ommen, tei folohnbauen für Untervenden. Demotimmen Volks entrums SteuerssingPrivate. alog. Z3 ichstr. 59. e volle m. durch Bers pulver Zunahme mpfohlen. eis Karton 3. ke ein. Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugsprets: 60 Goldpfennig monatlich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon ytr. 1362. 38. Jahrg. eppeouton: Sudanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Berlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzelle, Auswärts 30 Goldpfg 17 " " 1 90 " 1 " Donnerstag, den 28. Mai 1925. Steuern. Die Herabsehung der Industriebelastung. Durch die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Industriebelastung vom 5. April ds. Js. wird folgendes be= stimmt: ,, Die Nennbeträge der Industrieobligationen, die gemäß der 3. Verordnung zur Durchführung des Industriebelastungsgesetzes vom 13. Dezember 1924 errechnet worden sind, werden um 8 vom Hundert ermäßigt. Die Bank für Industrieobligationen wird diese Ermäßigung der Nennbeträge durch Aufdrud eines entsprechenden Vermerkes auf den Obligationen fenntlich machen." Bekanntlich betrug seither der Hundertsaz des Betriebsvermögens, mit dessen Verzinsung und Tilgung der einzelne Unternehmer belastet wird, 17,1 vom Hundert. # Rentenbankzinjen. Seither war für industrielle, gewerbliche und Handelsbetriebe die Hälfte der am 1. Oktober 1924 fälligen Zinsen(= 1½ Prozent der Belastung) gestundet. Dieser Antrag ist jetzt endgültig erlassen worden. Bei Ueberzahlungen erfolgt Rückvergütung regelmäßig von Amtswegen, sodaß ein besonderer Erstattungsantrag nicht nötig ist. Für die Landwirtschaft ist eine anderweitige Regelung getroffen, da die Rentenbank zu einer reinen Agrarbank umge= staltet ist. * Zur Steuerreform. 5. Die Vermögen- und Erbschaftsteuer. a) Vermögensteuer. Unbeschränkt vermögensteuerpflichtig sind Personen, die unbeschränkt einkommen- oder förperschaftsteuerpflichtig sind. Entsprechendes gilt bezüglich der beschränkten Steuerpflicht. Abweichend vom Körperschaftsteuergesetz werden offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften usw. hinsichtlich ihrer Vermögensteuerpflicht den Erwerbsgesellschaften gleichgestellt, unterliegen also selbst der Vermögensteuer. Begriff und Bewertung des Vermögens regeln sich gemäß dem Reichsbewertungsgesetz. Die Vermögensteuer beträgt grundsätzlich ungestaffelt 5 v. T. des auf volle Hunderte nach unten abgerundeten steuerpflichtigen Vermögens. Sofern das steuerpflichtige Vermögen 25 000 M nicht übersteigt, ermäßigt sich die Steuer auf 3 v. T., sofern es 25 000, aber nicht 50 000 Reichsmark übersteigt, auf 4. v. T. Die Freigrenze beträgt 5000 M, sie erhöht sich bei Kleinrentnern, Kinderreichen Familien, älteren Personen usw. Der Gesetzentwurf soll erstmalig auf die Vermögensteuer für 1925 Anwendung finden. Die Vermögenzuwachssteuer wird vorläufig außer Hebung gesetzt. Lokal Reklamezeile 10 120 " " Nr. 61 62. b) Erbschaftsteuer. Auch beim Erbschaftsteuergesetz finden die Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes bezüglich der Bewertung des erbschaftsteuerpflichten Vermögens Anwendung. Gegenüber dem geltenden Recht ist eine Abweichung in der Weise vorgesehen, daß künftig im Falle der unbeerbten Ehe, d. h. wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterläßt eine Besteuerung des Gattenerbes eintritt. Beim Tarif treten verschiedene Aenderungen ein. Bisher wurde der Höchstsatz bei einem Erwerbe von etwa 1 Million Mark erreicht und betrug für die verschiedenen Klassen 10, 20, 30, 40 und 70 v. H. Nunmehr soll über