en a. M. 917. 2525 er -t ist ers berrten ung. ts ! Aufre , ,. Ein Ikung stände rzkraft Bbrosch. giftfr. Geb: Berlin G 305 uder s Haar , macht cu frien Duft. rfüme eit O fähr. enfrei. e g. an Giessener Zeitung ( neueste Nachrichten) ample( Giessener Cageblatt) Amts- u. Vereinsnachrichten Bezugspreis: 60 Goldpfennig monatlich fret Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Str. 1362. 38. Jahrg. Expedition: Sudanlage 21. Redaktion, Druck und Verlag: Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783. Anzeigenpreise: 30 mm brette Petitzelle, Auswärts 30 Goldpfg. Lokal 11 " 90 " 1 Reklamezeile Samstag, den 23. Mai 1925. Wirtschaftliche Rundschau. ( Zusammenfassende Uebersicht über die deutsche Wirtschaftslage.) ( Nachdruck verboten.) sab Allgemeine Lage. Die Unsicherheit im deutschen Wirtschaftsleben hat angehalten. Die Kapitalnot konnte durch die bisherigen Kreditgewährungen nicht behoben werden, sondern hat sich eher noch weiter ausgewachsen. Der ausländische Kreditzufluß ist nicht mehr so start wie ehedem; der inländische wird als vollkommen unzulänglich erklärt. rod sudden Staatswirtschaft. Jm April erzielte das Reich an Steuern, Zöllen und Abgaben insgesamt 652,9 Mill. gegen 601,7 im März. Die Mehreinnahmen sind auf die Einkommen- und Umjazzsteuer zurückzuführen. Bei der Reichshauptkasse betrugen im April die Einzahlungen 668,3 Mill.( März 623, die Auszahlungen 649,7( 619), sodaß ein Ueberschuß von 18,6( 4) Mill. verbleibt. Der Stand der schwebenden Schuld vom 30. April beträgt 155,8( 31. März 153,8). difade to thilmont Geldmarkt. Leichte Ansätze zu einer Besserung der bisherigen gedrückten Börsentendenz sind zwar erkennbar gewor den, aber, in der großen Linie gesehen, verharrt die Börse doch noch immer in abwartender Stellung. Wenn sich auch ein festerer Unterton durchrang, so handelte es sich immer noch um fleines Geschäft, das nur da und dort lebhaftere Ausmaße annahm.aut - - Handel, Gewerbe und Industrie. Die letzte Großhandelsinderziffer ist um 0,3 Prozent auf 131,3 zurückgegangen. Die großen Industriezweige, namentlich die Maschinen-, die Eisenund Papierindustrie sind zur Zeit mit Aufträgen gut bedacht. Auch die Kaliindustrie kann nach Abschluß der getroffenen Vereinbarungen mit einer guten weiteren Entwicklung rechnen. Nach dem katastrophalen Verlauf der Londoner Wollauktion ist eine scharfe Krise auf dem Gebiete der Wolle zu konstatieren. Sie ist geeignet, die schwierige Lage der deutschen Textilindustrie noch zu verschärfen. Die Schwerindustrie ist in den meisten Betrieben gut beschäftigt. Interessenten am deutsch- ägyptischen Handel beabsichtigen in Frankfurt a. M. eine Auskunftsund Vermittlungsstelle ins Leben zu rufen. Ende Mai findet eine deutsche kaufmännische und industrielle Expedition, verbunden mit offizieller Musterschau, in Mexiko statt. Jm April hat sich die günstigere Entwicklung des deutschen Außenhandels fortsetzen können. Die Spizenverbände der deutschen Wirtschaft fordern die sofortige Aufhebung der Preistreibereigesetzgebung.eza apuizarino - - - Kohlen. Die kritische Lage im Kohlenbergbau hält an und hat sich weiter verschärft. Der Absatz an Hausbrandkohlen ist durchaus unbefriedigend, und auch der Abruf der Industrie ist ziemlich gering. Holzmarkt. Am Nadelschnittwarenmarkt blieb die Stimmung weiterhin zuversichtlich und durch den Umstand begünstigt, daß die Vorräte im allgemeinen ziemlich knapp geworden sind und der Markt infolgedessen durch dringliches Angebot nur " 