ern nen rr ing and ihlt ten Beſſen Ifs= reise tur t! dt. 4.... ab, Dr. ot= Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monadlich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Sudanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Berlagsbruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzeile, Auswärts 30 Goldpfg Lokal " 11 " " 90 " 1 Reklamezeile Dienstag, den 28. April 1925. Zurück zur privaten Wohnungsversorgung. ( Schluß des Artikels aus Nr. 44-45.) Die Erschließungsgesellschaft verkaufte nun die Parzelle an den Baugewerbetreibenden oder den Bauunternehmer, welcher auf derselben ein Haus errichtete, um es seinerseits mit einem entsprechenden gewerblichen Gewinn zu veräußern. Diejenigen Kreise, welche sich mit der Errichtung derartiger Bauten beschäftigten, gehörten beim soliden Baugewerbe zu den Architekten, Maurermeistern und den Angehörigen aller möglichen Zweige des Bauhandwerks. Die Unternehmer veräußerten ihrerseits die von ihnen er= bauten Häuser an diejenigen, welche Anlage ihres Kapitals in Hausbesitz erstrebten. Der Kreis dieser Leute war in GroßBerlin weit größer, als man im allgemeinen glaubt. Er setzte sich zusammen aus kleinen Rentiers, welche durch die Arbeit eines Lebensalters ein mäßiges Kapital erworben hatten, aus Beamten, welche etwas Vermögen besaßen oder erspart hatten, aus Aerzten, Anwälten, kurz aus vielen, die für ihr verhältnismäßig nicht großes Vermögen eine bessere Verzinsung erstrebten, als sie ihnen die Anlage ihres Kapitals in Anleihewerten ergeben hätte. Trotz aller mißlichen Verhältnisse war für den Mittelstand der Hausbesih immer noch bei solider und verständiger iWrtschaft eine gute und sichere Kapitalsanlage. Das Rückgrat dieses gesamten wirtschaftlichen Aufbaues war der Hypothekarkredit, der seitens der Hypothekenbanken und Versicherungsgesellschaften als erste Hypothek in Höhe von sechs Zehnteln des Gesamtwertes des Grundstücks zur Verfügung ge= stellt wurde. Neben der Institution der ersten Hypothek hatte sich in den Großstädten auch die Gepflogenheit gebildet, zweite Hypotheken auf die Grundstüde aufzunehmen. Für die Gewährung solcher kam fast ausschließlich das Privatpublikum in Frage. Während die ersten Hypotheken je nach Lage des Geldmarktes zu 4 bis 4% erhältlich waren, betrug der Zinssatz für zweite Hypotheken 5 bis 6%. Die Mehrzahl der Häuser in Berlin war auf diese Weise mit 75 bis 80% ihres Wertes hypothekarisch beliehen. Das ist furz zusammengefaßt der Hergang der Wohnungsproduktion gewesen. Irgendwelche Erleichterungen durch öffentliche Beihilfen und durch billige öffentliche Kredite hat diese Wohnungsproduktion nicht erfahren. Im Gegenteil, sie war für Staat und Gemeinden eine höchst ergiebige Steuerquelle. Der Grundbesitz hat immer nicht unerhebliche Grundsteuern gezahlt. Bei den verschiedenen Eigentumsübergängen, die der Produktionsgang der Wohnungsversorgung notwendig machte, war stets der Staatsstempel zu zahlen. Später gingen die Gemeinden und Kreise dazu über, auch ihrerseits Umsatzsteuern, die sich ständig erhöhten, zu erheben. Auch der viel umstrittene Wertzuwachssteuergedanke machte vor dem Gewerbebetriebe der Wohnungsproduktion nicht halt. Die mit Umsatzsteuer, Einkommen, und Gewerbesteuer belasteten Betriebe mußten, wenn sie etwas verdienten, auch noch Wertzuwachssteuer entrichten. Wie erfolgreich diese private Wohnungsherstellung 10 120 " " 1 Nr. 50. gewesen ist, davon geben die nachfolgenden Zahlen ein gewisses Bild: Berlin hatte