n henk .132.148.200.175.ich I rn, in der iete p.bald p. d. 3tg. chen ich kochen sarb. verst. tellung schriften an Frankfurt a. M. her Allee 91 le rennabor SSEN str. 15. Bur Biten atertr. I, in Forto tcher treiche. üche herum, neugierig in r die soeben ttglanz tropft reifen, warum benso glänzt schnell entesenheit der o und im Nu chglanz. Er rasch dauericht abfärbt. sseres, denn geschmeidig, ch. Für jeden Sie deshalb me. ingen a. N. Giessener Zeitung ( Neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugsprets: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedшion: Sudanlage 21. Redaktion, Truck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Perlagsbruderei, rorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg. Lokal " 1 11 " 90 " Reklamezeile 10 120 " 1 " Donnerstag, den 29. Januar 1925. Philosophie des Handwerks. Von J. Maschmann Mainz. ( Nachdruck nur mit Genehmigung des Verfassers gestattet.) Einleitung. Steuersorgen für sich und die Gesellen, Auswendiglernen zahlloser gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, immer wiederfehrende Streitigkeiten mit den Gewerkschaften wegen Lohn und Arbeitszeit, Bemühungen um Erlangung und um gewissenhafte Ausführung von Aufträgen, Verwunderung über Submissionsblüten, Prüfung technischer Neuheiten und Bestreben, die wertrollen in der eigenen Werkstatt einzuführen, Ordnung halten in der Werkstatt und den Büchern und so weiter und so weiter, nehmen den Handwerksmeister so sehr in Anspruch, daß er erstaunt und vielleicht ärgerlich fragt: Was soll ich nun auch noch mit Philosophie? Und dennoch und erst recht! Gerade weil er in Gefahr ist, nach der einen Richtung durch die Vielheit der Anforderungen in flackernde Erregung zu geraten und nach der anderen Richtung in stumpfe Trübheit zu verfallen, gerade darum muß ihm Anregung gegeben werden, hier und da sich und die Welt zu betrachten, objektiv, jenseits vom lauten Leben des Tages und herausgehoben aus geistlosem Dahindämmern. Denn in solcher Betrachtung wird aus dem Gelehrten, dem Bauern, dem Kaufmann, dem Arbeiter, dem Beamten, dem Handwerker- der Mensch und aus dem Menschen die Persönlichkeit. Persönlichkeit heißt: Selbstbewußtsein, Denken und Wissen, Wollen und können und als Krone Verantwortlichkeitsgefühl. Und Persönlichkeiten sind für eine schöne Welt notwendiger als Kinos, Phonographen, Automobile und wie diese Dinge alle heißen. Daß es aber an Persönlichkeiten fehlt, das ist eben die Krankheit unserer Zeit. - Um vielleicht zum Besserwerden ein wenig beizutragen, will ich in zwangloser Reihe einige Artikel hier folgen lassen, wenn es dem Leserkreis des hessischen Handwerksblattes so ge= fällt. Für Meinungsäußerungen dafür und dagegen wäre ich dankbar. I. Handwerksart. Das wunderbarste Werkzeug ist die Hand. Mit der Gegenüberstellung des Daumens zu den Fingern ist sie eine tausendfältig verschiedenartig wirkende Zange; gespreizt dient sie dem Pianisten als Hammerwerk, geschlossen dem Schwimmer als Ruder, zur Faust geballt kann sie dem Recht und leider auch dem Unrecht zum Sieg verhelfen und als Schwurhand dem Recht und der Treue dienen, wenn Persönlichkeit dahintersteht. Wie verschiedenartig ist ihre Fähigkeit, von den Abstufungen, wenn der Gebirgler zum Finger hackeln anhebt", oder wenn sie Lasten greift und hebt, bis zu der Hand des Geldzählers an einer Bank, wenn er die Scheine so sicher und schnell zählt, daß der Zuschauer kaum folgen kann. Nr. 12. So Vielartiges vermögend ist die Hand und so Vielartiges vermögend das Handwerk, und das ist eben seine Besonderheit. Ein Teil der menschlichen Bedürfnisse ist schematischer Natur, die Stahlfeder, die Stecknadel, die Eisenbahnschiene; diese