10 120" 1 Nr. 60. wenig oder gar nicht beunruhigt wird. Bei den größeren Holzversteigerungen der letzten Zeit sind zum Teil wieder verhältnismäßig höhere Preise gezahlt worden. Breite gez Marenmarkt. Die fast täglichen Meldungen über Insolvenzen im Tertil- und Lederhandel, in der Konfektion und im Getreidehandel, sowie die Klagen über mangelnden Zahlungseingang auf allen Warengebieten illustrieren die schwere Krisis, die der Warenmarkt zu überwinden hat. Der Metallmarkt verharrt weiterhin träge und ohne Anregung. Die wachsende Nachfrage nach Gummi hat in einer starken Preissteigerung ihren Ausdruck gefunden. Gegenwärtig belaufen sich die sichtbaren Weltvorräte an Zucker auf rund 79 Mill. Zentner gegen 68,28 und 62,57 Mill. Zentner in der entsprechenden Zeit zu den beiden Vorjahren. Auf der Erfurter Häuteversteigerung erfuhren Ochsen- und schwere Rinderhäute gegen April einen Aufschlag von 10 bis 15 Prozent; auf der Hamburger Versteigerung blieben Kalbfelle 5 bis 10 Prozent niedriger als im April. Am Ledermarkt verlief das Geschäft ziemlich ruhig und größere Abschlüsse fanden nicht statt. Als Hauptkäufer ist die Schuhindustrie am Markt und auch der Lederkleinhandel hat für einzelne Sorten Leder Interesse. Der Roheisenberband hat die Grundpreise für Juni unverändert gelassen. An den Zuckermärkten war das Geschäft wieder vorwiegend ruhig. Die Branntweinherstellung umfaßte im April 264 105 Hektoliter. - - Ausstellungen und Messen. Die Grossisten- und Exportsondermesse der Edelmetallindustrie wird vom 3. bis 6. Juni in Stuttgart stattfinden. Die große Berliner Möbelmesse wird vom 1. bis 6. September abgehalten. In Padua ist die heurige Mustermesse vom 15. bis 19. Juni, in Neapel vom 16. bis 31. August. Für beide Veranstaltungen sind wieder Eisenbahnfahrpreisermäßigungen in Aussicht genommen. Landwirtschaft. Der Saatenstand wird in ganz Deutschland als befriedigend bezeichnet. Die Entwicklung der Futtermittel verspricht schon beim ersten Schnitt eine erträgliche Ernte. Auch der Weinbau ist mit der jetzigen Entwicklung der Weinberge zufrieden. Produktenmarkt. Das Geschäft bewegte sich im allgemeinen in ruhigen Bahnen. Preise sind kaum verändert. de dieth Die MONNA VANNA imgelben Gewande DIE SA ZIGARETTE ADLER- COMPAGNIE A.G.DRESDEN Schwächere Auslandsmeldungen wirkten zum Teil etwas preisdrückend. Viehmarkt. Der Handel war nur vereinzelt etwas lebhafter. Bei Rindern zogen die Preise auf verschiedenen Märkten um 1-5 Pfg. je Pund an; Kälber und Schafe gaben etwas nach; Schweine wurden durchschnittlich etwas teurer. Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarkt behielt eine freundliche Grundtendenz bei, wenigstens soweit äußerlich Merkmale eine Beurteilung zulassen. In den meisten Berufsgruppen nahm die Zahl der Erwerbslosen und der verfügbaren Arbeitssuchenden ab. Jm Ruhrrevier erfolgte neuerdings die Entlassung von einigen tausend Arbeitern und Angestellten. Die Mitteldeutschen industriellen Verbände haben zum 15. Mai in einem erheblichen Teil der Betriebe Feierschichten eingelegt. - - Ausland. Der Wert der englischen Einfuhr im April betrug 110 358 208 Pfund Sterling, was eine Zunahme um 24 194 200 Pfund gegenüber dem April des Vorjahres bedeutet. - Ein Dekret der argentinischen Regierung gestattet ab 10. Juni die Ausfuhr von Gold. Die brasianische Baumwollernte wird auf 120-130 000 Ballen geschätzt. * - Hausbesitz und Aufwertung. Von Stadtrat Josof Humar( München). In den letzten Monaten und Wochen des Ringens