im Jahre 1871 die gesamten Vororte, welche für den Begriff Groß- Berlin in Frage kamen, 820 000 Einwohner, 50 000 Einwohner. Die Einwohnerzahl Groß- Berlins im Gebiete des früheren Zweckverbandes betrug vor dem Kriege im Jahre 1914 etwa 4 Millionen. Die gesamte bauliche Entwicklung für das stetig wachsende Wohnungsbedürfnis war in diesem Zeitraume mit Ausnahme der nicht nennenswert in Betracht kommenden Wirksamkeit der Baugenossenschaften das Werk des Privatfapitals. Die private Erschließungstätigkeit hat sich naturgemäß den Gesetzen und Bedingungen anpassen müssen, welche für ihre Betätigung gegeben waren, d. h. den Bauordnungen, die sich für die einzelnen Bezirke in Kraft befanden. Man ist vielfach der Meinung, daß diese Bauordnungen erhebliche Mißstände im Gefolge gehabt haben; die gewerbliche Erschließungstätigfeit dafür verantwortlich zu machen, ist eine völlige Verkennung DEUTZ Rohöl= Motoren Diesel- Motoren die wirtschaftlichsten Antriebsmaschinen Brennstoffverbrauch: 1,8-2,5/ Ps Std. 4496 MOTORENFABRIK DEUTZ A- G. Zweigniederlg. FRANKFURT M. Kaiserstr.23 der Tatsachen. Nicht der Gewerbebetrieb hat seinerseits die Bauordnung geschaffen, er hat vielmehr seine Wirksamkeit den bestehenden Bauordnungen angepaẞt. Man hält nun den jezigen Zeitpunkt für geeignet, eine grundlegende Aenderung der Bebauung vorzunehmen und plant den Erlaß einer neuen Bauordnung, der nach zwei Richtungen hin durchgreifenden Wandel schaffen will. Einmal will man die Ausnutzung der Grundstücke beschränken und die Erbauung von Hinterwohnungen überhaupt praktisch unmöglich machen, ein anderes Mal soll die Anzahl der zulässigen Stockwerke im weitaus größten Teil Groß- Berlins wesentlich vermindert wer den. Man nimmt hierbei keinerlei Rücksicht darauf, ob die Gelände von der gewerblichen Erschließungstätigkeit erworben und bereits erschlossen worden sind oder darauf, ob bestehende Rechtsverhältnisse zwischen diesen Gesellschaften und den Gemeinden in bezug auf die Erschließung bereits bestehen. Man geht von dem Grundgedanken aus, daß Krieg und Inflationszeit viele Vermögenswerte vernichtet hat; man glaubt, daß eine Aenderung der Ausnutzung der Grundstücke ihren Wert wesentlich vermindert, man meint indessen, daß diese Wertminderung eben um deswillen tragbar sei, weil andere Kreise auch den größten Teil ihres Vermögens eingebüßt haben. Ueber die wohlerworbenen Rechte geht man zur Tagesordnung über. Wenn man aber alles Eigentum auf Grund dieser bedauerlichen Tatsache vernichten wollte, was sollte dann aus dem Staatswesen werden? Man| läßt bei diesen Dingen in bezug auf den Grundbesitz auch außer acht, daß derselbe ein wertvolles Steuerobjekt des Staates und der Gemeinde ist, und daß man mit der Vernichtung oder Entwertung des Besizes den ohnedies leidenden Staats- und Ge= meindefinanzen einen Schaden zufügt. Aus diesen Erwägungen soll man sich bei der Aenderung von Bauordnungen nicht von irgendwelchen Schlagworten oder einseitigen Theorien leiten lassen. Es gibt nur zwei Gesichtspunkte, die für die Beurteilung dieser Verhältnisse maßgebend sein können, einmal die hygienische Verbesserung der Wohnweise, ein anderes Mal die Schaffung wirtschaftlicher Voraussetzungen für die dringende notwendige Herstellung neuer Wohnungen. Soweit die Broschüre Haberlands im Wortlaut. Die weiteren Kapitel der Schrift befassen sich mit der neuen Bauordnung für Groß- Berlin und ihrer Wirtschaftlichkeit. Darin wird auf Grund eines zahlreichen statistischen Materials