werden, auch schematisch, in Massen hergestellt. gekehrt, sind viele Bedürfnisse eigener Natur, mit jeweils wechselnden Anforderungen, und ihre Befriedigung verlangt ein Anpassen an diese Anforderungen. So: Häuser, Möbel, Kleidung usw. So, wie die Hand den vielerlei, an sie gestellten Anforderungen genügt, so kann und muß das Handwerk sich seinen vielerlei Aufgaben anpassen. Daß es dieses muß, be= wirkt nach einer Richtung hin seine Gebundenheit, die ihm nicht gestattet, Dinge schematisch in Massen herzustellen, und daß es dieses kann, gibt ihm hingegen seine Kraft, die ihm seine Unentbehrlichkeit und Zukunft verbürgt. Das wunderbarste Werkzeug ist die Hand. Das Werkzeug also, aber nicht der Meister. Der steht hinter ihr als Geist und Wille. Alles, was die Hand tut, jede Bewegung ist Ausdruck dessen, was der Gedanke will. Und alles, was der Handwerker tut, soll Ausdruck sein, dessen, was der Geist will. Willenlose Bewegung und geistloses Werk sind Krampf. Wechselbar, wie der Geist der Zeiten, muß auch ihr Ausdruck sein, und das Handwerk muß sich darauf einstellen. Und dennoch: Ewig, wie das Schöne, Gute, Wahre muß auch der Kern des Zeitgeistes bleiben, und wenn dieser sich zu weit von jenen entfernt, dann, Meister, ist es deine Aufgabe, die Auswüchse zu beseitigen. Denn ein Stück deiner Seele soll bei deinem Handwerk sein. Ich stand vor dem hohen Dom und bewunderte ihn. Dann fragte ich ihn: Weißt du, wie großartig und dabei wie schön gegliedert du bist? So, du weißt es nicht? Kannst dir das auch nicht denken? Dann bin ich mehr wie du, denn ich kann dich denken. Und doch muß ich dich bewundern. Wie kommt das? Und nun wird es mir flar. Es ist der Ausdruck der Gedanken, die dich werden hießen, den ich be= wundere. Der meisterhafte Ausdruck und letzten Endes die Gedanken selbst. Ich stehe in Zwiesprache mit dem Baumeister, und wir beide verstehen einander. Und ich stehe im Gespräch mit jeder der geschickten Hände, die dem Gedanken Ausdruck gaben, und auch wir verstehen einander. Und ich bewundere Zur Blutreinigung und Auffrischung der Säfte ist die jetzige Jahreszeit besonders geeignet. Wir raten Ihnen, in der Apotheke 30 Gr. HerberKerne zu kaufen, die unschädlich, aber von vorzüglicher Wirkung sind. Sofern in anderen Apotheken nicht erhältlich, sicher in der Universitätsapotheke„ Zum goldenen Engel". dich wieder, denn wenn du auch selbst nicht denken kannst, so denkt doch aus dir heraus das Evangelium des Geistes und der Tat. Der Geist gibt der Tat den Wert und die Weihe, und die Tat gibt dem Geiste den Ausdruck. Und Handwerksmann, wenn du Geist und Tat erfassest, dann bis du Persönlichkeit, und kein Mensch ist über dir. Um dich der Kampf des Lebens, über dir die Sonne und in dir das Evangelium der Seele, das nach außen zur Tat, nach innen zur Erkenntnis und in glücklichen Stunden zum Liede wird. * Sonne und Leben. Die Erfolge unsres Strebens Keimen in der Seele still, Knospen dann am Baum des Lebens, Blühen, wie die Sonne will. Aus dem Sonnenkind, der Blüte, Will die Frucht, die Tat gedeihn. Ihres Wesens Wert und Güte Dankt auch sie dem Sonnenschein. In der Frucht, still eingeschlossen, Ruht des Samens neue Kraft, Die zum Licht empor will sprossen, Schauen, was die Sonne schafft. Voll der Wirkung dieses Dranges Spricht die Frucht dem Samen frei, Daß im Ring des Werdeganges Wieder neues Leben sei: ,, Wieder, wie im Schoß der Erden. Keim auch du, dann fnosp' und blüh; Doch laß dich zum Liede werden An die Sonne. Grüße sie! Sag ihr Dank, daß wir geworden, Jch, die Tat, und du, das Lied, Weil ihr Leuchten allerorten Blüt' und Frucht ins Leben zieht." Steuern. Gewerbesteuer im besetzten Gebiet für den Monat März 