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Die Förderung des Wohnungsbaues im Jahre 1925 durch Baudarlehen aus Landesmitteln betreffend. Bom 8. Juni 1925. Die Förderung des Wohnungsbaues im Jahre 1925 mit Hilfe der zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel erfolgt durch Gewährung von Baudarlehen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: I. Allgemeines. 1. Die staatlichen Beihilfen für Wohnungsbauten( BauDarlehen) werden nur zur Herstellung von Klein- und Mittelwohnungen gewährt, die nach Ausmaß und Ausstattung be= scheidenen Anforderungen genügen und zur Behebung dringendster Wohnungsnot unter Berücksichtigung der nach den örtlichen Verhältnissen wirtschaftlichsten Bauweise erstellt werden. Baudarlehen werden auf dem Lande und in den kleineren Städten in der Regel nur für Wohnungsbauten mit nicht mehr als zwei Wohngeschossen gewährt; in den mittleren und größeren Städten können auch Mehrfamilienhäuser berücksichtigt werden Die zu beleihenden Wohnungen müssen den Anforderungen entsprechen, die an gesunde, zweckmäßig eingeteilte und solide gebaute Dauerwohnungen zu stellen sind. Für einzelstehende Häuser werden Darlehen im Hinblick auf die erhöhten Baukosten nur dann gewährt, wenn die Errichtung von Doppel-, Gruppen- oder Reihenhäusern nicht möglich erscheint. 2. Behelfs- und Notwohnungen, sowie Wohnungen, die Arbeitgeber für ihre Arbeiter und Angestellten als Werkwohnungen auf eigenem Gelände errichten, kommen für Baudarlehen nicht in Betracht. 3. Baudarlehen können gewährt werden: a) an Gemeinden oder Gemeindeverbände, b) an gemeinnützige Bauvereinigungen, c) an private Bauherrn. Bauvereinigungen haben nachzuweisen, daß ihr dauernder Bestand und ihre Leistungsfähigkeit gesichert erscheint. Private Bauherrn tönnen Baudarlehen für die Errichtung von Einfamilienhäusern nur erhalten, wenn durch die Errichtung der neuen Wohnung eine Altwohnung für den allgemeinen Wohnungsmarkt frei wird, oder wenn sie für eine Wohnung dringend vorgemerkt sind. Private Bauherrn, die Miethäuser errichten wollen, müssen sich verpflichten, die Wohnungen nur an solche Personen zu vergeben, bei denen eine der vorstehenden Voraussetzungen gegeben ist. Bei der Verteilung der Baudarlehen sind Schwerkriegsbeschädigte und kinderreiche Familien vorzugsweise zu berüdsichtigen. 4. Die Gewährung von Darlehen setzt folgendes voraus: Reklamezeile Nr. 73. a) Die Gemeinden( Gemeindeverbände) oder der Kreis haben sich an den Baukosten möglichst in gleicher Höhe wie der Staat zu beteiligen. Für leistungsschwache Gemeinden kann die Höhe des Gemeindeanteils dem Grad ihrer Leistungsfähigkeit angepaẞt werden. Der Gemeindeanteil kann auch durch Sachleistungen von angemessenem Wert ersetzt werden. b) Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens muß einwandfrei gesichert sein. Ferner muß feststehen, daß die Zins- und Tilgungsbeträge für die aufzunehmenden fremden Baugelder und für die öffentlichen Baudarlehen sowie die notwendigen Betriebs- und Instandsetzungskosten durch die anfallenden Mieten gedeckt werden können. Der Bauherr hat nachzuweisen, daß er mindestens ein Viertel der Baukosten bezw. den durch die öffentlichen Baudarlehen nicht gedeckten Teil der Baukosten aus eigenen Mitteln oder anderweitig zu beschaffen imstande ist. c) Die von dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft oder von der zuständigen Baupolizeibehörde angeordneten Aenderungen an dem Bauplan, die aus Ersparnisgründen oder aus Rücksicht auf die äußere oder innere Gestaltung des Bauentwurfes notwendig erscheinen, müssen durchgeführt werden. II. Verfahren. 