die bisherige Höchst= grene hinausgegangen und der Höchstsatz erst bei Erwerben von mehr als 10 Millionen Mark erreicht werden. Andererseits beträgt der Höchstsah in der fünften Klasse nur 60%, da ein Satz von 70% als überspannt anzusehen ist. Der Steuersatz wird sich also in der ersten Klasse zwischen 2 und 15%, in der zweiten zwischen 4 und 25%, in der dritten zwischen 6 und 40%, in der vierten zwischen 8 und 50% und in der fünften Klasse zwischen 14 und 60% bewegen. * 6. Die gegenseitige Besteuerung von Reich, Ländern und Gemeinden. Wie bereits oben erwähnt, bezweckt dieser Gesetzentwurf darin weitergehend als das zur Zeit noch geltende Reichsbesteuerungsgesetz von 1911 eine Regelung der gegenseitigen Besteuerungsrechte des Reichs, der Länder und der Gemeinden. Hinsichtlich der Besteuerung der öffentlichen Körperschaften schließt sich der Entwurf den diesbezüglichen Vorschriften des Aufbringungsgesetzes sowie des Körperschaftsteuergesetzentwurfs an. Grundsätzlich sind demnach steuerpflichtig die Betriebe und Verwaltungen von öffentlich- rechtlichen Körperschaften, sofern sie weder der Ausübung der öffentlichen Gewalt, noch kirchlichen, gemeinnütigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Als solche Betriebe und Verwaltungen kommen in Betracht: Gas-, Wasser-, Kraft- und Elektrizitätswerke, Verkehrsunternehmungen, Bergwerke, Banken usw., kurz solche Betriebe und Verwaltungen, die in der Weise geführt werden, daß ihre Einnahmen mindestens die Ausgaben decken. Steuerfrei bleiben dagegen grundsätzlich MONNA VANNA imgelben Gewande DIE 5 ZIGARETTE ADLER- COMPAGNIE A.G. DRESDEN Betriebe und Verwaltungen, deren Gegenstand lediglich landwirtschaftliches usw. Vermögen, Grundvermögen oder Kapitalvermögen bildet, da die Einkünfte aus diesen Vermögensarten wichtige Einnahmequellen für Länder und Gemeinden darstellen, deren Minderung eine Anspannung der Besteuerung im Gefolge haben würde. Die körperschaft und vermögensteuerpflichtigen Betriebe und Verwaltungen des Reichs sind naturgemäß auch den Landes- und Gemeindesteuern vom Grundvermögen und vom Gewerbebetrieb unterworfen, so daß insbesondere auch die Hauszinssteuer u. dgl. auf die dem Reiche gehörenden Wohngrundstücke Anwendung findet. Zu erwähnen ist ferner, daß nach dem Entwurfe die Schlachthöfe sowie Gas-, Wasser- und Elektrizi= tätswerke der öffentlich- rechtlichen Körperschaften nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit sein sollen. Da die Reichsbahngesellschaft nach dem Reichsbahngesetz vom 30. August 1924 nur zu solchen direkten Steuern herangezogen werden darf, denen die deutsche Reichsbahn am 12. Februar 1924 unterlag, dürfen Staatssteuern vom Grundvermögen sowie Aufwertungssteuern von der Reichsbahngesellschaft ebensowenig wie Gewerbesteuern erhoben werden. Die Reichsbahngesellschaft unterliegt daher nur den Gemeindesteuern vom Grundvermögen ( ausschließlich der Schienenwege der Eisenbahnen); die Werkstätten u. dergl. der Reichsbahngesellschaft haben jedoch auf Anforderung der Wohngemeinden ihrer Arbeitnehmer bestimmte Zuschüsse zu deren Verwaltungsaufwand zu leisten. 7. Verfahren. Die durch die Dritte Steuernotverordnung vorgeschriebenen Beschränkungen der Mitwirkung von Laienmitgliedern bei der Steuerrechtspflege sollen wieder beseitigt werden. Ferner werden die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, die inzwischen verdoppelt waren, wieder auf ihre ursprüngliche Höhe herabgesetzt werden. 