Nr. 15. ag Interessenten gern fostenlos pige as Heft die Bedingungen eines neuen Den Kleinen Brodhaus bezieht. ffurter Messe ist die erschienene Son ten Wochenschrift„ Radio- Umschau" ßer einem wertvollen redaktionellen inem umfangreichen Anzeigenteil eine ie modernsten Erzeugnisse der RadioSchäftliches. n Interesse des in Betracht tommen darauf zu achten, daß Herr Müller Anfertigung fünstlicher Augen nach Ipril in Gießen, Hotel Bittoria, fi verstanden sein, denn es wäre grund: ährung Einschränkungen vorzunehmen, doch zu schweren Schäden, namentlich führen können. Jeder Mensch braucht, ändig lebenswichtige Aufbaustoffe, die Form, wie durch den Genuß der nahr nden Detter- Buddings taum geboten ch ein Budding, den man mit Milch. glich mit einem Ei einfach und leicht Dvor allen Dingen preiswertes Nahemmergericht ist, sollte jeder Hausfrau erdem mit Fruchtsaft oder mit frischen, ten Früchten aufgetragen, so ist der ste Nachspeise, die es gibt. ristian Klein in Gleßen. chaft 500 Des parlamentarischen n neuen Deutschland Walther Lambach 5 Momentaufnahmen ffimiles und Übersichtskarten en gebunden RM. 8.hendes Bild vom and Treiben des En ParlamentarisSchonungslos, tenSchildert Lambach Fen Male die WielDieses Buch geDie Band eines entichen. Bu beziehen durch lebe Buchhandlung ise Berlagsanstalt Hamburg 36 Lohnende Bichhaltung fönnen sie nur mit dem echten alibe währten gewürzten Futterfall M.Brockmanns ,, Zwerg Marke" od. dem neuen ungem. ,, Patent Nährsalz falk betreiben. Echt nur in Original Badung. Prospekte kostenfrei.Erhältlich in Drogerien, Apotheken und sonstigen einschläg. Geschäften. Wonicht, durch ann, Chem. Fabrit H., Leipzig- Cutr. 158. R RAUCHEN NOCH LANGE UT" RAUCHEN DIE Assu GARETTE KOSTET JR 4 PFENNIGE UND IST DOCH ANZ VORZÜGLICH ER- COMPAGNIE AG. DRESDEN 39. Jahrg. Samstag, den 17. April 1926. Nr. 16. Gießener Zeitung Erscheint: Samstags. ( Neueste Nachrichten) Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd. sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. - Sonntagsgedanken. Und wieder ist Frühling. Vom blauen Himmel lacht golden die Sonne über die erwachende Welt, ein Meer von Blumen schmüdt die Mutter Erde, Urmächtigkeit des Lebens erzeugt und gestaltet, denn der ewige und allmächtige Schöpfer hat wieder sein Werde gesprochen. Und wieder ist Sonntag. Ueber Wald und Flur liegt Frie den. Drüben am Waldrand zieht eine frohe Schar Wandervögel durch den frohen Morgen. Jugend und Lenz find ihre Begleiter. Einer schlägt die Laute und die anderen singen. Und in den Frühlingssonntag flingt und jubelt es hinein:„ Bin ein fahrender Gesell, tenne teine Sorgen Im Walde lagern sie dann, schauen den mächtigen hohen Dom und fingen dem Erbauer ein Loblied. Wohl den Meister will ich loben, solang' noch mein' Stimm' erschallt. ** Solches Wandern kann zum Gottesdienst werden, wenn wir draußen im großen Gottesgarten die Sprache des Schöpfers hören. Wer im frommen Gedenken an jene Allmacht durch den Frühling wandert, wer aus den jubilierenden Liedern der Vögel ein Loblied für den Allerhöchsten vernimmt, wer in dem Sprossen und Blühen die Allgewalt des Schöpfers spürt, wer selbst ein Frühlingslied singt dem Höchsten zur Ehre, für den ist jeder Frühlingstag ein Sonntag, jedes Wandern ein Gottesdienst. In der blühenden Welt soll der Mensch lernen, sein Schauen und Bewundern in Andacht, in Gebet und heilige Lieder zu übersetzen. Wie im Gotteshause, so soll der Mensch auch bort im großen Dome der Natur den König und Herrscher der Welt loben und preisen. Waldfried. 40 Millionen Wohnungsbaukredit. Berlin, 16. April. Von dem zur Förderung des Kleinwohnungsbaues bewilligten Kredit von 200 Millionen Reichsmart bat der Reichsfinanzminister die ersten 40 Millionen zu dem Zinssatz von 6% Prozent bereitgestellt. Der Bauherr erhält dieJen Zwischenkredit von vermittelnden Anstalten zu einem Zinsfatz von 7% Prozent. Die wirtschaftlichen Spizenverbände für Aufhebung der Preistreibereiverordnung. an das Aus Anlaß der kürzlich stattgefundenen Beratungen im Reichstag über den Etat des Reichswirtschaftsministeriums haben sich die wirtschaftlichen Spizenverbände abermals Reichswirtschaftsministerium und Reichsjustizministerium ge wandt, um mit allergrößtem Nachdruckt ihre Forderungen auf völlige Beseitigung der Preistreibereigesetzgebung zu wiederholen. In dem Schreiben wird auf die früheren Vorstellungen und die dabei abgegebenen Begründungen verwiesen. Nach wie Dor wird festgestellt, daß auf dem Gebiet des Warenverkehrs nur eine sehr geringe Anzahl von Fällen von wirtschaftlich völlig untergeordneter Bedeutung Gegenstand der Anwendung der Preistreibereigesetzgebung ist. Es sei heute augenscheinlicher als je, daß die Warenpreisgestaltung durch die Preistreibereigesetzgebung nicht die geringste Einwirkung erfahren fönne. Die Wirtschaft habe ein großes Interesse daran, daß die Preistreibereiverordnung wirklich beseitigt werde, denn das Fortbestehen dieser Vorschriften mit ihren ungeheuerlichen Strafbestimmungen schaffe, auch wenn diese nur in wenigen Einzelfällen zur Anwendung gelangen, eine dauernde Rechts= unsicherheit und damit eine starke Beunruhigung der Wirtschaft. Jmmer noch müsse der Gewerbetreibende damit rechnen, z. B. durch böswillige Schuldner in ein Ermittlungsverfahren hineingezogen zu werden. Im Interesse der gesamten Wirtschaft und nicht zuletzt auch im Interesse der Verbraucher wäre es zu wünschen, wenn endlich die Aufhebung der Preistreibereiverordnung erfolgte. Aus dem Reichswirtschaftsrat. Der wirtschaftspolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrates beschloß mit allen gegen eine Stimme, sich gegen die Wiedereinführung der sogenannten Sommerzeit auszusprechen, da er die Gründe, die gegen die Einführung sprechen, für durchschlagender hält, als die Gründe, die dafür sprechen. Der Ausschuß beschäftigte sich weiter mit den Beschlüssen seines Unterausschusses über Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes zur Förderung des Preisabbaues. Der Ausschuß stimmte dem Beschluß seines Unterausschusses zu Artikel 2( Maßnahmen gegen die Ringbildung) zu, wonach der Ausbau der Kartellverordnung zu einem Gesetz empfohlen wird. Zu Artikel 3 des Gesetzentwurfes( Unterstellung der Zwangssyndikate unter die Kartellverordnung) wurde der Beschluß des Unterausschusses angenommen, wonach der Wirtschaftsminister jederzeit Beschlüsse der Zwangskartelle beanstanden kann. Angenommen wurde eine Entschließung, die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Regelung der Kohlenwirtschaft so zu ändern, daß dafür gesorgt wird, daß eingetragene Genossen schaften und deren Zentralen auf Verlangen von den Kohlensyndikaten zu den vom Reichstohlenrat festgesetzten Brennstoffverkaufspreisen ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindest= Derkaufspreisen direkt mit Brennstoffen beliefert werden. Drud, Berlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postshedtonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M. Außerdem nahm der Ausschuß zur Frage der Preissenkung mit großer Mehrheit nachstehende Entschließung an: ,, An dem Problem der Preissenfung unmittelbar mitzuarbeiten, ist nicht nur Sache der Produktionskräfte der Wirtschaft, sondern auch Sache der Auftraggeber, und sofern öffentliche Verwaltungen als Auftraggeber auf dem Wirtschaftsmarkt erscheinen, auch Sache der Behörden. Die Behörden und öffentlichen Dienststellen sollen es sich darum angelegen sein laſſen, 1. ihre Aufträge nicht stoßweise, sondern unter jeweiliger Berüdsichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt herauszubringen; 2. bei Ausschreibung öffentlicher Aufträge alles zu vermeiden, was eine überflüssige Belastung des Auftragnehmers mit unnötigen Geschäftsuntosten herbeiführt, wie z. B. Aufforderung von übermäßig vielen Anbietern, ungenaue Ausschreibungsunterlagen, Anfertigung von Plänen und Berechnung durch die Anbieter, Hereinholen von Angeboten lediglich zum Zwede der Kostenorientierung der Beamten, und anderes mehr; 3. Aufträge herauszubringen, die den Arbeitsmarkt für längere Produktionsperioden beschäftigen( langfristiges Wohnungsbauprogramm usw.) und ihm die Möglichkeit des Serienbaues nach festen Normen und Typen gewähren." Kreditversorgung des Handwerks. Vom Reichsverband des deutschen Handwerks wird uns geschrieben: In verschiedenen Tageszeitungen erschien fürzlich eine Notiz, worin über angebliche Verhandlungen zwischen dem Reich und den Ländern wegen Beschaffung von Krediten für das Handwerk berichtet wurde. Hiernach sollten die Länder veranlaßt werden, die Sparkassen in den Dienst der neuen Kreditaktion zu stellen. Diese Mitteilung ist alsbald vom Reichswirtschaftsminister dementiert worden. Im Haushaltsausschuß des Reichstags ist ferner vor einigen Tagen beraten worden über einen Antrag auf Kreditgewährung von Reichs wegen an den gewerblichen Mittelstand in Höhe von 150 Millionen Reichsmart. Dieser Antrag mußte schließlich von den Antragstellern selbst als aussichtslos zurüdgezogen werden. Diese Vorgänge zeigen, daß hinsichtlich der flaren Erkenntnis des wirklichen Bedürfnisses einer planmäßigen Kreditpolitik für den gewerblichen Mittelstand noch weitgehende Unkenntnis und Unsicherheit auch in maßgebenden Kreisen vorhanden ist. Mit Recht haben sich der Reichswirtschaftsminister im Plenum des Reichstags und der Reichskommissar für das Handwerk im Haushaltsausschuß des Reichstags darauf bezogen, daß die Spigenverbände des Handwerks und der handwerklichen Genossenschaften Sonderkredite grundsäglich ablehnen. Der im Haushaltsausschuß des Reichstags gestellte Antrag auf einen Sonderkredit von 150 Millionen Reichsmart ist ohne Vorwissen des Reichsverbandes des deutschen Handwerks und ohne seine Mitwirkung eingebracht worden. Vom Standpunkt einer ihrer Verantwortlichkeit vor dem Berufsstande bewußten Berufsvertretung ist es bedauerlich, daß anstatt einer sachlichen Behandlung des Kreditproblems für das Handwerk ein in sich selbst aussichtsloser Antrag eingebracht worden ist. Der Reichsverband des deutschen Handwerks lehnt staatliche Sonderkredite um deswillen ab, weil sie einmal aus einer fehler haften Konstruktion des Verhältnisses zwischen Staat und Wirtschaft stammen und zum anderen die Betriebe zu einer wirtschaftlich ungünstigen Kreditaufnahme verleiten. Das Handwerk hat mit den Sonderkrediten bisher keine guten Erfahrungen gemacht. Zweifellos ist das Kreditbedürfnis im Handwerk nach wie vor groß. Die Gefahr des Verlangens wirtschaftlich ungünstiger Sonderkredite wird dadurch verstärkt, daß die Reichs= regierung immer wieder den Weg der Sonderkredite für andere Berufe beschreitet. Trotzdem ist sich das Handwerk in seinen leitenden Kreisen darüber klar geworden, daß die Hoffnungen, die auf Hilfe von außen gesetzt worden sind, regelmäßig enttäuscht wurden. Deswegen sind die Berufsvertretungen des Handwerks mit Nachdrud an der Arbeit, um im Wege der Selbsthilfe in Verbindung mit den gewerblichen Genossenschaften und den Sparkassen eine den Bedürfnissen des gewerblichen Mittelstandes entsprechende und die Befriedigung dieser Bedürfnisse sicherstellende Organisation des Kreditwesens für den Mittelstand zu schaffen. Die Lösung dieses Problems wird allerdings ohne die Mitwirkung staatlicher Faktoren nicht erfolgen können, und zwar um deswillen nicht, weil derzeit staatliche Kreditinstitute bei der ordentlichen Befriedigung des Kreditbedarfs im Handwerf eine wesentliche Rolle spielen. Bereits im Sommer vorigen Jahres hat der Reichstag einen Beschluß gefaßt, demzufolge die Regierung im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden des gewerblichen Mittelstandes und des gewerblichen Genossenschaftswesens weitere Maßnahmen erwägen soll, um dauernd im ordentlichen, d. h. den wirtschaftlichen Bedingungen angepaßten Wege die Regulierung des Kredits für den gewerblichen Mittelstand vorzunehmen. Bislang ist zur Ausführung dieses Beschlusses nichts geschehen. Wenn das Handwerk in later Erkenntnis der damit verknüpften wirtschaftlichen Schäden Sonderkredite ablehnt, so geht es dabei von der unbedingten Voraussegung aus, daß die Reichsregierung endlich in Verbindung mit den beruflichen Spizenverbänden an die grundsägliche Lösung des Kreditproblems für den gewerblichen Mittelstand herangeht. ( Gießener Tageblatt) Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. Total 12 Pfg., die 90mm breife Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Play vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholungen Rabatt. für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung. Die neuen Steuermilderungen. Das Gesetz über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage( Dom 31. März 1926) sieht folgende Gr leichterungen vor: Die Umsagsteuer wird vom 1. April ab von 1 Prozent auf 0,75 Prozent gesenkt. Die Lugusfteuer( Hersteller- und Kleinhandelssteuer,§§ 15, 24, und 38-40 des Umsatzsteuergesetzes) wird vom 1. April ab aufgehoben. Die Vorauszahlungen am 10. April( Schonfrist 17. April) unterliegen noch den seitherigen Sätzen und zwar für die Umsag steuer 1 Prozent und für die Hersteller und Kleinhandelssteuer 7,5 Prozent. Bei Kaufverträgen, die vor dem 1. April abgeschlossen und in deren Kaufpreis die höheren Steuersätze enthal ten sind, hat der Empfänger ein Anrecht auf Milderung des Preises um den ermäßigten Steuerbetrag. Die Gesellschaftssteuer und die Grunderwerbssteuer wird bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und bei Sanierungen ermäßigt, die Grunderwerbssteuer insbesondere auch bei Ver schmelzungen von Genossenschaften, wobei Grundstücke übergehen. Die Zuschläge zur Grunderwerbssteuer und die Wertzuwachs steuer dürfen hierbei nicht erhoben werden. Diese Erleichterungen finden nur dann Anwendung, wenn die Steuerschuld in der Zeit Dom 1. September 1925 bis zum 30. September 1927 entstanden ist. Erstattungen finden nicht statt, soweit die Steueranteile be reits den Ländern oder Gemeinden zugeflossen sind. Die Bermögenssteuer für 1926 wird nicht besonders veran lagt. Wegen der durchschnittlichen Niederung der Vermögenswerte wird nur% des Jahresbetrags für 1925 erhoben. Die am 15. Mai 1926 vorgesehene Zahlung auf die Vermögenssteuer 1926 fällt aus. Der Tarif des neuen Vermögenssteuergesetzes wird für die kleinen Vermögen ermäßigt. Die Möglichkeit einer Neuund Nachfeststellung des Vermögens sind erweitert worden( stehe auch Artikel Vermögenssteuer). Die Einkommensteuer ist in Zukunft wie seither am 10. April, 10. Juli, 10 Oktober und 10. Januar vorauszuent richten( Schonfrist 7 Tage), solange ein Steuerbescheid für 1925 nicht zugestellt ist. Handwerker, die mit den Landwirten veran lagt wurden, haben Vorauszahlungen erst wieder am 15. Mai in Höhe von einem Biertel der zuletzt festgestellten Steuerschuld zu entrichten. Bei den übrigen bemißt sich die Höhe der Vorauszahlungen nach dem etwa zugestellten Vorauszahlungsbescheid, oder wie seither auf Grund des Umsages. Wer eine Einkommens erklärung abgegeben hat( Buchführende Handwerker), kann nach ndem Steuertarif die Steuer für 1925 berechnen und einstweilen ein Viertel vorausentrichten.