14. Anträge auf Gewährung von staatlichen Baudarlehen sind in den Städten mit Städteordnung, in deren Bezirk der Wohnungsbau errichtet werden soll, bei der Stadtverwaltung, in allen übrigen Gemeinden durch Vermittlung der Gemeindebehörde bei dem zuständigen Kreisamt einzureichen. Diese Behörden haben die Anträge nach dem Grade der Dringlichkeit, nach der wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Seite zu prüfen, danach den vorgeschriebenen Fragebogen auszufertigen und unter Anschluß eines auch die benachbarten Baugrundstücke umfassenden Lageplanes im Maßstab 1: 500, eines Bauentwurfs im Maßstab 1: 100, einer überschlägigen Kostenberechnung nach dem Kubikmeter umbauten Raum in Goldmark und, wenn er= MONNA VANNA imgelben Gewande DIE SZIGARETTE ADLER- COMPAGNIE A.G.DRESDEN forderlich, eines Erbbauvertrages dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft vorzulegen. Ein Baudarlehensbescheid wird nicht erteilt. Das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft sett als= dann die Höhe des Baudarlehens endgültig fest und beauftragt die Landes- Hypothekenbank, das Darlehen auszuzahlen. Die Auszahlung geschieht erst nach erfolgter Eintragung der Hypothek und nach erfolgtem Baubeginn in Raten im Verhältnis zu den verfügbaren Staatsmitteln. Die zuständigen Stadt- oder Kreisbehörden haben die planmäßige und die rechtzeitige Fertigstellung der Bauten zu überwachen. Darmstadt, den 8. Juni 1925. Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab. Der wankende Vertrag von Versailles. Von Prof. Ferdinand Dreher, Friedberg( Hessen). Die ungeheuerliche Lüge von Deutschlands alleiniger oder vornehmlicher Schuld am Weltkrieg ist die Rechtsgrundlage des Zwangsdiftates von Versailles. Mit der unhaltbaren Behauptung, Deutschland habe 1914 vorsätzlich die Brandfackel in das europäische Pulverfaß geschleudert rechtfertigen unsere Feinde ihre beispiellos dastehenden Strafmaßnahmen, den Raub deutschen Landes, die Wegnahme der Kolonien und die endlos dehnbaren Entschädigungsansprüche, um die Weltmarktkonkurrenz des hinterlistig entwaffneten deutschen Volkes für alle Ewigfeit lahmzulegen. Wie der Sozialdemokrat Karl Kautsky auf Seite 37 seiner Schrift ,, Delbrück und Wilhelm II."( Berlin 1920) das Geständnis ablegen mußte: Ich war sehr überrascht, als ich in die Akten Einsicht befam. Meine ursprüngliche Auffassung erwies sich mir als unhaltbar. Deutschland hat auf den Weltkrieg nicht planmäßig hingearbeitet. Er hat ihn schließlich zu vermeiden gesucht," so ist eben, besonders unter dem erschütternden Eindruck der Veröffentlichungen aus Rußland( Schriftwechsel Jswolskis 1911-14) und Serbien( Eingeständnis des Ministers Ljuba Jovanowitsch), eine völlige Umstellung der Weltmeinung zugunsten Deutschlands im Fluß, denn nirgends ließ sich ein Beweis dafür erbringen, daß die deutsche Regierung der das deutsche Volk den Weltkrieg gewünscht oder im geheimen geplant hat. Vor wie nach der Ermordung des Erzherzogs Franz Ferdinand( 28. Juni 1914) waren die Absichten der Wilhelmstraße( Berlin) ebenso friedlich, wie ihre Politik ungeschickt war"( aus: G. P. Gooch,„ Germany". Ernest Benn, London 1925, Seite 110). Die Ententestaaten hingegen, vorweg Frankreich, Rußland und Serbien, sind mittlerweile derartig bloßgestellt, daß es eine unentschuldbare, nie mehr wiedergutzumachende Unterlassungssünde wäre, wenn die deutsche Regierung noch weiterhin zögern wollte, die Kriegsschuldfrage aufzurollen und durch diplomatische Verhandlungen eine Revision des Todesurteils von Versailles zu erwirken. Wie berichtete der serbische Geschäftstträger Gruitsch am 8. September 1911 von London nach Belgrad?