummer 58 Gewerbesteuergesek für 1928. Bom 9. Mai 1928. ( Schluß.) Artikel 9. ( 1) Maßgebend für die Feststellung des Ertrags ist das Ergebnis des Kalenderjahres 1927. An die Stelle des Kalenderjahres tritt bei Unternehmungen, die Geschäftsbücher führen und für ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr regelmäßig Abschlüsse machen, das in diesem Kalenderjahr endende Geschäftsjahr. Wird der Gewerbeertrag für einen kürzeren oder längeren Zeitabschnitt als 12 Monate festgestellt, dann ist er auf 12 Monate umzurechnen. ( 2) Ist der Betrieb erst nach dem 31. Dezember 1927 ent= standen, dann ist der Ertrag des Gewerbes mit dem Betrag anzunehmen, der dem mutmaßlichen Ertrag des ersten vollen Geschäftsjahres entspricht, und die Steuer hiernach vorläufig fest= zusetzen. Die endgültige Veranlagung erfolgt nach Abschluß des ersten vollen Geschäftsjahres. Artikel 10. ( 1) Der nach Artikel 7-9 ermittelte Ertrag kommt für im eigenen Betriebe tätigen Unternehmer wie folgt in Ansatz: für die ersten vollen 1000 Reichsmark mit 10 v. 5. für die weiteren angefangenen oder vollen 1000 Reichsmark für die weiteren angefangenen oder vollen 1000 Reichsmark für die weiteren angefangenen oder vollen 2000 Reichsmark für den Rest mit 30 v. H. mit 60 v. H. mit 80 v. H. mit 100 v. H. Sind im Betrieb mehrere Unternehmer tätig, so werden die Ermäßigungen nur einmal gewährt. ( 2) Abs. 1 gilt nicht für Unternehmer, die mit ihrem Einkommen der Körperschaftsteuer unterliegen. Artitel 11. Bei einem Gewerbeertrag von weniger als 1200 Reichsmark wird eine staatliche Gewerbsteuer vom Ertrag nicht er= hoben. Artikel 12. Zur Berechnung der Gewerbsteuer wird das Gewerbekapital und der steuerbare Ertrag je auf volle 100 Reichsmart nach unten abgerundet. Artikel 13. ( 1) Wird ein Gewerbe in mehreren Gemeinden betrieben, so wird unbeschadet der Vorschriften des Art. 1 Abs. 2 des Aus= führungsgesetzes zum Finanzausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 1927( Reg.-BI. S. 111) in jeder non ihnen die von dem Gewerbekapital und vom Gewerbeertrag zu entrichtende kommunale Steuer nach dem Bestand des auf die Gemeinde entfallenden Gewerbekapitals erhoben. ( 2) Für die Verteilung ist in erster Linie eine zwischen den Vereinbarung maßgebend. großen Konzerthaussaale, bei der auch der deutsche Gesandte und der Arbeitermangel in der Landwirtschaft. beteiligten Gemeinden und den Steuerpflichtigen etwa getroffene Graf Lerchenfeld zugegen war, galt der Uebergabe des Bundesbanners von den Hannoveranern an die Ostmärker( der letzte Bundestag hatte in Hannover stattgefunden). Dr. Friedrich List, der Vorsitzende des Deutschen Sängerbundes, dankte für die Vorbereitung des Festes und erklärte: Wir erwarten Tage von hoher Begeisterung für das deutsche Vaterland und die deutsche Einheit. Schulrat Jaksch sprach über den Anschlußwillen des österreichischen Volkes. Die Begrüßungsfeier in der größten, jemals gebauten Sangeshalle, der 35 000 Sänger auf dem Podium und etwa 45 000 Zuhörer beiwohnten, wurde eine mächtige Kundgebung für den Wiederaufstieg des deutschen Volkes und für den Anschlußgedanken Oesterreichs an das Deutsche Reich. Der Thüringische Sängerbund unter Bundeschormeister Rinkens sang zuerst den 18. Psalm Franz Liszts. Darauf brachte der Sängerbund der Sudetendeutschen Horns ,, Gotenzug" und Engelbergs ,, Vor dem Sturm" zum Vortrag. Schulrat Jaksch, der ostmär= fische Sängervorsitzende, bezeichnete das Fest als Heerschau des deutschen Volkes, gedachte Franz Schuberts und verkündete: Es tommt die Stunde, in der das alte Germanien nur ein einziges Volk ohne Grenzen umschließt, die Stunde der Vereinigung aller Deutschen. Bundeskanzler Dr. Seipel begrüßte die Sänger im Namen der Regierung. Unterrichtsminister Schmit sprach über die Bedeutung, die die österreichische Musik als deutsche Musik hat. Der Wiener Bürgermeister Seit erneuerte das Bekennt nis zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und zur Einheit des deutschen Volkes mit den Worten: Wir wollen ein Volk und ein Staat sein. Der deutsche Gesandte Graf Lerchenfeld erklärte den Gegnern der Vereinigung, sie hätten kein Recht, Oesterreich als eigenes, nicht vollkommen deutsches Land hinzustellen. Freitag mittag fand das erste offizielle Gesangskonzert im Rahmen des 10. Deutschen Sängerbundesfestes statt, an dem 40 000 Sänger mitwirkten. Ueber 100 000 Menschen wohnten innerhalb der großen Sängerhalle und auf dem Raum vor ihr den Vorträgen bei. Unter den Gästen befanden sich der österveichische Bundespräsident Hainisch, Bundeskanzler Dr. Seipel, der deutsche Gesandte Graf Lerchenfeld, die österreichischen Minister Schmitz, Schürff und Slama, der Bürgermeister von Wien. Seiz, Polizeipräsident Schober usw. Nach der Intonierung der Bundeshymne begann das eigentliche Festprogramm mit den Festfanfaren von Richard Strauß. Darauf wurde das Glockengeläute einer Wiener Kirche im Rundfunk übertragen. Anschließend daran brachte der Gesamtchor Schuberts ,, Herr, unser Das hessische Gesamtministerium hat vor einiger Zeit an sämtliche ihm unterstellte Behörden ein Rundschreiben gerichtet, in dem es heißt, daß es nach Auffassung des Reichsarbeitsministers den Anschein habe, als ob in diesem Jahre der Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitskräften besonders groß sein werde. Die Arbeitsämter sind daher auch bereits von dem Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung ange= wiesen worden, für rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Arbeitskräfte für die Erntearbeiten zu sorgen und alle Arbeitsuchenden, die nach sorgfältiger Prüfung für landwirtschaftliche Arbeiten geeignet erscheinen, den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuführen. Die Arbeitsämter sind auf ihre Pflicht hingewiesen worden, Arbeitslosen, die landwirtschaftliche Arbeiten ohne ge= nügenden Grund ablehnen, die Unterstügung zu entziehen. Berufsgruppen, unter denen sich ehemalige Landarbeiter befinden, sollen von den Arbeitsämtern besonders überprüft werden. Die Industrie- und Handelskammern ebenso wie die Handwerks= fammern sind in einem besonderen Ausschreiben des hessischen Wirtschaftsministers Korell ersucht