8. Der Finanzausgleich. Der Gesetzentwurf beabsichtigt lediglich eine Aenderung des bestehenden Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Ge= meinden, nicht hingegen eine völlige Neugestaltung. Die Grundgedanken der bisherigen Regelung werden aufrechterhalten, insofern als an dem bisherigen Ueberweisungssystem grundsätzlich festgehalten wird. Geändert werden dagegen die Anteilsver hältnisse am Ertrage der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer, und vor allem sieht der Entwurf ein Zuschlagrecht der Länder und Gemeinden zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer vor. Die Gründe, die für und gegen solche Zuschläge sprechen, sind schwer gegeneinander abzuwägen. Trog mannigfacher Bedenken glaubt der Entwurf doch dem Wunsche der Länder nach größerer finanzpolitischer Selbständigfeit Rechnung tragen zu sollen. Das Zuschlagrecht zur Einkommen- und Körperschaftsteuer soll mit dem 1. April 1926 in Kraft treten, d. h. also mit dem Beginn der Veranlagung des im Jahre 1925 bezogenen Einfommens. Damit Raum geschaffen wird für die Zuschläge, werden die Einkommen und Körperschaftsteuer auf ein Viertel der tarif= mäßigen Sätze gesenkt. Die Zuschläge berechnen sich nach Hundertsätzen der so gesenkten Reichssteuern. Sie müssen für alle Steuerpflichtigen von dem betreffenden Lande bezw. der Gemeinde gleichmäßig festgesetzt werden. Die Zuschlagberechtigung soll Anwendung finden auf Vorauszahlungen und auf, auf Grund einer Veranlagung geleistete Zahlungen sowie auf die durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhobenen Steuerbeträge, dagegen nicht auf die Steuerabzüge vom Kapitalertrag. Die Zuschläge sind der Höhe nach nicht begrenzt, da eine solche reichsrechtliche Vorschrift den finanzpolitischen Zweck des Zu31. März 1926, 25% des Aufkommens betragen. Am Aufkommen der Umsatzsteuer sollen die Länder und Gemeinden auch weiterhin mit 20 v. H. des Aufkommens beteiligt werden, für das Rechnungsjahr 1925 sogar mit 30 v. 5., um den Ländern und leichtern. Von den weiteren Vorschriften des Gesezentwurfes sind noch die über die Hauszinssteuer zu erwähnen, die dazu dienen sollen, Gemeinden die Umstellung auf die neuen Verhältnisse zu er den Ländern eine sichere und weitgehende Ausnutzung dieser Steuerquelle zu gestatten. 90 Der Einzelhandel zur 3wangswirtschaft. Wie wir der„, Schleswig- Holstein'schen Hausbesitzer- Zeitung" entnehmen, hat der Hauptvorstand des Einzelhandelsverbandes im Handelskammerbezirk Düsseldorf, dem die Vorstände der 28 Fachgruppen des Verbandes angehören, zu der Frage der Zwangsbewirtschaftung der gewerblichen Räume grundlegende Stellung genommen. In einem eingehenden Referat erörterte Syndikus Effer die augenblickliche Problemstellung, wobei er hervorhob, daß es sich bei der zu treffenden Entscheidung nicht um einen Kampf zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern handeln dürfte, sondern, daß es vielmehr darauf ankomme, einen Weg zu gehen, der im Interesse der Mieter und Vermieter und der Wirtschaft liege. Nach einer sehr eingehenden Aussprache nahm der Vorstand mit allen gegen eine Stimme folgende EntschlieBung an, die an die Handelskammer und auch an die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels weitergegeben wird: Der Verband des Einzelhandels im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf tritt für die möglichst baldige Aufhebung der Zwangswirtschaft für gewerbliche Räume ein. Mit Rücksicht darauf, daß eine Aufhebung von heute auf morgen nicht mögsei, schlägt der Einzelhandelsverband folgenden Weg einer Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen vor: 1. Sofort erhält der Eigentümer das Verfügungsrecht über frei werdende Räume, hierunter fallen auch insbesondere diejenigen Lokale, in denen der Mieter den bisherigen Gewerbebetrieb nicht mehr weiterführt. 