1925. In Nummer 26 dieser Zeitschrift waren die Gewerbesteuersätze im besetzten Gebiet für den Monat Februar bekannt gegeben worden. Für den Monat März gilt folgende Verfügung des hessischen Ministeriums der Finanzen: Jm Nachgang zu dem Beschluß vom 7. Februar 1925, zu Nr. F. M. I u. 9672, wird die Restzahlung auf die vorläufige Gewerbesteuer 1924 für die Gewerbesteuerpflichtigen des be= setzten hessischen Gebiets, die zu monatlichen Vorauszahiungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer verpflichtet sind, für März 1925 zunächst auf 80 Prozent der am 10. März 1925 fälligen Vorauszahlungen auf die Reichseinkommen- und Körperschaftssteuer, fällig gleichzeitig mit diesen, für die zu vierteljährlichen Vorauszahlungen verpflichteten Gewerbetreibenden des besetzten Gebiets als Zahlung am 10. März 1925 auf 40 Prozent der am 10. Januar 1925 fällig gewesenen Vorauszahlungen auf die Reichseinkommen- und Körperschaftssteuer festgesetzt. Vermögenssteuer. Nach einem fürzlichen Erlaß des Reichsfinanzministers ( III C 650/ III C 350) wird es als unzulässig erklärt, wenn Grundstücke, die neben dem Zweck des eigenen Gewerbes zu wesentlichen Teilen auch anderen Zwecken dienen, voll als Anlagekapital bewertet werden. Als Abnuzungsquote bei Gebäuden ist eine jährliche Absetzung von bis zu 2 Prozent zulässig. Weist ein Steuerpflichtiger eine fürzere Lebensdauer des Gebäudes als 50 Jahre nach, so ist selbst eine noch höhere Quote zuzulassen. Die letzte Vermögenssteuerrate war am 15. Februar zu zahlen( s. Nr. 26). Ueber Höhe und Zeitpunkt weiterer Zahlungen ist noch nicht entschieden. Vermutlich wird eine neue Veranlagung auf Grund eines demnächst zu erlassenen Vermögenssteuergesetzes erfolgen. Umsatzsteuer der Umtauschmüllereien. Nach einem Urteil des Reichsfinanzhofs ist die Umtauschmüllerei der Lohnmüllerei gleichzustellen. Aus diesem Grunde ist auch sie nur mit dem Mahllohn umsatzsteuerpflichtig. Für die Zeit vom 1. Januar 1924 werden die hiernach zu viel berechneten Umsatzsteuerbeträge erlassen. Auf Antrag sollen die bereits gezahlten Beträge verrechnet werden.( Erlaß vom 21. 2. 1925 III U. 900). Lohnabzug. Seither brauchten Lohnsteuerbeträge, die für einen Betrieb monatlich nicht mehr als 12 M ausmachten, nicht in den drei vorgeschriebenen Dekaten, sondern nur monatlich bis zum 5. des nächsten Monats abgeführt zu werden. Diese Grenze ist nun auf 50 M erhöht worden. Wird diese Grenze überstiegen, so ist die alte Defateneinteilung wieder einzuführen. Die Bestimmung gilt nicht für das Markenverfahren. Der Lohnabzug bei Heimarbeitern regelt sich, wenn eine regelmäßige Abrechnung erfolgt, in gleicher Weise wie bei anderen Arbeitnehmern, also steuerfreier Lohnbetrag von 60 M monatlich( 15 M wöchentlich, 2,50 M täglich), vom Rest 10 Prozent Steuer mit je 1 Prozent Abzug für Ehefrau und Kinder. Nur wo hiernach wegen mangelnder regelmäßiger Abrechnung ein steuerfreier Lohnbetrag nicht ermittelt werden kann, sind 2 Prozent ohne Berücksichtigung eines steuerfreien Lohnbetrags und der Abzüge für Frau und Kinder( also vom Bruttolohn) abzuziehen.( Erlaß des R. F. M. vom 21. 2. 25- III C¹ 900 zum Lohnabzug). Die Steuerreform. Die brutalen Steuern der letzten Zeit standen unter der alleinigen Devise: Stabilisierung und Aufrechterhaltung der deutschen Währung. Nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und nach dem Schicksal der sich ganz überwiegend aus dem Gewerbe refrutierenden Steueropfer wurde nicht, oder nur sehr nebensächlich gefragt. Das Hauptziel war, so viel einzutreiben, daß Reserven angesammelt werden konnten, die das Reich in die Möglichkeit versetzten, auch für Wechselfälle gewappnet zu sein. Die ganze Härte