worden, sich bei Bedarf an Arbeitskräften stets der Arbeitsämter zu bedienen, die geeignete Arbeitskräfte zur Verfügung stellen können, ohne den Bedarf der Landwirtschaft zu stören. Außerdem sind die Behörden angewiesen worden, ihren Bedarf an Arbeitskräften, unbeschadet der Auswahl unter den Angeboten, ausschließlich durch Vermittlung der Arbeitsämter zu decken, es sei denn, daß unter den abgebauten Angestellten geeignete Kräfte vorhanden sind, die zur Wiedereinstellung vorgemerkt und dringend auf Verdienst angewiesen sind. Bei Arbeiten, die im ganzen an Unternehmer vergeben werden, sollen diese von den Behörden verpflichtet werden, sich ihre Arbeiter, mit Ausnahme der sogenannten Stammarbeiter, durch Vermittlung der Arbeitsämter zu beschaffen. Soweit es sich nicht um land- und Forstwirtschaftliche Betriebe handelt, sollen Arbeitskräfte, die nach ihrer Ausbildung und früheren Tätigkeit für die Landwirtschaft geeignet erscheinen, möglichst ausscheiden, und zwar ledige an erster Stelle, Verheiratete auf Anfordern der Arbeitsämter und wenigstens für die Dauer der landwirtschaftlichen Feststellungsund Erntezeiten. Das Ministerium hat gleichzeitig den Kreisämtern empfohlen, auf die Gemeindeverwaltungen in gleicher Weise einzuwirken, um alle Stellen, die an der Sicherung der Arbeitskräfte für die Landwirtschaft mitwirken können, zu erfassen, und alles zu vermeiden, was diese Bestrebungen beeinträchtigen könnte. Artikel 14. ( 1) Ueber das Gewerbekapital und den gewerblichen Ertrag ist von dem Steuerpflichtigen auf Ersuchen der Veranlagungsbehörde eine Steuererklärung nach näherer Bestimmung der Minister der Finanzen und des Innern innerhalb einer auf mindestens drei Wochen zu bemessenden Frist abzugeben. ( 2) Bei der Veranlagung der Gewerbsteuer vom Ertrag wirken die für die Reichssteuern vom Einkommen bei den Finanzämtern bestehenden Ausschüsse mit. Die Veranlagung der Gewerbsteuer vom Gewerbekapital erfolgt durch das Finanzamt ohne Mitwirkung eines Ausschusses. Die Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes und der zugehörigen Besti mungen über die Zuziehung von Ausschüssen bleiben unberührt. Artikel 15. ( 1) Bei der Entscheidung über den Einspruch wirken die in Artikel 14 Abs. 2 erwähnten Ausschüsse mit. ( 2) Bei Nachveranlagung, Neuveranlagung, sowie bei der Entscheidung des Einspruchs wegen Nach- und Neuveranlagung findet eine Mitwirkung der Ausschüsse nicht statt. ( 3) Rechtsmittel gegen die Bewertung des der Veranlagung zugrunde liegenden Gewerbekapitals können nur darauf gestützt werden, daß ein nicht zutreffender Betrag vom Einheitswert abgezogen oder zum Einweitswert hinzugerechnet worden ist. Jm übrigen findet gegen die Bewertung des Gewerbekapitals ein besonderes Rechtsmittelverfahren bei der Gewerbsteuer nicht statt. Dies gilt auch, wenn für den abzuziehenden oder hinzuzurechnen den Vermögensgegenstand ein Einheitswert nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes festgestellt und der Gegenstand mit dem festgestellten Einheitswert angesetzt worden ist. Eine Aenderung der festgestellten Einheitswerte im Rechtsmittelverfahren gegen die Einheitsbewertung(§ 69 des Reichsbewertungsgesetzes) oder im Wege der Neufeststellung(§ 75 des Reichsbewertungsgesetzes) oder der Berichtigung zieht die entsprechende Aenderung der Gewerbsteuer ohne weiteres nach sich. ( 4) Das gleiche gilt sinngemäß für Rechtsmittel gegen die Festsetzung des gewerblichen Ertrags( Artikel 7, 8 und 9), 10= fern er der Reichseinkommensteuer bezw. Körperschaftssteuer. unterliegt. Artikel 16. ( 1) Die Gewerbsteuer kann in Einzelfällen ganz oder teilweise niedergeschlagen oder erlassen werden, wenn ihre Einziehung für den Verpflichteten eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Samstag, den 21. Juli 1928. ( 2) Zuständig ist für die staatliche Gewerbsteuer der Minister der Finanzen oder die von ihm beauftragte Behörde, für die kommunale Gewerbsteuer die Vertretung der betreffenden Körperschaft; deren Entscheidung ist endgültig. Artikel 17. Die staatlichen Steuersätze vom Gewerbekapital und vom Ertrag für das Steuerjahr 1928 werden mit Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags durch den Minister der Finanzen festgesetzt und veröffentlicht. Artikel 18. Art. 41 des Gemeindeumlagengesetzes vom 7. August 1920 in der Fassung der Abänderungsgesetze gilt sinngemäß mit der Maßgabe, daß an die Stelle des darin angeführten Artikel 15 des Gemeindeumlagengesetzes der Artikel 14 Abs. 1 dieses Gesetzes zu treten hat. Artikel 19. Die Regierung wird ermächtigt, dieses Gesetz bis zum Inkrafttreten des Reichsgewerbsteuerrahmengesetzes zu erstrecken und die hierdurch erforderlichen Abänderungen vorzunehmen. Artikel 20. Die Minister der Finanzen und des Innern sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Darmstadt, den 10. Mai 1928. Adelung. Hessisches Gesamtministerium. Kirnberger. Leuschner. Lokales. Sonntagsgedanken. Korell. Im Hasten des Alltags vergißt der Mensch sich so oft selbst, weil er in dieser jagenden Welt die Zeit nicht mehr findet, allein zu sein in ungestörter Stille. Der Mensch von heute ge= hört viel zu sehr dem wogenden und wallenden Getriebe dieser Welt, drängende Arbeit, äußere Taten, Sorgen bei Tag und Nacht halten ihm Geist und Hände gebunden. ,, Gießener Zeitung" Und dieses Unternehmen, so riesig und doch so beweglich, verdiente es schon, daß man ihm besondere Beachtung schenkte. Nur in seiner Herzenskammer mahnt es manchmal, daß wieder einmal Stille mehr nottut als der Lärm des Tages und das rastlose Rauschen der Arbeit. Auch der Mensch von heute hat seinen Sonntag. Die Tierschau mit ihrer Reichhaltigkeit überraschte den verwöhntesten Großstädter, und der Jugend brachte sie so manches Phantasietirchen endlich körperlich vors Auge. O, wie sie standen und guckten. Hunderte von Prachtpferden, Löwen, Tiger, Elefanten, Kamele, Dromedare, Zebras und Lamas, von braunen und weißen Bären, von ach, das Aufzählen ist zwecklos, alles war in diesem„ 300“ zu finden. Dazwischen Neger, Inder, Japaner, Tscherkessen, Spanier babylonisches Sprachgewirr. - Und dann der Zirkus! Mächtig wölbte sich über den drei Manegen und den Tausenden