um die Lösung des Aufwertungsproblems, die praktisch, wie an dieser Stelle immer betont wurde, nur in einem Kompromiß zwischen Schuldner- und Gläubigerinteressen gefunden werden konnte, ist neben den laut tönenden Stimmen der von der Inflationsverelendung hart getroffenen Gläubiger manchmal die Kehrseite der Frage: die Betrachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen der erhöhten Auswertungssätze nicht genügend gewürdigt worden. Insbesondere die Rückwirkung auf den Hausbesiz, der durch Zwangswirtschaft und Hauszinssteuer Sonderregelungen unterworfen ist, die auf der Voraussetzung seiner Inflationsentschuldung aufgebaut sind, verlangt eine rechtzeitige Beachtung und eine Einstellung der Gesetzgebung auf die veränderte Aufwertungslage. Auch hier wird es schwer sein, ideale Lösungen zu finden, auch hier wird praktisch aus der Abwägung der Interessen der Mittelweg eines Kompromisses unvermeidlich sein. Wir haben einen führenden Fachmann gebeten, in dem folgenden Artikel insbesondere die Auswirkungen auf den Hausbesitz darzulegen. Wir glauben, daß diese Gesichtspunkte nicht vernachlässigt werden dürfen, wenn nicht wirtschaftlicher Schaden und neues Unrecht entstehen soll. Red. Die der Aufwertungsfrage in den letzten Wochen durch die Reichsregierung und den Aufwertungsausschuß zuteil gewordene Behandlung hat die Gewißheit gebracht, daß auch diese Angelegenheit den Weg des Kompromisses gehen wird. Kom= promißlösungen aber sind das steht unumstößlich festim mer mit vielen teils großen, teils kleinen Unzulänglichkeiten behaftete Verlegenheitsprodukte, bei deren Schaffung Rechtsund Vernunftgründe parteiaktischen Erwägungen untergeordnet werden müssen. Offen bleibt stets nur die Frage, Opfer des politischen Schachers sind und inwieweit man sich am Volkswohl und an der Volkswirtschaft versündigt. Nun schneidet kaum eine andere Frage in die Gesamtwirtschaft sowohl wie in die Einzelwirtschaften so tief ein als die Aufwertung, und es konnte daher von den politischen Parteien auch nichts Unheilvolleres und in ihren Auswirkungen Verhängnisvolleres unternommen werden, als auch die Auswertungsfrage zum Tummelplatz politischer Leidenschaften bei den letzten Wahlen zu machen. Durch die uferlosen Versprechungen, bei denen sich einzelne Parteien in einer Weise überboten, die sich nur undeutlich von der Manier der Jahrmarktsanreißer unterscheidet, wurde bereits der Keim gelegt zu den Früchten, die nunmehr ihrer Reife entgegengehen. Die seinerzeit ausgestellten Wechsel müssen honoriert werden, um die Wähler bei Stimmung und bei der Parteifahne zu halten. Wer für die Kosten aufkommt - das ist eine Sorge, die sich andere machen können. Falls es bei den bekannten Beschlüssen des Ausschusses sein Bewenden haben sollte, kann lediglich ein einziger vernünftiger Grundsaz als durchgesezt registriert gelten: die generelle Aufwertung anstatt des verfochtenen individuellen Ausgleichs, der in dem nunmehr aus der deutschnationalen Reichstagsfraktion ausgeschiedenen Abg. Dr. Best seinen fanatischsten Anwalt hatte. Hoffentlich bleibt in diesem Punkte die Reichsregierung fest. Denn wenn schon einmal durch die Gesetzgebung regelnd eingegriffen wird, so verbietet sich eine auf den Einzelfall und das richterliche Ermessen abgestellte Lösung oder die„ Auswertung ins Ungewisse" von selbst. Obschon aus rein praktischen Erwägungen nur der auch von der Regierung aus der Dritten Steuernotverordnung übernommene Modus der generellen Aufwertung