2. Die Mietpreise werden schnellstens den jetzigen Zeita verhältnissen angepakt. 3. Die Mietverträge, die durch Zwischenpersonen abge= schlossen worden sind, werden sofort einer Nachprüfung unterzogen mit dem Ziel, die den Zwischenpersonen damit zufallenden Gewinne diesen zu entziehen. Was will es dagegen bedeuten, wenn Leute, die gar keine Ladenmieter sind, für die Beibehaltung der Zwangswirtschaft für Gewerberäume eintreten, ein Gebiet, das für die Aufhebung der Zwangswirtschaft längst reif ist. Abbau der Zwangswirtschaft in Bremen. Die Miete für die Monate Mai und Juni ist wie folgt festgesetzt worden: 1. Wohnungsmiete: 80 Prozent der Friedensmiete( worin 18 Prozent der Friedensmiete für Steuern enthalten sind). Hat der Mieter einen Teil der Wohnung untervermietet, so erhöht sich die Miete um 50 Prozent es von der Gesamtmiete auf den untervermieteten Raumanteil entfallenden Teilbetrages. 2. Miete für möblierte Wohnungen: volle Friedensmiete; Mieter kann, wenn keine Wäsche geliefert wird und wenn ihm feine Dienste geleistet werden, je 10 Prozent von der Miete absetzen. ſchlagrechts: die Steigerung der finanzpolitischen Verantwort Dasblonde Haar lichkeit von Ländern und Gemeinden, illusorisch machen mürde. Während bisher das Reich vom Ertrage der Einkommenund Körperschaftsteuer gemäß der Dritten Steuernotverordnung nur 10% erhielt und der Rest an Länder und Gemeinden überwiesen wurde, soll der Reichsanteil bis zum Inkrafttreten des Zuschlagsrechts der Länder und Gemeinden, d. h. also bis zum erfordert besonders sorgfältige Pflege, da es leicht streifig und dunkel wird. Alle 8 bis 14 Tage eine Kopfwäsche mit Schaumpon mit dem schwarzen Kopf mit Kamillenzusatz erhält die gleichmäßige Farbe des Haares und gibt diesem duftiges, volles und glänzendes Aussehen. Schaumpon steht in seiner Wirkung einzig da. Ein Päckchen kostet nur 20 Pfennig. Man achte genau auf die Schutzmarke und lasse sich nichts anderes als ebensogut empfehlen. Alleiniger Hersteller: Hans Schwarzkopf, Chem. Fabrik, Berlin- Dahlem 3. Räume werden 4. barung, men fin 5. vermiet volle F Der 21. Mai Arbeit Betr.: 2 Der sag von Monate Hausunt höherer stehend Der unbestrit dem Bau fleineren aus. und Wol densmiet Hier langen heute ein Durd 1. April mindesten rechnen. der Fried Die erhöht. S Steuer für die Prov Jahr 192 8 Pfg. p 6 Big. in Ange mit einer für das lo Die E Mehrbelaj gleich für wenigstens fosten von Hierzu deren Erh Gesamtbet Auf d 1925 festzu mündlichen Nach bleibt die Druck It = S D h โด et S 8 @ r f - 1 3. Miete für gewerbliche und an Behörden vermietete Räume, sofern die Räume nicht zu Wohnungszwecken benutzt werden: volle Friedensmiete. 4. Miete für Kontore: angemessene Miete nach Vereinbarung, da Kontore aus der Zwangsgesetzgebung herausgenommen sind. 5. Miete für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 1924 vermietet wurden und nicht der Beschlagnahme unterliegen: volle Friedensmiete. * Die Miete für Juni. Der Landesverband hessischer Hausbesitzervereine hat unterm 21. Mai 1925 die nachfolgende Eingabe an das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft gerichtet: Betr.: Mietfestsetzung für Juni 1925. Der für die Monate April und Mai 1925 festgesetzte Mietsatz von 80 Prozent der Friedensmiete kann für die künftigen Monate nicht beibehalten werden, da er zur Bestreitung der