( Vergl. die Darlegungen in ber vorhergehenden Nummer dieser Zeitung). Aufgehoben find ferner die Weinsteuer und die Salzsteuer. Die Schaumweinsteuer hat eine Ermäßigung erfahren. Die Gewerbesteuer für 1926. Da die Beratungen über den hessischen Staatsvorschlag noch nicht zu Ende geführt sind, wurde das vorjährige Finanzgeset auf die ersten zwei Monate des Rechnungsjahres 1926 erstrect. An Gewerbsteuer sind zu zahlen bis zur Zustellung der auf Grund eines noch ergehenden Gesetzes zu errechnenden Steuerbescheide zweimonatliche Vorauszahlungen in Höhe von je etn Sechstel für das Steuerjahr 1925 fällig gewesenen Gewerbesteuer. sammengefaßter staatlicher Steuerzettel, der die Gewerbesteuer, Es ergeht in Kürze an jeden Steuerpflichtigen ein gu die Grund- und Sondersteuer enthält. Bis zur Zustellung dieses Steuerbescheides brauchen Zahlungen auf diese Steuer nicht ge leistet zu werden. Sondergebäudesteuer für 1926. Nach der neuen Verordnung vom 10. März 1926 beträgt die staatliche Sondergebäudesteuer 127% Reichspfennige für je 100 Mart des Friedensgebäudewertes. Wegen der starken Er höhung des staatlichen Steuersatzes sind die Gemeinden und die Gemeindeverbände in ihren Ausschlagsägen auf zusammen höchstens 68,7 Pfennig für je 100 Mart Friedensgebäudewert beschränkt. Das 1. Ziel der staatlichen Steuer soll bereits am 25. April mit Schonfrist bis zum 2. Mai fällig sein. Demnach müßten die Steuerzettel bis zu diesem Termin bereits in den Händen der Steuerpflichtigen sein. Ueber die Gebäudesondersteuer und die in der neuen Verordnung enthaltenen Abweichungen von den seitherigen Bestimmungen soll in der nächsten Nummer dieser Zeitschrift aus führlich berichtet werden. ZeppelinEdeners Spende Berlin W50 Keine Vereinssitzung ohne Sammlung für die Zeppelin. Eckener Spende! Sendet den Ertrag der Sammlung zur nächsten Reichs bankstelle oder Sparkasse, oder zahltiha ein auf Postscheckkonto Stuttgart Nr. 5845 Sonnabend, den 17. April Sonnabend, den 17. April 1926. Lokales. Erster Schulgang. Heut hab' ich mein Mädel zur Schule gebracht. Gar schlimme Gedanten hab' ich gedacht: Mein Herzenstleinchen, mein Sonnenscheinchen, Run tuft du auf denen flinten Beinchen Aus uns'rer überängstlichen Mitte In die schlimme Welt deine ersten Schritte, Uno bist für immer hingegeben Dem böjen Feinde ich meine bas Leben. Lernst früh aufsteh'n und tausend Pflichten Unnük als nötig Ding verrichten. todat Wir haben dir jede Lüge verwehrt; Run fiehst du, wie sie die Welt durchfährt. Wir zogen dich auf zur Wahrheit und Reinheit. Wer aber fiegt? Wahr' bich! Die Gemeinheit. So siehen dir ins Setzelein Und endlich wirst bu, mein liebes Kind, wie alle sind.. 35die sie wie wir * Straßensperrung. Wegen Berlegung von Wasserrohren wird hiermit der Wartweg hinter dem Aulweg vom 14. April ab bis zum 31. April für jeglichen Fuhrwertsverkehr gesperrt. ( as Dienststunden des Bolizeiamts Gießen für den Publikums: verfehr ab 15. April 1f. Js. find von 7 Uhr vormittags bis 12% Uhr mittags und von 2% Uhr bis 5% nachmittags. Sams. tag pon 7 bis 12% Uhr mittags. Für Samstag Nachmittag ist in der Zeit von 1% 5% Uhr ein Eildienst eingeführt, bei dem aber nur Anträge, die unaufschiebbar sind, erledigt werden fönnen. Bon der Universität. Der außerplanmäßige außerordentliche Professor an unserer Landes- Universität Dr. Wilhelm Schauder hat einen Ruf als planmäßiger außerordentlicher Profeffor für Veterinär- Histologie und Embryologie an die Univer sität Leipzig erhalten. Briefformat. Die ordnungsmäßige Bearbeitung und pünktliche Besorgnug der Briefe wird der Post durch die übergroße Verschiedenheit der Briefform, durch die Ungleichmäßigkeit im Auffleben der Freimarten und durch die oft geringe Uebersichtlichkeit der Aufschrift in lästiger Weise erschwert. Im eigenen Interesse verwende man daher nur rechtedige Briefumschläge, deren Größe der Normenausschuß der deutschen Industrie mit Zustimmung der Behörden, des Handels und des Großgewerbes wie folgt vereinheitlicht hat: 11,4 mal 16,2; 16,2 mal 22,9; 22,9 mal 32.4 und 11.4 mal 32,4 cm. Man flebe die Marke in die rechte obere Ecke, schreibe unten recht deutlich den Bestimmungsort und unterstreiche ihn. Man vergesse Straße und Hausnum mer nicht. Jst der Empfänger Abholer oder Inhaber eines Schließfachs, so vermerte man unter dem Bestimmungsort ,, Abholer" oder„ Schließfach" unter Angabe der Nr. und unterstreiche quch dies. Wer seine Briefumschläge mit einem Vordruck für die Anschrift versehen läßt, der lajje auch gleich ein Feld für die Marfe und einen starten Strich für die Angabe der Bestimmungsanstalt unten rechts mit vordruden. Schutz den Vögeln. Wir bringen in Erinnerung, daß nach Reichs 1 des Reichsgesetzes vom 30. Mai 1908( RGBI. S. 317) das Zerstören und Ausheben von Restern oder Brutstätten der Vögel, das Zerstören und Ausnehmen von Eiern, das Ausnehmen und Töten von Jungen verboten ist. In gleicher Weise ist das Feilbieten und der Verlauf der gegen dieses Verbot erlangten Eier und Jungen untersagt. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Diese Strafe trifft insbesondere auch denjenigen, der es unterläßt, Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehende Personen, welche seiner Aufsicht untergeben sind, und zu seiner Hausgenossenschaft gehören, von solchen Zuwiderhandlungen abzuhalten. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Befolgung der vorstehenden Bestimmun ... gen ein scharfes Augenmerk zu haben und jede Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung der gerichtlichen Leitrafung zur Anzeige zu bringen. Schuppen und Hofraum öffentlich meistbietend zwangsweise am 7. Juni durch das Amtsgericht versteigert wird. Neues aus dem- japanischen Leben und der Japan- Mission. Von Missionsdirektor D. Dr. Witte. 5. Fortsetzung. 2. Sie find fromm, aber ohne lebendige Hoffnung. Der Phantheismus gibt keine Hoffnung für das Jenseits. Das Letzte wird sein, so seine Meinung, daß alles, was jetzt lebt, einmal versinkt in dem unendlichen, unbewußten Göttlichen:„ das Licht brennt nicht mehr, der Quell rinnt nicht mehr." Es ist fein Nichtsein, aber auch kein Sein, das„ Ich hört auf. Wie im Schlummer löst sich das Bewußtsein. Das ist das Nirvana. Unsere Seele aber will nicht so versinken und ewig ent schlummern, sondern alles in uns schreit nach Leben, nach ewigem Leben, nach Erhaltung und Verklärung unseres Jch in der Gemeinschaft mit Gott. In allen Menschen lebt dies Verlangen. In China und Japan hat es besonders flare Gestalt gewonnen in einer Form des Buddhismus, der Amidalehre. Da weiß man zu reden von dem Paradies des Westens, in das man eintritt nach dem Tode. Das ist Amidas seliges Reich, in dem Freuden herrschen in Fülle. Man weiß nicht, ob diese Hoffnung dorthin aus dem Christentum lam, sie findet sich erst in nachchristtlicher Zeit, und zwar erst in der Zeit, in der dort durch die Nestorianer das nennen, idiot mar. Buddhismus ist das Schließliche doch das Nirvana, das Sein im Paradies ist nur ein Uebergangszustand. So liegt über der ganzen japanischen Welt diese müde Stimmung der Verneinung alles Lebens, Dem Buddhismus ist ja alles das, was wir Leben in seiner feinsten und frommsten Vergeistigung. nicht ein G oder Glück, sondern vielmehr das große Uebel, von dom wir erlöst werden müssen. Alles Elend der Menschen liegt geradezu darin, daß wir nach Leben begehren, nach Lebensfreude hier und Lebensseligkeit im Jenseits. Dieser Lebenstrieb mus abgetötet werden. Das geschieht in ungezählten Wiederverkörperungen, daß man immer und immer wieder in der Welt geboren werden muß, als Tier oder als Mensch, bis man ganz reif ist für das erlösende Nichtmehr Geboren werden- Müssen, das Nirvana, wo alles Leben endet. In den Zwischenzeiten aser Gießener Zeitung" # Berkehrsregelungsschau. Die in der Frankfurter Festhalle und ihren Nebenräumen untergebrachte Ausstellung„ Geregelter Berkehr wird über die Messe hinaus bis Montag, 19. April, fortgeführt. Sie ist jeden Tag von 2 bis 8 Uhr nachmittags ge= öffnet. Auf der großen Berkehrsregelungsbahn werden täglich mehrere Borführungen veranstaltet. Am * Wiedersehensfeier und Fahnenweihe in Hanau. 