„ Sowohl Frankreich wie auch seine Bundesgenossen sind der Ansicht, daß der Krieg auf spätere Zeit, das ist auf die Jahre 1914-15 verschoben werden müsse." Und was hatte Poincaré laut Jswolskis Telegramm vom 17. November 1912 erklärt? daß, wenn Rußland den Krieg macht, Frankreich ihn auch machen wird." Den Anlaß bot schließlich das Attentat von Serajewo ( 28. Juni 1914), von dem die serbische Regierung bereits wochenlang zuvor Kenntnis hatte, ohne daß man Wien warnte. Nach den neuesten Enthüllungen leitete Oberstleutnant Dimitrije= witsch, damals Chef der Nachrichtenabteilung im serbischen Großen Generalstab, den Mord, und zwar in Fühlung mit dem russischen Generalstab! Und nachdem so die Art an Oesterreichs Stamm gelegt war, lief das Räderwerk der Ententemaschine verabredungsgemäß weiter. ,, Von Desterreich wird nichts übrig bleiben. Unsere Heere werden sich in Berlin vereinigen", jubelte die Großfürstin Anastasia, die Tochter des Königs von Montenegro, dem französischen Botschaften Paléologue zu, am 22. Juli 1914, in Krasnoje- Sjelo, bei dem Festessen zu Ehren Poincarés; ihr Vater habe telegraphiert, daß noch vor Monatsschluß der Krieg ausbrechen werde! Heimtückisch riet die französische Regierung den Russen am 30. Juli 1914, die Kriegsvorbereitungen geheimzuhalten, was ,, nicht hindern würde, sie fortzusehen und sogar zu verstärken" ( Jswolskis Telegramm Nr. 209). Ja, am 1. August um 1 Uhr früh, also 16 Stunden vor der Mobilmachung und Kriegserklärung Deutschlands an Rußland, konnte Jswolski in dem berüchtigten Telegramm Nr. 216 nach Petersburg drahten: „ Der französische Kriegsminister eröffnete mir in gehobenem, herzlichem Tone, daß die( französische) Regierung zum Kriege fest entschlossen sei, und bat mich, die Hoffnung des französischen Generalstabes zu bestätigen, daß alle unsere Anstrengungen gegen Deutschland gerichtet sein werden." Und England? ,, Die französische Armee wird in der Lage sein, am 12. Tage mit Hilfe der englischen Armee auf ihrem linken Flügel die Offensive gegen Deutschland zu ergreifen", hieß es in den von beiden Regierungen ratifizierten französisch- russischen Generalstabsprotokollen vom August 1911. Von Maubeuge aus sollten die Engländer durch Belgien in das rheinisch- westfälische Industriegebiet einbrechen, um die deutsche Lebensader zu durchschneiden. - Aus derartigen Belegen serbischer, französischer und russischer Zunge, die sich beliebig vermehren lassen, sie stehen heute hundertweise zur Verfügung grinst uns zähnefletschend die„ Entente", der„ Völkerbund" und das„ Weltgewissen" ent= gegen, das heißt die in dem sog. Bersailler Vertrag behauptete Alleinschuld Deutschlands und die aus ihr für uns abgeleiteten unmenschlichen Verpflichtungen sind hinfällig. Die Wahrheit ist auf dem Marsch und nichts wird sie aufhalten. Die Kriegsschuldfrage bleibt der Angelpunkt für die Zufunft des deutschen Volkes. Von ihrer einmütigen Bekämpfung hängt das rechtliche, wirtschaftliche und moralische Wohl und Wehe von Kind und Kindeskind ab. Europa wird nicht cher zur Ruhe kommen, bis das an Deutschland in Versailles begangene Verbrechen gesühnt und Deutschlands Ehre wiederhergestellt ist. Nicht Frankreich, sondern Deutschland hat Sicherheit und Wiedergutmachung zu