aft. Nr. 32. en Waldlauf ustragung er heid, die zweie des Weges orsprung, von 38: 18,6 Min. feldorf 39:05 den vor BitJugend Düren aul- Siegen in fernfahrt um nem denkbar egter Stunde зг hrt untersagt ometer lange Strede war dreimal 3- Fahrer, die Std., 2. Hof Effing- Essen, , 2. MüllerSonntag ein inden. Die ge der Rennicht fest. m. wurde bei nforderungen te B. Wolfe Sei den AmaBerlin. r erfolgreich. 400- Metererfahren mit in Gießen. ERT CH! BEI ING. D FALL ៣. SAG 1. MILIONEN Nordanlage 31 Reden, tens an ſee. ccce raucht Stunde, en ganzen müssen! mart ühan: chs, änzt den! Gießener Zeitung ( Neueste Nachrichten) Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdlendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. 41. Jahrg. - Politische Tagesschau. Ausstralien hat der deutschen Regierung das Tafelsilber der bei den Falklandinseln gesunkenen Schlachtschiffe ,, Scharnhorst" und ,, Leipzig" zurückgegeben. Bolen marschiert in der Welt mit seinen Militärausgaben im Verhältnis zum Gesamtbudget an der Spitze. Dieselben betragen 30 Prozent desselben. Japan verstärkt seine Truppen in China trotz des Protestes der chinesischen- nationalistischen Regierung um weitere 5000 Mann. Frankreichs Außenminister, Briand, ist ernstlich mit hohem Fieber erkrankt. Das Washingtoner Marineamt hat für den Bau zweier lenkbarer Luftschiffe eine Ausschreibung erlassen. Für den Bau dieser Schiffe sollen 8 Millionen Dollar ausgegeben werden. Zu den kommenden Wahlen. 9000 Parlamentsfandidaten. Berlin. Die Kandidatenausstellungen der Parteien sind noch nicht vollendet. Aber es ist heute schon sicher, daß die Wahlvorschläge und die Zahl der Kandidaturen erheblich größer sein wird als bei der letzten Wahl. Man kann schon jetzt feststellen, daß am 20. Mai rund 9000 deutsche Kandidaten für den Reichstag und die einzelnen Länderparlamente kandidieren Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M Samstag, den 21. April 1928 eine klassenmäßige Bindung innerhalb einer besonderen Partei. Sollten tatsächlich neue Parteien auf berufsständischer Grundlage einige Vertreter in die Parlamente entsenden, so wird deren Tätigkeit unfruchtbar bleiben, da sie niemals einen ausschlaggebenden Einfluß erreichen können und ihr parteimäßiger Aufbau auf einer Verkennung des Wesens des politisch- parlamentarischen Systems beruht. Die Spitzenverbände des Handwerks halten daher an den Jenaer Beschlüssen aus dem Jahre 1920 fest, die eindringlich vor Versuchen zur Bildung einer selb= ständigen politischen Handwerkerpartei warnen. Will das Handwerk eine bessere Berücksichtigung seiner Interessen erreichen, so wird das nur möglich sein durch Anschluß an die bestehenden Parteien, die sich Schutz und Förderung des Handwerks zu eigen machen. Nur engste Mitarbeit in deren Reihen wird eine bes= sere Wahrung handwerkerlicher Belange ermöglichen. Von die= sen Parteien darf allerdings erwartet werden, daß sie sich für die berechtigten Forderungen des Handwerks einsetzen. Sie vereiteln dadurch am besten die Bestrebungen, die auf die Aufstel= lung besonderer Handwerkerlisten hinzielen. Der 1. Mai in Hessen. Das hessische Gesamtministerium gibt bekannt: Wegen Gewährung von Dienstbefreiungen am 1. Mai 1928 wird auf das Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 8. Dezember 1926 verwiesen. Es verbleibt also auch weiterhin bei der bisherigen Regelung. ( Gießener Tageblatt) Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. PlatzDorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung. Nummer 33 Der Reichswirtschaftsrat zum Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes. Sonntagsruhe und Ladenschluß. Der Sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats hat sich in seinen letzten Sitzungen mit dem Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes beschäftigt und hierzu sein drittes Teilgutachten erstattet, aus dem wir nachstehend die für das Handwerk wichtigsten Bestimmungen herausgreifen. Hinsichtlich der Vorschriften über Sonntagsruhe dürfen an Sonn- und Festtagen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, soweit sie in dem 4. Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes ausdrücklich vorgesehen sind. Bei Ausnahmen kraft Verordnung oder Verfügung hat der Reichswirtschaftsrat bei Arbeiten, deren Vornahme an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, die Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Erlaß der entsprechenden Bestimmungen durch den Reichsarbeitsminister gefordert. Zum § 30 des Entwurfs, der die Betriebsruhe in Bedürfnisgewerben regelt, wurde ein Antrag angenommen, wonach für das Friseurgewerbe die Zulassung von Ausnahmen in Städten mit weniger als 5 000 Einwohnern sich auf längstens 4 Vormittags= stunden an den Sonntagen, für Städte mit mehr als 5000 Einwohnern nur auf die ersten Tage der hohen Feste und auf läng= stens 4 Vormittagsstunden erstrecken darf. Das gleiche soll für die Friseure in Bahnhöfen, Hotels und anderen Gaststätten werden. Bei der letzten Reichstagswahl waren 4500 Kandiaten Köhl will auch wieder nach Deutschland fliegen. gelten. Für Verkaufsstellen auf den Bahnhöfen der Eisenbahaufgestellt. Damals waren 25 Reichswahlvorschläge vorhanden. Diesmal werden es mehr sein, weil noch einige neue Parteien dazu gekommen sind. In Preußen kandidieren diesmal etwa 2300 Bewerber. Bekanntlich werden am 20. Mai in Bayern, Württemberg, Anhalt und Oldenburg auch Wahlen vollzogen, so daß noch eine Zahl von 900 Bewerbern zu der obigen hinzutritt. Natürlich ist von diesen Kandidaturen die größte Anzahl Fehlkandidaturen. Immerhin sind die Ziffern beachtlich. * Wahlvorschläge der Evangelischen Volksgemeinschaft. Wahlvorschlag im Wahlkreis 33( Hessen- Darmstadt): 1. Ernst Weidner, Pfarrer, Ober- Lais, 2. Heinrich Seyfried, Kaufmann, Frankfurt a. M., Röder= bergweg 6, 3. Wilhelm Greb, Lehrer, Weisenau, Viktoriastraße 9, 4. Bernhard Dietrich XII., Glasermeister, Groß- Zimmern, 5. Thomas Stod, Landwirt und Bürgermeister, Blizenrod, 6. Ferdinand Heßler, Oberrangiermeister, Bad Nauheim, Frankfurterstraße 2, 7. Georg Jakob Weihrich, Metallarbeiter, Mainz- Kastel, Zehnthofstraße 26, 8. Heinrich Proescher, St pienrat, Mainz, Diethe Isenburgstraße 11, 9. Jakob Stein, Untererheber, Wald- Michelbach, 10. Heinr. Her m, Bädermeister, Mainz, Bebelring 20, 