bet Res as beste mittel. mit oder Private. 2 N frei. Thür.) her her r. ge ng d Wirten en n Rud. reiche. e getroffen Zoo erhalerlegt, was en spiegelt ine in den r mit dem stehen und Als er an rkt, springt hputz und ten. Weil Sprünge an e auch hier Terpentinöl Leder weich uh, welcher g sein eleschönsten, mz. Kaufen C. ch: gen a. N, Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) mit ( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Südanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm breite Petitzelle, Auswärts 30 Goldpfg " 11 " 90, 11 Samstag, den 28. Februar 1925. Die neuen Steuergesetzentwürfe. Von G. Ziegler, Darmstadt. ( Schluß des Artikels aus Nr. 22.) 5. Die teilweise Abänderung des Geldentwertungsausgleichs bei bebauten Grundstücken. Die dritte Steuernotverordnung regelt in Art. 3 die steuerliche Erfassung der durch die Inflation erzielten Gewinne. Zu den Geldentwertungssteuern gehört in erster Linie die Obligationensteuer. Von der Obligationensteuer, die in der Hauptsache von der Industrie zur Erhebung kommt, sind diejenigen industriellen Betriebe befreit, die bereits eine Geldentwertungssteuer zu zahlen haben. Die übrigen Bestimmungen sind an dieser Stelle weniger von Wichtigkeit, weshalb wir von einer eingehenden Behandlung des Entwurfs zunächst absehen. 6. Das Steuerüberleitungsgesetz. In diesem Entwurf wird vor allem die Veranlagung der Einkommen und Körperschaftssteuer für 1924, sowie die Vorauszahlungen auf diese Steuern und der Steuerabzug für 1925 geregelt. Nach dem Entwurf soll erstmalig wieder das im Kalenderjahr 1925 erzielte Einkommen einer ordnungsmäßigen Veranlagung unterworfen werden. Die vielfach aufgestellte Forderung bereits für 1924 eine regelrechte Veranlagung statt finden zu lassen, wird damit abgelehnt. Auch die inzwischen im Reichstagsausschuß stattgefundenen Verhandlungen eröffnen die Aussicht, daß unter die Steuerzahlungen für 1924 ein Strich gemacht werden soll und daß erstmalig für 1925 eine ordnungsmäßige Veranlagung stattfinden soll. Anscheinend befürchtet die Reichsregierung, daß ein Teil des im Steuerjahr 1924 erzielten Ueberschusses wieder zurückgezahlt werden müßte. Es wäre allerdings zu wünschen, daß bereits für 1924 eine Veran= lagung stattfinde, denn die im Steuerjahr 1924 erzielten Einkommensteuern geben auch gegenüber dem Ausland ein ganz falsches Bild über den Stand unserer Wirtschaft. Vielfach sind diese hohen Steuern durch Heranziehung der Substanz bezahlt worden. Der Entwurf sieht nur für ganz besondere Fälle ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren vor, dessen Anwendung in das Ermessen der Finanzämter gestellt ist. Beträge unter 500 Mark sollen nicht erstattet werden, außer, wenn es sich um Handwerker, Kleingewerbetreibende und besonders Leistungsschwache handelt. Nachforderungen sollen auch nur in Ausnahmefällen Platz greifen. Die Nachforderungen werden nach folgendem Tarif berechnet: Von den ersten 800 Mark der festgestellten Vermögensvermehrung bezw. des festgestellten Gewinns oder Einkommens find 10%, von dem weiteren Betrag bis zu 50 000 Mark 20%, bis zu 100 000 Mark 25% und von den 100 000 übersteigenden Beträgen 30% zu erheben. Eine Erhöhung des Ablosungsbetrages soll nicht stattfinden, wenn er nicht mehr als 500 Mk. beträgt. Ueber die Erstattung bezw. die Nachforderung erhält Lokal Reklamezeile 10 120 " 11 Nr. 25. der Pflichtige einen Bescheid, gegen den er im ordentlichen Rechtsmittelverfahren Widerspruch erheben kann. Etwaige wegen der Vorauszahlungen für 1924 schwebende Rechtsmittelverfahren werden unterbrochen und es ist zunächst festzustellen, ob der im Rechtsmittelverfahren angegriffene Betrag den Betrag übersteigt, auf den der Ablösungsbetrag herabzusetzen ist oder ob er hinter dem Betrag zurückbleibt, der als erhöhter Ablösungsbetrag festzusetzen ist. Je nachdem die Entscheidung ausfällt, tritt der neu festzusetzende Betrag an die Stelle des angefochtenen Betrags. Die Herabsetzung des Ablösungsbetrags erfolgt nur auf Antrag, die Erhöhung nur von Amtswegen. An Stelle der monatlichen Vorauszahlungen treten im Jahr 1925 die vierteljährlichen Vorauszahlungen. Im Jahr 1926 richten sich die Vorauszahlungen nach den für das Jahr 1925 erstmalig zu erlassenden Veranlagungsbescheid. Für kleinere Gewerbetreibende und Handwerker, deren Gesamteinkommen im Jahr 1925 voraussichtlich 800 Mart nicht übersteigt, sollen die Finangämter die Vorauszahlungen nach dem mutmäßlichen Einkommen für 1925 festsetzen können. Für diese Kreise sollen auch mit Hilfe von Sachverständigen der einzelnen Berufsgruppen Durchschnittssätze aufgestellt werden. 