fordern. Jeder kann sein Scherflein beitragen zur Erforschung der Wahrheit und damit zur Entgiftung und Versöhnung der Völker, wenn er die überparteiliche Monatsschrift„ Der Weg zur Freiheit"( jede Nr. 20 Pfg.) bei dem Arbeitsausschuß deutscher Verbände bestellt( Berlin NW. 7, Schadowstraße 2) oder die internationale bahnbrechende Zeitschrift„ Die Kriegsschuldfrage" von der Zentralstelle zur Erforschung der Kriegsursachen bezieht ( Berlin NW. 6, Luisenstraße 31a. Preis vierteljährlich 3 M). Bestellungen nimmt auch jede Buchhandlung und jede Postanstalt entgegen. Schließt die Reihen! Kein geringerer als Lloyd George verkündet am 3. März 1921 auf der Londoner Konferenz: ,, Die Alleinschuld Deutschlands ist die Grundlage, auf der das Gebäude des Vertrages von Bersailles errichtet ist. Fällt die Alleinschuld Deutschlands, so ist auch der ganze Vertrag nichtig." Die Gegenbeweise sind erbracht, die Grundlagen des, Ver trages" von Versailles zusammengebrochen. Und nun muß es sich zeigen, ob die Schwärmer auf dem richtigen Wege sinu. welche auf die Menschheit, auf Weltmoral und Internationale" schwören, oder ob nur die Völker Daseinsberechtigung haben. die ihren Platz an der Sonne mit dem Schwert in der Hand zu wahren verstehen. Di wendet an die politik Handw Nad beitszeit gang vo Frage a schichtens eintreter stehen se tommissa Nordwes tend sind erhö hat. Als d wurde, stundent durch die die Acht Jahre m Steigerun ganz gen Arbeitsz erzeugun buftion derprodu Preissch werdende gaben. Bei wirtschaf Erfenntr auch die schichtloh wenn mi gung der der auße des deuts buftions trennbar lichen V der Arbe auf die führbar haltung deutsche dann ins unter Bi fichergeste Kosten d und der hier in d Arbeitge beitszeit leider au hältnisse. Wir gewonne lichen Lo rung de tungsind bei demn den in trotz des zuschläge e Heere Bfürstin n franKras= Vater eg aus: Sen am nt, was tärken" vor der ußland, 16 nach gehobe= ig zum des ng ere An= 6 Und 2. Tage gel die Den von Seneral: sollten che Indurchd russi- stehen etschend n" entauptete leiteten Sahrheit Die Zu mpfung ohl und bas an nt und ich, son: ung zu ung der Völker, ir Frei Der Vere interIdfrage" bezieht 3 M). PostanGeorge enz: auf der . Fällt Vertrag s, Vermuß es ge sinv. tionale" haben. er Hand Arbeitszeit und Lohn. Die Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände wendet sich in folgender sehr beachtlichen Publikation an die Oeffentlichkeit. Namentlich die an die Lohnpolitik geknüpften Betrachtungen dürften auch für den Handwerker von großem Interesse sein. Nach Inkrafttreten der Hochofenverordnung zu§ 7 der Arbeitszeitverordnung, die für gewisse Arbeitergruppen den Uebergang vom Zweischicht zum Dreischichtsystem vorschrieb, war die Frage akut geworden, ob den Arbeitern die bislang im Zweischichtensystem für 10 Stunden Lohn erhielten, für die nunmehr eintretende Achtstundenschicht der gleiche Schichtlohn zuzuge= stehen sei. Wir haben erfahren, daß der Reichs- und Staatskommissar Mehlich als Schlichter für den Bezirk von Arbeit. Nordwest folgenden Schiedsspruch hierzu gefällt hat: ,, Die Lohngrundlagen der mit 8stündiger Schicht Arbeitenden( Tarif- oder Grundlohn, Akkord oder Prämiensäge) sind vom 1. Juni 1925 an in dem Maße verhältnismäßig zu erhöhen, als eine Verkürzung der Arbeitszeit stattgefunden hat." Als die deutsche Wirtschaft im November 1918 gezwungen wurde, den unorganischen Uebergang zum schematischen Achtstundentag zu vollziehen, wurde gleichzeitig die Uebernahme des durch die Arbeitszeitverkürzung