von Plätzen das Zelttuch. Blendende Lichterfülle, gute Musik und neugierige Menschen füllten den Raum allabendlich, und dann gings los. Nummern auf Nummern des Programms, oft in dreifacher Ausführung wickelte sich ab. Ganz blasierte Menschen bekamen blanke Augen vor Freude: Pferdedressuren in fabelhafter Ausführung, der Peitschendressur- Akt und die Vorführung der„ Hohen Schule" waren wohl das schönste; aber nein, es läßt sich nichts vergleichen, die Elefantendressuren, die Raubtierdressuren die artistischen Nummern, alles war von höchster Vollendung. Fast wars zuviel für das Auge. Viele freilich kennen ihn nur als Tag der genießenden Stunden, nicht als den geschaffenen Tag, sich nach der endlos scheinenden Erdenarbeit einmal wieder auf sich selbst zurückzuziehen und neue Kräfte, neuen Mut zum Tagewerk der Woche zu schöpfen. In der Stille ist oft schon mancher Funke zur auflodernden Flamme angefacht worden. In diesem Hasten und Jagen, in diesem Rennen und Fliegen verliert sich mancher selbst. Ueberall kommen wir hin, hier und dort sind wir zu Gast, machen hundert Besuche, nur keinen bei uns selbst im eigenen Innern. Allen gehören wir an, nur uns selbst nicht Wir vergessen die Stille und den Frieden der Kammer, in der wir allein sind, wo die Seele sich so wohl, so glücklich, so heimisch fühlt. Nr. 58. Gamstag, Nachricht Grund ei ein 22jäh jugendlig laufen wo ihren Ang einer vorg auswärtige widhte von wurden we Diefige Wo trachten, der vom 25. bis 26. Juli in den Mauern unserer ober= hessischen Provinzialhauptstadt einziehen will und dort die vierte Hauptversammlung abhalten möchte. Zwei größere Referate von bekannten Kennern und Freunden des Landvolks am 25. Juli gehalten, werden in die wichtigsten Arbeitsgebiete Dorffirchlichen Schaffens einführen. Es sprechen der hessische Pfarrer Rühl- Reichelsheim in der Wetterau, früher im Vogelsberg, über ,, Die Bedeutung der Volkskunde für die kirchliche Arbeit" und der schwäbische Oberlehrer D. Dietz- Oberlenningen über | ,, Gemeinschaftspflege im sozial gemischten Dorf". Zur Eröffnung der Aussprache, die sich an beide Vorträge anschließt, hat man in Professor Dr. Koch- Gießen, dem Förderer der Volkshochschulbestrebungen, und Pfarrer Mahr- Gießen namhafte literarische Vorkämpfer der Dorfkirchenbewegung gewonnen, deren Persönlichkeit ebenso wie die der Redner auf eine wirkliche Klärung in der grundsätzlichen und praktischen Lösung der zur Debatte stehenden Fragen offen läßt. Mit dem Ausflug nach dem„, Hüttenberg", der für den 26. Juli vorgesehen ist, und der die Teilnehmer in Gesellschaftsautos durch diese reizvolle Gegend im südlichen Teil des Kreises Gießen führt, wollen die Dorfkirchenfreunde aus eigener Anschauung ein Stüd althessischen Volkslebens, sowie dörflicher Bauweise und Sitte kennen lernen, das sich sein eigentümliches Gepräge im Wandel der Jahrhunderte gewahrt hat. In Großen- Linden wird die Fahrt beendet, wo in Verbindung mit einem Rundgang durchs Dorf und der Besichtigung einer volkskundlichen Ausstellung Pfarrer Schulde- Großen- Linden, der langjährige Forscher auf dem Gebiete der Volkskunde Oberhessens, einen Vortrag über das Hüttenberger Volkstum halten wird. Den Abschluß findet die Tagung durch eine Abendandacht in der Kirche. zu Großen- Linden, die ihres hohen Alters wegen und vornehmlich für ihres für den Kunsthistoriker hochinteressanten Westportals willen zu den bemerkenswertesten Bauten Hessens gerechnet werden kann. Die vierte Hauptversammlung des deutschen Dorfkirchenverbandes, zu der Gäste aus der engeren, wie aus der weiteren Heimat( Hessen- Nassau, Hessen- Kassel, Hannover, Mecklenburg, Thüringen, beide Sachsen u. a. m.) erwartet werden, verspricht, nach ihrer gründlichen Vorbereitung zu schließen, ein Ereignis zu werden, das das Interesse einer breiten Oeffentlichkeit in Stadt und Land nicht weniger als die Aufmerksamkeit aller derer beanspruchen darf, die sich für die Erhaltung und Wiedererstarkung bäuerlicher Kultur und Sitte einsetzen. Ganz benommen ging man dann heim. Straßenbahnen waren überfüllt, Autos vasten die Kaiserallee hinauf und hinunter so ließ man sich schieben, erzählte und hörte: Donnerwetter...., nein, also so etwas... fabelhaft. So schwirrt es ringsherum aus der Menge. Das ist dann wohl die beste Reflame. Dein Sonntag soll dir die Stunde bringen zu stiller Rast, zur friedlichen Einkehr bei dir allein. Wie die Arbeitstage mit der Ruhe des Sonntags wechseln, so soll II wie Ebbe und Flut in deinem Leben solches Innehalten wechseln mit der hastenden Arbeit geplagter Menschen. Uns selbst dürfen wir nicht vergessen. Da drinnen im Menschen liegt das wahre Glück. Nur aus dem Innern unserer Seele können wir es herausholen, wie Perlen vom Grunde des Meeres empor zum Sonnenlicht. Drinnen allein ist das tiefste Glück eines Menschen zu finden. Da drinnen müßt ihr in stiller Einkehr am Sonntag es suchen. Der Sonntagsschreiber. * Zirkus Krone war da. Und wieder packen hunderte von Fäusten zu. Und wieder rollen hunderte von Wagen durch die Stadt. Und wie verzaubert reibt man sich die Augen. Alles ist weg. Leer ist der Platz. Der Zirkus war da. Nur an den Anschlagssäulen leuchten noch Wochen die großen Plakate und verkünden, daß der Welt- Zirkus Krone auch in Gießen war. Zirkus ist da! Wagen auf Wagen rollten zum Trieb, Menschen aller Länder und Zonen begleiteten sie. Hunderte von Händen packten zu und in Stunden entstand die Stadt in der Stadt. Geradezu genial ist die Organisationsgabe dieses Zirkus= gewaltigen. Reibungslos zauberte man uns verblüfften GieBenern einen zoologischen Garten und ein Zelt von Ausmaßen der Volkshalle und noch größer auf den Trieb. Der Zirfus war da. * Versicherungsfreiheit von der Arbeitslosenversicherung bei Verlängerung von Jahresarbeitsverträgen. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat am 22. Mai d. J. nachfolgendes Schreiben dem Präsidenten der Landesarbeitsämter übersandt: Nach§ 71 Abs. 3 Nr. 1 AVAVG. erlischt die Versicherungsfreiheit in den Fällen des§ 71 Nr. 1 Abs. 1 sechs Monate vor dem Tage, an dem das Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet, sofern nicht vorher die Dauer des Arbeitsvertrages um mindestens ein weiteres Jahr verlängert wird. Wie in den schwersten Zeiten des Krieges der hungrige Mitteleuropäer um die paar Gramm Butter ,, Schlange stand", so es war baum zu glauben, segar die Polizei griff ordnend ein so wurde die Kartenvorverkaufsstelle des Zirkus Krone schon in den frühen Morgenstunden belagert. Der Gießener wollte ſehen, wolfte schauen, wollte staunen. Der Zirkus Krone war da! Der Rhein in wirtschaftlicher und fultureller Bedeutung. Schluß Hiernach erlischt die Versicherungsfreiheit nicht, wenn der Vertrag rechtzeitig, d. h. sechs Monate vor dem Vertragsablauf um mindestens ein weiteres Jahr verlängert wird. Eine neue Befreiungsanzeige ist in diesen Fällen daher nicht erforderlich. Die ursprüngliche Befreiungsanzeige muß aber hierbei sinngemäß nach§ 77 Abs. 3 AVAVG. durch eine gemeinsame Erklärung der vertragschließenden Teile dahin ergänzt werden, daß die Versicherungsfreiheit bis zum..... weiter beansprucht wird. Ich sehe davon ab, einen besonderen Vordruck für diese Fälle vorzuschreiben. Die Erklärung dürfte zweckentsprechend zu lauten haben: In jener Zeit des Mittelalters umfassen wir mit dem Namen ,, Rhein" nicht mehr nur den Kranz blühender Städte und Ortschaften an seinen Ufern, sondern beziehen auch das Net seiner Zuflüsse mit ihren angrenzenden Gebieten ein. Westfalen gehört, wie aus der Einteilung der Hanse hervorgeht, schon mit zum Rhein, der somit schon ein großes taufmännisches und wirtschaftliches Interessengebiet geworden war; die Rheinlande traten als wirtschaftliches Gebilde in die Erscheinung. „ Die Unterzeichneten verlängern hiermit den am.... ablaufenden schriftlichen Jahresarbeitsvertrag vom.... um ein weiteres Jahr bis zum..... und beanspruchen gemäß§ 71 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 die Versicherungsfreiheit weiter bis zum Vierte Hauptversammlung des deutschen Dorfkirchenverbandes in Gießen am 25. und 26. Juli., Unter den verschiedenen Arbeitsgemeinschaften, die sich mit der besonderen Lage des Landvolkes beschäftigen und sich um die Wechung des Verständnisses für die Notwendigkeit von Wohlfahrts- und Heimatpflege auf dem Boden des Volkstums bemühen, hat sich die Dorfkirchenbewegung heute einen besonderen Platz erworben. Ob schon diese Bewegung, die auf Anregungen des Herausgebers der Zeitschrift„ Die Dorfkirche", Pastor Dr. ven Lüpke, zurückzuführen ist, erst als eine Schöpfung der letzten Jahrzehnte auszusprechen ist, hat sie sich heute über ganz Deutschland verbreitet. Als die Gesamtvertretung der in den verschiedenen Gauen des Reiches ins Leben gerufenen Dorfkirchlichen Vereinigungen ist der deutsche Dorfkirchenverband zu be= Wenn auch Handwerk, Zünste und Kaufmannschaft sowie ein gewisser Fabrikbetrieb dem Rhein bereits ein wirtschaftliches Gepräge gegeben hatten, so hat doch erst die Neuzeit das Rheinland zu einem der großen Industriezentren der Welt gemacht, das einen bedeutenden Teil der deutschen Wirtschaft tragen muß. Von wichtigeren Industrien und Industriestädten bis nach Düsseldorf hinauf seien hier nur Mannheim genannt; Ludwigshafen mit seiner gewaltigen chemischen Industrie; die Industrie der Steine und Erden besonders im Siebengebirge; der Schieferbergbau bei Oberwesel und Bacharach; Ziegel- und 3ement= industrie bei Mainz; Lederindustrie in Worms; Tabakindustrie bei Köln; Mühlenindustrie am ganzen Rhein verstreut; Zuder und Margarine; sowie ein Teil der umfangreichen Maschinenund Esenindustrie. Wenn man auch am Rhein keine festen Trennungsstriche hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung in lokaler Hinsicht * Straßensperrungen, mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil- Club E. V., Gießen. Melbach Dorheim, im Straßenzug Friedberg- Hungen, bis auf weiteres; Umleitung: Echzell- Reichelsheim- OssenheimFauerbach. Folgende Straßensperrungen sind aufgehoben: Alsfeld Eifa, im Straßenzug Alsfeld Hersfeld. Alsfeld Romrod im Straßenzug Gießen- Alsfeld. Bad 24 382 Ga 19. Juli 58 Nidda. iit, wenn nehmen, m erfahren. nommen, mehr entfe judjen, wo wurde. D * Der planmäßige Extraordinarius für Veterinärhistologie und Veterinärbriologie an der Universität Leipzig, Dr. W. Schauder, hat einen Ruf als Nachfolger des emeritierten Geheimen Medizinalrats Professor Dr. Martin an die hessi sche Landesuniversität Gießen erhalten. * Ernennungen. Der Gendarmeriemeister Johannes Geisel zu Heppenheim, Georg Haust zu Lauterbach, Karl Mau zu Gießen und Konrad Schmitt zu Bensheim wurden zu Gendarmeriekommissaren mit Wirkung vom 1. Juli 1928 ab ernannt. * Dem Rangiermeister Karl Steiß wurden beim Rangieren im Bahnhof Gießen beide Beine unterhalb des Knies abfahren, der Verletzte wurde in die Chirurgische Klinik überführt, wo er gestern morgen gestorben ist. * Polizeibericht. Zunehmende Fahrraddiebstähle. Am 18. Juli 1928 wurden in Gießen zwei Fahrräder, das eine aus einem Hausflur im Seltersweg, das andere vor dem Postamt in der Schulstraße, entwendet. Es handelt sich in beiden Fällen um Herrenfahrräder, Marke Torpedo, Fabrik- Nr. 320 319 und Kuymann. In einem Falle ließ der Täter ein älteres Fahrrad zurück.- Am Tage vorher wurde auch in Wieseck ein fast neues Herrenrad, Marke Macarona", Fabrik- Nr. 515 104, gestohlen. In der letzten Zeit wurde wiederholt bei dem Hess. Univers.