31. Juli, 1. und 2. Auguft ds. Js. findet in Hanau eine Wiedersehensfeier ehemaliger Angehöriger der II. Eisenbahnbrigade, verbunden mit Fahnenweihe des Bereins der Kameraden ehemaliger Berlehrstruppen und Pioniere zu Hanau statt. Alle Zuschriften sind zu richten an Verein der Kameraden ehemaliger Berkehrstruppen und Bioniere, Hanau, Restaurant Krieg, San beldamm 12. Aus Nah und Fern. Büdingen. Jm benachbarten Altwiedermus feierten dieser Tage die Eheleute Jakob Ranz ihr 60jähriges Ehejubiläum. Schlig. Der Männergesangverein„ Harmonisches Kränzchen" rüftet fich, am 3., 4. und 5. Juli ds. Js. sein 70jähriges Bestehen verbunden mit Breiswettgesang, festlich zu begehen. 25 Bereine aus der Nähe und Ferne werden um die Palme ringen. Außer dem haben noch zehn Gaftvereine ihr Erscheinen zugesagt. Demnach darf mit einer Beteiligung von etwa 40 Vereinen und 1400 bis 1500 Gängern gerechnet werden. Seine Erlaucht der Herr Graf von Schlitz genannt von Görtz hat die Protektion über das Fest bereitwillig übernommen. Ein Glanzpunkt des Festes wird die bengalische Beleuchtung der Burgen bilden. Das inmitten des einzigartigen Schlitzerlandes gelegene, burgenge trönte Feststädtchen Schlig mit seinen sangesfrohen und gaftfreien Bewohnern wird auch diesmal die größten Anstrengungen machen, seinen guten Ruf als Festort aufs Neue zu bewähren. Nieder- Mörlen( Krs. Friedberg). Die Ortsdurchfahrt ist hier von der Wirtschaft zum Löwen" bis zur Kirche wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten vom 12. April bis 1. Mai für jeden Fuhrwertsverkehr gesperrt. Der DurchgangsVerkehr wird durch die Fußgasse umgeleitet. Limburg, 16. April. Der Apostolische Protonotar und Dom dekan Dr. Georg Silpisch vollendet morgen in völliger förperlicher und geistiger Rüstigkeit das 80. Lebensjahr. Frankfurter Messeschluß. Die Frühjahrsmesse ist Mittwoch zu Ende gegangen. Es war eine stille Messe, die Hoffnungen auf eine, wenn auch be scheidene Belebung haben sich nicht erfüllt, die wirtschaftlichen Depressionsverhältnisse waren leider stärker als die Menschen, die gern gekauft hätten, wenn sie Geld und den Mut zum Kaufen gehabt hätten. Einzelne Firmen erklären, auf ihre Spesen gekommen zu sein, einige waren mit den bescheidenen Abschlüssen zufrieden, die meisten refignierten und padten stillschweigend ein. Das Gesamtergebnis des Messederlaufs ist ein unbefriedigende Dillenburg, 15. April. Wie verlautet, joll Regierungsrat Dr. Bünger vom Oberpräsidium in Kassel an Stelle des nach Berlin berufenen Landrats Klamroth zum stellvertretenden Landrat ernannt worden. Wiesbaden, 15. April. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt ein anschauliches Bild der von den britischen und einst von den französischen Truppen belegten Häuser im Wiesbadener Besatzungsgebiet: Wiesbaden 700 brit., 689 französ.; Biebrich 117 brit., 100 franz.; Königstein 73 brit., 46 französ.; Langenschwalbach 46 brit.; 44 französ.; Jostein 42 brit., 33 französ.; Schierstein 16 brit., 1 französ.. Aus dieser Gegenüberstellung geht hervor, daß die englische Besatzung die Gemeinden stärker belastet, als es die französische seinerzeit tat. Eschweiler. Eine merkwürdige Anzeige veröffentlichen die hiesigen Tageszeitungen, eine Zwangsversteigerung, wie sie auch in deutschen Landen nicht alltäglich sein dürfte. Darnach macht das hiesige Amtsgericht bekannt, daß das Amtsgericht Eschweiler, Amtsgerichtsgebäude, Wohnungen, Hausgarten, das Gefängnis, aber zwischen den einzelnen Verkörperungen müssen die Seelen durch Fegefeuer und Höllen hindurch mit furchtbaren Qualen, zur Abbüßung ihrer Sünden. Das ist das Reich des Gottes Emma, des Königs der Unterwelt. Um ihnen diese Bein zu er leichtern, betet man für die Seele zu den Buddhas und zu Djisso, läßt auch Totenmessen von den Priestern lesen und stellt Holzplättchen, auf denen diese Fürbitten von den Priestern quittiert sind, auf die Gräber. Neben dieser trostl. buddh. Jenseitsvorstellung geht unausgeglichen im Volte nebenher die andere, schon erwähnte Vorstellung vom Verfinken der Toten in einer freudlosen, dunklen Unterwelt, in der man, soll das Schicksal dort auch nur erträglich sein, Opfer und Gaben braucht von den hinterbliebenen Ge schlechtern. Darum muß jeder viele männliche Nachkommen haben. Denn sein eigenes Los nach dem Tode hängt von deren Gaben ab. Darum ehrt man die Alten, die bald Geister werden. Wenn sie alt find, ehrt man sogar die Frauen. Denn werden sie bald„ kami", Götter wenn auch ins Dunkel verbannt und können, tut man ihnen nicht gut, sich rächen durch Unglück, das sie verhängen. Einmal im Jahre, vom 13. bis 16. Juli, beim großen Totenfest( Bon- Matsuri) kommen alle Seelen der entschlafenen Verwandten aus dem Jenseits ins Diesseits, in das Haus ihrer Hinterbliebenen. Da richtet man ihnen in einem besonderen Zimmer ein festliches Essen her, während die Lebenden sehr färglich sich behelfen. Vor Sonnenaufgang begrüßt man die Seelen am Tor, wo sie schon warten, und geleitet sie in das Festgemach. Dort läßt man sie allein, während ein Priester vor den Totentafeln Gebete lieft. Abends begleitet man sie wieder hinaus, bittet um ihre Gunst und ihren Schuh und zieht hinab zum Fluß. Da nimmt man fleine Papierschiffchen, stellt bren nende Kerzen hinein und setzt sie auf das Wasser. Nun ladet man die Seelen ein, in den Schiffchen Platz zu nehmen, zur Rüdkehr ins Jenseits. So müssen sie dann wieder zurüd in das grausige Dunkel. Dagegen halte man die christliche Jenseitshoffnung! Welch ein Unterschied. Die armen Menschen, die nichts wissen vom Jenseits, als was Schintoimus und Buddhismus fagen! ATUD Nr. 16. Spiel und Sport. Vorschau für Sonntag, den 18. April. Jugend. Das für die Meisterschaft entscheidende Spiel findet in Weglar statt. Hier treffen BC. 1910 Weglar und Sp.Bgg. 1910 Gießen aufeinander. Gewinnen die 1900er, so ist ihnen die Mei: sterschaft sicher. Bei der derzeitigen Spielstärke beider Bereine ift mit einem interessanten Spiel zu rechnen. Der Ausgang ist völlig offen. Ein zweites Spiel steigt in Dillenburg. FC. 05 Weglar muß fich sehr anstrengen, wenn er die beiden Punkte mit nach Hause nehmen will. Dillenburg war schon für manche Vereine ein schwer zu nehmendes Hindernis. Sp.Bgg. v. 1900 II. Jgd. Weilburg Jgd( Berbandsspiel). Weilburg verzichtet auf die Punkte. Rademacher schlägt Spence abermals. Den letzten Abend vor Antritt ihrer Rüdreise nach Europa verbrachten die deutschen Meisterschwimmer im Central Swim Club Brooklyn am Mittwochabend. Das Hauptinteresse war das Zusammentreffen von Rademacher und Walter Spence in einem Zweikampf über 220 yards. Der Magdeburger konnte mit einem Vorsprung von sechs Yards( etwa 5,40 m) als überlegener Sieger in der Zeit von 2: 49,2 das Ziel erreichen. Frö lich war es vergönnt, fich mit einem Doppelfiege von Amerika zu verabschieden. 