11. Karl August Veller, Pfarrer, Brezenheim, Don 12. Edwin Hamburger, Schriftleiter, Staden( Oberhessen). Reichsliste: 1. Ernst Weidner, Pfarrer, Ober- Lais, 2. Heinrich Seyfried, Kaufmann, Frankfurt a. M., Röderbergweg 6, 3. Wilhelm Greb, Lehrer, Weisenau, Viktoriastraße 9, 4. Dr. phil. Faber, Leipzig, Schreberstraße 3. Das Handwerk und die kommenden Wahlen. Bom Reichsverband des deutschen Handwerks. Angesichts der bevorstehenden Wahlen machen sich im Handvert erneut Bestrebungen geltend, die durch die Aufstellung besonderer Handwerkerlisten eine bessere Berücksichtigung des Berufsstandes durchsetzen wollen. Zum Teil sollen diese Wünsche dadurch Erfüllung finden, daß sich die örtlichen Berufsorganisationen des Handwerks zu Arbeitsgemeinschaften in Form loser Kartelle zusammenschließen, um so die Grundlage für die eigene Partei abzugeben. Der Reichsverband des deutschen 5andwerks und der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammerlag als die maßgebenden Spikenorganisationen des gesamten Berufsstandes lehnen diese Verquidung berufsständischer Interessenvertretung mit politischen Bestrebungen ab, da jede Verbindung mit solchen Zielen die unabhängige, freie Willensbildung in den Spitzenverbänden wie auch die entsprechend notwendige freie Vertretung der Interessen gefährden und die berufsständische Geschlossenheit des Handwerks zerschlagen müßte. Grundsätzlich nehmen die Spitzenverbände des Handwerks auch gegenüber den Plänen zur Gründung besonderer Handwerkerparteien eine ablehnende Stellung ein. Es ist durchaus nicht notwendig, vor neuen Wahlen die Gründung neuer Parteien zu betreiben, die letzten Endes wegen der damit verbundenen 3ersplitterung lediglich zu einer Schädigung und Schwächung des Bürgertums führen. Die Schicksalsverbundenheit des Handwerks mit den anderen Berufsständen verbietet Newyork. Nach Depeschen der Canadian Preß aus Lake St. Agnes erklärte Köhl: ,, Sobald unser Flugzeug ausgebessert ist, fliegen wir nach Newyork, wie zuerst beabsichtigt war. Danach hoffen wir, den Flug von Newyork nach unserem Heimatland ausführen zu können. Fikmaurice lobt die„ Bremen". Murray Bay. Jm Verlaufe eines Presseinterviews fagte Major Fizmaurice, die„ Bremen" sei das beste Flugzeug, das er je kennen gelernt habe. Er erklärt: Der Motor funktionierte die ganze Zeit vorzüglich. Das Flugzeug schwebte durch jede Sturmböe wie ein großer Vogel. Ich habe niemals eine Maschine gekannt, die der Kontrolle des Flugzeugführers so gut gehorchte, und die alle Arten von atmosphärischen Veränderungen mit so geringen Störungen überstand. Die Lehren aus dem Bremen Flug. Newyork. Kommandeur Fitzmaurice gelangt in der Beschreibung, die er über die Ergebnisse der Ozeanflieger veröffentlicht, zu folgenden Lehren: 1. Es sei für Ozeanflieger unerläßlich, Radiogeräte mitzunehmen, um bei der Annäherung an Neufundland Peilungen vorzunehmen; 2. es müsse der Abflug aller Ost- West- Flieger so eingerichtet werden, daß sie Neufundland bei der kommenden Dämmerung erreichen, da die Gefahr bei einer Ankunft in der Nacht dort zu groß sei; 3. es müsse für Ozeanflieger noch ein besonderer Kompaß konstruiert werden, da die im Innern Labradors gelegenen großen Erzlager die normalen Kompasse wertlos machten; und 4. kein Flugzeug dürfe einen Ozeanflug ohne Paraffinüberzug über die Flügel unternehmen, weil Paraffin allein Schutz gegen Eisbildung auf den Flügeln gewährt. Die Zusammensetzung des Ausschusses für Reichsreform. Am 4. Mai tritt bekanntlich der Ausschuß für Verfassungsund Verwaltungsreform zusammen. Den Vorsitz im Ausschuß wird, der Reichskanzler Dr. Marr übernehmen. Als Ausschußmitglieder sind von der Reichsregierung berufen worden: Vizekanzler und Reichsjustizminister Hergt, Reichsinnenminister von Keudell, Reichsfinanzminister Dr. Köhler, Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius, Reichspostminister Schätzel, Geheimer Justizrat Professor Dr. Anschütz, Geheimer Justizrat Professor Triepel, Dr. Brüning, Staatssekretär a. D. Dr. Busch, Reichswirtschaftsminister a. D. Dr. Hamm und Professor Dr. Nawiasty. Von den Landesregierungen wurden folgende Mitglieder entsandt: Für Preußen Ministerialdirektor Dr. Brecht, für Bayern Ministerpräsident Held, für Sachsen Ministerpräsident Heldt, für Württemberg: Staatspräsident Bazille, für Baden Staatspräsident Remmele, für Thüringen Dr. Leutheusser, für Hessen Staatspräsident Adelung, für Hamburg Bürgermeister Dr. Petersen und für Anhalt Ministerpräsident Deist. Ein Erdbeben in Bulgarien. - Mehr als 100 Tote. Biele Häuser zerstört. Am Mittwoch wurde Bulgarien von teilweise recht heftigen Erdbebenstößen heimgesucht. Das Erdbeben wiederholte sich am Donnerstag. Am schwersten hat die Stadt Philippopel und deren Umgegend zu leiden gehabt. Allein in zwei Stadtteilen sind 1030 Häuser völlig zerstört. Viele in der Umgegen gelegene Ortschaften sind derart heimgesucht worden, daß kaum noch ein Haus aus den Trümmern hervorragt. Es sind bisher mehr als hundert Tote festgestellt worden. nen innerhalb der Sperre wurde in Ergänzung des§ 31 des Entwurfs vorgesehen, daß Verkaufszeiten an Sonn- und Festtagen nur für unmittelbaren Reisebedarf zugelassen werden dürfen. Verkaufsstellen außerhalb der Sperre und Verkaufsstellen auf Bahnsteigen der Stadt-, Ring- und Vorortbahnen, der Untergrundbahnen usw. unterliegen den für die örtlichen offenen Der unmittelbare Verkaufsstellen geltenden Bestimmungen. Reisebedarf für diesen Verkauf umfaßt lediglich Speisen, Getränke, Obst, Tabakwaren, Schokolade, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Toilette- Artikel in kleinen Mengen. Für die Herstellung von Bäcker- und Konditoreiwaren wurde zu§ 33 beschlossen, daß an Sonn- und Festtagen jede gewerbliche Beschäftigung, entsprechend dem§ 6 der bisherigen Bäckerei- Verordnung, zu verbieten ist. Zugestimmt wurde den vorgesehenen Bestimmungen, wonach zulässig sind die Herstellung leichtverderblicher Konditorwaren während eines ununterbrochenen Zeitraums von höchstens 2 Stunden, jedoch nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus, ebenso auch Vorarbeiten während eines ununterbrochenen Zeitraums von höchstens einer Stunde, die zur Wiederaufnahme der regelmäßigen Arbeit am folgenden Werktage notwendig sind, schließlich auch noch Arbeiten ohne zeitliche