- Versuchsgut am Hardthof das Tor der Viehweide widerrechtlich zur Nachtzeit geöffnet, sodaß das Vieh die in der Nähe liegenden Versuchsfelder am unteren Hardthof erheblich beschädigt. Personen, die sachdienliche Angaben zur Täterermittlung machen können, werden gebeten, der Kriminalpolizei ziehen kann, so begannt doch erst von Düsseldorf ab das eigentliche Industrie- Zentrum. Mit der Auffindung und Förderung der Steinkohle und der Eisen- und Stahlerzeugung kennzeichnet sich die Aera der Schwerindustrie, die dem Mittelrhein von Duisburg an ihr Gepräge gibt. Bis Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Steinkohle im Stollenbetriebe abgebaut; aber erst der in die Tiefe gehende Schacht ermöglichte, zusammen mit anderen Fortschritten der Technik, den Großbetrieb. Bald da= rauf erfolgte auch die Umstellung der gewöhnlichen Schiffahrt zur Schleppschiffahrt und zur Benutzung des eisernen Güterschiffes mit großer Tragfähigkeit. Die Mitte des 19. Jahrhunderts brachte dann Dampfschiff und Lokomotive, und einige Jahrzehnte später die Elektrizität und stellte diese billige Kraftquelle in den Dienst der wirtschaftlichen Entwicklung des Rheins. Düsseldorf und Duisburg nehmen, vom westfälischen Gebiet abgesehen, einen besonderen Platz ein. Düsseldorf ist nicht nur selbst eine große Fabrikstadt, sondern auch der Haupthafen für das Wuppertal, das eine Kette von Industrieſtädten beherbergt. Duisburg- Ruhrort ist die größte Binnenhafenanlage nicht nur des Reiches, sondern der Welt und schlug im ersten Halbjahr 1927 rund 12 Millionen Tonnen Waren um, annähernd soviel wie Hamburg. Die bebauten Hafenanlagen ziehen sich 15 Kilometer hin und gewähren bei Eisgang ungefähr 5000 Fahrzeugen Schuh. Endlich aber dienen die Wasser des Rheines selbst, sein Gefälle dem wirtschaftlichen Fortschritt und der Krafterzeugung im größten Maßstabe. In größtem Maßstabe ist die Kraft des Rheinstromes in den Schweiz den Bedürfnissen der Bevölkerung dienstbar gemacht. Die heute in der Schweiz ausgenützten und im Ausbau befindlichen Wasserkräfte weisen eine installierte Leistung von 2200 000 Pferdestärken auf. Die gesamte Energiproduktion der schweizerischen hydroelektrischen Kraftwerke belief sich im Jahre 1926 auf etwa 4,3 Milliarden Kilowattstunden, d. h. auf rund 1100 Kilowattstunden pro Kopf der Bevölkerung. Die Verteilung der gesamten Energieerzeugung entfällt auf die Licht-, Kraft- und Wärmeerzeugung, ca. ein Achtel auf den elektrischen Bahnbetrieb; etwa ein Viertel bis ein Fünftel auf Elektrochemie und Elektrometallurgie, der Rest auf Energieausfuhr. 95 Prozent aller Orte in der Schweiz werden auf diese Weise mit Elektrizität versorgt. Edjott hier ihre d ab. Die verspricht Lauba Gauverban Gonntag h Nachmittag deniten hij Schützenve Am Mont durch ein Preisverte burg mit Das Fest Laute Arbeiter nahe, von erlitt dab eintrat. In Deutschland sind es hauptsächlich Speicherwerke, in denen die Kraft des Wassers nutzbar gemacht wird. Hier ist in erster Linie das Hochspeicherwerk von Koblenz, das zur Energieentwicklung benutzt wird und eine Kraftleistung von rund 135 000 Pferdekräften entfaltet. Während Hugo Stinnes das Ruhrge biet mit Elektrizität aus der Steinkohle versorgte, ist am Oberrhein die 1897 von rheinischen Banken und der Schuckert- Gesellschaft gegründete Rheinelektra von maßgebender Bedeutung für die Elektrifizierung Südwestdeutschlands geworden. Mit dem Austritte des Rheines aus deutschem in holländisches Gebiet ist aber seine wirtschaftliche Bedeutung nicht erschopft. Holland hat in ähnlicher Weise seine Wirtschaft um den Rhein entwickeln können, und in mancher Art nicht minder intensiv, da an den Rheinmündungen die wichtigsten Häfen Hollands auch für seinen Verkehr nach Uebersee liegen, und vielfach auch den Umschlagsplatz für deutsche Waren bilden. Aus Den lezte Jahren 3 der Heue lichen Ar mal in 1 jetzt ein tigteit br Ausnahm falls jel gießen Dar hessische gestorber ist durch Teilen S und Pr Da eine m mando fönnen Auf bedient Der Kom von ein program Das bänden ihnen ten Gr Unt Der Führ gerten uchien etwa hat von hohe Den Ker Marne fung, di heiten tung mi und To Schuf, w entworf feiten, A. Reid jenbes A und des Dorüber, Deutung zum Abb Biel Stelle a worden! Klarhei bier, bit tr. 58. cer ober ie pierie Referate am Dori Βίαττα gelsberg Arbeir en über r Eröff ießt, ha r Volts namhafte wonnen ne witt jung der Ausflug ehen ist ese rei rt, wol in Stü nd Gitte Wandel wird die g duras sitellung Forscher Vortrag Abschlus Rirche zu Dornehm en Weit jens ge Des deut engeren, n- Kajjel, . m.) et Sereitung fe einer r als die für die nd Gitte Gießen, bis auf enheimhistologie Dr. M eritierten die heffi es Geijel Mau zu Gendar ernannt. 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Im ganzen wurden wegen Mindergewichte 26 Brote beschlagnahmt, die an hiesige Wohltätigkeitsanstalten verteilt wurden. Aus Nah und Fern. Bad Nauheim. Bis zum 19. Juli betrug der Gesamtbesuch 24 382 Gäste, darunter 4000 Ausländer. Anwesend waren am 19. Juli 5861 Gäste. Nidda.( Eine Mahnung zur Vorsicht.) Wie unvrsichtig es iit, wenn Spaziergänger im Felde Kornähren in den Mund nehmen, mußte der hier wohnende Bahnbeamte i. R., Orbig, erfahren. Der Mann hatte eine Kornähre in den Mund genommen, wobei ihm eine Granne in den Hals fam, die er nicht mehr entfernen konnte. Er mußte die Klinik in Gießen auf juchen, woselbst die Granne durch operativen Eingriff entfernt wurde. Der Vorfall mag zur Warnung dienen. Schotten. Die Hessischen Bienenzüchter- Verbände halten hier ihre diesjährige Wanderversammlung vom 28. bis 30. Juli ab. Die damit verbundene bienenwirtschaftliche Ausstellung rerspricht sehr reichhaltig zu werden. Laubach. Das dreitägige 30. Jubiläums- Preisschießen des Gauverbandes Hessen und Nassau hat sein Ende gefunden. Am Sonntag hatte das Wettschießen seinen Anfang genommen. Am Nachmittag bewegte sich ein stattlicher Festzug mit den verschie= densten historischen Trachten, sowie der Gesangs-, Bauern- und Schützenvereine mit ihren Wagen durch die geschmückten Straßen. Am Montag wurde das Wettschießen fortgesetzt und am Abend durch ein prächtiges Feuerwerk beendet. Dienstag folgte die Preisverteilung. Die Gaumeisterschaft wurde Otto Dula- Marburg mit 353 Ringen zuerkannt. Mit einem Kommers fand das Fest seinen Abschluß. Lauterbach. In dem Sägewerk bei Wallenrod kam der Arbeiter Kraft von Wallenrod dem Transmissionsgetriebe zu nahe, von dem er erfaßt wurde. Der bedauernswerte Mann erlitt dabei einen Genickbruch, wodurch der Tod auf der Stelle eintrat. Aus dem Oberwald. Eine vorzügliche Heuernte ist bis auf ben letzten Rest fast ganz ohne Regen geborgen. Seit langen Jahren zum erstenmal wieder hat das wunderbare Wetter bei der Heuernte musterhaft geholfen. Während sich sonst die täglichen Arbeiten am Heu auf viele Wochen erstreckten, mar diesmal in 14 Tagen alles getan. Es wäre sehr erfreulich, wenn jeht ein ausgiebiger Regen den Hackfrüchten die ersehnte Feuchtigkeit brächte, denn das Getreide steht vorzüglich, bis auf kleine Ausnahmen. Hafer, Rüben und Kartoffeln versprechen