die Unhaltbarkeit der neuen Berliner Bauordnung in ihrer jezigen Form bewiesen und wiederum mit allem Nachdruck festgestellt, daß zweifellos die wirtschaftlichste Bauform das Haus mit der höch sten Stockwerkzahl ist. Im übrigen verweisen wir unsere Leser auf das Studium der genannten Broschüre, welche im Architekturverlage G. m. b. H. ,, Der Zirkel", Berlin W. 66, Wilhelmstraße 48, erschienen ist. Der deutsche Hausbesitz und die geänderten Steuergesehentwürfe. Die nunmehr in Vorschlag gebrachte Formulierung des ,, Die Bestimmungen der§§ 26-31 gelten bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung", während nach der jetzigen Fassung des§ 32 der Dritten Steuernotverordnung ,, die Bestimmungen der§§ 26-31 solange gelten souten, als eine gesetzliche Miete in den betreffenden Landesteilen festgesetzt ist, jedoch nicht über den 31. März 1926 hinaus". Mit anderen Worten: Die in der Dritten Steuernotverordnung verfügte Befristung der Mietzinssteuer und Mietzinsbildung soll nunmehr als ins Ungewisse verlängert gelten. Die Fassung läßt einer willkürlichen Bewertung des Friedenswertes, der die Bemessungsgrundlage für die Gesamtverzin-§ 32 sagt: jung bildet, durch die Länder Tür und Tor geöffnet. Damit ist aber auch wiederum die Möglichkeit für eine verschiedenartige Mietzinsbildung in den einzelnen Ländern geschaffen, die aus mehrfach berührten Gründen untunlich ist. Der städtische Hausbesitz sieht nicht ein, warum den Ländern für die Bemessung eines nunmehr elf Jahre zurückliegenden Wertes heute neue Veranlagungsmöglichkeiten erschlossen werden sollen, nachdem doch eine Festlegung des Friedenswertes in Form der Wehrbeitragsveranlagung gegeben ist. Mag auch die Ermittlung des Wehrbeitragswertes im Jahre 1913 nicht nach durchweg einheitlichen Normen durchgeführt sein, so handelt es sich doch um in Zeiten freier Wirtschaft und unter Berücksichtigung aller damaligen Begleitumstände ermittelte Werte, die der Wirklichkeit doch in den weitaus überwiegenden Fällen entsprechen und die zudem in der Zwischenzeit wiederholt auf Grund gesetzlicher Bestimmungen korrigiert werden konnten, und die zwischenzeitlich wiederholt als geeignete Veranlagungsgrundlage für Vermögensbesteuerungen herangezogen wurden. Wir stellen deshalb den Antrag: dof - den§ 28 Absah 4 Sah 2 erster Halbsaz wie folgt zu fassen: ,, als Friedenswert der Grundstücke gilt der evtl. berich tigte Wehrbeitragswert unter Berücksichtigung allenfallsiger, in der Zwischenzeit vorgenommener, eine dauernde Werterhöhung begründender Verbesserungen." - 6. Berzinsung des Kapitals bei Eigenhausbesitzern.( Jezige Fassung des§ 28 Absatz 5 der Dritten Steuernotverordnung.) Nach§ 28 Absatz 5 der Dritten Steuernotverordnung in ihrer jetzigen Fassung waren die Besitzer von Eigenheimen insofern günstiger als diejenigen von Mietgrundstücken gestellt, als ersteren eine weitere Ermäßigung der Mietzinssteuer als Entgelt für den Zinsendienst nach Beschluß der Länder eingeräumt werden konnte. Diese Bestimmung ist in der nunmehrigen Fassung weggelassen. Da die Besitzer von Eigenheimen die Steuerlast allein zu tragen haben, bedeutet die vorgesehene Aenderung eine erhebliche Verschlechterung, weshalb wir den stellen: Antrag die ursprüngliche Fassung in§ 28 Absaz 5 wieder her: zustellen. 7. Außerkrafttreten der Mietzinssteuer.(§ 32 Absatz 1 der Dritten Steuernotverordnung.§ 48 3iffer 5 des Entwurfs.) rdnung, CS1218218A.M - Aus den in den allgemeinen Ausführungen zur Mietzinssteuer( I) niedergelegten Gründen stellen wir den Antrag: den§ 32 der Dritten Steuernotverordnung in der bisherigen Fassung beizubehalten. 