Begrenzung, die in Notfällen zur Verhütung oder Beseitigung einer ernstlichen Gefährdung des Unternehmens oder des von ihm zu versorgenden Personenkreises unabweisbar sind. Für die vorgesehenen Bestimmungen, wonach der Reichsarbeitsminister mit Zustimmung des Reichs= rats bestimmen kann, inwieweit Arbeiten und Waren unter die Ausnahmevorschriften fallen, wurde die Anhörung der wirtschaftlichen Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beschluß erhoben. Das Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Sonn- und Festtagen nach§ 35 des Entwurfs wurde nach Beschluß des Sozialpolitischen Ausschusses auf Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt. Den vorgesehenen Bestimmungen über Ladenschluß an Werktagen, wonach offene Verkaufsstellen an Werktagen nur in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends für den ge= schäftlichen Verkehr geöffnet sein dürfen, wurde Zustimmung gegeben. Die nach Schluß der Verkaufszeit zugelassene Bedienungszeit für bereits anwesende Kunden wurde von 20 auf 30 Minuten erweitert. Die Zulassung für den Verkauf von Le= bensmitteln wurde auf 6 Uhr morgens festgesetzt. Offene Ver= taufsstellen, in denen auch Bäder- und Konditorwaren verkauft werden, sollen jedoch nicht vor 7 Uhr morgens geöffnet werden. Als Ladenschluß für Verkaufsstellen am Weihnachtsheiligabend wurde nachmittags 6 Uhr verlangt. Beim§ 41 ,, Austragen von Waren und Verkauf außerhalb fester Betriebsstätten" wurden die von der Landesbehörde zu gestattenden Ausnahmen auf den für den örtlichen ansässigen Einzelhandel zugelassenen Umfang begrenzt. Keudell und die roten Frontkämpfer. Vor einigen Tagen erließ der Reichsinnenminister, um die ruhige Durchführung der Wahlen zu gewährleisten, ein Verbot des Roten Frontkämpferbundes. Dieses Verbot kann durch die Länder für ihren Bereich bestätigt werden, oder es bleibt diesen freigestellt, im anderen Falle den Staatsgerichtshof anzurufen. Insgesamt haben letzteres jetzt 12 Länderregierungen getan und zwar Anhalt, Baden, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hessen, Lübeck, Mecklenburg- Schwerin, Mecklenburg- Streliz, Oldenburg, Preußen und Sachsen. Württemberg wird voraussichtlich nicht den Staatsgerichtshof anrufen, aber auch kein Verbot des Roten Frontkämpferbundes erlassen. Der württembergische Innenminister Dr. Bolz steht auf dem Standpunkt, daß die staatlichen Machtmittel zur Sicherung der Ordnung ausreichen. Samstag, den 21. April 1928. Aprilscherz oder Osterei? Das Darmstädter Tagblatt vom 18. April 1928 bringt folgende Meldung: ,, Gießener Zeitung" Mittel verdreifacht, sie sind von 359 600 R.- Mart auf 1047 500 R.- Mark im Durchschnitt gestiegen. Im Vergleich zum Vortriegsjahr 1913, in welchem sich im Durchschnitt je Genossenschaft ein Gesamtkapital von 1 456 000 R.- Mart ergibt, sind nach dem Stande vom 31. Dezember 1927 rund 70 Prozent der Vorkriegszahlen erreicht. Von diesen sehr beträchtlichen Mitteln kann man sich ein Gesamtbild machen, wenn man bedenkt, daß bei rund 1350 bestehenden städtischen Kreditgenossenschaften des Deutschen Genoſſenſchaftsverbandes die gesamten Mittel auf 1,4 Milliarden R.- Mark anzunehmen sind. Die anvertrauten fremden Gelder haben sich seit Ende 1924 im Durchschnitt je Genossenschaft von 221 500 Reichsmark auf 764 000 R.- Mark erhöht, das bedeutet eine Zunahme um faſt das Dreieinhalbfache. Dabei ist das starke Wachstum der Spareinlagen, besonders der länger befristeten Spargelder, zu beachten. Fast Dreiviertel aller Spargelder sind bei den genossenschaftlichen Volksbanken in längeren Kündigungsfristen angelegt. Es zeugt dies von dem wachsenden Vertrauen, das den Volksbanken von ihren Mitgliedern und Kunden allgemein entgegengebracht wird. Zur Bautätigkeit. Nr. 33 Was kosten Sichtvermerke ins Ausland. Für alle Auslandsreisen benötigen wir Deutsche einen gül tigen Reisepaß. In vielen Fällen brauchen wir außerdem noch einen Sichtvermerk( Visum) entweder zur Ein- oder Durchreise. Auf dem Paßbüro der Polizei- Direktion wird dieses Dokument ausgestellt. Zwei Paßbilder sind mitzubringen und ein Antrags- Formular i ist auszufüllen. Am nächsten, spätestens am dritten Tag, liegt der Paß zum Abholen bereit und wird nach eigenhändiger Unterschrift gegen eine Gebühr von fünf Mart ausgehändigt. Die für die Reise nach dem Ausland notwendigen Visa können jetzt beschafft werden. Auf Grund der Berichte von etwa 50 Großstädten und etwa der gleichen Anzahl von Mittelstädten an das Statistische Reichsamt zeigt sich, daß der nach dem Kriege zunächst besonders gepflegte Bau von Kleinhäusern im Verhältnis zur Gesamtbautätigkeit ständig zurückgegangen ist. Betrug für 1926 die Zahl der Wohnungen in den neu erbauten Wohngebäuden in den Großstädten noch 3,6, so belief sie sich für 1927 auf 4 Wohnungen. In den Mittelstädten stieg sie von 3 auf 3,4. Die Wohnungen mit 1 bis 3 Wohnräumen haben vor allem zugenommen. Der Reinzugang an Wohnungen belief sich in den Großstädten 1926 auf 62 829, 1927 auf 85 963, in den Mittelstädten 1926 auf 12 526, 1927 auf 19 177. Der Reinzugang an Wohnräumen betrug für die beiden Jahre in den Großstädten 265 947 bezw. 347 223 und in den Mittelstädten 50 458 bezw. 74 925. Unter den Bauherren stehen an erster Stelle die gemeinnützigen Baugesellschaften und die Behörden. Von diesen wurden 1926 55,6 Prozent der Wohngebäude errichtet, 1927 56,6 Prozent. Es gibt Menschen, die an chronischem Geldmangel leiden; das soll für die Betreffenden im allgemeinen recht peinlich sein. In der Nachkriegszeit mit ihrer wirtschaftlichen Depression hat nun dieser chronische Geldmangel immer weiter um sich gegriffen, und insbesondere sind die Gemeinden von dieser üblen Krankheit nicht verschont geblieben. Der Geldmangel der Gemeinden aber ist leider nicht nur für die Betroffenen selbst, d. H. für die Verwaltung, recht unangenehm, sondern auch für die harmlosen Einwohner eben dieser Gemeinden. Um so unangenehmer, da ja ohnehin die meisten Gemeindemitglieder schon für ihre eigene Person wirtschaftlich schwer zu kämpfen haben. Nun hat man ja schon davon läuten hören, daß auch die Kassen der Stadt Darmstadt keineswegs an goldenem Ueberfluß leiden. Mit einiger Besorgnis, aber man hat sich getröstet in dem Gedanken, daß unsere energische Stadtverwaltung schließlich doch aller Schwierigkeiten