16. Berliner Sechstagerennen. Sieger: Sergent Louet, Frankreich 481 Buntte in 145 Stunden. Hamburg München. 3657,190 km. Ein Fußballspiel Hamburger Sportverein- Bayern München ist für den 2. Mai in München vereinbart worden, das Rückspiel für den 15. August in Hamburg. Neue Bücher. Haben Sie Schuldnernot? Wie hift man sich in Zahlungsnöten?" Aus der Rechtspraxis des Schuldners. Dr. Karle mener Ratgeber I. Die Neuauflage des Ratgebers für Schuldner wird viele Leser interessieren und vor manchen„ bitteren Erfahrungen" bewahren. Er enthält alles, was man in Zahlungsschwierigkeiten wissen muß. Obiger Ratgeber ist vom Verlag ,, Organisator" A.-G., Leipzig 80,( Postiched 60 442) für Mt. 1,70 ( Rachnahme 30 Pig. mehr) zu beziehen. dun Geschäftliches. Berblüffend schnelle Mast und rasches Heranwachsen gesun der, kräftiger Jungtiere und des Geflügels fann der Tierhalter nur erreichen, wenn er für eine richtige Zusammensetzung der Futtermittel sorgt. Trotz reichlicher Verfütterung von Eiweiß, Fett und Kohlehydraten kann er niemals durchgreifende Erfolge haben. Mineralstoffe und Vitamine müssen stets noch im Futter Juggertjent need the Beifuttet, die est am Aufbau 33 Als geeignete mineralische Beifutter, die sich selbst am Aufbau des Körpers beteiligen, und die dank ihrer zweckmäßigen Zusam mensetzung die Vitamine vor dem Untergang schützt, sind M. Brodmanns Futterfalt 3werg- Marte" und M. Brodmanns Patentnährsalzkalt". Letzterer enthält noch dazu alle vom Körper verlangten Mineralstoffe, die in den gewöhnlichen Futtermitteln meist fehlen oder in der nur ungenügender Menge vorhanden sind. Er ist ein Aufbausalz sondergleichen. Maft ift schnelles Wachsen, und da die wachtstumsfördernden Vitamine durch Beifütterung der Brodmannschen Nährpräparate geschütt find, so können sie ihre Wirkung stets voll entfalten und das Tier in bisher ungeahnt furzer Zeit schlachtreif machen und die Aufzucht fördern. Brodmanns ,, Kalte" haben noch nie verjagt! Machen sie einen Versuch damit, er wird und muß von überraschenden Erfolgen gekrönt sein! Berantwortlich: Christian klein in Gießen. 3. Sie find fromm, aber ihr Leben bleibt arm an Biebe. Das gilt sowohl von der Familie, als auch vom öffentlichen Volks leben. A. Die Famille. Natürlich gibt es auch in Japan Liebe der Mütter und Bäter zu ihren Kindern und auch zwischen anderen Verwandten. Aber es gibt gewisse entscheidende Punkte, an denen sieht man, wie dort die Liebe nicht die so tief wie bei uns herrschende Macht ist. Nun wollen wir hier keine besonders traurigen Einzelfälle aufführen, denn solche Einzelfälle, wenn auch vielleicht nicht so zahlreich wie in Japan, gibt es auch bei Biel schlimmer sind die Dinge, die das ganze Leben in Japan in dieser Hinsicht kennzeichnen, und die bei uns, gottlob, durch das Christentum anders geworden sind. Ins. Hinsichtlich der Bewertun Grundstücke erging folgende SS 6 ff besonders hingewiefen Berordnung über die Bewertun Grundstücke für die erste Festit nach dem Reichsben Bom 25. März 1926( Reichsgefegbl 6.185). Auf Grund der§§ 85, 86, 37 § 1. wertungsgefeßes wird für die Bewe Grundstüde mit Zustimmung des R Bei der Feststellung des Einh teter Grundstücke für den erste (§ 6 Abs. 2 des Reichsbewertungs tigten) Wehrbeitragswert nach Ma § 2. geben. Zwangsbewirtschaftete Grundstüide. ( 1) Als zwangsbewirtschaftete Bestimmungen gelten alle bebauten einem gewerblichen Betrieb gehö Gebäude vor dem 1. Juli 1918 bezug Jangsbewirtschaftet gelten auch nach dem 30. Gebäude mit ferti während des Krieges zerstörten Geb errichtet find. ( 2) Sind auf einem zwang durch Um- oder Zubauten nach dem gewordene Räume geschaffen worde 1. durch die bauliche Veränderun erhöhung nicht eingetreten ist, gebauten Teile des Grundstüds Teil zuzurechnen. In diesen Fa aussetzungen des§ 4 vorliegen zu ermitteln; 2. durch die bauliche Veränderu erhöhung eingetreten ist, die um Teile des Grundstücks als nic nur der übrige Teil als zwangs Wesentlich ist ein Werterhöhung nu Umbauten oder Zubauten der erzie Grundstüds um mehr als 25 vom S Wehrbeitragswert. § 3. ( 1) Als Wehrbeitragswert im gilt der Wert, der auf Grund des A Gesetzes über Steuernachficht für das Shulden und Lasten endgültig zugr ( 2) Jst bei der Veranlagung Kalenderjahr 1924 eine Berichtig porgenommen oder der Wehrbeitr morden, so gilt der berichtigte oder beitragswert als Wehrbeitragsn timmungen. ( 3) Jft bei der Veranlagung Kalenderjahr 1924 bei der Beme Dom Wehrbeitragswert, sondern ge führungsbestimmungen für die Be Reumert Ende 1913 ausgegangen w Abzug des Betrags, der wegen Zeit von der tatsächlichen Herstell 1918 don dem auf die Gebäude it, als Wehrbeitragswert im Sin § 4. Rene Ermittlung des Wehrbeitrag ( 1) 3ft seit dem 31. Dezer Kenderung in dem tatsächlichen 3 haffenheit, Berkehrslage, Umfang Wehrbeitragswert neu zu ermit Menderung bereits bei der Berichti mittlung des Wehrbeitragswerts peranlagung 1924(§ 3 Abs. 2) beri ift eine Kenderung des tatsächliche der neu ermittelte Wehrbeitragsn gebenden Wehrbeitragswert um m 0 oben oder unten abweicht. Bei d auslegungen vorliegen, ist die ( 31. Dezember 1913) infolge allge Berilehterung des baulichen Zu da ihr bereits bei der Bemessung 10) Rechnung getragen ist. ( 2) Bei Grundstücken, die zu gehören, findet außer in den Fäll mittlung des Wehrbeitragswertes 3 maßgebende Wehrbeitragswert befondere eingebaute Maschinen) de Bestandteilen auch das Zubehör un Wehrbeitragswert von dem nach tragswert um mehr als 10 vom S abweicht. ( 3) In den Fällen der Abs. 1, der für das Grundstüd nach den W gesetzes und nach den Wertverhäl tag, jedoch von der seit dem Beh meiner Abnugung eingetretenen Butands gegenüber dem am Wehr 1. Das Familienleben tann sich nicht gedeihlich entwideln, wo man die Frau so sehr niedrig einschäßt und entrechtet, wie das in Japan noch heute der Fall ist. Alice Schalet, eine öfterreichische Schriftstellerin, die zweimal in Japan war, sagt in ihrem Buch„ Japan, das Land des Nebeneinander"( Breslau 1925, Verlag von Ferdinand Hirt) mit Recht: In dieser modernen Großmacht, die im Rat der Völker gehört werden will, ist in Wahrheit die Frau auch heute noch nichts anders als eine Art Stlavin. Schon das fleine Mädchen muß hinter dem Brü derchen, das im Hause alles bedeutet, zurüdstehen, auf das Spiel zeug verzichten, sich tyrannisieren lassen und es darf die bei jenem bewunderten Unarten nicht nachmachen. Wird es nicht frühzeitig an Geschaschulen" verkauft, so bekommt es, ohne gefragt zu werden, den vom Vater ausgewählten Gatten".( S. 143.) Bei solcher Unterdrückung können die tiefften Gemütswerte der Frau, die für die Familie und auch für die Veredlung der Männerwelt so wichtig sind, nicht zur Entfaltung kommen, und die Frau fann für die Boltsseele das nicht leiften, was fie bei uns bedeutet. So ist die Frau in Japan eine musterhafte Dienerin des Mannes, aber feine Kameradin und Lebensge fährtin. Alice Schalet schreibt: Jn den wenigen Monaten, die ich hier weile, fommt Frau auf Frau zu mit und befeuert: ,, Glauben Sie nicht, daß wir glüdlich sind. Wir sind von Kind heit an darauf gedrillt, glücklich auszusehen, in Wirklichkeit find wir alle, alle sterbensunglücklich. ( Fortsetzung folgt.) Alle Steuerza und Sport. Str. 16. Sonntag, den 18. April. Jugend. erschaft entscheidende Spiel findet in BC. 1910 Weglar und Sp.Bgg. 1910 innen die 1900er, so ist ihnen die Mei: Derzeitigen Spielstärke beider Bereine en Spiel zu rechnen. Der Ausgang in 5 Weglar mus igt in Dillenburg. FC. 05 er die beiden Bunfte mit nach Hause cg war schon für manche Vereine ein ernis. -Weilburg| Job( Berbandsspiel) uf die Punkte. chlägt Spence abermals. or Antritt ihrer Rüdreise nach Europa Meisterschwimmer im Central Swim twochabend. Das Hauptinteresse war Rademacher und Walter Spence in 20 Yards. Der Magdeburger tonnte sechs Yards( etwa 5,40 m) als über t von 2: 49,2 das Ziel erreichen. Frö mit einem Doppelfiege von Amerita er Sechstagerennen. Frankreich 481 Buntte- 3657,190 km. 145 Stunden. burg- München. burger Sportverein- Bayern München nchen vereinbart worden, das Rückspiel mburg. eue Bücher. not? Wie hift man sich in Zahlungs. chtspraxis des Schuldners. Dr. Karle Neuauflage des Ratgebers für Schuldressieren und vor manchen ,, bitteren ErEr enthält alles, was man in Zahlungs uß. Obiger Ratgeber ist vom Verlag pzig 80,( Postiched 60 442) für 97. 