ebenfalls sehr viel, wenn sie der Himmel einmal durchgreiser bc= gießen würde. Darmstadt. Gestern ist nach schwerem Leiden der bekannte heiische Landschaftsmaler Georg Altheim im 63. Lebensjahre gestorben. Altheim, der Oberrechnungsrat im Hauptberuf war, ist durch seine zahlreichen feinsinnigen Landschaften aus allen Teilen Hessens, die Eingang im Landesmuseum, vielen Galerien und Privatbesitz fanden, besonders bekannt geworden. Darmstadt. Wie andere Großstädte, erhält Darmstadt jetzt eine moderne Polizeirufanlage, durch die das Ueberfallkommando alarmiert werden kann. Auch Behörden und Private önnen sich an diese öffentliche Anlage unmittelbar ansdjließen. Der Kommunalsozialismus. Auf seinem Wege zur organisierten Gesellschaftswirtschaft bedient sich der Sozialismus neben dem Staate mit Vorliebe der Kommunen. Auf bodenpolitischem Gebiet kann man geradezu von einem Kommunalsozialismus sprechen. Er kommt im Agrarprogramm der Sozialdemokraten folgendermaßen zum Ausdruď: Das Grundeigentum von Reich, Ländern und Gemeindeverbänden muß planmäßig vermehrt werden. Zu diesem Zwecke ist ihmen ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Verkauf von unbebautem Grundstücken unter Schonung des klein- und mittelbäuerlichen Das Marnedrama 1914*). er= Unter einem dramatischen Gegensatz zwischen dem Wollen der Führung u der Truppe und einer offenkundig ständig gestei gerten Gegensätzlichkeit höherer Führer untereinander wuchsen Konflikte, die zu einer Katastrophe treiben mußten. So twa hat der Leiter der Schriftfolge, Archivrat Soldan, in einem on hoher Warte den Verlauf der Schlacht umfassenden Rückblid den Kernpunkt der Ursache der deutschen Niederlage an der Marne umrissen. Er zieht seine Folgerung aus einer Darstelfung, die mit unverkennbarer Sorgfalt bis in die letzten Einzelheiten drang, allen Zusammenhängen nicht nur zwischen Fühtung und Truppe, sondern auch zwischen den Waffengattungen und Truppenteilen selber nachging und so ein Wirklichkeitsbild huf, wie es vollkommener wohl kaum jemals von einer Schlacht entworfen worden ist. In vier Bänden, auf mehr als 800 Druckjei ten, mit zahlreichen vorzüglichen Bildern des Kunstmalers A. Reich( München) ausgestattet und durch ein flares, umfas= jembes Kartenmaterial ergänzt, zieht der Kampf der 2. Armee und des rechten Flügels der 3. Armee vom 5.- 9. September 00 rüber, der für den Ausgang des Ringens entscheidende Beberutung erlangte. Wurde doch hier der folgenschwere Entschluß zurm Abbruch der Schlacht und zum Rückzug gefaßt. Bielleicht ist noch niemals zuvor von einer amtlichen Stelle aus mit solcher Offenherzigkeit geschildert und geurteilt woorden! Man kann dafür nur dankbar sein. Wir wollen Klarheit und verlangen nach Wahrheit auch wenn sie, wie hiser, bittere Gefühle auslöst. Wir wollen uns an dem Helden,, Gießener Zeitung" Besizes einzuräumen." Auch hier ist wieder die Front gegen den Bejiz gekehrt, auch hier wird zur„ planmäßigen" Beseitigung des Privateigentums und zur Einschränkung der Verfügungsfreiheit aufgerufen. Dieser Kommunalsozialismus ist, wie es in der lesenswerten Schrift von H. Tillmann:„ ,, Gegen den Agrarsozialismus für Privateigentum und Wirtschaftsfreiheit", Verlag R. Kühn, Berlin, weiter heißt, nicht mehr ein bloßes Wunschgebilde, er ist bereits Wirklichkeit wie die systematischen Gutskäufe großer Städte( Berlin, Frankfurt usw.) zeigen. Die neuere Gesetzgebung bemüht sich, diese Entwicklung mit Macht vorwärts zu treiben. So hat der Reichstag am 5. Mai 1926 mit einer nach Zahl und Zusammensetzung überraschenden Mehrheit von der Reichsregierung die Vorlage eines Wohnheimstätten( Boden: reform-) Gesetzes im Sinne des privaten bodenreformerischen Entwurfs verlangt. Dieser Entwurf will alle Städte und groBen Landgemeinden verpflichte, sowie kleine Gemeinden berech tigen, insoweit Bodenvorratswirtschaft zu treiben, als die Landbeschaffung für Wohnheimstätten, Nußgärten, sonstige Siedlungszwecke und öffentliche Anlagen es erfordert. Die Gemeinden dürfen die so erworbenen Ländereien nicht in der Form des freien, sondern nur als gebundenes„ Eigentum" veräußern, Weiter geht der Entwurf auf Wertminderungen der Grundstücke und auf die Aufstellung von Nutzungsplänen aus. Entschädigungsansprüche für entgangenen Gewinn und für die Beschränkungen der Nutzungsfreiheit sollen nicht entstehen; bei Streitigkeiten über die Entschädigung soll der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ausgeschlossen sein. Im Interesse der Landbeschaffung wird die Freiheit der Veräußerung des Bodens aufgehoben und den Gemeinden ein allgemeines dingliches Vorkaufsrecht zugedacht, das sie in die Kaufverträge über Grundstücke unt. Mißachtung des von den Parteien vereinbarten Veräußerungspreises eintreten läßt. Denn§ 20 bestimmt: ,, Bei der Ausübung des Ankaufsrechtes und bei der Enteignung ist der Preis zu zahlen, der sich nach der letzten Einschätzung nach dem Reichsbewertungsgesetz ergibt." Also auch hier bei den Bodenreformern die bei den Sozialisten beliebte Enteignung zum Steuerwert! Des weiteren sieht der§ 20 vor, daß als Entschädigung ,, auch eine als Reallast eintragbare tilgbare wertbeständige Rente" gilt. Abgesehen von der ungenügenden Entschädigungshöhe ist das eine unbefriedigende Entschädigungs form, denn mit Renten kann man vortrefflich die Substanz aufzehren, nicht aber anderswo eine Wirtschaft kaufen und dadurch in seinem Beruf bleiben. Noch steht dahin, was aus diesen, besonders für das in Stadtnähe gelegene Bodeneigentum vernichtenden Vorschlägen werden mag. Daß ein entsprechender Gesetzentwurf von Sozialisten und Bodenreformern nicht aus den Augen gelassen, sondern mit allen Mitteln erstrebt werden wird, ist nicht zweifelhaft. Dafür werden auch jene Länderregierungen besorgt sein, die ihren Parlamenten bereits Städtebaugesehentwürfe vorgelegt haben Preußen und Sachsen, zu denen das Bodenreformgesetz den reichsrechtlichen Rahmen bieten soll. Von die= sen Plänen werden an sich alle Besitzgrößen in gleicher Weise betroffen, praktisch richten sie sich besonders auch gegen die Bauern, weil die meisten Großstädte im bäuerlichen Siedlungsgebiet( Westdeutschland, Sachsen) liegen. - Rückwirkende Kraft der Festsetzung der Friedensmiete durch das Mieteinigungsamt. Eine Entscheidung von außerordentlicher Tragweite hat das Reichsgericht in dem Urteil vom 20. Januar d. J., mitgeteilt in Entsch. des RG. in Zivilsachen, Bd. 119, S. 372, getroffen, indem es den Satz ausgesprochen hat, daß auch bei verspäteter Feststellung oder Festsetzung der Friedensmiete durch das Mieteinigungsamt nach dieser Friedensmiete die Höhe der gesetzlichen Miete für die ganze in Betracht kommende Zeit sich bestimmt. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hat seit dem Jahre 1903 in einem dem Beflagten gehörigen Hause Geschäftsräume mietweise inne. Als für das Mietverhältnis bereits die gesetzliche Miete galt, setzte das Mieteinigungsamt( MEA.) durch Beschluß vom 12. März 1923 die Friedensmiete auf jährlich 75 660 Mark fest. Am 19. April 1926 setzte das MEA. auf Antrag der Mieterin die Friedensmiete neu fest, und zwar auf nur 57 000 Reichsmart. Daraufhin erhob die Mieterin Klage auf Rückzahlung des seit 1923 tum unserer unvergleichlichen alten Armee, die hier an der Marne auf der Höhe ihrer Leistungen steht, nicht berauschen, sondern wir wollen wissen, warum trotz dieses Heldentums, trotz aller Kampferfolge der Sieg nicht unser geworden ist. Die Antwort gibt uns diese letzte Veröffentlichung der weit verbreiteten, auch im Auslande in steigendem Maße beachteten Schriftenfolge in einer ebenso überzeugenden als auch erschüt ternden Weise. Das mag seine Ursache vor allem darin finden, daß die Verfasser von allen Höhepunkten der Darstellung mit eigenem Urteile zurückhalten und vorzugsweise aus Tagebüchern die Mitkämpfer aller Dienstgrase selber sprechen lassen. Nn dieser Vermittlung persönlicher Eindrücke liegt die überzeugende Kraft der Arbeit, aus ihr erwächst aber letzten Endes auch der erschütternde Eindruck, den die Darstellung trotz der wunderbar geschilderten erhebenden Kampfbilder hinterläßt. Man legt schließlich den letzten Band mit ähnlichen Empfindungen beiseite, mit denen jener bekannte, damals eine Division führende, heute an der Spitze der größten deutschen Offizier- Organisation stehende General in sein Tagebuch schrieb: Man hatte die Truppe um ihren schönen Sieg nach schwerem Kampfe betrogen! Die vorliegende Darstellung geht auf die Untersuchung dieser schwerwiegenden Behauptung noch nicht ein. Erst nachdem auch die Darstellung der Kämpfe der 1. Armee erfolgt ist, deren Ringen wie eine drohende Sphing über den bisher geschilderten Ereignissen schwebt, soll eine solche Untersuchung erfolgen. Eine unendliche Fülle von Lehren jeder Art bieten diese Bände, gerade weil sie nichts beschönigen, nichts vertuschen wolNr. 58. ihrer Ansicht nach zuviel gezahlten Mietzinses, während die beflagte Vermieterin sich auf den Standpunkt stellte, daß die Neufestsetzung erst von der Erlassung des zweiten Beschlusses des MEA. an wirke. Das Reichsgericht hat in Uebereinstimmung mit den Vorinstanzen den Standpunkt der Mieterin gebilligt und die Vermieterin zur Rückzahlung der zuviel gezahlten Miete verurteilt, indem es u. a. ausführt: Der Termin, von dem an nach§ 1 Absatz 1 Satz 3 RMG. die gesetzliche Miete an die Stelle des vereinbarten Mietzinses tritt, ist auch der, von dem an die Friedensmiete berücksichtigt werden muß. Dabei ist unerheblich, ob die Parteien über die Höhe der Friedensmiete einig sind oder ob das MEA. deswegen, weil Streit darüber herrscht, sie festsetzt. Auch bei verspäteter Feststellung oder Festsetzung der Friedensmiete durch das MEA. bestimmt sich nach dieser Friedensmiete, die rechtlich nichts weiter als eine Rechnungsgröße ist, die Höhe der gesetzlichen Miete für die ganze in Betracht kommende Zeit. Dabei ist die ursprüngliche Festsetzung vom März 1923 ohne jede Bedeutung. Im Falle einer späteren Aenderung des ursprünglichen Beschlusses gilt die neu festgesetzte Friedensmiete als die Friedensmiete im Sinne des R. M. G., d. h., sie, nicht die zuerst bestimmte, bildet die Rechnungsgröße, die der Berechnung der gesetzlichen Miele zugrunde zu legen ist. Diese zweite Festsetzung bildet für die ganze Zeit, während der die gesetzliche Miete zu zahlen ist, den Ausgangspunkt für die Berechnung. Dieses Ergebnis mag bei Scrabsetzung der Friedensmis.e eine Härte für den Vermieter bedeuten, wenn er den gutgläubig vielleicht längere Zeit hindurch bezogenen Mietzins zum Teil zurückzahlen muß. Nicht minder trifft es unter Umständen den Mieter schwer, wenn die Friedensmiete erhöht wird und er entsprechende Mietbeträge nachzahlen muß. Demgegenüber ist aber zu betonen, daß es ebenfalls unbillig ist, wenn ein Vertragsteil durch den später als unrichtig erkannten Spruch des MEA. einen im Gesetz nicht begründeten unwiderbringlichen Schaden erleiden soll. Der Wille des Gesetzgebers geht dahin, daß der am 1. Juli 1914 vereinbarte oder ortsüblich Mietzins den Ausgangspunkt für die Bemessung der gesetzlichen Miete bilden soll. Seine Verwirklichung darf nicht durch rrtümer der berufenen Behörden beeinträchtigt werden, soweit eine Abhilfe möglich ist. So müssen die Beschwernisse einer Zurückzahlung oder Nachzahlung von Mietzins in Kauf genommen werden. Dieser Grundsatz gilt, wie das Reichsgericht in der Entscheidung vom 16. März d. J.( vergl. a. a. D. S. 377) ausführt, ohne Rücksicht darauf, ob der Abänderungsbeschluß des Mieteinigungsamtes vor oder nach dem Inkrafttreten des Mieterschutzgesetzes vom 1. Juni 1923 ergangen ist, und ohne Rücksicht darauf, ob er sich selbst rückwirkende Kraft beigelegt hat oder nicht. 