Herr werden würde.. In dem Vertrauen auf die Energie der Stadtverwaltung haben wir uns nicht getäuscht. Sie hat sich als außerordentlich groß erwiesen. Geldmangel gibt es nur für kleine Geister, nicht für Städte! Wozu haben denn diese das Recht, Steuern zu erheben? Wenn man Geld braucht, erhöht man eben die Steuern, und bei so kleinlichen Einwänden, daß schon die bisherige Besteuerung die Grenzen der Leistungsfähigkeit erreicht oder gar überschritten habe, daß man durch Ueberdrehen der Steuerschraube das gewerbliche Leben ertöte, bei solchen kleinlichen Einwendungen hält man sich nicht lange auf. Ein altes Sprichwort sagt:„ Was du tust, das tue ganz". Wenn man also Steuern erhöhen will, muß man es ordentlich tun, am besten gleich so, daß dem anderen vor Schreck die Sprache wegbleibt, so daß er nicht erst noch lange widersprechen kann. Nach diesem Rezept hat offenbar unsere Stadtverwaltung gehandelt, als sie ihre neuen Steuerpläne ausgeheckt hat; wenigstens, wenn sich das, was man darüber hört, als richtig herausstellen sollte, woran man bei der Ungeheuerlichkeit wirklich zweifeln möchte. Es sol= len nämlich danach erhöht werden: die Grundsteuer von 20 auf 40 Pfg., d. h. um 100 Prozent, die Gewerbesteuer von 74 Pfg. auf 1.10 Mart, d. H. um rund 50 Prozent, die Grundgebühr für Gas um 20 Pfg., der Wasserpreis von 22 auf 32 Pfg. Im ganzen sollen diese neuen Steuern jährlich 1 201 000 Mark einbringen. Wir erlauben uns die bescheidene Anfrage an die Stadtverwaltung: Trägt sich die Stadtverwaltung tatsächlich mit derartigen Absichten? Wie wir soeben erfahren, wurde bereits gestern nachmittag von den Vertretern der Wirtschaftsorganisationen( der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer) und des Hausbesitzervereins eine vertrauliche Besprechung abgehalten, in der nachdrücklichst gegen die tatsächlich geplante Steuererhöhung, wie sie die Vorlage des Oberbürgermeisters bezweckt, Stellung genommen wurde. Die Versammlung behielt sich weitere Schritte und energische Gegenmaßnahmen vor. Erstarkung der genossenschaftlichen Kreditbanken. Zu Reisen nach Dänemark, England, Finnland, Holland Jugoslawien, Norwegen, Desterreich, Portugal, Schweden und der Schweiz sind die Sichtvermerke aufgehoben, es genügt der gültige deutsche Reisepaß. Zur Zeit verlangen noch folgende Staaten den Sichtvermerk, und dieser kostet für:( in Reichsmark die erste Ziffer zur Einreise, die zweite zur Durchreise) Für den Monat Januar 1928 wurden nach den gleichen Berichten 2 095 Wohngebäude von der Baupolizei abgenommen, gegenüber dem Vormonat mit 3676 Bauvollendungen ein wesentlicher Rückschritt, der allerdings saisonmäßig bedingt ist. Für den Monat Januar wurden 1402 Wohngebäude zum Bau genehmigt. Das sind 25 Prozent weniger als im Dezember 1927 und 35 Prozent weniger als im Januar 1927. In diesen Ziffern zeigt sich der starke Einfluß der Schwierigkeiten, die für die Finanzierung der Bauten vorliegen. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 1927 haben die genossenschaftlichen Volksbanken eine weitere Festigung und einen weiteren Aufschwung erfahren. Das zeigt sich zunächst an einem beträchtlichen Zugang an neu gegründeten Genossenschaftsbanken, aber auch an der beachtenswerten Zunahme des Geschäftsumfanges. Wenn auch genaue Ergebnisse hierüber noch nicht vorliegen, o weist doch die Zweimonatsbilanz- Statistik des Deutschen Genossenschaftsverbandes für den 31. Dezember 1927 aus, daß die gesamten Mittel( Bilanzsumme) von 962,3 Millionen R.- Mart im Jahre 1926 auf 1047,5 Millionen R.- M im Jahre 1927 zugenommen haben. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß für den Stichtag des 31. Dezember 1926 1205 Genos= senschaf berichtet haben, für den Stichtag des 31. Dezember 1927 dagegen nur 1000, also 205 Genossenschaften weniger. Wie stark die geringere Berichterstattung die Ergebnisse beeinflußt, zeigt die Betrachtung der Durchschnittsziffern. Diese sind Ende 1926 798 500 R.- Mark je Genossenschaft gegenüber 1 047 500 R.- Mark Ende 1927. Es beträgt mithin die jährliche Durchschnittssteigerung bei den Kreditgenossenschaften rund 30 Prozent. Innerhalb der letzten drei Jahre haben sich die gesamten Die hessische Sondersteuer für 1928. * Mieterschutz bei Neubauten. Wir entnehmen einer Meldung des„ Amtlichen Preußischen Pressedienstes" folgendes: Belgien 6,75 bis 18, 2,25 bis 4,50, Bulgarien 10,20, 10,20, Estland: 17, 2 bis 4, Frankreich 10,50, 1,05, Griechenland 5,20, 0,95, Italien 15,40, 10,15, Lettland 8,50, 5,60, Litauen 6,30 bis 20, 6,30 bis 11, Polen 8, 0,80 bis 1,60, Rumänien 21, 21 Spanien 20, 20, Tschechoslowakei 7,90, 5,30 bis 7,90, Türkei 12,50, 12,50, Ungarn 5 bis 15, 2 bis 15, Rußland 12, 12. Samstag, Im Tal, füßt, find die abgeriffenen 3weige trage fleiddhen erit wachen ein, d und behängt erften Blüml große Frühli auf. Und je mehr wir da Frühling und der heili Wahrheit. D Frühling her uns hingeber von seinem föftlichen Wi Visa- Ermäßigungen um 50 Prozent gewährt zur Zeit nur Italien, und zwar denjenigen Reisenden, die nach Sizilien fah ren und einen bereits hierfür gültigen Fahrt- Ausweis in Hän den haben, oder solchen, die zu mindestens 14tägigen Erholungs Aufenthalt an die italienische Riviera, oder in Kurorte wie Bozen, Meran usw. reisen und den Nachweis vom Hotel usw. erbringen, daß sie dort für längere Zeit eingemietet haben. Bewohner von Orten, in denen keine Konsulate sind, können sich die Sichtvermerke durch ein Reisebüro beschaffen lassen. Neubauten unterliegen nach reichsgesehlicher Vorschrift grundsätzlich nicht den Mieterschutzbestimmungen. Die oberste Landesbehörde hat jedoch die Möglichkeit, dem Mieterschutz solche Neubauten zu unterstellen, für die Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gegeben sind. Preußen hat von dieser Befugnis bereits im Jahre 1924 Gebrauch gemacht. Im Anschluß hieran hat sich in Rechtsprechung und Praxis die Streitfrage ergeben, ob auch Darlehen, die aus Hauszinssteuermitteln gewährt werden, die sogen. Hauszinssteuerhypotheken, als Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln anzusehen sind, und dadurch Mieterschutz für die mit ihrer Hilfe errichteten Bauten begründet wird. Die in dieser Richtung bestehenden Zweifel hat das Gesetz zur Abänderung des Mieterschutzgesetzes vom 13. Februar 1928 endgültig