8. Inkrafttreten der Dritten Steuernotverordnung in bezug Verzinsung des Eigenkapitals.(§ 55 Absay 3 des Entwurfs.) Nach§ 55 Absatz 3 des Entwurfs sollen die Bestimmungendes§ 48 Ziffer 4( Aenderungen des§ 28 Absatz 4 der Driften Steuernotverordnung) mit Wirksamkeit vom 1. April 1925 ab in Kraft treten. Weiter ist bestimmt, daß ein Anspruch auf Kürzung der Mietzinssteuer dann nicht hergeleitet werden kann, wenn ein Land für die Zeit vom 1. Oktober 1924 bis 31. März 1925 von den Vorschriften des§ 28 Absatz 4 der bisherigen Fassung der Dritten Steuernotverordnung abweichende Regelung getroffen hat. Nachdem in den meisten Ländern des Reiches die gesetzliche Miete bis zum 31. März 1925 der Satz von 70 Prozent der Friedensmiete nicht erreicht bezw. überschritten hat, ist dadurch eine Benachteiligung des Eigenkapitals gegenüber der fremden Kapitale gegeben. Das folgt daraus, daß für die Antragstellung auf Ermäßigung der Mietzinssteuer als Ausgleich für die Ver= zinsung des fremden Kapitals eine bestimmte Höhe der gesetzlichen Miete nicht Voraussetzung ist. Die Situation für das Eigenkapital ist also folgende: Jst in einem Lande keine vom§ 28 Absatz 4 abweichende Regelung getroffen, dann entfällt die Verzinsung des Eigenkapitals wegen der Miethöhe( unter 70 Prozent). Ist aber eine abweichende Regelung getroffen, so wird sie für die Zeit bis zum 1. April 1925 außer Kurs gesetzt. Im übrigen darf darauf verwiesen werden, daß wie auch die Begründung auf Seite 39 zu Ziffer 4 mit Recht hervorhebt die Verzinsung auf dem Umwege über die Antragstellung auf Ermäßigun der Mietzinssteuer praktisch n ungerecht, Eigenkapit mungen d bar gezeig ,, der Entw eigentüme als das L Aus in§ 55 ,, Vom nuar In P fich aus in Verordnun verfügt. bleiben, o ergreifen wendig, d geregelt Lar ( Zusam Allge start auf weitaus g ist, die Anschaffu usw. sind Durch di werden. um ein D sachen zu nährung unter all tatsächlich Arbe wirtschaft Betrieber reits gef dritten werden i Energie gerüdt m Geldausg zielt wer Bestellun Stan erquicken wohltuen großen maßen g fordernte getreide Die Aus nauigkei einer Zu Schnecken das Unf Weinber Reben fo fonnte o für eine pflanze Einfluß Zuderrü 352 655 Pro Preise H außer sund Ento Ge= erung oder ſichts= ebend weise, ingen gen. weis zuord= wird thalt= Form , daß höchs Leser hitek helmg des nder= Heuers gelten ndesaus". Onung Idung tzinserigen Ver fs.) ungen riften 25 ab h auf fann, März 7 Fas= Telung egliche t der adurch mden ellung = Ver= geseze: Ist gelung wegen chende April wiesen Ziffer nwege stener praktisch nicht durchführbar ist. Es wäre aber in hohem Maße ungerecht, den Hausbesitz durch Entzug der Verzinsung für sein Eigenkapital dafür strafen zu wollen, weil sich die Bestim= mungen der Dritten Steuernotverordnung als nicht durchführ= bar gezeigt haben. Das ist um so weniger verständlich, als ,, der Entwurf davon ausgeht, das Eigenkapital des Grundstückseigentümers feinesfalls schlechter behandelt werden darf, als das Leihkapital des Hypothekengläubigers"( S. 39). Aus diesen Gründen stellen wir den Antrag: in§ 55 Absatz 3 des Entwurfes die Worte: ,, Bom 1. April 1925 ab" zu ersetzen durch:.... vom 1. Januar 1925 ab..." In Preußen hat der preußische Volkswohlfahrtsminister von sich aus in diesem Sinne verfahren und die künftige Regelung im Verordnungswege bereits mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1925 