1,78 r) zu beziehen. eschäftliches. Mast und rasches Heranwachsen gesun und des Geflügels kann der Tierhalter für eine richtige Zusammensetzung der z reichlicher Verfütterung von Eiweiß tann er niemals durchgreifende Erfolge Vitamine müssen stets noch im Futter Vitaminen ist aber Wachstumsstillstand he Beifutter, die sich selbst am Aufba ind die dank ihrer zweckmäßigen Zusam te vor dem Untergang schützt, sind M. „ Zwerg- Marke" und M. Brodmanns Bezterer enthält noch dazu alle vom Kör stoffe, die in den gewöhnlichen Futter r in der nur ungenügender Menge vor n Aufbausalz sondergleichen. Mast ist da die wachtstumsfördernden Vitamine Brodmannschen Nährpräparate geschüt Birtung stets voll entfalten und das Tier ser Zeit schlachtreif machen und die Auf anns ,, Kalte" haben noch nie versagt!- ich damit, er wird und muß von über rönt sein! Christian Klein in Gießen. aber ihr Leben bleibt arm an Liebe. Das amilie, als auch vom öffentlichen Volks Sonnabend, den 17. April 1926. Hinsichtlich der Bewertung zwangsbewirtschafteter Grundstücke erging folgende Verordnung, auf deren §§ 6 ff besonders hingewiesen wird. Berordnung über die Bewertung zwangsbewirtschafteter Grundstücke für die erste Feststellung der Einheitswerte nach dem Reichsbewertungsgefeg. Bom 25. März 1926( Reichsgejetbl. I S. 180, Reichssteuerblatt 3. 135). Auf Grund der§§ 85, 86, 37, 31 Abs. 3 des Reichsbewertungsgesetzes wird für die Bewertung zwangsbewirtschafteter Grundstüde mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verordnet: § 1. Natürlich gibt es auch in Japan Liebe der ihren Kindern und auch zwiſchen anderen s gibt gewisse entscheidende Punkte, an ort die Liebe nicht die so tief wie bei uns Nun wollen wir hier keine besonders aufführen, denn solche Einzelfälle, wenn zahlreich wie in Japan, gibt es auch bei sind die Dinge, die das ganze Leben in cht kennzeichnen, und die bei uns, gottlob, anders geworden sind. Bei der Feststellung des Einheitswerts zwangsbewirtschafteter Grundstüde für den ersten Hauptfeststellungszeitraum (§ 6 bj. 2 des Reichsbewertungsgesetzes) ist von dem( berichtigten) Wehrbeitragswert nach Maßgabe der§§ 2 bis 11 auszu gehen. § 2. Zwangsbewirtschaftete Grundstüde. ( 1) Als zwangsbewirtschaftete Grundstüde im Sinne dieser Bestimmungen gelten alle bebauten Grundstüde einschließlich der zu einem gewerblichen Betrieb gehörigen Grundstücke, sofern die Gebäude vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind. Als zwangsbewirtschaftet gelten auch Grundstüde, deren Gebäude nach dem 30. Juni 1918 bezugsfertig geworden sind, sofern die Gebäude mit Zuschüssen aus den für die Wiederherstellung der während des Krieges zerstörten Gebäude bereitgestellten Mitteln errichtet sind. ( 2) Gind auf einem zwangsbewirtschafteten Grundstüc burch Um oder Zubauten nach dem 30. Juni 1918 bezugsfertig gewordene Räume geschaffen worden, so sind, wenn 1. durch die bauliche Veränderung eine wesentliche Werterhöhung nicht eingetreten ist, die umgebauten oder hinzugebauten Teile des Grundstüds dem zwangsbewirtschafteten Teil zuzurechnen. In diesen Fällen ist jedoch, falls die Voraussetzungen des§ 4 vorliegen; der Wehrbeitragswert neu zu ermitteln; 2. durch die bauliche Veränderung eine wesentliche Werterhöhung eingetreten ist, die umgebauten oder hinzugebauten Teile des Grundstüds als nicht zwangsbewirtschaftet und nur der übrige Teil als zwangsbewirtschaftet zu behandeln. Wesentlich ist ein Werterhöhung nur dann, wenn sich durch die Umbauten oder Zubauten der erzielbare Mietertrag des ganzen Grundstüds um mehr als 25 vom Hundert erhöht hat. Wehrbeitragswert. § 3. ( 1) Als Wehrbeitragswert im Sinne dieser Bestimmungen gilt der Wert, der auf Grund des Wehrbeitragsgesetzes oder des Gesetzes über Steuernachsicht für das Grundstüd ohne Abzug von Schulden und Lasten endgültig zugrunde gelegt worden ist. ( 2) Jst bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer für das Kalenderjahr 1924 eine Berichtigung des Wehrbeitragswertes vorgenommen oder der Wehrbeitragswert nachträglich ermittelt worden, so gilt der berichtigte oder nachträglich ermittelte Wehrbeitragswert als Wehrbeitragswert im Sinne dieser Bestimmungen. ( 3) Jst bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer für das Kalenderjahr 1924 bei der Bewertung von Grundstücken nicht Dom Wehrbeitragswert, sondern gemäß§ 31 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen für die Vermögenssteuer 1924 von dem Neuwert Ende 1913 ausgegangen worden, so gilt dieser Wert unter Abzug des Betrags, der wegen Abnutzung der Gebäude in der Zeit von der tatsächlichen Herstellung bis zum Ende des Jahres 1918 von dem auf die Gebäude entfallenden Betrag abzusetzen ist, als Wehrbeitragswert im Sinne dieser Bestimmungen. § 4. Neue Ermittlung des Wehrbeitragswerts. ( 1) Ist seit dem 31. Dezember 1913 eine erhebliche Aenderung in dem tatsächlichen Zustand des Grundstücks( Beschaffenheit, Verkehrslage, Umfang usw.) eingetreten, so ist der Wehrbeitragswert neu zu ermitteln, es sei denn, daß die Henderung bereits bei der Berichtigung oder nachträglichen Ermittlung des Wehrbeitragswerts anläßlich der Vermögensteuerveranlagung 1924(§ 3 Abs. 2) berücksichtigt worden ist. Erheblich ist eine Aenderung des tatsächlichen Zustands nur dann, wenn der neu ermittelte Wehrbeitragswert von dem nach§ 3 maßgebenden Wehrbeitragswert um mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten abweicht. Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist die seit dem Wehrbeitragsstichtag ( 31. Dezember 1913) infolge allgemeiner Abnugung eingetretene Verschlechterung des baulichen Zustands außer Betracht zu lassen, da ihr bereits bei der Bemessung der Bewertungssätze(§§ 6 bis 10) Rechnung getragen ist. leben kann sich nicht gedeihlich entwideln, ſehr niedrig einſchäßt und entrechtet, wie ute der Fall ist. Alice Schalet, eine öfterin, die zweimal in Japan war, sagt in das Land des Nebeneinander"( Breslau erdinand Hirt) mit Recht:„ In dieser die im Rat der Völker gehört werden will, cau auch heute noch nichts anders als ein Das kleine Mädchen muß hinter dem Br alles bedeutet, zurüchstehen, auf das Spi cannisieren laſſen und es darf die bei fenem nicht nachmachen. Wird es nicht früh en" verkauft, so bekommt es, ohne gefragt Vater ausgewählten Gatten".