beseitigt. Daraufhin hat der Preußische Minister für Volkswohlfahrt sich veranlaßt gesehen, durch eine demnächst in der Gesetzsammlung erscheinende Verordnung über Mieterschutz bei Neubauten die landesrechtlichen Vorschriften bekanntzugeben, die hinsichtlich des Mieterschutzes bei Neubauten gelten. Nach dieser Verordnung ist nunmehr klargestellt, daß Neubauten, die mit gewissen Beihilfen aus öffentlichen Mitteln( Bautostenzuschüsse, Darlehen und Hauszinssteuerhypotheken) errichtet sind, dem Mieterschutz unterliegen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Neubauten im Eigentum von Genossenschaften und Gesellschaften, bei denen die Voraussetzungen der Gemeinnüzigkeit nach den Vorschriften des Mieterschutzgesetzes vorliegen. Dadurch hat Hessen nicht nur relativ mit die höchsten Steuersätze, sondern der Anteil der Steuer an der Miete ist in Hessen ungleich größer als in anderen Ländern. Deshalb hat der Hausbesitz gerade in Hessen so außerordentlich schwer zu kämpfen und es ist nicht zu verstehen, wie Staat und Kommunen, denen diese Verhältnisse bekannt sein müssen, hierauf nicht nur keine Rücksicht nehmen, sondern durch immer neue Steuerlasten diese Schwierigkeiten noch vermehren. Die ganze Hilflosigkeit unseres heutigen Systems offenbart sich mit aller Deutlichkeit in der beschämenden Tatsache, daß keine gesetzgebende Körperschaft es wagt, bei nahenden Wahlzeiten ein Steuergesetz fertigzustellen, das etwa der einen oder der anderen Partei Unbequemlichkeiten im Wahlkampf bereiten könnte. Und es muß dabei festgestellt werden, daß diese Scheu am deutlichsten gerade bei der Sozialdemokratie ausgeprägt ist. Der hessische Landtag hat es auch dieses Jahr nicht für opportun erachtet, ein Sondersteuergesetz zu verabschieden, wie es im vorigen Jahr von der Regierung vorgelegt war. Deshalb beschränkt sich die hessische Regierung darauf, wie im Jahre 1927, die Sondergebäude- und Gewerbsteuer auf dem Wege eines Steuervorauszahlungsgesetzes weiterzuerheben. Diese Vorauszahlungen beruhen auf der Sonderſteuerverordnung der hessischen Regierung vom 10. März und 11. Oktober 1926 unter Berücksichtigung der im Vorjahr ab 1. April auf Grund der Mieterhöhung eingetretenen Steuererhöhung um 26 Prozent. Die hessische Sondersteuerverordnung enthält bekanntlich höhere Steuersäge als sie andere Länder haben. Der von der Regierung im Vorjahr vorgelegte Entwurf sah eine teilweise Beseitigung dieser Härten vor. Außerdem waren, soweit die berechtigten Wünsche des Hausbesitzes nicht bereits im Regierungsentwurf berücksichtigt waren, eine Reihe Anträge gestellt worden. Durch die Hinauszögerung des neuen Gesetzes und die nunmehr zum zweiten Male wiederholte Weitererhebung der Steuer auf Grund der alten ungünstigen Verordnung wird der hessische Hausbesitz weiterhin schwer geschädigt. Es muß endlich dazu übergegangen werden, das Steuersystem zu vereinheitlichen, wie das im neuen Steuervereinheitlichungsgesetzentwurf vorgesehen ist, der ja bekanntlich auch im Reichstag allerlei Hemmungen ausgesetzt ist. Die Besteuerungsgrundlagen, die aus einer Zeit vor 15 und 20 Jahren datieren, können vielfach feinerlei Anspruch mehr auf Richtigkeit erheben, da sich die seinerzeit festgestellten Werte teilweise nicht unerheblich geändert haben. Der hessische Hausbesig ist gegenüber dem Hausbesitz im übrigen Reich schon dadurch steuerlich im Nachteil, daß man die Hauswertschäzungen hier durchweg auf einer fünfprozentigen Verrentung durch die Miete aufbaute, während an= derwärts eine 6prozentige Verzinsung zu Grunde gelegt wurde. n zwei Ernten Nachstehend bringen wir den Text des Sondersteuervorauszahlungsgesetzes für 1928 vom 28. März 1928( Hess. Reg. Bl. Nr. 8 vom 12. April 1928 zum Abdrud. Die in Artikel 4 Abs. 2 erwähnten Anträge betreffen die Anträge auf Ermäßigung oder Erlaß der Sondersteuer auf Grund der Sondersteuerverordnung für 1926. Entsprechende Anträge sind nur dann zu stellen, wenn dies seither etwa versäumt worden sein sollte. Ist auf Grund früherer Anträge eine Herabsetzung der Steuer bereits erfolgt, so ist ein neuer Antrag nicht notwendig, da bei Ausstellung der neuen Steuerzettel die früheren Ermäßigungen von Amts wegen zu berücksichtigen sind. Steuervorauszahlungsgesetz für das Rechnungsjahr 1928 schlossen: 5242 zahlt der Landwirt unsere sofort ab Werk lieferbaren DeutzDieselmotoren und DieselSchlepper MOTORENFABRIK DEUTZ A- G Zweigniederlg. FRANKFURT M. Taunussir. Geelen müsse tiefer, desto g Liebe zu dem gib in Liebe und Freude i die beglücken wird sich beh überdauern. Die Herz Das alte der Osterhase Schuhe bescher und sie bleib Die in der G Griten. Mar ren. Man i Kinder besitz Kinder nicht Rechnungsjahr 1928 sind Vorauszahlungen auf diese Steuern nach den auf Grund der erlassenen Gesetze und Verordnungen für das Rechnungsjahr 1926 zuletzt festgestellten Besteuerungs grundlagen und Steuersätzen zu entrichten, unter Berücksich tigung der für 1927 gewährten Stundungen in den Fällen, in denen wegen Fristversäumnis Steuerermäßigung für 1926 nicht mehr hat verfügt werden können. Die Vorauszahlung an Son dergebäudesteuer erhöht sich um 26 v. H. des nach Satz 1 sich errechnenden Betrages, falls der zu Grund gelegte Steuerwert 7000 Reichsmark übersteigt. Vom 28. März 1928. Das Hessische Volk hat durch den Landtag folgendes be1. Abschnitt. Artikel 1. 1) Bis Zustellung der Landessteuerbescheide über Grundsteuer, Sondergebäudesteuer und Gewerbesteuer für das zur 2) Im übrigen gelten bis zum Inkrafttreten von Gesetzen, durch welche die Erhebung der Grundsteuer, Sondergebäude steuer und Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1928 endgül tig geregelt wird, die Vorschriften der für das Rechnungsjah 1926 erlassenen Gesetze und Verordnungen. Artikel 2. Die Vorauszahlungen nach Artikel 1 haben in 6 gleichen Raten, spätestens am 25. der Monate April, Juni, Auguſt, Ot tober, Dezember 1928 und Februar 1929 zu erfolgen. Artikel 3. Ueber die Höhe der zu entrichtenden Vorauszahlungen er hält der Pflichtige einen schriftlichen Bescheid. Artikel 4. schwerer zu e talpsychologi Anlagen ents schickt sich ni Neben d 1) Gegen den Steuervorauszahlungsbescheid( Artikel 3) ist das Rechtsmittelverfahren als Berufungsverfahren nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung gegeben mit der Maß gabe, daß an die Stelle des Reichsfinanzhofs der Hessische Ver waltungsgerichtshof tritt. 