verfügt. Es kann aber nicht den einzelnen Ländern überlassen bleiben, ob sie nach dieser Richtung hin selbst die Initiative ergreifen wollen oder nicht, sondern es erscheint dringend notwendig, daß von Rechts wegen diese Angelegenheit einheitlich geregelt wird. Landwirtschaftliche Umschau. ( Zusammenfassende Uebersicht über die Lage der deutschen Landwirtschaft.). ( Nachdruck verboten.) Allgemeine Lage. Der Steuerdrud lastet nach wie vor so stark auf der gesamten deutschen Landwirtschaft, daß es dem weitaus größten Teil der Landwirtschaft vollkommen unmöglich ist, die Betriebe intensiv zu bewirtschaften. Geldmittel zur Anschaffung von Kunstdünger, besserem Zuchtvieh, Maschinen usw. sind nicht vorhanden und sind auch nur schwer aufzutreiben. Durch die Umstände fönnen Höchsterträge nicht mehr erzielt werden. Nachdem der Wert der Bodenproduktion sich jetzt schon um ein Drittel vermindert hat, geben die oben geschilderten Tatsachen zu ernstesten Befürchtungen berechtigten Anlaß. Die Ernährung des deutschen Volkes aus eigener Produktion muß aber unter allen Umständen erreicht werden, denn nur so kann ein tatsächlicher Aufbau gesichert werden. Arbeitskalender. In Gegenden mit vorwiegend Wiesenwirtschaft hat vereinzelt bereits der erste Schnitt begonnen. In Betrieben mit ausgeprägter Silowirtschaft sind die Silos bereits gefüllt; dies ermöglicht mit größerer Sicherheit einen dritten Schnitt. Die Kartoffel, besonders die Frühkartoffeln, werden jetzt geegt und gehadt, ebenso das Getreide. Mit aller Energie muß durch Pflegearbeiten dem Unkraut auf den Leib gerückt werden. Durch diese Maßnahmen kann ohne besondere Geldausgabe eine nicht unwesentliche Erhöhung der Erträge erzielt werden. Der rechnende Landwirt wird jetzt schon an die Bestellung der Düngemittel für den Herbst denken. Stand der Fluren. Die warme Witterung und der ererquickende Regen haben auf das Wachstum der Fluren eine wohltuende Wirkung ausgeübt. Das Wintergetreide steht zum großen Teil so üppig, daß, wenn das Wetter auch nur einigermaßen günstig bleibt, eine Ernte zu erwarten ist, die die Refordernte des Jahres 1913 noch übertrifft. Auch bei Sommergetreide kann ein befriedigendes Aufgehen fonstatiert werden. Die Aussichten der Hackfruchternte lassen sich noch nicht mit Genauigkeit beurteilen. Die Berichte sprechen allerdings auch von einer Zunahme der tierischen Schädlinge, Mäuse, Graswürmer, Schnecken und Raupen treten hier und dort zahlreich auf. Auch das Unkraut hat von der Witterung provitiert. Der Stand der Weinberge darf gleichfalls als gut bezeichnet werden. Die Reben famen infolge des milden Winters gut durch, der Schnitt konnte ordnungsgemäß ausgeführt werden. Die Vorbedingungen für eine gute Weinernte sind damit gegeben. Auch die Hopfen= pflanze und der Tabak machten in der letzten Zeit unter dem Einfluß der günstigen Witterung erfreuliche Fortschritte. Die Zuckerrübenanbaufläche beträgt 1925 366 859 Heftar, gegen 352 655 Hektar im Vorjahre, das ist ein Mehr von 4,03 Prozent. Produktenmarkt. Die vom Ausland gemeldeten höheren Preise haben auf die deutschen Märkte keinen nennenswerten Einfluß ausgeübt. Infolge der zu erwartenden Zollfestsetzung wurde eine gewisse Zurückhaltung ausgeübt. Weizen erfuhr wegen sehr geringem Angebot von Inlandsware eine kleine Steigerung. Roggen blieb unverändert. Bei Gerste finden beste Qualitäten bei guten Preisen Absatz. In Hafer besteht nur ganz wenig Inlandsangebot, bei reger Nachfrage. Im Mehlgeschäft