Hausunkosten nicht ausreicht. Es muß für den Monat Juni ein höherer Mietsatz festgesetzt werden, welches Verlangen wir nachstehend begründen: 1.Instandsegungs- Zuschläge. Der Satz für Instandsetzungsarbeiten im Jahre 1914 betrug unbestritten 15 Prozent der Friedensmiete. Die Teuerung auf dem Baumarkt beträgt gegen 1914 mindestens 100 Prozent. Bei fleineren Reparaturarbeiten wirkt sich diese Teuerung noch mehr aus. Für die ordnungsmäßige Unterhaltung von Gebäude und Wohnungen sind deshalb heute mindestens 30% der Friedensmiete erforderlich. Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, daß infolge der jahrelangen Niedrighaltung der Mieten das Reparaturbedürfnis heute ein wesentlich größeres ist als 1914. 2. Die Verzinsung. Durch die bevorstehende Aufwertungsesezgung ist vom 1. April 1925 ab mit einer Verzinsung von 5 Prozent des auf mindestens 25 Prozent aufge verteten Vorkriegskapitals zu rechnen. Der Zinsenaufwand beträgt danach wenigstens 40% der Friedensmiete 3. Die Betriebskosten. Die Gemeindegrundsteuern werden bekanntlich allenthalben erhöht. In der Stadt Darmstadt beträgt die Gemeindegrundsteuer für 1925 32 Pfg. pro 100 M Grundvermögen, wozu noch die Provinz- und Kreiszuschläge kommen, gegen 20 Pfg. im Jahr 1924-25. Desgleichen mußte bereits die Brandsteuer mit 8 Pfg. pro 100 M bezahlt werden, obwohl im Jahr 1924 nur 6 Pfg. in die Miete einkalkuliert waren. Angesichts der auf dem Baumarkt herrschenden Teuerung ist mit einer weiteren Erhöhung des Brandversicherungsbeitrags für das laufende Jahr zu rechnen. Die Erhöhung der Gemeindegrundsteuer bedingt bereits eine Mehrbelastung gegen seither von mindestens 5%. Als Ausgleich für die Erhöhung des Brandversicherungsbeitrags sind wenigstens 2% anzusetzen, sodaß der seitherige Satz für Betriebskosten von 23% um diese 7% auf 30% zu erhöhen ist. Hierzu die Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz, falls auf deren Erhebung nicht verzichtet wird, mit 25%, sodaß sich ein Gesamtbetrag von 125% der Friedensmiete ergibt. Auf diesen Satz bitten wir die Miete für den Monat Juni 1925 festzusetzen. Ev. beantragen wir die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. Dte Festsetzung der Juni- Miete. Nach einer Bekanntmachung des hessischen Ministeriums bleibt die Juni- Miete dieselbe wie im Monat Mai( 80%). Art Drucksachen How'st Albin billes Albin Klein. Errichtung eines Krüppelheims mit Lehrwerkstätten für Hessen. Der Hessische Fürsorgeverein für Krüppel mit dem Sitz in Darmstadt( Vorsitzender: Bürgermeister Müller, Darmstadt), der sich seit Jahren für die Heilbehandlung förperlich Behinderter einsetzt und allein im Jahre 1924 die Heilbehandlung von 107 verkrüppelten Kindern ermöglichte, wendet sich zur Zeit in einem Rundschreiben an die Bevölkerung Hessens und erbittet Gaben für die Errichtung einer Krüppelklinik, verbunden mit Lehrwerkstätten. Leider hat man es in Hessen noch nicht soweit bringen können, obwohl eine derartige Anstalt, die bei den ungeheueren Schäden, die Rhachitis und Scorfulose unter unseren Kindern, besonders während der Hungerjahre, anrichtete, so bitter nötig wäre. Wohl hat die Innere Mission ein kleines Heim in Nieder- Ramstadt einzurichten vermocht, das segensreich gewirkt hat, aber es ist für Hessen zu klein, und vor allem fehlt es an einer Möglichkeit zur Einschulung Verkrüppelter in einen Beruf. Ein solcher aber allein vermag den köperlich Behinderten Daseinszweck und Daseinsfreude zu geben. Es wäre daher nur zu wünschen, wenn der Aufruf des durch seine ersprießliche Tätigkeit