2) Anträge im Sinne der Artikel 2, 6, 7, 9, 9a und 9b der Sondergebäudesteuerverordnungen vom 10. März 1926 und 11. Oktober 1926 sind für das Rechnungsjahr 1928 zugelassen. Sie sind im ordentlichen Rechtsmittelverfahren nach Absah geltend zu machen. Entlassenen, der Wind lebende Me Der selige Fleiß wenig viele, die in fühlen. 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Deutsche einen gil vir außerdem TLO 1- oder Durchrei Odieses Dokume gen und ein en, spätestens a eit und wird na t von fünf Ma lusland notwend Finnland, Hollan al, Schweden un en, es genügt b den Sichtverment te 3iffer zur Gin ährt zur Zeit nu nach Sizilien fa -Ausweis in Ha tägigen Erholungs er in Kurorte m is vom Hotel us eingemietet haber sulate sind, könne eschaffen lassen. de wirt nsere ab Werk erbaren eutzmotoren und esellepper DEUTZ A- T& M. Taunussi auf diese Ste und Verordnung ellten Besteuerun n, unter Berüd n in den Fällen igung für 1926 ni auszahlung an& des nach Gay 1 gelegte Steuer ttreten von Gefe er, Sondergeb gsjahr 1928 end das Rechnungs haben in 6 glei 1, Juni, August, erfolgen. Borauszahlungen ſcheid. efcheid( Artikel 3) sverfahren nad geben mit der ofs der Seffische 6, 7, 9, 9a und 10. März 1926 jahr 1928 zugela fahren nach Abja Samstag, den 21. April 1928. Lokales. Sonntagsgedanken. Im Tal, wo die Sonne Wiesen und Wald zum ersten Male tüßt, sind die Vöglein heimgekommen und üben und proben in abgerissenen Trillern das große Lied zum Frühlingsfest, die 3weige tragen schon hier und dort die kurzen, grünen Kinderkleidchen erster Jugend; Schneeglödchen läuten das große Erwachen ein, dort sprengt ein Strauch die braunen Knospenhüllen und behängt sich mit Silberperlen, und hier heben neugierig die ersten Blümlein ihre Köpfchen. Von Tag zu Tag schlägt der große Frühlingsmaler eine neue Seite in seinem Bilderbuche auf. Und jedes Blatt zeigt von des Schöpfers Spur und je mehr wir darin lesen, lehrt es uns glauben, hoffen, lieben Frühlingstage sind die gewaltigen Prediger des Lebens und der heiligen Freude. Ja, Frühling ist Leben, Freude und Wahrheit. Die Herzen auf, die Fenster auf! Laßt Sonne und Frühling herein! Der Macht dieses neuen Lebens müssen wir uns hingeben mit ganzer Inbrunst, damit wir erfaßt werden von seinem göttlichen Strome, durchsonnt werden von seiner föstlichen Wärme, durchatmet von seiner reinen Luft. Unsere Seelen müssen wir eintauchen in diesen göttlichen Strom. Je tiefer, desto größer ist unsere Freude, unser Glaube und unsere Liebe zu dem Wunder der Schöpfung. Mit deinem Mitmenschen gib in Liebe von der Fülle dieser Freude ab. Wo dann Liebe und Freude ist, wird die Hoffnung nicht fehlen. Das ist dann die beglückende Erfüllung der Lebensgesetze. Solches Leben wird sich behaupten und bejahend allen Tod und alle Nacht überdauern. Die Herzen auf! Laßt Sonne und Frühling herein! zum neuen Schuljahr. Das alte Schuljahr ist vorbei. Dem einen der Schüler hat der Osterhase die Versetzung und wohl auch ein Paar Schneeschuhe beschert, den anderen ist das Frühlingsblümlein erfroren und sie bleiben sitzen. Man darf das nicht zu tragisch nehmen. Die in der Schule die Letzten waren, werden oft im Leben die Ersten. Man denke nur an Liebig, Jbsen und die vielen ande ren. Man überlege sich aber einmal, falls man schulpflichtige Kinder besitzt, ob sie in die richtige Schule gehen. Wer seine Kinder nicht genügend zu kennen glaubt Kinder sind noch schwerer zu enträtseln als Erwachsene-, ziehe die Experimentalpsychologie zu Hilfe. Man soll ein Kind natürlich seinen Anlagen entsprechend ausbilden. Das humanistische Gymnasium schickt sich nicht für alle. - Neben den Versetzten und Sitzengebliebenen marschieren die Entlassenen, um einen Zoll größer. Sie fühlen plötzlich, wie der Wind um ihre Nase weht. Sie merkén plötzlich, daß es lebende Menschen gibt, die für sie sehr viel wichtiger sind als der selige Odysseus. Sie erfahren plötzlich, daß im Leben der Fleiß weniger gilt als der Erfolg. Es gibt auch unter ihnen viele, die in falsche Bahnen gedrängt werden und sich nicht wohl fühlen. Gewiß, es irrt der Mensch in seinem dunklen Drange und findet sich meist doch irgendwie zurecht. Wer zum Journalisten oder zum Induſtriekapitän bestimmt ist, wird endlich meistens dennoch Journalist oder Industriekapitän. Aber mancher wird auch gar nichts. Oder unglücklich. Dennoch hat jeder eine Gabe und das Talent zum Glück. Mit Hilfe der Experimentalpsychologie lassen sich die Veranlagungen, die Gaben finden. Diese Wissenschaft ist wie die Wünschelrute, die zu den unterirdischen Quellen herniederzuckt. Wir können es uns in dem armen Deutschland auch gar nicht leisten, daß viele an falscher Stelle eingesetzt werden. Es werden aber viele an falscher Stelle eingesetzt. Sonst herrschte mehr Lebensfreude. Sonst würde noch mehr und Persönlicheres geschaffen. * * Die Zahl der deutschen Rundfunkhörer. Am 1. April 1928 betrug die Hörerzahl der Rundfunkteilnehmer 2 234 732. Das ist gegenüber dem Stande vom 1. Januar eine Zunahme von 224 890. * Ausbau der städt. Straßenbahn. Das abgelaufene Geschäftsjahr der Straßenbahn erforderte wiederum einen Zuschuß von 15 000 Mark. Außerdem brachten die Neuanlagen, der Bau einer Schleifenanlage an der Volfshalle und die Einbauten von Um allWeichen Kreditüberschreitungen von 65 000 Mark. mählich die Rentabilität der Straßenbahn zu erzielen und an= Artikel 5. Soweit die bis zu Zustellung des Steuerbescheids für das Rechnungsjahr 1928 sich ergebenden Ratenbeträge nach endgültiger Grund-, Gebäude und Gewerbesteuer, die nach Artikel 1 bis zur Zustellung des Steuerbescheids zu leistenden Vorauszahlungen übersteigen, ist der Unterschiedsbetrag mit der näch sten nach Zustellung des Steuerbescheids fällig werdenden Rate zu entrichten. Soweit die bis zur Zustellung des Steuerbescheids für das Rechnungsjahr 1928 sich ergebenden Ratenbeträge an endgültiger Grund-, Sondergebäude- und Gewerbesteuer hinter den nach Artikel 1 bis zur Zustellung des Steuerbescheids ge= leisteten Vorauszahlungen zurückbleiben, ist der Unterschiedsbetrag auf die nächste nach Zustellung des Steuerbescheids fällig werdende Rate anzurechnen; ein etwa noch weiter überschießender Betrag ist zu erstatten. Artikel 6. 