des Steuerzugriffs hätte leichter ertragen werden können, hätte man die Ueberzeugung gehabt, daß der Steuerdruck auf allen Volfsteilen gleichmäßig ruhe, daß alle gleichmäßig opferten für die Aufrechterhaltung der Währung und damit die Existenz des Staates. Statt dessen haben wir zu allen Ungleichheiten noch die niederschmetternde Wahrnehmung machen müssen, daß die oft rücksichtslos eingetriebenen Steuerreserven in geradezu fahrlässiger Weise gewissen Kreisen zur Verfügung gestellt wurden, deren wirtschaftliche Förderung zweifellos nicht im Interesse des Volksganzen lag. Für den Mittelstand waren jedenfalls troz größter Anstrengung seiner Vertreter Kredite in nennenswerter Höhe aus Jenen Reserven nicht zu haben. Den Opferwillen des Mittelstandes stellte man fürwahr auf eine unerträgliche Probe. Nun hat die Währung lange Zeit allen Stürmen standgehalten, und wir können in unser Geld wieder volles Vertrauen setzen. Die Regierung hält es nun endlich für an der Zeit, an Stelle der seitherigen Steuermacherei" wieder stabile und wie früher sorgfältig durchgearbeitete Steuergeseze treten zu lassen. Der scharfe Steuerdruck kann allerdings vom Volke hinsichtlich der inneren und äußeren Lasten des Reichs, der Länder und Gemeinden noch nicht genommen werden. Aber man muß sich doch fragen, ob nicht jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, an dem man das am Mittelstand begangene Unrecht wieder gutmachen könnte, wo doch gerade er der Stand ist, der durch Inflation und Steuerwillkür am meisten gelitten hat. Beim Studium der neuen Steuergesetzentwürfe vermißt man eine derartige Rücksichtsnahme. Die Vertretungen des Handwerks haben daher alle Ursache, sich nach Kräften für eine Abänderung bei der Beratung der Gesetzentwürfe einzusetzen. Es hat de Sandwerks, Handwerks Steuerrefor mas irgent hier wieder Handwerk Schon Einkommer ( das sog. Die seither Einkommer auch die U In der zu sage gegeb gültig für Steuerüber für den R bei dem w fommen w vertretung ganisation Veranlagu Nachteile: meisten auch für in der sei beibehalte den ist. generell a streden. 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Es hat denn auch bereits der Reichsverband des Deutschen Sandwerks, in dessen Händen die zentrale Vertretung des Handwerks liegt, sich seit Beginn der Beratungen über die Steuerreform mit aller Schärfe ins Mittel gelegt und tut das, mas irgend in seiner Macht ist. Den politischen Parteien ist hier wiederum Gelegenheit gegeben zu zeigen, was sie für das Handwerk übrig haben. Schon der grundlegende Gesetzentwurf zur Ueberleitung der Einkommensteuer in das regelmäßige Veranlagungsverfahren ( das sog. Ueberleitungsgesetz) bringt eine große Enttäuschung. Die seitherige Einkommenbesteuerung war ja keine eigentliche Einkommensteuer. Es waren Zuschläge zur Umsatzsteuer, die auch die Umsätze erfaßten, bei denen kein Gewinn erzielt wurde. In der zweiten Steuernotverordnung war die gesetzliche Zusage gegeben, daß die Vorauszahlungen entsprechend dem endgültig für 1924 erzielten Einkommen abgerechnet würden. Der Steuerüberleitungsentwurf schließt eine derartige Abrechnung für den Regelfall aus und setzt an dessen Stelle ein Verfahren, bei dem wahrscheinlich für den Handwerker kaum etwas herauskommen wird. Trotz der nachdrücklichen Forderung der Spitzenvertretungen des Handwerks und der übrigen gewerblichen Organisationen findet also nach dem Entwurf eine endgültige Veranlagung der Steuer von 1924 nicht statt. Das hat zwei Nachteile: Erstens findet eine Anrechnung des wohl in den meisten Fällen zu viel Bezahlten nicht statt; zweitens müssen auch für das Jahr 1925 die Einkommensteuervorauszahlungen in der seitherigen ungerechten