eintretenden Lohnausfalles auf die Achtstundenschicht zugesagt. Es ist im Laufe der letzten Jahre wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Preissteigerungen seit Kriegsende und die damit geförderte Inflation ganz gewiß erheblich mit darauf zurückzuführen ist, daß eine durch Arbeitszeitverkürzung veranlaßte Verringerung der Gütererzeugung gleichzeitig mit einer weiteren Verteuerung der Produktion durch diese Lohngarantie verbunden war, daß also Mindem eingangs erwähnten Schiedsspruch des sozialdemokratischen Schlichters Mehlich im Bezirk Rheinland- Westfalen ihre Beträftigung finden. Während die Politik unserer Vereinigung wie der wirtschaftlichen Verbände angesichts der ernsten Lage mehr als je darauf gerichtet ist, die Steigerung des Reallohnes durch Produktionsund Preisverbilligung und nicht durch Nominallohnerhöhungen sicherzustellen, während also die Wirtschaftspolitik des deutschen Unternehmertums mit dem Blick auf das Gesamtinteresse eine gründliche Abkehr von allen jetzt für falsch erkannten Maßnahmen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik anstrebt und damit der Arbeiterschaft zu auskömmlichem Stundenlohn die Arbeitsstellen sichert, finden wir in dem von uns mit Recht verurteilten Vorgehen der Gewerkschaften in der Arbeitszeitfrage erneut den Beweis, daß nicht höhere Wirtschaftseinsicht und Einstellung auf die Gesamtlage von Staat, Wirtschaft und Volk, sondern starrer Dogmatismus und Schematismus deren Einstellung beherrscht. Alle nach der Revolutionszeit unter gewerkschaftlich- sozialistischer Führung begangenen Fehler sollen auf dem Gebiet der Sozialpolitik und im besonderen der Arbeitszeit und Lohnpolitik offenbar in 2. Auflage durchgeführt werden. Dagegen haben wir uns mit allem Nachdruck und mit allem besorgten Appell an die Einsicht der Oeffentlichkeit zu wehren. Die Allgemeinheit sollte doch nachgerade erkannt haben, daß eine neue Arbeitszeitverkürzung mit gleichzeitiger Lohnsteigerung den Anstoß zu weiterer Teuerung und zu ernsten Wirtschaftskrisen geben muß. Wir halten es für notwendig, daß bei der sich hier offenbar wieder anbahnenden so überaus gefährlichen Entwicklung seitens der deutschen Arbeitgeberschaft nichts unterbleibt, um vor aller Oeffentlichkeit auf diese Gefahren hinzuweisen. derproduktion und Ueberteuerung der Produktion gemeinsam die Ausstellung„ Handwerk und Gewerbe" in Hanau. Preisschraube andrehen und so Anlaß zu den immer schneller werdenden gemeinsamen Drehungen der Lohn- und Preisschraube gaben. Bei Durchführung der Arbeitszeitverlängerung nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch 1923 fing in Arbeiterkreisen die Erkenntnis an sich durchzusehen, daß mit längerer Arbeitszeit auch die zuverlässigste Möglichkeit zur Erhöhung des Nominalschichtlohnes und damit des Reallohnes gegeben wäre, zumal wenn mit Vermehrung der Gütererzeugung auch eine Verbilligung der Produktion und Warenpreis eintrat. Auch heute bei der außerordentlich ernsten Lage aller Betriebe ist der Reallohn des deutschen Arbeiters mit weiterer Gütervermehrung und Produktionsverbilligung und somit der längeren Arbeitszeit untrennbar verbunden. Bei der heutigen finanziellen und betrieblichen Verfassung der Industrie würde eine erneute Verkürzung der Arbeitszeit mit gleichzeitiger Uebernahme des Lohnausfalles auf die bleibenden Arbeitsstunden schlechterdings als undurchführbar bezeichnet werden können. Insofern sollte also die Erhaltung des Schichtlohnes ein weiterer Anlaß für die