bekannten und geachteten Vereins vollen Erfolg hätte. Wer aus irgend einem Grund das Werbezirkular des Vereins, dem reicher Bilderschmuck ehemals verkrüppelter und jetzt ge= heilter Kinder beigefügt ist, nicht erhielt, möge dennoch eine Gabe auf Postschecktonto Frankfurt a. M. Nr. 5326 einsenden. Der Verein quittiert über die eingehenden Spenden öffentlich. * * Literarisches. Wegweiser und Hotelführer für das Badnerland. Ueber die ausgedehnten badischen Erholungsgebiete im Schwarzwald, am Neckar und Bodensee ist soeben ein ,, Wegweiser und Hotelführer 1925" erschienen. Derselbe kann durch alle Reise- und Verkehrsbüros, außerdem gegen Einsendung von 20 Pfg. direkt durch den Badischen Verkehrsverband in Karlsruhe bezogen werden. Kaum erfonnen, ichon gemacht! Jubelnde innere Freude erfüllt Sie, wenn gute Gedanken schnell zur Tat werden können. - So ist es auch beim Backen. Mit Dr. Oetker's Backpulver ,, Backin" erreichen Sie schnell und zuverlässig Ihr Ziel. Bitte versucheu Sie: Cremetörtchen 200 g Mehl, Zutaten: 1/4 Pfund geriebene Mandeln, 1/4 Pfnnd Zucker, 150 g Butter, 1 Messerspitze Zimt, 1 Teelöffel Dr. Oetker's Backpulver Backin. Wie billig sich die Törtchen stellen, kann jede Hausfrau selbst sehr leicht berechnen. Zubereitung: Sämtliche Zutaten verarbeitet man zu einem ziemlich festen Teig, rollt ihn dünn aus, sticht mit einem Weinglas dünne Scheiben aus und bäckt sie auf leicht gefettetem Blech in mässiger Hitze hellgelb. Nach dem Erkalten legt man 2 Scheiben mit dazwischen gestrichener Vanille- Creme zusammen und überzieht die Oberfläche der Törtchen mit Schokolade. Vanille- Creme: Man bereitet aus einem Päckchen Dr. Oetker's Vanille- Puddingpulver der Gebrauchsanweisung entsprechend unter Hinzufügung eines Eigelbes eine Creme. Schokoladenguss: 25 g geriebene Schokolade werden mit einem halben Teelöffel Kakao und 2 Esslöffel warmem Wasser und 40 g Puderzucker miteinander verrührt und mittels eines Holzspatels die Oberfläche der Törtchen mit dem Schokoladenguss bestrichen. Verlangen Sie vollständige Rezeptbücher kostenlos in den Geschäften oder, wenn vergriffen, umsonst u. portofrei von Dr. A. Oetker, Bielefeld. Nervöse u. Neurastheniker die an Reiz- Sommerfproffen barkeit, Willensschwäche, Energielosigkeit, trüber Stimmung, Lebensüberdruss, Schlaflosigkeit, Kopfschmerz Angst- und Zwangszuständen, Hypochondrie, nervöse Herz- und Magenbeschwerden leiden, erhalten kostenfreie Broschüre von Dr. Weise über Nervenleiden. Dr. Hugo Caro, G. m. b. H., Berlin- Friedenau 8. Schöne volle res Mittel teile jedem Einfaches wunderbagern umsonst mit. W. S. Althaus G.60 Heiligenstadt( Eichsfeld). Guten Verdienst durch Vertretungen Körperform. durch( auch im Nebenamt) Ma Groefers gerkeit Kraftpulver in 6 bis 8 Wochen bis 30 Pfund Zunahme Garantiert unschädlich. Aerztlich empfohlen. Streng reell! Viele Dankschr. Preis Karton mit Gebrauchsanweisung Mk. 3.—. Hirsch- Apotheke Frankfurterstrasse 4. Grosses Unternehmen A.-G. sucht für den hiesigen Platz einen tüchtigen Herrn als Generalvertreter Da unser erstklassiges Erzeugnis im In- und Auslande patentiert, sowie mit der grossen goldenen Medaille ausgezeichnet ist, so bietet sich für tüchtigen, fleissigen Herrn, welcher über 500 Mk. verfügt, eine grosse Verdienstmöglichkeit Fester Spesenzuschuss. Monatlicher Verdienst bis 1000 Mk, Es wollen sich nur solche Herren, welchen obigen Ansprüchen genügen können, melden G 350 bei Willy Schröder Generalvertreter der Irato A.-G. Euskirchen, Oststrasse 24 Wer hat noch alle Beichsbanknoten? 