Weise auf Grund des Umsatzes beibehalten werden, da eine andere Möglichkeit nicht vorhanden ist. Lediglich sollen die Vorauszahlungstermine sich nun generell auf ein Vierteljahr( statt seither 3. T. monatlich) erstreden. Wird nun aus der Gegenüberstellung des bei der Vermögenssteuer herangezogenen Vermögensstandes aus den Jahren 1924 und 1925 ein mindestens 5prozentiger Vermögensverlust, bezw. Vermögensgewinn festgestellt, so kann unter Beachtung näherer Umstände entweder eine Zurückerstattung bezw. Nachforderung auf die Einkommensteuer 1924 nach Maßgabe cines Tarifs stattfinden. In allen Fällen, in denen das Vermögen sich annähernd gleichbleibt, sollen die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen als endgültige Einkommensteuer für 1924 betrachtet werden. Es liegen ferner vor Gesetzentwürfe für die endgültige Einkommensteuer, für die Körperschaftssteuer, für die Vermögens: und Erbschaftssteuer, ein Gesezentwurf über die gegenseitigen Besteuerungsrechte des Reichs, der Länder und der Gemeinden, ( der namentlich die Erfassung der behördlichen, werbenden Betriebe vorsicht) und schließlich der Entwurf eines Reichsbewertungsgesetzes, das für die Folge von erheblicher Bedeutung sein wird, insofern, als es eine Einheitsbewertung für alle Steuern bringen wird. Nach diesem Entwurf sollen bei jedem Finanzamt Gewerbebewertungsausschüsse unter Mitwirkung von Sachverständigen aus dem Gewerbe gebildet werden. Es ist hierdurch eine aussichtsvolle Einflußnahme auf die Bewertungsgrundsätze der Finanzämter für die Folge möglich. Aufrufung der Papiermarknoten. Das Bankgesetz von 1924 verpflichtet im§ 3 die Reichsbank, ihren gesamten bisherigen Notenumlauf aufzurufen und gegen Reichsmarknoten umzutauschen. Eine Billion Mark bisherige Ausgabe ist durch eine Reichsmark zu ersetzen. Die eingezogenen Noten sind zu vernichten. Die näheren Bestimmungen über den Aufruf, die Fristen für die Einlieferung und Kraftloserklärung der alten Noten sind dem Reichsbankdirektorium vorbehalten worden. Auf Grund dieser Ermächtigung ruft das Reichsbankdirektorium nunmehr alle Reichsbanknoten, deren Ausfertigungsdatum vor dem 1. Oftober 1924 liegt, soweit sie nicht bereits aufgerufen sind, zur Einziehung auf. Mit dem Ablauf des 5. Juni 1925 verlieren die aufgerufenen Noten ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel. Die Besitzer dieser Noten können sie noch bis zum 5. Juli bei allen Kassen der Reichsbank in Zahlung geben oder gegen gesetzliche Zahlungsmittel umtauschen. Mit diesem Zeitpunkt werden die aufge= rufenen Banknoten kraftlos und es erlischt damit auch die EinLösungspflicht der Reichsbank. Noten in Abschnitten unter 10 Milliarden Mark sollen nur in Gebinden und in einem durch 10 Milliarden teilbaren Betrag eingereicht werden. Die Gebinde sollen nach dem im Geldverkehr üblichen Gebrauch formiert und gepackt sein. Auskunft durch Steuerbeamte. Von Dr. jur. Reinhold Funke. Die Steuergesetzgebung ist in den letzten Jahren so verworren geworden, daß sich kaum noch ein sonst sachkundiger darin zurechtfinden kann, geschweige denn ein Laie, der überhaupt nur selten noch weiß, welche Steuern und wieviel Steuern er eigentlich zu zahlen hat. Dazu kommen noch die fortwährenden Aenderungen und schwankenden Auslegungen der Steuerverordnungen und Steuergesetze, die eine geradezu beispiellose Unübersichtlichkeit verursachen. So erscheint es selbstverständlich, daß der ehrliche und ehrsame Geschäfts- und Bürgersmann in ihm unflaren Fällen die vom Reich im Finanzamt angestellten Beamten um Rat und Hilfe angeht, weiß er doch, daß„ Unkenntnis der Gesetze" nicht vor Strafe schützt! Mit der ihm von dem be= fragten Beamten erteilten