gesamte deutsche Arbeitnehmerschaft sein, neue Arbeitsverkürzung erst dann ins Auge zu fassen, wenn mit allmählichem Wiedererstarken unter Bildung neuer Kapitalreserven der Betriebe einwandfrei sichergestellt ist, daß die Verkürzung der Arbeitszeit nicht auf Kosten des Produktionsstandes, der Rentabilität der Betriebe und der Kapitalbildung geht. Wenn die Gewerkschaften auch hier in demagogischer Propaganda die Ansicht verbreiten, daß die Arbeitgeberschaft bewußt den Lohn drücke, um dadurch die Arbeitszeitverlängerung zu erzwingen, so beruht diese Vorstellung leider auf einer bedauerlichen Nichtachtung der tatsächlichen Verhaltnisse. Wir haben nun aus verschiedenen Anzeichen den Eindruck gewonnen, als würde das gegenwärtige Ziel der gewerkschaftlichen Lohnpolitik darauf gerichtet sein, auch ohne neue Verteuerung der Lebenshaltung( vergl. Entwicklung des Lebenshal tungsindex) Lohnerhöhungen in einem Ausmaß zu erreichen, die bei demnächst wieder durchgeführten Verkürzung der Arbeitszeit den in Frage kommenden Arbeitern den bisherigen Schichtlohn trotz des Ausfalls der Arbeitsstunden und etwaiger Ueberstundenzuschläge sicherstellt. Es scheint, als sollte diese Vermutung in Die in den Tagen vom 11. bis 20. Juli in Hanau a. M. in sämtlichen Räumen der Eberhardschule mit Freigelände stattfindende unter dem Protektorat des Oberpräsidenten der Provinz Hessen- Nassau, Dr. Schwander, stehende Ausstellung„ Handwerk und Gewerbe" hat eine hohe und eine kulturelle Bedeutung. Ueber 250 Aussteller mit selbstgefertigten handwerkerlichen Erzeugnissen zeigen der Oeffentlichkeit, daß das Handwerk und Gewerbe trotz der Ungunst der Zeitverhältnisse gewillt und in der Lage ist, die ihm zufallenden Aufgaben am Wiederausbau unseres Wirtschaftslebens zu erfüllen. Die Ausstellung legt von dem Lebenswillen, der Rührigkeit und der Leistungsfähigkeit des Handwerks in seinen mannigfachen Zweigen be= redtes Zeugnis ab und macht die Bevölkerung auf die Eigenart handwerkerlicher Wertarbeit aufmerksam. Voll befriedigt werden die Besucher über das Gesehene und Gebotene die Ausstellung verlassen. Die Eröffnung der Ausstellung erfolgte am Samstag, 11. Juli, vormittags 11 Uhr. Geöffnet ist die Ausstellung täglich von 9 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends, an Sonntagen von 8 Uhr vormittags ab. Während der Ausstellung finden eine Reihe Veranstaltungen statt; so am Samstag abend Begrüßungsabend, am Sonntag Tagung des Kurh.- Wald. Handwerkerbundes, mit einer großen öffentlichen Handwerkerfundgebung, am gleichen Tage Bezirkstagung der Schmiedeobermeister von Nassau, am Montag, 13. Juli, Tagung des Verbandes von Hessen- Nassau für das Schneiderhandwerk, am Sonntag, 19. Juli, großes Stenographen- und SchreibmaschinenWettschreiben, für das mehrere Preise gestiftet sind. Außerdem findet jeden Abend Konzert mit bunter Bühne statt. Für letztere ist ein bedeutsames Kabarett- Trio gewonnen worden. Schließlich sei nochmals an die mit der Ausstellung verbundene Lotterie mit 1700 Gewinnen 1. Hauptgewinn eine Dreizimmer- Einrichtung erinnert. aller Art fertigt Drucksachen die Albin Klein. Druckerei ון 31. Landwirtschaftliche Wander Ausstellung Stuttgart 18-23. Juni 1925 Deutsche Landwirtschafts- Gesellschaft Heilpaste Rein Sans: Dr. Sidler's Siwalin erreichte Seinafte Haushalt ohne für Wunden aller Art Geradezu eine Wohltat f. Beinleidende. Ein Versuch überzeugt. Grsatzmitt. zurückw. Taus. v. Anerkennungsschreiben. 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