7. Reichsbesteuerungsgesez. ( Gesetz über die gegenseitigen Besteuerungsrechte des Reiches, der Länder und Gemeinden.) Dieser Entwurf enthält folgende wesentliche Bestimmungen: Jm§ 3 ist zunächst der Grundsatz ausgesprochen, daß Reich, Länder und Gemeinden förperschaftssteuerpflichtig und vermögensteuerpflichtig sind( vergleiche vorhergehende Ausfüh= rungen!). Der Entwurf des Reichsbesteuerungsgesetzes räumt nun den Ländern und Gemeinden das Recht ein, Grundvermögen und Gewerbebetriebe des Reichs in demselben Umfang zur Besteuerung heranzuziehen, in dem Reich, Länder und Gemeinden körperschaftsteuer- und vermögensteuerpflichtig sind. Die Länder und Gemeinden haben demnach das Recht, die Betriebe und Verwaltungen des Reichs, die vermögensteuerpflichtig sind, zu den Steuern vom Grundvermögen, und die Betriebe und Verwaltungen des Reichs, die körperschaftsteuerpflichtig sind, zu den Steuern vom Gewerbebetrieb heranzuziehen. Ferner werden die Grundstücke des Reichs, soweit sie Wohnzwecken dienen,( z. B. die Dienstwohnungen der Reichsbeamten) für die Grundvermögenbesteuerung durch Länder und Gemeinden freigegeben(§ 4 Abs. 2). In demselben Umfange, in dem das Reich grundsteuerpflichtig ist, unterwirft es sich auch den Steuern der Länder und Gemeinden, die dem Geldentwertungsausgleich bei Grundstücken dienen. Als gewerbesteuerpflichtige Betriebe des Reichs kommen zurzeit nur einige der früheren Heeresverwaltung gehörige Betriebe in Betracht. Eine Gewerbesteuerpflicht der Reichsbahngesellschaft der Deutschen Reichspost und der Monopolverwaltungen des Reichs tommt nicht in Frage, da die bezeichneten Unternehmungen nach dem Entwurf des Körperschaftsteuergesetzes nicht förperschaftsteuerpflichtig sind; da ferner die bezeichneten Unternehmungen nach dem Entwurfe eines Vermögensteuergesetzes auch nicht vermögensteuerpflichtig sein sollen, so entfällt auch deren Heranziehung zur Grundsteuer, jedoch nur insoweit, als nicht Grundstücke oder Grundstücksteile, die Wohnzwecken dienen, in Betracht kommen. Zu Steuern vom Grundvermögen kann die Reichsbahngesellschaft nur seitens der Gemeinden nicht auch der Länder herangezogen werden. Die Reichsbahngesellschaft kann auch nicht zu Steuern, die dem Geldentwertungsausgleich dienen, herangezogen werden. - - Betriebe und Verwaltungen des Reichs, der Länder und Gemeinden, die nicht der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen, sollen künftig auch umsatzsteuerpflichtig sein. Die Vorschrift des Umsatzsteuergesetzes, nach der Reich, Länder und Gemeinden wegen ihrer Schlachthöfe, Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke von der Umsatzsteuer befreit sind, soll fünftig aufgehoben werden. Das Reich ist von allen Gerichtsgebühren, die Länder sind von den Gebühren in dem Verfahren vor den Gerichten des Reichs befreit. Der Entwurf regelt schließlich die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfange die Reichsbetriebe, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen, einschließder deutschen Reichspost und der Monopolverwaltungen des Reichs, sowie die Werkstätten und ähnlichen Einrichtungen der Reichsbahngesellschaft den Wohngemeinden ihrer Arbeitnehmer Zuschüsse zu deren Verwaltungsaufwand zu leisten haben. In der 3. Schiffsklasse nach Amerika. von Hans Thorsten. V. Vor den Toren von New York. Uns allen war recht ängstlich vor Elis Jsland, dem Tore zum gelobten Lande Amerika. Wir wußten, daß uns hier noch eine Prüfung aufHerz und Nieren durch die amerikanische Eniwanderungsbehörde bevorstand und Schauerdinge wurden darüber erzählt. ,, Deportation", Abweisung bei der geringsten Kleinigkeit oder bei Unstimmigkeit in den Papieren war jedes Mal des bösen Liedes Ende.„ Deportation". Schon das Wort vermochte Panikstimmung hervorzurufen. Wer wäre nicht bei einer Reise, die so viele Formalitäten mit sich bringt über irgend einen Puntt im Zweifel. Viel Lärm um nichts!