2 Merkmale Franck Aecht Franck Kaffe- Zusatz Franck- Fabrik in Deutschla Ledwigsburg, Halle Kauss a Rhein, Ma Grossgartach Mar Eppingen Brett Unit 100 Fif Franck 1828-1928 70 Med kg- 250 Gra der Echtheit: 1 der Name Franck 2 Schutzmarke Kaffeemühle Achten Sie bitte beim Einkauf genau auf diese zwei Kennzeichen, damit Sie den guten, sparsamen Kaffee- Zusatz Aecht Franck erhalten. Er gibt dem Kaffeegetränk eine schöne, goldbraune Farbe und ein würziges feines Aroma. Aecht Franck ist seit 100 Jahren das anerkannt Beste auf dem Gebiet der Zichorienkaffee- Erzeugung len. Nicht nur für den Offizier. so sehr sich ihm hier auch eine Fundgrube kostbarster Kriegslehren offenbart. Jeder Deutsche, der aus der Vergangenheit lernen will, empfängt hier ein Stüd Geschichte, das Anlaß zu tiefem Nachdenken gibt, das ein Insichgehen geradezu herausfordert. Aus der Schilderung dieser Schlacht darf nicht nur das Verständnis für das Marnedrama erwachsen das wäre nicht genug der Frucht, die diese sorgsame, mit unendlichem Fleiße und seltener friegsgeschichtlicher. Geschicklichkeit aufgebaute Arbeit bringen muß! Man darf mit Spannung nunmehr der Darstellung der Kämpfe der 1. Armee am Durcq entgegensehen, die am 1. Geptember erscheinen soll, und der hiermit verbundenenen Untersuchung, ob tatsächlich ein deutscher Sieg in dem Augenblic heranreifte, als von Generaloberst v. Bülow der Rückzug bejohlen wurde. *) ,, Schlachten des Weltkrieges", herausgegeben im Auftrage des Reichsarchivs. Die 4 Bände umfassende Darstellung der Marneschlacht liegt unter dem Titel„ Das Marnedrama 1914" nunmehr vor. Als Bearbeiter zeichnen Major a. D. Thilo v. Bose und Archivrat Alfred Stenger. Der 1. Teil( Bd. 22) behandelt den Vormarsch und die Schlacht am 5. und 6. September, der 2. Teil( Band 23) den 7. und 8. September ( chne Gardekorps), der 3. Teil( Bd. 24) die Kämpfe des Gardeforps und des rechten Flügels der 3. Armee, der 4. Teil( Bd. 25) den Ausgang der Schlacht. Dieser Teil bringt gleichzeitig aus der Feder des Schriftleiters, Archivrat George Soldan, eine die ganze Darstellung umfassende Betrachtung. Berlag Gerhard Stalling in Oldenburg i. D. Preis des einzelnen Bandes in Halbleinen 5,80 Rmt. Verantwortlich: Paul Christian Klein in Gießen. Samstag, den 21. Juli 1928. Ermäßigung der Vermögensteuer wegen Stillegung eines Geschäftsgrundstücks. Bemerkenswert ist eine vom Reichsminister der Finanzen in seinem Runderlaß vom 21. Juni 1928 III v 1650 getroffene Anordnung, durch die einer anläßlich der Beratung über die Vermögensteuerdurchführungsbestimmungen 1928 ge= faßten Entschließung des Reichsrats Rechnung getragen wird. In dieser Entschließung hatte der Reichsrat der Auffassung Ausdruck gegeben, daß die Berücksichtigung von Stillegungen, Betriebseinschränkungen usw. gegebenenfalls nicht bei der Bewertung der Grundstücke, sondern vielmehr bei der Steuererhebung erfolgen müsse. Die Reichsregierung hatte sich mit . Dieser Entschließung einverstanden erklärt. In Verfolg des der Entschließung zugrunde liegenden Gedankens wird in dem oben bezeichneten Runderlaß angeordnete, daß in den Fällen, in denen sich aus der Beseitigung des Stillegungsabschlags für Geschäftsgrundstücke nach der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen für diesen eine unbillige Härte ergibt, durch Er., Gießener Zeitung" mäßigung der Vermögensteuer im Billigkeitswege nach§ 108 Abs. 1 AO. Abhilfe zu schaffen ist. Als Anhaltspunkt für die Höhe des gegebenenfalls zu erlassenden Teilbetrags soll der Betrag dienen, um den die Vermögensteuer für 1928 niedriger wäre, wenn noch die Bestimmung des§ 27 Abs. 3 der Durch führungsbestimmungen 1925, jedoch mit der sich aus§ 14 der neuen Durchführungsbestimmugen hinsichtlich des maßgebenden Zeitraums ergebenden Aenderung, Geltung hätte, je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen soll dieser Differenzbetrag ganz oder teilweise erlassen werden. Steuerpflichtige, die nach ihrer wirtschaftlichen Lage die Voraussetzung für eine Ermäßigung der Vermögensteuer in der vorbezeichneten Weise als gegeben erachten, werden zweckmäßigerweise schon in der Vermögenserklärung unter Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Bezeichnung des Ausmaßes der Stillegung ihres Geschäftsgrundstücks einen entsprechenden Antrag stellen. Neue Bücher. Vom Volksschüler zum Abiturienten", von Dr. Wilhelm Schenkel. 36. 55. Tausend. Preis 0,60 Gmt. Lumen- Verlag, G. m. b. Potsdam. Gar mancher Leser fühlt den Drang nach Nr. 58. Höherem, nach einer gehobenen Lebensstellung in sich. Nur über das ,, wie" ist er sich nicht recht im klaren. Den Weg, der zum Ziele führt, will der Verfasser, der sich selbst die Zugänge zu einer höheren Bildung und Lebensstellung gebahnt hat, in seiner Broschüre alle denen weisen, die ihr Lebensschifflein auf andere Bahnen lenken wollen. Schlicht und überzeugend hat Dr. Schenkel seine Erfahrungen in der Schrift niedergelegi. Zweifellos ist das Werkchen geeignet, zum kulturellen Wiederaufbau unserer zerrütteten Verhältnisse zu seinem Teile beizu tragen. * Wiederum sind drei Neuerscheinungen des Vobach- Verlags erschienen. Einzelheft 214: Schablonenmalerei von J. Volk mer- Natesta, M 1,25, ist zugleich ein Lehrgang und Vorlagenheft mit gebrauchsfertigen Schablonen zur Bemalung und Schmückung aller möglichen Handarbeiten. Die selbstgefertigte Handtasche, von Renate Bergner, M 1,20, ist ein Kursus nach schönen Handtaschenmodellen, nach dem jede Frau die Handtasche arbeiten kann. Das dritte und umfangreichste Heft führt uns in das Land der ersten Jugend des Kindes. Baby- Ausstat: tung, mit einem ärztlichen Anhang von Dr. med M. Vogel, Direktor des Hygiene- Museums in Dresden, Preis 1,50 M. Bezug Redaktions fendung ni 41. Ziehung 28. Juli 1928 Jugendherbergs- Lotterie zum Besten deutscher Jugendherbergen 61761 GEWINNE im Gesamtwerte von RM. 126800 Gewinnplan: Höchstgewinn im Werte von 40 000 RM. 1. Hauptgewinn, 1 Eigenheim im Werte von 30000 Mk. 1 Prämie, 1 Reise um die Welt im Werte von 31000 2. Hauptgewinn, 1 Kraftwagen im Werte von 3. Hauptgew., 1 Wohnungseinricht. i. Werte v., 4. Hauptgewinn, 1 Motorrad im Werte von " 5000" 2000 1000 1000 " 5. Hauptgewinn, 1 Motorrad im Werte von Weitere Gewinne im Werte von RM. 700, 500, 300, 200, 100, 50, 20, 10 u. 5, sowie 60000 Werbeprämien im Werte von je 2 RM. Auf Wunsch werden den Gewinnern an Stelle der Gewinne von RM. 300.- aufwärts 90% des planmäßigen Wertes in bar ausgezahlt. Lospreis nur RM. 1.A. Dinkelmann, Worms Postscheckkonto 15 194 Frankfurt a. M. Hier bei: Staatl. Lotterie- Einnehmer Flimm, außerdem bei: Cigarrenhaus E. Reuter( früh. Buchacker), Josef Chambré, L. Eifert, Konr. Emmerich, L. Joost, Herm. Kuhl, S. Loeb, Friseur Lotz, Wilh. Semmler, Wilh. Weber, in Watzenborn bei Hermann Fett. 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