verblieb, mußte aber auch schon diese Selbstverständlichkeit mit weitgehenden Konzessionen erkauft werden. Für das Abweichen von dem ursprünglichen Aufwertungssatz mit 15% in Form der vorgeschlagenen Zusazaufwertung in Höhe von 10%( soweit die Hypotheken innerhalb der ersten Werthälfte dinglich gesichert waren), war doch die hauptsächlichste Triebfeder das Bestreben, den„ vielversprechenden" Parteien eine Brücke zur generellen Aufwertung zu schlagen. Die ,, regierungsstüzenden" Parteien erzwangen aber zunächst eine durchgängige 25prozentige Aufwertung ohne Rücksicht auf den Rang der Schuld. Daß man sich aber auch damit nicht zufrieden gab, beweisen die bis in die jüngsten Tage erneuten Attacken für eine 40- bis 50prozentige Aufwertung, denen man durch vermutlich bestellte Entschließungen aus dem Lager der Sparer die nötige Resonanz zu geben versuchte. - - - - - Bei dieser Rekordsucht der Parteien hinsichtlich der Aufwertungshöhe aber übersteht man vollkommen, die Kehrseite der Medaille zu beachten. Denn darüber darf man sich nicht täuschen, daß man auf der einen Seite durch die Aufwertung von Papiermarkansprüchen in Goldmark also durch die Beseitigung der Auswirkung der Inflation- nicht neue Werte schaffen kann, ohne auf der anderen Seite in gleichem Umfange Verpflichtungen aufzuerlegen. Damit aber entsteht die Frage: sind diejenigen, zu deren Lasten die Aufwertung primär geht, also vornehmlich Hausbesitz und Landwirtschaft, in der Lage, diese Verpflichtungen zu tragen, und wie wirkt sich die Last auf die Allgemeinheit aus? - - Das im städtischen Hausbesiz investierte Vermögen wurde von Helfferich auf 120 Milliarden Goldmark geschätzt, also auf ein Dritel des gesamten deutschen Nationalvermögens. Bei Zugrundelegung einer 75prozentigen Verschuldung handelt es sich um rund 90 Milliarden Vorkriegshypotheken, wovon vielleicht 10% getilgt sein mögen, so daß rund 80 Milliarden aufwertungsfähige Hypotheken laufen. Eine 25prozentige Aufwertung schafft demnach 20 Milliarden Hypothekenschulden, die nicht nur verzinst, sondern auch- und zu einem großen Teil an einem Fälligkeitstermin zurückbezahlt werden sollen. Die bis 5% steigende Verzinsung erfordert jährlich eine Goldmilliarde, was eine 20prozentige Erhöhung der Friedensmieten bedeutet. Muß auch der Hausbesitz in erster Linie als Schuldner für den Zinsendienst aufkommen, so fällt dieser letzten Endes doch auf die Allgemeinheit zurück. Nur der Umstand, daß diese Folgeerscheinung geflissentlich übersehen wird, erklärt das Wettrennen der Parteien nach höherer Aufwertung, an dem auch die Sozialdemokratie regen Anteil nimmt, obgleich ste sonst standhaft und in Uebereinstimmung mit den Mieterorga nisationen jede Mietpreiserhöhung wütend bekämpft. Nicht anders liegen die Dinge bei der Landwirtschaft, die sich zwar während der Inflation in ungleich stärkerem Maße als der städtische Hausbesiz entschuldete, was allerdings durch die geplante Rückwirkung der Aufwertung großenteils wieder ausgeglichen wird. Auch hier kann die aus der Aufwertung resultierende Zinsenverpflichtung nur in einer Verteuerung der landwirtschaftlichen Produkte und damit gesteigerten Lebenshaltungskosten ihren Ausfluß finden. Um die im Reichsparlaeinflußreichere Landwirtschaft bei Laune und bei der Stange zu halten, warf man ihr einen Köder in Gestalt der landwirtschaftlichen Zölle hin. Das mag zwar für die Landwirtschaft ein Aequivalent sein eine Verteuerung des Kons sums bleibt dennoch die Folge. ment -- Die Schuldenl heit als v Man verg den Mart zu dem di dem Vers Steuerlast dürfte. G des deutsc tungsgeset amortisab zu, daß de tete Grun me getrie ihrer hau zu erhalte gleichsgese nen Miet der Einko wirtschafte und Geme schließlich trägt also für eine die selbstsc Aus d werden. dem Geda sich ergebe Ausgaben daß also nimmt, w höhter Mi Zinsen au Vermögens stimmte S fest. Je h lastung de wertung f Ob de Aufwertun füllen fant der Reichs die von let lagen der pflichtet. es auch be mindesten Mieterschu seines Bef brieftes R auf Räum: daß damit jeder zwan genden M schreitung Sorge um wächst die Mieterschut wächst aber D den Obliga sen und St fönnen. auferlegten durch eine angepaẞte Hausbesitze gangszeit innigen 3 schwebender ist daher e t t t. H 11 2 n H e ELS 13 H e t FLJ e f f i m I 5 I e t J Die Rückzahlung der nunmehr durch Gesetz neukonstruierten Schuldenlast aber ist das Gespenst, das weniger die Allgemeinheit als vorwiegend den Hausbesit als Schuldner allein bedroht. Man vergegenwärtige sich, daß im Jahre 1932 mehrere Milliarden Mark in Bewegung geraten, also in einem Zeitpunkt, bis zu dem die Kapitalbildung angesichts der Verpflichtunger. aus dem Versailler Vertrag und der damit zusammenhängenden Steuerlasten kaum wesentliche Fortschritte gemacht haben dürfte. Gleichwohl waren die Beschwörungen und Forderungen des deutschen Hausbesizes in den Wind gesprochen, im Aufwertungsgesetz die Umwandlung der befristeten Hypotheken in amortisable zu ermöglichen. Die Reichsregierung läßt es ruhig zu, daß der durch die Wohnungszwangswirtschaft schwer zerrüttete Grundstücksmarkt ungeschützt einer Katastrophe in die Arme getrieben wird, obwohl sie alle Ursache haben müßte, einen ihrer hauptsächlichsten Steuerträger stabil und leistungsfähig zu erhalten. Sie will( nach der Begründung zum Finanzausgleichsgesetz) 770 Millionen Grundvermögensteuer, 1000 Millionen Mietzinssteuer, 150 Millionen Grunderwerbsteuer neben der Einkommen-, Körperschafts- und Wertzuwachssteuer herauswirtschaften, wozu noch gleich gewaltige Beträge an Staatsund Gemeindesteuern kommen. Diese Steuern sind nahezu ausschließlich als Realsteuern aufgezogen. Der deutsche Hausbesiz trägt also nicht nur für eine Milliardensteuerlast, sondern auch für eine Milliardenschuldenlast mit einer Milliardenzinsenlast die selbstschuldnerische Haftung. Aus dieser Tatsache müssen zwei Nuganwendungen gezogen werden. Die Nuznießer aus der Aufwertung müssen sich mit dem Gedanken vertraut machen, daß dem aus der Aufwertung sich ergebenden Vermögendsvorteil auch nicht unbeträchtliche Ausgaben in Form erhöhter Mieten gegenüberstehen müssen, so daß also zwangsläufig die Obrigkeit mit der Linken wieder nimmt, was sie mit der Rechten gibt. Denn die Zahlung erhöhter Mietpreise ist die Voraussetzung für die Entrichtung von Zinsen aus aufgewerteten Ansprüchen. Die Realisierung des Vermögens selbst ist je nach Art bis 1932, zum Teil auf unbestimmte Sicht hinausgerückt und auch die Höhe steht nicht immer fest. Je höher die Aufwertung, desto größer aber auch die Belastung der Allgemeinheit, auch der Kreise, für welche die Aufwertung keinen unmitelbaren Nuzeffekt zeitigt. Ob der deutsche Hausbesitz aber die ihm in Ansehung der Aufwertung und Besteuerung zugemuteten Verpflichtungen erfüllen kann, ist eine Frage, zu deren Lösung der Schlüssel bei der Reichsgesetzgebung liegt, und das wäre die Nuzanwendung, die von letzterer zu ziehen wäre. Eigentum ist eine der Grundlagen der Kultur, und es