Auskunft begnügt er sich dann in der Regel, in dem Bewußtsein, seine staatsbürgerliche Pflicht erfüllt zu haben. Er tut, wie ihm geheißen. Nur zu oft aber war die Auskunft unrichtig; der Beamte hatte seine subjektive Meinung geäußert, er war selbst nicht genügend über die Schwierigkeit des Falles orientiert, er erlaubte sich eine Gesetzesauslegung, die ihm nicht zustand, und so fanns geschehen, daß ein höherer Beamter anders denkt, die Paragraphen und ihre Deutung besser versteht und den, casus nun zu einem strafbaren stempelt, weil eine vermeintliche Steuerhinterziehung vorliege. Dergleichen geschieht alle Tage und aller Orten in Menge. Man braucht sich aber nicht aufzuregen, wenn man solcher Art als Sünder betrachtet wird und eine Strafe zahlen soll. Selbstverständlich hat man seine Pflicht getan, wenn man einen Finanzbeamten um Rat und Auskunft bat. Ein solcher Beamter ist aber sozusagen, auch ein Mensch und kann sich ebenso irren, wie man sich selber irren fann. Hat man sich auf ihn verlassen, so liegt keine strafbare„ ,, wissentlich falsche Steuererklärung" vor, sondern eine ,, irrtümliche Auffassung bei der Abgabe einer Steuererklärung", die nach§ 358 der Reichsabgabenordnung straffrei ist. Bei Beanstandung von Steuerforderungen kann man sich also nicht auf die unzutreffende Auskunft eines Steuerbeamten berufen. Man muß zahlen, sofern man nicht sachliche, im Gesetz haftende Gegengrüde vorzubringen vermag. Lediglich die Strafe muß auf Grund des erwähnten§ 358 erlassen werden, ebenso auch etwaige Verzugszuschläge usw., insoweit man sie im Vertrauen auf die Richtigkeit der erhaltenen Auskunft nicht selbst verschuldet hat. Um in dieser Beziehung im„ Betretungsfalle" keine Umstände zu haben, notiere man sich Namen und Titel des Beamten, den man um Auskunft bat. Polens Taktik. Aus Warschau wird uns von gutunterrichteter Seite geschrieben: Wenn die polnische Regierung in Warschau lärmende Kundgebungen gegen mögliche und unvermeidliche Grenzberichtigungen veranstalten läßt, so darf diese nationale Kraftvergeudung nicht über die außerordentlich schwere Wirtschaftskrise hinwegtäuschen. Auch diese Krise ist wesentlich eine Folge der imperialistischen Politik, die heute Danzig, morgen Litauen und die Ukraine bedroht. Der Ministerpräsident Grabski läßt sich als der große Wirtschafts- und Währungsreformator feiern, was insofern ja zutrifft, als 1924 auf Kosten der Wirtschaft die Währung gesund gemacht wurde. Ohne bombastische Reden, ohne glänzende Verheißungen für die nächste Zukunft ging das allerdings nicht ab, da der Pole nun einmal die Selbsttäuschungen braucht, um die wirklichen Gefahren von heute und morgen zu verscheuchen. Wie diese Gefahren beschaffen sind, das hat fein anderer als der Führer der Nationalpolen, der Abgeord nete Wierzbicki, der Regierung immer wieder vorgehalten. Wenn die Regierung der Wirtschaft den Rat gebe, wohlfeil zu erzeugen, so sei damit nicht viel anzufangen, denn die Hauptsache sei, daß die Wirtschaft in die Lage versetzt werden müsse, die Produktion und den Absatz steigern zu können. Der Ministerpräsident Grabski hat diese Angriffe so ernst genommen, daß er durch die ihm ergebene Presse eine Erwiderung laufen ließ, deren Tenor war: wohlfeil zu erzeugen, da dann auch verdient werden könne! Die Ausführungen Grabsfis gewinnen ihre besondere Bedeu tung durch die von ihm beeinflußte und geleitete polnische Wirtschaftspolitik. Diese ist nicht nur darauf eingestellt, fünstlich einen Gesundheitszustand durch Einfuhrerleichterungen usw. corzutäuschen, sondern auch Deutschland so viel wie möglich wirtschaftspolitische Schwierigkeiten zu machen. Dabei darf nicht etwa an die Handelsvertragsverhandlungen