1000-100-50 u. 20 Markscheine, der schliesst sich dem Verband f. d. Aufwertung an, wir kommen n. f. uns Mitglieder auf. Einmalig. Beitrag 3 Mk. mit Zeit. 4,50 Mk. Es ist die höchste Zeit Der Reichsbankgläubiger- Verband Centrale Berlin für Rheinland, Hessen und Saar. Hauptzahlstelle: H. RUHRIG, COBLENZ Kurfürstenstrasse 48. G397 bodi flor are es schriftl. und häusl. Tätigkeit usw. Verlg. Sie Spezialang. N. 187 Wilhelm Winter Friedeberg- Neum. 2 Nebeneinkommen durch schriftllche Heim- arbeiten Prosp. durch Vitalis- Verl., München Die fthönste Banb arbeiten nach den vorzüglichen An= leitungen u. reichhaltigen Muſtern von Beyers Handarbeitsbüchern kunftstricken,( 3 Bände) Schiffchen- Arbeiten( 3Bde.) Strickarbelten für Rinderkleidung/ Kelim- Stickerel Bobllaum und Celnendurchbruch Filet- Arbeiten ( 4 Bde.) Sonnen- Spitzen nadellpitzen/ Weißltickerei Häkeln( 4Bde.)/ Ausschnittftickerei( 2 Bände)| Bunt ftickerei( 3Bde.)/ Kreuzftich ( 3 Bände) Hardanger klöppeln( 3 Bände) usw. Ausführliche Derzeichniffe umfonft. Preis je m. 1.50 Überall erhältlich, oder durch nachnahme vom Derlag Otto Beyer Leipzig= T. Lustige Blätter Das führende Witzblatt Deutschlands. Jede Woche ein prachtvoll ausgestattetes Heft mit zahlreichen bunten und schwarzen Bildern nach Originalzeichnungen erster Künstler wie Wennerberg Ehrenberger/ Simmel/ Zille Trier. Ein getreues Spiegelbild aller politischen und gesellschaftlichen Ereignisse im Lichte besten deutschen Humors! Abonnements bei allen Buchhandlungen! Verlag: Dr. Eysler& Co. A.-G. in Berlin SW68 Nicht fün Raucher welche auf Ausstattung Wert legen. HAHNEMANN Nur für Kenner Assuh Zigarette 35 ADLER COMPAGNIEAG Wir suchen zwecks Unterbreitung an Kauf- Interessenten verkäufl. Häuser jeder Art. Angebote v. Selbsteigentümern erbeten a. d. Verlag Haus- u. Grundbes. Franks. a.M. Zeil 51 Agentur einer erstklassig. alt. Versicherungs A.-G. mit allen Branchen u. Bestand geg. hohe Provision f. Gießen u. Umg. zu vergeben Ausf. Off. unt. G 80 an d. Exped. d. Ztg. erbeten. Gesunde Amme metallbetten nach Darmstadt sofort gesucht. Anfrag. an Stahlmatraßen, Kinderbetten, direkt an Private, Katalog 32N frei Eisenmöbelfabrik Suhl i. Thür. Achtung! Kammerjäger Schufen empfiehlt sich zur Ver[ tilgung von j Ratten, Mäusen, Dr. Lich, Darmstadt, Elisabethenstraße 60 II Die Fettleibigkeit! ihre Gefahren und Beseitigung. Ausführliche Druckschrift Nr. 2 kostenfrei. Dr. Gebhardt, Berlin W. 30 Erfinder Vorwärts strebende gute Verdienstmöglichkeit! Aufklärung und Anregung geb. Broschüre„ Ein neuer Geist gratis durch Erdmann& Co., Berlin, Königgrätzerstrasse 71 Schwaben, Wanz. Nervöse, Neurastheniker, jedes Ungeziefer. die an Reizbarkeit, Willensschwäche, Energie Angeb unt. Schufen Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Angst und losigkeit, trüber Stimmung, Lebensüberdruß, an d. Geschäftsst. d. 3. Zwangszuständen, Hypochondrie, nervösen Herz- und Magenbeschwerden leiden, erhalten Nervenleiden. Dr. Gebhard& Co., Berlin W 30a. la Eiderjettkäse fostenfreie Broschüre von Dr. Weiſe über - 9 Pf. M. 6.- franko Dampfkásefabrik Rendsburg 209. Fahrräder, Eisen-, MessingKuverte mit Aufdruck| Zahlungserleicht. Verlang. Sie Katalog. beffen, nur direkt an Private. billigst ALBIN KLEIN. Ad. Fraenkel& Co., Nürnberg, Friedrichstr. 59. 23 J 6 bet o ( 3u schaf rung hält Kred gefta ausl verei Zins tige Die von wart ab; Ause allge Indu geeng Fran einig Orga indey änder traft Preis ausl nicht dauer starf Ausn Zahl Welt Absa ordnu erlass stellu der A Notst stelle verba hält i Busan S Synd und