sei nicht verkannt, daß Eigentum verpflichtet. Eigentum allein aber macht nicht glücklich, man muß es auch besitzen. Der Hausbesig ist heute durch eine zum allermindesten in der heutigen Form keinesfalls mehr gerechtfertigte Mieterschutzgesetzgebung in der Verfügung und Verwaltung seines Besitztums gehindert. Die Mieter haben gesetzlich verbrieftes Recht, zwei Monate Miete schuldig zu bleiben, ehe sie auf Räumung verklagt werden können, womit nicht gesagt ist, daß damit die Räumung auch durchgeführt werden kann. Mit jeder zwangsweise aus der Aufwertung und Besteuerung folgenden Mietpreiserhöhung, welche die Perspektive auf Ueberschreitung der Friedensmieten in Bälde eröffnet, wächst die Sorge um die Aufbringung und das Einbringen der Miete, wächst die Gefahr, daß immer weitere Kreise, pochend auf den Mieterschutz, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Damit wächst aber auch die Gefahr für den Hypothekengläubiger, für den Obligationär, für Reich, Staat und Gemeinde, daß die Zinsen und Steuern nicht oder nur unvollständig entrichtet werden können. Der deutsche Hausbesitz ist daher zur Leistung der ihm auferlegten Verpflichtungen nur dann in der Lage, wenn dies durch eine dem Umfang dieser volkswirtschaftlichen Aufgabe angepaẞte Mietzinsbildung, sowie einen auch die Belange des Hausbesizes berücksichtigenden geänderten, zeitlich für die Uebergangszeit begrenzten Mieterschutz gewährleistet ist. Wegen des innigen Zusammenhanges der Aufwertungsfrage mit den schwebenden Fragen der Steuer- und Wohnungsgesetzgebung ist daher eine einheitliche, gleichzeitige und auf diesen inneren Zusammenhang auch bedachte Regelung des gesamten Fragenkomplexes ein Gebot der Stunde. Aus dem Wohnungsausschuß. - Bekanntlich hatte der Reichstag in seiner 47. Sigung vom 4. April 1925 dem Antrage des Wohnungsausschusses Reichstagsdrucksache Nr. 660 3iffer 2 zugestimmt, wonach die Regierung dem Reichstag bis spätestens den 30. April 1925 Gesetzentwürfe vorlegen sollte auf Abänderung des R. M. G., M. Sch. G. und W. M. G. Da diese Entwürfe dem Reichstage bis zum 20. Mai noch nicht vorgelegt worden sind, sprach sich der Wohnungsausschuß in seiner Sigung vom 20. Mai sehr erregt über die herbeigeführte Verzögerung seitens der Regierung aus und forderte um= gehende Herausgabe der Entwürfe. Der anwesende Regierungsvertreter behauptete, daß die Fertigstellung der Entwürfe große Schwierigkeiten bereite, da immer wieder neues Material mit neuen Hemmnissen hinzukomme und somit Aenderungen der Entwürfe bedinge. Im Ausschuß brach sich die Ueberzeugung Bahn, daß, falls die Entwürfe in aller Kürze nicht erscheinen würden, die ganze Angelegenheit nur im Wohnungsausschuß auf Grund der vorliegenden Anträge geregelt werden müsse. Alsdann wurde der Verlängerung des Pachtschutzgesetzes bis zum 31. März 1927 mit einigen wesentlichen Menderungen zugestimmt. In der Sitzung des Wohnungsausschusses vom 26. Mai wurde über drei Punkte verhandelt: 1. über Sicherung der in einer früheren Sizung beschlossenen 20 Prozent Friedensmiete( Hauszinssteuer) für den Wohnungsbau und die Wohnraumerhaltung; 2. über die erforderliche Höhe der Friedensmiete und Sicherung eines angemessenen Anteils für den Hausbesitzer; 3. Beschlußfassung über den Antrag Nr. 650, betr. Erlaß von allen Reichs- und Staats- und Gemeindeabgaben und Steuern bei Wohnungsneubauten. Der Regierungsvertreter gab zu, daß für Wohnbauförderung 20 Prozent Friedensmiete erforderlich seien, er betonte