ist der Absatz nach wie vor schwach. Das Futtermittelgeschäft stodt fast ganz. Am Hopfenmarkt ist die Tendenz vollkommen ruhig. Am Kartoffelmarkt macht sich ein Anziehen der Preise besonders nach gelbfleischigen Sorten bemerkbar. Futterkartoffeln sind sehr gefragt. Am Samenmarkt ist das Geschäft ziemlich beendet, wenn auch vereinzelt noch Nachfrage besteht. Schnell wachsende Hülsenfrüchte sind gefragt. Die allgemeine Lage des Weinmarktes erschien auch in letzter Zeit wenig günstig. Viehzucht. Nachdem es nach großen Mühen den Pferde züchtenden Landwirten im Verein mit den Zuchtorganisationen gelungen ist, die Pferdezucht, die durch den Krieg mit seinen einschneidenden Bestimmungen vollständig darnieder lag, wieder aufzubauen, muß die Reichsregierung unter allen Umständen die uneingeschränkte Einfuhr von Pferden aus dem Auslande grundsäglich untersagen, wenn sie sich nicht mitschuldig machen will, die Krise in der Landwirtschaft auf das Ernsteste zu ver= schärfen. Die Rindviehzucht befindet sich ebenfalls im Aufsteigen. Leider wird eine raschere Entwicklung durch die in verschiedenen Gegenden auftretenden Viehseuchen wieder stark beeinträchtigt. Viehmarkt. Auf den Schlachtviehmärkten ist die Lage unverändert flau. Während beste Qualitäten über Notiz bezahlt werden, können schlechtere Qualitäten nicht an den Mann ge= bracht werden. Das gleiche gilt für den Kälber- und Schweinemarkt; gute kleine Schweine werden den Fettscheinen vorgezogen. Gutes Auslandsvieh wird dauernd zugeführt. Häutemarkt. Auch auf den letzten Versteigerungen hat die schwache Tendenz angehalten. Die Käufer waren in der Abgabe der Gebote recht vorsichtig. Besonders sind es nach wie vor Schaffelle, die nur schwer und mit weiteren, oft nicht unerheblichen Abschlägen Käufer finden. Auch Kalbfelle und Großviehhäute gaben erneut im Preise etwas nach. Ausstellungen und Messen. 26. Juni bis 6. Juli Landwirt 4. Juli bis 12. Juli schaftliche Ausstellung in Graudenz. Landwirtschaftliche Messe in Köln. - - - 18. Juli bis 23. Juli bis 2 D. L. G.- Ausstellung in Stuttgart. 29. August bis 31. August landwirtschaftliche Ausstellung in Koburg. 25. September - bis 4. Oktober Zentrallandwirtschaftsfest in München. Steuern. In den Notgebieten ist die Erbschaftssteuer bis zum 15. September gestundet worden, von welchem Tage an mindestens Ratenzahlungen gemacht werden sollen. Arbeitsmarkt. Die Nachfrage nach Arbeitskräften hat jetzt, nachdem die Feldarbeiten zum großen Teil beendet sind, wieder etwas nachgelassen; in Gebieten, wo die Heuernte bevorsteht, hat sie allerdings bereits wieder eingesetzt. Geklagt wird darüber, daß das Angebot an gelernten Kräften schwach und vielfach nicht zur Befriedigung der Nachfrage ausreicht. Ausland. Albanien hat durch Gesetz den Zollsatz für Weizen und Weizenmehl rückwirkend ab 24. Dezember 1924 auf 1 1½ bezw. 1% Goldfranken je Doppelzentner ermäßigt und zwar bis 31. August 1925. Jugoslawien erhält demnächst in Sambor eine rein landwirtschaftliche Börse.- Die brasilianische Baumwollernte wird auf 120 000 bis 130 000 Ballen geschätzt. Japan hat gegenüber dem bisher besten Erntejahr eine Mehrernte an Mais von 11 Prozent. Die Zuckerernte auf den Philippinen wird auf insgesamt 488 000 Tonnen geschätzt was gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 113 000 Tonnen bedeutet. - - Das deutsche Handwerk unterstützt die deutsche Lanwirtschaft. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat sich in einer in Berlin abgehaltenen Sizung mit der wichtigen Frage des Schutzzolls für Landwirtschaft und Industrie befaßt. Er hat seine Stellungnahme zu dieser Frage in folgender Entschließung niedergelgt: ,, Es wird anerkannt, daß unter den gegebenen Verhältnissen ein gewisser Zollschutz zur Erhaltung und Förderung der Produktionskräfte der deutschen Volkswirtschaft notwendig ist. Auch der Landwirtschaft muß zur Durchführung ihres Intensivierungs- Programms die Möglichkeit gegeben werden, ausreichende Preise für ihre Erzeugnisse zu erhalten; als solche sind Weltmarktpreise anzusehen. Die Landwirtschaft muß die von ihr in Aussicht gestellte Produktionssteigerung mit größtem Nachdruck so durchführen, daß der Bedarf des deutschen Volkes an landwirtschaftlichen Erzeugnissen möglichst gedeckt werden kann. Hierfür sind mäßige Schutzölle für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht zu vermeiden, solange dieses Ziel nicht mit anderen Mitteln zu erreichen ist. Soweit das Handwerk vom Standpunkt seiner besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse aus zu einzelnen Positionen der Zolltarifvorlage bestimmte Wünsche geltend zu machen hat, werden diese der Reichsregierung und dem Reichstag übermittelt werden." Aber....! K. Reiner. Es gibt zwei Aber, man möchte sagen ein positives und ein negatives. Das negative Aber fängt gewöhnlich mit ja an, also: ja, aber, und heißt soviel als ich will nicht, oder ich habe die Unfähigkeit, das zu tun, was andere auch tun können. Dieses„ ja, aber" ist ein großer Hemmschuh jeder Entwicklung. Bedenken wir: wenn jeder Erfinder und jeder Erforscher an seine Probleme herangetreten wäre mit dem ja, aber, wir wären heute noch nicht so weit, wie wir sind. Deshalb laßt das ja Pianos in nur hochwertiger Qualität, bei zeitgemässer Anzahlung und bequemen Teilzahlungen, liefert Offenbacher Pianoforte- Fabrik Alois Knauer& Co. Offenbach BIEBERERSTRASSE 5 a. M. Fernruf 2305 u. 2917. Langjährige schriftliche Garantiel An den Sonntagen vor Weihnachten, bleibt unser Geschäft geöffnet. Elegante Welf Deutschlands tonangebende Zeitschrift für vornehme Lebenskunst, für Mode, Kunst, Theater, Film, Sport, Schönheit und Lebensfreude. Alle 14 Tage ein 50 bis 80 Seiten starkes Heft mit ausgewählten Meisterwerken moderner Film- u. Photokunst sowie hochinteressanten Berichten aus der Gesellschaft. Jedes Heft mit einem prachtvollen farb. Kunstblatt als Titelbild. Abonnements bei allen Buchhandlungen! Verlag: Dr. Eysler& Co. A.- G.. in Berlin SW 68 vor dem aber weg und laßt uns das andere aber sprechen, das positiv ist. Dieses positive ,, aber" wenden wir an, wenn wir uns beschäftigen mit dem Gedanken, die uns niederziehen wollen, die uns aufhalten wollen in unserer Entwicklung. Wir sagen allem zum Troy: aber jetzt doch. Wenn wir das Wörtchen aber immer an der rechten Stelle anwenden und sagen: aber allem zum Troy wollen wir doch aufwärts und vorwärts, dann werden wir es schaffen. Lokales. Der Fulda- Lahnkanalverein, e. V., Limburg, hält am Donnerstag, 30. April 1925, nachmittas 2% Uhr, in Gießen, im Saale des Arbeitgeberverbandes, Westanlage 39, seine ordentliche Hauptversammlung ab. Literarisches. Mei' Owerhesse, Ernstes und Heiteres in oberhessischer Mundart von Gg. Heß, Leihgestern- Gießen. Verlag: Buchdruckerei Wilhelm Engel, Schotten. 2. Auflage, Preis geheftet 1. Mark. Gedichte in einer Fülle von fein beobachteten, täglichen Ereignissen im Volksleben. „ Sessenspiegel". 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