1. Der Minister des Innern ist ermächtigt, für das Rechnungsjahr 1928 anzuordnen, daß die Gemeinden berechtigt sind, bis zur Zustellung der endgültigen Steuerbescheide die Grundsteuer, Sondergebäudesteuer und Gewerbsteuer vorläufig nach den Besteuerungsgrundlagen für das Rechnungsjahr 1926 zu erheben. Die Erhebung einer vorläufigen Gewerbsteuer vom land- und Forstwirtschaftlichen Anlage- und Betriebskapital im Sinne des Artikel 7 Absatz 1 Ziffer 3 des Gemeindeumlagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1920 hat zu unterbleiben. Die vorläufigen Steuersätze bei der Sondergebäudesteuer dürfen für Gemeinde und Gemeindeverbände zusammen den Satz von 77 Reichspfennig je 100 Mark des Friedenswertes nicht übersteigen. Eine Gemeinde darf die Steuerwerte des Grund- und Gebäudebesitzes mit höheren Ausschlagsätzen als 15 Reichspfennig je 100 Mark Steuerwert der Gebäude und Baupläge und 30 Reichspfennig je 100 Mark Steuerwert des land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes nur dann belasten, wenn sie zusammen mit den Gemeindever,, Gießener Zeitung" deren städtischen Anstalten weiteren Absatz zu sichern, regte man in Stadtverordnetenkreisen erneut die schon vor dem Kriege lebhaft erörterte Eingemeindungsfrage der drei fast mit der Stadt zusammenhängenden großen Dörfer Wiesec, Klein- Linden und Heuchelheim an. Straßensperrungen, mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil- Club E. B., Gießen. Km. 35,7-32,6, im Straßenzug Herborn- Hachenburg, Dom 23. 4. bis 2. 5. 1928; Umleitung: Roth- Schönbach- Amdorf. * Der Provinzialtag der Provinz Oberhessen hält am 5. Mai seine diesjährige ordentliche Tagung ab. Die Sitzung iſt vor allem der Beratung des Voranschlags für 1928 gewidmet. Außerdem dürften noch andere bedeutsame Angelegenheiten vor die Abgeordneten kommen. * Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Verkehrsbundes Oberhessen findet hier nächsten Montag unter Leitung von Beigeordneten Dr. Hamm statt. * Vogelschutz. Es wird höchste Zeit, daß die Nistkästen nachgesehen und ausgebessert werden. Schadhafte Nistkästen geben Vogelfeinden, Kältewirkungen und Regengüssen Zutritt, wodurch die Jungen vernichtet werden. Schadhafte Nistkästen bewirken das Gegenteil von dem was sie sollen. Seelig's feinite Kaffee- zufas Essenz ist seit über 30 Jahren bekannt und beliebt. Bester Zusatz zum Bohnenkaffee. Uchten Sie beim Einkauf auf unsere Originalpakfungen m. d. Großmutter. Überall zu haben. Dose 45 Dfg. Großes Bafet mit 125 Gramm Inhalt 35 Pfg. Aus Nah und Fern. Großzen- Linden. Der Landwirt Helm von Hörnsheim beachtete eine kleine Wunde an der Hand nicht. In dieselbe geriet beim Streuen Kunstdünger. Es stellte sich Blutvergiftung ein, die nun den Tod des Mannes nach sich zog. Bad Nauheim. Der amerikanische Botschafter in Berlin, Jakob Shurman, ist hier zur Kur eingetroffen. Friedberg. Ein Kaufmann wurde nachts vom Verfolgungswahnsinn befallen, der ihn unter eine Brücke der Nidda trieb. Nachdem er drei Stunden im Wasser gestanden, konnte man ihn zum Verlassen seines feuchten Standortes bewegen. Alsfeld. Die Stadtverordnetenversammlung beschäftigte sich in ihrer letzten Sigung mit dem Voranschlag der Stadt für das Rechnungsjahr 1928. Die Rechnung schließt in der Betriebsabteilung in Einnahme und Ausgabe mit rund 530 000 Mark ab. Der Umlagebedarf beziffert sich auf rund 123 000 Mark, so daß eine Steuererhöhung für das neue Wirtschaftsjahr nicht erfor= derlich ist. Der Voranschlag wurde unverändert angenommen. Schotten. Die Leitung des neu errichteten Krankenhauses, das im Laufe dieses Sommers eröffnet werden soll, wurde dem Chirurgen Dr. Königer in Offenbach übertragen. Schotten. In den letzten Tagen ging im Vogelsberg derart starker Schneefall nieder, daß eine Schneedecke von 5 bis 8 Zentimeter zu verzeichnen ist. Lauterbach. Im Anwesen des Landwirts Jäger in Obermoos brach ein Schadenfeuer aus, das das ganze Anwesen in furzer Zeit einäscherte. Die Feuerwehren konnten nur mit Mühe die Nachbargrundstücke vor den Flammen retten. Als Brandursache wird Kurzschluß in der elektrischen Leitung angenommen. Vilbel. Die Nidda und ihre kleinen Nebengewässer führen infolge der starken Regengüsse der letzten Woche erhebliches Hochwasser zu Tal. Weiterhin stehen die niedrig gelegenen Wiesen und vielfach auch schon bestellten Aecker unter den Was sern dieser Frühlingsflut. Besonders schwer leidet wieder die Landwirtschaft unter dem Hochwasser. bänden an vorläufiger Sondergebäudesteuer den in Sat 3 genannten Höchstsatz erhebt. Den Steuerpflichtigen ist über die Höhe ihrer vorläufigen Steuerschuld ein vorläufiger Steuerbescheid zu erteilen. Im übrigen finden Artikel 1 Satz 2 Absatz 1 Artikel 4 und Artikel 5 dieses Gesetzes, sowie die Vorschriften des Gemeindeumlagengesetzes, in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1920( Reg.-BI. S. 241), und der Verordnungen, die Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1926 betreffend, vom vom 10. März 1926( Reg.-BI. S. 75) und vom 11 Oktober 1926( Reg.- B1. S. 318) entsprechende Anwendung. 2. Für die Kreis- und Provinzialsteuern finden die Vorschriften des Absatzes 1 und des Gesetzes, betreffend die Kreisund Provinzialumlagen, vom 28. März 1924( Reg. Bl. S. 178) entsprechende Anwendung. II. Abschnitt. Artikel 7. 1. Die für das Rechnungsjahr 1925 zu entrichtende staatliche Gewerbsteuer vom Ertrag, sowie die für die Rechnungsjahre 1926 und 1927 zu entrichtende staatliche Gewerbsteuer vom Ertrag und vom gewerblichen Anlage- und Betriebskapital, ferner die staatliche Grundsteuer und Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1927 sind abgegolten durch die Zahlungen, die zu leisten waren auf Grund des Gesetzes über die Gewecbsteuer 1925 vom 31. März 1925( Reg.-BI. S. 41) und des Gesetzes zu dessen Ausführung vom 26. Juni 1925( Reg.-BI. S. 81) in Verbindung mit den Finanzgesehen für die Rechnungsjahre 1925( Reg.-BI. S. 129) 1926( Reg.- B1 S. 95) und 1927 ( Reg.-BI. S. 117), sowie auf Grund des Steuervorauszahlungsgesetzes vom 29. März 1927( Reg.-BI. S. 69). 