( S. 143.) dung können die tiefsten Gemütswerte der Familie und auch für die Veredlung der tig find, nicht zur Entfaltung kommen, und die Voltsfeele das nicht leisten, was sie bei ist die Frau in Japan eine musterhafte nes, aber feine Kameradin und Lebensge daß wir glücklich sind. Wir sind von KindIt, glücklich auszusehen, in Wirklichkeit find sunglüdlich. Mt Server: ( Fortsetzung folgt.) Gießener Zeitung" Vermögensstener. dem tatsächlichen Zustand des Grundstüds( Beschaffenheit, Vertehrslage, Umfang usw.) am Feststellungszeitpunkt als Wehr beitragswert festzustellen sein würde. Bei Grundstücken, die zu einem gewerblichen Betrieb gehören, sind bei der neuen Ermittlung des Wehrbeitragswertes nur die Bestandteile des Grundstücs, nicht aber das Zubehör einzubeziehen. § 5. ( 2) Bei Grundstücken, die zu einem gewerblichen Betrieb gehören, findet außer in den Fällen des Abs. 1 eine neue Ermittlung des Wehrbeitragswertes auch dann statt, wenn der nach § 3 maßgebende Wehrbeitragswert nicht alle Bestandteile( insbesondere eingebaute Maschinen) des Grundstücks oder außer den Bestandteilen auch das Zubehör umfaßt und der neu ermittelte Wehrbeitragswert von dem nach§ 3 maßgebenden Wehrbeitragswert um mehr als 10 dom Hundert nach oben oder unten abweicht. Nachträgliche Ermittlung des Wehrbeitragswerts. Ich ein nach§ 3 maßgebender Wehrbeitragswert nicht vorhanden, weil eine Veranlagung weder zum Wehrbeitrag noch zur Vermögensteuer für das Kalenderjahr 1924 stattgefunden hat, so ist der Wehrbeitragswert nachträglich zu ermitteln; hinsichtlich der Ermittlung des Wehrbeitragswerts findet§ 4 Abs. 3 ent sprechende Anwendung. ( 3) In den Fällen der Abs. 1, 2 ist der Wert zu ermitteln, der für das Grundstück nach den Vorschriften des Wehrbeitragsgesetzes und nach den Wertverhältnissen am Wehrbeitragsstich tag, jedoch von der seit dem Wehrbeitragsstichtag infolge allge meiner Abnugung eingetretenen Verschlechterung des baulichen Zustands gegenüber dem am Wehrbeitragsstichtag abgesehen, nach Alle Steuerzahler sparen Zeit u. Verlust durch die Einfamilienhäuser. § 6. ( 1) Einfamilienhäuser sind mit 65 vom Hundert des Wehrbeitragswertes(§§ 3 bis 5) zu bewerten. ( 2) Die Landesfinanzämter fönnen für ihren Bezirk für gewisse Gruppen von Grundstüden oder für Teile ihres Bezirks nach Lage der örtlichen Verhältnisse im Benehmen mit der Landesregierung oder der von ihr beauftragten Behörde eine niedrigere Bewertung, jedoch mit einem Wert nicht unter 45 dom Hundert des Wehrbeitragswertes, zulassen. ( 3) Als Einfamilienhäuser gelten ausschließlich oder weitaus überwiegend vom Eigentümer und von seinen Angehörigen bewohnte Grundstüde. Grundstüde, die im Eigentum einer nicht natürlichen Person stehen, gelten als Einfamilienhäuser, wenn sie ausschließlich oder weitaus überwiegend von einer im Dienst dieses Steuerpflichtigen stehenden Person und ihren Angehörigen bewohnt werden; das gleiche gilt für Grundstüde, die zu dem gewerblichen Betrieb einer natürlichen Person gehören, wenn sie ausschließlich oder weitaus überwiegend von einer in diesem Betrieb tätigen Person und ihren Angehörigen bewohnt werden. § 7. ( 1) Grundstücke, die vom Eigentümer selbst zwar nicht zu Wohnzweden, aber zu sonstigen, nicht gewerblichen Zweden be= nutzt werden, sind nach§ 6 Abs. 1, 2 zu bewerten. ( 2) Wird der weitaus überwiegende Teil eines Grundstücks vom Eigentümer teils zu Wohnzweden(§ 6 Abs. 3), teils zu ſonſtigen, nicht gewerblichen 3weden( Ubf. 1) benut, jo iu das ganze Grundstüd auch dann nach§ 6 zu bewerten, wenn es nicht zum weitaus überwiegenden Teil bewohnt ist(§ 6 Abs. 3). § 8. Mietwohngrundstücke. ( 1) Mietwohngrundstüde sind mit 45 vom Hundert des Wehrbeitragswerts(§§ 3 bis 5) zu bewerten. ( 2) Die Landesfinanzämter fönnen für ihren Bezirk für gewisse Gruppen von Grundstüden oder für Teile ihres Bezirks nach Lage der örtlichen Verhältnisse im Benehmen mit der Landesregierung oder der von ihr beauftragten Behörde die Bewertung mit einem Hundertsag bis zu 30 vom Hundert herab und für Mietwohngrundstüde in großen Städten, die im wesentlichen aus einfach ausgestatteten, kleineren Wohnungen bestehen und an Mieter aus Kreisen der minderbemittelten Bevölkerung vermietet zu werden pflegen, mit einem Hundertsat bis zu 25 vom Hundert des Wehrbeitragswerts herabzulassen. ( 3) Als Mitwohngrundstüde gelten alle Wohngrundstüde mit Ausnahme der Einfamilienhäuser(§ 6 Abs. 3,§ 7 Abs 2). Den Mietwohngrundstüden werden solche Grundstüde gleichgestellt, die von Mietern oder Pächtern zwar nicht zu Wohnzweden, aber zu sonstigen, nicht gewerblichen Zweden benutzt werden. § 9. Geschäftsgrundstüce. ( 1) Geschäftsgrundstüde sind mit 70 vom Hundert des Wehrbeitragswerts(§§ 3 bis 5) zu bewerten. ( 2) Die Landesfinanzämter können für ihren Bezirk für ge wisse Gruppen von Grundstücken oder für Teile ihres Bezirks nach Lage der örtlichen Verhältnisse im Benehmen mit der Landesregierung oder der von ihr beauftragten Behörde eine niedrigere Bewertung, jedoch mit einem Wert nicht unter 45 vom Hundert des Wehrbeitragwerts, zulassen. ( 3) Für Grundstücke, die infolge von Stillegungen, Betriebseinschränkungen, Kurzarbeit oder dergleichen den Umständen nach offenbar nicht nur vorübergehend ungenutzt sind, ist auf Antrag von den sich aus Abs. 1, 2 ergebenden Werten ein Abschlag von 30 vom Hundert zu machen. Treffen die Voraus setzungen des Sat 1 nicht auf das ganze Grundstüd, sondern nur auf einen Teil des Grundstüds zu, so ist der Abschlag von dem auf diesen Teil entfallenden Wert vorzunehmen. ( 4) Als Geschäftsgrundstück gelten solche Grundstücke, die fremden gewerblichen Zweden dienen oder zu eigenen gewerb lichen Zweden unmittelbar genugt werden. Den Geschäftsgrundstüden werden gleichgestellt die von öffentlich- rechtlichen Körperschaften zu öffentlichen Zweden benutten Grundstücke. § 10. fentlichen Intereſſ Nr. 16. des Wehrbeitragswertes zu bewerten. Dasselbe gilt für Grundstüde, in deren Gebäuden Gegenstände von künstlerischer, geschichtlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung in der im Sat 1 be zeichneten Weise nutzbar gemacht werden. § 11. Konkurrenz der§§ 7, 8, 9, 10. ( 1) Treffen auf ein Grundstüd von den Bestimmungen der § 7 Abs. 1,§ 8 Abs. 3,§ 9 Abs. 4,§ 10 mehrere nebeneinander zu, so wird jeder Teil für sich nach Abs. 2, 3 bewertet. ( 2) Für jeden Teil des Grundstücs ist der Wert zu ermit teln, der bei einer Zerlegung des Wehrbeitragswerts(§§ 3 bis 5) des Grundstücks auf ihn entfällt. Jeder Teil ist mit dem Wert anzusetzen, der sich für ihn aus den§§ 7 bis 10 ergibt. ( 3) Die Zerlegung( Abs. 2 Satz 1) ist nach dem Wertverhält nis vorzunehmen, in dem die einzelnen Teile des Grundstücs am Feststellungszeitpunkt zueinander stehen. Dabei ist insbesondere auf die aus den einzelnen Teilen erzielbaren Mieterträge abzu stellen. Berlin, den 25. März 1926. Der Reichsminister der Finanzen. 103.8: 3. B: Bopis obliⱭ 29D- olno.3.8. Grundstüde, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. ( 1) Grundstüde, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für die Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, find, wenn sie ungenutzt sind, mit 20 vom Hundert des Wehrbeitragswertes(§§ 3 bis 5) zu bewerten. Grundstüde der im Saz 1 bezeichneten Art sind, wenn sie genugt find, mit 25 Dom Hundert des Wehrbeitragswerts zu bewerten, sofern die Kosten der Erhaltung des Grundstüds die Vorteile der Nutzung dauernd erheblich übersteigen. ( 2) Sind die im Abs. 1 bezeichneten Grundstüde in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang dem 3wed der Forschung oder Volksbildung nugbar gemacht, so find sie mit 5 vom Hundert Durch das Gesetz über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage sind einzelne Vorschrij ten des Vermögenssteuergesetzes und des Bewertungss gesetzes geändert worden: a) Aenderungen des Tarifes. Durch Artikel V§ 19 ist die in§ 7 Abs. 2 V.St.G. vorge sehene Degression für die kleineren Vermögen erweitert worden. Der Vermögensteuersatz beträgt nunmehr bei Vermögen von nicht mehr als 10 000 R.