gedacht werden, bei denen Polen sich gewissermaßen in einer Zwangslage be findet. Zur näheren Begründung sei darauf verwiesen, daß der wirtschaftliche und soziale Aufbau Polens mit dem Deutschlands sich in keiner Weise deckt. Polen ist ein Agrarstaat, der schon aus geopolitischen und Standortverhältnissen keine Großindustrie entwickeln kann. Das Dombrow- Gebiet und das von Deutschland losgerissene Ost- Oberschlesien liegen verkehrsgeographisch so ungünstig, daß sie mit Erfolg auf Auslandsmärkten nicht in den Wettbewerb treten könnten. So muß Ost- Oberschlesien auch heute noch über 50 v. H. seiner Halb- und Fertigerzeugnisse nach Westoberschlesien ausführen, was aber nur solange möglich ist, als die Grenzen noch offen sind. Das ist aber nur bis zum 15. Juli 1925 der Fall, sodaß Ost- Oberschlesien gezwungen ist, bis dahin für seine Erzeugnisse einen anderen Markt zu suchen. Das ist leichter gesagt wie getan. Der schon genannte Wierzbicki, der nicht nur Abgeordneter, sondern auch Präsident des Zentralverbandes der polnischen Industrie ist, verlangt von der Regierung, daß sie alle Fesseln beseitige, die bisher die Steigerung der Produktion verhinderten. Mit Erbitterung weist die Pianos in nur hochwertiger Qualität, bei zeitgemässer Anzahlung und bequemen Teilzahlungen, liefert Offenbacher Pianoforte- Fabrik Alois Knauer& Co. Offenbach BIEBERERSTRASSE 5 a. M. Fernruf 305 u. 917. Langjährige schriftliche Garantiel An den Sonntagen vor Weihnachten, bleibt unser Geschäft geöffnet. polnische Fachpresse darauf hin, daß im Ausland länger und ergiebiger gearbeitet werde, während Polen sich mit der verkürzten Arbeitszeit behelfen solle. Aber gerade das ist polnische Taktik. Polen, das Agrarstaat ist, tut so, als ob es am meisten unter der Konkurrenz der deutschen Industrie zu leiden hätte. Als in Deutschland die Arbeitszeit in der Hüttenindustrie verlängert wurde, ordnete Polen ein Gleiches an, obschon die ostoberschlesische Industrie mit Absatzschwierigkeiten schwer zu kämp= fen hat. Die polnische Industrie lärmt und schreit, sobald Deutschland versucht, die Maßnahmen durchzuführen, die bestimmt sind, in Deutschland die Steigerung der Produktion zu sichern. Deutschland soll, wenn es geht, durch internationalen Druck, vor allem durch die Aufzwingung des Washingtoner Abkommens, verhindert werden, die Steigerung seiner Produktion zu erreichen, um die Lasten aus dem Dawesplan tragen zu können. Daß Polen zu den Nuznießern dieser Lasten gehört, spielt dabei keine Rolle. Auch die Großmacht Polen hält sich wio Frankreich daran interessiert, Deutschland zahlungsunfähig zu machen, um den Weg für neue Gewaltmaßnahmen frei zu bekommen. Daß die polnischen Gewaltmaßnahmen dann Ostpreußen und Westoberschlesien gelten werden, wissen wir alle, die das Wesen des hemmungslosen polnischen Imperialismus kennen. Geschäftliches. Richtige Schuhpflege. ist heute mehr denn je eine Notwendigkeit. Nur ein gut gepfleg ter Schuh kann den täglichen Strapazen Widerstand leisten. Sie müssen deshalb die Schuhe mit einer Creme bearbeiten, welche das Leder weich, geschmeidig und wasserdicht macht und schönsten Hochglanz erzeugt. Diese Eigenschaften besitzt die erstklassige Terpentinöl- Creme- Büdo. Kaufen Sie nur diese und merken 23üdo Terpentinöl- Creme Sie sich: nach = Jmmer für die Schuhe nehme. Sandarbeiten Beyers Büchern das ist heut' die Losung für jede grau! Verlangen Sie ausführliche Prospekte und treffen Sie Ihre Auswahl. Wir empfehlen besonders: Kreuzstich, 3 Bände/ Ausschnitt- Stickerei/ StrickArbeiten/ Klöppeln, 2 Bd./ Weißstickerei, 2 Bd. Sonnenspitzen/ Kunst- Stricken, 2Bd./Hohlsaumu. 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