2. Gegen die Anforderungen von vorläufigen Landessteuern und den Vorauszahlungen auf diese Steuern nach den in insoweit die Grundlagen Absatz 1 genannten Gesezen ist - für die vorläufigen Anforderungen und die Vorauszahlungen als Rechtsmittelverfahren das nicht rechtskräftig feststehen Nr. 33. Rüsselsheim. Ein Flugzeug, das mit einer Opel- SanderRakete etwa 1-2000 Meter in die Höhe geschossen werden soll, befindet sich zur Zeit bei den Opelwerken im Bau. Darmstadt. Generalmajor a. D. Frhr. von Preuschen legt als Kandidat zur Reichstagswahl sein Amt als Präsident der Kriegerkameradschaft Hassia nieder. Darmstadt. Die Wiedersehensfeier und Denkmalsweihe des ehemaligen hessischen Leibgarde- Inf.- Regt. Nr. 115 findet vom 18.- 20. August 1. J. zu Darmstadt statt. Alle ehemaligen Leibgardisten sind zu dieser bedeutungsvollen Feier eingeladen. Spenden zur Errichtung des Denkmals sende man an das Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 69 371 für ,, Bund der Hessischen Leibgardisten, Darmstadt". Wetzlar. Eine neue Lahnbrücke soll in unserer Stadt an Stelle der schmalen eisernen Brücke zwischen Stadt und Bahnhof errichtet werden. Frankfurt. Im soeben erschienenen Meßadreßbuch sind 1600 Aussteller aufgestellt. Sämtliche Ausstellungshallen sind besetzt. Mannheim. Das Vorstandsmitglied der Mannheimer Ge= werbebank, Direktor Roethinger, ist verhaftet worden, weil er ohne Wissen und hinter dem Rücken des Aufsichtsrates Kredite gab, Täuschungen vornahm und eine falsche Bilanz aufstellte. Die Gewerbebank sowohl wie die Mannheimer Beamtenbankt, deren Leiter Roethinger gleichfalls war, haben ihre Zahlungen eingestellt. Frauenkongreß in Köln anläßlich der Pressa. Die Sonderausstellung„ Frau und Presse" auf der Pressa hat den deutschen Frauenverbänden Veranlassung gegeben, für den 26., 27. und 28. Juni einen Frauenkongreß nach Köln einzuberufen, zu dem auch internationale Organisationen eingeladen werden. Neue Bücher. Deutschland, Jahrbuch für das deutsche Volt 1928. Herausgegeben von Reichsminister a. D. Dr. Külz, erschienen in der Helingschen Verlagsanstalt, Leipzig, Preis in Leinen RM. 4. Noch umfassender als das erste Jahrbuch 1927 ist das diesjährige. Eine ganze Reihe namhafter Politiker, Wirtschaftsführer und Wissenschaftler bringen in furzen Abrissen etwas Wesentliches ihres jeweiligen Arbeitsgebietes. Der Schwerpunkt des Buches liegt aber darin, daß alle Abhandlungen abgestimmt sind auf wie Reichsminister a. D. Dr. Külz im Vorwort betont die Erkenntnis: das Vorzeichen alles Wollens heißt ,, Deutsch" und der Generalnenner alles Handelns heißt ,, Volk". Unter den weiteren Mitarbeitern sind zu nen= nen: Prof. Dr. Lill, Präsident des deutschen Städtetages Dr. Mulert, Reichskunstwart Dr. Redslob, preuß. Minister Dr. Schreiber, Graf Kalkreuth, Carl Severing, Prof. Bonn, Ministerialdirektor Dr. Posse u. a. m. " Geschäftliches. Die Kunst des genußreichen Reifens will verstanden sein, soll die Reise Erholung und Bereicherung in ihrem tiefsten Sinne bieten. Solch eine Reise muß auch richtig vorbereitet sein; und wenn es auch zu den ersten Reiseregeln gehört, nie zuviel mitzuschleppen, so ist es ebenso falsch, schlecht ausgerüstet zu sein. Im ruhigen Gefühl der Wohlgepflegtheit soll man alle Abwechslungen mitmachen können, die die Reise bietet. Und dazu gehört nun einmal die richtige Kleidung für jeden Zwed. Man kann für jeden Zweck gewiß täglich dasselbe Kleid, man fann aber nicht das Sportkleid bei Tisch, das Straßenkleid am Abend usw. tragen. Also müssen die häusliche Näherei und die Singer Nähmaschine vor der Reise für die nötige Garderobe sorgen. Es dauert ja nur wenige Tage und tostet weniger Geld als man fürchtet: die ,, Singer" überwältigt, vom Motor angetrieben, eine Unmenge Arbeit am Tage; ihre Spezialapparate( deren einfache Handhabung in jeder Singer- Filiale fostenlos erlernt werden kann) machen mit billigsten Mitteln jedes Kleid zu einem Muster in Geschmack und Eleganz. So gehört die Arbeit der„ Singer" zu den wichtigsten Reisevorbereitungen; sie hilft uns, die Genüsse der Ferienreise voll auszukosten. Verantwortlich: Paul Chrißian Klein in Gießen. Berufungsverfahren nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung gegeben mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Reichsfinanzhofs der Hessische Verwaltungsgerichtshof tritt. Der Beginn der Rechtsmittelschrift ist durch den Minister der Finanzen festzusetzen und öffentlich bekannt zu machen. Artikel 8. Artikel 1 Absatz 3 des Finanzgesetzes für das Rechnungsjahr 1927 wird aufgehoben. Artikel 9. Uebersteigt die Vorauszahlung an staatlicher Gewerbsteuer für 1927 die auf Grund des Gesetzes über die Gewerbsteuer für das Rechnungsjahr 1928 zu entrichtende staatliche Gewerbsteuer für das Rechnungsjahr 1928 um mehr als den 4. Teil derselben und mindestens um R.-Mt. 10,-, so ist die Vorauszahlung für soweit möglich durch 1927 in der Höhe des Unterschieds Anrechnung auf die laufenden Staatssteuern zu vergüten. Artikel 10. Die zuständigen Minister werden ermächtigt, die Vorschrif ten des Artikel 7 und 9 dieses Gesetzes auf die Erhebung der Gewerbsteuer durch die Gemeinden, Gemeindeverbände und auf die Umlagen anderer öffentlich- rechtlicher Körperschaften, für deren Umlagen die Gewerbsteuer den Maßstab bildet, ganz oder teilweise für sinngemäß anwendbar zu erklären. Artikel 11. Das Gesetz über die Grundsteuer der Gemeinden und Gemeindeverbände für das Rechnungsjahr 1927 vom 27. September 1927( Reg.-Bl. S. 189) wird aufgehoben. Artikel 12. Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist der Minister der Finanzen und, soweit Gemeinde-, Kreis- und Provinzialsteuern in Betracht kommen, der Minister des Innern beauftragt. Darmstadt, den 28. März 1928. Hessisches Gesamtministerium. gez. Adelung, gez. Kirnberger, gez. Leuschner, gez. Korell. Nr. 33.. Samstag, den 21. April 1928. Möbel Schlafzimmer Wohnzimmer Herrenzimmer auf Küchen bequeme Teilzahlung Gemeinnützige Möbelversorgung für das Hausrat ausrat Rhein-, Main-, Lahngebiet G. m. b. H. Gießen, Lindenplatz1 Rauchst Du Nicolai, So bist Du sorgenfrei! Qualitäts- Tabake mild, fein, bekömmlich PRESTO Beste Qualität= Billigster Preis Verkauf durch Jakob Schupp, Gießen Seltersweg 83 Besucht München Ausstellung ,, Heim und Technik" Juni- Oktober 1928 NWK WoLe NWK Schweisswolle läuft nicht ein und filzt nicht BE UNDER Überall erhältlich- Auf Wunsch Bezugsquellen Nachweis durch: Norddeutsche WollKämmerei & Kammgarnspinnerei Kontor Frankfurt a. M. 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