- Es ist höchste Zeit, daß endlich die Wahrheit über Ellis Jsland bekannt wird, damit den vielen törichten und oft bösartigen Gerüchten die Spitze abgebrochen wird. Jeder begreift, daß bei dem ungeheuren Andrang von Einwanderern eine solche Prüfung gerechtfertigt ist. Trotz der Auslese auf den amerikanischen Konsulaten in den Heimatländern der Auswanderer vor Erteilung des Visums, kann es nicht ausbleiben, daß dunkle Elemente sich unter die unübersehbaren Scharen mischen. Damit wird diese Prüfung für die Vereinigten Staaten zur sozialpolitischen Notwendigkeit. Teinite Ranice Ellenz alm Pfeiffer& Diller Gr. Silberpaket m. 3.Originaldofe M. 3.60 Es bedeutet einen engen Horizont, die Untersuchung auf Ellis Island als Schikane hinzustellen. Stellt sich doch sogar eine Schutzmaßnahme für die Einwandernden selbst dar. Die Behörde sorgt z. B. für ihren Weitertransport ins Innere bis zum Reiseziel. Dadurch wird verhindert, daß die meist der englischen Sprache Unkundigen Bauernfängern und Ausbeutern in die Hände fallen. Jeder, dessen Papiere ordnungsgemäß ausgestellt sind, fann unbesorgt um irgendwelche Zwischenfälle nach Ellis Jsland gehen. Man beantworte die wenigen Fragen ebenso furz, knapp und klar wie sie gestellt werden. Bei dem enormen Andrang ist für lange und gewundene Erklärungen teine Zeit. Die Abwicklung meines„ Falles" z. B. nahm keine ganze Minute Zeit in Anspruch. Die gefürchtete ärztliche Untersuchung erstreckt sich auf eine Prüfung der Hände, der Kopf und Gesichtshaut und eine solche der Augen. Meist fragt der Arzt noch nach Alter und Nationalität. Außer den Barmitteln zur Bestreitung der Weiterreise bis zum Ziel oder einer bereits gelösten Fahrkarte, muß jeder Reisende den Besitz von 25 Dollar nachweisen können. Unbedingt zurückgewiesen werden nur Leute mit ansteckenden Krankheiten, also Tuberkulöse und Geschlechtskrante, fers ner Verseuchte, Krüppel, Analphabeten, Anarchisten und Polygamisten. Wenn des großen Andranges wegen nicht alle im Laufe eines Tages auf Ellis Jsland eingetroffenen Einwanderer abgefertigt werden können, so erhalten die Zurückbleibenden tostenfrei Unterkunft und Verpflegung. Auch wir bekamen vor Bes ginn der Untersuchung ein Frühstück gereicht. Weißbrot von einer Güte, wie es in Deutschland längst zur Sage ward, mit Käse und gekochten Schinken belegt, dazu Kaffee, Milch und Zucker. Die Kleinen außer belegten Broten Milch und Cafes. Wie außerordentlich die Amerikaner auf strengste Hygiene bedacht sind, beweist die Tatsache, daß für Getränke jedes Mal neue Patentbecher aus gepreßtem Pergament ausgegeben werden. Nach einmaliger Benugung werden sie eingesammelt und vernichtet. Nach Beendigung der Untersuchung auf Ellis Island, die einschließlich Frühstück und Wartezeit 2½ Stunden in Anspruch genommen hat, ging es mit dem Fährboot nach Battery Place, wo Freunde mich schon erwarteten und von dort in deren Auto von New York nach Brooklyn. Doch darüber im nächsten Bericht. - Literarisches. Für Hagenbed im Symalaja und den Urwäldern Indiens von Hermann Wiele. Verlag Deutsche Buchwerkstätten Dres= den. Preis 14 M in Ganzleinen. Wiele erzählt aus der Fälle einer reichen Erfahrung heraus von seinen abenteuerlichen Jagdzügen auf Gaur, Tiger, Steinbock, Bär und Sambar mit der Anschaulichkeit des federgewand= ten Schriftstellers, stets fesselnd und häufig mit atemraubender Spannung. Die Schönheit des indischen Hochgebirges mit seinen Urwäldern, Wasserfällen und Schneefirnen ziehen in Wort und Bild an dem Leser vorüber, der sich aus den lebendigen Schil derungen, namentlich der Himalajakapitel, einen Begriff von den Schwierigkeiten und Gefahren machen kann, die jene Schneeregionen den kühnen Jägern und Forschern entgegenstellen. Man bewundert beim Lesen dieses Buches nicht nur den Mut und die zähe Ausdauer des Verfassers in den tausendfältigen Gefahren, sondern auch die Art der Darstellung. Alles in allem ein prächtiges Buch, das die weiteste Verbreitung verdient. Aderverkalkung Erregungszustände, geschwächte Herzkraft. 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V sichtlich sind zur schnellen Feststellung des Reingewinnes oder der notwendig gewordenen Geschäftszuschüsse; b) ein recht praktisch zusammengestelltes Inventarund Vermögens- Verzeichnis, mit dem wiederum schnell und übersichtlich für die Steuererklärung die notwendige Vermögensunterlage gegeben ist; c) eine 80 Positionen umfassende Aufstellung aller einkommensteuerfreien Geschäftsausgaben. 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