-Mt. 1 vom Tausend, bei Vermögen von mehr als 10 000 R.-M. bis zu 20 000 R.-Mt. 2 Dom Tausend, bei Vermögen von mehr als 20 000 R.-Mt. bis 30 000 R.-M. 3 Dom Tausend; bei Vermögen von mehr als 30 000 R. Mr. bleibt ber alte Tarif maßgebend. Zu bemerken ist, daß diese Aenderung des Tarifs gemäß Artikel V§ 24 auch schon für die Vermögensteuerveranlagung 1925 Geltung hat. Da die Veranlagung der Besitzer von Kapitalvermögen und Auslandsvermögen bereits begonnen, zum Teil wohl auch schon durchgeführt ist, müssen die bereits zugestellten Bescheide, soweit sie von der Tarifänderung betroffen werden, berichtigt werden. Weitere Bescheide sind vorläufig nicht zuzustellen. Die Erweiterung der Degression des Steuersatzes wirkt zu gunsten aller Steuerpflichtigen, deren Vermögen 30 000 R. Mr. nicht überstiegen hat. Ein Vermögen von 30 000 R.Mt. ent spricht nach dem alten Tarif einem Jahressteuerbetrag von 120 R.-Mt. Es ist daher bei allen Steuerpflichtigen, von denen für 1925 ein Steuerbetrag bis zu 120 R.-Mt. angefordert wor den ist, bis zur Zustellung des neuen Bescheids von Mahnungen und zwangsweisen Beitreibungen abzusehen. b) Keine Vermögenssteuerveranlagung für 1926. Die Vermögensteuer für 1926 wird nicht besonders veranlagt. Es gilt vielmehr für 1926 auch die Vermögensteuerver anlagung für 1925; im Hinblid auf die inzwischen allgemein eingetretene Wertminderung wird jedoch für 1926 nicht der volle Steuerbetrag, sondern es werden nur drei Viertel des Jahress steuerbetrages 1925 erhoben. Die Vermögensteuerrate pom 15. Mai 1926 tommt in Fortfall. c) Neu- und Nachfeststellungen in den Jahren 1925 und 1826. Nach§ 75 R.Bew. G. sind Neufeststellungen dann vorzunehmen, wenn 1. der Wert des Vermögens sich um mehr als den fünften Teil oder um mehr als 100 000 R.-Mt. verändert hat und 2. die Veränderung des Werts auf besondere Umstände( z. B. Erbschaft, Brandschaden u. dgl.) zurückzuführen ist. shi An der Voraussetzung zu 3iffer 1 ist durch das Steuermilberungsgelek nights geändert worben. Dagegen iht für bie in ben Jahren 1925 und 1926 vorzunehmenden Reufeststellungen die Voraussetzung zu 3iffer 2 weggefallen. Eine Neufeststellung ist also innerhalb des bezeichneten Zeitraums schon dann vorzunehmen, wenn aus irgendwelchen Gründen sich der Wert des Vermögens um mehr als ein Fünftel oder um mehr als 100 000 R.-Mt. verändert hat. Während jedoch nach§ 75 R.Bew.G. im Falle einer Neufeststellung sowohl hinsichtlich des Umfangs des Vermögens als auch hinsichtlich der Bewertung der Stand am Feststellungszeitpunkt zugrunde gelegt wird, ist für die in den Jahren 1925 und 1926 vorzunehmenden Neufeststellungen vorge schrieben, daß nur hinsichtlich des Umfangs der Stand am Fest stellungszeitpunkt, hinsichtlich der Bewertung aber der Stand am 1. Januar 1925 maßgebend ist. Diese Vorschrift hat ihren Grund darin, daß für 1926 nicht der volle Jahresbetrag 1925, sondern im Hinblick auf den allgemeinen Wertrüdgang nur drei Viertel dieses Betrags erhoben werden. Eine Neufeststellung in den Jahren 1925 und 1926 tommt also nur in Betracht, wenn die Veränderung des Werts des Vermögens um mehr als ein Fünftel oder um mehr als 100 000 R.-Mt. auf einer Aenderung des Vermögensumfangs beruht( z. B. durch Anwachsen der Schulden, Verlust von Warenbeständen), dagegen nicht, wenn das seinem Umfang nach gleichgebliebene Vermögen sich lediglich in seinem Wert verändert hat. Entsprechendes gilt auch für Nachfeststellungen; auch hier ist für den Umfang der Stand am Feststellungszeitpunkt, für die Bewertung jedoch der Stand am 1. Januar 1925 zugrunde zu legen. Jst unter den bezeichneten Voraussetzungen eine Neu- oder Nachfeststellung vorgenommen worden, so hat dementsprechend eine Neu- oder NachDeranlagung zur Vermögensteuer zu erfolgen, wobei jedoch die Vermögensteuer für das Kalenderjahr 1926 nur in Höhe von drei Viertel des an fich maßgebenden Betrags erhoben wird. Allg.Reichssteuer- Kassebücher zu haben in der Druckerei Albin Klein, Gießen Sonnabend, den 17. April 1926. LIEBIG Einen bessern find'st du nicht! 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Die Gehälter der dem gesamten Steueraufbringen bez aus dem Wirtschaftsertrag ausgeschi ugung der Lohnsteuer zur Errecht wird ja die volle Höhe des Gehalts abne Abzug der Lohnsteuer. Dies G Steueraufbringen, daß ebenso bei de fommens schon berücksichtigt worden Kühluß aus dem Steueraufbrin die denn aus zu einer unverhältnis Gesamteinkommens geführt haben. tatsächlich 52,5 Milliarden Reichsma Einkommensteuer errechnet worden i scheinen. Allein selbst wenn diese Sergleich mit dem Vorkriegseinkomm triegswerte möglich. Die 52,5 Mil dabei zu 29 bis 30 Milliarden Reich die auch von andere alſo die Summe, die a Der zweite Weltkrieg 1927-1933 Beschlagnahmt gewesen wieder freigegeben al sowie Was bringt das Jahr 1927? mit Beilage! Aufsehenerregend schildern d. 3 Broschüren die ungeh. Ereignisse u. Verwüstungen, die im April 1927 über Europa hereinbrech. Zu beziehen gegen Voreinsendung von 1.20 oder Nachnahme 1.40 von Nassauisches Versandhaus Wiesbaden 8. HOCH NIEDRIG IM WERT IM PREIS den ist. Um mehr als Schäzungen right handeln. Die Produktionsstatistik ist noch um von hier aus das volkswirtsch mitteln. Soweit zuverlässige Erheb Landwirtschaft, für den Kohlenberg and Stahl- Erzeugung, ist ein erhebl mis zur Vorkriegszeit festzustellen. Berlust wertvoller Produktionsgebie B. für die Landwirtschaft der Aus unbedingt ist, also auch innerhalb d Reiches. Weiter darf nicht übersehe chaftliche Ertrag des Kohlenbergbo der Borkriegszeit, obschon in den K rzeugung nahezu oder völlig erre eigt die Einfuhr wichtiger Rohsto volle, die im Inlande einem Ver immer im Verhältnis zur Vorkriegs trächtlich ist dieser Rüdgang bei der 1913 über die lothringischen Erzlag darüber hinaus noch 11,5 Millionen 1924 nach dem Verlust Lothringens Millionen Tonnen betrug. Da d 1913 auf 42 Milliarden Goldmark mindestens 8 Milliarden Mark auf Lusland stammten, kann bei der dem Renteneinkommens der Gesamtertr gut 30 Milli Arbeit zurzeit nicht aut 30 Die volkswirtschaftliche Erzeugung, Solfseinkommens allein maßgebend Drittel geringer als in der Borkri gewiesen wird, daß rund 20 Million nger vorhanden sind, so ist dem Der Verteilungsapparat heute meh als in der Vortriegszeit. Die Ue apparats ist aber nicht als Zuwad Gesamteinkommen zu buchen. Wir r wenn heute zwei Arbeitsträfte eine teilen, wo vor dem Kriege eine Ar 3 ADLER TURF 4ASSUH 5 MONNA VANNA 6 MAGAZIN DAS SIND DIE Deutsche Pionierarbe M. Es ist verständlich, daß d tenten tapitalistischen Entwicklung, Emerita die Herrschaft der Kommu Imbers unangenehm empfanden un or ju schützen suchten, daß die Fun Weltbrand über den Ozean hinüber Seite über die Einwanderung habe Band, jee Zuwanderung von une Elementen zu verhindern. Es ist w Regierung der Ber- Staaten weiger land zugeben und dadurch das Regime Lammisare zu stärken. Das hat jedo aber jener amerikanische Privatma häfte machte. Besonderes Aufsehen der amerikanische Eisenbahnkönig in Kaufus erwarb. Den aufmerk Regierung ist es nicht entgangen, d e mehr darauf ausgeht, neue Bet tige Rapital zu suchen. Trok Somjetipitem herrscht in der Welt QUALITATS ZIGARETTEN DER ADLER- COMPAGN A. G.> lamb der Markt der Zukunft sei. Auf einen Wirtschaftsagenten unte ung nach Washington geschikt hat. verbert, Sowjetrußland sei in der