aber, daß die Regierung auf die im Finanzausgleich vorgesehenen 30 Prozent Friedensmiete als steuerliche Einnahme für die Gemeinden nicht verzichten könne, so lange nicht andere Einnahmequellen zur Verfügung ständen. Daraus entspann sich eine lebhafte Aussprache über die zweckmäßige Verwendung und Verteilung der Abgabe für den Wohnungsbau und über die Bildung eines Ausgleichsstockes, ferner über die erforderliche Höhe der Friedensmiete. Die Abgeordneten der Linken behaupteten natürlich, daß der Anteil an der Friedensmiete für den Hausbesizer keinesfalls höher werden dürfe, dem egoistischen Streben der Hausbesizer müsse halt ge= boten werden. Dem widersprachen die Abgeordneten der Rechten. Rechten. Ein Abgeordneter der Wirtschaftspartei sprach sich - - scharf gegen die Hauszinssteuer bei solcher Einstellung im allgemeinen aus. Nur für die Uebergangszeit zur freien Wirtschaft könne ein Teil der Miete für den Wohnungsbau und die Wohnraumerhaltung abgegeben werden. Insbesondere der Altwohnhausbesiz müsse heute schon für Wiederinstandsetzung der durch Zwangswirtschaft stark verfallenen Häuser und für ordnungsmäßige Bewirtschaftung unter Ausschluß der Hauszinssteuer die volle Friedensmiete bekommen. Die Hauszinssteuer sei unter der bestehenden Wohnungszwangsgesetzgebung überhaupt untragbar für den Hausbesitz, da die Mietrückstände immer größer würden. Hierauf stellte der Vorsitzende des Ausschusses folgenden Antrag: Der 11. Ausschuß wolle beschließen: Der 11. Ausschuß ersucht den Steuerausschuß bei Beschlußfassung über die einschlägigen Geseze dafür Sorge zu tragen, 1. daß unter entsprechender Begrenzung von§ 47 Ziffer 5 des Finanzausgleichgesetzes durch reichsrechtliche Vorschrift auf drei Jahre ein Mindestsatz des Ertrages der Hauszinssteuer für den Wohnungsbau und die Wohnraumerhaltung festgelegt wird. Der 11. Ausschuß hält vom Standpunkt der Wohnbauförderung aus einen Satz von 20 Prozent der Friedensmiete für den hierfür unbedingt erforderlichen Mindestsatz; 2. daß die Länder durch reichsrechtliche Vorschrift verpflichtet moo werden, einen Ausgleichsfonds zu möglichst gleichmäßiger Förderung der Wohnbautätigkeit zu schaffen und aus diesem Ausgleichfonds einen bestimmten Prozentsatz zu einem Reichsausgleichsfonds abzuführen; 3. daß durch reichsrechtliche Vorschrift die Erhebung der Mietzinssteuer nicht nur von Gebäuden, sondern auch von Gebäudeteilen vorgeschrieben wird; 4. daß den Vermietern ein angemessener Satz der Betriebskosten, der Unterhaltungskosten, der Verwaltungskosten und der Verzinsung des Eigenkapitals zu belassen ist. Die Ziffern 1, 2 und 4 des Antrags wurden angenommen, 3iffer 3 dagegen abgelehnt. uend Darauf brachte ein Abgeordneter der Wirtschaftspartei folgenden Antrag ein: i god bil id Der Ausschuß wolle beschließen: Von dem Aufkommen der Mietzinssteuer für Wohnbausdförderung sind 20 Prozent als zinsloses Darlehen für hud Wiederinstandsetzung der Häuser und 10 Prozent als Unterstügungsfonds für zahlungsschwache Mieter zu verwenden. Der Antrag wurde abgelehnt mit 10 Stimmen der Demokraten, Sozialdemokraten und Kommunisten gegen 9 Stimmen der Deutschnationalen, Deutsche Volkspartei, Bayrische Volkspartei und Wirtschaftspartei. Die Abgeordneten des Zentrums hatten sich der Stimme enthalten. Der Antrag Nr. 650 wurde nach Aussprache dem Steuerausschuß zur Berücksichtigung überwiesen. A bred stalaiade metallbellen| Fahrräder, Eisen-, MessingArti E.J.B. 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